AKTIONSPROGRAMM. Kanton Obwalden Gemeinde Alpnach. Umsetzung Masterplan in die Ortsplanung. Entwurf

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1 Kanton Obwalden Gemeinde Alpnach AKTIONSPROGRAMM Umsetzung Masterplan in die Ortsplanung Entwurf Vom Einwohnergemeinderat Alpnach am 18. Februar 2013 für die öffentliche Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung verabschiedet

2 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Impressum Erarbeitung: Planteam Herausgeber: Gemeinderat Alpnach, 2013 Gestaltung / Layout: Planteam S AG Luzern Bezug: Gemeindeverwaltung Alpnach Planteam

3 Inhalte Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Einleitung 2 Zweck des Aktionsprogramms 2 Inhalt des Aktionsprogramms 2 Wirkung des Aktionsprogramms 2 Umsetzung 2 Beteiligte 2 Prioritäten und Vorgehen 6 Grundsätze der Entwicklung 6 1. Revision der Ortsplanung mit Verkehrsplanung 6 2. Alpnach plant nicht alleine Öffentliche Infrastrukturen Grün- und Freiräume im Siedlungsgebiet 10 Fokus Landschaft, Tourismus und Umwelt Landschaftswerte bewahren Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Landwirtschaft Freizeitnutzung und Erholung Tourismus Abbau- und Deponiegebiete Energie 17 Fokus Siedlungsentwicklung 8 3. Qualitätsvolle Baukultur und zeitgemässe Entwicklung 8 4. Prioritäten der Siedlungsentwicklung 8 5. Siedlungsentwicklung und Siedlungsbegrenzung 8 6. Entwicklung von Innen nach Aussen 9 7. Bauzone Guberdörfli 9 8. Baulandverfügbarkeit 9 9. Quartierpläne und Bebauungskonzepte Attraktives und lebendiges Dorfzentrum Alpnach ist attraktiver Arbeitsort Standorte für die Gewerbe- und Industrieentwicklung Standorte für den Detailhandel und Freizeiteinrichtungen 10 Planteam 1

4 Einleitung Die Schritte der Ortsplanung Nach den Vorgaben des Bundes und gestützt auf die kantonale Richtplanung, führt der Weg über die Masterplanung Alpnach zum Aktionsprogramm und weiter zur eigentümerverbindlichen Nutzungsplanung mit Zonenplan, Bauund Zonenreglement sowie zum behördenverbindlichen Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan. Das Aktionsprogramm ist ein zweites Etappenziel in der Ortsplanung. Es fügt sich in den Planungsablauf ein, der vom Übergeordneten zum Detail führt. Zweck des Aktionsprogramms Das Aktionsprogramm konkretisiert die Stossrichtungen des Masterplans und legt die daraus abzuleitenden Aufgaben örtlich fest. Es behandelt alle Aspekte der räumlichen Entwicklung der Gesamtgemeinde. Inhalt des Aktionsprogramms Das Aktionsprogramm stellt die in den nächsten Jahren angestrebte räumliche Entwicklung von Alpnach dar. Damit legt es die politischen Leitplanken für die laufende Revision der Ortsplanung offen und bezeichnet vor allem die Aufgaben, die für das Erreichen der Ziele anzugehen sind. Bei deren Umsetzung werden Rahmenbedingungen und Massnahmen - falls nötig - im Verlauf des Arbeitsfortschritts angepasst. Als Grundlage für die Ortsplanung benennt es die Ziele, dazugehörige Rahmenbedingungen und Massnahmen bezüglich Entwicklung der Siedlung der Landschaft und Umwelt des Verkehrs und des Tourismus. Wirkung des Aktionsprogramms Das Aktionsprogramm zeigt auf, welche Arbeiten für das Erreichen der Ziele wichtig sind und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden lässt den nötigen Spielraum für die nachfolgenden Planungen und Generationen, nimmt keine Entscheidungen der Gemeindeversammlung vorweg und dient dem Abwägen von Vor- und Nachteilen einzelner Projekte und Massnahmen. Umsetzung Alle genannten Aufgaben müssen jetzt in konkrete Planungen umgesetzt werden. Dabei dienen die im Aktionsprogramm genannten Ziele und Rahmenbedingungen als Mass für die Bearbeitung und die Beurteilung. Ebenso können Einzelmassnahmen, über die oft kurzfristig entschieden werden muss, mit Blick auf deren Beitrag an die Gesamtentwicklung überprüft und festgelegt werden. Die Strategien und Massnahmen sind dabei nicht widerspruchsfrei. Bei deren Umsetzung in eigentümerverbindliche Bestimmungen des Zonenplans müssen allfällig gegenläufige Interessen noch gegeneinander abgewogen werden. Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Beteiligte Ortsplanungskommission Remo Küchler (Vorsitz) Oswald Odermatt Daniel Bänziger Bruno Vogel Werner Amstutz Echoforum (Masterplangruppe) Hans Stricker Michael Waser Sibylle Aschwanden Anita Dönni Jo Ziegler Josef Bucher Walter Hug Walter Wyrsch Leo Wallimann-Durrer Markus Albert Beatrix Blättler Anton Durrer Martin Trüssel Walter Küng Othmar Wallimann Oski Langensand Kurt Hermann Niklaus Wallimann Annamarie Dall Omo Beat Wolf + Mitglieder Ortsplanungskommission Gemeinderäte Kathrin Dönni-Eggerschwiler (Gemeindepräsidentin) Sibylle Wallimann Remo Küchler Thomas Wallimann Thomas Küchler Fachliche Begleitung Gesamtleitung und Fachbereiche ohne Verkehr: Planteam S AG, Luzern Roger Michelon, David Stettler Planteam 2

