Argumentarium zur Initiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»

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1 Argumentarium zur Initiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» Worum geht es? Die Initiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» will den Betrieb von Kernkraftwerken (KKW) in der Schweiz verbieten. Sie fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, eine maximale Laufzeit für die bestehenden Kernkraftwerke und eine Energiewende, basierend auf Energiesparmassnahmen, mehr Effizienz und erneuerbaren Energien. Der Initiativtext fordert, dass die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke nach einer maximalen Laufzeit von 45 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Dies würde bedeuten, dass die KKW Beznau I, Beznau II und Mühleberg 2017 abgeschaltet werden müssten, das KKW in Gösgen im Jahr 2024 und dasjenige in Leibstadt Wenn es Sicherheitsgründe nötig machen, soll die Abschaltung bereits früher erfolgen. Die Atomausstiegsinitiative wurde von der Grünen Partei am 16. November 2012 mit gültigen Unterschriften eingereicht. Das sagen die Befürworter: Atomausstieg mit Laufzeitbeschränkung Das Parlament ermöglicht mit dem Verzicht auf eine Laufzeitbeschränkung den Betrieb der bestehenden KKW bis zum Nimmerleinstag. Somit verkommt der angekündigte Atomaussteig zu einer Farce. Die Initiative ist der einzige Weg, um ein verbindliches Atomausstiegsdatum festzulegen. Nur so ist ein Ende der gefährlichen Kernenergie garantiert. Gefahren nicht länger aussetzen Das Parlament ist bereit, alte KKW auf unbestimmte Zeit weiterlaufen zu lassen, obwohl die Sicherheit nicht garantiert werden kann. Dass das älteste AKW der Welt Beznau I noch betrieben werden darf, ist verantwortungslos. Um die Bevölkerung nicht weiter den Gefahren der KKW auszusetzen, braucht es zum Verbot von neuen KKW auch den vollständigen Atomausstieg. Planungssicherheit für die Wirtschaft Durch die Festlegung einer maximalen Laufzeit für Kernkraftwerke entsteht eine Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien und Effizienzmassnahmen. Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien wird nur gelingen, wenn Firmen sich darauf verlassen können, dass die Politik diese auch vorantreibt. Weiter ermöglicht es den Kernkraftwerkbetreibern, die Stilllegung und den Rückbau ihrer Anlagen geordnet an die Hand zu nehmen und die dafür nötige Finanzierung bereitzustellen. Viele KKW-Betreiber stehen vor dem finanziellen Ruin. Wenn wir die KKW nicht rasch schliessen, werden die Kosten des Betriebs und der Schliessung auf die Allgemeinheit überwälzt.

