TELEKOMMUNIKATION: RECHTSENTWICKLUNG IM BEREICH VoIP
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- Wilhelmine Schmid
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1 TELEKOMMUNIKATION: RECHTSENTWICKLUNG IM BEREICH VoIP Internationales Rechtsinformatik Symposion, Universität Salzburg Februar 2005 RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ
2 BEGRIFF VOICE over IP (Internet Protocol) VoIP VOICE Sprachtelefonie Service OVER IP Übertragung über IPbasierte Datennetze (Internet Intranets) Transmission RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 2
3 SPRACHTELEFONIE PSTN-TELEFONIE VOICE over IP klassische Telefonnetze (PSTN = Public Switched Telephone Network) 1876: Patent (Telefon) Alexander Graham Bell moderne Datennetze (Internet Intranets) 1993: Freigabe des Internets für die Allgemeinheit RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 3
4 TECHNISCHE UNTERSCHIEDE PSTN VoIP PSTN-TELEFONIE VOICE over IP speziell für Übertragung von Sprache geschaffen geschlossenes System, leitungsorientiert intelligente Vermittlungseinrichtungen, Sprachübertragung in Echtzeit Adressierung: E.164 Numerierung Datennetze, nicht ausgelegt für Sprachtelefonie offenes System, paketvermittelte Übertragung Übertragung von Datenpaketen, Rückwandlung in Sprache durch intelligente Endgeräte URL, SIP, IP-Adressen, E.164, ENUM (PSTN IP) RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 4
5 LEISTUNGSUNTERSCHIEDE PSTN VoIP PSTN-TELEFONIE VOICE over IP stehende Verbindungen in hoher Qualität, einheitliche Qualitätsstandard (ITU) Netzsicherheit verschiedene Entgeltmodelle möglich (zeit-, dauer-, orts- und entfernungsabhängig) Echtzeitbetrieb mangels Verbindungsaufbau technisch zum Teil unsicher ( Paketverluste ) offene Sicherheitsfragen eingeschränkte Möglichkeiten der Preisgestaltung infolge ortsunabhängiger Inanspruchnahme RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 5
6 VERBINDUNGEN PSTN VoIP GRUNDFORM 1 ORIGINIERUNG TERMINIERUNG GATEWAY INTERNET PSTN RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 6
7 VERBINDUNGEN PSTN VoIP GRUNDFORM 2 ORIGINIERUNG TERMINIERUNG GATEWAY PSTN INTERNET RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 7
8 BEDEUTUNG VON VoIP TRENDS VORTEILE MARKTSITUATION AUSBLICK niedrigere Kosten für Herstellung sowie (Netz-)Betrieb? gegenüber PSTN- Telefonie zusätzliche technische Möglichkeiten neue Geschäftsfelder für Anbieter (Breitbandinternetzugang, Sprache und Daten) derzeitiger VoIP- Marktanteil bei internationaler Sprachtelefonie ca. 10 bis 15 % weltweite Überlegungen einer Regulierung zunehmende Verbreitung Breitbandinternetzugang VoIP-Anteil steigend Marktentwicklung: Gleichziehen VoIPmit PSTN-Sprachtelefonie zum Verhältnis 50 zu 50 nach Schätzungen in 2 bis 10 Jahren RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 8
9 AUSGANGSSITUATION IM ÜBERBLICK PSTN-REGULIERUNG VoIP DE LEGE FERENDA Liberalisierung in den 1990er Jahren Regulierung zur Sicherstellung von Wettbewerb (Netzzusammenschaltung, offener Netzzugang, Tarife) verschiedenste Gesetzesauflagen zum Schutz der Nutzer derzeit ungeregelt, keine Wettbewerbsregulierung, Fehlen spezieller Gesetzesbestimmungen Regulierung weltweit in Diskussion? Verhältnis von VoIP zu den Märkten der Sprachtelefonie? Gleichbehandlung VoIP und PSTN bzw. Rechtfertigung für Ungleichbehandlung? Regulierungsinstrumente? Leistungsmerkmale (Schutz der Nutzer)? RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 9
10 VoIP-REGULIERUNG? ABGRENZUNGEN PRIVATGEBRAUCH INTRANETS ÖFFENTLICH IP-Telefonievon Internetnutzern im Eigenbetrieb Coporate Networks CN (unternehmensinterne Netze) öffentlicher Telefondienst (IP PSTN, PSTN IP, IP IP) kein Gegenstand allfälliger Regulierung Regulierung weltweit in Diskussion RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 10
11 DISKUSSION ÜBER VoIP-REGULIERUNG INTERNATIONAL EU-WEIT INNERSTAATLICH USA: Konsultation der FCC (Federal Communications Commission) 2004 ( voipforum.html) Commonwealth Telecommunications Organisation (CTO) VoIP-Kongreß ab Jamaica ( Finnland: FICORA (The Finish Communications Regulatory Authority) VoIP-Fall TeliaSonera 2003 ( ERG (European Regulators Group) Plenarversammlung 10. und ( Konsultation der Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH 7/2004 ( RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 11
12 VoIP-REGULIERUNG IN FINNLAND SACHVERHALT SPRUCH FICORA KONSEQUENZEN VoIP-Dienst des Anbieters TeliaSonera Sonera Puhekaista für TeliaSonera- Kunden mit Breitbandinternetzugang angeboten als Ersatz anstelle PSTN- Teilnehmeranschluß Entscheidung vom (www. ficora.fi/englanti/ document/sonera Puhekaista.pdf) Einstufung als PATS (publicly available telephone service = öffentlicher Telefondienst) infolge übereinstimmender Leistungsmerkmale Einhaltung der finnischen Gesetzesauflagen für PATS: Servicequalität, Entgeltnachweis Erreichbarkeit von Notrufnummern Telefonbucheintrag Fernmeldegeheimnis, Datenschutz RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 12
13 VORLÄUFIGE RTR-POSITIONEN (JULI 2004) DIFFERENZIERUNG IN 3 KLASSEN VON VoIP-DIENSTEN (KLASSE 2 UND KLASSE 3 = ÖFFENTLICHE TELEFONDIENSTE): VoIP-DIENST 1 Service 2 PSTN- GATEWAY INTERNET- ZUGANG 3 Transmission RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 13
14 VORLÄUFIGE RTR-POSITIONEN (JULI 2004) KONSEQUENZEN DER EINSTUFUNG ALS PATS WETTBEWERB BETRIEB SCHUTZ DER NUTZER 15 TKG 2003: Anzeigepflicht (Allgemeingenehmigung) Verhältnis von VoIP zu den Märkten der Sprachtelefonie? Zusammenschaltung und Bestimmung der IC-Entgelte Einhaltung der Bestimmungen zum Telefondienst ( 3 Z 16 TKG 2003) Numerierung, Rufnummernportierung Calling Line Identification (KEM-V) Lawful Intercept (Überwachungsverordnung) Gewährleistung des Kommunikationsgeheimnisses Erreichbarkeit von Notrufnummern ( 20 Abs. 1 TKG) Tariftransparenz (getrennte Entgelte für Internetzugangsleistung und VoIP) RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 14
15 ERG (05) 12: COMMON STATEMENT VoIP ( ERG-GRUNDHALTUNG GRUNDSÄTZE The ERG welcomes the introduction of VoIP services in Europe. VoIP has the potential to radically change the existing market structure. Bekräftigung der Grundsätze des EU-Rechtsrahmens: Objektivität, Technologieneutralität, Transparenz, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 15
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