Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 124
|
|
- Christin Michel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 124 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für das Amt für Migration an der Brünigstrasse 20 in Luzern 2. Dezember 2005
2 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, für die Miete von neuen Räumen für das Amt für Migration an der Brünigstrasse 20 in Luzern einen Kredit von total Franken zu bewilligen. Das Amt für Migration regelt den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug, von Schülerinnen und Schülern, von Studentinnen und Studenten, von Besuchern und von anerkannten Flüchtlingen. Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration zudem die Asylgesetzgebung. Für Ausländerinnen und Ausländer, die sich unberechtigt in der Schweiz aufhalten, organisiert das Amt die Rückführung in die Herkunftsländer. Das Amt für Migration ist seit 1975 am Hallwilerweg 5 und 7 in Luzern eingemietet. Die Kundenfrequenz stieg in den vergangenen Jahren ständig an. Dies führte zu einem grösseren Raumbedarf des Amtes für Migration. Aus Sicherheitsgründen haben die Kundinnen und Kunden nur in die Schalterhalle freien Zutritt. Durchschnittlich benutzen rund 130 Personen pro Tag den Schalterdienst. Die übrigen Räume sind mit einer elektronischen Zutrittskontrolle versehen. Kundinnen und Kunden aus den Bereichen Asyl und Wegweisungsvollzug können sich innerhalb dieser Diensträume nur gemeinsam mit Mitarbeitenden des Amtes für Migration bewegen. Die Büroräume und die übrigen Diensträume sind sanierungsbedürftig. Die betrieblichen, technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Amtes für Migration sind nicht mehr erfüllt. Zudem stieg die Zahl der Personen, die von der Polizei zu- und weggeführt werden müssen, in den letzten Jahren stark an. Diese Zu- und Wegführung mit Polizeifahrzeugen über den öffentlichen Raum ist nicht mehr vertretbar. Im Neubau «Business Parc Lucerne» an der Brünigstrasse 20 in Luzern kann das Amt für Migration besser eingerichtet werden als am heutigen Standort. Die Räume an der Brünigstrasse 20 werden von der Eigentümerin der Liegenschaft fertig ausgebaut vermietet. Die Mietfläche beträgt 1525 m 2. Die heutigen Mietverhältnisse am Hallwilerweg 5 und 7 (Mietfläche von 1537 m 2 ) werden aufgelöst. Die Mehrkosten für die neue Miete an der Brünigstrasse 20 betragen im Vergleich zu den bisherigen Miet-, Neben- und Betriebskosten am Hallwilerweg 5 und 7 in den ersten zehn Jahren jährlich Franken. Ab dem elften Jahr werden sich gegenüber heute Einsparungen von Franken pro Jahr ergeben. Die Investitionen für Betriebseinrichtungen betragen Franken.
3 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für das Amt für Migration an der Brünigstrasse 20 in Luzern. I. Ausgangslage 1. Geschichte des Amtes für Migration Das Amt für Migration ist seit 1975 am Hallwilerweg 5 und 7 in Luzern eingemietet. Die Kundenfrequenz stieg in den vergangenen Jahren ständig an. Dies führte zu einem grösseren Raumbedarf des Amtes für Migration. Das Amt für Migration hatte ursprünglich nur sechs Mitarbeitende. Heute arbeiten in dem Amt 45 Personen in drei Abteilungen und mehreren Gruppen. Die Anordnung und die Ausstattung der Räume widerspiegeln die Entwicklung der Dienststelle. Die starken Schwankungen im Asylbereich führen zudem zu grossen Veränderungen im Arbeitsvolumen und im Personalbestand, was sich auf die Raumanforderungen auswirkt. 2. Angebot des Amtes für Migration Das Amt für Migration regelt den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften und deren Familiennachzug, von Schülerinnen und Schülern, von Studentinnen und Studenten, von Besucherinnen und Besuchern und von anerkannten Flüchtlingen. Zudem ahndet es Verstösse gegen die Ausländergesetzgebung. Im Auftrag des Bundes vollzieht das Amt für Migration die Asylgesetzgebung, erfasst und befragt die Asylsuchenden und führt die Ausreisegespräche mit Asylsuchenden, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, durch. Für Ausländerinnen und Ausländer, die sich unberechtigt in der Schweiz aufhalten, organisiert das Amt für Migration die Rückführung in die Herkunftsländer.
