Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes Historischer Stadtkern Lemgo und Erweiterungsbereich im vereinfachten Verfahren als Satzung

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1 Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes Historischer Stadtkern Lemgo und Erweiterungsbereich im vereinfachten Verfahren als Satzung Begründung: Anlass für eine Sanierungssatzung Die alten Förderrichtlinien Stadterneuerung vom wurden durch neue Förderrichtlinien ersetzt. Die neuen FöRL Stadterneuerung 2008 wurden am ausgefertigt und im Ministerialblatt Nr. 3 vom veröffentlicht. Danach kommt für Lemgo in der Hauptsache der Programmteil Aktive Stadt- und Ortszentren in Betracht. Voraussetzung für die Städtebauförderung ist das Vorhandensein eines Städtebaulichen Entwicklungskonzepts nach 171 b Abs. 2 BauGB sowie die räumliche Abgrenzung der Fördergebietskulisse, z.b. gemäß 142 BauGB als Sanierungsgebiet. Mit dem Programmjahr 2009 ist das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz auch in den alten Bundesländern gestartet. Lemgo mit seinem Historischen Stadtkern und seiner Vielzahl an hochkarätigen Baudenkmälern kommt auch dafür in Frage. In seinen Sitzungen am und hat der Stadtentwicklungsausschuss sich mit dem Thema künftiger Förderungsmöglichkeiten befasst. Im Hinblick auf die neuen Städtebauförderungsrichtlinien wurde die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für notwendig erachtet und das Büro Wolters Partner damit beauftragt. Nach einer grundlegenden Bestandsaufnahme und Analyse, Beteiligung der lokalen Akteure durch Runde Tische und Lange Tische sowie einer Bürgerversammlung im November 2008 liegt das Städtebauliche Konzept vor. Vorbereitende Untersuchungen 141 BauGB Nach Auffassung des zuständigen Ministeriums ist die förmliche Festlegung des Förderbereichs, z.b. als Sanierungsgebiet, erforderlich. Gemäß 141 BauGB sind hierfür vorbereitende Untersuchungen vorzunehmen, von denen allerdings gemäß 141 Abs. 2 abgesehen werden kann, wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen bereits vorliegen. Das neue Städtebauliche Entwicklungskonzept mit seinen gründlichen Erhebungen und Beteiligungsprozessen reicht als Beurteilungsunterlage vollkommen aus. Insbesondere wurden Beurteilungsunterlagen gewonnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Für einzelne Maßnahmen sind zum Teil noch Modellstudien, Machbarkeitsstudien und Gutachten erforderlich, die das Stadtentwicklungskonzept weiter konkretisieren und ergänzen. Damit wären die vorbereitenden Untersuchungen aber abgeschlossen.

