Hygienebewusste Planung und Auswahl von Sanitärarmaturen, Sicherungseinrichtungen Änderungen in Regelwerken 2013 und deren Auswirkungen auf die

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1 Hygienebewusste Planung und Auswahl von Sanitärarmaturen, Sicherungseinrichtungen Änderungen in Regelwerken 2013 und deren Auswirkungen auf die Hausinstallation Reduzierung von Nickel- und Bleibelastungen sowie Vermeidung von Stagnationswasser

2 Teil 1: Trinkwasserverordnung 2010 / 2013 Teil 2: DIN EN 1717 Teil 3: wichtige Grenzwerte Teil 4: Trinkwasser ein Lebensmittel intelligent nutzen nachhaltig schützen

3 Zuständigkeiten für Wasser

4 Teil 1: die neue Trinkwasserverordnung (die wichtigsten Änderungen)

5 - Klarstellung gegenüber TrinkwV 2001 Anlass der Überarbeitung - genauere Anpassung an Vorgaben der Richtlinie 98/83/EG (RICHTLINIE 98/83/EG DES RATES über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) - Änderungen von nicht praxisgerechten Regelungen - Schließen von Regelungslücken - Anpassung an Stand der Technik und Wissenschaft Ziel der Überarbeitung Ziel der novellierten Verordnung ist es, Trinkwasser so bereit zustellen, dass durch den Gebrauch oder Genuss keine Beeinträchtigung oder Schädigung für den Menschen zu erwarten ist Geltungsbereich Alt: nur im Zuständigkeitsbereich des Wasserversorgungsunternehmens d.h. bis zur Hauptabsperreinrichtung Neu: Geltungsbereich endet nicht mehr an der Hauptabsperreinrichtung, sondern erstreckt sich nunmehr bis zu der Stelle, an der das Trinkwasser vom Verbraucher entnommen wird

6 Pflichten der alten TrinkwV - keine Beprobungspflicht (nur nach Aufforderung durch das Gesundheitsamts) - keine Durchführungsbestimmungen - Eigenverantwortung von Verwalter / Eigentümer - Betreiberhaftung im Schadensfall / Erkrankung (schwierige Rechtslage) Pflichten der neuen TrinkwV - Untersuchungspflicht: nicht nur öffentliche Anlagen, sondern auch gewerbliche Anlagen z.b. Vermietungen - Die Untersuchungspflicht gilt für: Trinkwassererwärmungsanlagen (Großanlagen) Anlagen 400 l oder mehr als 3 Liter Rohrleitungsinhalt Duschen oder Einrichtungen, die Trinkwasser vernebeln - Ausgenommen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser. - Probenahmestellen und Probenahme: Anlagen, in denen keine Probenahmestellen vorhanden sind, sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachzurüsten.

7 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften Allgemein - Trinkwasser anstelle Wasser für den menschlichen Gebrauch - Trinkwasserinstallationen anstelle Hausinstallationen - Wassertransportfahrzeuge anstelle Tankfahrzeuge - Umfassende Untersuchungen anstelle periodischer Untersuchungen

8 3 Begriffsbestimmungen 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften Neueinteilung von Wasservorsorgungsanlagen a) zentrale Wasserwerke WVA 10m³/d oder 50 Personen b) zentrale Wasserwerke WVA 10m³/d oder 50 Personen (gewerblich/öffentlich) c) Kleinanlagen zur Eigenversorgung WVA 10m³/d d) mobile Versorgungsanlagen (Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und andere mobile Versorgungsanlagen) e) ständige Wasserverteilung / Trinkwasserinstallation (WVA mit Abgabe von Trinkwasser aus Anlage a oder b) f) zeitweise Wasserverteilung

9 2. Abschnitt: Beschaffenheit des Trinkwassers 4 Allgemeine Anforderungen (1)Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu erwarten ist Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der 5 bis 7 entspricht (2) und (3) Inhaber von Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser nicht abgeben, wenn es: den 5, 6, 7 festgesetzten Grenzwerten oder geduldeten Abweichungen nicht entspricht

10 4. Abschnitt: Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage 12 weggefallen 13 Anzeigepflichten 14 Legionellen 15 Untersuchungsstellen 16 Besondere Anzeige- und Handlungspflichten des Unternehmers 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser 19 Umfang der Überwachung durch das GA Zusammenfassung nach Bundesratsbeschluß seiner letzten Sitzung ( )

