Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden

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1 Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden Grundlagenstudie am Beispiel der Städte Linz, Graz, Innsbruck und Salzburg Endbericht verfasst von Mag. Peter Biwald MMag. Clemens Hödl Mag. Manuel Köfel KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 A-1110 Wien T: F: -20 institut@kdz.or.at

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3 INHALT Inhaltsverzeichnis I Einleitung Gegenstand und Ziele der Studie Projektinhalte Methodik... 6 II Zentrale Ergebnisse im Überblick... 8 III Förder- und Transferbeziehungen zwischen ausgewählten Städten und Ländern Transfereinnahmen, -ausgaben und -saldo der ausgewählten Landeshauptstädte Umlagenbelastung der ausgewählten Landeshauptstädte Sozialhilfeumlage Krankenanstaltenumlage Landesumlage Landesförderungen Bedarfszuweisungen Zusammenfassende Darstellung IV Verteilungswirkung der Förder- und Transferpolitik auf ausgewählte Städte Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Gemeinden Verteilungswirkungen in den ausgewählten Landeshauptstädten Verteilungswirkungen unter Berücksichtigung von Quasi-Transfers Finanzkennzahlen unter Berücksichtigung der Verteilungswirkung V Schlussfolgerungen und Reformoptionen Kritisches Resümee zum Transfersystem Handlungserfordernisse und Reformoptionen Ressourcenausgleich Lastenausgleich Reformoptionen Handlungsempfehlungen für die Stadt Linz

4 INHALT VI Anhang Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Literaturverzeichnis Gesetzliche Grundlagen

5 EINLEITUNG I Einleitung 1 Gegenstand und Ziele der Studie Das Ziel der Studie besteht in einer kritischen Analyse der Förder- und Transferpolitik ausgewählter Länder zu ihren Landeshauptstädten. Dabei sollen sowohl die Förder- und Transferpraxis in ausgewählten Aufgabenbereichen, als auch die Auswirkungen am Beispiel der Landeshauptstädte Linz, Graz, Innsbruck und Salzburg untersucht werden. Folgende Untersuchungsschwerpunkte stehen somit im Vordergrund der Grundlagenstudie: Aufzeigen der Landesförderungen sowie der Transferverflechtungen zwischen den vier Landeshauptstädten mit ihren Ländern in wichtigen Aufgabenbereichen; vertiefende Betrachtung einzelner Aufgabenbereiche mit engen finanziellen Verflechtungen; Darstellen der Verteilungswirkungen der Förder- und Transfermaßnahmen nach Finanzkraft sowie Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der vier Landeshauptstädte; Reformerfordernisse zur Förder- und Transferpolitik aus Sicht der Stadt Linz. Die Ergebnisse der Studie bestehen in einer kritischen Analyse der Transferpolitik zwischen den vier Ländern und ihren Landeshauptstädten, in einer kritischen Betrachtung der Auswirkungen der oberösterreichischen Transferpolitik auf die Stadt Linz, in einem Vorschlag von Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Effizienz der Transfer- und Förderpraxis. 2 Projektinhalte Eine Analyse sämtlicher Förderungsleistungen und sonstiger umverteilender Aspekte der finanziellen Verflechtungen zwischen den Ländern und ihren Landeshauptstädten wäre sehr aufwendig und vom zusätzlichen Erkenntnisgewinn gering. Insofern erfolgte eine Auswahl von folgenden Untersuchungsbereichen, welche auch von der Datenverfügbarkeit abhängig waren: Vorschulische Erziehung; Pflichtschulen; Berufsschulen; Musikschulen; Sozialhilfe im weiteren Sinn; Krankenanstalten; Öffentlicher Personennahverkehr; Landesumlage; Bedarfszuweisungen des Landes an die Landeshauptstädte (soweit sie aus den öffentlichen Haushalten ableitbar sind). 5

6 EINLEITUNG Um Aussagen über die Entwicklung der Förderungen und Transferbeziehungen treffen zu können, wurden die Jahre 2007 bis 2011 in die Betrachtung einbezogen. Förder- und Transferbeziehungen In einem ersten zentralen Kapitel wird die Förder- und Transferpolitik in den vier Ländern transparent gemacht und wesentliche Unterschiede dargestellt. Hierzu werden die wichtigsten gesetzlichen und sonstigen Regeln beschrieben und die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden untersucht. Konkret werden folgende Inhalte näher beleuchtet: Kurze Beschreibung des Aufgabenbereichs und der hauptsächlichen Aspekte der Organisation der Aufgabenerfüllung sowie Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen; Beschreibung der Verteilungsregelungen für die Vergabe der Förderungs- bzw. Transferleistungen in den einzelnen Bundesländern; Quantitative Erfassung des Förder- und Transferumfangs zwischen dem jeweiligen Land und seiner Landeshauptstadt. Verteilungswirkungen der Förder- und Transferpolitik auf die Landeshauptstädte Die Auswirkungen der Förder- und Transferpolitik gestalten sich dabei nicht für alle Landeshauptstädte gleich, sondern es kommt zu unterschiedlichen Verteilungswirkungen. Um die Unterschiede, die sich aus der Förder- und Transferpraxis der einzelnen Länder ergeben, darzustellen, wird die Finanzkraft vor und nach Transfers für die vier Landeshauptstädte ermittelt. Des Weiteren wird die Förder- und Transferpolitik mit der aktuellen Finanzsituation der vier Landeshauptstädte in Verbindung gebracht. Es stellt sich dabei die Frage, ob und wieweit die Förder- und Transferpraxis dazu beiträgt, das finanzielle Haushaltsgleichgewicht der vier Landeshauptstädte aufrecht zu erhalten. Hierzu werden mithilfe von Finanzkennzahlen (v.a. KDZ- Quicktest) die Auswertungen durchgeführt. Reformvorschläge zur Förder- und Transferpolitik Basierend auf einer vergleichenden Zusammenfassung der Ergebnisse erfolgt eine Beurteilung der Untersuchungsergebnisse, sowie werden Reformvorschläge zur Förder- und Transferpolitik aus Sicht der Stadt Linz vorgelegt. 3 Methodik Für die oben genannte Aufgabenstellung und vor dem Hintergrund eines sparsamen Mitteleinsatzes wurde für das Projekt folgende Methodik angewendet: Recherchen zu rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen in den einzelnen Aufgabenbereichen basieren vorwiegend auf Internetrecherchen, soweit sie nicht in vorhandenen KDZ-Studien bereits aktuell dargestellt sind. Die quantitativen Analysen basieren auf einer finanzstatistischen Aufbereitung. Datengrundlage bildet die Gemeindefinanzstatistik der Statistik Austria sowie die zugänglichen Rechnungsabschlüsse der vier Landeshauptstädte und der Bundesländer. 6