4 4 3. Heutige Situation Das Amt für Migration belegt am Hallwilerweg 5 und 7 rund 45 Büros inklusive Schalter- und Sitzungsräume im 1. und 3. Obergeschoss. Durchschnittlich benutzen 130 Personen pro Tag den Schalterdienst im 1. Obergeschoss. Aus Sicherheitsgründen haben die Kundinnen und Kunden nur in die Schalterhalle freien Zutritt. Die übrigen Räume sind mit einer elektronischen Zutrittskontrolle ausgerüstet. Kundinnen und Kunden aus den Bereichen Asyl und Wegweisungsvollzug können sich innerhalb dieser Diensträume nur gemeinsam mit Mitarbeitenden des Amtes für Migration bewegen. Die Büros im 1. Obergeschoss werden immer mehr auch von Rechtsvertreterinnen, von Arbeitgebern, von Ausländerinnen und Ausländern sowie von ansiedlungsinteressierten ausländischen Unternehmern besucht. Die Bereiche Asyl und Wegweisungsvollzug im 3. Obergeschoss verzeichnen ebenfalls hohe Kundenfrequenzen. Die Zahl der Zuführungen von gefangenen Personen durch die Polizei stieg in den letzten Jahren stark an. Das Parkieren der Gefangenenwagen und der Polizeifahrzeuge am heutigen Standort ist aber schwierig. Auch das Führen der Gefangenen auf dem Trottoir mitten im Passantenstrom ist nicht mehr vertretbar. Der gesamte Innenausbau (Büros, Schalterhalle, Korridore, Nasszellen) am Hallwilerweg 5 und 7 in Luzern ist sanierungsbedürftig. Wir haben in den letzten Jahren lediglich einzelne Räume renoviert und die Bodenbeläge ersetzt. Die Beleuchtungsund Lüftungsverhältnisse in den Büros und in den Korridoren sind ungenügend. Die elektrischen Installationen müssen dringend erneuert werden. Die Schalterhalle lässt kein Tageslicht herein und muss künstlich belüftet werden. Der schlechte Allgemeinzustand der Büros befremdet zunehmend sowohl die Kundinnen und Kunden als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Räume wirken unfreundlich und abweisend. 4. Anforderungen an zukünftige Räume Das Amt für Migration benötigt zweckmässig eingerichtete Räume. Die stark besuchten Räume müssen gut organisiert und leicht erreichbar sein. Eine gute Zu- und Wegführung von gefangenen Personen ist betrieblich von zentraler Bedeutung. Für die Kundinnen und Kunden sind zudem die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr wichtig.
