Forderungen in der Krise sicher managen: Wie komme ich sicher an mein Geld. Wirtschaftsförderung des Landkreises Nürnberger Land

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Forderungen in der Krise sicher managen: Wie komme ich sicher an mein Geld. Wirtschaftsförderung des Landkreises Nürnberger Land"

Transkript

1 Wirtschaftsauskunft Forderungen in der Krise sicher managen: Wie komme ich sicher an mein Geld zur Vermeidung von Forderungsausfällen Wirtschaftsförderung des Landkreises Nürnberger Land Referent Bernhard Lotter Creditreform Nürnberg 1 1

2 Ursache und Wirkung wie komme ich an mein Geld was gilt es bei Mahnläufen zu beachten was tun bei Zahlungsauffällig keiten derzeitige Situation Zahlungsverhalten in Deutschland Risiken durch Zahlungsverzug Fristen beachten Formulierungen bei Rechnungen und Mahnungen gesetzl. Regelungen beachten warum steigt die Bedeutung dieses Unternehmensbereiches Sondervereinbarungen treffen Risiken frühzeitig erkennen Information verwerten 2 2

3 Bonitätsatlas Deutschland über alle Branchen - kreisspezifische Risiko- und Potenzialanalyse Risikoklassen für alle deutschen Kreise 1 sehr geringes Ausfallrisiko 4 erhöhtes Ausfallrisiko 2 geringes Ausfallrisiko 5 hohes Ausfallrisiko 3 mittleres Ausfallrisiko 6 sehr hohes Ausfallrisiko 3 3

4 Unternehmensinsolvenzen Entwicklung in Deutschland 4 4

5 Unternehmensinsolvenzen Entwicklung in Deutschland 5 5

6 Die Empfehlung in der Umsetzung?!?! 6 6

7 Ergebniswirkung von Forderungsausfällen Schon geringe Forderungsausfälle reduzieren positive Umsatzeffekte vollständig Die Höhe der Finanzierungskosten ist i.d.r. größer als die Forderungsausfälle p.a. Verweildauer der Forderungen muss Steuerungsgröße im Kreditmanagement sein 7 7

8 Ergebniswirkung von Forderungsausfällen Situation vor Forderungsausfall Einspareffekt bei Verkürzung der Verweildauer der Forderungen Bilanzsumme Umsatz 58 Mio.Euro 116 Mio.Euro 1 Tag Forderungen in Höhe von 30% der Bilanzsumme 17,4 Mio. Finanzierungskosten: 10% 1,74 Mio. p.a. Verweildauer der Forderungen: 40 Tage 3 Tage 5 Tage 10 Tage DSO ist wichtige Zielgröße! 8

9 DSO Days Sales Qutstanding (durchschnittlich Außenstandsdauer offener Forderungen) durchschn. Forderungsbestand Umsatz * 365 = DSO Days Sales Outstanding ist nicht zuletzt aufgrund der steigenden Insolvenzzahlen eine wichtige Messgröße, sondern auch aufgrund der ansteigenden Bedeutung des Working Capitals. Je niedriger der Wert, desto besser läuft das Debitorenmanagement im Unternehmen. 9 9

10 Zahlungsverhalten in Deutschland Gründe 1, warum Kunden nicht zahlen 2 Gewerbliche Schuldner: schlechte Auftragslage (85 %) momentaner Engpass (71 %) zu wenig Eigenkapital (65 %) Ausnutzung von Lieferantenkrediten (47 %) Vorsatz (23 %) 1 Quelle BDIU 2 Mehrfachnennungen möglich 10 private Schuldner Überschuldung (84 %) Arbeitslosigkeit (80 %) momentaner Engpass (50 %) Vorsatz (47 %) Vergesslichkeit (4 %) 10

11 Wichtige Warnsignale im aktiven Kundenbestand Verändertes Zahlungsverhalten Schlechte Zahlungsbeurteilung in der Auskunft Außergewöhnliche Vergleichsangebote Löhne werden nicht mehr bezahlt Umsatzrückgänge Verändertes Bestellverhalten Kapitalerhöhung ohne Investitionen Bestimmte Rechtsformen 11 11

