I. Ursprung und Entwicklung der deutschen Handwerksorganisationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I. Ursprung und Entwicklung der deutschen Handwerksorganisationen"

Transkript

1 Arbeitnehmermitwirkung und -mitbestimmung in Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft am Beispiel der Entwicklung der Selbstverwaltung des Handwerks Inhalte, Entwicklung, Ergebnisse und Ist-Stand Einleitende Bemerkungen I. Ursprung und Entwicklung der deutschen Handwerksorganisationen I. 1. Anmerkungen zur Entwicklung der Zünfte bis zum Jahre 1810 I Die Dominanz des öffentlich-rechtlichen Charakters der freien Zünfte I Die Bedeutung der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung der Zünfte in der Blütezeit des Zunftwesens I Die Entwicklung der späten Zünfte I. 2. Die Gesellenschaften als Gegenwehr zur Politik der zunftorganisierten Handwerksmeister II. II. 1. II. 2. Gewerbefreiheit, Industrialisierung und das Ringen um ein neues Ordnungssystem für das Handwerk Auswirkungen der Gewerbefreiheit Programmatik und Aktivitäten zur Reorganisation der Selbstverwaltung des Handwerks Peter John und Detlef Perner 1 von8

2 II II II Das Revidierte General-Reglement für die hamburgischen Aemter und Brüderschaften vom 25. Mai 1840 Verlauf und Ergebnisse des Hamburger Vorkongresses vom Juni 1848 Verlauf und Ereignisse des Handwerker- und Gewerbekongresses vom 14. Juli bis 18. August 1848 in Frankfurt a. M. II Auseinandersetzungen um den Status der Lehrlinge und Gesellen im Handwerk und seiner Selbstverwaltung II II Das Handwerksprogramm des Frankfurter Gesellenkongresses Grundzüge des Entwurfs einer Allgemeinen Handwerkerund Gewerbeordnung des Frankfurter Meisterkongresses a) Innungen b) Vertretung, Verwaltung und Rechtspflege c) Regelung des Lehrlingswesens d) Bestimmungen für die Gesellen e) Zugangsbestimmungen zum Meisteramt f) Rechte und Pflichten der Innungen und Innungsmeister II II Gewerbeordnungsentwürfe der Frankfurter Nationalversammlung Verordnung, betreffend die Errichtung von Gewerberäthen und die Errichtung von Gewerbegerichten vom 9. Februar 1849 Peter John und Detlef Perner 2 von8

3 II Die Entwicklung der Handwerksorganisationen bis zum Jahre 1900 II Die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und die Neue Handwerksbewegung II Das Innungsgesetz vom 18. Juli 1881 II Das Handwerksgesetz vom 26. Juli 1897 II Die neuen Innungen a) Die freie Innung b) Arbeitnehmerbeteiligung ausgeweitet und gesetzlich festgeschrieben c) Die Zwangsinnung II Die Innungsausschüsse II Die Innungsverbände II Die Handwerkskammern II Neuordnung der Lehrlingsverhältnisse, der Meisterprüfung und der Bestimmungen über die Verhältnisse der Gesellen und Gehilfen a) Neuordnung der Lehrlingsverhältnisse b) Neuordnung der Meisterprüfung c) Neuordnung der Verhältnisse der Gesellen und Gehilfen II Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag und überregionale Kammervereinigungen a) Überregionale Vereinigungen der Handwerks- und Gewerbekammern b) Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag Peter John und Detlef Perner 3 von8

