printed by Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "printed by Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten"

Transkript

1 Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie 3/6 Kandidatennummer: Name: Vorname: Punktzahl: Note: Die Experten: Diese Prüfungsaufgabe darf 00 nicht im Unterricht verwendet werden. Die Zentralkommission hat das uneingeschränkte Recht, diese Aufgabe für Prüfungs- und für Übungszwecke zu verwenden. Eine kommerzielle Verwendung bedarf der Bewilligung des Autors, des Inhabers des Urheberrechtes. HAG

2 03 Betriebs+Rechtskunde Serie 3/6 Seite schwarz Punkte 1. Aufgabe (10 Punkte) Geben Sie an, in welchem Gesetzesartikel Sie die folgenden Regelungen finden. a) Die Ansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens 10 Jahre nach der schädigenden Handlung. b) Die Pflicht der einzigen Tochter, zur finanziellen Unterstützung ihrer pflegebedürftigen Mutter beizutragen, wenn diese ohne ihren Beistand in Not geraten würde und die Tochter sich in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen befindet. c) Stille Reserven in einer Aktiengesellschaft dürfen mit dem Ziel einer langfristigen Entwicklung der Unternehmung unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre gebildet werden. d) Ein 1-jähriger Arbeitnehmer erhält für die Tätigkeit als Jugend- und Sportinstruktor eine zusätzliche Woche Urlaub; ohne abweichende Vereinbarung hat er aber während dieser Woche keinen Lohnanspruch. e) Für die Kündigung der Familienwohnung braucht es die ausdrückliche Zustimmung beider Ehegatten. Hinweis: Die Angabe des Gesetzes allein gibt keinen Punkt.. Aufgabe (7 Punkte) Sachverhalt: Anna Amstutz, Doris Dauwalder und Kurt Kaufmann gründen die «Outdoor GmbH». a) Muss der Zweck (Gegenstand) der Unternehmung in den Statuten festgelegt werden? Geben Sie auch den zutreffenden Gesetzesartikel an. 3 b) Die Gründer benötigen für den Aufbau der «Outdoor GmbH» Bankkredite. Sie stellen einen Businessplan auf und erarbeiten das folgende Leitbild. Leitbild 1. Die Kundinnen und Kunden stehen im Zentrum unseres Denkens und Handelns.. Zur Sicherung der langfristigen Existenz unserer Unternehmung wollen wir eine angemessene Rendite erzielen. 3. Im Umsetzen von Zukunftstrends in den Bereichen Fun und Sport sehen wir unsere Chancen.. Durch ziel- und bedürfnisorientierte Ausbildung auf allen Stufen befähigen wir unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Wahrnehmung ihrer Funktion. 5. Wir verhalten uns umweltbewusst.

3 Punkte Das Unternehmensmodell unterscheidet drei Unternehmensbereiche. Welcher Bereich wird in den fünf Aussagen des Leitbildes jeweils zentral berührt? 1. Aussage: 5. Aussage: 3. Aussage:. Aussage: 5. Aussage: c) Nennen Sie je zwei verschiedenartige Kennzahlen, mit denen die Rentabilität bzw. die langfristige finanzielle Sicherung der Existenz einer Unternehmung gemessen werden kann. ORentabilität: OLangfristige Sicherung: d) Im Businessplan der neu gegründeten Dienstleistungsunternehmung steht folgender Satz: «Der Kapitalbedarf der Outdoor GmbH beträgt CHF für das notwendige Anlagevermögen ( Fahrzeuge, Boote, Mobilien).» Ist die Gleichsetzung Kapitalbedarf = Anlagevermögen korrekt? Wenn nein, verbessern Sie die Aussage. e) Annahme: Die Bank ist nicht bereit, das notwendige Anlagevermögen von CHF mittels Blankokredit zu finanzieren. Nennen Sie in Stichworten zwei verschiedene Ersatzmöglichkeiten der «Outdoor GmbH» zur Bereitstellung der Betriebsmittel. f) Annahme: Alle 0 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind direkt der Geschäftsführerin Anna Amstutz unterstellt. Nennen Sie je einen wichtigen Vorteil und einen wichtigen Nachteil dieser Organisationsstruktur. Vorteil: Nachteil:

4 03 Betriebs+Rechtskunde Serie 3/6 Seite schwarz Punkte g) Die «Outdoor GmbH» verteilt Werbeprospekte und Preislisten an potentielle Kundinnen und Kunden. Einige Wochen später bestellt Katrin Kobel schriftlich einen bestimmten Artikel aus dem Prospekt. Leider hat die «Outdoor GmbH» den Artikel nicht vorrätig, und der Lieferant hat die Verkaufspreise in der Zwischenzeit um mehr als 10% erhöht. Beurteilen Sie, ob die folgenden Aussagen bezogen auf den obigen Sachverhalt richtig (r) oder falsch (f) sind. r f g1) ( ( Die Bestellung von Katrin Kobel stellt rechtlich einen verbindlichen Antrag dar. 5 g) ( ( Die «Outdoor GmbH» ist rechtlich verpflichtet, Katrin Kobel den bestellten Artikel zum Preis in der Preisliste zu liefern. g3) ( ( Drei Wochen nach ihrer Bestellung hat Katrin Kobel von der «Outdoor GmbH» weder eine Antwort noch den bestellten Artikel erhalten. Sie ist deshalb nicht mehr an ihre schriftliche Bestellung gebunden. g) ( ( Ohne abweichende Vereinbarung ist der Kaufpreis bei Übergabe der bestellten Sache zu bezahlen. g5) ( ( Das Eigentum am gekauften Artikel geht mit der Bezahlung auf Katrin Kobel über. 3. Aufgabe (8 Punkte) Die folgenden Aussagen zum Thema «Steuern» sind unvollständig. Setzen Sie auf der leeren Zeile den fehlenden Begriff bzw. die fehlende Erklärung ein. a) Mit der...steuer soll die Hinterziehung von direkten Steuern unattraktiv gemacht werden. b) Ein progressiver Steuertarif heisst, dass der geschuldete Steuerbetrag mit zunehmendem Einkommen.... c) Wenn Steuern nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgestaltet werden, handelt es sich um... Steuern. d) Die wichtigste Verbrauchssteuer in der Schweiz heisst....

5 Punkte. Aufgabe (16 Punkte) Sachverhalt: Urs Rohrer, 3 Jahre alt, wohnt in Baden und arbeitet seit drei Jahren als kaufmännischer Angestellter bei der «Marketing Services» in Zürich. Es gelten die Anstellungsbedingungen nach Obligationenrecht. Am Freitagnachmittag wird ihm von seinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass er wegen des Quartalsabschlusses das ganze Wochenende arbeiten müsse. Urs Rohrer verweigert dies ohne Angabe von Gründen und verlässt am Freitag wie üblich um Uhr seinen Arbeitsplatz. Am nächsten Montag, 9. April, wird ihm mündlich die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin mitgeteilt. a) Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arbeitnehmer nach Art. 31c OR verpflichtet, Überstunden zu leisten? Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale. b) Ist die mündliche Kündigung durch den Vorgesetzten am Montag, 9. April, rechtlich gültig, und wenn ja, auf welchen Termin? Begründen Sie Ihre Antwort, und geben Sie den/die zutreffenden Gesetzesartikel an. c) Wie gross ist der Ferienanspruch von Urs Rohrer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, wenn er im laufenden Jahr noch keine Ferien bezogen hat? Der Lösungsweg ist anzugeben. d) Annahme: Die «Marketing Services» hat Urs Rohrer wegen Verweigerung der Arbeitsleistung fristlos gekündigt. Urs Rohrer bestreitet die Gültigkeit der fristlosen Kündigung. Nehmen Sie an, dass das zuständige Gericht ihm Recht gibt. Beurteilen Sie, ob die folgenden Aussagen bezogen auf den obigen Sachverhalt richtig (r) oder falsch (f) sind. r f d1) ( ( Damit ein Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst werden kann, müssen schwer wiegende Gründe vorliegen, welche die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Partei unzumutbar machen. d) ( ( Urs Rohrer hat nach Gesetz einen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen. 6 d3) ( ( Urs Rohrer hat im Fall einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung grundsätzlich Anspruch auf den Lohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. d) ( ( Der Richter kann Urs Rohrer eine Entschädigung für eine ungerechtfertigte fristlose Entlassung von bis zu 6 Monatslöhnen zusprechen. d5) ( ( Zahlt der Arbeitgeber «Marketing Services» nicht freiwillig, kann Urs Rohrer beim zuständigen Betreibungsamt die Betreibung einleiten. e5) ( ( Ein eventueller Rechtsvorschlag der «Marketing Services» gegen den Zahlungsbefehl muss begründet sein.