12 Wirkungsvolles Forderungsmanagement Ursachen für Forderungsausfälle Ungenügende Informationen über den Auftraggeber Keine Abschlagszahlungen vereinbart Weiterbelieferung und arbeiten trotz Zahlungsrückstände Gutgläubigkeit bei Ausreden der Kunden keine Forderungsausfallversicherung oder Vorleistungssicherheiten bei Großaufträgen Fehlerhafte Kalkulation durch Preisdruck bewusste Inkaufnahme negativer Deckungsbeiträge 12 12

13 Probleme des Lieferantenkredites bonitätsschwache Kunden nehmen überproportional Lieferantenkredit in Anspruch! bei schwacher Konjunktur steigt die Bereitschaft, höhere Lieferantenkredite zu gewähren, um Umsatz zu generieren 13 13

14 Hohe Bestellmengen führen oft zu Freudentänzen im Verkauf 14 14

15 Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Verzug und Verzugsfolgen (Korrektur des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen) a) Neuregelungen zur Entbehrlichkeit der Mahnung ( 286, Absatz 2) b) Automatischer Verzug nach der 30-Tage-Regel schließt früheren Verzug durch Mahnung nicht mehr aus ABER: 30-Tage-Regel gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen besonders hingewiesen worden ist, z. B. auf der Rechnung ( 286, Absatz 3) 15 15

16 Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Verzug spätestens nach 30 Tagen - 286, Abs.(3), Satz 1 BGB: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung die Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist

17 Richtig mahnen Es muss hierbei darauf geachtet werden, dass der Fristbeginn möglichst eindeutig dokumentiert ist! Das können Unterschrift und Datum auf dem Lieferschein oder eine Empfangsbestätigung sein. Achten Sie im Vorfeld bzw. bei Vertragsabschluß auf die Nennung des Ereignisses, das den Fristbeginn festlegt

18 Richtig mahnen Fazit: Geben Sie auf Ihren Rechnungen ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel oder einen bestimmbaren Leistungszeitraum laut 286, Abs.(2), Satz 1 und 2 BGB an

19 Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen - gesetzlicher Verzugszins 5 % bzw. 8 % (Verbraucher bzw. Kaufleute) über dem Basiszinssatz der Bundesbank - derzeit Basiszinssatz (seit ) 0,12 % (also 5,12 % bei Verbrauchern) ohne weiteren Nachweis - höhere Zinsen (z.b. Kontokorrentzinsen) können gegen entsprechenden Nachweis (Bankbestätigung) geltend gemacht werden - wenn Schuldner nicht Verbraucher und der Rechnungszugang unsicher ist, tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung ein

20 Richtig mahnen Empfehlung: Schreiben Sie auf Ihr erstes Mahnschreiben Zahlungserinnerung und auf das zweite dann letzte Mahnung. Mehr als zwei Mahnungen schicken Sie nicht raus. Die zweite Mahnung ist auch die letzte vor weiteren gerichtliche Schritten

21 Sicherung von Bauforderungen Der Umgang mit falschen Mängelrügen Der Alltag: unsinnige und nicht nachvollziehbare Mangelrügen sollen Bauhandwerker um einen Teil ihres Werklohnes bringen oft schlägt aber bereits ein Einbehalt des Auftraggebers von 5 % der Auftragssumme aufgrund der geringen Renditen in einen Verlust um Es soll dabei nicht das Prinzip gegenseitiger werkvertraglicher Pflichten kritisiert werden, sondern der Umgang mit falschen und vorgeschobenen Mangelrügen, Die einzig und allein dazu dienen, Teil des Werklohns zurückzubehalten oder gar nicht zu zahlen

22 Sicherung von Bauforderungen. die ausstehenden Gelder gesichert werden! 22 22

23 Sicherung von Bauforderungen Gemäß VOB/B 17 Abs. 6 ist ein Sicherheitseinbehalt binnen 18 Werktagen nach Mitteilung vom Auftraggeber auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Kommt er trotz einer angemessenen Nachfrist der Einzahlung nicht nach, kann der Auftraggeber die Auszahlung des einbehaltenen Betrages verlangen und braucht keine Sicherheit mehr leisten. Wichtig! Im Fall einer Insolvenz unterliegen diese Einbehalte bei Separierung auf einem als Und Konto geführten Gemeinschaftskonto dem Absonderungsrecht! 23 23