5 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Phase 1: Aktionsprogramm Phase 2: Entwurf Nutzungsplanung / Verkehrsplanung Phase 3: Rechtliche Verankerung Nutzungsplanung / Verkehrsplanung Entwurf Aktionsprogramm Juni 10 Klausur 14. Juli 10 Ortsplanungskommission verabschiedet das Aktionsprogramm z.h. Aktionskonferenz August 10 Aktionskonferenz 25. Aug. 10 Überarbeitung durch Ortsplanungskommission Präsentation an Orientierungs- /Informationsveranstaltungen Gemeinderat verabschiedet das Aktionsprogramm für die Mitwirkung+Vorprüfung Mitwirkung von Bevölkerung und Kanton Auswertung Stellungnahmen und Überarbeitung anschliessend 26. Juni Jan Feb März -12. April 13 ab April 13 Beratungen Zonenplan und BZR Präsentation Entwurf Zonenplan an Orientierungsveranstaltung Überarbeitung durch Ortsplanungskommission Informationsveranstaltung zu den Entwürfen Zonenplan, BZR Gemeinderat beschliesst Nutzungsplanung zur Mitwirkung und kant. Vorprüfung Gemeinderat beschliesst Verkehrsplanung zur Mitwirkung und kant. Vorprüfung Okt. 10 Nov Juni 12 anschliessend 21. Jan Feb. 13 voraussichtlich April 13 Mitwirkung der Bevölkerung zur Nutzungsplanung Mitwirkung Bevölkerung zur Verkehrsplanung 08. März April 13 voraussichtlich Mai 13 Vorprüfung durch den Kanton März Sommer 13 Auswertung Stellungnahmen und Überarbeitung Verabschiedung Gemeinderat (Beschluss Auflage) Evt. Einspracheverhandlungen Beschluss Nutzungsplanung durch die Stimmberechtigten Genehmigung Nutzungsplanung durch den Regierungsrat Aug. 13 Ende Aug. 13 Herbst 13 Spätherbst 13 Öffentliche Auflage Nutzungsplanung anschliessend anschliessend Verabschiedung Gemeinderat Ende Aug. 13 Planteam 3

6 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Planteam 4

7 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Grundsätze der Entwicklung Planteam 5