2 Voraussetzungen für eine förmliche Festlegung 136, 142 Bei den Recherchen und Untersuchungen für das Städtebauliche Entwicklungskonzept wurde festgestellt, dass die Sanierung notwendig ist. Insbesondere wurden städtebauliche Missstände nach 136 BauGB nachgewiesen (siehe Städtebauliches Entwicklungskonzept) bzw. festgestellt, dass sich städtebauliche Misstände abzeichnen. Zu deren Behebung soll das Gebiet durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden (Abs. 2). Zudem liegt eine einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse (Abs. 1). Die Finanzierbarkeit der Sanierungsmaßnahmen und damit die zügige Durchführung sind gesichert, wenn das Sanierungsgebiet Historischer Stadtkern Lemgo und Erweiterungsbereich in ein Programm der FöRL Stadterneuerung aufgenommen wird. Die Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht nach 149 BauGB ist Bestandteil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Abgrenzung des Sanierungsgebietes 142 Abs. 1 Satz 2 Im Rahmen der Untersuchungen für das Städtebauliche Entwicklungskonzept wurden unterschiedlich große Bereiche untersucht und letztlich ein Bereich festgelegt, der für die Umsetzung der angestrebten Sanierungsziele besonders zweckmäßig erscheint. Der Bereich der Gewerbegebiete an der Lageschen Straße und am Steinweg wurde nicht in den Geltungsbereich einbezogen, da dortige Mängel nicht im Wege der Sanierung behebbar sind. Der Bereich der Wohnbebauung Gosebrede/Leuchte wurde nicht mit einbezogen, da dort im Großen und Ganzen keine städtebaulichen Verbesserungen geplant sind. Der Bereich der Schulen im Norden und Nordosten des Zentrums wurde in den Geltungsbereich einbezogen, da hier gravierende energetische Mängel an der sozialen Infrastruktur vorliegen. Der Bereich um Schloss Brake wurde in den Geltungsbereich mit einbezogen. Die teilweise fehlende, teilweise unattraktive Wegeverbindung zum Schloss wird in das Stadtentwicklungskonzept als Maßnahme aufgenommen. Im Rahmen eines geplanten Kulturquartiers Neustadt mit einer Wegeverknüpfung entlang der Bega zwischen historischem Stadtkern und Schloss Brake sowie dem Lindenhausgelände wird so die wichtige historische Verbindung zum Schloss Brake betont. Das Weserrenaissance-Museum als wichtiger Kulturträger wird in das Gesamtkonzept integriert und so eine Verknüpfung zur neu geschaffenen Kulturmeile Brake hergestellt. Der Ortsteil Brake ist ebenso wie Lemgo eine Gründung der Edelherren zu Lippe, etwa um 1180, und verfügt ebenso über eine Anzahl hochwertiger Baudenkmäler. Festlegung des vereinfachten Verfahrens nach 142 Abs. 4 Ein umfassendes Sanierungsverfahren mit den Besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften ( a des BauGB) und der Genehmigungspflicht nach 144 BauGB ist nicht erforderlich. Bei den künftigen städtebaulichen Maßnahmen stehen die Erhaltung und Verbesserung des Bestandes im Vordergrund, keine erhebliche Gebietsumgestaltung. Eine Sanierung im vereinfachten Verfahren reicht voraussichtlich aus, um die Ziele und Zwecke der Sanierung zu erreichen. Bei der gewählten Größe des Sanierungsgebietes ist mit wesentlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen nicht zu rechnen. In der Hauptsache sind im Maßnahmenpaket der Sanierung Projekte enthalten, die sich im öffentlichen Raum und auf städtische Grundstücke erstrecken. Die Kosten lassen sich zum Teil durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) oder die Kostenbeteiligung Dritter reduzieren. Bei Projekten auf privaten Gründstücken sind lediglich die unrentierlichen Kosten förderfähig. Größere Ankäufe durch die Stadt im Rahmen der Sanierung sind

3 nicht vorgesehen. Andere finanzielle Beteiligung von Privaten an Maßnahmen ergibt sich z.b. durch die Gründung von ISG s. Dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist insoweit Genüge getan. Sollten sich im Laufe des Verfahrens die Sanierungsziele ändern oder konkretisieren, könnte bei Bedarf ein Verfahrenswechsel für Teile des Sanierungsgebietes erfolgen. Sanierungsgründe und Sanierungsziele Es liegen sowohl Substanzschwächen vor, da der historische Stadtkern mit seiner vorhandenen Bebauung und seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Bevölkerung teilweise nicht entspricht (z.b. sanierungsbedürftige Baudenkmäler, vorhandene Bausubstanz entspricht nicht baulichen oder energetischen Standards), als auch Funktionsschwächen, da das Gebiet die Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, teilweise nicht mehr erfüllen kann oder in der Erfüllung der Aufgaben beeinträchtigt ist (z.b. Geschäftsleerstände, Wohnungsleerstände in den Obergeschossen der Geschäftszone). Ziele der städtebaulichen Sanierung allgemein: 1. Bewahrung des städtebaulichen Erbes, insbesondere der baukulturell wertvollen Bausubstanz, und des historischen Stadtgrundrisses. 2. Anpassung der Stadtstruktur an die Herausforderungen des demographischen Wandels und veränderte Nutzungsanforderungen. 3. Sicherung von Urbanität durch Aufwertung der öffentlichen städtischen Räume, Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität. 4. Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt. 5. Begleitung und Steuerung des Strukturwandels im innerstädtischen Einzelhandel und im Dienstleistungssektor durch städtebauliche Maßnahmen. 6. Stärkung und Sicherung und Erhalt des bau- und kulturhistorisch wertvollen Historischen Stadtkerns und der innerstädtischen Wohnfunktion. 7. Revitalisierung von historischen und denkmalwerten Einzelgebäuden. 8. Funktionale Stärkung; Klimaschutz und Energieeffizienz im historischen Bestand. 9. Aufwertung und Attraktivierung des Stadtraumes. 10. Behebung von städtebaulichen Missständen. 11. Standortprofilierung durch die funktionale Stärkung des historischen Stadtkerns. Die städtebauliche Erneuerung soll die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung der Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen. Durch die finanziellen Hilfen, aber auch durch die Anreize von Bund und Ländern waren und sind die Gemeinden in der Lage, diese Aufgaben zu bewältigen. Ziel war und ist es, den Bedeutungsverlust der Innenstädte aufzuhalten. Sie sind die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Mitte der Städte. Durch Vielfalt und Funktionsmischung sollen sie Orte der Begegnung und Identifikation bleiben, so dass Stadtleben zum Stadterlebnis wird. Statt Einkaufen in Ladenzentren auf der grünen Wiese sollen auch diese Aktivitäten sich in den Zentren besser entwickeln können. Durch den Erhalt und die Stärkung der vorhandenen Stadtzentren kommt der städtebaulichen Erneuerung zudem eine hohe ökologische Bedeutung zu.