24 Richtig mahnen Ratenzahlung / Stundung Bei einer Ratenzahlung wird vereinbart, dass die Forderung in Teilbeträgen zu bestimmten Terminen abgetragen wird, die Fälligkeit wird hinausgeschoben. Besicherung von Forderungen Unter der Besicherung versteht man, dass der Schuldner dem Gläubiger ein weiteres Recht einräumt, aus dem der Gläubiger vorgehen kann, falls die eigentliche Forderung nicht fristgerecht bezahlt wird. Vergleich (außergerichtlich) Begriff laut BGB 779:Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit zwischen Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird

25 Richtig mahnen Informationsbeschaffung - Ratenvereinbarung / Stundung setzt immer persönliches Vertrauen voraus - Allgemeine Daten zum Schuldner Bonitätsprüfung Genaue Rechtsform Vollständiger Vor und Zuname... Genaue Adresse... Selbstauskunft... (Wirtschaftsauskunft, Bankauskunft) (Handelsregister für GmbH, OHG, KG AG, Partnerschaftsregister für freie Berufe, Gewerberegister bzw. Vertrag und Briefbogen) (Vertrag, Briefbogen) (Postanschriftenprüfung/Adress- und Telefonbuch) (vom Schuldner) Angaben zum Schuldnerunternehmen Lassen Sie sich vom Schuldner eine Aufstellung seiner wirtschaftlichen Lage geben. Er sollte eine aktuelle Bilanz vorlegen können. Der Schuldner sollte darlegen können, wie er seine Zahlungsschwierigkeiten überwinden will, um dann nach Ablauf der Stundungszeit auch zahlen zu können

26 Kausalitäten sind oftmals nicht vorhanden! 26 26

27 Kontakt Bernhard Lotter BA Creditreform Nürnberg Aumüller KG Tel: 0911 / b.lotter@nuernberg.creditreform.de VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement eseprobe Forderungsmanagement Außenstände? Wie Sie schneller an Ihr verdientes Geld kommen! Seminarübersicht Allgemeine Informationen Background: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen allgemeine

Mehr

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Rechtsanwalt Rainer Schulz Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Überblick Inkrafttreten: 29.07.2014 Umsetzung

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN!

HERZLICH WILLKOMMEN! Kreativwirtschaft Erzgebirge 9. Netzwerktreffen Arbeitgeberseminar Kultur- und Kreativwirtschaft auf Einladung der DAK-Gesundheit HERZLICH WILLKOMMEN! Referentin: Andrea Ernst Rechtsanwältin und Fachanwältin

Mehr

Symposium trans aktuell

Symposium trans aktuell Symposium trans aktuell Damit der Neukunde auch den Controller freut: Worauf es bei der Bonitätsprüfung ankommt. Michael Bretz Leiter Wirtschaftsforschung Mitglied der Geschäftsleitung Verband der Vereine

Mehr

9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG. des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM)

9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG. des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM) 9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM) am Donnerstag, den 16.04.2015 Eintreffen der Teilnehmer mit Begrüßungskaffee ab 13.30 Uhr Beginn: 14.00 Uhr (s.t.) - ca. 18.00

Mehr

Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Berchtesgaden - Fotolia.com Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner, vor allem

Mehr

Wie mahne ich wirkungsvoll? Christoph Schieder Fürstenfeldbruck, 10.März 2016

Wie mahne ich wirkungsvoll? Christoph Schieder Fürstenfeldbruck, 10.März 2016 Wie mahne ich wirkungsvoll? Christoph Schieder Fürstenfeldbruck, 10.März 2016 Creditreform Gruppe 2010 Dokumentenname 1 Creditreform München Ganzmüller, Groher & Kollegen KG Zahlen & Fakten» 4.360 Mitglieder/Kunden»

Mehr

KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014

KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014 KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014 KNH Rechtsanwälte Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten! Der Bundestag hat am 02.04.2014 den Entwurf des Gesetzes

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

Rechnungs- und Mahnwesen

Rechnungs- und Mahnwesen Rechnungs- und Mahnwesen 1. Wie sollte eine Rechnung grundlegend aussehen? 2. Wie sollte eine 1. Mahnung grundlegend aussehen und wie verhalte ich mich? 3. Wie sollte eine 2. Mahnung grundlegend aussehen?