8 Grundsätze der Entwicklung Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Prioritäten und Vorgehen 1. Revision der Ortsplanung mit Verkehrsplanung Eine hohe Qualität in den Planungsverfahren und hinsichtlich Gestaltung des Lebensraumes ist ein Muss für die zukünftige Entwicklung. a. Die Gemeinde fördert die qualitativ hochstehende räumliche Entwicklung insbesondere durch effiziente und qualifizierte Planungsprozesse sowie eine partnerschaftliche Mitarbeit im Rahmen von Gesamtkonzepten für grössere Areale. b. Die Ortsplanung mit Zonenplan und Bauund Zonenreglement wird mit Priorität in denjenigen Punkten überarbeitet, die für die Umsetzung der Resultate des Aktionsprogramms wichtig sind. Die kommunale Verkehrsplanung wird auf die Ortsplanung abgestimmt und mit den entsprechenden Planungsinstrumenten (Verkehrs- und Erschliessungsrichtplan) umgesetzt. Trotz grösserer Flexibilität und erweiterten Handlungsspielräumen wird der Grundeigentümerschaft eine hohe Planungs- und Realisierungssicherheit gewährt. Grundsätzlich gelten folgende Fragenstellungen: - Was muss sich verändern? - Was soll sich nicht verändern (Bewährtes beibehalten)? - Welches sind die Spielräume der Entwicklung? Wie können sie freigehalten werden? 2. Alpnach plant nicht alleine Sowohl von Alpnach wie auch von den anderen Obwaldner Gemeinden gehen wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Impulse aus. Die Gemeinde Alpnach ist Teil des funktionalen Raumes Obwalden. Alpnach bringt sich aktiv und konstruktiv in zukunftsorientierte, gemeindeübergreifende und nachhaltige Projekte ein. Wichtige gemeindeübergreifende Koordinationsthemen sind insbesondere: - die Förderung des Wirtschaftsraumes Obwalden. - die Positionierung des Kantons Obwalden als attraktiven Standort für qualitativ hochwertiges Wohnen. - die Verbesserung der Verkehrserschliessung mit Ziel einer langfristig guten Erreichbarkeit. a. Die Gemeinde Alpnach stellt sich den vielfältigen gemeindeübergreifenden Herausforderungen und arbeitet aktiv an der Entwicklung des Kantons mit. b. Die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und dem Kanton zur gegenseitigen Abstimmung und Koordination der Planungen wird als wichtige Aufgabe verstanden. Planteam Grundsätze/Ziele a, b, c Aufgaben 6

9 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Fokus Siedlungsentwicklung Planteam 7

10 Fokus Siedlungsentwicklung Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach 3. Qualitätsvolle Baukultur und zeitgemässe Entwicklung Alle raumplanerischen und baulichen Massnahmen zielen darauf hin, die Lebensqualität zu halten und gezielt weiter zu fördern. Eine qualitativ hochstehende Wohnentwicklung ist ein wichtiger Standortfaktor. a. Die Gemeinde Alpnach fördert moderne, zeitgemässe Bauten und integriert sie wo nötig in den historischen Kontext. b. Im Wohnungsangebot wird eine angemessene Balance zwischen Miet und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäusern angestrebt. Z.B. sind in Wohnzonen für Mehrfamilienhäuser weiterhin keine Einfamilienhäuser gestattet. c. Die Gemeinde fördert die Realisierung von spezifischen Wohnformen für sämtliche Lebensphasen. Sie unterstützt auch den Generationenwechsel, indem geeignete (Geschoss-)Wohnungen für die dritte Lebensphase an zentraler Lage mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr angeboten werden. d. Auf das Erscheinungsbild im Bereich von Strasse und Bahn wird in der ganzen Gemeinde speziell geachtet. e. Mit einer einheitlichen Gestaltung der Strassenräume, der Ortseingänge und einer einheitlichen Beschilderung wird die Identität der Gemeinde gesteigert. Der Dorfkern Alpnach bildet das Zentrum der Gemeinde und trägt wesentlich zur - Identitätsbildung bei. f. Durch gezielte Aufwertungsmassnahmen an Bauten und in der Gestaltung des Aussenraumes wird Identität geschaffen. Mit historischen Zeitzeugen wird besonders behutsam umgegangen. g. Alpnach pflegt historisch wertvolle Bausubstanz und fördert planerische Massnahmen zu deren Erhaltung. h. Stellung und Proportionen von Neubauten sind in einer Gesamtbetrachtung über den ganzen Kern festzulegen. Sie müssen sich in die historische Umgebung einfügen. Bei der Realisierung resp. der Beurteilung von Wohnprojekten steht die qualitativ hoch stehende Entwicklung über den kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen. i. Die Wohndichte wird auf die angestrebte Quartierentwicklung abgestimmt. 4. Prioritäten der Siedlungsentwicklung Die Gemeinde Alpnach entwickelt sich baulich aufgrund der Erschliessungsgunst und der unterschiedlichen Stärken der Räume nach unterschiedlichen Prioritäten. Die Entwicklung orientiert sich an einer hohen Qualität hinsichtlich der Baukultur und Wahrung der landschaftlichen Werte. a. Prioritäten der Wohnentwicklung Priorität 1: Alpnach Dorf Priorität 2: Schoried Priorität 3: Alpnachstad. Alpnachstad entwickelt sich entsprechend der Entwicklungspriorität innerhalb des heutigen Siedlungsgebiets südlich der Autobahn. b. Prioritäten der Arbeitsplatzentwicklung Die Arbeitsplatzentwicklung konzentriert sich auf Alpnach Dorf. In den übrigen Gemeindeteilen erfolgen projektbezogene Entwicklungen bei Bedarf. c. Prioritäten der touristischen Entwicklung Projektbezogene Entwicklung bei Bedarf: Alpnachstad Riedmattli, Pilatus 5. Siedlungsentwicklung und Siedlungsbegrenzung Die Bauzonen wachsen nicht über die Siedlungsbegrenzungslinien hinaus. a. Es werden nur Flächen angrenzend an bestehende Bauzonen zur Einzonung vorgeschlagen. Isoliert liegende und vom Siedlungsgebiet getrennte Bauzonen werden keine geschaffen. Solche bestehende Bauzonen werden grundsätzlich nicht mehr erweitert. b. Davon ausgenommen sind betriebsbedingte Erweiterungen am Rand von Gewerbe- /Industriezonen sowie Erweiterungen von Zonen im öffentlichen Interesse. Die als Bauerwartungsland vorgesehenen Übrigen Gebiete sind noch keine Bauzonen und sind bereits heute rechtlich der Landwirtschaftszone gleichgestellt. Die strategischen Reservegebiete bezeichnet künftig das Aktionsprogramm. c. Die bisherigen Übrigen Gebiete werden generell zur Landwirtschaftszone umgezont, soweit sie nicht eingezont werden. Planteam Grundsätze/Ziele a, b, c Aufgaben 8

