Dr. Klaus Obert. Inputreferat im Forum 2 Ambulant Betreutes Wohnen Chancen und Risiken der Umsteuerung
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1 Dr. Klaus Obert Inputreferat im Forum 2 Ambulant Betreutes Wohnen Chancen und Risiken der Umsteuerung Siegen, Von der Institution vom Individuum, von den Trägerinteressen und der Einrichtungslogik zum persönlichen Hilfebedarf, vom Objekt zum Subjekt, von der Ausgrenzung zur Teilhabe, vom behandeln zum verhandeln. Dies sind zentrale Leitlinien der Sozialpsychiatrie seit nun mehr 30 Jahren. Betreutes Wohnen nimmt in diesem langen, oft mühseligen aber letztlich doch erfolgreichen Prozess eine wesentliche Bedeutung geradezu Pionierfunktion ein in der umfassenden Entinstitutionalisierung nicht nur der Institution, sondern auch des Konstruktes der psychischen Erkrankung, wie dies vom traditionellen, einseitig naturwissenschaftlich geprägten medizinischen Modell vorgegeben wurde. Heute heißt es nicht mehr ambulant gegen stationär wie in den 70-iger und 80-iger Jahren, meines Erachtens aber auch nicht mehr ambulant vor stationär - diese oft als ideologische Hülse missbrauchte Leitlinie der 90-iger Jahre und auch nicht ambulant und stationär. Vielmehr geht es um den Hilfebedarf der psychisch kranken Menschen in ihrer Lebenswelt und der gemeinsamen Erarbeitung der passenden Hilfeform. Zwei normative Vorgaben gilt es zu berücksichtigen: 1. Die Hilfe sollte maßgeschneidert sein und immer wieder an den veränderten Bedarf angepasst werden und 2. ist die Hilfe für alle psychisch kranken Menschen einer Region gemeindenah zu entwickeln (Versorgungsverpflichtung). Im Folgenden gehe ich auf zwei Voraussetzungen ein, die erfüllt sein müssen, damit die genannten Ziele verwirklicht werden können: 1. Die Fallsteuerung auf der Ebene der Leistungserbringer gemeinsam mit den Kostenträgern in und durch die Hilfeplankonferenz. 2. Die regionale Steuerung und Planung der Hilfen zur Sicherstellung der Versorgungsverpflichtung im regionalen Gemeindepsychiatrischen Verbund unter Federführung der Kommune oder des Landkreises. Ich orientiere mich am Betreuten Wohnen im Gemeindepsychiatrischen Verbund Stuttgarts, Erfahrungen die mit der Entwicklung in den Gemeindepsychiatrischen Verbünden quasi identisch sind, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Gemeindepsychiatrischen Verbünde organisiert sind. 1
2 1. Persönlicher Hilfebedarf und Personenkreis Regionale Pflichtversorgung heißt, niemanden aufgrund der Art oder Intensität der Erkrankung und ihrer Folgen gegen seinen Willen außerhalb der Region unter zu bringen. Wenn dies im Einzelfall nicht zu umgehen ist, dann hält die koordinierende Bezugsperson den Kontakt zum Betroffenen und der Einrichtung aufrecht, mit dem Ziel, sobald als möglich eine Wohn- und Lebensmöglichkeit in der Herkunftsregion aufzutun. Zur Umsetzung der regionalen Versorgungsverpflichtung kommt es in erster Linie darauf an, die so genannten schwierigsten Menschen mit hohem Hilfebedarf und mangelnder bis fehlender Compliance zu berücksichtigen und mit ihnen Hilfen zu erarbeiten. Selbstverständlich kann das Betreute Wohnen diese Aufgabe nicht allein bewerkstelligen, sondern nur in enger Zusammenarbeit und Vernetzung mit den anderen Bausteinen im GPV. Obwohl Betreutes Wohnen ein umfassendes Spektrum an psychisch kranken Menschen zu betreuen und zu begleiten hat, worunter der Anteil der Menschen mit Krankheitseinsicht die Mehrheit bildet, rücken die so genannten schwierigen oder auch Systemsprenger genannten Menschen in den Blickpunkt der Hilfen. Dabei handelt es sich zunehmend um psychisch kranke Menschen mit Doppel- und Mehrfachdiagnosen. So weisen z.b. in der Hilfeplankonferenz Stuttgart zwischenzeitlich % der eingebrachten Anfragen eine zusätzliche Suchtproblematik auf. Hinzu kommen die forensisch untergebrachten psychisch kranken Menschen, die nach ihrer Entlassung aus der stationären Behandlung zweifelsfrei (zumindest gilt dies für Stuttgart und mehrheitlich für das gesamte Land Baden-Württemberg) eine Aufgabe der Sozialpsychiatrie bilden. Nicht