Das Iran Embargo. Allgemeiner Teil. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik.
|
|
- Horst Bergmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Iran Embargo Allgemeiner Teil Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Grundlagen der Exportkontrolle Rechtssystematik
2 Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 2
3 Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen Verhinderung der Anhäufung destabilisierender Mengen an Rüstungsgütern und Waffen Sensible Güter und Know-how dürfen nicht in Krisenregionen gelangen. Terrorismusbekämpfung Schutz von Menschenrechten und vor interner Repression Auswärtige Beziehungen und internationale Einbindungen dürfen nicht durch sensible Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr belastet werden (vgl. auch 4 Abs. 1 AWG). 3
4 Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle EU: Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO) Bei Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen erwägen die jeweiligen Mitgliedsstaaten u.a. folgende Punkte: Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen aufgrund einer Festlegung durch den Rat der EU, die OSZE oder den Sicherheitsrat der VN nationale außen- und sicherheitspolitische Erwägungen Verhaltenskodex der EU bzgl. Waffenausfuhren Verpflichtungen aus den internationalen Nichtverbreitungsregimen beabsichtigte Endverwendung sowie die Gefahr einer Umlenkung 4
5 Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle Was bedeutet Kontrolle im Sinne des Außenwirtschaftsrechts? Was? An wen? Güter & Handlungen Länderlisten Bereitstellungsverbot Endverwendung Wohin? Wofür? 5
6 Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 6
7 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Außenwirtschaftsfreiheit, 1 AWG Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei, soweit er nicht durch Rechtsnormen der EU, die in Deutschland unmittelbare Geltung beanspruchen (z.b. EU- Embargoverordnungen; EG-Dual-use-Verordnung), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. die hierauf basierende Außenwirtschaftsverordnung (AWV) oder andere Bundesgesetze (z.b. KrWaffKontrG) eingeschränkt wird. 7
8 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Welche Gütergruppen / Regelungsbereiche sind zu unterscheiden? Gelistete Rüstungsgüter unterliegen einer umfassenden Kontrolle Gelistete Dual-use Güter unterliegen einer umfassenden Kontrolle. Nicht-gelistete Güter unterliegen Beschränkungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Verwendung. Nicht-gelistete Güter können zusätzlich durch Embargoverordnungen erfasst sein. 8
9 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Nationale und europäische rechtliche Rahmenbedingungen. EG-Dual-use-VO Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Embargo- Verordnungen Feuerwaffen- Verordnung Anti-Folter- Verordnung Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Ausführungsgesetz (CWÜAG) Kontrolle von Dual-use Gütern Kontrolle von Dual-use-Gütern und Rüstungsgütern Individuelle Sanktionsregelungen Kontrolle von Schusswaffen Kontrolle von Gütern, die zur Folterung bzw. Misshandlung von Menschen geeignet sind. Kontrolle von Kriegswaffen Kontrolle von Chemikalien 9
10 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Regelungsinstrumente Verbote Genehmigungspflichten 10
11 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Aus DEU in ein EU Mitgliedsland (auch elektronisch).. Handlungen die der Kontrolle unterliegen: (1) die Ausfuhr von Gütern (2) die Verbringung von Gütern Aus DEUbzw. der EU in ein Drittland (auch elektronisch). Meint die Vermittlung und Weitergabe von Fähig-und Fertigkeiten oder die Vornahme technischer Dienstleistungen unter Nutzung dieser Fähigund Fertigkeiten. (3) die Durchfuhr von Gütern (4) Handels- und Vermittlungsgeschäfte (5) technische Hilfe/Unterstützung Vermittlung von Erwerb Überlassung Vertragsabschluss zwischen zwei Ausländern. 11
12 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Was sind Güter i.s.d. Außenwirtschaftsrechts? Güter Ware verkörpert Technologie verkörpert / elektronisch Software verkörpert / elektronisch 12
13 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle verkörpert unverkörpert geistig manuell Güterausfuhr Elektronische Güterausfuhr ( , Fax, etc.) Technische Unterstützung Technische Unterstützung 8, 9 AWV Art. 3, 4 EG- Dual-use-VO 2 Abs. 2, 13 AWG Art. 2 Nr. 2 iii) EG-Dual-use-VO AWV 13