11 Fokus Siedlungsentwicklung Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach 6. Entwicklung von Innen nach Aussen Mit Priorität werden die bestehenden Baulandreserven überbaut, resp. reduziert, bevor neues Bauland eingezont wird. Die einzelnen Siedlungsteile und lücken wachsen mit dem Dorfkern zusammen. a. Die Siedlungen wachsen primär von innen nach aussen. b. Im Bereich Milchrüti prüft die Gemeinde die Auszonung von Bauland in die Landwirtschaftszone. Das Wachstum erfolgt massvoll, kontinuierlich und in erster Priorität im Ortsteil Dorf. Es steht attraktives Bauland für ein breites Spektrum von Nutzungen zur Verfügung. c. In erster Priorität werden im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision bei ausgewiesenem Bedarf Einzonungen in den folgenden Gebieten geprüft: Wohnen: Zineichen, Zil; Gumeli, Haftland, Bitzi; Tellacher Niderstad Arbeiten: Langenbüelried, Schlierenrüti d. Einzonungen in den folgenden strategischen Reservegebieten werden mit fortschreitender Entwicklung und ausgewiesenem Bedarf im Rahmen nachfolgender Ortsplanungsrevisionen geprüft: Chlostermatt / Grunder Allmend, Dirnachen / Hofmatt; Wänzli, Bachmattli 7. Bauzone Guberdörfli a. Gestützt auf die konzeptionellen Vorstellungen der Eigentümer und des Gemeinderats wird bei Bedarf zu gegebener Zeit eine Einzonung des Guberdörflis in eine Bauzone als planungsrechtlicher Nachvollzug vorgenommen. 8. Baulandverfügbarkeit Eingezont wird nur verfügbares Land. a. Alpnach prüft die Möglichkeiten zur Mobilisierung der inneren Reserven des Baugebietes, wobei auf eine dem jeweiligen Quartier entsprechende Entwicklung hohes Gewicht gelegt werden soll. b. Die Gemeinde sichert die Verfügbarkeit vor der Einzonung weiterhin vertraglich mit der Grundeigentümerschaft ab. 9. Quartierpläne und Bebauungskonzepte Erweiterungen und Veränderungen von Quartieren werden wo sinnvoll mittels Quartierplänen gesteuert. a. Für grössere Neueinzonungsgebiete werden Quartierpläne erarbeitet und wesentliche Rahmenbedingungen bereits vor Einzonung festgelegt. b. Die Quartierpläne regeln insbesondere: Einordnung der Bauten in die landschaftliche und bauliche Umgebung, Erschliessung, Lage und Grösse der Bauten, Umgebungsgestaltung. Erweiterungen von Entwicklungsgebieten werden mit Bebauungskonzepten gesamtheitlich beplant. c. Als Grundlage für Erweiterungen grösserer Einzonungsareale werden Bebauungskonzepte erarbeitet. Sie müssen vom Gemeinderat genehmigt werden. 10. Attraktives und lebendiges Dorfzentrum Das Dorfzentrum ist Begegnungs- und Einkaufsort der Bevölkerung. Es entwickelt sich als Zentrum der Gemeinde weiter. Entsprechende Nutzungen werden gefördert. Die Aufenthaltsqualität wird weiter erhöht. a. Die Gemeinde Alpnach nimmt ihre Verantwortung bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes war und schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Treffpunkte für die Bewohner/innen zugänglich und weiterhin für Zentrumsnutzungen attraktiv bleiben. b. Die Zentrumsplanung Alpnach wird in der Ortsplanung gesichert. Für den grossen Bedarf an Gebieten für öffentliche Aufgaben (Verwaltung, Bildung, Dienstleistungen, Freizeit) werden im Ortsteil Dorf Angebote bereitgestellt. c. Die Gemeinde schafft attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Dienstleistungsangebot. Die Dorfkernentwicklung und das Versorgungsangebot sind räumlich zu konzentrieren und auf die Gesamtentwicklung abzustimmen. d. Im Dorfkern im Bereich der öffentlichen Strassenräume werden nach Möglichkeit keine reinen Wohnbauten realisiert. Das Bau- und Zonenreglement wird so angepasst, dass zentrumsfördernde Nutzungen, insbesondere in den Erdgeschossen, gefördert werden. Planteam Grundsätze/Ziele a, b, c Aufgaben 9