zu vergessen sind die so genannten jungen Wilden, die nicht selten Teams und Einrichtungen durcheinander bringen können oder die alten Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen und schließlich die psychisch kranken Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten und leichten geistigen Behinderungen. Eine Region, die das Ziel Versorgungsverpflichtung ernst nimmt, kann und will sich den Personenkreis nicht heraus suchen. Dass die Herausforderung der Versorgungsverpflichtung umgesetzt werden kann, belegen zwischenzeitlich nicht wenige Regionen in der BRD. 2. Die Helferkonferenz und die Hilfeplankonferenz Dreh- und Angelpunkt für die Verwirklichung der Hilfen und der Versorgungsverpflichtung sind die Helfer- und Hilfeplankonferenz. In der Helferkonferenz findet die eigentliche inhaltliche Weichenstellung statt. Hier erarbeiten die jeweiligen Mitarbeiter/-innen vor allem aus den Sozialpsychiatrischen Diensten und den psychiatrischen Kliniken wenn möglich gemeinsam mit den Betroffenen und den anderen beteiligten Akteuren (z.b. Angehörige oder Bekannte, nie- 2
3 dergelassene Ärzte, Institutsambulanzen, soziale Dienste und Einrichtungen wie die Forensik, die Wohnungsnotfallhilfe, die Suchthilfen usw.) den aktuellen Hilfebedarf, d.h. welche Form, Art und Intensität an Hilfe, Begleitung und Unterstützung der psychisch kranken Menschen und seine Umgebung benötigt. Wenn auch die Prinzipien des Aushandelns und der aktiven Beteiligung als oberstes Ziel vorrangig sind, kann vor dem Hintergrund der Versorgungsverpflichtung nicht ausgeblendet werden, die Verantwortung für die Suche nach Hilfen auch für jene Menschen zumindest zeitweise zu übernehmen, mit denen der Hilfebedarf nicht gemeinsam erarbeitet werden kann. Es wäre geradezu fatal, wenn durch ideologische Rechtfertigungen wie demokratisches Handeln, verhandeln statt behandeln, trialogisches Vorgehen, was jeder Professionelle sich auch zurecht zu eigen macht, ein erneuter Selektionsprozess der so genannten leichten von den schwierigen Fällen Platz greifen würde. Sozialpsychiatrisches Handeln bedeutet eben auch und nach wie vor Hilfe und Kontrolle, das Recht auf Autonomie für die Betroffenen und die Pflicht zum fürsorglichen Handeln seitens der professionell Tätigen, Förderung von Empowerment bei Psychiatrie Erfahrenen und Verantwortungsübernahme durch die Professionellen in Situationen akuter oder drohender Selbst- und Fremdgefährdung. Wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir uns dieses dialektischen Verhältnisses nie entziehen können, sofern wir unsere Aufgabe ernst nehmen und alle psychisch kranken Menschen einer Region ins Blickfeld unseres Handelns stellen. In den Helferkonferenzen wird zwischenzeitlich auf der Grundlage des IBRP s der Hilfebedarf ermittelt, eine Hilfeform und deren Intensität erarbeitet und in die Hilfeplankonferenz eingebracht. Die Hilfeplankonferenz bildet ein, wenn nicht das zentrale Gremium des Gemeindepsychiatrischen Verbundes. Aufgaben, Ziele, Arbeitsweise, Teilnehmer und Ergebnisse sind sehr treffend im Papier der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde wieder gegeben: Für die in der BAG GPV zusammengeschlossenen Leistungserbringer ist der Personenzentrierte Ansatz die wesentliche Arbeitsgrundlage. Personenzentrierung versucht, persönliches Mitsein und kompetente professionelle Begleitung soweit wie möglich in der unmittelbaren Lebenswelt zu leisten und die organisatorischen und strukturellen Bedingungen hierfür zu etablieren. Personenzentrierung ist somit der wesentliche Bezugspunkt für die Erbringung der Hilfen für die Organisation der Hilfen in einer Region für die regionale Steuerung der Hilfen für die Zusammenarbeit mit Leistungsträgern. Hilfeplankonferenzen sind dabei das ideale Mittel, diese Aspekte zusammen zu bringen und diesen einen Rahmen zu geben. 3