Mehr

Aktives Forderungsmanagement Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Aktives Forderungsmanagement Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Aktives Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Stefan Radloff Creditreform Neuss Altes Rathaus, Dormagen, 24.11.2011 1 Agenda 1. Warum? 2. Vom Auftrag zur Rechnung 2.1 Lieferung/Ausführung auf Rechnung 2.2

Mehr

Umfrage des Süddeutschen. Gläubigerschutzverband e.v.

Umfrage des Süddeutschen. Gläubigerschutzverband e.v. Umfrage des Süddeutschen Gläubigerschutzverband e.v. Erfahrungen der Mitgliedsunternehmen zum Zahlungsverhalten im Juni 2010 Ergebnis der Umfrage SGV e.v zum Zahlungsverhalten Juni 2010 Umfrageergebnisse

Mehr

Liquidität sichern durch Forderungsmanagement. Referent: Dipl. Bw. (FH) Klaus Bender

Liquidität sichern durch Forderungsmanagement. Referent: Dipl. Bw. (FH) Klaus Bender Liquidität sichern durch Forderungsmanagement Referent: Dipl. Bw. (FH) Klaus Bender Agenda 1. Entwicklung 2. Working Capital 3. Ziele des Forderungsmanagements 4. Bestandteile des Forderungsmanagements

Mehr

Forderungsmanagement: Entstehung und Vermeidung von Forderungsausfällen

Forderungsmanagement: Entstehung und Vermeidung von Forderungsausfällen Forderungsmanagement und Liquiditäts- effizientes und Zeitgemäßes Forderungsmanagement: Entstehung und Vermeidung von Forderungsausfällen Notwendigkeit für Forderungsmanagement: Entwicklung der Insolvenzen

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Neu ab : Mehr Verzugszinsen für Kaufleute

Neu ab : Mehr Verzugszinsen für Kaufleute Neu ab 29.07.2014: Mehr Verzugszinsen für Kaufleute Foto: jogys - Fotolia.com Es gibt seit dem 29.07.2014 ein neues Gesetz, das kaum jemand kennt, das aber auch Gewerberaumvermietern zu mehr Geld verhilft.

Mehr

RA in B. Brenner Verzugszinsen 1 von 5 Stand:

RA in B. Brenner Verzugszinsen 1 von 5 Stand: RA in B. Brenner Verzugszinsen 1 von 5 I. Hintergründe zur Zinsregelung und zum Verzug II. Auflistung der Zinssätze, Link zur BuBa III. Verzugszins / Verzugsbeginn IV. Empfehlungen zur Vertragsgestaltung

Mehr

PRESSEKONFERENZ Zahlungsmoral 2018 Mitgliederumfrage des BDIU. Haus der Bundespressekonferenz 22. November 2018

PRESSEKONFERENZ Zahlungsmoral 2018 Mitgliederumfrage des BDIU. Haus der Bundespressekonferenz 22. November 2018 PRESSEKONFERENZ Zahlungsmoral 2018 Mitgliederumfrage des BDIU Haus der Bundespressekonferenz 22. November 2018 PRESSEKONFERENZ II Berlin, 22. November 2018 Zahlungsmoral Ende 2018 Hat sich das Zahlungsverhalten

Mehr

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Dr. Andreas Stangl Einleitung Ausgangslage Beispiel: Auftragnehmer (AN), ein Galabauer hat Anspruch auf Werklohn in Höhe von 10.000,00. Der Auftraggeber

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht Zehntes Kapitel Der Inhalt des Schuldverhältnisses 32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung - Verträge: individuelle Vereinbarung Regelungslücken: ergänzende Vertragsauslegung - Anders: gesetzl.