12 Fokus Siedlungsentwicklung Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach 11. Alpnach ist attraktiver Arbeitsort Alpnach entwickelt sich als Wirtschaftsstandort mit kantonaler Ausstrahlung weiter. a. Die Gemeinde unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und pflegt eine aktive Kommunikation mit den Akteuren der Entwicklung. b. Es werden gute Voraussetzungen für eine massvolle Weiterentwicklung von bestehenden Betrieben an ihrem Standort und die Ansiedlung von neuen Betrieben geschaffen. c. Bei Neuansiedlungen und Umnutzungen fördert Alpnach Industrie und Gewerbe mit hochwertigen Arbeitsplätzen und hoher Wertschöpfung. Die Gemeinde erlässt entsprechende Bestimmungen. 12. Standorte für die Gewerbe- und Industrieentwicklung Die gewerbliche und industrielle Entwicklung konzentriert sich auf zentrumsnahe Gebiete in Nähe des Autobahnanschlusses Alpnach. Der Autobahnanschluss wird zum Vollanschluss ausgebaut. a. Für die zentrumsnahen Gebiete entlang der Autobahn werden die raumplanerischen Voraussetzungen so gesichert, dass Standortentscheide möglicher ansiedlungswilliger Betriebe rasch gefällt werden können und die bestehenden Betriebe bei Bedarf Ausbauten realisieren können. Die Entwicklung erfolgt dabei in Koordination mit den kantonalen Vorstellungen. b. Die Erschliessung neuer Arbeitsplatzgebiete erfolgt möglichst direkt auf den Autobahnanschluss, so dass die Wohnqualität der bewohnten Gebiete nicht vermindert wird. 13. Standorte für den Detailhandel und Freizeiteinrichtungen Die Standorte für den Detailhandel und Freizeiteinrichtungen liegen möglichst zentral. a. Neue publikumsintensive Einrichtungen (Verkauf, Freizeit) sowie die Erweiterung bestehender Nutzungen müssen mit der vorhandenen und absehbaren Erschliessungsinfrastruktur bewältigbar sein. Die angestrebte Entwicklung darf nicht behindert werden. b. Dorfzentrum: Der Verkauf von Waren des täglichen und periodischen Bedarfs (insbesondere Lebensmittel) mit kommunalem Einzugsgebiet, insbesondere von Lebensmitteln, wird im Dorfzentrum konzentriert. c. Übrige Gebiete: Der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs für den Orts- und Quartierbedarf ist erwünscht. Grössere Verkaufsnutzungen werden ausgeschlossen. 14. Öffentliche Infrastrukturen Öffentliche Infrastrukturen für den kommunalen Bedarf werden in Alpnach Dorf konzentriert. Infrastrukturen für den Quartierbedarf werden in Alpnach Dorf, Schoried und Alpnachstad angesiedelt. a. Der Bestand an öffentlichen Infrastrukturanlagen wird überprüft und wo nötig ergänzt. 15. Grün- und Freiräume im Siedlungsgebiet Alpnach achtet auf eine gute Durchgrünung des Siedlungsgebiets. Sie trägt wesentlich zum Erhalt der Wohnqualität bei. a. Das Angebot an Freiräumen, wie z.b. öffentlichen Spielplätzen, wird erhalten und nachfrageorientiert ergänzt. b. In neuen Quartier- und Teilzonenplanungen sowie Gebieten mit Gesamtkonzepten werden Freiräume (z.b. Spielplätze) zwingend vorgeschrieben. c. Bestehende Quartiere werden bezüglich ihrer baulichen Dichte überprüft. Planteam Grundsätze/Ziele a, b, c Aufgaben 10