11 4. Abschnitt: Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage - Fristverlängerung zur erstmaligen Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen bis zum 31. Dezember Wiederholungsprüfungen nur noch alle drei Jahre - Jährliche Beprobung bei öffentlichen Gebäuden mit Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen - Keine vorsorgliche Anzeigepflicht von Anlagen zur Trinkwassererwärmung beim Gesundheitsamt - Angezeigt werden müssen Großanlagen im gewerblichen Bereich künftig nur noch, wenn bei Legionellen der technische Maßnahmenwert überschritten wird - Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung ausdrücklich als gewerbliche Tätigkeit eingeordnet

12 Anlage 1 Mikrobiologische Parameter

13 Anlage 2 chemische Parameter Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser- Installation in der Regel nicht mehr erhöht

14 Anlage 2 chemische Parameter Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser- Installation ansteigen kann

15 Anlage 3 Indikatorparameter

16 Anlage 3 Indikatorparameter Radioaktivität - Bestimmungen zur Radioaktivität bleiben zunächst unverändert Parameter Legionella spec. Technischer Maßnahmenwert 100/100 ml

17 Teil 2: DIN EN 1717

18 DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser- Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen EN 1717 = einheitliche Regel in Europa für den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen Die DIN EN 1717 gilt von der Übergabestelle bis zur Entnahmestelle im Gebäude Vermeidung von Beeinträchtigung und Gefährdung des Trinkwassers durch: Schutz gegen Rückfließen Einhaltung hygienischer Anforderungen der eingesetzten Materialien Auswahl der richtigen Sicherungseinrichtung ( im Zweifelsfall immer ein höheres Schutzniveau wählen) DIN EN 1717 beschreibt 23 Sicherungseinrichtungen

19 EN 1717 Wasser, dass die Trinkwasseranlage verlassen hat, darf nicht wieder in diese zurückgelangen eine Gefahr des Rücksaugens besteht immer dann, wenn der Trinkwasserauslauf der Entnahmearmatur unterhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels liegt gefährdete Entnahmestellen müssen durch den Einsatz von Sicherungsarmaturen vor einem Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Nichttrinkwasser geschützt werden DIN EN 1717 legt fest, dass die gefährdeten Entnahmestellen im häuslichen Anwendungsbereich mit Einzelsicherungen versehen sein müssen. Sammelsicherungen kommen nur noch für den Ausnahmefall in Frage Sicherungsarmaturen, die als Einzelsicherungen eingesetzt werden, unterbinden ein Rückfließen von Nichttrinkwasser innerhalb des Systems. Ihr Sicherungseffekt setzt genau an der Stelle ein, an der ein Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen passieren kann, nämlich an der Entnahmearmatur

20 EN 1717 Warum Sicherungsarmaturen? Gefahr: Rücksaugung Die häufigsten Gründe für die Entstehung von Unterdrücken in Trinkwasseranlagen sind: 1. Allgemeiner Wassermangel im Rohrsystem und damit verbundener Druckabfall 2. Rohrbruch einer Versorgungsleitung 3. Absperrung einer Trinkwasseranlage mit anschließender Entleerung Darum Sicherungsarmaturen! Für eine mechanische Unterbrechung sorgen bei einer fachgerecht erstellten Trinkwasseranlage die in der DIN EN 1717 vorgesehenen Sicherungsarmaturen.

21 EN 1717 Die DIN EN 1717 definiert acht Familien von Sicherungseinrichtungen mit jeweils diversen Typen: Familie A Familie B Familie C Familie D Familie E Familie G Familie H Familie L Freier Auslauf Kontrollierbare Trennung Nicht kontrollierbare Trennung Atmosphärische Belüftungseinrichtungen Rückflussverhinderer Rohrtrenner Belüftungsarmaturen für Schlauchanschlüsse Druckbeaufschlagte Belüfter

22 EN 1717 Sowohl DIN EN 1717 als auch DIN 1988 Teil 4 beinhalten eine Tabelle, beziehungsweise Schutzmatrix, die verdeutlicht, welche Sicherungseinrichtungen bis zu welcher Flüssigkeitskategorie eingesetzt werden dürfen.

23 EN 1717 Flüssigkeitskategorien der DIN EN 1717 entsprechen dem Klassensystem der DIN 1988 Teil 4: Kategorie 1: Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation entnommen wird Kategorie 2: Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasser-Installation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann Kategorie 3: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt Kategorie 4: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener Substanzen darstellt. Kategorie 5: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.