6 03 Betriebs+Rechtskunde Serie 3/6 Seite 6 schwarz Punkte 5. Aufgabe ( Punkte) Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an. Es können eine oder mehrere Antworten zutreffen. ( Hat der Richter den Rechtsvorschlag des Schuldners mit einer provisorischen Rechtsöffnung beseitigt, kann der Gläubiger mit dem Fortsetzungsbegehren die Pfändung verlangen, sofern der Schuldner der Betreibung auf Pfändung unterliegt. ( Nach Abschluss des Konkurses darf der Schuldner während zweier Jahre in der Schweiz keine neue Unternehmung gründen. ( Das Betreibungsamt führt die Betreibungshandlungen auf Verlangen des Gläubigers aus, ohne die Berechtigung der Forderung zu prüfen. ( Das Betreibungsverfahren ist für den Gläubiger kostenlos, denn das Betreibungsamt nimmt eine öffentliche und mit Steuergeldern finanzierte Aufgabe war. ( Das Nachlassverfahren ist ein mögliches Instrument zur Sanierung einer Unternehmung und soll den Konkurs verhindern. ( Ein Konkurs-Verlustschein ist in der Regel für den Gläubiger vorteilhafter als ein Verlustschein aus Pfändung. 6. Aufgabe (17 Punkte) Sachverhalt: Heinz Heiniger ist seit 35 Jahren mit Irma Heiniger-Iseli verheiratet. Sie haben drei Töchter, Anna, Barbara und Claudia. Unerwartet stirbt Heinz Heiniger kurz nach seinem 70. Geburtstag. Heinz und Irma hatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, und die Teilung der Erbschaft erfolgt nach den Regeln des Gesetzes. Vor 35 Jahren brachte Heinz Heiniger Bargeld und Sparhefte im Wert von CHF und Irma Iseli eine Aussteuer und Möbel in die Ehe. Die Aussteuer und die Möbel wurden im Lauf der Ehe ersetzt; der Wert der entsprechenden Ersatzgegenstände beträgt heute CHF Während der Ehe hat Irma Heiniger-Iseli von ihren Eltern insgesamt CHF geerbt. Das Bruttovermögen von Heinz und Irma Heiniger-Iseli beträgt am Todestag insgesamt CHF Die Schulden der Ehegatten (unbezahlte Rechnungen, Steuern usw.) betragen CHF Die Todesfallkosten betragen CHF a) Erstellen Sie eine übersichtliche Aufstellung über die güterrechtliche Teilung des Vermögens, und berechnen Sie den Nachlass von Heinz Heiniger. 9

7 Punkte b) Wer ist nach Gesetz erbberechtigt, und welchen Anteil am Nachlass von Heinz Heiniger erhalten sie? Antwort in Prozenten oder in Bruchteilen. c) Über welchen Bruchteil seines Nachlasses hätte Heinz Heiniger insgesamt erbrechtlich frei verfügen können? (Übersichtliche Berechnung ist verlangt) 7. Aufgabe (6 Punkte) Bruno Brunner hat einen Teil seines privaten Vermögens in Wertschriften angelegt. Er glaubt, dass die Aktie der Swisslife, die derzeit bei CHF 600. notiert, bis Ende Jahr im Wert deutlich fallen wird. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an. Eine oder mehrere Antworten treffen zu. Ist eine Aussage falsch, so stellen Sie diese auf der nachfolgenden Zeile stichwortartig richtig. a) ( Wenn Bruno Brunner mit sinkenden Kursen rechnet, kauft er Call-Optionen auf die Swisslife- Aktie. b) ( Der maximal mögliche Verlust beim Kauf von Call-Optionen ist auf den Kaufpreis der Optionen beschränkt. 6 c) ( Bruno Brunner kauft Put-Optionen zu CHF 0. je Option mit einem Ausübungspreis von CHF 600. mit Verfall Dezember. Eine Option entspricht einer Aktie. Falls die Swisslife-Aktie im Dezember einen Kurs von CHF 500. notiert, beträgt der (rechnerische) Gewinn CHF 60. pro Option. d) ( Bruno Brunner geht mit dem Kauf von Put-Optionen ein unlimitiertes Verlustrisiko ein. Ein Verlust entsteht, sobald der Kurs der Swisslife-Aktie im Dezember über den Ausübungspreis von CHF 600. steigt.

