Logistikhandbuch für Lieferanten

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1 Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 VORWORT 2 2 GELTUNGSBEREICH 3 3 ÄNDERUNGSHISTORIE 4 4 KOMMUNIKATION Ansprechpartner Informationsübertragung Auftragsbearbeitung Lieferabrufe Auftragsverfolgung 6 5 VERPACKUNGSLOGISTIK Festlegung der Verpackung Leergutabwicklung Leergutbestellung Behälterkontenführung Umgang mit Leihbehältern 9 6 DISTRIBUTIONSLOGISTIK Anliefervorschriften Besonderheiten bei Querverkehr Transportabwicklung Lieferdokumente Lieferschein nach DIN Allgemeine Anforderungen zum Lieferschein Speditionsauftrag nach VDA4922 Standard Allgemeine Anforderungen zum Speditionsauftrag Warenanhänger nach VDA4902 Version Aufbau und Inhalt des VDA Warenanhänger Darstellung der Feldinhalte und Barcodes Besonderheiten für VDA KLT Label Musterlayout Warenanhänger VDA4902 Version Musterlayout Warenanhänger VDA KLT Label Anbringung der Warenanhänger 15 7 ANLAGEN LOGISTISCHE LIEFERANTENBEWERTUNG Allgemeines Einbindung in die logistische Prozesskette Bewertung der Lieferleistung Bewertung von logistischen Störfällen 19 9 ANHANG Formulare Formular Leergutbestellung Verpackungsdatenblatt 21 Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

3 1 Vorwort Logistikhandbuch für Lieferanten Die Verschärfung des Wettbewerbes in der Automobilwirtschaft stellt immer höhere Anforderungen an die Lieferanten und Unterlieferanten. Während Unternehmen in der Vergangenheit insbesondere ihre Funktionen (Beschaffung, Produktion, Absatz, etc.) optimiert haben, müssen zukünftig die Geschäftsprozesse und die gesamte Wertsschöpfungskette besser aufeinander abgestimmt werden, um niedrigere Kosten, kürzere Durchlaufzeiten und bessere Produkt- und Servicequalitäten zu erreichen. Da die Kemmerich Gruppe (im folgenden KEMMERICH ) in diesen Bereichen jedoch nur zusammen mit ihren Lieferanten (im folgenden LIEFERANT bzw. LIEFERANTEN ) dieses hohe Maß an Qualität erreichen kann, braucht sie zuverlässige und kompetente Geschäftspartner, die die gleichen kundenorientierten Ziele verfolgen. Die hier vorliegenden Logistikanforderungen sind Bestandteil des jeweiligen Einkaufsrahmenvertrages. Sie zeigen verbindlich die Anforderungen an logistische Abläufe und Prozesse auf. Der LIEFERANT verpflichtet sich, sofern nicht partiell ausdrücklich im Einkaufrahmenvertrag anders vereinbart, die hier definierten Anforderungen zu erfüllen. Die Umsetzung dieser Logistikanforderungen ist zwingend erforderlich. Deshalb empfehlen wir, dass sich die jeweiligen Stellen in Ihrem Hause mit dem Inhalt dieser Lieferantenanforderungen vertraut machen. Marco Rosensprung Leiter Logistik Attendorn, November 2013 Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

4 2 Geltungsbereich Logistikhandbuch für Lieferanten Diese Logistikanforderungen gelten bis auf Widerruf für alle Beschaffungsprozesse an die KEMMERICH Gruppe und ergänzen die Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrags und die Einkaufsbedingungen. Durch werkspezifische Logistikkonzepte/Versandvorschriften kann diese Vorschrift geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Gebr. Kemmerich GmbH Kemmerich Iberica S.L. Kemmerich Werkzeugbau Gebr. Kemmerich GmbH & Co. KG Albert-Kemmerich-Str. 1-3 Avda. La Foia No. 13 Gewerbepark 3 D Attendorn E Almussafes (Valencia) D Niederau - Gröbern Fon: Fon: Fon: Fax: Fax: Fax: Kemmerich Czech s.r.o. Leskovec 40 CZ Valasská Polanka Fon: Fax: Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