5 5 II. Standortentscheid 1. Lösungsvarianten Wir haben das Amt für Hochbauten und Immobilien beauftragt, Lösungsmöglichkeiten für den Raumbedarf des Amtes für Migration zu erarbeiten. Am heutigen Standort Hallwilerweg 5 und 7 haben wir gemeinsam mit der Luzerner Pensionskasse (LUPK) als Eigentümerin der Liegenschaft Entscheidungsgrundlagen für eine Sanierung erarbeitet und geprüft. Mit der Instandstellung der Räume und der Sanierung der Gebäudeinfrastruktur der Liegenschaft am Hallwilerweg 5 und 7 könnten wir die räumlichen und betrieblichen Anforderungen des Amtes für Migration nur teilweise erfüllen. Die Sicherheit sowie die Zu- und die Wegführung von gefangenen Personen wären weiterhin unbefriedigend. Wir haben deshalb Alternativen zum bisherigen Standort Hallwilerweg 5 und 7 gesucht. Nach einer Vorauswahl verschiedener Angebote haben wir für die Alternativstandorte Hallwilerweg 2 und 4 sowie Brünigstrasse 20, beide in Luzern, Mietofferten eingeholt und die Umsetzung des Raumbedarfs geprüft. 2. Entscheid Die Überprüfung der Standorte Hallwilerweg 2 und 4, Hallwilerweg 5 und 7 und Brünigstrasse 20 ergab für den Standort Brünigstrasse 20 das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Standort Hallwilerweg 2 und 4 erfüllte die betrieblichen Kriterien, musste aber aus finanziellen Gründen ausgeschieden werden. Der heutige Standort Hallwilerweg 5 und 7 erfüllte die betrieblichen Kriterien nur teilweise. Zudem müsste der Kanton die mieterspezifischen Änderungen vollumfänglich finanzieren. Der Standort Hallwilerweg 5 und 7 schied deshalb aus betrieblichen und finanziellen Gründen aus. Im Neubau «Business Parc Lucerne» an der Brünigstrasse 20 können wir das Amt für Migration besser einrichten als am heutigen Standort. Eine übersichtliche und gute Erschliessung, kompakte und gut organisierbare Grundrisse, eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr und ein günstiges Mietzinsangebot zeichnen diesen Standort aus. Die Räume an der Brünigstrasse 20 werden von der Transport- und Lagerhausverwaltung AG als Eigentümerin der Liegenschaft fertig ausgebaut vermietet. Die Ausbaukosten, welche die Vermieterin trägt, sind in zehn Jahren zu verzinsen und zu amortisieren.
6 6 3. Mietvertrag a. Mietbeginn und Mietdauer Wir haben mit der Transport- und Lagerhausverwaltung AG als Vermieterin der Liegenschaft Brünigstrasse 20 den Mietbeginn auf den 1. September 2006 festgelegt und den Mietvertrag über eine Mindestdauer von zehn Jahren abgeschlossen (indexiert). Der Vertrag ermöglicht eine Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere zweimal fünf Jahre. b. Mietkosten Mietzins Der Mietzins (Grundausbau) für die Büros beträgt 160 Franken pro m 2 und Jahr; der jährliche Mietzins für den Grundausbau beträgt für die 1525 m 2 grosse Mietfläche Fr Der Mietzins (Mieterausbau) für die Büros beträgt 115 Franken pro m 2 und Jahr; der jährliche Mietzins für den Mieterausbau beträgt für die 1525 m 2 grosse Mietfläche Fr Der Mietzins für den Einstellhallenplatz beträgt pro Monat 160 Franken; der jährliche Mietzins beträgt Fr Nebenkosten Die Nebenkosten gemäss Mietvertrag für Heizung, Wasser, Abwasser usw. betragen pro Jahr rund Fr Total Mietkosten inkl. Nebenkosten pro Jahr gemäss Mietvertrag Fr über zehn Jahre Fr Der Mietzins berücksichtigt die von der Vermieterin zu tätigenden Investitionen. Im Fall einer Kündigung des Mietvertrages nach zehn Jahren ist der Mieter von der Rückbauverpflichtung des Mieterausbaus entbunden. 4. Betriebskosten Nebst den Nebenkosten gemäss Mietvertrag fallen Betriebskosten für Strom, Reinigung usw. an. Diese Betriebskosten betragen pro Jahr Fr über zehn Jahre Fr
7 7 5. Betriebseinrichtung und Ausstattung Die einmaligen Investitionen für IT- und Telefoninstallationen, Ausstattung, Umzug sowie Beschriftungen an der Brünigstrasse 20 sowie die Rückbaukosten und die Schlussreinigung am Hallwilerweg 5 und 7 sind durch den Mieter zu tätigen. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: IT- und Telefoninstallationen Fr Ausstattung Fr Umzug und Beschriftungen Fr Rückbaukosten und Schlussreinigung Fr Gesamtkosten Fr III. Finanzierung 1. Mietvertrag Brünigstrasse 20 Das Amt für Hochbauten und Immobilien wird den Mietzins, einschliesslich der Nebenkosten gemäss Mietvertrag, sowie die Betriebskosten (Strom, Reinigung usw.) im Betrag von Franken pro Jahr über die entsprechenden Budgetrubriken des Amtes für Hochbauten und Immobilien, BUKR 2310, bezahlen und dem Amt für Migration in Rechnung stellen. 2. Kündigung von bisherigen Mieten Wir werden sämtliche Mietverträge der heutigen Räume des Amtes für Migration am Hallwilerweg 5 und 7 auf den 30. September 2006 kündigen. Mit der neuen Miete an der Brünigstrasse 20 im Betrag von Franken ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Miet-, Neben- und Betriebskosten am Hallwilerweg 5 und 7 im Betrag von Franken in den ersten zehn Jahren jährliche Mehrkosten von Fr Ab dem elften Jahr entfällt der Mietzinsaufschlag für den Mieterausbau von 115 Franken pro m 2.Im Vergleich zu den bisherigen Miet-, Neben- und Betriebskosten betragen die Einsparungen dannzumal jährlich Franken.