4 II Ist-Stand und zusammenfassende Würdigung der Ergebnisse der Handwerkerbewegung von II Inhaltliche Schwerpunkte und Kritik an der neuen Gewerbeordnung III. III. 1. III. 2. III. 3. III. 4. III. 5. III. 6. III. 7. III. 8. III. 9. Kontinuität trotz Wandel die Politik der Handwerksorganisationen seit dem Inkrafttreten des Handwerkergesetzes von 1897 Die Durchsetzung des kleinen Befähigungsnachweises Zunehmende Bedeutung der Gewerbeförderung im Tätigkeitsbereich der Selbstverwaltung Der Griff nach wirtschaftsordnender Zuständigkeit Verstärktes Engagement auf politischer Ebene Der Reichsverband des deutschen Handwerks Der Kampf gegen Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Wirtschaftsräte Das Ringen um eine Reichshandwerksordnung Die Novellierung der Reichsgewerbeordnung vom 1. April 1929 Die Stellung der Handwerksverbände zu Staat, politischen Parteien und zur parlamentarischen Demokratie a) Das Verhältnis zu den politischen Parteien b) Ständeordnung versus parlamentarische Demokratie III. 10. Bilanz der Erfolge und Rückschläge der Politik der Handwerksorganisationen bis 1933 Peter John und Detlef Perner 4 von8

5 III Entwicklung der Handwerksorganisationen III Politik der Preisfestsetzung III Einheitliches Arbeitsrecht und Arbeitsgerichte III Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes III Behauptung und Anpassung der sozialpolitischen Funktion III Fazit a) Das Beispiel Innungskrankenkassen b) Das Beispiel des Arbeitsschutzgesetzentwurfes c) Das Beispiel der Gesetzgebung über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung IV. IV. 1. IV. 2. IV. 3. Die Entwicklung der Organisation des Handwerks während des III. Reiches Die Weltwirtschaftskrise und die Annäherung an den Nationalsozialismus Das Ende der Selbstverwaltung im Handwerk und die Integration der Handwerksorganisationen in die Neugestaltung von Staat und Wirtschaft im Nationalsozialismus Die Gleichschaltung der Handwerksorganisationen a) Gleichschaltung auf regionaler Ebene b) Gleichschaltung auf überregionaler Ebene IV. 4. Die Neugestaltung der Handwerksgesetzgebung von 1933 bis 1935 IV. 5. Die Entwicklung des Organisationsaufbaues des deutschen Handwerks während der NS-Zeit Peter John und Detlef Perner 5 von8

6 IV. 6. Das Ringen um den Erhalt der Handwerksorganisation a) Großindustrie kontra organisiertem Handwerk b) Das Kräftemessen zwischen der Deutschen Arbeitsfront und den Handwerksorganisationen IV. 7. IV. 8 IV. 9. Die Einbeziehung des Handwerks in die Kriegsvorbereitung Die Rolle der Handwerkskammern bei der Entjudung des Handwerks Die Auflösung der Handwerkskammern und des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages V. Stationen der Entwicklung des neuen Handwerksrechtes von 1945 bis 1953 V. 1. Entwicklung des Aufbaus des Handwerks in der britischen Zone Blaupause für das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) 17. September 1953 V Februar 1945: Neuanfang Handwerkskammern a) Handwerkskammer Aachen b) Handwerkskammer zu Köln c) Unterschiedliche Ansätze zur Neubildung der Kammerorganisation d) Gespräch(snotiz) Gewerkschaften der britischen Zone mit Dr. Agartz, Zentralamt für Wirtschaft Minden, e) Das Gutachten des Zentralamts für Wirtschaft der britischen Besatzungszone (ZAW) 1946 V mit sofortiger Wirkung : Die Verordnung des Zentralamts für Wirtschaft in der britischen Zone über den Aufbau des Handwerks. Vom 6. Dezember Peter John und Detlef Perner 6 von8

