Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops

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1 Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016 in Nürnberg 20. Oktober 2016 in Günzburg 20. Oktober 2016 in München Vorsteher Finanzamt Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v.

2 Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Vorsteher Finanzamt Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Skript im Nachgang zum Seminar auch in Ihrem Kunden- Account als Download zur Verfügung steht. Nachdruck und Vervielfältigung auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verfassers

3 Inhalt I. EINFÜHRUNG ALLGEMEINES Volumina im Internethandel... 5 II. UNTERNEHMEN GEWERBEBETRIEB Von Händlern, Sammlern, PowerSeller und Verkaufsagenten Neuentwicklungen in der Rechtsprechung Verkauf im eigenen Namen auf fremde Rechnung III. VERSTECKSPIELE IM NETZ - AUSKUNFTSERSUCHEN Einzelauskunftsersuchen nach 93 AO Sammelauskunftsersuchen IV. VERSANDHANDEL IN DER UMSATZSTEUER Überblick : Ort der Lieferung in besonderen Fällen - 3 c UStG Für den Lieferer erkennbare Merkmale Risikokriterien der Versandhandelsregelung Funktion der Lieferschwelle - Das dritte Risikokriterium Lieferschwelle - Monitoring V. AKTUELLE PRAXIS / VERFAHREN IN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN VI. SCHWIERIGE FALLSTRUKTUREN BEI ONLINESHOPS Von wo erfolgt die Lieferung an den Kunden? Innergemeinschaftliches Verbringen Wer rechnet mit dem Kunden ab? Kommission und Reihengeschäfte VII. GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH DEN LIEFERER Niedrige Steuersätze < > Bürokratieaufwand Beförderung oder Versendung durch den Lieferer Anwendung der Differenzbesteuerung Einschaltung von Unternehmen VIII. BESONDERE LIEFERGEGENSTÄNDE IX. DIFFERENZBESTEUERUNG UND VERSANDHANDEL Hinweise Voraussetzungen - 25a UStG Differenzbesteuerung <-> Versandhandelsregel X. PRAKTISCHE FRAGEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER REGISTRIERUNG75 Oktober

4 1.1 Zentral zuständige Behörden Verfahrensrecht nicht harmonisiert Informationsquellen XI. ABGRENZUNGEN ZUM HANDELN IN DER UNTERNEHMERKETTE Steuerbefreiungen für Exportgeschäfte XII. ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNGEN XIII. GOBD IM INTERNETHANDEL XIV. EINNAHMEN UND DEBITOREN IN FREMDER WÄHRUNG XV. ANZAHLUNGEN XVI. RÜCKSTELLUNG FÜR GEWÄHRLEISTUNGEN (GARANTIE) XVII. ANHANG Innergemeinschaftlicher Erwerb 1a UStG Kommission 3 UStG Dienstleistungskommission 3 UStG c Ort der Lieferung in besonderen Fällen Anlagen Oktober

5 I. Einführung Allgemeines Das materielle Steuerrecht sieht für Unternehmen, die ihre Leistungen im Internet anbieten und deren Kunden ggf. Verträge per Mausklick abschließen, weitgehend keine besonderen Regeln vor. Lediglich für Leistungen, die auf elektronischem Weg, also über das Netz erbracht werden können (vgl. zum Beispiel den Katalog in Abschn. 3a.12. UStAE) hat die Technik der Leistungserbringung eine unmittelbare rechtliche (qualifizierende) Konsequenz. Diese Leistungen werden umsatzsteuerlich immer - als sonstige Leistungen angesehen. Daraus ergeben sich unmittelbare Folgerungen für die steuerliche Beurteilung der Leistung und vor allem für die Frage welcher Mitgliedstaat für diese Leistung Umsatzsteuer erheben darf. Genau das ist auch die Frage beim grenzüberschreitenden sog. Online-Handel. (Welcher Mitgliedstaat hat das Besteuerungsrecht?) Die Bezeichnung Online- Handel ist aus Sicht des (Umsatz-) Steuerrechts irreführend. Bei der Lieferung von Gegenständen, bei der die Verfügungsmacht, jedenfalls bis jetzt eben noch nicht online, (auch nicht in der Welt des Internet der Dinge ) sondern auf normalen (Waren-) Wegen verschafft wird, stellt das Merkmal online lediglich eine besondere Form der Anbahnung von steuerlich relevanten Geschäften dar. Auch das konkrete Thema Internethandel mit Endverbrauchern mag an die digitale Welt angeknüpft sein. Steuerliche Fragen insbesondere die hier im Schwerpunkt zu besprechende sog. Versandhandelsregelung knüpfen aber an handfestere Tatbestandsmerkmale an, nämlich die tatsächliche Bewegung (Transport) von einem konkreten Ort zum anderen und die (steuerlichen) Eigenschaften der Vertragspartner. Raum - und Zeit spielen also noch die entscheidende Rolle. Die grundsätzlichen Fragen nach der Eigenschaft als Gewerbetreibender oder als Unternehmer bleiben systematisch ebenfalls die Alten. Nach der Rechtsprechung werden jedoch Aspekte des Netzverhaltens (vgl.tz II erheblicher Organisationsaufwand ) für die Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe herangezogen. Im Bereich von Verfahrensfragen, führen Aspekte der digitalen Welt seit langem tatsächlich und verfahrensrechtlich zu drastischeren Veränderungen. Dies sind nicht nur und auch nicht zuerst die Versuche sich im Netz unter einem nickname zu verstecken und die daraus resultierenden unter TZ.II.1.5 (Auskunftsersuchen nach 93 AO) beispielhaft aufgeführten Reaktionen der Verwaltung (die manchmal auch über das Ziel hinausschießen). Veränderungen ergeben sich seit langem und ständig, (zum Beispiel) im Bereich der Ordnungsvorschriften für die Buchführung, der digitalen Rechnungsstellung, der Prüfung digitaler Unterlagen usw. (vgl. hierzu auch in diesem Seminar nur rudimentär TZ IV 4.1) Oktober

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