8 03 Betriebs+Rechtskunde Serie 3/6 Seite 8 schwarz Punkte 8. Aufgabe (1 Punkte) Sachverhalt: Rolf Raschle parkiert sein Auto beim Bahnhofkiosk in Goldingen, um Zeitschriften zu kaufen. In der Zwischenzeit steigen die beiden Zweitklässler Bruno Brunner und Caspar Zehnder ins nicht abgeschlossene Auto und lösen die Handbremse. Das Auto rollt auf der abschüssigen Strasse langsam gegen die Gartenwirtschaft des Bahnhofrestaurants. Die Gäste sehen das Auto kommen und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Beim Wegspringen stürzt ein Gast (Gerhard Geiger, kaufmännischer Angestellter) und verletzt sich am Fuss. Folgende Schäden sind entstanden: O Blechschaden am Auto von Rolf Raschle O Sachschaden am Mobiliar des Restaurants «Zum Bahnhof» O Verstauchter Fuss von Gerhard Geiger (Arztkosten und 3 Tage Arbeitsausfall) O Leichte Gehirnerschütterung des Kindes Caspar Zehnder (Arztkosten) a) Welche Versicherung deckt die folgenden Schäden? a1) Sachschaden am Mobiliar des Bahnhofrestaurants a) Arztkosten und Arbeitsausfall von Gerhard Geiger b) Welche Versicherung müsste Rolf Raschle abgeschlossen haben, damit der Schaden am eigenen Auto auf jeden Fall bezahlt wird. c) Häufig bezahlt eine Versicherung einen Schaden, fordert das Geld aber anschliessend von einem Dritten ganz oder teilweise zurück. Nennen Sie den Fachausdruck für dieses Vorgehen. d) Rolf Raschle befürchtet, dass seine zukünftigen Versicherungsprämien der Motorfahrzeugversicherung steigen werden, wenn die Versicherung im Schadenfall Leistungen erbringen muss. Wie wird dieser Umstand mit dem Fachbegriff bezeichnet? e) Nennen Sie einen wichtigen Grund, warum der Staat gewisse Versicherungen für obligatorisch erklärt.

printed by Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten

printed by  Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie /6 Kandidatennummer:

Mehr

Lösungen Bewertungen. printed by www.klv.ch. Betriebs- und Rechtskunde

Lösungen Bewertungen. printed by www.klv.ch. Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie /6 Kandidatennummer:

Mehr

Lösungen Bewertungen. printed by www.klv.ch. Betriebs- und Rechtskunde

Lösungen Bewertungen. printed by www.klv.ch. Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie 3/6 Kandidatennummer:

Mehr

Betriebs- und Rechtskunde

Betriebs- und Rechtskunde Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 1986 bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Handelsrecht Serie 3/4 Kandidatennummer: Name: Vorname: Punktzahl:

Mehr

Berufsmaturitätsprüfung Wirtschaft und Recht (Teil 2 für BM2) Aufgabenstellung

Berufsmaturitätsprüfung Wirtschaft und Recht (Teil 2 für BM2) Aufgabenstellung Berufsmaturitätsprüfung 2017 Wirtschaft und Recht (Teil 2 für BM2) Aufgabenstellung Zeit Hinweis 30 Minuten Die Benützung eines netzunabhängigen Taschenrechners sowie des Gesetzbuches (OR, ZGB, SCHKG)

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Handelsrecht Serie 3/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Handelsrecht Serie 4/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Berufsmaturitätsprüfung Wirtschaft und Recht (Teil 2 für BM2) Lösungen

Berufsmaturitätsprüfung Wirtschaft und Recht (Teil 2 für BM2) Lösungen Berufsmaturitätsprüfung 2017 Wirtschaft und Recht (Teil 2 für BM2) Lösungen Zeit Hinweis 30 Minuten Die Benützung eines netzunabhängigen Taschenrechners sowie des Gesetzbuches (OR, ZGB, SCHKG) sind erlaubt.

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 1986 bestimmt. Serie 1/1. Name: Vorname: Zeit: 45 Minuten.

Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 1986 bestimmt. Serie 1/1. Name: Vorname: Zeit: 45 Minuten. Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 986 bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für

Mehr

Betriebskunde. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel

Betriebskunde. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Betriebskunde Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Serie 2/4 Kandidatennummer: Name: Vorname:

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Betriebs- und Rechtskunde

Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie /6 Kandidatennummer:

Mehr

Lösungen. Serie 6/6. Total 100

Lösungen. Serie 6/6. Total 100 Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2003 Rechnungswesen Lösungen Serie 6/6 Hinweis Es darf

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2008 Handelsrecht Serie 1 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Lösungen. Serie 5/6. Total 100

Lösungen. Serie 5/6. Total 100 Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2003 Rechnungswesen Lösungen Serie 5/6 Hinweis Es darf

Mehr

Überblick Privat-Konkurs

Überblick Privat-Konkurs Überblick Privat-Konkurs Text in Leichter Sprache Sie stellen einen Antrag auf Privat-Konkurs bei Gericht. Die Schulden-Beratung hilft Ihnen dabei. Das Gericht eröffnet den Privat-Konkurs. Es kommt zu

Mehr

Serie 5/6. Name: Vorname: Note:

Serie 5/6. Name: Vorname: Note: Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie 5/6 Kandidatennummer:

Mehr

printed by

printed by Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der

Mehr

Zusammenleben in der Partnerschaft

Zusammenleben in der Partnerschaft Zusammenleben in der Partnerschaft 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die Mutter

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen

Mehr

printed by Rechnungswesen Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten

printed by  Rechnungswesen Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2002 Rechnungswesen Arbeitsblatt zur Serie 2/6 Kandidatennummer:

Mehr

printed by Rechnungswesen Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten

printed by  Rechnungswesen Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2002 Rechnungswesen Arbeitsblatt zur Serie 1/6 Kandidatennummer:

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2007 Buchhaltung Arbeitsblätter Serie 3/4 Kandidatennummer: Name:

Mehr

printed by

printed by Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten, und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2006 Handelsrecht Serie 3/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise

Lösungen Bewertungen Korrekturhinweise Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2006 Handelsrecht Serie 4/4 Kandidatennummer: Name: Lösungen Bewertungen

Mehr

Zusammenleben in der Partnerschaft

Zusammenleben in der Partnerschaft Zusammenleben in der Partnerschaft Lösung 1. Ehe- und Kindsrecht Kreuzen Sie an, ob die Aussagen richtig falsch sind. Aussage richtig falsch Sind die Eltern nicht verheiratet, so hat auf jeden Fall die

Mehr

Betriebs- und Rechtskunde

Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 004 Betriebs- und Rechtskunde Serie 5/6 Kandidatennummer:

Mehr

AKAD. WRE Betreibung auf Pfandverwertung und Konkurs. Prüfung: Student: Note: Details. Schlusskommentar. Seite: 1

AKAD. WRE Betreibung auf Pfandverwertung und Konkurs. Prüfung: Student: Note: Details. Schlusskommentar. Seite: 1 Seite: 1 AKAD Prüfung: WRE 112 - Betreibung auf Pfandverwertung und Konkurs Student: Note: 5 Details Durchführungs-ID: Student: Persönliche ID: Datum der Durchführung: Erreichte Punkte: Maximale Punktezahl:

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 007 Buchhaltung Lösungen Serie /4 Mit der Prüfungsarbeit abgeben!

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2008 Rechnungswesen Arbeitsblätter Serie 1 Kandidatennummer:

Mehr

Geistes- und Sozialwissenschaften Grundlagenfach: Einführung in Wirtschaft und Recht

Geistes- und Sozialwissenschaften Grundlagenfach: Einführung in Wirtschaft und Recht Schweizerische Maturitätsprüfung Seite 1 / 6 Schweizerische Maturitätsprüfungen Kandidat/innen-Nr: Name / Vorname: Geistes- und Sozialwissenschaften Grundlagenfach: Einführung in Wirtschaft und Recht Verfasser:

Mehr

Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt.

Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt. Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen des Verkaufspersonals im Detailhandel Lehrabschlussprüfungen für Detailhandelsangestellte 2008 Buchhaltung Lösungen Serie Kandidatennummer: Name: Vorname:

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky 19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.

Mehr

Diplomprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten Aufgaben

Diplomprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten Aufgaben Diese Prüfung umfasst 7 Seiten. 90 Minuten 90 Punkte 6 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1 Sachenrecht / Obligationenrecht 14 Minuten 14 Punkte Aufgabe 2 Erbrecht 23 Minuten 23 Punkte Aufgabe

Mehr

printed by www.klv.ch

printed by www.klv.ch Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der

Mehr

Repetitorium VBR Volkswirtschaftslehre Betriebs-/Rechtskunde

Repetitorium VBR Volkswirtschaftslehre Betriebs-/Rechtskunde nachhilfe prüfungsvorbereitung lernberatung lern kolleg wissen ist machbar Repetitorium VBR Volkswirtschaftslehre Betriebs-/Rechtskunde Theorie Übungen Aufgaben Lernkolleg 2. Auflage 2012 Alle Rechte vorbehalten.

Mehr

Materiell rechtlicher Schutz des Schuldners in der Betreibung. Dr. iur. Benedikt Seiler

Materiell rechtlicher Schutz des Schuldners in der Betreibung. Dr. iur. Benedikt Seiler Materiell rechtlicher Schutz des Schuldners in der Betreibung Dr. iur. Benedikt Seiler 2 Sachverhalt Die X AG leitet gegen Hans die Betreibung ein. Hans ist sich sicher, dass er nichts schuldet. Gleichwohl

Mehr

LÖSUNGEN ZU DEN ÜBUNGSAUFGABEN

LÖSUNGEN ZU DEN ÜBUNGSAUFGABEN LÖSUNGEN ZU DEN ÜBUNGSAUFGABEN im Fach RECHT für CAS 1. Semester PHW Hochschule Wirtschaft Seite 1 von 7 CAS Übungsaufgaben Recht Teil I: Multiple Choice Fragen (36 Punkte) Lösungsblatt Aufgaben Typ A

Mehr

COLLECTA ONLINE RATGEBER. Wie Sie Ihr Debitorenmanagement erfolgreich führen und für Ihre Leistungen bezahlt werden.