7 EINLEITUNG Tabelle 1: Betrachtete Unterabschnitte und Posten nach Aufgabenbereichen Transferbereiche Unterabschnitte Erläuterungen zu den Unterabschnitten Posten Ausgaben Posten Einnahmen Erläuterungen zu den Posten Feuerwehrwesen UA Feuerwehrinspektorat, Feuerwehrschulen, Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr sowie Förderung der Brandbekämpfung und Brandverhütung nur Landestransfers Vorschulische Erziehung UA 240, 241, 249 Kindergärten nur Landestransfers Pflichtschulen UA , 219 Allgemeinbildender Unterricht exkl. Allgemeinbildender Höherer Schulen nur Landestransfers Ausbildung in Musik und darstellender Kunst 320 Musikschulen nur Landestransfers Sozialhilfe i.w.s. UA 400, 401, , Sozialamt, Einrichtungen und Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, sonst. Einrichtungen und Maßnahmen der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt, Maßnahmen der Behindertenhilfe, Pflegesicherung, Jugendamt, Jugendwohlfahrt 751, 752, 754, 771, 774, , 862, 864, 871, 872, 874 Transfers von/zu Land, Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden, sonst. Träger öffentl. Rechts Krankenanstalten UA Eigene Krankenanstalten, Krankenanstalten anderer Rechtsträger, Krankenanstaltenfonds 751, 752, 754, 771, 774, , 862, 864, 871, 872, 874 Transfers von/zu Land, Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden, sonst. Träger öffentl. Rechts ÖPNV UA 690, 875 Öffentlicher Personennahverkehr nur Landestransfers Bedarfszuweisungen alle 871 (+ 861 für UAB ) Landesumlage UA 930 Landesumlage nur Landestransfers Quelle: KDZ: eigene Darstellung Tabelle 1 gibt einen Überblick über die in die finanzstatistischen Berechnungen einbezogenen Unterabschnitte und Posten sowie deren Zuordnung zu den betrachteten Transferbereichen. Auf Basis der organisatorischen Rahmenbedingungen wurden entweder nur die in den Posten 751 und 771 ausgewiesenen Transferausgaben bzw. in den Posten 861 und 871 ausgewiesenen Transfereinnahmen zwischen Land und Gemeinden, oder auch die Transfereinnahmen der Posten 752, 754, 772 und 774 und die Transferausgaben der Posten 862, 864, 872, 874 (jeweils von/an Länder/n, Gemeinden und Gemeindeverbände/n sowie von/an sonstige/n Träger/n des öffentlichen Rechts) mitberücksichtigt. Die Ausweitung der Transferbeziehung auf Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sowie Träger des öffentlichen Rechts ergibt sich durch die in den Bundesländern unterschiedlich praktizierte organisatorische Ausgestaltung der Aufgabenbereiche. Die getrennte Betrachtung von Bedarfszuweisungen im Bundesländervergleich ist mit zahlreichen Abgrenzungsproblemen verknüpft. So besteht je nach Bundesland eine äußerst unterschiedliche Verbuchungspraxis, wodurch die Vergleichbarkeit eingeschränkt ist. 1 Unterabschnitt 940 = Bedarfszuweisungen 7

8 ZENTRALE ERGEBNISSE IM ÜBERBLICK II Zentrale Ergebnisse im Überblick In Summe belaufen sich die Transferausgaben der Stadt Linz an das Land Oberösterreich im Jahr 2011 auf rund 107 Mio. Euro, die Transfereinnahmen betragen 19 Mio. Euro. Es verbleibt ein negativer Transfersaldo der Stadt zum Land in Höhe von rund 88 Mio. Euro. Während die Transferausgaben seit 2007 um 25 Prozent gestiegen sind, haben sich die Transfereinnahmen um 27 Prozent reduziert. Der negative Transfersaldo ist in den vergangenen vier Jahren um 28 Mio. Euro bzw. 48 Prozent gestiegen. Die Verschlechterung des Transfersaldos zu Ungunsten der Stadt Linz ist zu einem großen Teil auf die höhere Krankenanstaltenumlage (+12,1 Mio. Euro bzw. 7,5 Prozent p.a.), die höhere Landesumlage (+2,2 Mio. Euro bzw. 2,7 Prozent p.a.) sowie geringere Bedarfszuweisungen (-8,4 Mio. Euro bzw Prozent) zurückzuführen. Obwohl die Stadt Linz aufgrund ihrer Stellung als Statutarstadt nur in geringem Maße eine Sozialhilfeumlage bezahlen muss (Ausgaben der Sozialhilfe werden großteils brutto im Haushalt verbucht), ist der Transfersaldo mit 461 Euro pro EW im Vergleich mit den Städten Salzburg (317 Euro je EW), Graz (leicht positiver Saldo) und Innsbruck (372 Euro je EW) am höchsten. Die Krankenanstaltenumlage in Oberösterreich zählt zu den höchsten im Österreichvergleich 253 Euro je EW für die Stadt Linz im Vergleich zu 141 bzw. 183 Euro je EW für Salzburg und Innsbruck. Die Stadt Graz hat keine Krankenanstaltenumlage zu entrichten, in der Steiermark ist das Land zu 100 Prozent Finanzierungsträger. Tabelle 2: Transfersaldo der Vergleichsstädte, 2007 bis 2011, in Tsd. Euro Veränderung 2007 zu 2011 Transfersaldo der Städte vom/an das Land in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck ,5% -6,3% 1048,6% 91,3% Transfersaldo der Städte vom/an das Land in Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck ,7-341,6 2,5-201, ,6-320,0 2,7-310, ,0-311,5-13,2-306, ,7-312,2 61,3-328, ,1-317,0 27,3-372,2 Veränderung -144,4 24,6 24,8-170, zu ,6% -7,2% 985,5% 84,7% Quelle: Statistik Austria, Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013; umfasst lfd. Transfers und Kapitaltransfers Post 751, 771, 861, 871; Krankenanstalten Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874; Sozialhilfeumlage Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874 8