7 V Meisterstimmen vs. ein Drittel Gesellenbeteiligung V. 2. Überbetriebliche Arbeitnehmerbeteiligung, Handwerk, Handwerkskammern in der Britischen Zone aus Sicht der Gewerkschaften V. 3. Rechtsanordnung zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). Vom 5. November Für das französisch besetzte Gebiet V Handwerk und Handwerksorganisation in der französischen Besatzungszone Gesellenbeteiligung? V. 4. Handwerk und Handwerksorganisation in der amerikanischen Besatzungszone Gesellenbeteiligung? a) Die Entwicklung bis 1948 b) Die Einführung der Gewerbefreiheit V. 5. Anmerkungen zur Entwicklung der Handwerksorganisation in der sowjetisch besetzten Zone V. 6. Personelle Kontinuität in den Spitzenorganisationen des Handwerks in Westdeutschland V. 7. Gründung der Bundesrepublik Deutschland und Stand der Handwerksgesetzgebung 1949 V Exkurs: Grundgesetz (GG), Sozialstaatsgebot, Mitbestimmung V. 8. Von der Zentralarbeitsgemeinschaft des Handwerks (ZAW) in der britischen Zone zum Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in der Bundesrepublik Deutschland V. 9. Referat des Vorsitzenden des Rechts- und Organisationsauschusses der ZAG. Präsident Dipl.-Ing. Peter John und Detlef Perner 7 von8

8 Georg Schulhoff anlässlich der Tagung der Handwerkskammern und Fachverbände des Bundesgebietes und Berlins am 29./ in Boppard Zur Gesellenbeteiligung VI. VI. 1. VI. 2. Gesetz zur Ordnung des deutschen Handwerks (HWO) vom 17. September 1953 DGB-Geschäftsbericht zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks Inhalt und Struktur des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks im Vergleich zur Handwerksgesetzgebung des Dritten Reiches Peter John und Detlef Perner 8 von8

9 1 V Exkurs: Grundgesetz (GG), Sozialstaatsgebot, Mitbestimmung Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz wird wesentlich durch die beiden Artikel 1 und 20 GG ( mit Ewigkeitsgarantie Art.79 Abs. 3 GG) bestimmt: - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Art. 1, Abs. 1 GG) und - Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20, Abs. 1 GG) - Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen. (Art. 28, Abs. 1, Satz 1 GG. (Hervorhebung nicht im Verfassungstext!) Danach hat nach allgemeiner Auffassung der Staat als unmittelbar geltendes Recht nicht nur die Würde des Menschen (Selbstbestimmung) zu achten sondern auch zu schützen. Dies gilt im Besonderen für alle staatliche Gewalt, speziell also auch für den öffentlich-rechtlichen Bereich (öffentlich-rechtliche Körperschaften). Der Staat hat den sozial Schwachen vor dem sozial Mächtigeren zu schützen. Konkret bezogen auf die Handwerkswirtschaft heißt das einerseits Schutz der kleinen und mittleren Betriebe als soziale Verbände von Betriebsinhabern und Arbeitnehmern vor Großbetrieben und Konzernen ( Mittelstandsschutz ) und andererseits Schutz des sozial schwächeren Arbeitnehmers vor dem sozialmächtigen Arbeitgeber (z.b. durch Mitbestimmung). Abhängige Arbeit durch Mitbestimmung gemildert ist nach dem GG anders zu bewerten als Fremdbestimmung auf Grund von Eigentum und Arbeitsvertrag. Nach gewerkschaftlicher Auffassung ist abhängige Arbeit nur dann legitimiert, wenn sie durch Mitbestimmung einseitiger Willkür entzogen ist. 1 ) VI. Gesetz zur Ordnung des deutschen Handwerks (HWO) vom 17. September 1953 Die Handwerksordnung wurde nach zweijähriger Ausschussberatung am 26. März 1953 fast einstimmig angenommen. 2 ) Mit dem dann am 17. September 1953 ausgefertigten Gesetz zur Ordnung des deutschen Hand-werks (Handwerksordnung), das am 23. September 1953 im Bundesgesetzblatt 3 ) verkündet wurde, trat die Handwerksordnung am folgenden Tag in Kraft. Wenige Tage ( ) vor der zweiten und dritten Lesung des Handwerksgesetzentwurfs im Bundestag ( ) übermittelte der DGB- Bundesvorstand seine Stellungnahme zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO) 4 ): Dort heißt es grundsätzlich, der DGB begrüßt eine bundeseinheitliche gesetzliche Reglung zur Ordnung des Handwerks. Die Gewerkschaften erkennen.. die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Bedeutung des.. Handwerks an. Und unter dem Gliederungspunkt 1. Parität in den Handwerkskammern betont der DGB einerseits die verfassungsrechtlich gebotene Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit, d.h. die Notwendigkeit der paritätischen Besetzung der Handwerkskammer. 1 ) Ausführlich: Perner 1983, 210ff. 2 ) Vgl. DGB-Geschäftsbericht , S ) BGBl. I, S ) Vgl. DGB ID-26/53.