COLLECTA ONLINE RATGEBER. Wie Sie Ihr Debitorenmanagement erfolgreich führen und für Ihre Leistungen bezahlt werden. COLLECTA ONLINE RATGEBER Wie Sie Ihr Debitorenmanagement erfolgreich führen und für Ihre Leistungen bezahlt werden. INHALTSVERZEICHNIS Einleitung.... 5 PHASE 1: Entstehung der Forderung... 9 Adressauskunft....

Mehr

EhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar.

EhEvErtrag. Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin. oder Ihren Notar. EhEvErtrag Muss Eheglück geregelt werden? Fragen Sie Ihre Notarin oder Fragen Ihren Sie Notar. Ihre Notarin oder Ihren Notar. Mit der Heirat gehen Brautleute eine Gemeinschaft ein, für welche verschiedene

Mehr

Tagung Leiterinnen / Leiter Steuerämter Thurgau Verlustschein ein Verlust?

Tagung Leiterinnen / Leiter Steuerämter Thurgau Verlustschein ein Verlust? Tagung Leiterinnen / Leiter Steuerämter Thurgau 2013 Verlustschein ein Verlust? Themenschwerpunkte Ausgangslage Arten von Verlustscheinen Verjährung Verlustscheinbewirtschaftung Altrechtliche Verlustscheine

Mehr

AKAD Hochschule für Berufstätige Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Fach: Wirtschaftsrecht Lösungen Serie A

AKAD Hochschule für Berufstätige Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Fach: Wirtschaftsrecht Lösungen Serie A Aufgabe 1 (3 Punkte / 5') Vertrag gemäss Art. 184 ff. OR (1/2 + 1/2) Unerlaubte Handlung gemäss Art. 41 OR (1/2 + 1/2) Ungerechtfertigte Bereicherung gemäss Art. 62 ff. OR (1/2 + 1/2) Aufgabe 2 (4 Punkte

Mehr

Inhalt III TEIL 1: BETREIBUNGSRECHT 1

Inhalt III TEIL 1: BETREIBUNGSRECHT 1 III Inhalt TEIL 1: BETREIBUNGSRECHT 1 1 Betrieben werden - Voraussetzungen und Folgen 3 1.1 Die Voraussetzungen der Betreibung 3 1.2 Der Zahlungsbefehl heisst nur so 5 1.3 Die ungerechtfertigte Betreibung

Mehr

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten Berufsprüfung für Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral Kandidaten-Nr. Name: Vorname: Prüfung 2013 Prüfungsfach Recht

Mehr

Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Ort: Beginn: 14.00 Uhr Dauer: 2 h Hilfsmittel: SchKG; VZG; KOV; GebV, ZPO; OR; ZGB Es ist auf die gestellten Fragen einzugehen. Die Antworten sind ausformuliert

Mehr

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben. rossi consulta.ch

Copyright rosemarie rossi consulta.ch. Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben.  rossi consulta.ch Trainingsaufgaben Frühjahr 2013 alle Semester Aufgaben 1 Aufgabe 1 (Soziale Sicherheit) Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen richtig oder falsch sind. Aussage RICHTIG FALSCH Sozialversicherungen

Mehr

Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gemeinsame Bankguthaben nach dem Tod des Ehegatten nicht unproblematisch Fehlen der Revisionsgesellschaft ist kein Grund für

Mehr

BEGRÜNDUNG DES RECHTSVORSCHLAGES MANGELS

BEGRÜNDUNG DES RECHTSVORSCHLAGES MANGELS Bezirksgericht......... Ort und Datum: (1) Fallnummer: (2) BEGRÜNDUNG DES RECHTSVORSCHLAGES MANGELS NEUEN VERMÖGENS (ART. 265a SCHKG) in Sachen Gläubiger/in (3) gegen Schuldner/in (4) - 2-1. Schuldner/in

Mehr

Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier

Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier 1 EINLEITUNG 2 Zahlungsbefehl (für Forderung, Urteil, Verfügung) Kein Rechtsvorschlag Rechtsvorschlag Forderung Urteil, Verfügung Provisorische Rechtsöffnung Definitive