14 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle In welchen Bereichen kann Technische Unterstützung beschränkt sein. Massenvernichtungswaffen / Trägertechnologie 49, 51 Abs. 1 AWV i.v.m. Art. 4 Abs. 1 EG-Dual-use-VO Weltweit Konventionelle Rüstungsproduktion 50, 51 Abs. 2, 3 AWV i.v.m. Art. 4 Abs. 2 EG-Dual-use-VO Waffenembargoländer Zivile Nuklearanlagen 52 AWV i.v.m. 9 AWV Algerien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan, Syrien Kommunikationsüberwachung 52a, 52b AWV 14
15 Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle Adressat der exportkontrollrechtlichen Regelungen ist stets der Ausführer/Verbringer/etc. Vertragspartner des Empfängers im Drittland u n d Verfügungsberechtigter über die Güter Sonderfälle: a) Wenn kein Vertrag vorliegt oder dieser nur im Auftrag abgeschlossen wurde, dann ist der Verfügungsberechtigte der Normadressat. b) Ist der Verfügungsberechtigte wiederum außerhalb der EU ansässig, so ist dessen Vertragspartner in der EU verantwortlich. 15
16 Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 16
17 Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Unterscheidung nach gelisteten und nicht-gelisteten Güter. Güter gelistet nicht-gelistet Teil I A der Anlage AL zur AWV Teil I B der Anlage AL zur AWV Anhang I der EG-Dual-use-VO Verwendungszweck maßgeblich Rüstung national Dual-use-Güter national Dual-use-Güter Gemeinschaftsrecht ABC-Waffen + Flugkörper Rüstung Zivile Kerntechnik 17
18 Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Gemeinsame Liste der EU für Dual-use Güter Anhang I der EG-Dual-use-VO Kategorie Kategorie 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung Kategorie 1 Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung Kategorie 3 Allgemeine Elektronik Kategorie 4 Rechner Kategorie 5 Telekommunikation (Teil 1) Informationssicherheit (Teil 2) Kategorie 6 Sensoren und Laser Kategorie 7 Luftfahrtelektronik & Navigation Kategorie 8 Meeres-& Schiffstechnik Kategorie 9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung Gattung Gattung A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile Gattung B Prüf-, Test- und Herstellungsausrüstungen Gattung C Werkstoffe und Material Gattung D Software Gattung E Technologie 18
19 Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten NSG - Nuclear SuppliersGroup MTCR - Missile Technology Control Regime Bestehen : seit 1975 (Londoner Klub) Zweck : Verhinderung der Proliferation von Ausrüstung für die Herstellung von Teilen/Materialien für A-Waffen an Nicht-Kernwaffen-Staaten Mitglieder : 46 Staaten Methode :- Beschließt Listen spezifischer Nuklearausrüstungen- und materialien (früher sog. Zangger-Listen) als auch von Dual-use- Waren, die für Nuklearzwecke missbraucht werden können. - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. Bestehen Zweck Mitglieder Methode : seit 1987 (beruht auf dem Londoner Abkommen von 1987 zur Begrenzung der Weitergabe von Raketentechnologie) : Verhinderung der Proliferation von Gütern zur Herstellung von Trägersystemen in Ländern, die nicht am MTCR teilnehmen. : 34 Staaten :- Beschließt Listen spezifischer Güter, die für Entwicklung und Herstellung entsprechender Systeme genutzt werden können. - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. AG - Australische Gruppe WA- Wassenaar Arrangement Bestehen : seit 1985 Zweck : Verhinderung der Proliferation von - Chemikalien (potentielle Vorprodukte für CW), - biologischen Agenzien (B-Waffen-relevant) - Anlagen und -teile, für CW/BW-Produktion relevant Mitglieder : 41 Staaten Methode :- Beschließt Listen von Chemikalien, biologischen sowie Anlagen und -teilen zur Herstellung bzw. Entsorgung von C/B- Waffenrelevanten Substanzen. - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. Bestehen : seit 1996 Zweck : Kontrolle der konventionellen Rüstung und von für konventionelle Rüstung relevanten Gütern Mitglieder : 41 Staaten Methode :- Beschließt eine Rüstungs- und eine Dual-use-Güter-Liste (2 Unterlisten = Sensitive list und Very sensitive list ). - Meldepflichten - Ablehnungen der Partnerstaaten (sog. Denial-Notifications) entfalten Bindungswirkung. 19
