Transfer-Rechner. Anwendungsleitfaden KDZ-Transfer-Rechner. verfasst von Hochholdinger Nikola Köfel Manuel

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1 Transfer-Rechner Anwendungsleitfaden KDZ-Transfer-Rechner verfasst von Hochholdinger Nikola Köfel Manuel KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 A-1110 Wien T: F: -20 institut@kdz.or.at

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3 INHALT Inhaltsverzeichnis I Ausgangssituation und Ziele... 4 II Funktionsweise... 6 III Anwendung Allgemeines Dateneingabe bzw. Auswahl der Gemeinde und Referenzwerte Ergebnisse anhand einer Beispielgemeinde IV Abschließende Bemerkungen

4 AUSGANGSSITUATION UND ZIELE I Ausgangssituation und Ziele Die Förder- und Transferpolitik der Länder gegenüber seinen Gemeinden führt zu tendenziell steigender und auch unterschiedlicher Belastung der Gemeindefinanzen. Mit dieser Transferpolitik wird neben dem Lastenausgleich primär ein Ressourcenausgleich verfolgt, der zu starken Verschiebungen bei der Finanzkraft und damit des finanziellen Gestaltungsspielraumes der Gemeinden führt. Die Einnahmen aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes auf die Gebietskörperschaften und innerhalb der Gebietskörperschaften verteilt (primärer und sekundärer Finanzausgleich). Darüber hinaus kommen landesspezifische Regelungen zur Geltung, auf deren Basis eine Vielzahl von Transferströmen zwischen den Gebietskörperschaften entsteht (tertiärer Finanzausgleich). In Abbildung 1 sind diese Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden und dem jeweiligen Bundesland schematisch und vereinfacht dargestellt. Abbildung 1: Schematische Darstellung der Verteilung der Gemeindeertragsanteile und der Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden und dem Land Quelle: KDZ: eigene Darstellung, Die Verteilung der Gemeindeertragsanteile und die Transferbeziehung der Gemeinden mit dem Land im Rahmen des Finanzausgleichs können wie folgt beschrieben werden: Von den Gemeindeertragsanteilen eines Bundeslandes gemäß Finanzausgleichsgesetz (der so genannten Oberverteilung) werden zunächst 12,7 Prozent vorweg abgezogen und den Ländern zur Verfügung gestellt (siehe 11 Abs. 1 FAG 2008). Dieser Vorwegabzug ist zweckgewidmet. Die Länder sollen damit Bedarfszuweisungen an Gemeinden oder Gemeindeverbände finanzieren (siehe Pfeil [1] in Abbildung 1). Nach 4