Mehr

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege B u n d e s v e r w a l t u n g s g e r i c h t T r i b u n a l a d m i n i s t r a t i f f é d é r a l T r i b u n a l e a m m i n i s t r a t i v o f e d e r a l e T r i b u n a l a d m i n i s t r a

Mehr

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten

Recht. Prüfung Prüfungsfach. Zeit: 90 Minuten Berufsprüfung für Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis Examen professionnel pour les agents technico-commerciaux avec brevet fédéral Kandidaten-Nr. Name: Vorname: Prüfung 2011 Prüfungsfach Recht

Mehr

Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil

Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde. E-Profil Leistungsziele Wirtschaft und Gesellschaft Rechtskunde Neue kaufmännische Grundbildung (NKG) Leistungsziele und W&G1 RK Seite 1 mit integriertem Basiskurs 1. Lehrjahr 1. Semester 1 Lektion je Woche Leitidee

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

printed by

printed by Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten, und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und

Mehr

Reglement über den Schwangerschaftsund Mutterschaftsurlaub

Reglement über den Schwangerschaftsund Mutterschaftsurlaub Reglement über den Schwangerschaftsund Mutterschaftsurlaub vom 8. September 2008 IV E 3 i Der Kirchenrat beschliesst, gestützt auf den 35 der Personalordnung vom 21. Juni 2006: 1 Geltungsbereich Dieses

Mehr

Prüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte

Prüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte Prüfungsdauer 90 Minuten Max. Punkte 90 Punkte Übersicht Approx Richtzeit Maximal Aufgabe 1 Obligationenrecht 21 Minuten 21 Punkte Aufgabe 2 Erbrecht 12 Minuten 12 Punkte Aufgabe 3 Arbeitsrecht 24 Minuten

Mehr

B+A Info Mai 2014 Inhaltsverzeichnis

B+A Info Mai 2014 Inhaltsverzeichnis B+A Info Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gemeinsame Bankguthaben nach dem Tod des Ehegatten nicht unproblematisch... 2 Pflicht zum persönlichen Erscheinen von juristischen Personen an Schlichtungsverhandlungen...

Mehr

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft

Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Handelsregister und Notariate Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft 1. Ausgangslage Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers

Mehr

Lösungen Bewertungen. printed by Betriebs- und Rechtskunde

Lösungen Bewertungen. printed by  Betriebs- und Rechtskunde Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 00 Betriebs- und Rechtskunde Serie 5/6 Kandidatennummer:

Mehr

Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen.

Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen. Vom Betreibungsbegehren bis zur Beseitigung des Rechtsvorschlages Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen. Andrea Bischof 27. Februar 2004 Gemeindeverwaltung

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Sicherheit / Familie

Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal Allgemeinbildung: Sicherheit / Familie Seite 1 Lernziele: Die Bedeutung des Güterrechts erklären Den ordentlichen Güterstand erklären Gütertrennung und Gütergemeinschaft nennen Eigengut und Errungenschaft zuordnen und erklären Güteraufteilung

Mehr

Prüfung Rechtskunde

Prüfung Rechtskunde Examen professionnel pour spécialiste de vente avec brevet fédéral Esame per l'attestato professionale federale di specialista in vendita Prüfung 2013 Rechtskunde Prüfungszeit: 90 Minuten Aufgabe Punkte

Mehr

Klage betreffend Arbeitsstreitigkeit im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 243 ff. ZPO

Klage betreffend Arbeitsstreitigkeit im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 243 ff. ZPO des Zivilkreisgerichts Klage betreffend Arbeitsstreitigkeit im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 243 ff. ZPO Klagende Partei Name oder Firma Vorname E-Mail Übersetzer/-in erforderlich? Ja Nein Sprache

Mehr

Aktionärbindungsvertrag

Aktionärbindungsvertrag Muster für Anwalts-Aktiengesellschaft Basis = Version, die von der Aufsichtskommission Zürich geprüft und mit Vorbehalten "genehmigt" wurde. Überarbeitet, um den Auflagen der Aufsichtskommission Zürich

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 06 Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

OKGT Organisation kaufmännische Grundbildung Treuhand / Immobilien. Beratungsgespräch Erbschaft, Betreibung und Gründung

OKGT Organisation kaufmännische Grundbildung Treuhand / Immobilien. Beratungsgespräch Erbschaft, Betreibung und Gründung Musterfall Treuhand Beratungsgespräch Erbschaft, Betreibung und Gründung Nur Treuhand Name/Vorname des Kandidaten/ der Kandidatin Prüfungskreis Lehrbetrieb Bitte beachten Sie folgendes: 1. Die Prüfung

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

14. Das eheliche Güterrecht, Übungen

14. Das eheliche Güterrecht, Übungen 14. Das eheliche Güterrecht, Übungen Ziel: Sie kennen die wirtschaftlichen Auswirkungen des ordentlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung der Ehe. Sie können Eigengut und Errungenschaft unterscheiden.