9 ZENTRALE ERGEBNISSE IM ÜBERBLICK Durchschnittlich beträgt der Transfersaldo pro EW in Oberösterreich etwa 273 Euro pro EW. Die Transfers der Stadt Linz liegen mit 461 Euro pro EW rund 188 Euro pro EW über dem Durchschnitt. Die gesamte Umlagenbelastung ist in der Stadt Linz seit 2007 um rund 17 Prozent auf 440 Euro pro EW gestiegen. Dies ist vor allem auf die deutlich höhere Krankenanstaltenumlage zurückzuführen. Im Vergleich mit den anderen Landeshauptstädten sind die Umlagen nur in Salzburg (480 Euro pro EW) und Innsbruck (498 Euro pro EW) höher. Im Gegensatz zu Linz müssen diese beiden Städte jedoch für alle Leistungen im Sozialbereich eine Sozialhilfeumlage entrichten. Die Stadt Linz leistet nur in einzelnen Bereichen eine Sozialhilfeumlage an das Land Oberösterreich. Dabei handelt es sich im Jahr 2011 um Transfers für Sozialberatungsstellen, geschlossene Sozialhilfe, Behindertenhilfe und Pflegegeld. Die Leistungen des Sozialhilfeverbandes (u.a. Mindestsicherung, Pflege, Jugendwohlfahrt) werden im Haushalt der Stadt Linz brutto mit den anfallenden Einnahmen und Ausgaben verrechnet. Die Sozialhilfeausgaben, die die Stadt Linz direkt zu tragen hat ( Quasi-Transfers 2 ) haben sich im Jahr 2010 auf 368 Euro je EW belaufen. Damit ist die Gesamtbelastung im Sozialhilfebereich mit 474 Euro je EW doppelt so hoch wie in den drei anderen Landeshauptstädten (202 bis 247 Euro je EW). Dies wirkt sich auch auf die Gesamtbelastung der Stadt Linz aus, die im Jahr 2010 mit 790 Euro je EW 2,5-mal so groß ist, wie jene der Städte Innsbruck und Salzburg. Abbildung 1: Transfersaldo der Vergleichsstädte zum/vom Land, 2007 bis 2010, Euro pro EW, unter Berücksichtigung der Quasi-Transfers Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen In Oberösterreich beträgt der Anteil der Gemeinden an der Krankenanstaltenfinanzierung bis zu 40 Prozent des Betriebsabganges der Krankenanstalten. Daraus ergibt sich die höhere Belastung der oberösterreichischen Gemeinden im Vergleich mit anderen Bundesländern. Im Jahr 2011 hatte die Stadt Linz mit 253 Euro pro EW die höchste Umlage unter den 2 Das sind Ausgaben für Leistungen, die von den Statutarstädten in Oberösterreich und in der Steiermark direkt erbracht werden, während sie in anderen Städten und anderen Bundesländern vom Land oder von Sozialhilfeverbänden erbracht werden. Folglich werden andere Städte hierfür durch Umlagen (Transfers) belastet, die in den Statutarstädten in Oberösterreich und in der Steiermark nicht zu leisten sind. Trotzdem sind die direkten Ausgaben dieser Städte als Quasi-Transfers anzusehen, weil die Statutarstädte hier Aufgaben übernehmen, die in der Regel von Ländern oder Sozialhilfeverbänden zu tragen sind. 9

10 ZENTRALE ERGEBNISSE IM ÜBERBLICK Vergleichsstädten zu leisten. Die oberösterreichischen Gemeinden zahlen im Schnitt 203 Euro pro EW an Krankenanstaltenumlage, das ist deutlich weniger als die Stadt Linz. Bei der Landesumlage ist zu beachten, dass in Oberösterreich mit 6,9 Prozent ein reduzierter Satz besteht (Normalsatz: 7,6 Prozent). Die höchste Landesumlage musste unter den Vergleichsstädten im Jahr 2011 von der Stadt Linz mit 114 Euro pro EW geleistet werden. Obwohl die Stadt Linz niedrigere Ertragsanteile als die Vergleichsstädte erhält und für das Land Oberösterreich ein reduzierter Satz besteht, ist die Landesumlage für Linz im Vergleich mit den anderen Landeshauptstädten (88 bis 96 Euro je EW) am höchsten. Da die Landesumlage innerhalb eines Bundeslandes nach der Finanzkraft verteilt wird, ist dies auf den Anteil der Finanzkraft der jeweiligen Stadt im Bundesland zurückzuführen. Im Durchschnitt müssen die oberösterreichischen Gemeinden im Jahr Euro pro EW an Landesumlage zahlen. Das sind rund 52 Euro pro EW weniger als die Stadt Linz. Die Förderungen des Landes für die Stadt Linz haben sich zwischen 2007 und 2011 von 136 auf 98 Euro pro EW bzw. um 28 Prozent reduziert. Dies ist vor allem auf rückläufige Kapitaltransfers (Bedarfszuweisungen) in den Bereichen Pflichtschulen, Volkshochschulen, Gemeindestraßen sowie Stadthallen/Kongresshäuser zurückzuführen. Die laufenden Transfereinnahmen haben sich im Beobachtungszeitraum geringfügig erhöht. In Bezug auf die Vergleichsstädte sind die Förderungen der Stadt Linz im Jahr 2011 am geringsten. Vor allem die Stadt Salzburg erhält mit 204 Euro pro EW deutlich höhere Förderungen vom Land. Im Vergleich mit den oberösterreichischen Gemeinden sind die Förderungen der Stadt Linz deutlich geringer. Durchschnittlich erhalten die Gemeinden des Landes Oberösterreich 129 Euro pro EW an laufenden Transfers und 134 Euro pro EW an Kapitaltransfers. Insgesamt sind dies für eine durchschnittliche Gemeinde 263 Euro pro EW. Im Vergleich dazu erhält die Stadt Linz 165 Euro pro EW weniger. In der Stadt Linz war der Rückgang der Bedarfszuweisungen im Beobachtungszeitraum mit über 50 Prozent von 84 Euro pro EW auf 39 Euro pro EW besonders deutlich. Alle anderen Vergleichsstädte erhalten höhere Bedarfszuweisungen pro EW als die Stadt Linz. Vor allem in Salzburg sind diese mit 141 Euro pro EW deutlich höher. Die oberösterreichischen Gemeinden erhalten im Jahr 2011 im Durchschnitt 188 Euro pro EW an Bedarfszuweisungen. Gegenüber 2007 sind diese um 13 Prozent (für Linz um über 50 Prozent) gesunken. Alle Vergleichsstädte müssen höhere Vorwegabzüge an das jeweilige Bundesland zahlen, als sie vom Land an Bedarfszuweisungen erhalten. Besonders deutlich zeigt sich dieses Bild für Linz. Im Jahr 2011 musste die Stadt 159 Euro pro EW als Vorwegabzug bezahlen und hat im Gegenzug 39 Euro pro EW an Bedarfszuweisungsmittel erhalten. Im Durchschnitt erhält eine oberösterreichische Gemeinde 72 Euro pro EW mehr an Bedarfszuweisungen (188 Euro pro EW) als sie an Vorwegabzügen (116 Euro pro EW) bezahlt. Dies ist zu einem großen Teil auf die Abgangsdeckungen zurückzuführen. Durch die Deckung der Haushaltsabgänge aus dem BZ-Mittel-Topf verbleiben weniger finanzielle Mittel zur Förderung von anderen Projekten. Somit erhalten Gemeinden, wie die Stadt Linz, die bisher keine Abgänge ausweisen, aus dem verbleibenden Topf nur relativ geringe Bedarfszuweisungen. Die Transfers führen zu unterschiedlichen Verteilungswirkungen. Der Stadt Linz verbleiben nach Transfers 76 Prozent ihrer Finanzkraft, Innsbruck und Salzburg 80 bzw. 83 Prozent, Graz behält ihre ursprüngliche Finanzkraft (102 Prozent). Werden die Besonderheiten im Sozialbereich als Quasi-Transfers berücksichtigt, verbleiben der Stadt Linz nach Transfers 57 Prozent ihrer 10