24 Ein paar Beispiele für die Auswahl von Sicherungseinrichtungen

25 EN 1717 Familie A Freier Auslauf freier Auslauf: eine ständig ungehinderte freie Fließstrecke zwischen Zulauf und Ablauf kann außerhalb oder innerhalb des versorgten Apparates/Behälters liegen Beispiel: Spülkasten a = Abstand vom Überlaufwasserstand zur Unterkante der Lufteintrittsöffnung des Füllventils In der DIN EN 1717 wird hierfür ein Abstand verlangt, der dem dreifachen Durchmesser des Zulaufrohres entspricht

26 EN 1717 Familie B Kontrollierbare Trennung Künstliche Unterbrechung durch Aktion oder Reaktion einer oder mehrerer hydromechanischer Absperreinrichtungen bei abwechselnden oder gleichzeitigen Druckschwankungen (Unterdruck) zulaufseitig sowie Druckschwankungen ablaufseitig (Gegendruck). Beispiel: Systemtrenner BA basierend auf einem 3-Kammer-System mit Vordruck-, Mitteldruck- und Hinterdruckzone. Anwendung: Be- oder Nachfüllung einer Heizungsanlage

27 EN 1717 Familie C Nicht kontrollierbare Trennung Trennung durch Belüften der Mitteldruckzone zur Atmosphäre, bei Druckdifferenz zwischen Mitteldruckzone und Zulaufdruckzone Über die Mitteldruckzone ist ein Entleerungsablauf gewährleistet, der mindestens gleich dem festgelegten Zufluss ist. Anwendung: Heizungsbefüllstation - Druckminderer in Kombination mit Rohrtrenner CA

28 EN 1717 Familie D Atmosphärische Belüftungseinrichtungen Natürliche Trennung durch atmosphärischen Luftdruck. Bauform DB: von einer Gummimembrane abgedeckte Lüftungsöffnungen bei Wasserdurchfluss geschossen; sonst offen Bauform DC: keine beweglichen Teile Belüftungsöffnungen immer offen; daher 150 mm oberhalb des Nichttrinkwasserspiegels liegen DA DB DC Anwendung: Geräteanschlussventil Druckspüler einer Waschmaschine

29 EN 1717 Familie E Rückflussverhinderer - mechanische Sicherungsarmatur - Durchfluss nur eine Richtung - öffnet automatisch, wenn p Zulaufseite > p nach Armatur - schließt selbsttätig, wenn p nach Armatur > p Zulaufseite Anwendung: verhindert Rückfließen von Wasser der Flüssigkeitskategorie 2 z.b. Brauchwasserspeicher und Kaffeeautomaten

30 EN 1717 Familie G Rohrtrenner Rohrtrennung durch zwei hydromechanische Absperrvorrichtungen Fällt der eingangsseitige Wasserdruck auf einen bestimmten Wert ab, trennt die Armatur den abzusichernden Leitungsteil von der versorgenden Trinkwasserleitung. Sichtbare Trennung d.h. Wasseraustritt aus dem Trennbereich befindet Der Rohrtrenner GA ist immer in Durchflussstellung. Der Rohrtrenner GB ist immer in Trennstellung. Anwendungsbeispiele: Enthärtungs- und Entsäurungsanlagen Dosieranlagen bei Dosierung von Stoffen bis Gefahrenklasse 3 Klimageräte Überflur-Beregnungsanlagen

31 EN 1717 Familie H-Belüftungsarmaturen für Schlauchanschlüsse Belüftung durch den atmosphärischen Druck oder durch Wirkung eines mechanischen Elementes Belüfterarmaturen HA mit Schlauchanschluss und Rückflußverhinderer Rohrbelüfter HB für Schlauchanschlüsse Anwendung: häufig bei Außenzapfstellen eingesetzt. Sie bieten Schutz gegen Rückfluss HA bei Druckabfall im einlaufseitigen Leitungssystem Mit dem Umsteller HC wird der Wasserauslauf vom Wanneneinlauf auf den Brauseschlauch umgeschaltet. Sicherungskombination HD: besteht in Fließrichtung des Wassers aus einem Rückflussverhinderer und einem Belüfter der Bauform Sicherungsarmatur HB Anwendung: als Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse im Wandanschlussbogen mit Rosette oder eingebaut in einem Unterputzkörper HB RV

32 EN 1717 Familie L Druckbeaufschlagte Belüfter Hier sind Typen definiert, die aus dem europäischen Ausland übernommen wurden, die für unsere deutsche Trinkwasserinstallation nicht gebräuchlich sind, z. B. Typ LA + LB aus Schweden.