5 3 Änderungshistorie Logistikhandbuch für Lieferanten Version Datum Änderungsmerkmal Name Version Integration Handbuch für Lieferdokumente Version Einarbeitung Änderungshistorie Arno Weber Arno Weber Version redaktionelle Änderungen Arno Weber Version 1.10 gestartet Bewertung der Lieferleistung Arno Weber Version Version redaktionelle Änderungen redaktionelle Änderungen Arno Weber Frank Reuber Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

6 4 Kommunikation Logistikhandbuch für Lieferanten Die Basis für eine funktionierende Zusammenarbeit ist die Kommunikation zwischen dem LIEFERANTEN und KEMMERICH. Für eine zielführende Kommunikation sind die Einhaltung und Verfolgung getroffener Vereinbarungen und die rechtzeitige und unaufgeforderte Information zu allen, die Lieferbeziehungen betreffenden Sachverhalten, unabdingbar. 4.1 Ansprechpartner Der LIEFERANT hat einen Ansprechpartner mit der erforderlichen Fachkompetenz für die logistische Betreuung zu benennen. Dabei sind folgende Angaben bei KEMMERICH zu hinterlegen: - Ansprechpartner ( , Telefon und Fax) - Vertreter ( , Telefon und Fax) - Vorgesetzte(r) ( , Telefon und Fax) Der Ansprechpartner muss arbeitstäglich mindestens von 07:30 bis 16:30 Uhr (CET) erreichbar sein. Außerhalb dieses Zeitraumes ist für den Notfall eine qualifizierte telefonische Betreuung einzurichten. 4.2 Informationsübertragung Die Informationsübertragung zwischen KEMMERICH und dem LIEFERANTEN erfolgt mittels DFÜ. Verfügt der LIEFERANT nicht über ein solches System so werden die Informationen per Fax und an Ihn übertragen. Ziel ist jedoch die Übermittlung der kommerziellen Daten via DFÜ. 4.3 Auftragsbearbeitung Der LIEFERANT ist verpflichtet die bestellten Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Materialien zu liefern. Er erhält deshalb von KEMMERICH das Jahresauftragsvolumen und stellt auf dieser Grundlage eine ausreichende eigene Kapazität und die ausreichende Versorgung durch seine Vorlieferanten sicher Lieferabrufe Die Aufträge erhält der LIEFERANT auf Grundlage von Lieferabrufen. Diese enthalten im Allgemeinen Daten mit einem Horizont von sechs Monaten, wobei die ersten 2 Kalenderwochen als tagesgenaue Abruftermine anzusehen sind. Die im Lieferabruf genannten Termine sind Eingangstermine bei KEMMERICH. Der LIEFERANT ist verpflichtet die eingegangenen Lieferabrufe auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Bei Auffälligkeiten (wie z.b. ungeplante Lieferabruferhöhungen, Rückstände seitens KEMMERICH, etc.) sind unverzüglich die zuständigen Ansprechpartner bei KEMMERICH zu kontaktieren (siehe Anhang). Die Lieferabrufe werden verbindlich, wenn ihnen nicht innerhalb von einem Werktag nach Eingang widersprochen wurde. Eine Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich. In der An- und Auslaufphase eines Produktes erwartet KEMMERICH vom LIEFERANTEN eine erhöhte Flexibilität. Der LIEFERANT muss seine Kapazitäten so planen, dass auch kleine Stückzahlen mengen- und termingerecht geliefert werden können. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

7 4.3.2 Auftragsverfolgung Logistikhandbuch für Lieferanten Um zu jedem Zeitpunkt in der Lage zu sein, über den aktuellen Auftragsverlauf Auskunft zu geben, ist der LIEFERANT verpflichtet eine kontinuierliche interne Auftragsverfolgung durchzuführen. Er hat auch für eine transparente Auftragsverfolgung bei seinen Vorlieferanten zu sorgen. Um etwaige Störungen im Materialfluss zu vermeiden ist ein Frühwarnsystem zur Erkennung von Lieferproblemen zu installieren. Dazu gehören ebenfalls Notfallpläne und ein Krisenmanagement. Treten Störungen auf, so hat der LIEFERANT geeignete Maßnahmen zur Behebung zu ergreifen. Greifen diese Maßnahmen nicht, so ist KEMMERICH vom LIEFERANTEN unverzüglich telefonisch und schriftlich zu informieren ( / Fax). In diesem Falle hat der LIEFERANT KEMMERICH über folgende Sachverhalte zu informieren: 1. Die Ursache und die Auswirkungen des Versorgungsproblems. 2. Die geplanten Produktionskapazitäten um den Rückstand der Materialien auszugleichen. 3. Mögliche alternative Fertigungsmöglichkeiten der rückständigen Materialien. 4. Möglichkeiten der Teillieferung oder der Durchführung von Sonderfahrten. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