11 ZENTRALE ERGEBNISSE IM ÜBERBLICK Finanzkraft, während sich die Finanzkraft in den anderen Landeshauptstädten zwischen 82 und 89 Prozent bewegt. Tabelle 3: Verbleibende Finanzkraft nach Transferverflechtungen unter Berücksichtigung von Quasi-Transfers 2010 in Prozent Werte Graz Innsbruck Salzburg Linz Finanzkraft (FK) 100% 100% 100% 100% FK + Transfereinnahmen (TE) 106% 103% 103% 103% FK + TE - Transferausgaben (TA) 84% 75% 76% 55% Finanzkraft nach Transfers und 89% 82% 83% 57% Bedarfszuweisungen Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2010; KDZ: eigene Berechnungen Die Transfers wirken auf die Bonität der vier Landeshauptstädte. Auf Basis des KDZ- Quicktests weist Linz im Jahr 2011 mit der Bonitätszahl 4,7 den schlechtesten Wert auf Graz 3,6, Innsbruck 3,2 sowie Salzburg 3,0. Bei einer Transferlast der Stadt Linz im oberösterreichischen Durchschnitt würde sich die Bonität auf Basis des KDZ-Quicktests auf 2,9 verbessern. Die Bonität der anderen Landeshauptstädte würde sich bei Transferlasten im Durchschnitt des jeweiligen Bundeslandes - auf 1,5 bis 3,1 erhöhen. Abbildung 2: Gegenüberstellung der tatsächlichen Quicktest-Gesamtbewertung und einer Gesamtbewertung bei durchschnittlicher Transferbelastung, für das Jahr ,0 tatsächliche Quicktest Gesamtbewertung Quicktest Gesamtbewertung bei durchschnittlicher Transferbelastung 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 1,6 1,5 4,0 4,5 5,0 3,1 3,2 2,9 3,0 3,6 4,7 Graz Innsbruck Linz Salzburg Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2011; KDZ: eigene Berechnungen Eine Transferlast für die Stadt Linz, die auf dem Niveau der anderen Landeshauptstädte liegen würde, hätte substanzielle Auswirkungen auf die freie Finanzspitze der Stadt. Die Freie Finanzspitze der Stadt Linz war 2010 (= das letzte Jahr, für das vollständige Daten vorliegen 11

12 ZENTRALE ERGEBNISSE IM ÜBERBLICK also auch Daten zu den Quasi-Transfers ) negativ bei minus 50 Mio. Euro. Bei einer Transferbelastung wie jener der Stadt Graz, würde sich die Freie Finanzspitze von Linz gegenüber dem Status-Quo um ca. 91 Mio. Euro erhöhen und unter Berücksichtigung der Quasi- Transfers um ca. 118 Mio. Euro sogar höher liegen als der Status Quo. Wäre die Transferbelastung in Linz in der Höhe der Stadt Innsbruck, so stünden ohne Berücksichtigung der Quasi-Transfers ca. 18 Mio. Euro mehr zur Verfügung und inkl. Quasi-Transfers wäre die Freie Finanzspitze von Linz ca. 87 Mio. Euro höher. Bei einer Transferlast wie in Salzburg stünden ohne Berücksichtigung der Quasi-Transfers 21 Mio. Euro mehr als Freie Finanzspitze zur Verfügung, wenn man die Quasi-Transfers mitberücksichtigt, wären 90 Mio. Euro mehr verfügbar. D.h., bei einer Transferlast in Höhe der Städte Innsbruck oder Salzburg hätte die Stadt Linz eine leicht positive Freie Finanzspitze ausweisen können. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Transferbelastung der Stadt Linz im Bundesländervergleich, nach Einwohnergrößenklassen und im speziellen Vergleich mit Graz, Salzburg und Innsbruck überdurchschnittlich hoch ist. Dies hat folgende Ursachen: Die vergleichsweise hohe Finanzkraft der Stadt Linz führt dazu, dass sie innerhalb Oberösterreichs einen hohen Anteil der Transfers der Gemeinden zu tragen hat. Im Bundesländervergleich besteht eine hohe Belastung der oberösterreichischen Gemeinden bei der Finanzierung von Sozial- und Gesundheitsleistungen. Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Sozialhilfe ist Linz sowohl direkter Träger der regionalen Sozialhilfe, gleichzeitig sind aber auch Transfers zur Co- Finanzierung von Aufgaben der Sozialhilfe zu leisten, die per Gesetz Landesaufgaben sind. Das Ausmaß von Bedarfszuweisungsmitteln ist gering. Durch die Vermischung von Lastenausgleich zugunsten des Landes und Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden steigt die Intransparenz des Transfersystems. Daraus ergeben sich folgende Handlungserfordernisse wie auch -optionen: zusätzliche Bedarfszuweisungen vom Land Oberösterreich zum Ausgleich für Belastungen, die der Stadt Linz in ihrer zentralörtlichen Rolle bzw. aufgrund der Transferlast erwachsen; eine faire Verteilung der Transferlasten - Angleichen der Transferbelastung der Gemeinden in Oberösterreich im Bereich der Sozialhilfe und der Krankenanstalten an das durchschnittliche Niveau in anderen Bundesländern; Landesumlage abschaffen oder gegen bestehende Landesförderungen abtauschen; Trennung von Lasten- und Ressourcenausgleich Landesumlage sowie Krankenanstaltenumlage sollten nach der EinwohnerInnenzahl bzw. nach einem anderen verursachungsgerechten Schlüssel ermittelt werden; der Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden sollte auf Basis eines eigenen Transfers zwischen den Gemeinden erfolgen; aufgaben- sowie leistungsorientierter Finanzausgleich; Transferentflechtung anstreben - Abtausch zwischen Sozialhilfe- und/oder Krankenanstaltenumlage der Gemeinden an die Länder auf der einen Seite und den Förderungen der Länder an die Gemeinden andererseits. 12