5 AUSGANGSSITUATION UND ZIELE welchen Kriterien eine Gemeinde Anspruch auf eine solche Bedarfszuweisung hat, wird nicht geregelt und obliegt dem Ermessen des Landes. Die verbleibenden Ertragsanteile werden den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die Gemeinden eines Bundeslands erfolgt gemäß 11 Abs. 2 FAG Dabei werden ca. 16 Prozent der Mittel pro Kopf nach EinwohnerInnen verteilt, 59 Prozent nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel (gem. 9 Abs. 10 FAG 2008) und die verbleibenden 25 Prozent nach den in 11 Abs. 2 FAG 2008 angeführten Regelungen und Fixschlüsseln. (siehe Pfeil [2] in Abbildung 1) Im Laufe des Jahres erhalten die Gemeinden von den Ländern laufende Transfers. Diese kommen beispielsweise strukturschwachen und unterfinanzierten Gemeinden zu Gute und ermöglichen diesen den Haushaltsausgleich. Diese Zuwendungen werden aus dem zuvor erläuterten Vorwegabzug finanziert. Darüber hinaus leistet das Land Zuschüsse in etlichen Leistungsbereichen (ein bekanntes Beispiel ist die Kinderbetreuung in Kindergärten), von denen alle Gemeinden profitieren. (siehe Pfeil [3] in Abbildung 1) Gemeinden haben allerdings auch laufende Transfers an das Land zu leisten. Dies sind allem voran die Sozialhilfeumlage, die Krankenanstaltenumlage und die Landesumlage. (siehe Pfeil [4] in Abbildung 1) Neben den laufenden Transferzahlungen erhalten Gemeinden vom Land bei Bedarf auch so genannte Bedarfszuweisungen, die in aller Regel für förderungswürdige Investitionsprojekte vergeben werden. Dabei kann es sich um Einmalzuschüsse handeln. Es kann aber auch sein, dass das Land mittel- und langfristig einen Teil des Schuldendienstes übernimmt, der aus der Finanzierung des Investitionsprojektes entsteht (=Ersätze). Finanziert werden diese Transfers ebenfalls aus den Vorwegabzügen. (siehe Pfeil [5] in Abbildung 1) Die finanziellen Auswirkungen dieser Transferverflechtungen sind in den seltensten Fällen vollständig transparent. Jedenfalls entstehen durch die landesspezifischen Regelungen bezüglich der Transfers maßgebliche Unterschiede in den finanziellen Spielräumen der Gemeinden in Abhängigkeit der Zugehörigkeit zu einem Bundesland. Mit dem Transferrechner wird nun eine datenbankbasierte EDV-Lösung bereitgestellt, die es den Zugangsberechtigten ermöglicht, ihre Transferlasten im Vergleich zu anderen Gemeinden des Bundeslandes bzw. der Größenklasse sowie zu anderen Bundesländern zu analysieren. Im Detail erfüllt der KDZ Transfer-Rechner folgende Funktionalitäten: automatisierte Abfrage der Finanzkraft und Transferbelastungen jeder einzelnen Gemeinde für die Jahre 2005 bis 2010 Visualisierung des Einflusses der Transfers auf die Finanzkraft und die Ertragsanteile der Gemeinde anhand von Tabellen und Graphiken Vergleich mit den entsprechenden Werten, Anteilen und Auswirkungen in anderen Bundesländern und Einwohnergrößenklassen Vergleich mit den entsprechenden Werten, Anteilen und Auswirkungen in anderen Gemeinden übersichtliche Präsentation der Auswirkungen der Transfers auf einzelne Gemeinden Nachfolgend werden die Funktionalitäten, Inhalte und Ergebnisse des Transfer-Rechners anhand von Beispielen näher erläutert. 5

6 FUNKTIONSWEISE II Funktionsweise Der KDZ Transfer-Rechner basiert auf einem einfachen Excel-Tool, welches eine automatisierte Abfrage der Finanzkraft (pro Kopf) und der Transferzahlungen (pro Kopf) für jede einzelne der österreichischen Gemeinden (ohne Wien) ermöglicht. Gleichzeitig werden Vergleichswerte (Referenzwerte) für die einzelnen Bundesländer und auch differenziert nach Einwohnergrößenklassen bereitgestellt. Die gegenüberstellende Präsentation der jeweiligen Gemeindewerte mit zwei anderen Referenzwerten ermöglicht die Einordnung der eigenen Gemeinde bzw. die Einschätzung des Ausmaßes der spezifischen Transferbelastung innerhalb des Bundeslandes oder österreichweit innerhalb der entsprechenden Einwohnergrößenklasse bzw. direkt im Vergleich mit anderen ähnlich strukturierten Städten und Gemeinden. Dabei werden für die Gemeinde folgende Kennzahlen bzw. werte ermittelt: Finanzkraft je EinwohnerIn (EW) vor Transfers; Einnahmen aus laufenden Transfers je EW; Ausgaben aus laufenden Transfers je EW; Finanzkraft je EW nach laufenden Transfers; Einnahmen aus Bedarfszuweisungen je EW; Finanzkraft je EW nach laufenden Transfers und Bedarfszuweisungen (BZ). Zusätzlich im Registerblatt EAT-Rechner (Ertragsanteil-Rechner) Ertragsanteile je EW vor Vorwegabzug; Ertragsanteile je EW nach Vorwegabzug; Ertragsanteile je EW nach Vorwegabzug, laufenden Transfers und Bedarfszuweisungen (BZ-Mittel). III Anwendung 1 Allgemeines Um den KDZ Transfer-Rechner verwenden zu können, wird die Excel-Datei KDZ _Transfer_Rechner.xls benötigt. Diese Datei steht für die Mitglieder des Österreichischen Städtebundes und KDZ-Mitglieder kostenlos auf der Homepage des Österreichischen Städtebundes und der Mitgliederplattform des KDZ zum Download bereit. Nach Öffnen der Excel-Datei befindet man sich auf der Startseite des Transfer-Rechners mit dem Registerblatt Erläuterungen. Darauf sind die wichtigsten Funktionen und Anwendungshinweise zusammengefasst. Der Transfer-Rechner besteht neben der Startseite "Erläuterungen" aus dem Hauptblatt "Transfer-Rechner", in dem die Transfers bezogen auf die Finanzkraft dargestellt werden, dem Blatt "Transfer-Rechner_Gde_Vergleich", welches einen direkten Vergleich der eigenen Gemeindewerte mit denjenigen zweier anderen Gemeinden ermöglicht, und dem ergänzenden Blatt "EAT-Rechner", in dem die gemeindespezifischen Transfers auch bezogen auf die jeweiligen Ertragsanteile abgefragt und dargestellt werden können. Die grundlegende Festlegung 6