8 5 Verpackungslogistik Logistikhandbuch für Lieferanten 5.1 Festlegung der Verpackung Die erzeugnisspezifische Verpackung muss bereits vor der Erstanlieferung mit der KEMMERICH Verpackungsplanung abgestimmt sein. Die Verpackung ist nach ökologischen, ökonomischen und qualitativen Kriterien festzulegen. Dabei hat die unversehrte und rechtzeitige Ankunft der Ware bei KEMMERICH oberste Priorität. Die Verpackung hat darüber hinaus folgende Anforderungen bestmöglich zu erfüllen: - Optimale Auslastung der Behältnisse - Mindestens zweifach stapelbar - Beförderungssicherheit gewährleisten - Problemlose Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch Flurförderzeuge. - Minimum an benötigtem Füllmaterial - Einhaltung der Standardabmessungen - Bei ökonomischer und qualitativer Gleichbewertung von Einwegverpackung und Mehrwegverpackung ist die Mehrwegverpackung vorzuziehen. - Poolfähige Mehrwegverpackungen sind nicht-poolfähigen Mehrwegverpackungen vorzuziehen. Verpackungen sind grundsätzlich unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu planen. Dabei gelten nach der Umweltgesetzgebung folgende Prioritäten: 1. Die Vermeidung von Abfällen Emissionen sind auf das unmittelbar notwendige Maß zu beschränken. 2. Die Verminderung von Abfällen Durch den Einsatz von Mehrwegverpackungen soll die Rate der Wiederverwendung erhöht werden. Der Einweganteil an Verpackungen ist auf ein Minimum zu beschränken. 3. Die Verwertung von Abfällen Sowohl bei Mehrweg- wie auch bei Einwegverpackungen muss eine umweltverträgliche Verwertung möglich sein. Deshalb ist auf Sortenreinheit zu achten und es sind nur umweltverträgliche Materialien zu verwenden. Die Verpackung wird durch die KEMMERICH Verpackungsplanung festgelegt und in Form einer Verpackungsvorschrift verifiziert. Diese wird in einem Verpackungsdatenblatt vermerkt und dem LIEFERANTEN zur Verfügung gestellt. Mit der Übersendung zum LIEFERANTEN wird sie bindend. Wurde seitens KEMMERICH keine Verpackung festgelegt, so ist in Abstimmung mit der KEMMERICH Verpackungsplanung eine vom LIEFERANTEN vorgeschlagene Verpackung einzusetzen, die die oben genannten Bedingungen erfüllt. Optimierungen der Verpackung und ihrer Füllmenge sind vom Lieferanten vorzuschlagen und in Zusammenarbeit mit der KEMMERICH Verpackungsplanung durchzuführen. Nur dann kann gewährleistet werden, dass die Verpackungsdaten korrekt erfasst und eine neue Verpackungsvereinbarung übermittelt werden kann. Der LIEFERANT darf keine andere Verpackung verwenden. Sollte die im Datenblatt festgehaltene Verpackung nicht vorhanden sein, so ist nach Absprache mit der KEMMERICH Behälterverwaltung vorübergehend eine Ausweichverpackung zu benutzen, die die o.g. Bedingungen bestmöglich erfüllt. Die Abweichungen von der Verpackungsvorschrift sind in begründeten Fällen (z.b. Ausweichverpackung bei Serienanläufen, außerordentliche Vorläufe) mit der entsprechenden KEMMERICH Fachabteilung und der KEMMERICH Behälterverwaltung rechtzeitig abzustimmen. Die angelieferte Verpackung ist mit einem gelben Etikett, mit der Aufschrift Ausweichverpackung zu kennzeichnen. Zusätzlich soll die Verpackung auf dem Lieferschein entsprechend gekennzeichnet sein. Die Gründe für das Fehlen des in der Verpackungsvorschrift genannten Packmittels sind KEMMERICH auf Verlangen schriftlich mitzuteilen. KEMMERICH behält sich vor, etwaige Mehrkosten, die durch die Anlieferung in nicht abgesprochenen Verpackungen entstehen (z.b. durch Störungen im Materialfluss, Umpacken, Entsorgungskosten, usw.), an den LIEFERANTEN weiterzubelasten. Die Freigabe einer Verpackung entbindet den LIEFERANTEN nicht von seiner Verantwortung für eine beschädigungsfreie Materialanlieferung. Für Qualitätsminderungen, infolge mangelhafter, nasser oder verschmutzter Verpackungen, haftet der LIEFERANT. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