13 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN III Förder- und Transferbeziehungen zwischen ausgewählten Städten und Ländern Förder- und Transferbeziehungen zwischen Bundesländern und Gemeinden werden je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Dabei sind jedoch nicht sämtliche Transferbereiche miteinander vergleichbar, weshalb hier nachfolgend eine Konzentration auf die Bereiche Sozialhilfe im weiteren Sinn, Krankenanstalten, Landesumlage und Bedarfszuweisungen erfolgt. Im Nachfolgenden werden die Förder- und Transferbeziehungen der Städte Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck mit ihrem jeweiligen Bundesland transparent gemacht. Hierzu werden die wichtigsten gesetzlichen und sonstigen Regeln kurz beschrieben (Details finden sich im Anhang) und eine finanzstatistische Analyse der Transferströme durchgeführt. 1 Transfereinnahmen, -ausgaben und -saldo der ausgewählten Landeshauptstädte Je nach Bundesland sind die zahlreichen Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sehr unterschiedlich ausgestaltet. Zum einen sind die wichtigsten Umlagen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage und Landesumlage) in den Bundesländern meist unterschiedlich geregelt und zum anderen bestehen zahlreiche Förderungen. Diese Förderungen betreffen laufende Transfers als auch Bedarfszuweisungen und andere Kapitaltransfers. Dadurch kommt es je nach Bundesland zu unterschiedlichen Transferbelastungen der Städte und Gemeinden. Insgesamt betragen die Transferausgaben der Stadt Linz an das Land Oberösterreich im Jahr 2011 rund 107 Mio. Euro, die Transfereinnahmen belaufen sich auf 19 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein negativer Transfersaldo 3 der Stadt zum Land 4 in Höhe von rund 88 Mio. Euro (siehe Tabelle 4). Während für die Stadt Linz die Transferausgaben seit 2007 um 25 Prozent gestiegen sind, haben sich die Transfereinnahmen um 27 Prozent reduziert. Daraus folgt, dass der negative Transfersaldo in den vergangenen fünf Jahren um 29 Mio. Euro bzw. 48 Prozent gestiegen ist. Die Verschlechterung des Transfersaldos zu Ungunsten der Stadt ist zu einem großen Teil auf die höhere Krankenanstaltenumlage (+33 Prozent bzw. 7,5 Prozent p.a.), höhere Landesumlage (+11 Prozent bzw. 2,7 Prozent p.a.) sowie geringere Bedarfszuweisungen (-53 Prozent) zurückzuführen. Darüber hinaus beinhaltet das Budget der Stadt Linz Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe, die in anderen Städten durch das Land oder Sozialhilfeverbände erbracht werden. Dies ist damit zu begründen, dass in Oberösterreich (und in der Steiermark) Statutarstädte Träger der Sozialhilfe sind und damit Ausgaben übernehmen müssen, die in anderen Städten und Gemeinden vom Land oder einem Sozialhilfeverband getragen werden. Andere Gemeinden müssen diese Leistungen in Form von Transfers an den Träger der Sozialhilfe (das Land oder den Sozialhilfeverband) mitfinanzieren. Daher kann man die von Linz und Graz erbrachten direkten Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe als Quasi-Transfers ansehen, weil sie in den allermeisten Städten und Gemeinden in Österreich Transferzahlungen wären. 3 Saldo sämtlicher Transfereinnahmen und -ausgaben einer Gemeinde gegenüber dem Land 4 Bei Betrachtung des Transfersaldos zwischen Land und Gemeinde ist zu berücksichtigen, dass dieser auch die Bedarfszuweisungen enthält, welche gemäß Finanzausgleichsgesetz als Gemeindemittel gelten. In Summe fällt die Belastung der Gemeinden durch die Länder daher noch stärker aus als hier dargestellt wird. 13

14 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Tabelle 4: Transferausgaben, -einnahmen und -saldo der Vergleichsstädte, 2007 bis 2011, in Tsd. Euro Veränderung 2007 zu 2011 Transferausgaben der Städte vom Land in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck ,2% 3,4% 5,8% 29,9% Veränderung 2007 zu 2011 Transfereinnahmen der Städte vom Land in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck ,8% 23,4% 28,6% -19,9% Veränderung 2007 zu 2011 Transfersaldo der Städte vom/an das Land in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck ,5% -6,3% 1048,6% 91,3% Veränderung 2007 zu 2011 Transfersaldo der Städte vom/an das Land in Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck ,7-341,6 2,5-201, ,6-320,0 2,7-310, ,0-311,5-13,2-306, ,7-312,2 61,3-328, ,1-317,0 27,3-372,2-144,4 24,6 24,8-170,7 45,6% -7,2% 985,5% 84,7% Quelle: Statistik Austria, Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013; umfasst lfd. Transfers und Kapitaltransfers Post 751, 771, 861, 871; Krankenanstalten Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874; Sozialhilfeumlage Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872,

15 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Die angesprochenen Quasi-Transfers können nicht ohne weiteres aus den Rechnungsabschlüssen abgeleitet werden. Deswegen hat das KDZ im Rahmen einer vom Österreichischen Städtebund beauftragen Umfrage im Jahr 2012 bei den Statutarstädten in Oberösterreich und der Steiermark die Belastung durch die Quasi-Transfers erhoben 5. Unter Berücksichtigung dessen ergeben sich die in Tabelle 5 dargestellten Transfersalden. Es zeigt sich vor allem, dass die Pro-Kopf-Transferbelastung der Stadt Linz dadurch mehr als doppelt so hoch wird, wie sie etwa in Salzburg und Innsbruck ist, wo es keine Quasi-Transfers gibt. In absoluten Zahlen ist die Transferbelastung der Stadt Linz fast dreimal so hoch wie in den Vergleichsstädten. Auch die Stadt Graz erreicht durch die Quasi-Transfers einen deutlich negativen Transfersaldo, der aber pro Kopf noch immer unter dem Niveau von Salzburg und Innsbruck liegt. Tabelle 5: Transfersaldo der Vergleichsstädte, 2007 bis 2010, in Tsd. Euro inkl. Quasi- Transfers Veränderung 2007 zu 2010 Veränderung 2007 zu 2010 Transfersaldo der Städte vom/an das Land in Tsd. Euro inkl. Quasi-Transfers Linz Salzburg Graz Innsbruck ,3% -8,0% 7,9% 67,4% Transfersaldo der Städte vom/an das Land in Euro pro Kopf inkl. Quasi-Transfers Linz Salzburg Graz Innsbruck ,2-341,6-162,4-201, ,7-320,0-184,2-310, ,9-311,5-220,4-306, ,1-312,2-168,1-328, ,8% -8,6% 3,5% 63,2% Quelle: Statistik Austria, Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen 2013; umfasst lfd. Transfers und Kapitaltransfers Post 751, 771, 861, 871; Krankenanstalten Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874; Sozialhilfeumlage Post 752, 754, 772, 774, 862, 864, 872, 874. Quasi-Transfers basieren auf einer vom KDZ durchgeführten Umfrage unter den betroffenen Gemeinden aus dem Jahr In Abbildung 3 wird der Transfersaldo der Vergleichsstädte zum/vom Bundesland inkl. der gesamten Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage 6 dargestellt. Durchschnittlich zahlen die vier Vergleichsstädte im Jahr Euro pro EW an das jeweilige Bundesland, und damit 49 Euro pro EW mehr als im Jahr Dieser Wert variiert sehr stark je nach Bundesland. Während die Stadt Linz mit -461 Euro pro EW am stärksten belastet wird, ist der Transfersaldo für die Stadt 5 6 Zum Zeitpunkt der damaligen Erhebung waren nur Daten bis 2010 bekannt. In einigen Bundesländern werden die Sozialhilfe- bzw. Krankenanstaltenumlagen nicht als Transfers von der Gemeinde ans Land verbucht, sondern als Transfers an sonstige Träger des öffentlichen Rechts bzw. an Gemeindeverbände. So wird die Sozialhilfeumlage in Oberösterreich und in der Steiermark als Transfer an die Sozialhilfeverbände (daher Gemeindeverbände) verbucht. Auch bei den Krankenanstalten wird die Umlage nicht durchgängig als Transfers an die Länder verbucht. Die hier dargestellten Abbildungen enthalten die gesamte Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage nicht jedoch die oben angeführten Quasi-Transfers. 15