4 Im Einzelnen werden folgende städtebaulichen Problemfelder für Lemgo benannt: städtebaulicher Missstand, bzw. Problem hoher Anteil an historischer Bausubstanz im hist. Stadtkern, korresponierend zu relativ hohem Durchschnittsalter der Bevölkerung Leerstände in den Obergeschossen gewerblich genutzter Immobilien in der Mittelstraße und der Breiten Straße, hoher Sanierungsbedarf, hohe Anforderungen an Sanierung und Umnutzung bei Baudenkmälern relativ hohes Durchschnittsalter und viele Senioren Zentralitätsverlust, Zunahme von Leerständen Fußgängerzone Mittelstraße in die Jahre gekommen, Belag mittlerweile mehr als 30 Jahre alt Aufenthaltsqualität des Verknüpfungspunktes Waisenhausplatz kann verbessert werden Stift- und Schuhstraße noch Durchgangsstraßen Unzureichendes Angebot an Nahversorgung für die Wohnbevölkerung in der Innenstadt Leerstände in der Breiten Straße, Funktionsverlust für den Handel Zwischennutzung von leerstehenden Ladenlokalen erforderlich Fehlendes größeres Hotel, Abwanderung der Übernachtungsgäste von ansässigen Firmen in die Nachbarstädte Abteigarten sollte auch kulturellen Veranstaltungen dienen Sanierungsziel Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft (Barrierefreiheit) barrierefreie, senioren- und familiengerechte Sanierung der Gebäude unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes, Planungswerkstatt Wohnen in der Innenstadt Umbau der öffentlichen Infrastruktur, Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes Attraktivierung des Handelsstandortes Innenstadt Lemgo, Entwicklung von Konzepten für die Integration großflächiger Handelsnutzungen in die bestehende Bausubstanz, die den Belangen des Denkmalschutzes und den Ansprüchen an ein qualitätvolles Stadtbild gerecht werden, Gründung einer ISG Mittelstraße und einer ISG Breite Straße Aufwertung des Stadtraumes durch Sanierung der Pflasterung oder Neupflasterung, Möblierung, Barrierefreiheit und Verbesserung der Aufenthaltsqualität Maßnahmen im Stadtraum, z.b. Möblierung, Grün, Wasser Umgestaltung der Straßen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Wohnumfeldes Entwicklung des Standortes Hansecenter für einen Nahversorgungsmarkt in heute gängiger Größe (1.200m² VK) unter Einbeziehung des Baudenkmals an der Breiten Straße Nr. 39 und des erhaltenswerten Jugendstilhauses Nr. 41 Unterstützung des Strukturwandels hin zu Dienstleistungs- und sonstigen gewerblichen Nutzungen, Unterstützung für die Gründung einer ISG Breite Straße, Entwicklung der südlichen Breiten Straße zum Kulturquartier Neustadt Unterstützung eines Projekts Studenten beleben die Stadt, Kulturschaufenster Entwicklung eines attraktiven Hotelstandortes in der historischen Neustadt Lemgos Umgestaltung des Abteigartens für kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Kulturquartiers Neustadt, z.b. für Konzertveranstaltungen, Mehrgenerationentreffpunkte schaffen