20 Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Güter des Teils I A der Ausfuhrliste. Waffen, Munition & Rüstungsgüter 0001 Hand-, Faustfeuerwaffen 0002 Waffen mit größerem Kaliber 0003 Munition 0004 Bomben, Torpedos, Minen, Raketen, Flugkörper 0005 Feuerleiteinrichtungen, Prüfausrüstung 0006 Landfahrzeuge 0007 Chemische u. biologische Agenzien, ABC-Schutz 0008 Spreng-, Treibstoffe 0009 Kriegsschiffe, Marineausrüstung 0010 Luftfahrzeuge 0011 Elektronische Ausrüstung 0012 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie 0013 Spezialpanzer-, Schutzausrüstung 0014 Ausbildungs-, Simulationsausrüstung 0015 Bilderfassung 0016 Schmiedestücke, Gussstücke, unfertige Erzeugnisse 0017 Ausrüstungsgegenstände 0018 Ausrüstungen für die Herstellung von Rüstungsmaterial 0019 Strahlenwaffensysteme 0020 Tieftemperaturausrüstung 0021 Software für Rüstungsmaterial 0022 Technologie für Rüstungsmaterial 20
21 Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten Güter des Teils I B der Ausfuhrliste. Liste der national erfassten Dual-use-Güter Die Aufteilung nach Kategorie und Gattung entspricht der Systematik des Anhangs I der EG-Dual-use-VO. 2 B 909 Fließdrückmaschinen 2 B 952 Fermenter, Rührwerke 2 B 993 Beschichtungsanlagen 5 A 911 Funkausrüstung (Sudan) 5 D 911 Software für 5A911 (Sudan) 6 A 908 Radarnavigation etc. 6 D 908 Software für Radarnavigation 9 A 991 Sattelauflieger & Anhänger 9 A 992 LKW 9 A 993 Hubschrauber 9 A 994 Flugmotoren 9 E 991 Technologie f. Hubschrauber 21
22 Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 22
23 Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Für die Ausfuhr nicht-gelisteter Güter bestehen grundsätzlich keine Genehmigungspflichten. Aus der beabsichtigten Endverwendung (EV) können jedoch im Einzelfall Beschränkungen der Außenwirtschaftsfreiheit erwachsen (Catch-all Klauseln). Nicht-gelistetes Gut Zivile EV Militärische EV Militärische EV ABC-Waffen oder Trägersysteme Kerntechnische Anlage Kein Waffenembargoland Waffenembargo-land 9 Länder Keine Beschränkungen Keine Beschränkungen Art. 4 Abs. 2 Art. 4 Abs. 4 Art. 4 Abs. 1 Art. 4 Abs. 4 9 AWV 23
24 Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs durch die Catch-all Klauseln. Gut ist bestimmt für kann bestimmt sein für MVW / Trägersysteme Militärische EV in Waffenembargoland Kerntechnische Anlage + 9 Länder MVW / Trägersysteme Militärische EV in Waffenembargoland Kerntechnische Anlage + 9 Länder BAFA kann eine Genehmigungspflicht begründen. Der Ausführermussdas BAFA in Kenntnis setzen und muss die Entscheidung des BAFA abwarten! BAFA kann eine Genehmigungspflicht begründen. 24
25 Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Die militärische Endverwendung ist in Art. 4 Abs. 2 Satz 2 EG-Dual-use-VO legal definiert! Eine militärische Endverwendung liegt (nur) vor, wenn Einbau in ein Rüstungsgut des Teils I A der Ausfuhrliste Verwendung von Herstellungs-, Test- oder Analyseausrüstung für die Entwicklung, die Herstellung oder die Wartung von Rüstungsgütern des Teil I A der Ausfuhrliste Verwendung von unfertigen Erzeugnissen in einer Anlage für die Herstellung von Rüstungsgütern des Teil I A der Ausfuhrliste 25
26 Beschränkungen für nicht-gelistete Güter Der Sorgfaltsmaßstab für das Unternehmen. Informationen sammeln und bewerten! muss Die Kenntnis des Ausführers ist maßgeblich. Die Kenntnis von Mitarbeitern wird der jur. Person zugerechnet! kann Versand, Vertrieb, Verkauf Technik Finanzbuchhaltung Monteur Außendienst Vertreter Tochterunternehmen Zeitpunkt der Ausfuhr Kenntnis <> Möglichkeit Veröffentlichungen Kunde Firmenprofil Andere (dritte) Geschäftspartner BAFA Wirtschaftsdatenbank 26
27 Zusammenfassung Ausfuhr H. & V.- Geschäfte Durchfuhr Verbringung Ausfuhr Verbringung Durchfuhr H. & V.- Geschäfte Techn. Unterstützung Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art Güter des Anhangs I der EG-VO Nicht gelistete Güter für: -A B C-Waffen/ Flugkörper - militärische Endverwendung - illegale Rüstungsausfuhren Güter des Anhangs I der EG-VO, wenn Verwendung i.s.v. Art. 4 I Güter des Anhangs I der EG-VO, wenn Verwendung i.s.v. Art.4 I Güter des Anhangs IV der EG-VO Güter des Teils I Abschnitte A & B AL Nicht gelistete Güter für nukleare Zwecke in 9 Länder Tatbestände analog zu 8 9 Gelistete Dual-use Güter Rüstungsund gelistete Dual-use Güter Know how Transfer EG-Dual-use-VO Außenwirtschaftsverordnung 27