7 ANWENDUNG der Gemeinde muss jedoch im Hauptblatt "Transfer-Rechner" erfolgen. Nach Auswahl einer Gemeinde werden automatisch die entsprechenden oben angeführten Kennzahlen berechnet und als Voreinstellung mit den Referenzwerten des zugehörigen Bundeslandes (als Referenzwert 1) und den Gemeinden in derselben Einwohnerklasse österreichweit (als Referenzwert 2) verglichen. Über die Navigationsleiste (siehe Abbildung 2) am unteren Rand des Fensters kann zwischen den einzelnen Registerblättern gewechselt werden. Abbildung 2: Navigation durch die Tabellenblätter 2 Dateneingabe bzw. Auswahl der Gemeinde und Referenzwerte Um die Transferbelastungen einer spezifischen Gemeinde zu ermitteln, muss zunächst im Blatt Transfer-Rechner aus der vorgegebnen Liste der österreichischen Gemeinden (alphabetisch, siehe nachfolgende Abbildung) die gesuchte Gemeinde festgelegt werden (siehe Abbildung 3): 1. Eingabe bzw. Auswahl des Gemeindenamens im Registerblatt Transfer-Rechner : Die Festlegung der gewünschten Gemeinde kann entweder über die Auswahl aus der im Dropdown angebotenen Gemeindeliste (Pfeil rechts neben dem Eingabefeld) oder aber durch direkte Eingabe in das Feld "Gemeinde" erfolgen. Allerdings muss die Schreibweise des Gemeindenamens exakt derjenigen in der Liste entsprechen, damit die manuelle Eingabe übernommen werden kann. Die ausgewählte Gemeinde wird automatisch in die Registerblätter Transfer-Rechner_Gde_Vergleich und "EAT-Rechner" übernommen und kann dort nicht geändert werden. Abbildung 3: Auswahl bzw. Festlegung der Gemeinde Als erste Information erhalten Sie nach Auswahl der Gemeinde in den rechts anschließenden Feldern das Finanzkraftquintil (FKQ), dem die Gemeinde aufgrund ihrer Finanzkraft im letztaktuellen Jahr (2010) zugerechnet wird und andererseits auch die Einwohnerklassse, in die die Gemeinde aufgrund ihrer Bevölkerungsanzahl fällt. Finanzkraftquintil: Die Gemeinden Österreichs werden entsprechend ihrer Finanzkraft (2010) in fünf gleich große Gruppen eingeteilt (Quintile: umfassen jeweils ein Fünftel aller Gemeinden): 7