13 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Planteam 11

14 Fokus Siedlungsentwicklung : Alpnach Dorf / Schoried Legende Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Siedlungsbegrenzungslinie Siedlungsbegrenzungslinie: Anpassung bei Bedarf (langfristige Siedlungserweiterung) Entwicklungsgebiet Wohnen erste Priorität Mögliches Entwicklungsgebiet Wohnen (langfristig) Option bei späterem hohem öffentlichen Interesse und unter Voraussetzung Lösung Überlastfall Chlostermatt Grunder Allmend Option bei Verlegung Leitung CKW Mögliches Entwicklungsgebiet Arbeiten erste Priorität Zineichen Zil Langenbüelried Mögliches Entwicklungsgebiet Arbeiten (langfristig) Siedlungstrenngürtel Gumeli Dirnachen Umsetzung Zentrumsplanung Umgestaltung Brünigstrasse Vollanschluss A8 Bitzi Wänzli Wasserwendi Hofmatt Schlierenrüti Bachmattli Haftland Planteam 12 N

15 Fokus Siedlungsentwicklung : Alpnachstad / Niderstad Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Legende Siedlungsbegrenzungslinie Mögliches Entwicklungsgebiet Tourismus mit Bebauungskonzept Mögliches Areal für Sport- und Freizeitanlagen Mögliches Auszonungsgebiet Zentrumsgestaltung Aufwertung Verbindung Langsamverkehr Umgestaltung Brünigstrasse Verbesserung Erschliessung motorisierter Verkehr Riedmattli Tellacher Milchrüti N Planteam 13 N

16 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Planteam 14

17 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Fokus Landschaft, Tourismus und Umwelt Planteam 15