4 Hilfeplankonferenzen stehen für und fördern die Umsetzung personenzentrierter, ziel- und passgenauer Hilfen. Sie fördern die Überwindung träger- und einrichtungsbezogener Betrachtungen. Dabei kann eine differenzierte Hilfeplanung, die letztlich nur in begrenzte, standardisierte Angebote (z.b. der Platz im Wohnheim) mündet, bestenfalls als Durchgangsstadium auf dem Weg zur individualisierten Hilfegewährung verstanden werden. eine intersubjektiv nachvollziehbare und plausible Ermittlung und Darstellung des Hilfebedarfs der Betroffenen aufgrund der in der Hilfeplankonferenz vorhandenen multiprofessionellen Kompetenz psychiatrisch erfahrener Fachleute. größtmögliche Transparenz und Offenheit unter allen Leistungserbringern durch die Steuerung der Hilfen. Dies gelingt am besten unter aktiver Beteiligung und Miteinbeziehung der Leistungsträger, die selbstverständlich aufgrund der gesetzlichen Grundlage die Entscheidungshoheit innehaben, jedoch die alltags- und lebensweltorientierte Erarbeitung des Hilfebedarfs und der Hilfeplanung an die Hilfeplankonferenz delegieren. die Umsetzung der Versorgungsverpflichtung in der Region für jeden Einzelfall. die Erarbeitung von Komplexleistungsprogrammen, d.h. einer leistungsträgerübergreifenden und anbieterübergreifenden Hilfegestaltung. das gemeinsame, trialogisch orientierte Aushandeln von Maßnahmevorschlägen mit den Leistungsträgern. die Dokumentation ihrer Tätigkeit, um daraus wesentliche Aspekte der Hilfeleistung im Gemeindepsychiatrischen Verbund im Sinne von Gesundheitsberichterstattung zu gewinnen (z.b. welche Zielgruppen in der Region noch nicht adäquat versorgt werden oder welche Angebote noch nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden). die Grundlage für die Feststellung und Bewertung der Versorgungssituation in der Region (nachvollziehbarer und gemeinsam erarbeiteter Bedarf in der Region), der immer wieder aktualisiert werden kann. verbindliche Kooperation und Vereinheitlichung der Verfahrensinstrumente und weisen. gemeinsame Feststellung eines plausiblen, nachvollziehbaren Gesamtplanes nach SGB XII/Teilhabeplan nach SGB IX bzw. den anderen Bänden des SGB. effektive und effiziente, fachlich auf dem aktuellen Stand sich befindende und verantwortbare, wirtschaftliche Umsetzung der Hilfen. Hilfeplankonferenzen werden dann ihrer Funktion gerecht, wenn 4
5 sie Entscheidungen der Leistungsträger so vorbereiten, dass diese keiner weiteren fachlichen Beratung mehr bedürfen, für jeden Einzelfall ein Konzept für die individuell beste Form der Hilfeleistung festgehalten wird, jedoch eine zweit- und drittbeste Lösung solange umgesetzt wird, bis die bestmögliche Lösung verwirklicht werden kann, kein Mensch aus anderen als fachlichen Gründen auf Leistungen außerhalb des jeweiligen regionalen Hilfesystems verwiesen wird. Überblick über die Umsetzung von Hilfeplankonferenzen Die in der BAG GPV organisierten Gemeindepsychiatrischen Verbünde haben einen Überblick über die Praxis von Hilfeplankonferenzen erstellt. Dabei wurden folgende Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich: 1. Generell werden auf Hilfeplankonferenzen die Ergebnisse der vorher unter intensiver Beteiligung der KlientInnen vorgenommenen Hilfeplanungen vorgestellt. 2. Die Teilnahme von Hilfesuchenden ist unterschiedlich geregelt. 3. In der überwiegenden Zahl der Regionen werden nahezu ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erörtert und gesteuert. 4. In manchen Regionen nehmen (im Wesentlichen nachrangige) Leistungsträger an den Hilfeplankonferenzen teil, in anderen nicht. 5. In einigen Bundesländern kommen Ansätze des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe zum Tragen. Diese müssen eine Verknüpfung zur Aufgabe der Hilfeplankonferenz aufweisen, um konkurrierende Strukturen der Hilfeplanung und -gewährleistung zu vermeiden. 6. In einigen Bundesländern sind Hilfeplankonferenzen (unter unterschiedlicher Namensgebung) als Regelstandard von (in der Regel nachrangigen) Leistungsträgern eingeführt und festgelegt worden. Sowohl in Stuttgart als auch in vielen weiteren Regionen in der BRD belegen die Erfahrungen mit den Hilfeplankonferenzen, dass personenorientierte Hilfe maßgeschneidert erarbeitet, die Einrichtungslogik überwunden werden können und somit Versorgungsverpflichtung umgesetzt werden kann. Die in der Hilfeplankonferenz vereinigte Fachkompetenz trägt zudem wesentlich dazu bei, die spezifischen Bedarfe einer Region zu erheben. Hinzu kommt das nicht zu unterschätzende Element, dass durch die regelmäßigen Sitzungen der Hilfeplankonferenz durch enge und verbindliche Zusammenarbeit Vertrauen unter allen beteiligten Akteuren und unter Einschluss des Kostenträgers erreicht und weiter gefördert wird. Dadurch wird die Kultur des Vertrauens der Zusammenarbeit unter Beseitigung gegenseitiger Vorwürfe und Ressentiments gefördert und weiter entwickelt. 5