10 Da aber die Hälfte aller Handwerksbetriebe ohne Beschäftigte arbeite, hat der Vertreter des DGB der im Gesetzesentwurf niedergelegten Regelung bei der Beratung im Bundestagsunterschuß zugestimmt, daß ein Drittel der Sitze in den Handwerkskammern den Betrieben vorbehalten sind, die ohne Beschäftigte arbeiten, und daß die übrigen zwei Drittel der Sitze p a r i t ä t i s c h (Sperrung im Original) aufgeteilt werden zwischen den Vertretern der handwerklichen Betriebsinhaber und der in den Betrieben Beschäftigten. 5 ) Unter 2. Rechtscharakter der Innungen warnte der DGB vor einer öffentlichen Rechtsfähigkeit der Innungen und Innungsverbände, wenn diese Tarifvertragspartei sein wollten. Die öffentliche Rechtsfähigkeit der Innungen im Fall der Zuständigkeit der Innungen für Tarifverträge wird vom DGB abgelehnt, nur dann könne sie öffentlich-rechtliche Aufgaben übernehmen. Allerdings muss dann auch die Gesellenvertretung (Gesellenausschuss) wie in der Handwerkskammer geregelt sein. In der 3., abschließenden Lesung der 258. Sitzung des Deutschen Bundestags führte der Abgeordnete Stücklen/CSU zu der DGB-Forderung nach paritätischer Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus: Es wäre einfach widersinnig und anorganisch wollte man im Handwerk Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen aufbauen. Hier herrscht noch der berufsständische Charakter der großen Einheit von Meister, Geselle und Lehrling. 6 ) Er ergänzte: Die fortschrittliche Weiterentwicklung kommt dadurch eindeutig zum Ausdruck, daß alle Organe die Vollversammlung, die Ausschüsse und der Vorstand in Zukunft mit einen Drittel Gesellen besetzt sein werden. 7 ) Der Abgeordnete Lange/SPD erklärte für die SPD, dass sie der ein Drittel- Beteiligung (gegenüber der Parität) zustimmen werde, übrigens so auch die Position des DGB : 8 ) Zwar hat die Sozialdemokratie.. gegenüber dem Gesetzentwurf ihre Bedenken. Wir werden uns aber nicht der Notwendigkeit dieser Gesetzgebung verschließen, werden dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben ) VI. 1. DGB-Geschäftsbericht zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks Die Hauptabteilung Wirtschaftspolitik beim DGB-Bundesvorstand berichtet unter 10. Überbetriebliche Mitbestimmung, das nach langen Beratungen, in die wir uns durch Vorschläge und Stellungnahmen wiederholt eingeschaltet haben der Bundestag am das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) verabschiedet hat. 10 ) Konkret fordert der DGB, sich auf die Wahlen zur Handwerkskammer bis spätestens 30. September 1954 und zu den Gesellenausschüssen der Innungen vorzubereiten. Mit der Leitung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks vereinbarte der DGB die Wahlen in Form der Gemeinschaftswahlen durchzuführen um unnötige Spannungen zu vermeiden (Friedenswahlen bei einer Liste). Im Ergebnis dieser Wahlen resümiert der DGB: Bisher sind überall Gemeinschaftslisten aufgestellt worden. Mit den bisher erzielten Ergebnissen können wir zufrieden sein. Die bevorstehenden Wahlen haben 2 5 ) Die verfassungsrechtlich gebotene Parität(sanforderung) sollte damit wohl politisch gerettet werden? 6 ) Protokoll 258. Sitzung Deutscher Bundestag am 26. März 1953, S ) Ebenda: a.a.o., S ) Ebenda: a.a.o., S ) Ebenda: a.a.o., S ) Vgl. DGB-Geschäftsbericht , S. 400.

