T A G E S O R D N U N G zur Sitzung des Abwasserverbandes Unteres Günztal am

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1 T A G E S O R D N U N G zur Sitzung des Abwasserverbandes ÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Kläranlage Großkötz: Herstellung eines Kanalinliners am Vorklärbecken der Kläranlage; Nachträgliche Vergabe der Bauleistung 2 Örtliche Rechnungsprüfung 2010; Feststellung der Jahresrechnung 2010 für den Abwasserverband 3 Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung Bildung von Haushaltsresten Haushaltsplan 2012/2013 (Beratung/ggfs. Beschlussfassung) - mit Erlass der Haushaltssatzungen für die Jahre 2012 und mit Haushaltsplan, Stellen plan und Finanzplan 7 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung am Wünsche, Anträge, Informationen NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

2 1 öffentlich Kläranlage Großkötz: Herstellung eines Kanalinliners am Vorklärbecken der Kläranlage; Nachträgliche Vergabe der Bauleistungen Im Frühjahr 2012 wurde festgestellt, dass die Pumpleitung zwischen Vorklärbecken und Betriebsgebäude Undichtigkeiten aufweist. An dem ca. 25 m langen Betonkanalrohr ist im Sohlbereich an zwei Stellen ein Fremdwassereintritt festzustellen. Dies führt dazu, dass die Kläranlage mit täglich 30 m³ zusätzlichem Fremdwasser belastet wird und zur Vermeidung einer Umweltverschmutzung die Kanalleitung dringend saniert werden muss. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse und vorhandenen Bebauung sowie der Kanaltiefe von fast 5 m hat die Verwaltung Angebote für eine Kanalsanierung mittels Inlinertechnik eingeholt. Nach Prüfung und Wertung dieser hat sich die Fa. BWB Bendl, Günzburg als wirtschaftlichster Bieter ergeben. Die Gesamtangebotssumme beträgt 9.933,17 Euro inkl. MwSt. Auf Grund der Dringlichkeit musste diese Maßnahme vorab und unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Abwasserverbandes vergeben werden. Mitte August werden nun die Vorleistungen wie Fräsarbeiten und Setzen von zwei Partlinern erbracht, so dass ca. zwei Wochen später der Inliner auf gesamter Länge eingebaut werden kann. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle zur Verfügung. Beschluss: Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes genehmigt mit 17/0 Stimmen nachträglich die Auftragsvergabe zur Herstellung eines Kanalinliners zwischen dem Vorklärbecken und dem Betriebsgebäude an die Firma BWB Bendl, Günzburg zum Angebotspreis von 9.933,17 Euro inkl. MwSt.

3 2 öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung 2010; Feststellung der Jahresrechnung 2010 für den Abwasserverband Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss des Abwasserverbandes wurde nach Rücksprache des Vorsitzenden des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Madel, mit der Finanzverwaltung über das Prüfungsergebnis eine Prüfungsniederschrift erstellt. Entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO i.v. mit dem KommZG hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes nach Vorlage der Prüfungsniederschrift über die Feststellung der Jahresrechnung 2010 in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die Niederschrift über die vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommene Prüfung der Jahresrechnung 2010 des Abwasserverbandes hat gem. Art. 54 Abs. 3 GO i.v. mit dem KommZG zur Einsichtnahme vorgelegen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen geprüft; es wurden keine Beanstandungen festgestellt, spricht Verbandsrat Madel und dankt der Verwaltung, dem Kämmerer Herrn Schuster und ganz besonders Frau Eberhart. Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes fasst folgenden Beschluss: Die Jahresrechnung 2010 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: Verwaltungshaushalt: Einnahmen ,53 Ausgaben ,53 Vermögenshaushalt: Einnahmen ,98 Ausgaben ,98 Verwahrgelder und Vorschüsse: Einnahmen 0,00 Ausgaben 0,00 Zuführung: Verwaltungs- an Vermögenshaushalt ,35 Zur allgemeinen Rücklage 140,96 Das zusammenfassende Prüfungsergebnis lautet: Keine Beanstandungen. Der Beschluss ergeht mit 17/0 Stimmen

4 3 öffentlich Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Rechnungszeitraum 2010 Gem. Art. 102 Abs. 3 der GO stellt die Verbandsversammlung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Nach erfolgter Prüfung der Rechnungsunterlagen für das Haushaltsjahr 2010 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und anschließender Feststellung der Jahresrechnung 2010 durch die Verbandsversammlung kann der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2010 als erledigt angesehen und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden. Beschluss: Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes beschließt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für den Rechnungszeitraum Der Beschluss ergeht mit 16/0 Stimmen. Verbandsvorsitzender Klement hat gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.