6 3. Der Gemeindepsychiatrische Verbund Die Ermittlung des Hilfebedarfs, die Hilfeplanung, die Erarbeitung personenorientierter Hilfen benötigen Fallsteuerung und Planung. Kontrolle, Koordination, Steuerung und Weiterentwicklung der Versorgung insgesamt ist unabdingbar auf den Gemeindepsychiatrischen Verbund angewiesen, wie er zum ersten Mal im Bericht der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der psychiatrischen Versorgung 1988 beschrieben und gefordert wurde. In Stuttgart wie in vielen weiteren Regionen ist der Gemeindepsychiatrische Verbund verbindlich eingeführt mit entsprechenden Kooperationsvereinbarungen und - absprachen. Zur Beschreibung der Aufgaben, Funktion und Arbeitsweise des GPV siehe folgender Auszug aus der Kooperationsvereinbarung des GPV Stuttgart: Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) in der Landeshauptstadt Stuttgart Ziel der Vereinbarung Ziel der Vereinbarung im Gemeindepsychiatrischen Verbund ist es, den psychisch erkrankten Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart die von ihnen benötigten Hilfen bereitzustellen. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer Vereinbarung ergibt sich aus der Vielfalt der Träger der psychiatrischen Versorgungseinrichtungen, der Vielfalt der Sozialleistungsträger für diesen Personenkreis und der Notwendigkeit der Anpassung der jeweiligen Leistung an den häufig wechselnden Versorgungs- und Betreuungsbedarf bei den betroffenen Bürgern. Die Vertragspartner des GPV verpflichten sich, die Ressourcen so effizient, effektiv und verantwortungsbewusst wie möglich einzusetzen und niemanden wegen Art und Schwere der Störung auszuschließen. Allgemeine konzeptionelle Leitlinie des GPV ist der personenzentrierte Ansatz. Zielgruppe Zielgruppe sind alle Menschen mit wesentlichen, nicht nur vorübergehenden psychischen Beeinträchtigungen, die Unterstützung zur Führung eines selbständigen und eigenverantwortlichen Lebens brauchen und die: ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Stuttgart haben (Herkunftsprinzip), oder Stuttgarter Bürger sind, die außerhalb Stuttgarts untergebracht sind und zurückkehren wollen 6
7 Weitere Personengruppen können nach Bedarf in die Vereinbarung aufgenommen werden. Grundsätze Die Vertragspartner machen sich zur Aufgabe, für den beschriebenen Personenkreis eine am Wohnort orientierte Versorgung vorzuhalten (s. GRDrs 814/2004). Die psychisch erkrankten Menschen sollen individuell zugeschnittene Hilfen in ihrem Lebensfeld in Anspruch nehmen können und so wenig wie möglich auf einen Wechsel in ein künstlich geschaffenes Milieu zurückgreifen müssen. Die Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart wird als gemeinschaftliche Aufgabe von der Landeshauptstadt Stuttgart, Leistungsträgern, Trägern psychiatrischer Einrichtungen, Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und Bürgerhelfern betrachtet. Mit Schnittstellen wie z. B. im Bereich Sucht- bzw. Wohnungslosenhilfe wird eine Kooperation in geeigneter Form gepflegt. Umsetzung des GPV - Steuerungsgremium - Trägerverbund - Hilfeplankonferenz - Beschwerdestelle Steuerungsgremium Die Vertragspartner vereinbaren die Einrichtung eines Steuerungsgremiums, das die Zielsetzung des GPV diskutiert/formuliert in Bezug auf: - Struktur der Versorgungsangebote - Weiterentwicklung der Versorgungsangebote - Strukturen der Zusammenarbeit - Weiterentwicklung der Hilfeplankonferenz - Erarbeitung von Qualitätskriterien für die