8 8 IV. Rechtliches Wir schliessen den Mietvertrag für die Mindestdauer von zehn Jahren mit der Option auf eine Verlängerung um zweimal fünf Jahre ab. Die Gesamtkosten für die Miete lassen sich deshalb heute nicht abschliessend feststellen. Gemäss der Praxis im Kanton Luzern gilt der Abschluss neuer Mietverträge, bei denen sich die Mietkosten auf mehr als drei Millionen Franken belaufen, als freibestimmbare Ausgabe, welche durch den Grossen Rat zu beschliessen ist. Gemäss 39 bis der Staatsverfassung ist für die Kompetenzfestlegung bei wiederkehrenden Ausgaben, bei denen sich der Gesamtbetrag der einzelnen Betreffnisse nicht feststellen lässt, der zehnfache Betrag einer Jahresausgabe massgebend. Beim heutigen Mietzins samt Nebenkosten sind dies Franken. Dazu kommen die einmaligen Investitionskosten von Franken. Der Beschluss über die Miete fällt somit in die Zuständigkeit Ihres Rates. Das Dekret unterliegt dem fakultativen Referendum. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen, den Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für das Amt für Migration an der Brünigstrasse 20 in Luzern zu bewilligen. Luzern, 2. Dezember 2005 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Max Pfister Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
9 Dekret über einen Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für das Amt für Migration an der Brünigstrasse 20 in Luzern Entwurf vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 2. Dezember 2005, beschliesst: 1. Für die Miete, einschliesslich Nebenkosten gemäss Mietvertrag, von neuen Räumen für das Amt für Migration an der Brünigstrasse 20, Luzern, sowie die Betriebskosten wird ein Kredit, aufgerechnet auf zehn Jahre, von Franken bewilligt. 2. Für die einmaligen Investitionskosten wird ein Kredit von Franken bewilligt. 3. Die Aufwendungen für den Mietzins, einschliesslich Nebenkosten gemäss Mietvertrag, sowie die Betriebskosten werden den entsprechenden Konti des Buchungskreises 2310 des Amtes für Hochbauten und Immobilien belastet und dem Amt für Migration jährlich in Rechnung gestellt. 4. Die einmaligen Investitionskosten für die Betriebseinrichtung und die Ausstattung von Franken werden dem Buchungskreis 2310, Konto , Investitionen Kantonale Hochbauten, belastet. 5. Das Dekret unterliegt dem fakultativen Referendum. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 126
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 126 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit an der Bürgenstrasse 12
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Korrektion des Rotbachs zwischen dem Rotbachtobel und dem östlichen
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 57 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für eine ausserordentliche Zulage an das kantonale Personal und die vorgesetzten Behörden 15. April
MehrBotschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B3 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K10 und die Aufhebung von sechs SBB-Niveauübergängen,
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 119
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 119 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für die Miete von neuen Räumen für die Berufs- und Studienberatung an der Obergrundstrasse 51 in
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 62
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 62 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern 27. Juni
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25. der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern 18. September 2007
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 10 im Abschnitt Wolhusen Markt Sandmätteli
MehrAbrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 11. September 2015 B 7 Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Entwurf Kantonsratsbeschluss
MehrErgänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53. zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt
Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53 zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt 18. April 2000 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42. zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42 zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG 22. Februar 2000 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Beteiligung
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 57. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 57 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Bau des Entlastungskanals Steinibach in der Gemeinde Horw 5. Mai
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit für die Finanzierung des Systemwechsels von der
MehrVerordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen
SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 5 ]XP(QWZXUIHLQHV*URVVUDWVEHVFKOXVVHV EHUHL QHQ 1DFKWUDJVNUHGLW ]XP 6WDDWVYRUDQVFKODJ I U GDV -DKU 6WDDWVEHLWUlJH I U *HZlVVHU VFKXW]DQODJHQ 0DL hehuvlfkw