5 4 öffentlich Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2011 Entsprechend Art. 102 Abs. 1 und 2 GO i.v.m. dem KommZG wird hiermit das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 für den Abwasserverband zur Kenntnisnahme mitgeteilt: Die Jahresrechnung 2011 wird mit folgendem Ergebnis gekannt gemacht: Rechnungs- Haushaltsergebnis 2011 ansatz 2011 Verwaltungshaushalt: Einnahmen , ,00 Ausgaben , ,00 Vermögenshaushalt:Einnahmen , ,00 Ausgaben , ,00 Verwahrgelder und Vorschüsse: Einnahmen 0,00 0,00 Ausgaben 0,00 0,00 Zuführung: Verwaltungshaushalt an VmHh , ,00 Zur allgemeinen Rücklage 240,44 0,00 Im Haushaltsjahr 2011 wurden die sich infolge des Haushaltsvollzuges ergebenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nach 18 Abs. 2 bis 4 KommHV-Kameralistik gedeckt. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom wurden die Einnahmenansätze des Haushaltsplanes nach 17 KommHV-Kameralistik, die Ausgabenansätze nach 18 KommHV-Kameralistik, als deckungsfähig erklärt. Protokollvermerk: Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes nimmt von vorstehend dargestelltem Ergebnis der Jahresrechnung 2011 des Abwasserverbandes Kenntnis.

6 5 öffentlich Bildung von Haushaltsresten 2011 Nach 79 Abs. 2 KommHV-Kameralistik und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist zur besseren und sparsameren Bewirtschaftung der Haushaltsmittel die Bildung von Haushaltsresten möglich. Die Haushaltseinnahmereste sind gem. 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Kameralistik nur im Vermögenshaushalt und nur für Kredite, Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge und andere Einnahmen der Gruppierungsnummern 35 und 36 des kommunalen Gruppierungsplanes zulässig. Haushaltsausgabereste können nach 19 i.v.m. 15 und 79 Abs. 3 KommHV- Kameralistik sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt gebildet werden. Die entsprechenden Haushaltsansätze bleiben dadurch bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Gegenstand oder Bau in seinem wesentlichen Teil in Benutzung genommen werden kann. Die Verwaltung schlägt für das Jahr 2011 die Bildung folgender Haushaltsreste vor: Haushaltsausgabereste: Haushaltsstelle Abwasserbeseitigung: Reinigungskosten 600, Haltung von Fahrzeugen 900, Dienst- und Schutzkleidung 350, Untersuchungen fremde Institute 5.000, Laborbedarf u. ä , Vorräte und Verbrauchsmaterial , Dienstleistungen durch Dritte , Abwasserabgabe 5.000, Sachverständigenkosten 9.000,00 Verwaltungshaushalt ,00 Abwasserbeseitigung: Erwerb bewegl. Anlagevermögen 2.780, Erwerb bewegl. Anlagevermögen 4.800,00 Vermögenshaushalt 7.580,00 Übertrag alter Haushaltsausgabereste Abwasserbeseitigung: Erwerb bewegl. Anlagevermögen , Tiefbaumaßnahmen: Revisionsschacht 4.000,00 Vermögenshaushalt ,70

7 Beschluss: Aufgrund des Jahresrechnungsergebnisses 2011 beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes nach 19 i.v.m. 79 KommHV- Kameralistik die Bildung der vorstehend dargestellten Haushaltsreste für das Haushaltsjahr Die übrigen noch zur Verfügung stehenden Haushaltsreste der Vorjahre bzw. die noch möglichen Haushaltsreste des Jahres 2011 sind in Abgang zu stellen. Der Beschluss ergeht mit 17/0 Stimmen.