Aufnahme und Zugehörigkeit in den Gemeindepsychiatrischen Verbund - Festlegung der Moderation/Koordination der HPK In dem Steuerungsgremium unter Federführung der Sozialplanung für psychisch Kranke sind neben Vertretern der Stadt Angehörige und Betroffene ebenso vertreten wie auch Träger/Anbieter von Versorgungseinrichtungen und Sozialleistungsträger (Sozialhilfeträger, Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), Krankenkassen, Rentenversicherungsträger). Aufgabe des Steuerungsgremiums Psychiatrie ist es, die Verbesserung der Versorgung der betroffenen Bürger und die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. 7
8 Mitglieder des Steuerungsgremiums sind: - Die Landeshauptstadt Stuttgart vertreten durch die Amtsleitung des Gesundheitsamtes und die Sozialplanung für psychisch Kranke - Referatsabteilung Krankenhausbereich (AK/54) - Geschäftsführung der HPK - Psychiatrie-Erfahrene - Angehörige psychisch Kranker - Bürgerhelfer für psychisch Kranke - Vorstand der Ärzteschaft Stuttgart - Mitglieder des Trägerverbundes mit je einem/einer Vertreter/in - Kostenträger (z. B. Sozialamt, Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Servicestelle nach SGB IX) (mit je einem/einer Vertreter/in) Das Steuerungsgremium tritt an die Stelle der Planungsklausur. Die Geschäftsführung liegt bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Steuerungsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung, die ihre Verfahrensweise regelt. Trägerverbund Die beteiligten Träger der psychiatrischen Versorgung der Landeshauptstadt Stuttgart übernehmen gemeinsam die Pflichtversorgung für den oben definierten Personenkreis. In dem Gremium der Träger der psychiatrischen Einrichtungen werden 1. die Vorschläge des Steuerungsgremiums umgesetzt, soweit die Ressourcen bzw. die Kostenträger dies ermöglichen; 2. mögliche Synergien zwischen den Trägern abgesprochen, 3. neue/andere Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung geplant, 4. der Stadtkreis fachlich beraten, 5. Jahresberichte erstellt, in denen die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung in der Region sowie die Zusammenarbeit mit nicht-professionellen Organisationen dokumentiert wird. 6. Trägervorhaben abgestimmt. Gründungsmitglieder des Trägerverbundes sind: - Arbeiterinnen/Arbeiterselbsthilfe e.v. Stuttgart - Caritasverband Stuttgart e.v. - BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg - Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. 8
9 - Landeshauptstadt Stuttgart mit Klinikum Stuttgart - Stiftung Furtbachkrankenhaus, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift Der Trägerverbund gibt sich eine verbindliche Form, um die Verfahrensweisen zu regeln. Hilfeplankonferenz Die Träger der psychiatrischen Versorgungseinrichtungen übernehmen eine gemeinsame Versorgungsverpflichtung in den von ihnen angebotenen Leistungsbereichen und setzen diesen Anspruch in der Hilfeplankonferenz (HPK) im Bereich Wohnen um. Keine Person des definierten Personenkreises soll gezwungen sein, Hilfen außerhalb der Versorgungsregion in Anspruch zu nehmen, vorbehaltlich der Finanzierung der Hilfen. Die Träger der Einrichtungen wirken zusammen, um die Versorgungsverpflichtung einzulösen. Im Rahmen der HPK wird mit einer einheitlichen Hilfeplanung auf der Grundlage des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes (IBRP) gearbeitet. Die Hilfeplanung und die Vorstellung in der HPK erfolgen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Moderation/Koordination der HPK wird durch das Steuerungsgremium einvernehmlich festgelegt. Der/die Moderator/in/Koordinator/in der HPK führt die Geschäfte der Hilfeplankonferenz. Die Geschäftsführung nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Trägerverbundes teil und stellt damit das Bindeglied zwischen Hilfeplankonferenz und Einrichtungsträgern dar. Beschwerdestelle Für alle psychisch Kranken und deren Angehörigen steht zur Wahrung ihrer Rechte und für Beschwerden über unrechtmäßige, unfachliche oder falsche Behandlung und Betreuung in psychiatrischen Einrichtungen und Diensten neben dem Rechtsweg die Beschwerdestelle Stuttgart zur Verfügung. Die Beschwerdestelle ist eine Einrichtung der neutralen Interessenvertretung für psychisch kranke Menschen. Sie stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung von psychosozialen Angeboten dar. Als Vermittlungsstelle bei unterschiedlichen Wahrnehmungen und Einstellungen kann sie im Einzelfall zur Konfliktbewältigung und insgesamt zu einer Verbesserung des Hilfesystems beitragen. 9