16 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Graz mit +27 Euro pro EW sogar positiv. D.h., die Stadt Graz erhält mehr Transfers vom Land als sie bezahlt. Dies ist auf sehr unterschiedliche Umlagenbelastungen zurückzuführen. Während die Krankenanstaltenumlage in Oberösterreich zu den höchsten im Österreichvergleich zählt, müssen die steirischen Gemeinden, und damit auch die Stadt Graz, keine Krankenanstaltenumlage bezahlen. Hinzu kommt, dass die Städte Linz und Graz keine Sozialhilfeumlage zahlen, da sie als Statutarstädte einen eigenen Sozialhilfeverband bilden und die Ausgaben der Sozialhilfe für Mindestsicherung, Pflege und Jugendwohlfahrt direkt im Haushalt brutto verbuchen. Obwohl die Stadt Linz in wesentlichen Leistungsbereichen keine Sozialhilfeumlage zahlen muss, ist die Transferbelastung mit 461 Euro pro EW im Vergleich mit den anderen Städten am höchsten. Durchschnittlich beträgt der Transfersaldo der oberösterreichischen Gemeinden gegenüber dem Land rund -273 Euro pro EW. D.h., die Transfers pro EW der Stadt Linz liegen mit -461 Euro pro EW rund 188 Euro pro EW über der durchschnittlichen Transferlast der OÖ Gemeinden. Abbildung 3: Transfersaldo der Vergleichsstädte zum/vom Land, 2007 bis 2011, Euro pro EW Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Insgesamt kam es von 2007 bis 2011 zu einem Anstieg des negativen Transfersaldos für die Stadt Linz (+46 Prozent) aufgrund einer höheren Krankenanstaltenumlage und geringerer Bedarfszuweisungen. Ebenso nahm für die Stadt Innsbruck (+85 Prozent) die Finanzierungslast aufgrund deutlich höherer Sozialhilfeumlagen (Einmaleffekt im Jahr 2011 aufgrund Umstellung der Berechnung) und geringerer Bedarfszuweisungen zu. Die Stadt Salzburg konnte den Transfersaldo aufgrund einer rückläufigen Sozialhilfeumlage (Anpassung des Gemeindeanteils an der gesamten Sozialhilfe von 58 Prozent auf 50 Prozent) reduzieren (-7,2 Prozent). Die Stadt Graz konnte zwischen 2007 und 2011 den Transfersaldo von +2,5 Euro pro EW auf +27 Euro pro EW erhöhen. Dies liegt vor allem an der nicht eingehobenen Krankenanstaltenumlage in der Steiermark, der nicht vorhandenen Sozialhilfeumlage für die Stadt, da sie als Statutarstadt selbst einen Sozialhilfeverband bildet, und den höheren Bedarfszuweisungen. Berücksichtigt man die zuvor angesprochenen Quasi-Transfers für Linz und Graz ergeben sich die in Abbildung 4 dargestellten Transfersaldos. Dabei bleibt die Entwicklungstendenz ähnlich, nur die Transferbelastung der Städte Linz und Graz wird deutlich erhöht. Jene der Stadt Linz erreicht 2010 das 2,5-fache Niveau der Städte Innsbruck und Salzburg. 16

17 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Abbildung 4: Transfersaldo der Vergleichsstädte zum/vom Land, 2007 bis 2010, Euro pro EW, unter Berücksichtigung der Quasi-Transfers Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Umlagenbelastung der ausgewählten Landeshauptstädte Die drei Umlagen in den Bereichen Sozialhilfe, Krankenanstalten und Landesumlage verzeichneten in den letzten fünf Jahren in allen Vergleichsstädten einen Anstieg (siehe Abbildung 5). Die Städte Linz und Graz zahlen geringere bzw. keine Sozialhilfeumlage, da sie als Statutarstädte einen eigenen Sozialhilfeverband bilden und die Sozialhilfelasten großteils direkt finanzieren. Diese direkt finanzierten Sozialhilfelasten sind daher in dieser Darstellung nicht enthalten. In der Stadt Linz ist die Umlagenbelastung seit 2007 insgesamt um rund 19 Prozent gestiegen. Dies ist vor allem auf die deutlich höhere Krankenanstaltenumlage zurückzuführen (+32 Prozent). Im Vergleich mit den anderen Landeshauptstädten sind die Umlagen nur in Innsbruck stärker gewachsen (+26 Prozent). In Innsbruck ist der Anstieg zum größten Teil auf die stark gewachsene Sozialhilfeumlage zurückzuführen. 17