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 12. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 12 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Korrektion des Hürnbachs im Ober- und im Unterdorf von Dagmersellen
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 89
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 89 zu den Entwürfen von drei Kantonsratsbeschlüssen über die Genehmigung folgender Abrechnungen: Erweiterung der Kantonsschule Luzern als Sofortmassnahme
MehrBericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen
34.13.04 Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 27. Mai 2013 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten
MehrGesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)
Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 72. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 72 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Aufbau eines integrierten Informationssystems bei der Kantonspolizei
MehrStadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015. Ausgangslage
Der Gemeinderat Rathaus, Postfach 145, CH-3602 Thun Telefon +41 (0)33 225 82 17, Fax +41 (0)33 225 82 02 stadtschreiber@thun.ch, www.thun.ch Stadtratssitzung vom 20. August 2015 Bericht Nr. 21/2015 Heimfall
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 11 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau eines Rad-/ Gehwegs und den Ausbau der Kantonsstrasse K
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 61
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 61 zu den Entwürfen von zwei Kantonsratsbeschlüssen über die Genehmigung folgender Abrechnungen: Neubau einer Dreifachturnhalle beim Berufsbildungszentrum
Mehr12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)
Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 165. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses. die Genehmigung des Kaufvertrages
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 165 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung des Kaufvertrages betreffend das Grundstück Nr. 823, Grundbuch Luzern, rechtes Ufer (Seeburg)
MehrFrühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010
Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 118. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 118 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Enziwigger von der Grundmatt bis zur Löwenbrücke in
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrNachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt 02.1521.02 An den Grossen Rat SiD/P021521 Basel, 10. August 2005 Regierungsratsbeschluss vom 9. August 2005 Ausgabenbericht Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrErweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung
Geschäft Nr. 5 Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Bericht des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2000 hat dem Projekt für die Erweiterung des Gemeindesaales
MehrSehr geehrter Herr Landratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren. Verpflichtungskredite
Nr. 484 R-270-21 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 26. August an den Landrat über Verpflichtungs und über den zweiten Nachtrag zum Kantonsvoranschlag für das Jahr Sehr geehrter Herr Landratspräsident
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
MehrMietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrGlobalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017
SGB 141/2014 Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom 9. September 2014, RRB Nr. 2014/1572 Zuständiges
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrKANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER KOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND ANTRAG
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag
MehrReglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 177. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses. Nachtragskredit zum Staatsvoranschlag
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 177 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über einen Nachtragskredit zum Staatsvoranschlag 2010 für ein Darlehen an die «International School of Zug
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch
MehrElternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg
Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
Mehr13.038 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)
Nationalrat Frühjahrssession 04 e-parl 8.0.04 - - 5:6.08 n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen) Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss des Ständerates Beschluss des
MehrBotschaft des Regierungsrates. zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für einen Kohäsionsfonds zur
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B2 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für einen Kohäsionsfonds zur Umsetzung der Agglomerationspolitik und der Politik des ländlichen Raumes
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrOnline bezahlen mit e-rechnung
Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.
MehrFähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
MehrPsychosoziale Gesundheit. Schulentwicklung. Suchtprävention. Bewegung. Ernährung
wgkk.at Schulentwicklung Bewegung Psychosoziale Gesundheit Suchtprävention Ernährung Qualitätsgesicherte Angebote in der schulischen Gesundheitsförderung für alle Wiener Schulen Impressum Herausgeber und
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrGesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache
Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt
MehrMietvertrag für Untermieter
Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
MehrUmziehen kann teuer sein,
Die Mietkaution für mehr Freiheit Umziehen kann teuer sein, sparen Sie sich die Mietkaution! www.eurokaution.de der starke Mietpartner Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution bietet Ihnen als Mieter und
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrAHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.
D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,
MehrBericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen)
Nr. 149 R-362-11 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. März 2002 an den Landrat zur Änderung der Organisationsverordnung (Polizeianwärterstellen) I. Einleitung Als Polizistin oder Polizist wird
Mehr17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2
POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches
MehrTablet & ipadverleih. Ready to Rent.
Tablet & ipadverleih Ready to Rent. 1 Kurzinformationen Unter 200 bis 300 Geschäftsideen befinden sich vielleicht 1 oder 2 wahre "Perlen": Das sind solche, die ein oft unglaublich hohes Potential haben
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrGemeindestrukturen im Kanton Appenzell Ausserrhoden
8% 1. Um die Ergebnisse in einen konkreteren Zusammenhang zu bringen, bitten wir um folgende Angaben: Zutreffendes auswählen Wohnort Geschlecht Alter 17% 2. Wie stark interessiert Sie das Thema "Gemeindestrukturen
MehrThemenbereich "Bestattungskosten"
Ergebnisse aus der Meinungsforschung: "So denken die Bürger" Übersicht Bestattungen kosten schnell sehr viel Geld. 6. Euro im Durchschnitt können als Anhaltspunkt dienen, beschreiben aber nur unzureichend,
MehrLEASING Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft
MehrStadtrat. Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Antrag an den Gemeinderat Umbuchung bewilligter Investitionskredit "Kto. 450440 Contracting Hinterdorf,
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrW o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung
tt W o h nen im P o Wohnen im Pott Inklusiv zuhause sein in Oberhausen MieterFührerschein für alle Orte Mein Weg in die eigene Wohnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Lebenshilfe Oberhausen hat ein
Mehrm2 sanierte, individuell ausbaubare Büro-Mietflächen auf Geschossen. Das Geschäftshaus «Flora» bietet viel Raum an zentralster Lage in Luzern.
m2 sanierte, individuell ausbaubare Büro-Mietflächen auf Geschossen. Das Geschäftshaus «Flora» bietet viel Raum an zentralster Lage in. Geschäftshaus Inhaltsverzeichnis 1 Standort 2 Objektbeschrieb 3 Impressionen
MehrDomaintransfer von Switch zu switchplus
Domaintransfer von Switch zu switchplus Durch einen Beschluss des Bundesrates und des BAKOM muss die Verwaltung der Internetadressen mit den Endungen für die Schweiz und das Inkasso getrennt werden. Somit
MehrErneuerung der Mietverträge für die Heilpädagogische Schule Willisau
Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 9. Dezember 2014 B 134 Erneuerung der Mietverträge für die Heilpädagogische Schule Willisau Entwurf Dekret über einen Sonderkredit Zusammenfassung Die bestehenden
MehrGesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal
Abstimmungsvorlage Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal vom 16. April 2014 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 31 Absatz
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrInhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5
Inhalt Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5 Dieses Dokument gibt ist eine Anleitung zur sicheren und einfachen
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrBau- und Raumplanungskommission
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission An den Grossen Rat 11.1487.02 Basel, 4. Januar 2012 Kommissionsbeschluss vom 4. Januar 2012 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrWOKO IN ZÜRICH STUDIEREN BEI DER WOKO WOHNEN
WOKO WOKO IN ZÜRICH STUDIEREN BEI DER WOKO WOHNEN AMBITIONIERT. DIE WOKO VERMIETET ZU GÜNSTIGEN KONDITIONEN WG-ZIMMER AN STUDIERENDE IN ZÜRICH. Vor über 50 Jahren gründeten Studierende die WOKO als Reaktion
MehrINDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline
Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
Mehr