TELEKOMVERTRAGSRECHT: INFRASTRUKTURVERTRÄGE DES INTERNETS
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- Benjamin Schmidt
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1 TELEKOMVERTRAGSRECHT: INFRASTRUKTURVERTRÄGE DES INTERNETS Internationales Rechtsinformatik Symposion, Universität t Salzburg Februar 2004 RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at in Kooperation mit den selbständig tätigen Rechtsanwälten Dr. Altendorfer Dr. Brodner Mag. Schubhart Dr. Walter
2 BEGRIFF INTERNET WAS IST DAS INTERNET? RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 2
3 BEGRIFF INTERNET DIE INTERconnected NETworks RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 3
4 INTER(connected (connected) NET(works (works) Rechnernetz - weltweites Netz aus Computersystemen (Rechnernetzwerke) - mehr als 30 Mio. Einzelrechner Datenleitungen - Verbindung der Internet-Rechner - Telekomunternehmen, -behörden Telekommunikation TCP/IP (Standard für Adressierung und Datenaustausch) Austausch von Informationen zur elektronischen Kommunikation (vgl. Legaldefinition NEU in 3 Z 21 ivm Z 9 TKG 2003) RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 4
5 INTERNETANWENDUNGEN E-Government - Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (Online-Abwicklung von Behördenwegen) - BRZ GmbH: Konzernrechenzentrum der Bundesverwaltung) Private Anwendungen - Bereitstellung und Nutzung von Content - E-Business: B2B, B2C ( Cybercontracts : Internetzugang, Domains, Web-Design, Werbebanner, Linking) - Immaterialgüterrecht, ABGB!, ECG, KSchG, Signaturgesetz Technische Grundlagen: Rechner und Datenleitungen (IT-, Telekomvertragsrecht) RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 5
6 TELEKOMVERTRAGSRECHT Regelungszwecke des TKG Regulierung zur Förderung des Wettbewerbes zwecks Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft (vgl. 1 Abs. 1 TKG 2003) - kaum spezielles Vertragsrecht, keine näheren Inhaltsvorgaben Rückgriff auf klassisches Schuldrecht ABGB und Nebengesetze (Vertragsabschluß, AGB- Geltung kraft Vereinbarung, Leistungsstörungen) Vertragsgestaltung - Festlegung Leistungspflichten als zentrale Herausforderung der Vertragsgestaltung ( 869 ABGB) - Beurteilungsmaßstab für Erfüllung, Nichterfüllung RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 6
7 ARTEN VON RECHNERVERTRÄGEN GERÄTEMIETE HOSTING HOUSING herkömmlicher Mietvertrag (vgl ABGB), daher im folgenden nicht näher dargestellt. Empfehlenswert sind atypische Regelungen zur Wartung. Inanspruchnahme von Rechnerleistung auf fremdem Rechner Betrieb von eigenen oder gemieteten Rechnern auf fremdem Grund RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ FOLIE 7
8 HOSTING-VERTR VERTRÄGE Vertragsgegenstand - entgeltliche Inanspruchnahme von Rechnerleistung - auf fremdem Rechner (kein Rechtsbesitz) atypischer Werkvertrag - Verpflichtung zur unterbrechungsfreien Bereitstellung von Rechnerkapazität - Dauerschuldverhältnis Vertragsgestaltung - Festlegung der Kapazität sowie von Prozeduren zur Störungsbehebung (Hauptleistungspflichten) - Sicherstellung durch Pönaleregelungen - Übergangsbestimmungen für Beendigungsfall RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 8
9 HOUSING-VERTR VERTRÄGE Vertragsgegenstand - Betrieb von eigenen oder gemieteten Rechnern - auf fremdem Grund gegen (regelmäßiges) Entgelt Miete zzgl. Dienstleistungselemente - Überlassung von Stellfläche zum Gebrauch - Dienstleistungselemente: Stromversorgung, Klimatisierung, Schutz vor unberechtigtem Zutritt, Verpflichtung zur Störungsbehebung, Leitungsrechte zur Anbindung der Rechner - Dauerschuldverhältnis Vertragsgestaltung - Bezeichnung von Stellfläche und Dienstleistungen - Sicherstellung durch Pönaleregelungen RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 9
10 ARTEN VON LEITUNGSVERTRÄGEN EIGENE LEITUNGEN DARK FIBRE MIETLEITUNGEN Leitungs- und Mitbenutzungsrechte (vgl. 5 TKG 2003) Inanspruchnahme von öffentlichem Gut und privaten Liegenschaften, im folgenden nicht näher dargestellt. Überlassung von bereits verlegten Glasfaserkabeln zum Gebrauch (optische Datenübertragung) keine Telekomdienstleistung (vgl. 3 Z 21 TKG 2003) Übertragungskapazität (vgl. 3 Z 12 TKG 2003) keine Gebrauchsüberlassung RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 10
11 DARK-FIBRE FIBRE-VERTRÄGE Vertragsgegenstand - entgeltliche Überlassung von bereits verlegten Glasfaserkabeln ( fibre ) - zum Gebrauch durch Betrieb eigener Einrichtungen für optische Datenübertragung Mietvertrag - Gebrauchsüberlassung - Dauerschuldverhältnis Vertragsgestaltung - Festlegung der Kabelendpunkte - Verpflichtungen zu Wartung und Instandhaltung RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 11
12 MIETLEITUNGSVERTRÄGE GE Vertragsgegenstand - Bereitstellung von Übertragungskapazität zwischen 2 Leitungsendpunkten ohne Vermittlungsfunktionen ( 3 Z 12 TKG 2003) - keine Gebrauchsüberlassung (keine Miete im eigentlichen Sinn!) Telekommunikationsdienst - Nutzung der Übertragungsrate - Dauerschuldverhältnis Vertragsgestaltung - Festlegung der Leitungsendpunkte, von Übertragungsrate und technik - Regelungen zur Störungsbehebung (Service Level Agreement) RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 12
13 IRIS 2004 UNIVERSITÄT T SALZBURG REFERAT TELEKOMVERTRAGSRECHT: INFRASTRUKTURVERTRÄGE DES INTERNETS REFERENT Mag. HERMANN SCHWARZ Ausbildung: Karl-Franzens-Universität Graz (Mag.iur. 1991) Beruflicher Werdegang: : Rechtsanwaltsausbildung, anschließend anwaltlicher Substitut von zwei renommierten Wiener Wirtschaftsanwälten : Unternehmensjurist in einem österreichischen Großunternehmen (Telekommunikation). Seit 2004: Rechtsanwalt in Wien. Tätigkeitsschwerpunkte: Vertrags-, Zivil- und Prozeßrecht, Telekommunikationsrecht, Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht. RA MAG. HERMANN SCHWARZ WIEN +43/(0)1/ office@legis.at FOLIE 13
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