28 Unterschiede: Allgemeine Exportkontrolle Iran-Embargo I. Betroffene Güter 1. Rüstungsgüter Teil I A der Ausfuhrliste 2. Dual-use-Güter des Anhang I Dual-use-VO 3. Dual-use-Güter des Teil I B der Ausfuhrliste 4. Dual-use-Güter a. Anhänge II, VIIAund VIIB des Iran-Embargo b. sonstige Dual-use-Güter Allgemeine Exportkontrolle Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht nur gegenüber den in der AL-Position genannten Ländern Genehmigungspflicht bei kritischer Endverwendung (Catch-all) Iran-Embargo 28
29 Unterschiede: Allgemeine Exportkontrolle Iran-Embargo II. Beschränkte Handlungen III. Personenbezogene Beschränkungen Allgemeine Exportkontrolle Ausfuhr Verbringung nur bei Rüstungsgütern und Gütern des Anhangs IV EG-Dualuse-VO Vermittlungstätigkeiten nur bei Rüstungsgütern und Dual-use-Gütern bei kritischer Endverwendung Technische Unterstützungnur bei kritischer Endverwendung Durchfuhrnur bei kritischer Endverwendung Iran-Embargo 29
30 Unterschiede: Allgemeine Exportkontrolle Iran-Embargo IV. Verfahrensbesonderheiten Allgemeine Exportkontrolle V. Endverbleibsdokumente EVE gemäß Bekanntmachung des BAFA über die Endverbleibsdokumente Iran-Embargo 30
31 Übersicht 1. Ziele und Hintergründe der Exportkontrolle 2. Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle 3. Genehmigungspflichten für Güter der Güterlisten 4. Beschränkungen für nicht-gelistete Güter 5. Genehmigungsarten 31
32 Genehmigungsarten Die vier Genehmigungstypen. Einzelgenehmigung Ein Ausführer nimmt eine Ausfuhr an einen Empfänger vor. Höchstbetragsgenehmigung Ein Ausführer nimmt mehrere Ausfuhren an einen Empfänger vor. Sammelausfuhrgenehmigung Ein Ausführer nimmt mehrere Ausfuhren an mehrere Empfänger vor. Allgemeingenehmigung Viele Ausführer nehmen diverse Ausfuhren an unterschiedliche Empfänger vor. Individualgenehmigungsverfahren Allgemeinverfügung 32
33 Genehmigungsarten Das BAFA hilft! Umfangreiche Informationen rund um das Außenwirtschaftsrecht Merkblätter Übersichten Arbeitshilfen (AGG-Finder, Umschlüsselungsverzeichnis) Auskunft zur Güterliste (AzG) Nullbescheid 33
34 Road Show Iran Sanktionen Informationsquellen BAFA: BMWi: Zoll: Bundesbank: GTAI: EU: Sanktionsliste: Bundesanzeiger: ausfuhrkontrolle.info bmwi.de zoll.de Suche: Servicezentrum Finanzsanktionen (konsolidierte Sanktionslisten zum Download) terrorismusliste.de 34
35 Road Show Iran Sanktionen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen zum Allgemeinen Teil? 35
Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015
Praxis Workshop Außenwirtschaft Elster 8. September 2015 AGENDA Warum Exportkontrolle Wer ist betroffen Welche Destinationen sind kritisch Welche Lieferungen sind relevant Was bedeutet Kenntnis Wer ist
MehrWissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen
Wissenschaft und Proliferation Die Beschränkung des Technologietransfers aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen Fachdialog Sicherheitsforschung Hamburg, 23.11.2012 Holger Beutel Bundesamt für
MehrInhaltsübersicht Alphabetische Inhaltsübersicht der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer
Alphabetische der Bände 2, 3 und 4 Ordnungs- Nummer AG, Formular 900 AG/CWÜ, Formular 911 AG/E1, Formular 902 AG/E2, Formular 903 AG/W, Formular 901 Allgemeine Genehmigung nach dem KWKG, Erste Verordnung
MehrExportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland. Zollforum Mittelhessen
Exportkontrolle und die Sanktionen im Zusammenhang mit Russland Zollforum Mittelhessen 03.12.2014 Der Außenhandel mit Russland vor Erlass der Sanktionen Einschränkungen nach EU-Recht ( Art. 3 und 4 Dual-use-Verordnung)
MehrGrundzüge der Exportkontrolle
Grundzüge der Exportkontrolle Hintergründe System Regelungen von Nils Weith, Ass. jur., Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin Christof Wegner, Ass. jur., Oberregierungsrat
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeit im Nahen und Mittleren Osten Exportkontrolle: Vorschriften und Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige
MehrMatthias Machnig Staatssekretär
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Dr. Wolfgang Schäube, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin НAusАNsСНRIFТ Scharnhorststraße
Mehr8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Entwicklungen i. Z. m. Embargos / Iran Thomas Barowski Volker Anders http://www.bafa.de/ Generelle Herangehensweise Besondere Aufmerksamkeit geboten
Mehr8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Aktuelles aus dem BAFA: Neue Endverbleibsdokumente Dr. Björn Griebel (Zivilgüter) Valerie Hermesmeier (Rüstungsgüter) http://www.bafa.de/ 21 Außenwirtschaftsverordnung