Mehr

32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht

32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht Zehntes Kapitel Der Inhalt des Schuldverhältnisses 32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht 33 Gegenstand der

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Fall 4: Willy will wieder waschen Weil seine alte Waschmaschine am Freitag endgültig ausfällt, erwirbt Willy (K) am Sonnabend bei Verkäufer

Mehr

Die Seite "Säumige Schuldner Mahnung und Verzug" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Säumige Schuldner Mahnung und Verzug ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 80467 RECHTSINFORMATION Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Die Seite "Säumige Schuldner Mahnung und Verzug" ist in folgende Abschnitte

Mehr

Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner

Mehr

NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR. Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.)

NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR. Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Richtlinie 2011/7/EU vom 16. Februar

Mehr

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE

Mehr

VHV Forderungsausfallversicherung Boniplus Basis

VHV Forderungsausfallversicherung Boniplus Basis VHV Forderungsausfallversicherung Boniplus Basis Jeder Unternehmer sollte das Zahlungsverhalten und die Bonität seiner Abnehmer kennen. Das professionelle Forderungsmanagement Die nachfolgenden Probleme

Mehr

Zahlungsverzug aktiver bekämpfen

Zahlungsverzug aktiver bekämpfen Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) Finanzkommunikation und Unternehmenssteuerung Zahlungsverzug aktiver bekämpfen Ich gebe Ihnen die Hälfte, vor Gericht bekommen Sie auch nicht mehr. Solche Ausreden

Mehr

Säumige Schuldner Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Bedeutung des Themas Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner zahlen ihre Schulden erst lange Zeit

Mehr

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz Forderungseinzug Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber

Mehr

Säumige Schuldner- Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner- Mahnung und Verzug Säumige Schuldner- Mahnung und Verzug Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele

Mehr

Bekämpfung von Zahlungsverzug. Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr

Bekämpfung von Zahlungsverzug. Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr Bekämpfung von Zahlungsverzug Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr Gesetzesänderung zum 29.07.14 Zahlungsverzug ist im Geschäftsverkehr ein großes Problem, die Liquidität fehlt den Unternehmen. Die gerichtliche

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.

Mehr

Vorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13

Vorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort...5 Vorwort zur ersten Auflage...6 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 15 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag...

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 34 Die Modalitäten der Leistung A. Art und Weise der Leistung Teilbarkeit, 266 BGB Erbringung durch Dritte, 267 BGB B. Leistungsort Im Zweifel Wohnsitz des Schuldners, 269 BGB Geldschulden: 270 BGB C.

Mehr

Säumige Schuldner Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner zahlen ihre Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Instandhaltungsvertrag

Instandhaltungsvertrag Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag Ohne Moos nichts los Liquiditätsplanung für kleine Unternehmen

Herzlich Willkommen zum Vortrag Ohne Moos nichts los Liquiditätsplanung für kleine Unternehmen Herzlich Willkommen zum Vortrag Ohne Moos nichts los Liquiditätsplanung für kleine Unternehmen 13. September 12 1 Ablauf Was ist Liquidität? Warnsignale für Liquiditätsprobleme Auswirkungen Ursachen Was

Mehr

Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Berchtesgaden - Fotolia.com Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner, vor allem

Mehr

Rundschreiben 08/2012. Thema: Die VOB/B 2012 / Baurecht

Rundschreiben 08/2012. Thema: Die VOB/B 2012 / Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

Abwicklung von Aufträgen: Zahlungsverzug

Abwicklung von Aufträgen: Zahlungsverzug Seite 1 [Anfrage] Angebot Lieferung Auftrag + Rechnung Gutschrift Zahlung [Wertschöpfungskettendiagramm] Situation 1 : Die HaRo GmbH ist ein Handels- und Endmontagebetrieb für Werkzeuge und Teile. Neben

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Briefe in Bestform... 7 Schnell und sicher durch Ihren Mahnbrief-Berater.... 9 Abkürzungen...

Mehr

Aktenzeichen: 11 W 1608/01. Leitsatz:

Aktenzeichen: 11 W 1608/01. Leitsatz: Aktenzeichen: 11 W 1608/01 Leitsatz: Der Auftraggeber benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen ( 9 AGBG), wenn er einen Einbehalt zur Sicherung seiner Gewährleistungsrechte beansprucht, dem Auftragnehmer

Mehr

VHV FIRMENPROTECT-Forderungsausfall Basis Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, zahlen wir!