2 Die Energieversorgung ist gesichert Der Atomstrom soll dank Einsparungen, Effizienzsteigerungen und der Förderung erneuerbarer Energien ersetzt werden. Die Initiative sieht als endgültigen Ausstiegszeitpunkt das Jahr 2029 vor, wenn das jüngste und damit letzte Schweizer KKW abgeschaltet werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt lassen sich die fünf KKW problemlos ersetzen. Dazu braucht es den Willen der Politik, diesen Weg einzuschlagen. Das Volk kann mit der Initiative Druck ausüben und den Ausstieg verlangen. Das sagen die Gegner: NEIN zur Stromknappheit: Atomausstieg mit der Energiestrategie 2050 Das Parlament hat sich bereits 2011 zum geordneten Atomausstieg bekannt und sich gegen neue Kernkraftwerke ausgesprochen. Die Energiestrategie 2050 des Bundesrats verfolgt dasselbe Ziel, wie die Initiative, sie will den Ausstieg aber geordnet und planbar. Die Energiestrategie setzt auf die Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung von erneuerbaren Energien und die Senkung des Energieverbrauchs. Sie verzichtet jedoch auf willkürliche Laufzeitbeschränkungen der bestehenden Kraftwerke. Die Energiestrategie sieht einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie vor. Somit können sich die Wirtschaft und die Energieversorger darauf vorbereiten und garantieren, dass die fehlende Energie nachhaltig erzeugt wird. NEIN zu Kohle-, Gas- und Atomstrom aus dem Ausland Zum jetzigen Zeitpunkt produziert die Kernenergie fast 40 Prozent des Stroms in Schweizer Steckdosen. Eine überstürzte Schliessung der Kernkraftwerke würde die Schweiz dazu zwingen, die Elektrizität zu importieren. Diese importierte Energie ist dann aber keineswegs erneuerbar, sondern oft aus Quellen wie Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerken. Ein aufgezwungener Ausstiegszeitpunkt aus der Kernenergie hätte somit auch negative ökologische Folgen. Auch in Deutschland wurde die fehlende Elektrizität durch Strom aus Kohlekraftwerken ersetzt. Dies darf nicht das Resultat der Energiewende sein und ist kurzsichtig. NEIN zum politischen Diktat: schrittweiser Ausstieg mit Sicherheit Die bestehenden KKW sollen nicht aufgrund politisch festgelegter Laufzeiten stillgelegt werden, sondern dann, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erfüllen. Die Schweizer KKW gehören zu den sichersten der Welt und unterstehen strickten Sicherheitsvorschriften. Sie müssen kontinuierlich nachgerüstet werden und den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. NEIN zu Milliardenkosten wegen Schadenersatzforderungen Eine Laufzeitbeschränkung käme einer materiellen Enteignung der Kernkraftwerksbetreiber gleich und würde die bisher abgemachten Spielregeln ändern. Heute darf ein KKW bis zum Ende seiner sicherheitstechnischen Betriebsdauer am Netz bleiben. Gegen diese Enteignung könnten die Betreiber den Bund einklagen und hohe Schadenersatzforderungen für die Jahre stellen, in welchen der Betrieb nicht durchgeführt werden konnte. Bereits 1989 hat der Bund für den Verzicht des Baus des KKW Kaiseraugst 350 Millionen Franken Schadenersatz geleistet. Geld aus dem Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger. Empfehlung Im Nationalrat wurde die Initiative mit 134 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Im Ständerat wurde die Initiative mit 32 zu 13 Stimmen abgelehnt. Die CVP-Fraktion lehnte die Initiative im National- wie auch im Ständerat einstimmig ab. Das CVP-Parteipräsidium empfiehlt die Initiative einstimmig zur Ablehnung.

3 Argumentarium zur «Unternehmenssteuerreform III» Worum geht es? Heute gilt in den Kantonen eine Sonderbesteuerung für die Erträge von Holding- und Verwaltungsgesellschaften, welche sie im Ausland erwirtschaften. Diese ist international nicht mehr akzeptiert und die Schweiz riskiert mit ihrer aktuellen Steuerpraxis international auf schwarze und graue Listen gesetzt zu werden. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) müssen die kantonalen Steuerstatus deshalb abgeschafft werden. Für international tätige Unternehmen führt dies bis zu einer Verdoppelung der heutigen Steuerbelastung. Es ist davon auszugehen, dass viele Kantone darum tiefere Gewinnsteuern für alle Unternehmen einführen, um die Steuerattraktivität zu gewährleisten. Das Parlament hat beschlossen, diese Anpassung mit verschiedenen Massnahmen abzufedern. Die Massnahmen entsprechen den internationalen Standards und bewirken, dass alle Firmen mit Sitz in der Schweiz gleich behandelt werden. Die verschiedenen Massnahmen dienen dazu, die internationale Steuerattraktivität zu gewährleisten und gleichzeitig die Mindereinnahmen von Bund und Kantonen zu minimieren. Die Unternehmenssteuerreform umfasst folgende Massnahmen: Einführung einer kantonalen Patentbox, welche die Steuern auf Erträgen aus geistigem Eigentum reduziert. Die Kantone können einen um maximal 50 % höheren Abzug für Kosten für die im Inland getätigte Forschung und Entwicklung vorsehen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wird auf Bundesebene eingeführt, die Kantone können dieses Instrument bei Bedarf einsetzen. Der Kantonsanteil an den Bundessteuern wird von 17 % auf 21,2 % erhöht, um die finanziellen Lasten fair zwischen Bund sowie Kantonen und Gemeinden zu verteilen. Das sagen die Befürworter: JA zu einem starken Wirtschaftsstandort Schweiz Nur wenn die Schweiz international steuerlich attraktiv bleibt, ist sie weiterhin wirtschaftlich konkurrenzfähig. Und nur so können unsere Arbeitsplätze gesichert werden. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit dem starken Franken ist es wichtig, dass internationale Firmen in der Schweiz Rechtssicherheit und eine attraktive Steuerpolitik vorfinden. Die USR III trägt dazu bei, dass die Unternehmenssteuern auf längere Zeit international konform und attraktiv ausgestaltet sind. Arbeitsplätze sichern Heute gibt es in der Schweiz Firmen mit Arbeitnehmenden, die von den kantonalen Sondersteuern profitieren. Zudem hängen nochmals zehntausende Arbeitsplätze bei Schweizer KMU direkt von der Nachfrage der international tätigen Unternehmen ab. Diese sind sehr mobil und die Steuern sind oft ausschlaggebend für die Investition in einen Hauptstandort. Dank der USR III bleiben diese Unternehmen in der Schweiz und somit tausende Arbeitsplätze gesichert. Starke inländische Forschung dank USR III Die USR III stärkt den Forschungsstandort Schweiz entscheidend, denn die Unternehmen können neu auf Kantonsebene von einer Patentbox profitieren. Zudem können sie je nach Kanton bis zu 50% mehr Abzüge auf Aufwendungen für Forschung und Entwicklung geltend