MehrEINHALTUNGSERKÄRUNG ZUR ZOLL- UND AUßENWIRTSCHAFTSREGULIERUNG. Wichtiger Hinweis:
Wichtiger Hinweis: Bitte füllen Sie dieses Dokument vollständig und gewissenhaft aus. Sie können das Dokument auf unserer Webseite unter: http://www.misumi-europe.com/de/upload-enduser-agreement im PDF
MehrVerbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland
Verbote und Genehmigungspflichten beim Export nach Russland Falko Hackert Sachgebietsleiter Referat 215: Sonstige Genehmigungspflichten, nicht gelistete Güter, ausfuhrrechtliche Sondervorhaben BAFA Bundesamt
MehrIn der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten.
Herausforderung Exportkontrolle In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten. Albert Einstein Wozu dient die Exportkontrolle? Ziele Wahrung der Menschenrechte Sicherung des Internationalen
MehrVeranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010
Veranstaltung der NUMOV im Hause der BHF-BANK 24. September 2010 Absicherung von Exportrisiken in Bezug auf Ausfuhrrestriktionen Beate Bischoff, Geschäftsfeldleiterin Corporate Banking BHF-BANK Inhalt
MehrLeitfaden zur Exportkontrolle
Leitfaden zur Exportkontrolle - mit aktuellen Hinweisen und Praxistipps - - 1 - Das Exportkontrollrecht hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Dieser Leitfaden Exportkontrolle soll einen
MehrEmbargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren. IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt
Embargovorschriften Iran: Status, Perspektiven, Verfahren IHK-Ausschuss für Außenwirtschaft, 22. Juni 2015 Christine Haux, IHK Darmstadt Die Exportkontrolle in der Praxis 4 Bereiche der Exportkontrolle
Mehr8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016
8. Informationstag Exportkontrolle am 8. Dezember 2016 Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten Dr. Thomas Jennen http://www.bafa.de/ Güterlisten Ausfuhrliste Anlage 1 zur Außenwirtschaftsverordnung Teil
MehrLeitfaden. Exportkontrolle
Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA Hajo Nohr RA Johannes Rudolph ADM Steuerberatungsgesellschaft mbh WP StB Wolfgang Dittrich RA FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff
MehrExportkontrolle. Auf der Grundlage der Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz sind in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Exportkontrolle Allgemeines Obwohl
MehrDer Verkauf von Drohnen im Lichte des Missile Technology Control Regime
Der Verkauf von Drohnen im Lichte des Missile Technology Control Regime 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Der Verkauf von Drohnen im Lichte des Missile Technology Control Regime Verfasser: Aktenzeichen:
MehrMerkblatt über Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Merkblatt über Verantwortung und Risiken beim Wissenstransfer Kontrolle der technischen Zusammenarbeit mit Personen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
MehrCompliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016
Compliance in der IT-Logistik 5. Bayrischer Innovationskongress 23. Juni 2016 Software. Beratung. Lösungen. dbh Logistics IT AG Einer der führenden Dienstleister für Software und Beratung in der Logistik
MehrSeptember 2017, Christian Caesar, Export Control Officer. Technologietransfer MAG IAS GmbH
September 2017, Christian Caesar, Export Control Officer MAG IAS GmbH Agenda Überblick Rechtsgrundlagen Begriffsbestimmungen Prüfschema erfasste Technologie Prüfschema Ausfuhr Umsetzung im Unternehmen
MehrExportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick
Wirtschaft Evilina Lir Exportkontrollrecht für mittelständische Unternehmen im Überblick Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet
MehrLeitfaden Exportkontrolle
Leitfaden Exportkontrolle Möllenhoff Rechtsanwälte RA, FAfStR Dr. Ulrich Möllenhoff RA, FAfStR Hajo Nohr RA, FAfStR Heiko Panke RA, FAfStR Arne Kiehn RAin Almuth Barkam RA Stefan Dinkhoff ADM Steuerberatungsgesellschaft
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 16.03.2018
MehrAnpassung der Ausfuhrliste an Änderungen des Wassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungsgüter,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13921 16. Wahlperiode 21. 08. 2009 Verordnung der Bundesregierung Einhundertachte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.