VHV FIRMENPROTECT-Forderungsausfall Basis Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, zahlen wir! VHV FIRMENPROTECT-Forderungsausfall Basis Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, zahlen wir! Jeder Unternehmer sollte das Zahlungsverhalten und die Bonität seiner Abnehmer kennen. Das professionelle Forderungsmanagement

Mehr

Medical Factoring. Factoring für Pharmazie und Medizin. Medical Factoring

Medical Factoring. Factoring für Pharmazie und Medizin. Medical Factoring MF Medical Factoring Medical Factoring So geht Factoring Sofortige Liquidität 100%iger Schutz vor Forderungsausfällen Kompetentes Debitorenmanagement Ständige Bonitätskontrolle Medical Factoring So geht

Mehr

Der erfolgreiche Forderungsmanager

Der erfolgreiche Forderungsmanager Der erfolgreiche Forderungsmanager Bad Kreuznach Donnerstag, 18. Januar 2007 Rudolf H. Müller Durch erfolgreiches Forderungsmanagement Ausfälle vermeiden - Kosten senken - Liquidität sichern Seite 1 Agenda

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf

Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf Aktuelle Rechtsprechung im Einkauf Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. 2.1. Abgrenzung Fälligkeit und Verzug allgemein 2.2. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 2.3. Kaufvertragsrecht,

Mehr

Beitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017)

Beitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017) Beitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017) 1 Inhalte der Beitragsordnung In der Beitragsordnung werden die beschlossenen Beiträge, Aufnahmegebühren und erhobenen

Mehr

Säumige Schuldner Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Stand: Januar 2018 Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner zahlen ihre Schulden erst lange Zeit

Mehr

Vordeklaration Forderungsabsicherung Vertrauliche Angaben für die Erstellung eines Angebotes

Vordeklaration Forderungsabsicherung Vertrauliche Angaben für die Erstellung eines Angebotes Bürgschaften Forderungsabsicherung Factoring Vordeklaration Forderungsabsicherung Vertrauliche Angaben für die Erstellung eines Angebotes Allgemeine Angaben zum Unternehmen Firmierung Ansprechpartner Straße,

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Briefe in Bestform.... 7 Schnell und sicher durch Ihren Mahnbrief-Berater... 9 Abkürzungen...

Mehr

Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Leistungsstörungen II

Leistungsstörungen II Leistungsstörungen II Nichtleistung trotz Möglichkeit und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Erinnerung: Die Matrix der Leistungsstörungen 1. Unmöglichkeit

Mehr

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit??

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Detailausführung Baupraxis in der Praxis: wärmebrückenfrei und luftdicht? Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Dr. Merl 1 Detailausführung in der Praxis Baupraxis Unsachgemäße Ausführung!

Mehr

Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner

Mehr

VORLAGE 1.1 BÜRGSCHAFT FÜR VORLÄUFIGE KAUTIONEN. Artikel 1 Gegenstand der Bürgschaft

VORLAGE 1.1 BÜRGSCHAFT FÜR VORLÄUFIGE KAUTIONEN. Artikel 1 Gegenstand der Bürgschaft Aufgrund neuer Bestimmungen, vor allem des GvD 50/2016 und des Landesgesetzes Bozen 16/2015, müssen die Klauseln der Vorlage 1.1 des MD 123/04 mit folgenden Klauseln ersetzt werden. Es wird darauf hingewiesen,

Mehr

Wir begrüßen Sie zu unserer Veranstaltung Forderungsmanagement

Wir begrüßen Sie zu unserer Veranstaltung Forderungsmanagement Wir begrüßen Sie zu unserer Veranstaltung Forderungsmanagement Creditreform Pforzheim Referenten: Bayram Oezmen Joachim Schwab Bei mir gibt es keine Risiken! Wenn man mich nach meiner fast 40-jährigen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen

Mehr

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Herbsttagung 2009 3. November 2009 Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Insolvenzrecht / RA Sandra Rostek Gliederung I. Ausgewählte Wirkungen der Verfahrenseröffnung II. III. Bargeschäfte 3 I. Ausgewählte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort zur 5. Auflage.................................................................... 5 Eine wahre Geschichte................................................................... 13 A Überblick............................................................................