10 Geltung Die Vereinbarung tritt zum in Kraft. Veränderungen der Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Unterzeichner. Eine Kündigung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende erfolgen. Unterzeichner: - Arbeiterinnen/Arbeiterselbsthilfe e.v. Stuttgart - Caritasverband Stuttgart e.v. - BruderhausDiakonie Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg - Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. - Klinikum Stuttgart - Bürgerhospital, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - Stiftung Furtbachkrankenhaus, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift - Stuttgarter Bürgerkreis zur Förderung seelischer Gesundheit - Initiative Psychiatrie-Erfahrener - Aktionsgemeinschaft Stuttgart der Angehörigen psychisch Kranker e.v. - Landeshauptstadt Stuttgart 4. Schlussbemerkung Aus meiner Sicht befinden sich die Bemühungen der Sozialpsychiatrie auf dem richtigen Weg, indem die Versorgungsverpflichtung für alle psychisch kranken Menschen zunehmend umgesetzt und vorgehalten wird sowie die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Umgebung gefördert wird. Die Psychiatriereform bewegt sich langsam und mühselig, aber sie kommt voran und die Verwirklichung ihrer Leitlinien gewinnt Profil. So begannen wir z.b. in Stuttgart 1982 mit neun Mitarbeiter/-innen im Rahmen des Modellprogramms im Sozialpsychiatrischen Dienst. Zwischenzeitlich verfügen die sozialpsychiatrischen Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund mit seinen Bausteinen ca. 200 Mitarbeiter/-innen. 10
11 Individualisierung, Personenorientierung, Flexibilität der Hilfen gewinnen Profil und gehören zum Arbeitsalltag. In diesem Prozess übernehmen die Psychiatrie Erfahrenen, die Angehörigen und die Bürgerhelfer eine zentrale Bedeutung externer Qualitätskontrolle und sind vielerorts zu gleichberechtigten Partnern in der Gestaltung der Psychiatriereform geworden. Das vorrangige Hindernis in der Weiterentwicklung besteht in der mangelnden Flexibilität der Kostenträger. Aufgrund der Haltung und Position des Kostenträgers kann die Einrichtungslogik, d.h. die Trennung von ambulant und stationär nur schwer in Frage gestellt geschweige denn überwunden werden. Dabei könnte im Bereich des Betreuten Wohnens doch alles relativ einfach sein. Die Einführung eines regionalen Budgets mit entsprechenden Öffnungsklauseln und orientiert am Hilfebedarf jenseits der Wohnform in Verknüpfung mit dem persönlichen Budget würde der Flexibilität und der Orientierung an der Person auf Seiten des Kostenträgers entsprechen. Warum dies nicht möglich ist, kann nur schwer beantwortet werden. Mit Sicherheit liegt eine Kombination aus mehreren Faktoren vor: Undifferenzierte und ungeklärte Überlegungen zu Sparmaßnahmen, nicht über den Tellerrand hinaus blicken können, Unflexibilität, das Leiden an so genannten Sachzwängen scheinen die Szene bei den Kostenträgern zu bestimmen. Dabei kann selbstverständlich niemand eine unlautere Absicht unterstellt werden. Dies bedeutet, dass hier weiterhin das Bohren dicker Bretter und Geduld als notwendige Alternativen erforderlich sind und durch gegenseitigen Austausch und Unterstützung und die Vermittlung unserer Arbeit wechselseitiges Vertrauen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringern entwickelt werden kann. Dafür scheinen aus meiner Sicht die Gemeindepsychiatrischen Verbünde wie geschaffen zu sein, um diesen Prozess zu befördern. Kontakt: Dr. Klaus Obert Kneippweg Stuttgart obertklaus@web.de k.obert@caritas-stuttgart.de 11
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