5 Fluss Bega im Stadtbild nicht wahrnehmbar, keine Wege entlang des Flusses Stadteingänge Regenstor und Langenbrücker Tor geprägt durch große Parkplätze Schloss Brake Renaissance-Garten nicht mehr erlebbar Schulen, Kindergärten und die Hochschule OWL nicht vernetzt mit dem Historischen Zentrum Areal Mittelstraße 127 Mindernutzung bzw. Leerstand eines stadtbildprägenden Baudenkmals Maßnahmen zur Integration der Bega in das Stadtbild, Schaffung einer Wegebeziehung entlang der Bega in Richtung Schloss Brake, Weg der Sinne, Konzept Stadt ans Wasser am Langenbrücker Tor umsetzen Aufwertung der Stadteingangssituation durch Begrünungsmaßnahmen, Lichtinstallationen Rekonstruktion eines Teils des ehemaligen Renaissance-Gartens Anbindung der sozialen und der Bildungsinfrastruktur ans Zentrum, Netzergänzung der Fuß- und Radwege Entwicklung einer nachhaltigen Nutzung des bedeutenden Baudenkmals an der Mittelstraße/Leggestraße nahe des repräsentativen Lippehofs Die Misstände und Probleme ergeben sich hauptsächlich daraus, dass Lemgo als Historischer Stadtkern mit kleinteiliger, denkmalwerter und baukulturell wertvoller Bausubstanz nur innerhalb sehr kleiner Freiräume agieren kann, um eine attraktive und vitale Nutzungsvielfalt in der Innenstadt zu erhalten. Im Städtebaulichen Entwicklungskonzept werden unter Punkt 7 Integriertes Handlungsprogramm die einzelnen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen benannt, die geeignet erscheinen, Handel und Handwerk, Dienstleistungen, Wohnen, Gemeinbedarf und Kultur und damit die Innenstadtfunktion in Lemgo zu stärken. Die Maßnahmen sind unter folgenden Bausteinen zusammengefasst: 1. Straßen, Wege und Plätze (z.b. Verbesserung Aufenthaltsqualität in der Mittelstraße oder z.b. Route der Sinne als Wegeverknüpfung zwischen historischem Stadtkern und Schloss Brake) 2. Bau- und Ordnungsmaßnahmen, Citymanagement (z.b. Aufbereitung von Brachen oder Immobilien- und Standortgemeinschaft Breite Straße ) 3. Nutzung erhaltens- und denkmalwerter Bausubstanz (z.b. Umnutzung Mittelstr. 127 u.v.a.) 4. Grünflächen und Stadt ans Wasser (z.b. Attraktivierung Stadteingangssituationen Regenstorplatz und Langenbrücker Tor) 5. Historischer Stadtkern/Begaaue/ Weserrenaissancemuseum Schloss Brake (z.b. Künstlerische Interventionen in der Begaaue Route der Sinne) Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen ( 137) und der öffentlichen Aufgabenträger ( 139) Am fand unter reger Beteiligung eine Bürgerversammlung statt, in der die Ziele und Zwecke der Sanierung erläutert und erörtert wurden. In Form von Runden Tischen und Langen Tischen wurden wichtige Entscheidungsträger aus den Bereichen Handel / Dienstleistung / Gastronomie / Wohnen / Immobilienwirtschaft / Kultur / Geschichte / Bildung in die Beratungen zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept eingebunden. Eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend 139 Abs. 2 ist vorgesehen.

6 Dauer der Sanierung Gemäß 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Der Maßnahmenplan des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sieht einen Zeitraum von ca. 8 Jahren für die Durchführung vor. Reicht die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen nicht aus, kann sie durch Beschluss verlängert werden. Allerdings sollte die Frist 15 Jahre nicht überschreiten. Lemgo, 26. Mai 2009 (Dr. Austermann) Bürgermeister

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