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13

Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort zur 5. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 16 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 17 III. Verhältnis

Mehr

FORDERUNGSAUSFALL START: MEHR SICHERHEIT FÜR BAUBETRIEBE

FORDERUNGSAUSFALL START: MEHR SICHERHEIT FÜR BAUBETRIEBE 06. Dezember 2016 FORDERUNGSAUSFALL START: MEHR SICHERHEIT FÜR BAUBETRIEBE j Forderungsausfall Zahlungsausfälle gehören in Baubetrieben leider zum geschäftlichen Alltag. Mit unserer neuen Forderungsausfallversicherung

Mehr

Vordeklaration für einen Factoringvertrag

Vordeklaration für einen Factoringvertrag Vordekleration für einen Factoringvertrag 1/7 Vordeklaration für einen Factoringvertrag Die im Folgenden gemachten Angaben werden im Falle eines Vertragsabschlusses Grundlage und Bestandteil des Factoringvertrags.

Mehr

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c) ARBEITSBLATT Nr. 20 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld Stückschuld: individuelle Merkmale Gattungsschuld: Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ( 243 Abs. 1 BGB) Vorratsschuld: geschuldete

Mehr

Vom Auftrag bis zur Zahlung

Vom Auftrag bis zur Zahlung Vom Auftrag bis zur Zahlung Forderungsverfolgung beim BGB-Werkvertrag unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen RA Dr. Thomas Schöne, Justiziar der RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund Vortrag

Mehr

Zahlungsgewohnheiten. Im Vergleich: Deutschland, Belgien, UK, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Polen und Russland 2012

Zahlungsgewohnheiten. Im Vergleich: Deutschland, Belgien, UK, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Polen und Russland 2012 Zahlungsgewohnheiten Im Vergleich: Deutschland, Belgien, UK, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Polen und Russland Inhaltsverzeichnis. Ergebnisübersicht. Ergebnisse im Detail. Kundenstruktur.

Mehr

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Schuldnerverzug 286 (BGB) Ersatz des Verzögerungsschadens 2 280 Abs.1 BGB 286 BGB SE neben der Leistung einfacher Schadensersatz SE neben der Leistung Ersatz des Verzögerungsschadens 281 BGB SE statt

Mehr

Tipps + Tricks für das Rechnungs-/ und Mahnwesen

Tipps + Tricks für das Rechnungs-/ und Mahnwesen Tipps + Tricks für das Rechnungs-/ und Mahnwesen Schuldnersituation B2B/ B2C Creditreform Mannheim Tobias Wunderlin Creditreform Gruppe 2012 1 Schuldneratlas Deutschland - 2008 - Risikoklassen nach Kreisen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Technischer Betriebswirt IHK Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 8

Technischer Betriebswirt IHK Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft 8 Grundsätze des Vertragsrechts... 2 Bedeutung und Entstehen eines Vertrages... 2 Der Kaufvertrag... 2 Sicherung der Forderung durch Eigentumsvorbehalt... 4 Kreditsicherheiten... 4 Störungen bei Vertragsabwicklung

Mehr

Abschnitt A. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Abschnitt A. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Abschnitt A Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Zenetti/Koppmann 35 1. Welche Bedeutung hat die Neuregelung für Unternehmen der Bauwirtschaft? Der Gesetzgeber versucht

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 34 Die Modalitäten der Leistung A. Art und Weise der Leistung Teilbarkeit, 266 BGB Erbringung durch Dritte, 267 BGB B. Leistungsort Im Zweifel Wohnsitz des Schuldners, 269 BGB Geldschulden: 270 BGB C.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

FACTORINGprimo Hilft Ihrer Liquidität auf die Sprünge. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab Euro

FACTORINGprimo Hilft Ihrer Liquidität auf die Sprünge. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab Euro FACTORINGprimo Hilft Ihrer Liquidität auf die Sprünge. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500.000 Euro Ihre Abnehmer FACTORINGprimo Schnappen Sie sich die Vorteile. Sie haben Ihren Part des Vertrags

Mehr

Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung -

Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - Wienerberger Mauerwerkstage 2007 Neues zur VOB - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - - Dr. jur. Dipl.-Ing. Norbert Herig /Dr. Ines Gassner - SPITZWEG Partnerschaft, München 1 Neues zur VOB/B