11 allerdings auch eine Welle von Neugründungen von berufsständischen Gesellenvereinen hervorgerufen. Der DGB verbindet diese Feststellung mit der Aufforderung an die Gewerkschaften verstärkt für Aktivitäten unter den Arbeitnehmern des Handwerks zu werben. 11 ) An anderer Stelle 12 ) wird beklagt, dass die Betriebsinhaber im Handwerk die Gewerkschaften ablehnen und es fraglich bleibt ob Gesellenvertreter, die gleichzeitig das Vertrauen der Gewerkschaften haben, bei der Selbstverwaltung des Handwerks zum Zuge kommen. Unter III. Besondere Wirtschaftspolitik, Unterpunkt 4. Handwerk und Gewerbe 13 ) heißt es zur Handwerksordnung: Die Handwerksordnung entspricht nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen. Sie beschränkt die Vertretung der Arbeitnehmer in den Innungen und Handwerkskammern nach berufsständischen Gesichtspunkten auf die Gesellen Doch selbst den Gesellen ist nur ein Drittel der Handwerkskammersitze eingeräumt worden. In den Innungen sind sie nur mit einem Gesellen-Ausschuß vertreten. Der öffentlich-rechtliche Charakter, den die Innungen durch die Handwerksordnung erhalten haben, ist unvereinbar mit ihrer Berechtigung, Tarifverträge abzuschließen, also Arbeitgeberverband zu sein ) Vgl. DGB-Geschäftsbericht , S ) Vgl. ebenda: a.a.o., S ) Vgl. ebenda: a.a.o., S. 238.

Entwicklung und Entstehung des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unter Konrad Adenauer

Entwicklung und Entstehung des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unter Konrad Adenauer Entwicklung und Entstehung des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unter Konrad Adenauer Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard

Mehr

Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen. Herzlich Willkommen bei der. Guido Geib/ Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen

Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen. Herzlich Willkommen bei der. Guido Geib/ Kreishandwerkerschaft Mittelthüringen Herzlich Willkommen bei der Geschichte Ursprung der Handwerksorganisationen sind die Zünfte des Mittelalters; Zwangsmitgliedschaft, strenge Regeln; frühe Qualitätskontrolle; Protektionismus und Marktregelung,

Mehr

Stephan Faulwetter. Von der Zunft zur Handelskammer

Stephan Faulwetter. Von der Zunft zur Handelskammer Stephan Faulwetter Von der Zunft zur Handelskammer Zur Entwickluns des Gewerberechts in thürinsischen Staaten Peter Lang Internationaler Verlas der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Rechtliche

Mehr

Handwerkskammer in der Region Trier

Handwerkskammer in der Region Trier Die Rolle der Kammern bei der Berufsbildung am Beispiel der Handwerkskammer in der Region Trier Dr. Carl-Ludwig Centner 04.03.04 Das ist Handwerk Bundesrepublik Deutschland 860.000 Betriebe 5.700.000 Beschäftigte

Mehr

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/119 26.06.2012 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen A Problem Die Bürgerinnen

Mehr

Leitbild der Handwerkskammer Berlin

Leitbild der Handwerkskammer Berlin Am 23. November 2009 durch die Vollversammlung beschlossene Fassung Mit diesem Leitbild formuliert die Handwerkskammer Berlin die Grundsätze für ihre Arbeit, die sowohl der Orientierung nach innen als

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung Bundesrat Drucksache 153/17 16.02.17 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen In - Fz - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der

Mehr

70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland

70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland 70 Jahre Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland 1949-2019 Grundgesetz auf einen Blick Das Grundgesetz (GG) bildet die Basis unserer Demokratie. ist die freiheitlichste Verfassung der deutschen Geschichte.