33 Wartungsbedürftige Bauteile Zur Sicherung der Trinkwasserqualität in der Trinkwasser-Installation, müssen wartungsbedürftige Bauteile einer regelmäßigen Inspektion und Wartung gemäß DIN 1988, Teil 8. unterzogen werden.

34 Wartung sieht anders aus

35 Fazit - DIN EN 1717 stellt eine Weiterentwicklung der DIN 1988 Teil 4 dar - mit z.t. wesentlich höhere Anforderungen - Schutz gegen Rückfliesen ist von genau so großer Bedeutung, wie die hygienischen Anforderungen an die zum Einsatz kommenden Materialien

36 Teil 3: wichtige Grenzwerte

37 Uran Uran: - durch natürliche Anreicherung des Grundwassers - Wasserwerke filtern das Schwermetall nicht aus dem Wasser heraus - ähnlich hohe Giftigkeit wie Blei (Nieren-, Leber-, Knochenschädigung) - besondere Aufmerksamkeit von Kleinkindern und Säuglingen geboten 2010: Einführung eines Grenzwertes von 10 µg/l im Trinkwasser Der Wert bezieht sich allein auf chemische Toxizität mögliche Folge: wirkt als Schwermetall chemotoxisch als Radionuklid radiotoxisch (mutagen, kanzerogen, teratogen)

38 Cadmium Cadmium: - Kumulationsgift - in der Niere besonders gefährdet - besondere Aufmerksamkeit von Kleinkindern und Säuglingen geboten Cadmium findet sich auch als Verunreinigung von Zink in verzinkten Eisenrohren Trinkwasserverordnung 2011: Grenzwert von 0,005 mg/l auf 0,003 mg/l gesenkt Eisen Eisen: - essentielles Spurenelement - Tagesbedarfs ca mg Eisen (aufgenommen mit Nahrung / Trinkwasser) - für den Menschen als schädlich angesehenen Grenzwert von 0,2 mg/l - bei höhere Konzentration Ausflockungen, Färbungen Ein Eintrag an Eisen in das Trinkwasser erfolgt in der Regel durch ältere, eisenhaltige Leitungsrohre Die TrinkwV 2010 legt für Eisen einen Grenzwert von 0,2 mg/l fest Achtung: - bei regelmäßigen Überschreitungen des Grenzwertes verpflichtender Austausch der Leitungsrohre - Feststellung einer Belastung durch eine amtliche Untersuchung durch das GA

39 Kupfer: Kupfer - lebensnotwendige Spurenelementen - Tagesbedarf ca. 0,08 mg/kg KG für Säuglinge/Kinder - 0,03 mg/kg KG für Erwachsene - hilft bei Energiegewinnung in den Zellen und Bildung des roten Blutfarbstoffs - maximal tolerierbare Aufnahme 0,5 mg/kg Körpergewicht / Tag - bei Säuglingen Gefahr einer Leberschädigungen durch erhöhte Kupferaufnahme Trinkwasserverordnung 2011: Grenzwert 2 mg/l Erhöhte Kupferkonzentrationen im Trinkwasser stammen aber nicht nur aus Hausinstallation, sondern können auch von Warmwasserbereitern aus Kupfer oder von Armaturen aus Messing oder Rotguss herrühren Hinweis: Nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) sollten Kupferrohre nicht für die Trinkwasserinstallation verwendet werden, wenn das Wasser einen niedrigen ph- Wert hat, denn niedrigere ph-werte begünstigen die Kupferfreisetzung. Die TrinkwV empfiehlt für Wasserversorgungsanlagen eine Überwachung des Kupfergehaltes ab ph 7,4 oder darunter

40 Blei - toxisches Schwermetall Blei - wird zu 80% über Lebensmittel aufgenommen - bis Mitte der 70er Jahre häufige Verwendung in Trinkwasserinstallationen Feststellung der Bedenklichkeit durch eine DIN-Norm - bis heute kein Verbot zum Einbau Trinkwasserverordnung 2011: Grenzwert von 0,010 mg/l Hinweis: Messwert < 0,010 mg/l: Wahrscheinlich sind keine Bleirohre im Haus vorhanden > 0,010 < 0,025 mg/l: Bleirohre im Haus wahrscheinlich Es kann eine rechtliche Verpflichtung seitens des Hausbesitzers bestehen, Leitungsrohre auszutauschen Nickel Nickel - Herabsetzung des Grenzwertes zur Vermeidung einer weiteren Zunahme der in der Bevölkerung bereits weit verbreiteten Nickelallergien - neu installierten Rohrsystems geben eine Zeit lang die herauslösbaren, überschüssigen Nickelanteile ab Trinkwasserverordnung 2011: Grenzwert 0,02 mg/l