18 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Abbildung 5: Umlagenbelastung der Vergleichsstädte, 2007 bis 2011, Euro pro EW 0 Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Abbildung 6 zeigt, dass im Bundesland Steiermark keine Krankenanstaltenumlage eingehoben wird. Die Umlagenbelastung der Landeshauptstädte ist im Jahr 2011 in Innsbruck mit -498 Euro pro EW am höchsten. Die geringsten Umlagen hat die Stadt Graz mit -105 Euro pro EW zu leisten. Für die Stadt Linz beträgt die Umlagenbelastung -440 Euro pro EW, obwohl die Stadt keine Sozialhilfeumlage leisten muss. Abbildung 6: Umlagenbelastung der Vergleichsstädte nach Umlagenart, 2007 und 2011, in Euro pro EW Linz Salzburg Graz Innsbruck Euro pro Kopf Krankenanstalten Sozialhilfe Landesumlage Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 und 2011; KDZ: eigene Berechnungen Die Landesumlage pro EW liegt in allen Städten mit -88 bis -114 Euro pro EW in ähnlicher Höhe. Selbiges gilt auch für die Sozialhilfeumlage, wenn nur die beiden Städte (Salzburg und Innsbruck), die die Umlage zahlen müssen, betrachtet werden. Die Krankenanstaltenumlage variiert allerdings sehr stark. Die Spanne der Krankenanstaltenumlage liegt zwischen -141 Euro pro EW in Salzburg und -253 Euro pro EW in Linz. Dies ist vor allem auf die unterschiedlichen Anteile der Gemeinden am Betriebsabgang der Krankenanstalten je Bundesland zurückzuführen. Während die oberösterreichischen Gemeinden 40 Prozent des Betriebsabganges tragen müssen, 18

19 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN beträgt dieser Anteil für die Salzburger Gemeinden 25 Prozent (die burgenländischen Gemeinden tragen 10 Prozent). 2.1 Sozialhilfeumlage Die Sozialhilfeumlage i.w.s. umfasst Transferausgaben der Gemeinden in den Bereichen Sozialhilfe i.e.s., Behindertenhilfe sowie Jugendwohlfahrt. Teilweise betreiben Gemeinden jedoch auch eigene Sozialhilfeeinrichtungen und erhalten wiederum Transfereinnahmen von anderen Gemeinden. Der Anteil an Transfereinnahmen ist jedoch im Vergleich zu den Transferausgaben der Gemeinden verschwindend klein. Träger der Sozialhilfe sind grundsätzlich die Bundesländer. In Oberösterreich und der Steiermark übernehmen Sozialhilfeverbände (als Gemeindeverbände organisiert) die Leistungserbringung. Die Städte Linz und Graz zahlen in einigen zentralen Bereichen keine Sozialhilfeumlage an einen Verband bzw. das Land, da sie einen eigenen Sozialhilfeverband bilden und die Ausgaben der Sozialhilfe direkt finanzieren. Insbesondere die stationäre Betreuung von alten Menschen in Wohn- und Pflegeheimen ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich organisiert. Dies wird teils von den Ländern, teils von Gemeindeverbänden (Sozialhilfeverbände) und teils von Gemeinden bzw. Städten im Rahmen ihrer Selbstverwaltung erbracht. Abbildung 7 zeigt den Transfersaldo pro EW der Vergleichsstädte im Bereich der Sozialhilfe i.w.s. Den höchsten negativen Transfersaldo in diesem Bereich hat im Jahr 2011 die Stadt Salzburg mit -243 Euro pro EW. Seit dem Jahr 2007 ist die Belastung der Stadt in diesem Bereich allerdings leicht rückläufig. Dies ist auf die Reduktion des Anteils der Gemeinden zur Sozialhilfe seit dem Jahr 2005 zurückzuführen. Zwischen 2007 und 2010 wurde der Anteil der Salzburger Gemeinden an der Sozialhilfe von 58 auf 50 Prozent reduziert. Im Gegensatz dazu, ist der Transfersaldo der Stadt Innsbruck um 33 Prozent auf -223 Euro pro EW deutlich gestiegen. Dies ist zum Teil auf einen Einmaleffekt im Jahr 2011 aufgrund einer Umstellung der Vorauszahlungen für die Mindestsicherung und Behindertenhilfe zurückzuführen. Die Städte Linz und Graz zahlen in einigen Bereichen keine Sozialhilfeumlage, müssen jedoch in anderen Bereichen trotzdem Transfers an das Bundesland zahlen. Für die Stadt Linz handelt es sich dabei im Jahr 2011 um Transfers zu Sozialberatungsstellen, zur geschlossenen Sozialhilfe, zur Behindertenhilfe und zum Pflegegeld. Neben den Aufgaben, die die Stadt Linz als regionaler Träger der Sozialhilfe direkt finanzieren muss (Oö SHG ), ist die Stadt, sowie alle anderen oberösterreichischen Gemeinden gemäß Sozialhilfegesetz (Oö SHG Abs. 2) verpflichtet, einen Anteil der nicht gedeckten Kosten der Landesaufgaben mitzufinanzieren. 19

20 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Abbildung 7: Entwicklung Transfersaldo der Vergleichsstädte im Bereich der Sozialhilfe i.w.s., 2007 bis 2011, in Euro pro EW Transfersaldo der Städte Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Die absoluten Zahlen zu Abbildung 7 werden in Tabelle 6 dargestellt. Auffällig sind die unterschiedlichen Steigerungsraten im Beobachtungszeitraum in den einzelnen Städten. Die gesamte Sozialhilfeumlage ist in Salzburg aufgrund des reduzierten Anteils der Gemeinden an der Sozialhilfe (siehe oben) rückläufig, während in Innsbruck die Summe der Umlage deutlich steigt. Tabelle 6: Transfersaldo der Vergleichsgemeinden im Bereich der Sozialhilfe i.w.s., 2007 bis 2011, in Tsd. Euro Transfersaldo der Städte im Bereich der Sozialhilfe i.w.s. in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck Veränderung 2007 zu ,7% -8,7% 23,2% 37,8% Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Krankenanstaltenumlage Die Krankenanstaltenumlage umfasst im Wesentlichen die Abgangsdeckung der Krankenanstalten. Die Stadt Linz ist zusätzlich Träger des AKH Linz. Im Bundesland Salzburg müssen die Gemeinden gemäß Krankenanstaltengesetz 25 Prozent des Betriebsabganges der Krankenanstalten übernehmen. In anderen Bundesländern, wie z.b. Oberösterreich, beträgt der Anteil der Gemeinden bis zu 40 Prozent des Abganges. Somit wird den oberösterreichischen Gemeinden im Vergleich mit den anderen Bundesländern ein höherer 20

21 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Anteil des Betriebsabganges weiterverrechnet. Dies zeigt sich in Abbildung 8 in einer höheren Pro-EW-Belastung durch die Krankenanstaltenumlage. Die Entwicklung des Transfersaldos der Vergleichsstädte für den Bereich Krankenanstalten wird in Abbildung 8 dargestellt, wobei in der Steiermark keine Krankenanstaltenumlage von den Gemeinden eingehoben wird. Im Jahr 2011 hatte die Stadt Linz mit -253 Euro pro EW die höchste Belastung zu tragen. Gegenüber 2007 ist die Umlage für Linz um 32 Prozent bzw. 7,1 Prozent p.a. gestiegen. In den Städten Salzburg und Innsbruck war der Anstieg zwischen 2007 und 2011 mit elf bzw. 17 Prozent deutlich geringer. Abbildung 8: Entwicklung des Transfersaldos der Vergleichsstädte im Bereich der Krankenanstalten, 2007 bis 2011, in Euro pro EW 0-50 Transfersaldo der Städte Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Die Gesamtsummen zu Abbildung 8 werden in Tabelle 7 dargestellt. In Summe ist die Krankenanstaltenumlage für die Stadt Linz um 33 Prozent angestiegen. Mit 31 Prozent ist die Krankenanstaltenumlage im Bundesland Oberösterreich geringer als in der Stadt Linz angestiegen, d.h. Linz muss einen überdurchschnittlichen Teil der Umlagensteigerung tragen. Durchschnittlich müssen die oberösterreichischen Gemeinden -203 Euro pro EW an Krankenanstaltenumlage bezahlen, d.h. deutlich weniger als die Stadt Linz mit -253 Euro pro EW. 21