8 ANWENDUNG 1. Quintil: bis zu 765,1 Euro pro Kopf 2. Quintil: bis zu 832,4 Euro pro Kopf 3. Quintil: bis zu 918,24 Euro pro Kopf 4. Quintil: bis zu 1.062,4 Euro pro Kopf 5. Quintil: mehr als 1.062,4 Euro pro Kopf Das FKQ 3 entspricht demnach einer mittleren Finanzkraft zwischen 832,4 und 918,24 Euro je EinwohnerIn. Nach Eingabe der Gemeinde erfolgt ebenso automatisiert die Voreinstellung des Mittelwertes aller Gemeinden im zugehörigen Bundesland als Referenzwert 1 (hier: Niederösterreich, alle Gemeinden, siehe Abbildung 3) und des Mittelwertes aller Gemeinden österreichweit in der entsprechenden Einwohnerklasse als Referenzwert 2 (hier: Österreich, Gemeinden mit bis EW, siehe Abbildung 3). 2. Auswahl des Jahres: Ebenso erfolgt die Auswahl des gewünschten Rechnungsabschluss-Jahres über die angebotene Dropdown-Liste (Pfeil rechts neben dem Eingabefeld) oder aber durch direkte Eingabe in das Feld "Jahr" (siehe Abbildung 4). Es stehen Daten für die Jahre 2005 bis 2010 zur Verfügung, die Einstellung des Jahres aus diesem Blatt wird wiederum in die anderen Registerblätter übernommen. Abbildung 4: Auswahl bzw. Festlegung des Jahres 3. Festlegung der Referenzwerte Es besteht die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Referenzwerte für den Vergleich festzulegen: So können die eigenen Ergebnisse beispielsweise gleichzeitig mit einer mittleren Gemeinde im eigenen Bundesland (Voreinstellung Referenzwert 1) und einer mittleren österreichischen Gemeinde in derselben Einwohnerklasse (Voreinstellung Referenzwert 2) verglichen werden. Die Definition anderer Vergleichswerte über die Auswahl des Bundeslandes oder einer Einwohnerklasse erfolgt analog zur Festlegung des Gemeindenamens aus einer Dropdown-Liste oder manuell durch direkte Eingabe der exakten Bezeichnung in der entsprechenden Zelle. (siehe Abbildung 5) Als Zusatzinformation wird neben der getroffenen Auswahl die Anzahl der Datensätze innerhalb der definierten Gruppe angezeigt (siehe Abbildung 5), da innerhalb einer kleinen Gruppe ein einzelner Datensatz bzw. eine einzige Stadt oder Gemeinde das Ergebnis bestimmen kann und dies bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden sollte. 8

9 ANWENDUNG Abbildung 5: Auswahl bzw. Festlegung der Referenzwerte (Blätter Transfer-Rechner und EAT-Rechner ) Im Blatt Transfer-Rechner_Gde_Vergleich kann die eigene Gemeinde alternativ dazu direkt mit zwei anderen Städten oder Gemeinden verglichen werden. Die Festlegung der Referenzwerte erfolgt dann über die Auswahl der Gemeinden über eine Dropdown-Liste oder das Bearbeitungsfeld analog zum Schritt 1. (siehe Abbildung 6) Abbildung 6: Auswahl bzw. Festlegung der Gemeinde-Referenzwerte im Blatt Transfer- Rechner_Gde_Vergleich ACHTUNG: Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Finanzierung der Sozialhilfe, der Krankenanstaltenumlage und der Landesumlage in den Bundesländern sind Vergleiche zwischen Gemeinden unterschiedlicher Bundesländer nur eingeschränkt möglich. So gibt es in Niederösterreich keine Landesumlage und in der Steiermark ist keine Krankenanstaltenumlage an das Land zu entrichten. Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Städte Graz, Linz, Wels und Steyr als Statutarstadt selbst Träger der Sozialhilfe sind bzw. keinem Sozialhilfeverband angehören und somit auch keine Sozialhilfeumlagen bezahlen. Aufgrund der fehlenden Krankenanstaltenumlage in der Steiermark hat Graz im Wesentlichen nur die Landesumlage als Transfer an das Land zu entrichten, so dass der Stadt Graz eine deutlich höhere Finanzkraft nach Transfers verbleibt als beispielsweise den Städten Klagenfurt oder Villach. 9

10 ANWENDUNG 3 Ergebnisse anhand einer Beispielgemeinde Hauptergebnis des Transfer-Rechners stellt die Tabelle mit den Kennzahlen je EinwohnerIn und der Veränderung der Finanzkraft infolge der Transfereinnahmen vom und der Transferzahlungen an das Land dar. Nachfolgende Abbildung zeigt die Ergebnis-Tabelle beispielhaft für eine mittelgroße Stadt mit bis EinwohnerInnen. Als Referenzwert 1 ist jeweils der Mittelwert aller oberösterreichischen Gemeinden ausgewiesen, Referenzwert 2 stellt den Mittelwert aller österreichischen Gemeinden in der Einwohnerklasse von bis EinwohnerInnen dar. Abbildung 7: Transferbelastungen einer Gemeinde mit hoher Finanzkraft und hoher Transferbelastung (Nettotransferzahler) Zentrales Element der Auswertung und Berechnungen bildet die Finanzkraft der Gemeinde: Finanzkraft (FK): Die Finanzkraft einer Gemeinde gibt Auskunft über die Höhe der Steuereinnahmen pro Kopf. Sie setzt sich einerseits aus den Ertragsanteilen, welche die Gemeinde im Rahmen des primären Finanzausgleiches erhält, und den eigenen Steuern andererseits zusammen. Mit Euro pro Kopf zählt die Beispielgemeinde zu den finanzstärksten Gemeinden Österreichs (Finanzkraftquintil 5), mit rund 39 Prozent 10