41 Legionellen Legionellen: - Umweltkeime - verursachen schwere Lungenentzündungen durch Einatmen feinster Wassertröpfchen - vermehren sich in Einzellern (Amöben) - diese wiederum fühlen sich in Biofilmen an Wänden der Wasserleitungen sehr wohl - gute Bedingungen für die Vermehrung in stagnierendem und/oder erwärmtem Wasser In der TrinkwV 2010 gilt ein Technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen (KBE) in 100 Milliliter (ml) Wasser Hinweis: Bei Überschreiten des TMW unverzüglich Meldung dem GA; GA ordnet ggf. Maßnahmen an Daher: Jährliche Untersuchungspflicht nach 14 (Großanlagen)

42 Rechtliche Konsequenzen Der Sanitärinstallateur / Planer schuldet dem Bauherrn eine Trinkwasserinstallation, die das Wasser nicht derart nachteilig verändert, dass es nicht mehr den Anforderungen der TVO entspricht (OLG Dresden) Hygiene zählt zu den voll beherrschbaren Risiken; d.h. Hygiene ist grundsätzlich regelbar, sowohl durch schriftl. Vorgaben als auch in ihrer Umsetzung (BGH) Jedem Betreiber muss klar sein, dass bei dem Betrieb einer Trinkwasserinstallation die TVO und die a.a.r.d.t. einzuhalten sind. (LG Dortmund)

43 Blei im Trinkwasser FILM

44 Teil 4: Trinkwasser ein Lebensmittel intelligent nutzen nachhaltig schützen

45 Wasservorkommen Dreiviertel der Erde ist mit Wasser bedeckt Die Aufteilung des Wassers auf unserer Erde gliedert sich wie folgt: Meere 83,51 % Nicht förderbares Grundwasser (zu tief) 15,45 % Polareis 1,007 % Flüsse 0,015 % förderbares Grundwasser 0,015 % Atmosphäre 0,0008 % Demnach stehen nur 0,03% als Süßwasser zur Verfügung (Trinkwassergewinnung aus Grund- und Flusswasser )

46 Wasser - Quelle des Lebens 125 l pro Person und Tag werden genutzt zum baden, duschen, Körperpflege ca. 45 l WC - Spülung Waschen Sonstiges trinken und kochen ca. 35 l ca. 15 l ca. 25 l ca. 5 l

47 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch wassersparende WC-Anlagen 1910: Spülwassermenge 14 l 1978: Spülwassermenge 6 l 1982: Einführung der Stopp Taste 1992: Einf. der 2 Mengen Spülung 1998: Spülwassermenge 4,5 l Neuste Entwicklung: 4,5 Liter Spülung mit randloser Spültechnik

48 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch wassersparende Urinale Urinalrinnen Spülvolumen: Dauerberieselung Verdrängungsurinal Spülvolumen: > 4 Liter Absaugeurinal Spülvolumen: < 4 Liter Abs.Uri. + kl. Siphon Spülvolumen: 1 Liter Wasserlose Urinal Spülvolumen: 0 Liter

49 Innovationen: Verbesserung der Hygiene Randlose Spültechnik - Größtmögliche Hygiene und Sicherheit - reduzierte Einsatz von Reinigungsmitteln

50 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch - spezielle Oberflächenveredelung von Keramik Ohne Ideal Plus Mit Ideal Plus - Flüssigkeiten perlen ab - Schmutz und Kalk wird mitgenommen - Säuren- / Laugen beständig - Temperaturresistent - reduzierter Einsatz von Reinigungsmitteln - Lange Lebensdauer

51 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch - Wasser- und Energie sparende Armaturen durch Entwicklung der Click - Kartusche CLICK-Kartusche - präzise Einstellung - einfache Einstellung - Reduktion Wasserverbrauchs zusätzlich eingebaut: Heißwassertemperaturkontrolle.