9 5.2 Leergutabwicklung Leergutbestellung Logistikhandbuch für Lieferanten Der durchschnittliche Leergutbestand beim LIEFERANTEN entspricht dem Materialbedarf von KEMMERICH in einer Kalenderwoche. Das Leergut wird dem LIEFERANTEN in der jeweiligen Woche zur Verfügung gestellt. Der LIEFERANT ist verpflichtet das benötigte Leergut mindestens fünf Tage vor der geplanten Abholung zu bestellen. Die Bestellung erfolgt ausschließlich über das Formular Leergutbestellung. Die benötigte Leergutmenge wird von der KEMMERICH Behälterverwaltung auf Grundlage der geplanten Lieferabrufe überprüft. Der LIEFERANT erhält nicht mehr Leergut, als ihm aufgrund seiner Lieferabrufe zusteht. KEMMERICH behält sich vor, die Leergutbestellungen dahingehend zu korrigieren. Leergutbestellungen für ganze Fertigungslose werden nicht akzeptiert. Bei kurzfristigen Änderungen der Abrufmengen durch KEMMERICH oder durch KEMMERICH verursachte Verzögerungen in der Materialversorgung können zusätzliche Leergutlieferungen mit der KEMMERICH Behälterverwaltung vereinbart werden. Kosten, die aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Leergutbestellungen entstehen gehen zu Lasten des LIEFERANTEN. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung stellt KEMMERICH die lt. Lieferabruf benötigten Behälter ohne Nutzungsentgelt zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Bedarf an Mehrwegverpackungen geht zu Lasten des LIEFERANTEN (Kauf oder Nutzungsentgelt an KEMMERICH oder Dritte). KEMMERICH behält sich vor ein Nutzungsentgelt für die Leihbehälter zu erheben, falls der Rückfluss der Behälter nicht einwandfrei funktioniert Behälterkontenführung Der LIEFERANT verpflichtet sich Behälterkonten über sämtliche, zum Einsatz kommende, mehrwegfähige Packmittel mit KEMMERICH zu führen. Für jeden verwendeten Behältertyp muss ein separates Konto eingerichtet werden. Die Behälterkontenübersicht ist KEMMERICH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu führt auch KEMMERICH Behälterkonten. KEMMERICH übergibt dem LIEFERANTEN monatlich einen Kontoauszug mit allen Beständen und Bewegungsdaten. Dieser ist vom LIEFERANTEN abzugleichen. Mögliche Abweichungen in der Kontoführung sind vom LIEFERANT zu prüfen und binnen 10 Arbeitstagen bei der KEMMERICH Behälterverwaltung schriftlich zu reklamieren. Andernfalls gelten die im KEMMERICH Behälterkonto dokumentierten Bestände als vom LIEFERANTEN bestätigt. Mengendifferenzen sind mit Unterstützung der KEMMERICH Behälterverwaltung aufzuklären und vom LIEFERANTEN mit Lieferscheinen zu belegen. Die Nachbuchung von Differenzen findet ausschließlich durch die KEMMERICH Behälterverwaltung statt. Mindestens einmal jährlich ist auf Veranlassung von KEMMERICH eine körperliche Stichtagsinventur der Packmittelbestände vorzunehmen. Als Grundlage der Inventur gilt eine zugesandte Inventurzählliste sämtlicher beim LIEFERANTEN befindlichen Leihgüter. Erfolgt keine Rückmeldung gelten die von KEMMERICH angegebenen Behälterbestände als vom LIEFERANTEN anerkannt. Bei Nichtübermittlung der Inventurbestände zum Stichtag werden die ermittelten KEMMERICH Bestände festgeschrieben. Das Meldeverhalten des LIEFERANTEN fließt in die Lieferantenbewertung ein. Bei ermittelten Fehlbeständen wird KEMMERICH dem LIEFERANTEN mit den Wiederbeschaffungskosten der Behälter belasten. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