11 ANWENDUNG der Finanzkraft sind die eigenen Steuereinnahmen überdurchschnittlich hoch. (vergleiche nachfolgende Abbildung der Zusammensetzung der Finanzkraft) Abbildung 8: Zusammensetzung der Finanzkraft Der Einfluss der Transfers auf die Finanzkraft der Gemeinde wird im Transfer-Rechner anhand von drei Phasen veranschaulicht: 1. Phase: Ermittlung der FINANZKRAFT inklusive laufende Transfereinnahmen vom Land Einnahmen aus laufenden Transfers vom Land: umfassen laufende Einnahmen der Gemeinden vom Land vor allem in den Bereichen Schulen, vorschulische Erziehung, Musikschule und Feuerwehr. Im Vergleich zu einer mittleren oberösterreichischen Gemeinde erhält die Beispielgemeinde nur geringe laufende Transfers vom Land im Ausmaß von etwa 8 Prozent der ursprünglichen Finanzkraft, allerdings entspricht dies in etwa auch den mittleren Einnahmen aus laufenden Transfers in der Einwohnerklasse von bis EinwohnerInnen. Die FINANZKRAFT inklusive laufende Transfereinnahmen vom Land beträgt in der Beispielgemeinde rund 108 Prozent bezogen auf ihre ursprüngliche Finanzkraft. Das ist deutlich niedriger als im Mittel aller österreichischen Gemeinden, entspricht aber ungefähr dem Wert der österreichischen Gemeinden vergleichbarer Größe. 2. Phase: Ermittlung der FINANZKRAFT nach laufenden Transfers durch Abzug der laufenden Transferausgaben an das Land Ausgaben für laufende Transfers an das Land: umfassen laufende Ausgaben an das Land 1 für Krankenanstalten, Sozialhilfe und Landesumlage. In Abhängigkeit der jeweiligen diesbezüglichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern können die Belastungen aus den laufenden Transfers sehr stark variieren. Die Beispielgemeinde ist mit rund 45 Prozent bezogen auf die ursprüngliche Finanzkraft und im Vergleich zu Gemeinden ähnlicher Größe vergleichsweise stark belastet. Innerhalb Oberösterreichs liegt dieser Wert allerdings noch unter dem Durchschnitt. 1 In Bundesländern, in denen Gemeindeverbände Sozialhilfeträger sind, werden die Transfers an die Sozialhilfeverbände als Transfers an das Land angesehen, weil die Sozialhilfeverbände originäre Landesaufgaben finanzieren. 11

12 ANWENDUNG Die FINANZKRAFT nach laufenden Transfers beträgt in der Beispielgemeinde nur noch rund 62 Prozent, deutlich weniger als eine mittlere Gemeinde in Oberösterreich und eine mittlere Gemeinde in der Einwohnerklasse von bis EinwohnerInnen in Österreich. 3. Phase: Ermittlung der FINANZKRAFT nach Transfers durch Berücksichtigung der Kapitaltransfers vom und an das Land Einnahmen aus Kapitaltransfers: stellen Einnahmen aus Bedarfszuweisungsmitteln vom Land und sonstigen Landesförderungen für unterschiedliche Investitionsprojekte dar. In der Regel erhalten kleinere, finanzschwächere Gemeinden mehr Kapitaltransfers als größere Gemeinden. In der Beispielgemeinde liegen die Einnahmen aus Kapitaltransfers mit nur etwa 13 Euro pro Kopf Prozent weit unter dem Mittelwert für die oberösterreichischen Gemeinden. Die Ausgaben für Kapitaltransfers an das Land haben in der Regel eher untergeordnete Bedeutung. Das Zusammenwirken der Transferbeziehungen führt schließlich zu dem Betrag, der den Gemeinden tatsächlich nach dem Finanzausgleich zur Verfügung steht, der FINANZKRAFT nach Transfers. Diese kann teilweise weit mehr sein, als aus der ursprünglichen Verteilung der Ertragsanteile erwartet hätte werden können (=Nettotransferempfänger). Es kann aber auch so wie in dem gezeigten Beispiel - Nettotransferzahler geben (meist größere, finanzkräftigere Gemeinden), die durch die Transferbeziehungen mit dem Land deutlich mehr an das Land abführen müssen als sie an Transfereinnahmen vom Land verzeichnen können. Der Beispielgemeinde verbleiben letztlich nur noch etwa 60 Prozent der ursprünglichen Finanzkraft bzw. 795,- Euro pro Kopf. In Abbildung 9 sind die einzelnen Phasen der Veränderung der Finanzkraft der Gemeinde in einem Balkendiagramm visualisiert. Abbildung 10 zeigt die prozentuelle Veränderung bezogen auf die ursprüngliche Finanzkraft in Einzeldiagrammen für die Beispielgemeinde und die gewählten Referenzwerte. Abbildung 9: Die Finanzkraft vor und nach Transfers 12