MehrHaftungsfragen der Exportkontrolle. Dr. Ulrike Jasper
Haftungsfragen der Exportkontrolle Dr. Ulrike Jasper Der Begriff Haftung Haftung heißt, für einen Schaden einstehen zu müssen. Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Häufig setzt
MehrSeminar Exportkontrolle für die Luftund Raumfahrtindustrie
Seminar Exportkontrolle für die Luftund Raumfahrtindustrie 17. Oktober 2018 bavairia e.v. Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Ein Seminar von und Seminar-Inhalte Mit den bavairia Seminaren und Workshops wollen
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2018 C(2018) 6511 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 10.10.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung
MehrDICO Arbeitspapier. A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle
DICO Arbeitspapier A06 Grundlagenpapier Einführung und Hintergrund der Exportkontrolle Autoren: Arbeitskreis Exportkontrolle Stand: August 2016 Inhaltsverzeichnis I 2 1. EINLEITUNG 4 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
MehrAllgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 20.11.2017
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
MehrAllgemeine Genehmigungen (AG)
Allgemeine Genehmigungen (AG) Bezeichnung Regelungsbereich Güterkreis Voraussetzungen Nebenbestimmungen/Hinweise AG Nr. EU 001 vom 24.8.2009 BAnz. Nr. 129 vom 1.9.2009, S. 3043 Ausfuhr von Gütern mit doppeltem
MehrEuler Hermes Aktiengesellschaft
Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft, Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Tel. +49 (0) 40/88 34- Fax +49 (0)
MehrBetriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart
Betriebliche Exportkontrolle: Sanktionslisten, Embargos & Co. Marc Bauer, IHK Region Stuttgart 1 / 8.7.2015 Marc Bauer Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen Zertifizierte Qualität bei Service,
MehrEuler Hermes Aktiengesellschaft
Euler Hermes Aktiengesellschaft Euler Hermes Aktiengesellschaft, Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Hermesdeckungen Tel. +49 (0) 40/88 34- Fax +49 (0)
Mehr7. Informationstag Exportkontrolle am 3. Dezember 2015. Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten
7. Informationstag Exportkontrolle am 3. Dezember 2015 Aktuelles aus den Regimen / Güterlisten Dr. Thomas Jennen http://www.bafa.de/ Güterlisten Ausfuhrliste Anlage 1 zur Außenwirtschaftsverordnung Teil
MehrAllgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften. vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 30 zu nicht sensitiven Iran-Geschäften vom 16.03.2018
Mehr4 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG
4 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG 5 6 OPTI MI ERTE ANTRAGSTELLUNG Hinweis Den AGG-Finder sowie u.a. eine Au istung der aktuell geltenden AGGen nden Sie auf unserer Internetseite
MehrWas bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen
Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU
MehrÜberblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen
Überblick über die Handelssanktionen der EU gegen IRAN Neueste Entwicklungen Dipl.-Ing. Karl LEBEDA, BMWFW Abt. C2/9 Außenwirtschaftskontrolle November 2016 Organisation BMWFW Center 1 Center 2 Sektion
MehrExportkontrolle. Ein Einstieg
Exportkontrolle Ein Einstieg Warum Exportkontrolle? Die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner soll nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Deutsche
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler) vom 09.03.2017
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16. März 2018
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 21 (Schutzausrüstung) vom 16.