10 5.2.3 Umgang mit Leihbehältern Logistikhandbuch für Lieferanten Der LIEFERANT ist für den Zustand des Behälters bei Anlieferung an KEMMERICH verantwortlich. Der Behälter muss: - unbeschädigt, - besenrein, - frei von Kleberesten und Alt- Etiketten sein - und bei Pool-Behälter die Eigentumsmerkmale aufweisen (z.b. EPAL, DB, ) Keinesfalls darf die Qualität der im Behälter transportierten Materialien leiden. Der LIEFERANT überprüft die ihm zur Verfügung gestellten Behälter bei der Abholung/Anlieferung auf ihren Zustand und reklamiert defekte oder verschmutze Behälter innerhalb eines Tages bei der KEM- MERICH Behälterverwaltung. Nach dem Ablauf dieser Frist wird der Behälter von KEMMERICH als ordnungsgemäß angesehen und das Risiko geht an den LIEFERANTEN über. Der LIEFERANT muss sicherstellen, dass das Leergut vor Nässe und Schmutz geschützt gelagert wird. Leere KLT s müssen deshalb immer mit der Öffnung nach unten gestapelt werden. Geht ein Leihbehälter beim LIEFERANTEN verloren oder wird beschädigt, so hat er dies umgehend an KEMMERICH zu melden. Er ist grundsätzlich für bei ihm verloren gegangene oder beschädigte Behälter schadensersatzpflichtig. KEMMERICH behält sich vor, bei der Anlieferung von beschädigten, verschmutzten, falsch eingesetzten oder vorschriftswidrig beladenen Packmitteln, diese nicht entgegenzunehmen oder die Materialien in geeignete Packmittel umzupacken. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des LIEFERANTEN. Die von KEMMERICH bereitgestellten Behälter sind nur für den Transport zwischen LIEFERANT und KEMMERICH freigegeben. Eine Weitergabe an Vorlieferanten und die Benutzung als Lager-, bzw. Produktionsbehälter ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für die KEMMERICH Standardbehälter. Dem LIEFERANTEN ist es untersagt das Leergut für: - den internen Fertigungsumlauf, - die Zwischenlagerung von Halbfabrikaten, - das Fertigwarenlager und - die Bereitstellung an Unterlieferanten zu verwenden. Der LIEFERANT ist verpflichtet, nicht benötigtes Leergut zu seinen Lasten an KEMMERICH zurück zu liefern. Dies gilt insbesondere bei Materialien, die nach der Fertigung beim LIEFERANTEN in anderen Behältern nach KEMMERICH zurück gesendet werden, als sie angeliefert wurden. Die Rückführung dieser Behälter hat nach der Entleerung unverzüglich an KEMMERICH zu erfolgen. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