13 ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN Die Größenachse bzw. Skala im Diagramm "Die Finanzkraft (bzw. Ertragsanteile) vor und nach Transfers" ist aufgrund der verbesserten Möglichkeit des Vergleiches einzelner Gemeinden fixiert. Dies bedeutet, dass in Gemeinden mit sehr niedriger Finanzkraft die Unterschiede weniger deutlich sichtbar werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Doppelklick auf die Diagramm-Achse die Skalierung zu verändern und sie individuell der jeweiligen Gemeinde anzupassen. In Einzel- bzw. Ausnahmefällen ergibt sich für die Finanzkraft nach Transfers ein negatives Ergebnis. Dieses wird in der Tabelle und dem Diagramm zur Darstellung der Absolutwerte korrekt ausgewiesen, im Diagramm zur prozentuellen Veränderung der Finanzkraft kann ein negatives Ergebnis jedoch nicht dargestellt werden, es wird kein Balken gezeichnet. Abbildung 10: Die Veränderung der Finanzkraft durch die Transfers vom und an das Land in Prozent IV Abschließende Bemerkungen Mit dem neuen KDZ Transfer-Rechner erhalten Sie einen einfachen, schnellen, aber doch aussagekräftigen Überblick über die Auswirkungen der finanziellen Transfers vom und an das Land auf die Finanzkraft Ihrer Gemeinde. Neben der Aufschlüsselung der Finanzkraft auf die Einnahmen aus eigenen Steuern und Ertragsanteilen werden die Belastungen der Gemeinde durch laufende Transfers und die Einnahmen aus Kapitaltransfers automatisiert errechnet und dargestellt. Der Vergleich der eigenen Gemeindewerte mit frei zu wählenden Referenzwerten für gesamt Österreich, einzelne Bundesländer und Einwohnergrößenklassen ermöglicht die Einordnung der eigenen Gemeinde bzw. die Einschätzung des Ausmaßes der spezifischen Transferbelastung im Vergleich zu den anderen österreichischen Gemeinden. Der Transfer-Rechner bringt somit mehr Transparenz in die komplexen Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden und stellt ein weiteres Analyse-Instrument für Gemeinden in der Reihe der KDZ-Planer dar. Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Transfer-Rechners haben oder Anwendungsprobleme entstehen, können Sie sich gerne an das KDZ wenden. Wir freuen uns auch über Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge, die gesammelt und in regelmäßigen Updates in den Planer eingearbeitet werden. 13

14 ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schematische Darstellung der Verteilung der Gemeindeertragsanteile und der Transferbeziehungen zwischen den Gemeinden und dem Land 4 Abbildung 2: Navigation durch die Tabellenblätter 7 Abbildung 3: Auswahl bzw. Festlegung der Gemeinde 7 Abbildung 4: Auswahl bzw. Festlegung des Jahres 8 Abbildung 5: Auswahl bzw. Festlegung der Referenzwerte (Blätter Transfer-Rechner und EAT- Rechner ) 9 Abbildung 6: Auswahl bzw. Festlegung der Gemeinde-Referenzwerte im Blatt Transfer- Rechner_Gde_Vergleich 9 Abbildung 7: Transferbelastungen einer Gemeinde mit hoher Finanzkraft und hoher Transferbelastung (Nettotransferzahler) 10 Abbildung 8: Zusammensetzung der Finanzkraft 11 Abbildung 9: Die Finanzkraft vor und nach Transfers 12 Abbildung 10: Die Veränderung der Finanzkraft durch die Transfers vom und an das Land in Prozent 13 14

15 ABSCHLIEßENDE BEMERKUNGEN 15

16 KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 A-1110 Wien T: F: -20 institut@kdz.or.at

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