18 Fokus Landschaft, Tourismus und Umwelt Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach 16. Landschaftswerte bewahren Bei allen Planungen und Massnahmen kommt der harmonischen Einbettung der Entwicklung in den Landschaftsraum hohe Bedeutung zu. a. Die bestehende landwirtschaftliche Streusiedlung wird als prägender Teil der Kulturlandschaft erhalten. Bauliche Veränderungen haben hohen Ansprüchen bezüglich der architektonischen Gestaltung und der Eingliederung in die Landschaft zu genügen. b. Alpnach achtet auf die Erhaltung und die Pflege der wertvollen Kulturwerte wie Trockensteinmauern und dergleichen. c. Ökologisch wertvolle Gebiete werden vor dem Einfluss von nachteiligen Freizeitaktivitäten geschützt. 17. Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Nach Vorliegen des Landschaftsentwicklungskonzeptes wird der Zonenplan Landschaft angepasst. a. Kanton und Gemeinde erarbeiten zusammen ein Landschaftsentwicklungskonzept für das ganze Gemeindegebiet. Das LEK skizziert die Entwicklung der Alpnacher Landschaft im Hinblick auf ihre nachhaltige Nutzung und ihre ökologische und ästhetische Aufwertung. Der Kanton Obwalden koordiniert und finanziert mit. 18. Landwirtschaft Die Gemeinde steht zur standortgerechten Landwirtschaft und setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Abwägung der weiteren öffentlichen Interessen dafür ein, dass sich das landwirtschaftliche Gewerbe weiter entwickeln kann. a. Neue Bauten und Anlagen für die landwirtschaftliche Nutzung werden mit Priorität im hofnahen Bereich angesiedelt. b. Speziallandwirtschaftszonen und Sonderbauzonen, welche eine bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktion ermöglichen, die über die innere Aufstockung hinausgehen, werden auf Antrag hin geprüft. Sie müssen sich ins Landschaftsbild einpassen. c. Zur Verhinderung von unerwünschten baulichen Entwicklungen im Landschaftsraum prüft die Gemeinde gebietsweise, wo sinnvoll und notwendig, Landschaftsschutzzonen oder Freihaltezonen. 19. Freizeitnutzung und Erholung Die Freizeit- und Erholungsnutzungen werden so gelenkt und aufeinander abgestimmt, dass sie sich nicht negativ auf die Natur- und Landschaftswerte auswirken. a. In der Landschaft sind keine Bauten und Anlagen für eine intensive Freizeit- und Erholungsnutzung gestattet. Die Entwicklung konzentriert sich auf extensive Erholungsnutzung, die ohne wesentliche Infrastruktureinrichtungen auskommt. b. Das Naherholungsgebiet an der Kleinen Schliere wird aufgewertet. 20. Tourismus Auf der Basis des kantonalen Tourismuskonzepts unterstützt die Gemeinde die Strategie des Kantons für die touristische Entwicklung. Alpnachstad wird seiner Funktion als Tor zu Obwalden gerecht. a. Das Erscheinungsbild von Alnachstad wird mit hoher Priorität weiter aufgewertet. Bei allen baulichen Massnahmen wird auf eine hohe Qualität geachtet. Die öffentliche Hand geht bei ihren Projekten mit gutem Beispiel voran. Der Seeuferraum ist weiterhin ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. b. Das Seeufer wird im Sinne der Alpnacher Bedürfnisse attraktiv gestaltet. Der Zugang für die lokale Bevölkerung beim Riedmattli ist zu gewährleisten. c. Die Empfangssituation für Touristen wird durch bauliche Massnahmen und eine verbesserte Fussgänger- und Behindertenverbindung zum See weiter aufgewertet. In Zusammenarbeit mit Privaten prüft die Gemeinde eine verbesserte Gestaltung an der Schiffländte. Der Pilatus wird als Attraktion mit internationaler Ausstrahlung touristisch weiterentwickelt. d. Auf dem Pilatus werden die Voraussetzungen für eine projektbezogene touristische Weiterentwicklung geschaffen. Planteam Grundsätze/Ziele a, b, c Aufgaben 16

19 Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach 21. Abbau- und Deponiegebiete Für Abbau- und Deponiegebiete gelten die Bestimmungen des kantonalen Richtplans. a. Die Entwicklung des Abbau- und Deponiegebiets Guber wird in einem separaten Verfahren bestimmt. Es wird mit hoher Priorität bearbeitet. b. Die weiteren Deponien werden gemäss kantonaler Nutzungsplanung entwickelt. 22. Energie Alpnach achtet auf einen sparsamen und ressourcenschonenden Umgang mit Energie. a. Alpnach geht mit gutem Beispiel voran und reduziert die Umweltbelastungen bei eigenen Projekten und bei Projekten auf eigenem Land. b. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision prüft die Gemeinde die Aufnahme von Massnahmen zur effizienten Energienutzung in das Bau- und Zonenreglement. Planteam Grundsätze/Ziele a, b, c Aufgaben 17

20 Fokus Landschaft und Umwelt Aktionsprogramm Umsetzung Masterplan Gemeinde Alpnach Legende Naturschutzgebiete Landschaft von nationaler Bedeutung (BLN) Perimeter Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Pilatus Waldreservate Rickmettlen, Grätsch,Tiergarten, Hinterberg (NWR; geplant) Amphibienlaichgebiete Guber, Zelgwald Abbau- und Deponiezone Guber Planteam 18 N

21 Fokus Verkehr An dieser Stelle werden bei Bedarf Grundsätze zum Verkehr eingefügt (ist mit Verkehrsplanung im Frühling 2013 abzustimmen) Planteam 19

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