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Haseldorf

Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Haseldorf Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Haseldorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.- H., Seite 57) in der zurzeit gültigen

Mehr

Sicherheit für den Auftragnehmer

Sicherheit für den Auftragnehmer Sicherheit für den Auftragnehmer Bauhandwerkersicherheit nach 648 a BGB Zeitpunkt: Jederzeit nach Vertragsabschluss in Höhe des ausstehenden Vergütungsanspruchs (einschließlich eventueller Nachtragsforderungen)

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten Schutz der Werkunternehmer: Gesetzliche Neuregelungen sollen die Zahlungsmoral stärken Zum 01.01.2009 ist das "Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen

Mehr

MFM INKASSO. Mahn- & Forderungsmanagement GmbH. Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement

MFM INKASSO. Mahn- & Forderungsmanagement GmbH. Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement MFM INKASSO Mahn- & Forderungsmanagement GmbH Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement Zeit ist Geld Deshalb setzen wir auf schnelles Handeln Durch konsequentes Vorgehen schnelle Erfolge Sie

Mehr

Effektives Forderungsmanagement von der Bonitätsprüfung bis hin zum konsequenten Mahnwesen

Effektives Forderungsmanagement von der Bonitätsprüfung bis hin zum konsequenten Mahnwesen Effektives Forderungsmanagement von der Bonitätsprüfung bis hin zum konsequenten Mahnwesen IHK-Infoveranstaltung am 08.04.2008: Schlechte Zahlungsmoral wie komme ich an mein Geld? Vortrag: RA Dirk Schott,

Mehr

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 18.01.2010: Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen g Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914

Mehr

Zahlungsverzug des Geschäftspartners

Zahlungsverzug des Geschäftspartners 1 von 5 20.09.2013 11:09 Zahlungsverzug des Geschäftspartners als Dr. Mag. Ursula abmelden Horak Wann liegt ein Zahlungsverzug vor und was können Folgen sein? Wann liegt Zahlungsverzug vor? Zahlungsverzug

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma zur Gutscheinbestellung 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Fall 4 Sachverhalt. Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann

Fall 4 Sachverhalt. Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann Fall 4 Sachverhalt Rechtsstudent R hat das Handtuch geworfen und will nun lieber einen Pizza-Service betreiben. Aus diesem Grund bestellt er am 20.03.2016 beim Händler H einen Pizza-Ofen zum Preis von

Mehr

Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit

Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit... muss bestimmt oder doch bestimmbar sein! durch Vertrag: dies interpellat pro homine zb: "Zahlungsziel 14 Tage bei 3 % Skonto ; 30 Tage netto"; "Zahlbar nach Erhalt

Mehr

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung

Mehr

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G Zwischen sowie Herrn / Frau, Unternehmer-in Herrn / Frau, Ehepartner (Straße und Hausnummer) (PLZ, Ort) (im Folgenden Auftraggeber genannt) und dem Steuerberater

Mehr

Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Brauereigaststätte Weller in der Thalermühle in Erlangen.

Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Brauereigaststätte Weller in der Thalermühle in Erlangen. Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) zwischen Brauerei Weller Erlangen eg im folgenden Darlehensnehmer genannt: und Name und Adresse (bitte in Druckbuchstaben) im folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck

Mehr

Die Dienstleistungen der Creditreform Der Score und wie man ihn beeinflussen kann

Die Dienstleistungen der Creditreform Der Score und wie man ihn beeinflussen kann Die Dienstleistungen der Creditreform Der Score und wie man ihn beeinflussen kann Beratertagung des Landes Baden-Württemberg 10. Mai 2017, Palatin Kongresshotel und Kulturzentrum, Wiesloch Sven Kaltschmitt

Mehr

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.) 1 *Anrede Herr / Frau: *Name, Vorname: *Straße, Nr.: *PLZ / Ort: *Geburtsdatum: *Telefon / Mobil: *E-Mail: *Beruf: *PA-Nummer: Laufzeit: 1 Monat 12 Monat 1 Jahr (Vorauszahlung) Beitrag: 29,95 monatl. 24,95

Mehr