Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016
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- Carsten Auttenberg
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1 Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016 Software. Beratung. Lösungen.
2 dbh Logistics IT AG Einer der führenden Dienstleister für Software und Beratung in der Logistik Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für Industrie & Handel, Spedition & Logistik, Schifffahrt & Hafen Hosting und Housing von Anwendungen und komplexen IT-Systemen 2
3 Zahlen, Daten, Fakten 1973 in Bremen gegründet 165 Mitarbeiter 17,0 Mio. Umsatz in 2015 > Kunden Eigenes Rechenzentrum in Bremen 3
4 Unser Portfolio Beratung, Integration, Entwicklung Zoll & Außenhandel Compliance & Risk Management Transportmanagement SAP Solutions Hafenwirtschaft Rechenzentrum IT-Services 4
5 Zoll & Außenhandel Beratung, Integration, Entwicklung Advantage Customs Zollsoftware für alle Prozesse in Europa Advantage Pre-Declaration Voranmeldung von Waren in der EU Advantage Preference Lieferantenerklärungen, Präferenzkalkulation und Warenursprung Rechenzentrum IT-Services 5
6 Compliance & Risk Management Beratung, Integration, Entwicklung Advantage Compliance Modul Sanktionslistenprüfung Prüfung von Geschäftskontakten Modul Exportkontrolle Länderprüfung auf Embargos, Dual-Use Modul Tarifierung Unterstützung bei der Einreihung in den Zolltarif Rechenzentrum IT-Services 6
7 Transportmanagement Beratung, Integration, Entwicklung CARGO ONLINE Komplettlösung zur Speditionsabwicklung mit modularem Aufbau Advantage Delivery Flexible Versandsoftware zur transparenten und effizienten Versandabwicklung inkl. Sendungsverfolgung Rechenzentrum IT-Services 7
8 Unsere Leistungen im Überblick Beratung Entwicklung IT-Services Basisberatung, Konzeption, Umsetzung Mitarbeiter mit Know-how AEO-Zertifizierung Standardsoftware Plug-ins Schnittstellen Individuelle Systemerweiterungen und -anpassungen Eigene Rechenzentren SaaS, Hosting Support Konverterservice Archivierung 8
9 Unsere Kunden (Auswahl) 9
10 Außenhandels-Compliance 10
11 Säulen der Außenhandels- Compliance Personenprüfung Länderprüfung Güterprüfung Sanktionslisten Totalembargo Gemäß» Prüfung auch bei Handels- und Vermittlungsgeschäften Ausfuhrliste Teilembargo» Unterlagencodierungen Endverwendung Waffenembargo 11
12 Sanktionslistenprüfung Personenprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus VO (EG) Nr. 881/2002 VO (EG) Nr. 2580/2001 VO (EU) Nr. 753/2011 Länderembargos US-Listen 12
13 Sanktionslistenprüfung Personenprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Verordnungen sind von jedem in der Europäischen Union zu beachten, unabhängig davon, in welchem Land sich der Geschäftspartner befindet Prüfung erstreckt sich auf alle beteiligten Personen des Geschäftes Für Beantragung des AEO / Zugelassenen Ausführers ist nachzuweisen, dass das Unternehmen seine Beschäftigten prüft (Absätze 252/253 Dienstvorschrift AEO) Keine direkten und indirekten finanziellen Vermögenswerte Keine wirtschaftlichen Ressourcen» Auszahlung von Bargeld, Kaufpreis, Schecks, Rücknahme von Waren gegen Erstattung, Lieferung einer Ware, Lagerscheine oder andere Außenwirtschaftsdokumente 13
14 Sanktionslistenprüfung Personenprüfung Was ist zu beachten? Vorgehen bei Treffern Rechtlicher Hintergrund Einschaltung der zuständigen Behörden Folgen für das Geschäft Zeitpunkt der Strafbarkeit 14
15 Exportkontrolle Länderprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Totalembargo, Teilembargo, Waffenembargo (Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste)» Ausfuhr von Waren (z. B. Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste, Luxusgüter)» Ein- und Durchfuhr von Waren» Dienstleistungen, Investitionen, Zahlungsverkehr, Vermittlungstätigkeit» Technische Hilfe: Montage, Wartung, Anleitung, Beratung» Personen und Gruppierungen (Regierungsmitglieder, Reisebeschränkungen) Unterlagencodierungen Übersicht Embargos: mbargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_e mbargos.pdf 15
16 Exportkontrolle Güterprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Rüstungsgüter und Feuerwaffen» Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A = Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial» Feuerwaffen-VO, Art. 4 Abs. 1 Dual-Use-Güter» VO (EG) Nr. 428/2009 Anhang I» Ausfuhrliste Teil I Abschnitt B 16
17 Exportkontrolle Güterprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Anti-Folter-Verordnung (EG-VO Nr. 1236/2005) Kriegswaffenkontrollgesetz ( 17 u. 18) (KWKG) (Komplementärgenehmigung) Chemiewaffenübereinkommen (Verbot chemischer Waffen) 17
18 Exportkontrolle Güterprüfung Rechtliche Rahmenbedingungen Genehmigungspflicht für Lieferungen innerhalb der EU (Waffen, Munition, Rüstungsgüter) Genehmigungspflicht bei Weiterlieferung in Drittländer (genehmigungspflichtige Ware, kritisches Zielland) Handels- und Vermittlungsgeschäfte (Rüstungsgüter) Software, Dienstleistungen, technische Unterstützung 18
19 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfwege: Umschlüsselungsverzeichnis Abschnitt A / Abschnitt B Umschlüsselung von Statistischer Warennummer auf Ausfuhrlistennummern Nicht rechtsverbindlich Aktualität problematisch 19
20 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfwege: Ausfuhrliste, EG-Dual-Use-VO Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung 20
21 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfwege: Ausfuhrliste, EG-Dual-Use-VO Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste Prüfung der technischen Parameter» Besonders konstruiert = technische Beschaffenheit, der technische Unterschied muss klar erkennbar sein, die militärische Verwendbarkeit allein reicht nicht aus» Bestandteilsregelung» Abfrage beim Lieferanten (technische Parameter, Ausfuhrlistennummer)» Endverbleibserklärung privat / amtlich (in der Regel bei Beantragung einer Genehmigung) 21
22 Exportkontrolle Güterprüfung Endverwendung Art. 4 EG-VO (Verwendung der Güter für ABC-Waffen / Flugkörper, konventionelle Rüstung oder Bestandteile zuvor illegal ausgeführte Rüstungsgüter) 9 AWV (Verwendung chemische, biologische oder Kernwaffen (Benannter Länderkreis))» Der Export ist genehmigungspflichtig, wenn der Ausführer Kenntnis über die Verwendung nach Art. 4 EG-VO oder 9 AWV hat oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle darüber informiert wird 22
23 Exportkontrolle Güterprüfung Prüfweg: Unterlagencodierung Codierungen / Codes, die sich aus der klassischen Exportkontrolle ergeben Andere Rechtsgebiete: z. B.» Artenschutz (CITES, Hunde- und Katzenfelle)» Kulturgüter» Ozon-Verordnung 23
24 Außenhandels-Compliance Aufwand & Nutzen Ausfuhrverantwortlichen benennen Qualifizierte Mitarbeiter auswählen und einbinden Verantwortlichkeiten festlegen Weiterbildung Ermittlung des kontrollrelevanten Artikelstamms Unternehmensbezogen prüfen, ob alle Rechtsgebiete relevant sind Arbeitserleichterung durch firmenpolitische Entscheidungen 24
25 Außenhandels-Compliance Aufwand & Nutzen Festlegung des Prüfungszeitpunkts und des Prüfungsablaufs (Anlagen-/Systemgeschäft Massengüter) Arbeits- und Organisationsanweisungen Unterstützung durch EDV-Systeme Schnittstelle zum Ausfuhrverfahren Verfahrenserleichterungen der Zollverwaltung 25
26 Qualität für Ihren Erfolg. dbh Logistics IT AG Corinna Tamminga Martinistr I Bremen Tel: I Fax: corinna-.tamminga@dbh.de I 26
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