Mehr

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts. - Nachlassinsolvenz -

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts. - Nachlassinsolvenz - Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - A. Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung des Nachlasses Name,

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der

Mehr

Zusammengefasst dient der Mitarbeiterbeteiligungsplan folgenden Interessen:

Zusammengefasst dient der Mitarbeiterbeteiligungsplan folgenden Interessen: BETEILIGUNGSREGLEMENT der ToDo AG mit Sitz in Zürich [ - nachgenannt Arbeitgeberin - ] 1 Zweck des Beteiligungsplan Die ToDo AG ist ein IT Dienstleistungsunternehmen. Die Qualität der Dienstleistung basiert

Mehr

Einleitungsverfahren

Einleitungsverfahren Einleitungsverfahren Einleitungsverfahren und eigentliches Vollstreckungsverfahren Einleitungsverfahren Vollstreckung vorbereiten, Abklärung Vollstreckbarkeit eines Anspruchs - Betreibungsbegehren - Zahlungsbefehl

Mehr

Auf welche Weisen kann ein Kindsverhältnis zum Vater entstehen? (4 Punkte)

Auf welche Weisen kann ein Kindsverhältnis zum Vater entstehen? (4 Punkte) Musterlösung 1. Teil: Wissensfragen (15 Punkte) Hier sind keine langen Antworten gefragt. Stichworte immer unter Verweis auf die Gesetzesartikel genügen. Frage 1 (4 Punkte) Was bedeutet der Grundsatz der

Mehr

Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt. Serie 2/2.

Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt. Serie 2/2. Diese Prüfung ist nur für Kandidaten nach Art. 41, Repetenten und Kandidaten mit nicht beibringbaren Berufsschulnoten bestimmt Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 06 Mutterschaft (MSE) und Familienzulagen (FZ) Aufgaben Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl Seiten

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung 0.0 HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

Allgemeinbildung - Repetitionseinheit E1

Allgemeinbildung - Repetitionseinheit E1 Allgemeinbildung - Repetitionseinheit E1 Name Vorname Klasse Lehrperson Allgemeinbildung Liebe Lernende, lieber Lernender 1. Drucken Sie die Repetitionsfragen aus. 2. Mit Hilfe Ihrer Unterlagen im Ordner

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Lösungen. Serie 3/6. Total 100

Lösungen. Serie 3/6. Total 100 Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2002 Rechnungswesen Lösungen Serie 3/6 Hinweis Es darf

Mehr

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz -

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - Erblasser: Name, Vorname 1 Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung

Mehr

Lösungen. Serie 4/6. Total 100

Lösungen. Serie 4/6. Total 100 Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2002 Rechnungswesen Lösungen Serie 4/6 Hinweis Es darf

Mehr

Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden. Verordnung. für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden. Verordnung. für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden Verordnung für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Evangelischen Grossen Rat erlassen am 13. November 2013 1.

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Seite HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 07 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

Aufgabe. 1 Erbschaftssteuer / Grundstückgewinnsteuer Ermittlung Grundstückgewinnsteuer Einkommensbegriff / Realisationsbegriff 10 5

Aufgabe. 1 Erbschaftssteuer / Grundstückgewinnsteuer Ermittlung Grundstückgewinnsteuer Einkommensbegriff / Realisationsbegriff 10 5 Modulprüfung für Steuerexperten 2018 Modul: Steuern natürliche Personen Diese Prüfung umfasst 17 Seiten. Zeitvorgabe: Punkte: 90 Minuten 45 Punkte Aufgaben Nummer Aufgabe Richtzeit Minuten Punkte 1 Erbschaftssteuer

Mehr

printed by

printed by Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für kaufmännische Angestellte 2007 Rechnungswesen Arbeitsblätter Serie 1/1 Kandidatennummer:

Mehr

Musterformular. Betreibungsregisterauszug. Musterformular für die Anhörung durch die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz

Musterformular. Betreibungsregisterauszug. Musterformular für die Anhörung durch die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz Musterformular Betreibungsregisterauszug Musterformular für die Anhörung durch die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz 1 / 2 Felix Muster Waldgasse 22 Wyler 3003 Bern Wir bescheinigen

Mehr

Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen

Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Die wichtigsten Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Inhalt Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen Einzelfirma Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Aktiengesellschaft

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr