Reihengeschäfte und gebrochene Beförderung / Versendung
|
|
- Kurt Knopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle umsatzsteuerliche Entwicklungen: Reihengeschäfte und gebrochene Beförderung / Versendung Dr. Nathalie Harksen Rechtsanwältin / Maître en Droit Dr. Carsten Höink Rechtsanwalt / Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh I AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Münster München - Hamburg 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland
2 Agenda I. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen II. Die gebrochene Beförderung / Versendung 1. gebrochene Beförderung / Versendung im 2-Parteien- Verhältnis 2. gebrochene Beförderung / Versendung im Reihengeschäft III. IV. Neues zum Reihengeschäft Diskussion um Gesetzesentwürfe Hinweis: Risikomanagement / Innerbetriebliches Kontrollsystem Umsatzsteuer 2
3 I. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen 3
4 Grenzüberschreitende Warenbewegung für Steuerbefreiung erforderlich Inland 1 (2) S. 1 UStG Innergemeinschaftliche Lieferung 6a UStG grds. steuerfrei Innergemeinschaftlicher Erwerb 1(1) Nr. 5 UStG grds. steuerpflichtig übriges Gemeinschaftsgebiet (EU) 1 (2a) S. 1 UStG Ausfuhrlieferung 6 UStG grds. steuerfrei Einfuhr im Inland 1 (1) Nr. 4 UStG grds. steuerpflichtig Drittlandsgebiet 1 (2a) S. 3 UStG 4
5 Innergemeinschaftliche Lieferungen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen - 4 Nr.1 Buchst. b, 6a Abs.1 UStG Lieferung (= Verschaffung der Verfügungsmacht) keine Dienstleistung Abnehmer = Unternehmer/erwerbsteuerpfl. Abnehmer (gültige USt-IdNr.) Erwerb für das Unternehmen des Abnehmers Ware gelangt bei der Lieferung von einem EU-Mitgliedstaat (z.b. Deutschland) in einen anderen EU-Mitgliedstaat Erwerb der Ware unterliegt im Bestimmungsstaat der Umsatzbesteuerung ( 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG Annahme, wenn Abnehmer eine gültige ausländische USt-IdNr. verwendet) ordnungsgemäße Buch- und Belegnachweise (praktisch zwingend) Ordnungsgemäße Rechnung i.s.v. 14, 14a UStG mit USt-IdNr. von Lieferant und Abnehmer Rechnungshinweis auf Steuerbefreiung (Rspr.) 5
6 Ausfuhrlieferungen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung, 4 Nr. 1 Buchst. a, 6 Abs. 1 UStG Lieferung Beförderung / Versendung des Gegenstandes in das Drittlandsgebiet oder entweder durch den Unternehmer ( 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG) oder durch den ausländischen Abnehmer ( 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG) Beförderung / Versendung des Gegenstandes in den Freihafen oder andere in 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (Büsingen, Insel Helgoland) ( 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG) und Abnehmer erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen (muss kein ausländischer Abnehmer sein) Achtung in der Praxis: Buch- und Belegnachweise müssen zeitnah beigebracht werden können
7 II. Die gebrochene Beförderung / Versendung (BMF-Schreiben v ) 7
8 gebrochene Beförderung / Versendung. liegt vor, wenn sich Lieferant und Abnehmer (der bewegten Lieferung) - unabhängig von der Frage, wer Kosten und Gefahr trägt den Transport des Liefergegenstands an den Bestimmungsort teilen. Rechnung Lieferant Transport durch Lieferanten Umladen auf LKW des Abnehmers Transport durch Abnehmer Abnehmer 8
9 1. gebrochene Beförderung/Versendung im 2-Parteien-Verhältnis (bilateraler Fall) 9
10 Beispiel einer innergemeinschaftliche Lieferung Warenlieferung von Deutschland nach Frankreich Lieferant transportiert bis Aachen; dort holt Abnehmer ab Rechnung Lieferant A Münster Abnehmer B Paris Aachen 10
11 Eine gebrochene Beförderung / Versendung ist für die Annahme einer Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen unschädlich, wenn der Abnehmer (+ Bestimmungsort ) bei Beginn des Transports feststeht der Transport ohne nennenswerte Unterbrechung stattfindet der Lieferer nachweist, dass ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Lieferung des Gegenstands und seiner Beförderung oder Versendung sowie ein kontinuierlicher Ablauf dieses Vorgangs gegeben ist im Fall der Ausfuhrlieferung muss 6 Abs. 1 S. 2 UStG erfüllt sein (Abnehmer muss ausländischer Abnehmer sein) (so BMF-Schreiben v ) 11
12 Beispiel einer Ausfuhrlieferung Unternehmer B aus St. Petersburg (Russ. Föderation) kauft bei deutschem Lieferanten A aus Köln Ware. Ware soll vom Lager des A in Köln nach St. Petersburg transportiert werden. A und B vereinbaren, dass A den Transport bis zu einem Sammellager in Hamburg verantwortet und B die Ware dort übernimmt und sie nach St. Petersburg transportiert. Rechnung FCA Hafen Hamburg Lieferant A Köln Abnehmer B St. Petersburg Hamburg 12
13 Eine gebrochene Beförderung / Versendung ist für die Annahme einer Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen unschädlich, wenn der Abnehmer (+ Bestimmungsort) bei Beginn des Transports feststeht der Transport ohne nennenswerte Unterbrechung stattfindet der Lieferer nachweist, dass ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Lieferung des Gegenstands und seiner Beförderung oder Versendung sowie ein kontinuierlicher Ablauf dieses Vorgangs gegeben ist im Fall der Ausfuhrlieferung muss 6 Abs. 1 S. 2 UStG erfüllt sein (Abnehmer muss ausländischer Abnehmer sein) (BMF-Schreiben v ) 13
14 2. gebrochene Beförderung / Versendung im Reihengeschäft 14
15 3 Abs. 6 S. 5 D-UStG bestimmt die Kriterien des Reihengeschäfts: (6)...Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen.... Mehrere Unternehmer schließen Umsatzgeschäfte (Lieferungen i.s.d. 3 Abs. 1 UStG) über denselben (nämlichen) Gegenstand ab und dieser gelangt im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer Rchng. 1 Rchng. 2 Bestellung 1 Firma A Bestellung 2 Firma B Firma C 15
16 BMF Entscheidung v Zu unterscheiden sind bilaterale Umsatzgeschäfte und Reihengeschäfte Rchng. 1 Rchng. 2 Bestellung 2 Bestellung 1 Firma A Firma B Firma C Reihengeschäft (gebrochene Beförderung): Bei einer gebrochenen Beförderung oder Versendung fehlt es an der für das Reihengeschäft erforderlichen Unmittelbarkeit der Warenbewegung. Vorgang spaltet sich damit in mehrere hintereinandergeschaltete und getrennt zu beurteilende Einzellieferungen auf. 16
17 BMF Entscheidung v Zu unterscheiden sind bilaterale Umsatzgeschäfte und Reihengeschäfte Rchng. 1 Rchng. 2 Firma A Polen FOB HH Firma B Deutschland CFR NO Firma C Norwegen Umladestelle Hafen HH Kein Reihengeschäft: Zwei bilaterale Warenlieferungen separat zu beurteilen A (Polen) an B (Deutschland) innergem. Lieferung nach HH B innergemeinschaftlicher Erwerb in HH (grds. steuerfrei) B (Deutschland) an C (Norwegen) Ausfuhrlieferung nach NO es sei denn, die Kollisionsregel (des BMF-Schreibens) greift 17
18 BMF Entscheidung v Zu unterscheiden sind bilaterale Umsatzgeschäfte und Reihengeschäfte Rchng. 1 Rchng. 2 Firma A Deutschland FOB Hafen Firma B DAP NO Firma C Norwegen Umladestelle Hafen HH oder Umladestelle Hafen Antwerpen oder Umladestelle Hafen Rotterdam Kein Reihengeschäft: Zwei bilaterale Warenlieferungen separat zu beurteilen A (Deutschland) an B (Land?) innergem. Lieferung B (im Land des Hafens) innergemeinschaftlicher Erwerb (evtl. stfrei) B (im Land des Hafens) an C (Norwegen) Ausfuhrlieferung es existiert keine Kollisionsregel aber derzeit Diskussionen 18
19 III. Neues zum Reihengeschäft 19
20 Reihengeschäft A B C Nur eine Lieferung kann grenzüberschreitend und damit steuerbefreit sein Nur eine Lieferung im Reihengeschäft ist die bewegte Lieferung (bestätigt durch EuGH vom EMAG und vom Euro Tyre Holding ); alle anderen Lieferungen sind ruhende Lieferungen Nur die bewegte Lieferung (Lieferung mit grenzüberschreitender Warenbewegung) kann eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung und damit steuerbefreit sein; alle anderen Lieferungen sind grds. steuerpflichtig 20
21 Reihengeschäft Derzeitige Verwaltungsauffassung (Abschn UStAE) Zuordnung der Warenbewegung nach (zivilrechtlicher) Transportbeauftragung innergemeinschaftliche unbewegte Lieferung A B C Lieferung (steuerfrei) (steuerpflichtig in FR) Transportbeauftragung durch A Unternehmer treten mit der UID des Ansässigkeitsstaates auf! 21
22 Reihengeschäft Derzeitige Verwaltungsauffassung (Abschn UStAE) Zuordnung der Warenbewegung nach (zivilrechtlicher) Transportbeauftragung unbewegte Lieferung innergemeinschaftliche A (steuerpflichtig) B C Lieferung (steuerfrei) Transportbeauftragung durch C Unternehmer treten mit der UID des Ansässigkeitsstaates auf! 22
23 Reihengeschäft Unsicherheiten aufgrund Unionsrecht (EuGH EMAG, Euro Tyre Holding und VSTR ) MwStSystRL kennt kein Reihengeschäft und daher auch keine gesetzliche Vermutung Bestimmung der bewegten und unbewegten Lieferung nach allgemeinen Grundsätzen Gesetzliche Vermutung ( 3 Abs. 6 S. 6 DE-UStG) Lieferung an den mittleren Unternehmer (1) ist die warenbewegte Lieferung, es sei denn, der mittlere Unternehmer tritt als Lieferer auf (UStAE: Widerlegung der gesetzlichen Vermutung grds. ausreichend durch Verwendung der UID des Abgangslandes sowie Übernahme von Transportgefahr und -kosten (siehe Lieferbedingungen/Incoterms ), dann Lieferung an C (2) 1 2 A B C Transportbeauftragung durch B 23
24 Ausblick Problem Lösung 24
25 Aktuelle BFH-Rechtsprechung im Lichte des Unionsrechts Lösung des V. Senats des BFH Lösung des XI. Senats des BFH Teilt der erste Abnehmer dem ersten Lieferer vor Versendung den Weiterverkauf der Ware mit, ist die Lieferung des Ersterwerbers die bewegte Lieferung Zuordnung der bewegten Lieferung durch Mitteilung oder Verschweigen des Weiterverkaufs BFH vom , V R 3/10 (mit Verweis auf EuGH vom Euro Tyre Holding ) Aktuelle Verwaltungsauffassung ist unionsrechtswidrig! Umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich Zeitpunkt, wann Zweiterwerber wie Eigentümer über Ware verfügen kann, ist maßgeblich (bereits vor Beginn des Transportes oder allgemein im Inland?) Mitteilung des Weiterverkaufs bzw. Abstellen auf Transport-Auftragserteilung oder Frachtzahlkonditionen für sich alleine nicht ausreichend BFH vom , XI R 15/14 (vorgehend EuGH vom VSTR ) Transportbeauftragung durch Erstabnehmer BFH vom , XI R 30/13 (nachgehend FG Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 2016, Revision eingelegt XI R 17/16) Transportbeauftragung durch Letztabnehmer und Eigentumsvorbehalt (Vermutung auch hier: Erste Lieferung ist die bewegte Lieferung) 25
26 Gesetzliche Neuregelung geplant Vorschlag BMF vom Vorschlag Wirtschaft vom Regelung der Zuordnung der bewegten Lieferung in einem separaten Absatz des 3 UStG Beibehaltung des Kriteriums der Transportverantwortlichkeit; keine Berücksichtigung der Verschaffung der Verfügungsmacht Beurteilung der Abholfälle nach derzeit geltendem Recht Wenn mittlerer Unternehmer für den Transport verantwortlich: Widerlegbare Vermutung ( es sei denn, er weist nach ) Zuordnung der innergemeinschaftlichen Warenbewegung anhand der vom mittleren Unternehmer vor Transportbeginn verwendeten UID ( ist von einem ausreichenden Nachweis auszugehen ) Kollisionsregelung (bereits in Abschn Abs. 19 UStAE verankert) Zustimmung zur gesetzlichen Regelung der Zuordnung der bewegten Lieferung Kriterium der Transportveranlassung ungeeignet (nicht praktikabel) Keine besonderen Regelungen beim mittleren Unternehmer Grundsatz: Erste Lieferung ist die bewegte Lieferung Es sei denn (im EU-Handel), der Abnehmer verwendet eine UID des Abgangslandes Gesetzliche Kollisionsregelung bei abweichender Beurteilung in einem anderen EU-Mitgliedstaat 26
27 ausgewählter Problemfall bei Lösung nach Vorschlag der Wirtschaft innergemeinschaftliche unbewegte Lieferung A Lieferung (steuerfrei?!) B (steuerpflichtig in FR) C DE-UID FR-UID Unionsrechtskonform? Transportbeauftragung durch C (irrelevant) Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL: Die Mitgliedstaaten befreien die Lieferungen von Gegenständen, die durch den Verkäufer, den Erwerber oder für ihre Rechnung innerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert werden, von der Steuer, 27
28 Gesetzliche Neuregelung geplant Vorschlag BMF vom Vorschlag Wirtschaft vom Regelung der Zuordnung der bewegten Lieferung in einem separaten Absatz des 3 UStG Beibehaltung des Kriteriums der Transportverantwortlichkeit; keine Berücksichtigung der Verschaffung der Verfügungsmacht Beurteilung der Abholfälle nach derzeit geltendem Recht Wenn mittlerer Unternehmer für den Transport verantwortlich: Widerlegbare Vermutung ( es sei denn, er weist nach ) Zuordnung der Ausfuhr-Warenbewegung anhand des zollrechtlichen Ausführers Zuordnung der Einfuhr-Warenbewegung anhand der Zollabfertigung im Namen des mittleren Unternehmers Zustimmung zur gesetzlichen Regelung der Zuordnung der bewegten Lieferung Kriterium der Transportveranlassung ungeeignet (nicht praktikabel) Keine besonderen Regelungen beim mittleren Unternehmer Grundsatz: Erste Lieferung ist die bewegte Lieferung Es sei denn (bei Ausfuhren), der Abnehmer ist zollrechtlicher Ausführer Es sei denn (bei Einfuhren); Lieferung an den Schuldner der EUSt / im Fall von 3 Abs. 8 der auf die Einfuhr folgenden Lieferung
29 Gesetzesvorschläge bei Reihengeschäften mit Drittlandsbezug A B C Transportbeauftragung durch B Problem: zollrechtlicher Ausführer (nicht disponibel; Praxisanwendung; Verfahren 4200) 29
30 Wie verhalte ich mich derzeit? Noch gilt Abschn UStAE und bisher keine Veröffentlichung der BFH-Urteile im BStBl. Gerichte grds. nicht an Verwaltungsauffassung gebunden Wohl kein Vertrauensschutz nach 176 AO Steuerfestsetzung erforderlich: UStVA zwar Steuerfestsetzung, aber: Umsatzsteuer-Jahresbescheid kann ändern Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift (z.b. UStAE) Aber: nach Veröffentlichung der Rechtsprechung kein Vertrauensschutz in rechtswidrige Verwaltungsvorschrift! Übergangsregelung notwendig Möglichst BFH-Rechtsprechung und Abschn UStAE durch Gestaltung der Lieferbeziehungen in Einklang bringen Abwehrberatung vs. Gestaltungsberatung 30
31 Situation in Europa Rchng. 1 Rchng. 2 Rchng. 3 Firma A Firma B Firma C Firma D A - B B - C C - D B C oder C D wahlweise 31
32 VAT Compliance System / Innerbetriebliches Kontrollsystem IV. Risikomanagement 32
33 EuGH in Betrugsfällen Generalanwältin Juliane Kokott, Schlussantrag vom 30. April 2015, Rs. C-105/14 [Ivo Taricco u.a.] Unregelmäßigkeiten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer dürfen nicht lediglich theoretisch mit Sanktionen belegt werden. Das Sanktionssystem ist vielmehr so auszugestalten, dass jeder, der unrichtige Angaben im Hinblick auf die Mehrwertsteuer macht oder sich an entsprechenden Machenschaften beteiligt, auch tatsächlich befürchten muss, mit Sanktionen belegt zu werden. 33
34 BMF-Schreiben zur Berichtigung nach 153 AO Sinn eines USt Compliance Systems?! Äußerungen der Finanzverwaltung zu Compliance-Systemen BMF-Schreiben v ( know your customer know your supplier ), Merkblatt Umsatzsteuerbetrug mit Beweislastumkehr und nun BMF-Schreiben v zur Abgrenzung Berichtigung und Selbstanzeige: Tz Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. so BMF-Schreiben v
35 Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse und der Einrichtung eines IKS GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom
36 Risiko-Management im Bereich Umsatzsteuer Compliance Projekt 1. Code of Conduct / Guideline 5. Training Level Medium Zielgruppe Evaluation 2. Richtlinie / Vorgabe SOP Organisationsanweisung Umsatzsteuer 4. Internes / Externes Audit - VA 01 IKS Umsatzsteuer - Externe Dienstleistungen 3.1. Arbeitsanweisung 3. Verfahrensanweisungen 3.2. Arbeitsanweisung 3.3. Arbeitsanweisung Checkliste(n) Checkliste(n) Checkliste(n) 36
37 Herzlichen Dank! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hinweis Besuchen Sie uns auch im Internet: Newsletter unter Kostenfreier Newsletter mit aktuellen Themen des Umsatzsteuerrechts, Zollrechts und den Außenwirtschaftsrechts
38 Hinweis Besuchen Sie uns auch im Internet: Newsletter unter Hinweis Beachten Sie bitte, dass die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet sind. Wir empfehlen daher, die in dieser Präsentation enthaltenen Informa- tionen nicht zur Grundlage von Entscheidungen zu machen, ohne zuvor fachkundigen Rat eingeholt zu haben. Dieses Seminar kann daher keine individuelle Beratung ersetzen. Daher übernehmen wir trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung keine Haftung für den Inhalt unserer Präsentation. Die Wiedergabe, Vervielfältigung und/oder Weitergabe der Präsentationsinhalte ist nur mit vorheriger Zustimmung der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh gestattet.
39 Work Leistungen der AWB-S und AWB-R Organisation Compliance IKS Prozessorganisation Verfahrensanweisung Help Desk Gutachten Analysen / Fax / Telefon Schulung Inhouse Kongresse Mandantenveranstaltung Statusanalyse Umsatzsteuer Zoll Exportkontrolle Verfahrenführung Einspruch Klage Bußgeld Strafverfahren 39
40 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Sie haben noch Fragen? Wir informieren Sie gerne weiter: AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Münster München Hamburg 40
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrPolnisches Umsatzsteuerrecht (VAT) Unterschiede in der Beurteilung von Reihengeschäften
Polnisches Umsatzsteuerrecht (VAT) Unterschiede in der Beurteilung von Reihengeschäften Pawel Suliga Steuerberater AWB Steuerberatungsgesellschaft mbh 1 Polnisches Umsatzsteuerrecht Allgemeines Mehrwertsteuergesetz
MehrAktuelles aus der Umsatzsteuer Neue Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft (nachrichtlich) Preisnachlässe bei Agenten oder Zentralregulierer
Aktuelles aus der Umsatzsteuer Neue Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft (nachrichtlich) Preisnachlässe bei Agenten oder Zentralregulierer Dr. Carsten Höink Rechtsanwalt Steuerberater Dipl. Finanzwirt
MehrUmsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF
Rundschreiben Nr. 254 Berlin, 09. Dezember 2015, ma/ka Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Sehr geehrte Damen und Herren, als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom
MehrKölner Steuerforum. Reihengeschäfte. - alles klar?
Kölner Steuerforum Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Reihengeschäfte Vierte Ebene - alles klar? Prof. Dr. Thomas Küffner RA/WP/StB/FAfStR München Ausgangsfall Textmasterformate
MehrSteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften
Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften Anmerkung zum BMF-Schreiben v. 07.12.2015 Praxisproblem
MehrSteuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer
Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere
MehrReihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1
MehrUmsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz
Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MR van Nahmen Referat III C Berlin. Düsseldorf, 2. Februar 2016
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MR van Nahmen Referat III C 2 11016 Berlin ausschließlich per E-Mail an: IIIC2@bmf.bund.de Düsseldorf, 2. Februar 2016 642 Fachliche Stellungnahme zu Vorstellungen
MehrWenn Sie mal den Überblick verlieren!
Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken
Mehr6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines
6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben
MehrPSP-Leitfaden Reihengeschäfte
Umsatzsteuer-Spezial: PSP-Leitfaden Reihengeschäfte Version 1.0 3. Dezember 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen
MehrVorschlag für eine gesetzliche Neuregelung von Reihengeschäfte Erarbeitet von der BDI-Unterarbeitsgruppe zu Reihengeschäften Stand 12.
Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung von Reihengeschäfte Erarbeitet von der BDI-Unterarbeitsgruppe zu Reihengeschäften Stand 12. Oktober 2015 Für die Wirtschaft, aber auch für die Finanzverwaltung
MehrFall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?
Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-
MehrNomos. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Reihengeschäften. Steuerwissenschaftliche Schriften. Markus Hassa
Steuerwissenschaftliche Schriften 52 Markus Hassa Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Reihengeschäften Ein Beitrag zur Zuordnung der Warenbewegung im internationalen Warenhandel Nomos Steuerwissenschaftliche
MehrReihengeschäfte in der Umsatzsteuer
Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand
MehrSteuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer
Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashçfer GmbH Fachinformationen. Business-Seminare. Online-Medien Barmbeker Straße 4a.
MehrPSP-Leitfaden Reihengeschäfte
Umsatzsteuer-Spezial: Version 2.0 12. Februar 2019 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 38172-0 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen Stefan Heinrichshofen,
MehrEuropa-Forum Bayern. Steuerfallen bei EU-Exporten. Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München
Europa-Forum Bayern Steuerfallen bei EU-Exporten Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München Voraussetzungen für Steuerbefreiung Lieferant Rechnung Kunde Waren Voraussetzungen nach 6a Abs.
MehrUmsatzsteuer 2015 Reihengeschäfte
Umsatzsteuer 2015 Reihengeschäfte Münchner Bilanzgespräche StB Erwin Herzing München, 25. Juni 2015 Agenda 1. Definition Reihengeschäft 2. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen 3. Systematik des
MehrUmsatzsteuerliche Reihengeschäfte in der Ausfuhr
Umsatzsteuerliche e in der Peter Pichler Linz, 20. März 2019 www.leitnerleitner.com Überblick Umsatzsteuerliche Aspekte Zollrechtliche Aspekte Beispiel reihengeschäft Praxisthema über deutschen Hafen bei
Mehr1 von 9 18.02.2012 17:08 Reihengeschäft Leicht. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 1/12 Rn 1-18 Reihengeschäft 10 12 13 14 15 16 17 11 18 978 1.1.2012 Sachverzeichnis Aktuell A. Einleitung
MehrLösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrReihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur. Mario Mayr, 20. März 2019
Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur, 1 Reihengeschäfte Abholung durch den Dritten BPM BIDI Kreuzmayr EuGH 21.2.2018, C-628/16 Kreuzmayr GmbH nur eine bewegte Lieferung (hier die 2. Lieferung)
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 29. Januar 2016 Stellungnahme
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg
MehrUmsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
(06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die
MehrDienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen
Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd
MehrSteuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9
A. Steuergegenstand 8 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 B. Unternehmer und Unternehmer 17 1. Bedeutung des Unternehmerbegriffs 17 2. Selbständigkeit
MehrAktuelles aus der Umsatzsteuer
Aktuelles aus der Umsatzsteuer Schwerpunkt: DDP-Lieferungen Risiken im Zollund Umsatzsteuerrecht RAin Dr. Nathalie Harksen München, den 21.07.2014 Ihre Themen in der Exportkontrolle Zoll Incoterms WuP
MehrSkript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Umsatzsteuer IV Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Innergemeinschaftliche Leistungen... 4
MehrHeidrich & Müller-Hansen
Umsatzsteuer bei Reihengeschäften, Kettengeschäften Zuordnung der bewegten Lieferung, Lieferortbestimmung, Steuerbefreiung und Gestaltungsmöglichkeiten Der Begriff Kettengeschäft wird synonym mit dem Begriff
MehrBMF-Diskussionsbeitrag zur umsatzsteuerlichen Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Frank van Nahmen Abteilung III C 2 Wilhelmstr. 97 10117 Berlin per E-Mail: IIIC2@bmf.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Me/DE S 02/16 +49 30 27876-520 +49
MehrWTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Grundlagen Begriffsbestimmung Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere, die Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen Lieferungen ausführen
MehrC.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)
C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche
MehrUmsatzsteuer-Webinar. 10. Oktober 2018
10. Oktober 2018 2 Ihre Referenten Stefan Heinrichshofen, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Partner bei Peters, Schönberger & Partner s.heinrichshofen@psp.eu Dr. Patrick Burghardt
MehrUmsatzsteuer für digitale Publikationen
Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server
MehrPraktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher
Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Kernpunkt: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher (i.g.) Weiterlieferung Anwendungsfälle:
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011
www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 6. Veranstaltung Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte
MehrNach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
die unentgeltliche Lieferung von Mustern und Proben. Ist der Ausführer ein Unternehmer kann er die auf den ausgeführten Gegenstand entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wird allerdings der ausgeführte
MehrLieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Miriam Hofer Michael Tumpel Überblick Innergemeinschaftliche Erwerbe in Innergemeinschaftliche Reihenlieferungen Werklieferungen innergemeinschaftlicher
Mehr4. Reihengeschäfte. 4.1 Begriff und Bedeutung Reihengeschäfte. Beispiel:
44 4. Reihengeschäfte Der Eigentümer eines Mietwohngrundstücks will dieses veräußern. Am 1.9.2011 wird der aufvertrag mit dem Erwerber geschlossen und die Auflassung erklärt. Nach dem aufvertrag sollen
MehrAKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2019
AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2019 Mit Dipl.-Fw. Udo Moecker TEIL I Aus dem Inhalt Änderungen des UStAE durch Jahresendschreiben Lieferungen über elektronische Marktplätze Innergemeinschaftliche Lieferungen
Mehr1 von 5 18.02.2012 17:06 Ausfuhr Leicht. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 1/12 Rn 1-10 Ausfuhr 103 45 67 89 1.5.2011 Sachverzeichnis A. Allgemeines B. Begriffsbestimmungen C. Fallgruppen
MehrDie Fiskalvertretung
Die Fiskalvertretung Darstellung des internationalen Warenverkehrs im Umsatzsteuerrecht von Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland Steuerberater unter Mitarbeit von Dipl.-Finanzwirt Paul Eichmann RICHARD BOORBERG
MehrRA Michael Lux Workshop VI
RA Michael Lux Workshop VI Zoll und Mehrwertsteuer Reihengeschäfte 4. Thementag Außenwirtschaft 28. Oktober, Köln Übersicht 1. Definition des Reihengeschäfts ( 3 Abs. 6 Satz 5 UStG) 2. Zuordnung der Warenbewegung
MehrWiss. Mit. Alexander Witfeld
Klausurtraining Umsatzsteuerrecht 30.05.2014 Wiss. Mit. Alexander Witfeld Lehrstuhl für Steuerrecht / Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de Einige
MehrReihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen
Stand: 1. Januar 2014 Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen 1. Einleitung Die fortschreitende Internationalisierung
MehrGesamtinhaltsverzeichnis
Vorwort... 3 Die Autoren.... 7 Franz-Josef Drees... 7 Annette Reiser... 7 Michael Connemann... 8 1 Ausfuhren und Zoll... 15 1.1 Allgemeines und Rechtsgrundlagen... 15 1.1.1 Rechtliche Ausfuhrregeln und
MehrPwC. Webinar (16. Juni 2016) Ausfuhr von Waren -aktuelle Themen aus dem Blickwinkel Zoll, Beispiel SAP GTS)
Webinar () Ausfuhr von Waren -aktuelle Themen aus dem Blickwinkel Zoll, Umsatzsteuer und ATLAS (am Beispiel SAP GTS) Ausfuhr von Waren Agenda Einleitung Grundlagen Zollrecht Grundlagen Umsatzsteuerrecht
MehrDer neue Quick Fix für Reihengeschäfte in Art 36a
USt-Abend Reihen- und Dreiecksgeschäfte in der täglichen Praxis Der neue Quick Fix für Reihengeschäfte in Art 36a JKU Linz, 20. März 2019 Dr. Karoline Spies AGENDA Der Weg zum neuen Quick Fix Die Eckpunkte
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES
MehrLogistiker - Frühstück
www.pwc.de Logistiker - Frühstück Auflösung des Hamburger Freihafens - Möglichkeiten der Fiskalvertretung - Agenda 1. Besonderheiten in der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei der Berücksichtigung
MehrCaroline Philipp Henning H. Ruth. Umsatzsteuer. Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER
Caroline Philipp Henning H. Ruth Umsatzsteuer Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER Vorwort Inhaltsübersicht 7 1 Einführung/Vorbemerkungen 13 A. Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung 13
MehrLieferungen ins Drittland (Ausfuhren)
Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte)
MehrUmsatzsteuer in der Praxis
Rüdiger Weimann Umsatzsteuer in der Praxis Die wichtigsten Fragen und Fälle 14. Auflage München 2016 Aktualisierung zu Kapitel 33 (Stand: 18. März 2016) OFD Frankfurt, Verf. vom 15.12.2015, S 7100a A-4-St
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrGrundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit. Dr. Walter Summersberger 5.10.2011
Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit Dr. Walter Summersberger 5.10.2011 1 Einführung A. Vorbemerkungen/Praxisbeispiel B. Grundsätzliches zu EUSt-Befreiungen
MehrAKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2016
AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2016 Mit Prof. Helmut Karg TEIL I Aus dem Inhalt Neue Rechtsprechung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen Einschränkung der Optionsmöglichkeit bei steuerfreien Grundstücksveräußerungen
MehrFalltraining Umsatzsteuer
Falltraining Umsatzsteuer Bearbeitet von Josef Schneider 1. Auflage 2017. Taschenbuch. Rund 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 292 4 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Umsatzsteuer Zu Inhaltsverzeichnis
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
Mehrinnergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I
(BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrFachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/ Lösungen Fälle v
Markus Hüllmann Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010 - Lösungen Fälle v. 15.10.200910 PwC Fallbeispiele Lösung zu Slide 66 Wechselseitiger
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirigent Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 22.
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirigent Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 22. Februar 2013 608 Nachweispflichten für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher
MehrEU-Kommission schlägt radikale Mehrwertsteuerreform
Umsatzsteuer aktuell EU-Kommission schlägt radikale Mehrwertsteuerreform vor [11.10.2017] Von: Dr. Patrick Burghardt und Nina Kupke Am 4. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission (im Folgenden EU-Kommission
MehrDie Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet
1 Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet Dipl.-Finanzw. Joachim Metzner Der klassische Verkauf eines Produktes an einen Kunden in Deutschland stellt im Regelfall kein Problem dar: Der Verkäufer
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.
MehrStB Dipl.-Kfm. S. Gubanov
3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand
MehrSteuerakademie Thüringen e.v. Refresher Umsatzsteuer
Inhaltsverzeichnis A. Umsatzsteuerliche Grundlagen 1. 6 2. Überblick über die Prüfung umsatzsteuerlicher Vorgänge 8 3. Gliederung des UStG für die Steuerberechnung 8 B. Lieferungen und Leistungen - Grundsätze
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrDer Inhalt im Überblick
Der Inhalt im Überblick 1 Änderungen durch das Steuerandemngsgesetz 2015 vom 02.11.2015 (BGBl. 2015 I s. 1834) 9 1.1 Entstehung der Umsatzsteuer bei unrichtigem Steuerausweis ( 13Abs lnr ЗUStG)... "^ 1.2
MehrUmsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch
3. Die Bestimmung des Lieferortes Fernand Dupont Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen Praxishandbuch Mit praxisgerechten Erläuterungen, Grafiken & Beispielen 3. Auflage, aktualisiert,
MehrReihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen
Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen Stand: 1. Januar 2016 Inhalt: 1. Einleitung... 1 2. Zuordnung der Lieferung...
MehrREIHENGESCHÄFTE IM EU-BINNENMARKT
REIHENGESCHÄFTE IM EU-BINNENMARKT UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG BEI DER BETEILIGUNG VON DREI UNTERNEHMEN MIT BEISPIELSFÄLLEN 1. Einleitung Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs
MehrNationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer
Nationale und internationale Beratungsschwerpunkte in der Umsatzsteuer Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-R. Radeisen - Steuerberater Inhaltsübersicht: 1 Steuererklärungen 2016 und 2017... 6 1 A Die Jahressteuererklärung
MehrSteuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops
Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016
Mehr3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer
Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet
MehrIn folgenden beispielhaft ausgewählten Verfahren waren wir bereits in der Vergangenheit als Prozessvertreter tätig:
Ausgewählte Gerichtsverfahren In folgenden beispielhaft ausgewählten Verfahren waren wir bereits in der Vergangenheit als Prozessvertreter tätig: Finanzgericht - FG München 3 K 134/07 4 Nr. 11 UStG: Steuerfreiheit
MehrReihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen
Ein Merkblatt Ihrer IHK Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen 1 Einleitung 1 2. Zuordnung der Lieferung 2 3. Ort der
MehrTitel: (Unionsrechtswidrigkeit der Rechnungsanforderungen bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften)
FG München, Urteil v 16072015 14 K 1813/13 Titel: (Unionsrechtswidrigkeit der Rechnungsanforderungen bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften) Normenketten: 3 Abs 6 UStG 2005 3 Abs 7 S 2 Nr 2 UStG
MehrGesundheitssektor, Finanzsektor.
1 2 3 4 Organträger muss umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. Bloßes Halten von Beteiligungen begründet keine Unternehmereigenschaft. Sphärentheorie ist zu beachten. Der Organträger kann eine unternehmerische
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 25.
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 25. Oktober 2012 608 Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
MehrMandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen
Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer
Mehr2. Bei nicht ordnungsgemäßem Beleg- und Buchnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach 6a Abs. 4 UStG in Betracht.
FG München, Urteil v. 24.09.2013 2 K 570/11 Titel: (Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen) Normenketten: 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005 6a Abs 1 UStG 2005 6a Abs 3 UStG 2005 6a Abs
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Hinweise für den Leser
Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweise für den Leser I III Teil 1 - Einleitung 1 1. Fiskalische Aspekte des Umsatzsteuersystems 1 1.1 Die Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer 1 1.2 Die Umsatzsteuer als öffentlich-rechtliche
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem
Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,
MehrA. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23
Vorwort Abkürzungsverzeichnis 5 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2. Ziele der Europäischen
MehrWorkshop. 30. Oktober Uhr Uhr. Hotel Schaanerhof, FL-9494 Schaan. Thema:
Aktuell: Verschärfung bei innergemeinschaftlichen Reihen- und Dreiecksgeschäften durch neue EuGH und BFH-Rechtsprechung!! Workshop 30. Oktober 2014 08.30 Uhr - 16.00 Uhr Hotel Schaanerhof, FL-9494 Schaan
MehrReihengeschäfte. Rechtsquellen
Reihengeschäfte Rechtsquellen EU-Recht / MWStSystRL: keine besondere Regelung (außer für Dreiecksgeschäfte) Österreich: 3 Abs 2 UStG bis 1996 Deutschland: 3 Abs 6 Satz 5 dustg Dreiecksgeschäfte: Art 42,
MehrUmsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch
3. Die Bestimmung des Lieferortes Fernand Dupont Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen Praxishandbuch Mit praxisgerechten Erläuterungen, Grafiken & Beispielen 3. Auflage, aktualisiert,
MehrReihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen
Informationen für die Praxis Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt Umsatzsteuerliche Behandlung bei der Beteiligung von drei Unternehmen mit Beispielsfällen Stand: 1. Januar 2016 Inhalt: 1. Einleitung... 1
MehrUmsatzsteuer: Brisante Fälle 12./
Umsatzsteuer: Brisante Fälle 12./13.10.2018 1 Unternehmer A aus Berlin versendet Notebooks an Unternehmer B aus Paris: Es handelt sich um eine Lieferung Ort der Lieferung: wo die Beförderung oder Versendung
MehrSteuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand 6
A. Steuergegenstand 6 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 6 2. Lieferungen und Leistungen- Grundsätze 10 2.1 Begriff der Leistung 10 2.2 Besondere umsatzsteuerliche Vorgänge 11 2.3 Umfang
Mehr