11 6 Distributionslogistik 6.1 Anliefervorschriften Logistikhandbuch für Lieferanten Der LIEFERANT ist verpflichtet die von KEMMERICH per Lieferabruf vorgegebene Menge, in der richtigen Qualität, zur richtigen Zeit, in der vorgegebenen Verpackung, an der richtigen Abladestelle anzuliefern. Grundsätzlich verpflichtet sich der LIEFERANT die Aufträge nach FiFo (First in, First out) zu bearbeiten und KEMMERICH zur Verfügung zu stellen. KEMMERICH behält sich vor falsche oder mengenmäßig zu hohe Lieferungen abzuweisen. Die daraus entstehenden Kosten sind vom LIEFE- RANTEN zu tragen. Darüber hinaus sind bei der Anlieferung folgende Regeln zu beachten: 1. Die Grundmaße von Gebinden sind einzuhalten. Vorsprünge und Überstände müssen vermieden werden. 2. Alle Versandeinheiten müssen vom LIEFERANTEN transport- und zugriffsicher verpackt sein. 3. Die Packstücke sind typenrein zu packen. Unterschiedliche Materialien dürfen nicht in einem Packstück zusammengefasst werden. 4. Packstücke sind zu einer transportsicheren Einheit auf der Versandeinheit zusammenzufügen und gegen Verrutschen und Beschädigungen während des Transports zu sichern. 5. Zumindest Behälter der obersten Lage sind mit einem Deckel zu verschließen. 6. Vorhandene Etikettentaschen sind zu nutzen. 7. Die Befestigung von Warenanhängern auf den Verpackungen muss mit leicht lösbaren, rückstandsfreien Klebepunkten oder Klebebändern nach VDA-Richtlinie erfolgen. Das Kleben von selbstklebenden Warenanhängern oder Etikettentaschen auf die Verpackungen ist untersagt. 8. Bei Anlieferung in KLT auf Palette muss die oberste Lage eine Ebene bilden und mit einem Deckel verschlossen sein. 9. Der einwandfreie Zustand von Paletten bzw. Gitterboxen gemäß den Tauschkriterien der European Pallet Association EPAL (Internet:// und sonstigen Behältern ist sicherzustellen. 10. Die Ladungssicherung hat nach nationalen und internationalen Richtlinien zu erfolgen. KEMMERICH behält sich vor, Ladungen oder Teilladungen abzulehnen, wenn die Bedingungen für sicheres Abladen oder die Lagerung der Ladung nicht gegeben sind (z.b. nicht verriegelte Behältnisse, herausragende Hilfsverpackung, Verwendung von beschädigten Behältnissen usw.) Daraus entstandene Kosten gehen zu Lasten des LIEFERANTEN. Der LIEFERANT liefert an die im Rahmenauftrag oder Lieferabruf angegebene Entladestelle. In Ausnahmefällen ist eine Änderung der Abladestelle nach Absprache mit dem zuständigen KEMMERICH- Disponenten möglich. Wurde für den LIEFERANTEN ein Zeitfenster eingerichtet, so ist er verpflichtet innerhalb dieses Zeitfensters anzuliefern. Mögliche Abweichungen sind unbedingt vor der Anlieferung mit dem KEMMERICH Wareneingang abzuklären. KEMMERICH ist nicht verpflichtet den LIEFERANTEN außerhalb des Zeitfensters abzuladen bzw. zu beladen. 6.2 Besonderheiten bei Querverkehr Liefert der LIEFERANT nicht bei KEMMERICH, sondern direkt bei einem am Querverkehr teilnehmenden Partner an, so hat er zusätzlich zu den oben genannten Punkten noch Folgendes zu beachten: - Der Abruf und der verbindliche Liefertermin werden von KEMMERICH an die beteiligten Partner übermittelt. - Der LIEFERANT ist bei Rückstand des Unterlieferanten für die Mahnung zuständig. KEMMERICH ist aber unverzüglich über mögliche Verzögerungen schriftlich zu informieren. Um die Bewegungen der Materialien und Behälter überwachen zu können, ist der LIEFERANT verpflichtet, direkt nach Lieferung, den von beiden Seiten unterschriebenen Lieferschein an den Wareneingang KEMMERICH zu übermitteln. Erst mit dem Eintreffen des Lieferscheins wird der LIEFERANT von KEMMERICH entlastet. Ab diesem Zeitpunkt ist der Empfänger für Material und Behälter verantwortlich. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

12 6.3 Transportabwicklung Logistikhandbuch für Lieferanten Der Transportunternehmer quittiert bei der Übernahme des Materials die Anzahl und Art der übernommenen Pakete bzw. Versandeinheiten, nicht jedoch deren Inhalt oder Wert. Alle Dokumente inklusive Frachtbrief, Lieferschein und /oder Handelsrechnung sind vom Transportunternehmer während des Transportes getrennt vom Material zu befördern. Die Verantwortung des Transports und dessen Organisation liegt entsprechend der im Kaufvertrag vereinbarten Lieferbedingungen beim LIEFERANTEN bzw. bei KEMMERICH. Ist eine entsprechende Handelsklausel vereinbart, obliegt die Verantwortung beiden Kaufvertragsparteien anteilig. Die Organisation von Sondertransporten wird nach gemeinsamer Absprache von einem Vertragspartner durchgeführt. Die Ausführung von Sondertransporten z.b. durch Luftfracht, Taxi usw. sind grundsätzlich vom Verursacher zu bezahlen. 6.4 Lieferdokumente Nachfolgend werden die logistischen Anforderungen an die Lieferdokumente, die unter Berücksichtigung der aktuellen VDA-Standards bei jeder Lieferung an die Kemmerich Gruppe beigefügt sein müssen, beschrieben. Die Einhaltung der logistischen Anforderungen an die Lieferdokumente stellt ein wesentliches Kriterium zur Gewährleistung einer hohen Kundenzufriedenheit und der Erreichung der geforderten Qualitätsziele dar Lieferschein nach DIN 4991 Der Lieferschein muss in zweifacher Ausführung vorliegen. Lieferscheine dürfen nicht an der Ware befestigt oder mit der Ware verpackt werden. Die Transportpapiere und Lieferscheine sind dem Frachtführer/ Spediteur zu übergeben. Ausnahme: Bei dem Versand mit Paketdiensten muss der Lieferschein außen in einer entsprechenden PE-Tasche angebracht werden. Bei Übertragung einer Lieferschein - DFÜ ist der Warenbegleitschein VDA4912 zu verwenden Allgemeine Anforderungen zum Lieferschein Der Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten. Lieferscheinnummer (darf max. 8-stellig sein) Versanddatum Empfängeranschrift (Werk, Abladestelle lt. Lieferabruf) Versender Lieferantennummer Bestell- / Rahmenauftragsnummer KEMMERICH Teilenummer Artikelbezeichnung Liefermengen Brutto- und Nettogewicht Behältertyp und Mengen Bei Einsatz von Ladeeinheiten mit KLT s sind diese wie folgt aufzuführen: z.b. Sie liefern 30 x KLT4329 auf Chep - Palette mit Abschlussdeckel: 1 x (CHEP060 = Palette) 30 x (KLT4329) à Füllmenge 1 x (CHEP061 = Deckel) Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

13 6.4.2 Speditionsauftrag nach VDA4922 Standard Pro Lieferung muss ein Speditionsauftrag in einfacher Ausführung für die gesamte Lieferung ausgestellt werden Allgemeine Anforderungen zum Speditionsauftrag Folgende Daten müssen mindestens auf dem Speditionsauftrag enthalten sein. Lieferantenanschrift / Abladestelle Lieferantennummer Art und Anzahl der Verpackung Lieferscheinnummer(n) Sendungsnummer Brutto- / Nettogewicht Warenanhänger nach VDA4902 Version 4 Bei jeder Lieferung an KEMMERICH ist auf jeder Ladeeinheit, jedem Behälter und jedem einzelnen Packstück ein VDA-Warenanhänger anzubringen. Diese Anlage orientiert sich an der Empfehlung des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA). Es wird seitens KEMMERICH angestrebt, durch die Einführung eines ERP - Systems die Daten der Wareneingangsabwicklung maschinell via Barcode zu erfassen. Hierzu ist es notwendig, dass die hier beschriebenen Anforderungen unbedingt eingehalten werden Aufbau und Inhalt des VDA - Warenanhänger Feld- Bezeichnung Muss Anzahl Schriftgröße Barcode Bemerkungen Nr. Feld Zeichen 1 Warenempfänger Ja 2 x 20 7 Nein kurz 2.1 Abladestelle Ja 5 13 Nein 2.2 zusätzlicher Lagerort Ja 7 13 Nein oder Verbrauch- sort 3 Lieferscheinnummer Ja 8 7 Ja 4 Lieferanschrift Ja 29 5 Nein 5 Gewicht netto Ja 4 5 Nein 6 Gewicht brutto Ja 4 5 Nein 7 Anzahl Packstücke Ja 3 5 Nein 8 Sachnummer Kemmerich Ja Ja 9 Füllmenge Ja 7 13 Ja 10 Bezeichnung Material Ja 30 7 Nein 11.1 Sachnummer Lieferant Nein 22 7 Nein 11.2 Sachnummer Kunde Ja Ja für Packmittel 12 Lieferantennummer Ja 9 5 Ja 13 Datum Ja 7 7 Nein Versanddatum Darstellung: D JJMMTT z.b.: D Änderungsstand Nein 14 7 Nein 15 Packstück Nr. Ja 14 7 Ja 16 Chargen Nr. Ja Nein Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

14 Darstellung der Feldinhalte und Barcodes Alle Feldinhalte sind grundsätzlich linksbündig, ohne führende Leerstellen oder Nullen anzugeben. Sämtliche mit Ja gekennzeichneten Felder sind für die Barcodierung vorgesehen. Als Barcodetyp ist immer Code 39 zu verwenden. Den oben aufgelisteten Daten wird jeweils eine Barcode-Kennung vor dem eigentlichen Barcode- Inhalt vorgesetzt, die es erlaubt, den Barcode zu identifizieren und somit die einzelnen Barcodes in beliebiger Reihe einzulesen. Die Kennung und der Aufbau der zu verwendenden Barcodes stellt sich wie folgt dar: Feld- Bezeichnung Kennung Aufbau Beispiel Nr. 3 Lieferscheinnummer N Pos 1: Kennung N Ab Pos 2: Lieferscheinnummer 8 Sachnummer Kemmerich P Pos 1: Kennung P Ab Pos 2: Sachnummer Kemmerich 9 Füllmenge Q Pos 1: Kennung Q4000 Ab Pos 2: Füllmenge 11.2 Sachnummer Kunde für B Pos 1: Kennung B Packmittel Ab Pos 2: Sachnummer Kunde für Packmittel 12 Lieferantennummer V Pos 1: Kennung V11132 Ab Pos 2: Lieferantennummer 15 Packstück Nr. S,M,G Pos 1: Kennung Ab Pos 2: Packstücknummer S Besonderheiten für VDA KLT Label Für die Kennzeichnung der VDA KLT nach VDA4500 soll das VDA-KLT-Label mit der Grösse 210 x 74mm verwendet werden. Der Grund für die Verwendung eines eigenen KLT Labels besteht in der Bauhöhe von weniger als 280mm, wobei nur eine Formularhöhe von 79mm hineinpassen. Ein Falten der Warenanhänger mit 148mm Höhe ist nicht gestattet, da alle Angaben sofort lesbar sein müssen. Sollten Lieferanten nur KLT mit einer Bauhöhe von 280mm verwenden, kann der Standard - Warenanhänger benutzt werden, da die Kartentaschenhöhe dies zulässt. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

15 Musterlayout Warenanhänger VDA4902 Version 4 (keine Originalgröße) Musterlayout Warenanhänger VDA KLT Label (keine Originalgröße) Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

16 Anbringung der Warenanhänger Die Anbringung der Warenanhänger ist so zu wählen, dass von Außen jederzeit eine gute manuelle und maschinelle Lesbarkeit gewährleistet ist. Die Label sind in die dafür vorgesehenen Halterungen an den Behältnissen einzustecken. Sofern vorgesehene Aufnahmen nicht vorhanden sind, sind leicht und rückstandsfrei lösbare Klebepunkte zu verwenden. Dabei ist darauf zu achten, dass weder der Barcode noch sonstige Daten verdeckt werden. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

17 7 ANLAGEN Anlage I. Musterbeleg Lieferschein nach DIN 4991 Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

18 Anlage II. Musterbeleg DFÜ Warenbegleitschein VDA4912 Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

19 Anlage III. Musterbeleg Speditionsauftrag VDA4922 Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

20 8 LOGISTISCHE LIEFERANTENBEWERTUNG 8.1 Allgemeines Die Leistung des LIEFERANTEN wird regelmäßig von KEMMERICH bewertet. Dabei werden sowohl die Einbindung des LIEFERANTEN in die logistische KEMMERICH Prozesskette, wie die erbrachte Lieferleistung, die proaktive Zusammenarbeit und das Entwicklungspotential des LIEFERANTEN zugrunde gelegt. 8.2 Einbindung in die logistische Prozesskette Hier wird die Einbindung des LIEFERANTEN in die logistische Prozesskette von KEMMERICH bewertet. Hierzu zählen z.b. die Anbindung an DFÜ, die Qualität der Lieferpapiere, wie auch die Flexibilität des LIEFERANTEN bei kurzfristigen Änderungen und Anfragen von seitens KEMMERICH. 8.3 Bewertung der Lieferleistung - Liefermengentreue - Liefertermintreue - Lieferservicegrad 8.4 Bewertung von logistischen Störfällen - Anlieferungen entgegen der Verpackungsvorschriften - Eigenmächtige Verpackungsänderung vom LIEFERANTEN - Behälterkennzeichnung / Behälterlabel n. i. O. - Füllmengen im Behälter n. i. O. Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

21 9 ANHANG 9.1 Formulare Formular Leergutbestellung Leergutbestellung Lieferant Lieferantennr. Von Abteilung Tel. Fax. KW Nr. Behälterbezeichnung Kemmerich-Ident-Nr. Kemmerich-Materialnr. Stückzahl Lieferdatum Bemerkung Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

22 9.1.2 Verpackungsdatenblatt Gebr. KEMMERICH GmbH, Version 1.11, Stand

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