52 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch - Wasser- und Energie sparende Armaturen durch Einsatz von Thermostatarmaturen - Energie sparend durch einmaliges Einstellen der gewünschten Temperatur - Verbrühschutz - gilt auch für Eckventilthermostate

53 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch - Einsatz von elektronische Armaturen - maximale Hygiene -Wasserabgabekontrolle nur bei Benutzung, geregelt durch optische Sensoren -Selbstspülfunktion zur Vermeidung von Stagnationswasser bei Nichtbenutzen (z.b. Schul- oder Werksferien) - dadurch Verhinderung von Legionellenbildung

54 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch - Verwendung von Selbstschlussarmaturen - individuelle Begrenzung des Wasserfluss auf 5 bis 35 Sekunden - bieten besonders im öffentlichen Bereich ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit

55 Innovationen: Wasser sparen im täglichen Gebrauch - Duschen mit verringertem Wasserverbrauch - Handbrausen: Durchflussbegrenzung max. 8 l/min - Kopfbrausen: Durchflussbegrenzung max. 12 l/min

56 Innovationen: Verbesserung der Trinkwasserqualität durch Einhaltung bzw. unterschreiten von Grenzwerten - entkoppelte Wasserführungen in Armaturen, um Ausschwemmungen von Schwermetallen zu minimieren - isolierten Wasserwege - bleifreie Anschlussschläuche - Reduktion des Stagnationswassers um 80% - Minimierung des Lebensraums für Bakterien

57 Innovationen: Grün mit Brief und Siegel

58 1. Hausanschluss Praxisbeispiele (häufige Fehler) Gefahren: gemäß Trinkwasser Verordnung (TrinkwV) ist die öffentliche Wasserversorgung dauerhaft vor Verunreinigung durch rückfließendes Wasser aus der Hausinstallation abzusichern. Altanlagen müssen ebenfalls dauerhaft vor Verunreinigung durch rückfließendes Wasser aus der Hausinstallation abgesichert sein (Achtung: kein Bestandsschutz) Der werksseitig eingebaute Rückflussverhinderer erfüllt diese Aufgabe nicht Sicherungseinrichtung: kontrollierbarer Rückflussverhinder Typ EA alternativ: Sicherungskombination KRV Typ EA bestehend aus Schrägsitzventil und kontrollierbarem Rückflussverhinderer

59 Praxisbeispiele (die häufigsten Fehler) 2. Heizungsfülleinrichtung Gefahr: Nachfüllwasser über Füll- und Entleerungshahn und einer festen Schlauchverbindung eingefüllt. aber feste Verbindung nur bei Einbau eines System- oder Rohrtrenners in der Zuleitung zur Heizungsanlage erlaubt Sicherungseinrichtung: Anlagen mit Heizungswasser der Kategorie 3 Rohrtrenner mit unterschiedlichen, nicht kontrollierten Druckzonen (Typ CA) sowie nicht durchflussgesteuerte Rohrtrenner (Typ GA) Anlagen mit Heizungswasser der Kategorie 4 Rohrtrenner mit kontrollierbarer reduzierter Mitteldruckzone (Typ BA) und durchflussgesteuerte Rohrtrenner (Typ GB )

60 Praxisbeispiele 3. Außenzapfstelle / Standrohr Gefahren: oft als Einzelzuleitung; nicht als Ringleitung hohes Stagnationsrisiko Gefahr von Rücksaugung über angeschlossenen Schlauch sonstigen Behältnissen z.b. Pool Sicherungseinrichtung: Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse Typ HB Systemtrenner vom Typ BA zur Nachrüstung an Außenzapfstellen (diese sichert zuverlässig bis zur Flüssigkeitskategorie 4 ab

61 Praxisbeispiele 4. Zirkulationspumpe Gefahren: Energieeinsparung Gefahr: herstellen von Stagnationsleitungen durch abschalten der Zirkulationspumpe um Energie zu sparen

62 Praxisbeispiele (häufige Fehler) 5. Kartuschenfilter DIN EN unmittelbar hinter dem Wasserzähler vorgeschrieben - bei metallener Leitung ist ein Filter zwingend - bei Kunststoffleitungen empfohlen. Wichtig: regelmäßige Reinigung oder, Filter mit wechselbarem Filterelement in 6-monatigen Abständen auswechseln

63 Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können Wir sind verantwortlich für das, was in der Zukunft geschieht! Dieser Leitgedanke ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur von Ideal Standard

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