8 6 öffentlich Haushaltsplan 2012/2013 (Beratung/ggf. Beschlussfassung) - mit Erlass der Haushaltssatzungen für die Jahre 2012 und mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 2012 und 2013 wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung mit der Ladung zur Verbandsversammlung zugestellt. Der Haushaltsplan schließt in Einnahmen und Ausgaben folgendermaßen ab: Verwaltungshaushalt , ,00 Vermögenshaushalt , ,00 Das Umlagensoll wird festgesetzt auf: Verwaltungshaushalt , ,00 Vermögenshaushalt 8.200, ,00 Beschluss: Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes beschließt, die vorliegende Haushaltssatzung für die Jahre 2012 und 2013 zu erlassen und den Haushaltsplan für den gleichen Zeitraum samt Anlagen mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzustellen. Der Beschluss ergeht mit 17/0 Stimmen. Weiter wird der vorliegende Finanzplan des Abwasserverbandes für die Jahre 2011 mit 2015 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm (Art. 70 Abs. 4 GO) genehmigt. Der Beschluss ergeht mit 17/0 Stimmen. Der Stellenplan für die Jahre 2012 und 2013 wird beschlossen. Der Beschluss ergeht mit 17/0 Stimmen. Gemäß 19 KommHV-Kameralistik werden die Ausgabenansätze im Verwaltungshaushalt unter Beachtung der VV zu 19 KommHV-Kameralistik (Vorrangigkeit des Kassenwirksamkeitsprinzips) für übertragbar erklärt. Sie bleiben somit bis zum Ende des folgenden Jahres verfügbar. Die Einnahmenansätze des Haushaltsplanes werden nach 17 KommHV- Kameralistik, die Ausgabenansätze nach 18 KommHV-Kameralistik als deckungsfähig erklärt. Der Beschluss ergeht mit 17/0 Stimmen.

9 7 öffentlich Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom In der nichtöffentlichen Sitzung des Abwasserverbandes am hat die Verbandsversammlung nachträglich mit 18/0 Stimmen der Auftragsvergabe der Lose 3 bis 10 zur Baumaßnahme Betriebsgebäudeaufstockung Kläranlage Großkötz und der Feststellung der Gesamtherstellungskosten der Betriebsgebäudeaufstockung zugestimmt. den Auftrag zur Errichtung eines Pultdaches auf das bestehende Flachdach des Rechengebäudes der Kläranlage an die Firma Reitmeier, Neuburg zum Gesamtangebotspreis von ,34 Euro inkl. MwSt. vergeben. der Firma Ott System GmbH, Langenhagen den Auftrag für die Ersatzlieferung der Schlauchmembrane der feinblasigen Druckbelüftung gemäß Angebot vom zum Preis von ca inkl. MwSt. zzgl. Fracht und abzüglich 2 % Skonto erteilt. den Auftrag für die Ersatzbeschaffung der Sicherheitslichtschranke zur Kammerfilterpresse der Firma Sick, Düsseldorf zum Angebotspreis von 4.754,88 inkl. MwSt. und abzüglich 2 % Skonto zuerkannt. den Auftrag für die Lieferung und Montage von neuen Garagentoren für die Werkstatt und das Chemikalienlager der Kläranlage an die Firma ITB Tore, Fischach zum Gesamtangebotspreis von ca inkl. MwSt. vergeben. der Auftragsvergabe für die Ausführung der Straßenreparaturarbeiten an der nördlichen Kläranlagenzufahrt an die Firma Leitenmaier, Ziemetshausen zum Angebotspreis in Höhe von ,23 Euro inkl. MwSt. nachträglich zugestimmt. die Firma BWB Bendl GmbH, Günzburg mit der Pflasterinstandsetzung in der Kläranlage Großkötz und dem Regenüberlaufbecken Breitenthal zum Gesamtangebotspreis in Höhe von ,76 inkl. MwSt. beauftragt. Protokollvermerk: Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes nimmt v. g. Bekanntgaben zur Kenntnis.

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