22 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Tabelle 7: Transfersaldo der Vergleichsstädte im Bereich der Krankenanstalten, 2007 bis 2011, in Tsd. Euro Transfersaldo der Städte im Bereich der Krankenanstalten in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck Veränderung 2007 zu ,3% 11,9% - 21,4% Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Der Anteil der Stadt Linz zur Abgangsdeckung des AKH Linz ist in der hier angeführten Darstellung nicht berücksichtigt. Gemäß Rechnungsabschluss 2010 hat die Stadt Linz acht Mio. Euro an das AKH als Kapitaltransfer an Unternehmungen zur Abgangsdeckung gezahlt. Von 2014 bis 2016 sind laufende Transfers von jährlich elf Mio. Euro sowie vier Mio. Euro für Investitionen geplant. In Summe sind dies 15 Mio. Euro p.a. bzw. rund 75 Euro je EW. D.h., die Gesamtlast der Stadt Linz aus der Krankenanstaltenfinanzierung beläuft sich auf rund 325 Euro je EW. Die Transfers des Landes Oberösterreich an das AKH Linz in der Höhe von 79 Mio. Euro im Jahr 2011 sind hier ebenfalls nicht berücksichtigt, da dieser Zuschuss seitens des Landes als Träger der Krankenanstaltenfinanzierung gemäß Oö KAG 1997 erfolgt. Der Transfer des Landes erfolgt daher nicht an die Stadt Linz, sondern stellt den Finanzierung-Anteils des Landes am Krankenanstalten-Abgang dar. 2.3 Landesumlage Bei der Landesumlage handelt es sich um eine nicht zweckgebundene Transferleistung von den Gemeinden an die Länder. Gemäß 5 FAG 2008 sind die Länder ermächtigt, bis zu 7,6 Prozent der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft) in Form der Landesumlage von den Gemeinden einzuheben. Die Landesumlage kann dabei unabhängig vom Bedarf der Länder eingehoben werden. Zu beachten ist, dass in Oberösterreich und Tirol mit 6,9 bzw. 7,46 Prozent reduzierte Sätze bestehen. In Salzburg und der Steiermark wird der maximal zulässige Anteil von 7,6 Prozent eingehoben. 22

23 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Abbildung 9: Entwicklung der Landesumlage der Vergleichsstädte, 2007 bis 2011, in Euro pro EW Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Die Entwicklung der Landesumlage für die Jahre 2007 bis 2011 wird in Abbildung 9 dargestellt. Als Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Landesumlage auf die Gemeinden eines Bundeslandes dient meist die Finanzkraft des Vorjahres. Die höchste Landesumlage musste im Jahr 2011 von der Stadt Linz mit -114 Euro pro EW geleistet werden. Obwohl die Stadt Linz niedrigere Ertragsanteile als die Städte Salzburg und Innsbruck erhält (siehe Abbildung 10) und für das Land Oberösterreich ein reduzierter Satz von 6,9 Prozent besteht, ist die Landesumlage für Linz im Vergleich mit den anderen Städten am höchsten. Da die Landesumlage innerhalb eines Bundeslandes nach der Finanzkraft verteilt wird, ist dieses Bild auf den Anteil der Finanzkraft der jeweiligen Stadt im Bundesland zurückzuführen. Im Durchschnitt müssen die oberösterreichischen Gemeinden im Jahr Euro pro EW an Landesumlage zahlen. Das sind rund 52 Euro pro EW weniger als die Stadt Linz mit -114 Euro pro EW. Grundsätzlich besteht eine leicht unterschiedliche Berechnung der Finanzkraft in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol. Während in Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark nur 1 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes herangezogen wird (nur Grundvermögen, kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen), wird in Tirol auch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen berücksichtigt. 23

24 FÖRDER- UND TRANSFERBEZIEHUNGEN ZWISCHEN AUSGEWÄHLTEN STÄDTEN UND LÄNDERN Abbildung 10: Entwicklung der Ertragsanteile der Vergleichsstädte, 2007 bis 2011, in Euro pro EW Euro pro Kopf Linz Salzburg Graz Innsbruck Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Die Gesamtsummen zu Abbildung 10 werden in Tabelle 8 dargestellt. Zwischen 2007 und 2011 ist die Landesumlage der Stadt Linz mit +11,4 Prozent am stärksten gewachsen, obwohl die Steigerung der Ertragsanteile mit +14,6 Prozent nur am dritthöchsten nach Graz (+25,6 Prozent) und Innsbruck (+16,3 Prozent) war. Tabelle 8: Landesumlage der Vergleichsstädte, 2007 bis 2011, in Tsd. Euro Landesumlage, in Tsd. Euro Linz Salzburg Graz Innsbruck Veränderung 2007 zu ,4% 9,9% 8,5% 11,4% Quelle: Statistik Austria: Gemeindegebarung 2007 bis 2011; KDZ: eigene Berechnungen Landesförderungen Insgesamt haben sich die Förderungen für die Stadt Linz zwischen 2007 und 2011 von 136 auf 98 Euro pro EW bzw. um 28 Prozent reduziert. Dies ist vor allem auf rückläufige Kapitaltransfers (Bedarfszuweisungen) in den Bereichen Pflichtschulen, Volkshochschulen, Gemeindestraßen sowie Stadthallen/Kongresshäuser zurückzuführen. Im Gegensatz dazu haben sich die laufenden Transfereinnahmen im Beobachtungszeitraum geringfügig erhöht. Im Vergleich mit den oberösterreichischen Gemeinden sind die Förderungen der Stadt Linz deutlich geringer. Durchschnittlich erhalten die Gemeinden des Landes Oberösterreich 129 Euro pro EW an laufenden Transfers und 134 Euro pro EW an Kapitaltransfers. Insgesamt sind dies für eine durchschnittliche Gemeinde 262 Euro pro EW. Im Vergleich dazu erhält die Stadt Linz mit 98 Euro pro EW 164 Euro pro EW weniger. 24

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