4 machen. Dies gilt nur für getätigte Investitionen im Inland und ist somit eine Investition in einen starken Forschungsstandort Schweiz. JA zu einem föderalistischen Steuersystem Die USR III wurde gemeinsam mit den Kantonen und ganz im Sinne unseres föderalistischen Steuersystems konzipiert. Um die finanziellen Lasten fair zwischen Bund einerseits sowie Kantonen und Gemeinden andererseits aufzuteilen, wird der Kantonsanteil an den Bundessteuern von 17 % auf 21,2 % erhöht. Dies gibt den Kantonen den entscheidenden Spielraum, um selbst festzulegen, welche Massnahmen sie zur Sicherung der Standortattraktivität umsetzen möchten KMU profitieren von der Reform Die Schweizer KMU profitieren sowohl direkt wie auch indirekt am meisten von der USR III. Mit der Reform werden sie direkt von tieferen Gewinnsteuern, der zinsbereinigten Gewinnsteuer, der Patentbox und den erhöhten Abzügen für Forschung und Entwicklung profitieren. Indirekt profitieren die KMU davon, dass die Schweiz dank der Reform für international mobile Unternehmen attraktiv bleibt und sie damit weiterhin von der Nachfrage dieser Firmen profitieren können. Das sagen die Gegner: Die Reform ist überladen Die Reform sieht keine direkte Kompensation vor, deshalb entstehen voraussichtlich 1,3 Milliarden Franken Mindereinnahmen für den Bund allein; nochmal so viel bei den Kantonen und Gemeinden. Dazu kommt, dass die genauen Kosten unvorhersehbar sind bereits 2008, bei der USR II, waren die effektiven Ausfälle viel höher als vor der Abstimmung behauptet wurde. In der heutigen Situation von Sparprogrammen und gekürzten Budgets können wir uns die USR III und ihr Milliardendefizit nicht leisten. Die Bürgerinnen und Bürger bezahlen für die Reform Unternehmen und Aktionäre müssen nicht für die Steuerausfälle aufkommen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Reform mit höheren Steuern, steigenden Gebühren, explodierenden Prämien und schmerzhaftem Leistungsabbau finanzieren. Die USR III ist ein Steuergeschenk an Unternehmen und Aktionäre. Neue Steuerprivilegien für Firmen Während alte Schlupflöcher gestopft werden, macht man neue auf. Somit stehen wir in ein paar Jahren wieder international unter Druck und müssen unser Steuersystem erneut anzupassen. Auch ist nicht klar, welche Firmen von den neuen komplizierten Optimierungsmöglichkeiten profitieren. Ob KMU ebenfalls profitieren ist deshalb in Frage gestellt. Dazu kommt, dass diese Unsicherheit nicht abschätzen lässt, was die Reform tatsächlich für Steuerausfälle zur Folge haben wird. Wirtschaftsattraktivität besteht nicht nur aus tiefen Steuern Man sollte den Wirtschaftsstandort nicht exklusiv auf tiefe Steuern reduzieren. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz besteht auch aus Infrastruktur, guten Ausbildungsmöglichkeiten und hoher Lebensqualität. Die hohen Kosten der Steuersenkungen sind nicht gerechtfertigt und könnten effektiver eingesetzt werden. Empfehlung Im Nationalrat wurde das Gesetz mit 139 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Im Ständerat wurde das Gesetz mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Die CVP-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier stimmten dem Gesetz im Ständerat und im Nationalrat einstimmig zu.

5 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Darum geht es Schon heute bestehen auf der Strasse kritische Engpässe und Überlastungen. Um diese zu beheben braucht es in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel. Allein für Ausbau, Substanzerhalt, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen braucht es in den nächsten 20 Jahren jährlich ca. 1,5 Milliarden Franken mehr als heute. Beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds (IF). Die Strassenfinanzierung erhält damit eine nachhaltige Lösung, welche analog zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) verfassungsrechtlich dauerhaft verankert werden soll. Die zusätzliche Finanzierung soll das Nationalstrassennetz fertigstellen, Engpässe beseitigen und Projekte in der Agglomeration verwirklichen. Aufgrund der steigenden Ausgaben, der sinkenden Einnahmen und des Bevölkerungswachstums ist ohne NAF langfristig mit Finanzierungslücken und Überlastungen der Verkehrs-infrastruktur zu rechnen. Dies sieht der NAF vor Verankerung des Fonds in der Verfassung Erstmals wird ein Fonds zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur in der Verfassung verankert. Somit wird sie gleich behandelt wie die Schiene (FABI). Finanzierung von Strassenprojekten durch den NAF Neu sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen aus dem Fonds finanziert werden. Dies ermöglicht eine sichere, langfristig ausgerichtete Planung. Zwischen den verschiedenen Ausgabenposten besteht Durchlässigkeit, sodass frei werdende Mittel - etwa als Folge von Projektverzögerungen - in andere, reife Projekte investiert werden können. Der NAF übernimmt die bereits im Infrastrukturfonds integrierten Beiträge an der Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Das Parlament entscheidet alle vier Jahre, welche Investitionen in Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr getätigt werden sollen. Dies soll künftig über den NAF finanziert werden. Davon profitieren die Städte durch die Agglomerationsprogramme und auch die ländlichen Gebiete durch Ausbau für den motorisierten Individualverkehr. Finanzierung des NAF Die Finanzierung basiert auf verschiedenen Einnahmequellen und nicht nur auf der Mineralölsteuer und der Autobahnvignette, wie dies der Infrastrukturfonds tat. Der NAF sieht eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags von 4 Rappen auf 34 Rappen pro Liter vor. Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken, wie beispielsweise Elektroautos, sollen sich ab 2020 mit einer jährlichen Pauschale an der Finanzierung der Strasse beteiligen. Heute leisten sie mit der Autobahnvignette nur einen kleinen Beitrag. Die Autoimportsteuer soll neu zweckgebunden für Strassenbelange eingesetzt werden und nicht wie bisher in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Von 2009 bis 2013 waren dies pro Jahr durchschnittlich 375 Millionen Franken. Mit dem NAF können neu Reserven gebildet werden, um Ausgabenschwankungen abzufedern.

6 Netzbeschluss Intregriert in den NAF werden 380 km Hauptstrassen durch den Netzbeschluss (Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz) in Nationalstrassen aufklassiert. Dieser Netzbeschluss wird mit einer Erhöhung des Anteils des NAF an den Einnahmen durch die Mineralölsteuer von 10 Prozent auf 60 Prozent finanziert. Die Kantone werden sich auch mit 60 Millionen Franken pro Jahr an der Finanzierung beteiligen. Empfehlung Im Nationalrat wurde dem Verfassungsartikel mit 146 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt, das Gesetz wurde mit 196 zu 2 Stimmen angenommen. Im Ständerat wurde dem Verfassungsartikel mit 41 zu 1 Stimme und 2 Enthaltungen zugestimmt, das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Die CVP-Fraktion hat sowohl dem Verfassungsartikel, als auch dem Gesetz im National- und Ständerat einstimmig zugestimmt.

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