MehrVorsicht Exportkontrolle
Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang 1 Was bezweckt die deutsche Exportkontrolle? Sicherheit Deutschlands und Europas - der Staaten und der Bürger Verhütung von Kriegen weltweit Verhinderung der Störung der
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1218 18. Wahlperiode 24.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Marieluise Beck (Bremen), Katja Keul, weiterer Abgeordneter
MehrMatthias Machnig Staatssekretär
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Jan van Aken Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin Matthias Machnig Staatssekretär HAusANECHRIFT Scharnhorststraße 34-37,
MehrDas Iran Embargo. Stand Mai
Das Iran Embargo Stand Mai 2016 http://www.bafa.de/ Übersicht 1. Die Meilensteine der Lockerung des Iran-Embargos 2. Überblick aktuelle Rechtslage 3. Verbote und Genehmigungspflichten der Verordnung (EU)
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KWKG Stand: 01.03.2007 Herausgeber: Bundesamt für Wirtschaft
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte) vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 20 (Handels- und Vermittlungsgeschäfte)
MehrAußenwirtschaftstag 6. November 2008
Außenwirtschaftstag 6. November 2008 Vortrag: Vorsicht Exportkontrolle Zeitrahmen: 16:00-16:45 Uhr Christina Kechagias, IHK München Inhaltsübersicht I. Dschungel der Exportkontrolle Erfahrungsbericht eines
MehrMerkblatt. Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran
Merkblatt Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Ansprechpartner Referat 211, Grundsatz-
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 13.03.2017
MehrTransaktion genehmigt!
Transaktion genehmigt! Vereinfachungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter Exportierende Unternehmen haben eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens
MehrRechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten
Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Handel mit Gütern,
Mehr4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern
4. Teil: Schutz von kumulierten Individualrechtsgütern I. Überblick und Systematik 10: AWG und Kriegswaffenkontrollrecht Das Außenwirtschaftsrecht ist geprägt durch eine Fülle von ineinander greifenden
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- 1 - Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 12 (WGG) für die Ausfuhr
MehrTechnologietransfer und Dual-Use-Güterkontrolle Szenarien, Haftung, Lösungsansätze Cologne Compliance Panel 2016 Matthias Merz
Technologietransfer und Dual-Use-Güterkontrolle Szenarien, Haftung, Lösungsansätze 14.03.2016 3. Cologne Compliance Panel 2016 Matthias Merz Geschäftsführender Gesellschafter AWB Steuerberatungsgesellschaft
Mehrnamens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Stefan Kapferer Staatssekretär
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 17.04.2014 land Einfuhr- Beförderungsbeschränkun Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Übersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand: 27.03.2018 Ägypten 270/2011, zuletzt 2017/491 Armenien land Sonstige Ausfuhr / Einfuhr / ngse) Art. 2 i.v.m. Art. 9 Aserbaidschan OSZE Beschluss
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Übersicht über die länbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 07.01.2013 land Einfuhr- Beförungsbeschränkun Ägypten Armenien 2702011 in Fassung 10992012 Art. 9 Verordnung 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992 Aserbaidschan
MehrInhaltsverzeichnis... II Abkürzungsverzeichnis... IV. I. Einführung... 1
II Seite Inhaltsverzeichnis... II Abkürzungsverzeichnis... IV I. Einführung... 1 II. Supranationale, internationale und nationale Vorgaben im Exportkontrollrecht... 1 1. Gemeinschaftsrecht... 2 a) Dual-Use-Verordnung...5
MehrFeuerwaffenverordnung der EU. Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO
Feuerwaffenverordnung der EU Antragsformulare: Anlage FW-VO und Anlage A FW-VO Feuerwaffenverordnung der EU 2 Hintergrund Zum 30.09.2013 tritt die Feuerwaffen-Verordnung (EU) Nr. 258/2012 vom 14.03.2012
MehrÜbersicht über die länderbezogenen Embargos 1;2;3 Stand:
Schlossgasse 2, D-63654 Büdin Übersicht über die länderbezoen Embargos 1;2;3 Stand: 17.04.2014 land Ägypten Armenien Art. 2 2702011 in der Fassung der 10992012 Art. 9 2702011 OSZE- Beschluss vom 28.02.1992
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 26 (Streitkräfte) vom 16.03.2018
MehrUnsere Stellungnahme im vorliegenden Schreiben bezieht sich daher ausschliesslich auf die Güterkontrollgesetzgebung.
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Aussenwirtschaft CH-3003 Bern, DW / SECO/boj Einstufung von Bestandteilen für Rüstungsgüter;
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und
MehrExportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote
F:\SOZIA\Vorlagen per 2009\Infoschreiben\110918_Exportkontrolle.doc Exportkontrollrechtliche Genehmigungspflichten/ Verbote Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen groben Überblick über den rechtlichen
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bekanntmachung Über die Allgemeine Genehmigung Nr. 27 (Zertifizierte Empfänger) vom
MehrInformations- und Trainingsplattform Zoll.Export
Inhalte 1. Dual-Use-Erzeugnisse 2. Kritische Länder 3. Terrorlisten 4. Boykott-Erklärung 5. Umschlüsselungsverzeichnis 6. Ausfuhrliste 7. Verantwortlichkeiten 1. Dual-Use-Erzeugnisse EU-Verordnungen gelten
MehrAllgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. vom 13. März 2017
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Allgemeine Genehmigung Nr. 18 für Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung
MehrWarenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen. Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE. Klaus Brick, Dipl.-Finanzw.
Warenbezogene Ausfuhrbeschränkungen & Genehmigungscodierungen Y901, AZG oder doch lieber X002, DEE Beispiel: Ausgeführt wird: ein Faltenbalgventil hergestellt aus aus einer Stahl-Nickel-Chrom-Legierung
MehrE-VSF-Nachrichten N
E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 9 06 8. Juli 06 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen der
MehrIm Folgenden finden Sie eine Leseprobe aus unserem Jahrbuch Zoll und Export 2011.
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Zoll und Export 2011 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 20.
- 1 - Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom
Mehr1 von , 10:14
1 von 5 29.08.17, 10:14 Drucken Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Infoletter möchten wir heute über die exportkontrollrechtlichen Auswirkungen des Beitritts der Republik Kroatien in die EU sowie
MehrMerkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr. Russischen Föderation. Exportkontrollfragen
Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation Exportkontrollfragen Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation 1 Einfu hrung Dieses Merkblatt soll eine erste
MehrDer Export von Rüstungsgütern und die neuen Endverbleibsdokumente
Der Export von Rüstungsgütern und die neuen Endverbleibsdokumente Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Die deutschen Rüstungsexporte - Verdeutlichung der Aktualität an verschiedenen aktuellen Beispielen...
MehrAußenwirtschaftsverordnung
1 Außenwirtschaftsverordnung Vom 2. Juli 2001 BAnz. Nr. 130 vom 17.07.2001, S. 14621 Auszug Kapitel I Allgemeine Vorschriften 1 Antrag (1) Anträge auf Erteilung einer Genehmigung können, wenn im folgenden
MehrDie Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer
Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
MehrÄnderung der Unterlagencodierungen aufgrund der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle Clearing Center per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt BEARBEITET VON ZAM Häfner TEL 0800/8007-545-1 FAX 069/20971-584
MehrZoll- und Außenwirtschaftsrecht
Beck'sche Textausgaben Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Bearbeitet von Dr. Ulrich Möllenhoff 1. Auflage 2017. Buch. Rund 1500 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70893 0 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Steuern
MehrRechtsrahmen für Investitionen im Iran
Rechtsrahmen für Investitionen im Iran vbw Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft München, 11.01.2017 Iran-Geschäft Beschränkungen durch das Exportkontrollrecht Rechtsanwältin Dr. Talke Ovie Rechtsanwalt
MehrMerkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos
Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos - Implementation Day - Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos 1 Einfu hrung Hohmann Rechtsanwälte Dieses Merkblatt soll eine erste Übersicht über
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und Informationssicherheit)
- 1 - Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und
MehrBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung über die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und
Mehrseitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Stefan Liebich Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin НAusАNsСНRIFТ Scharnhorststraße 34-37,
MehrBekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom
Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Bekanntmachung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 23 (Wiederausfuhr) vom 13.03.2017
MehrSchriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Januar 2016 Fragen Nr namens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:
1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Jan van Aken Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Scharnhorststraße
MehrRüstungsexporte Deutschlands im ersten Halbjahr 2018 in EU-, NATO- und NATOgleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3371 19. Wahlperiode 12.07.2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Pascal Meiser, Zaklin Nastic,
MehrDer Know-how-Transfer in internationalen Unternehmen
Fachzeitschriften > AW-Prax > 2017 > AW-Prax 12/2017 > Beiträge Aufsätze Berichte > Der Know-how- Transfer in internationalen Unternehmen Der Know-how-Transfer in internationalen Unternehmen Exportkontrollrechtliche
Mehr