Mehr

Zur Geschichte des Handwerks

Zur Geschichte des Handwerks Zur Geschichte des Handwerks Eine Auswahl von Zahlen - Daten Fakten 1900-2000 Das Handwerk im Kaiserreich 06. August 1897 Kaiser Wilhelm II. erlässt das Gesetz betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.

Mehr

Grunclzüge des politischen Systems Deutschlands

Grunclzüge des politischen Systems Deutschlands Kurt Spntheimer l Bleek A 2003/4864 Grunclzüge des politischen Systems Deutschlands Bundeszentrale für politische Bildung Inhalt Vorwort I. Kapitel: Die deutsche Teilung (1945-1949) 12 1. Von Bismarck

Mehr

Aufbau der Handwerksorganisation

Aufbau der Handwerksorganisation Aufbau der Handwerksorganisation Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht von nebenan, so treffend titelt zurzeit die werbewirksame Botschaft der Handwerksorganisation. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mehr

Gesetzentwurf für ein Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz

Gesetzentwurf für ein Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz Gesetzentwurf für ein Sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz Eckpunkte Dresden, 31.05.2017 1. Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes Die Grundlage für eine gesetzliche Regelung des Bildungsurlaubs bildet

Mehr

Auf der Schwelle dieser Demokratie

Auf der Schwelle dieser Demokratie Auf der Schwelle dieser Demokratie Normentstehung und Normbestand der Verfassung des Landes Thüringen vom 20. Dezember 1946 von Ralf Lunau EICHARD BOORBERG "VERLAG Stuttgart München Hannover Beriin Weimar

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen

Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 6 61030 1605/58 Bonn, den 10. Januar 1958 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Anbei übersende ich den Entwurf

Mehr

Geschichte der Selbstverwaltung im Handwerk

Geschichte der Selbstverwaltung im Handwerk Geschichte der Selbstverwaltung im Handwerk Wir können unser Handwerk: Seit dem Mittelalter ist es unser Ziel, Arbeit und Leben zu verbessern, für gute Ausbildung, fairen Lohn und soziale Gerechtigkeit

Mehr

Mehr Frauen in den Landtag Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes zur Sicherung paritätischer Wahlvorschläge und gleichberechti

Mehr Frauen in den Landtag Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes zur Sicherung paritätischer Wahlvorschläge und gleichberechti Mehr Frauen in den Landtag Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes zur Sicherung paritätischer Wahlvorschläge und gleichberechtigter demokratischer Teilhabe von Wählerinnen und Wählern

Mehr

Parteien & Verbände. Bearbeitet von: Frau Corinna Girst

Parteien & Verbände. Bearbeitet von: Frau Corinna Girst Parteien & Verbände Bearbeitet von: Frau Corinna Girst 1. Die Parteien 1.1 Definition 1.2 Rechtliche Verankerung 1.3 Aufgaben 1.4 Aufbau 1.6 Parteienfinanzierung 1.7 Entwicklung des Parteiensystems seit

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Determinanten der westdeutschen Restauration. Suhrkamp Verlag

Determinanten der westdeutschen Restauration. Suhrkamp Verlag Determinanten der westdeutschen Restauration 1945-1949 Autorenkollektiv : Ernst-Ulrich H uster, Gerhard Kraiker, Burkhard Scherer, Friedrich-Karl Schlotmann, Marianne Welteke Suhrkamp Verlag Inhalt Vorbemerkung

Mehr

1.10 Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht

1.10 Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht 1.10 Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht Stand: 28.2.2014 Zwischen 1953 und 1990 nahm das Statistische Bundesamt bei Bundestagswahlen regelmäßig Repräsentativerhebungen vor, die vor allem eine Aufschlüsselung

Mehr

Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen. Bericht aus der Sitzung der Enquete-Kommission des Hessischen Landtags am 12.9.

Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen. Bericht aus der Sitzung der Enquete-Kommission des Hessischen Landtags am 12.9. Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen Bericht aus der Sitzung der Enquete-Kommission des Hessischen Landtags am 12.9.2016 Jan-Karsten Meier für den Vorstand von UnternehmensGrün,

Mehr

Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6220 19. Wahlperiode 30.11.2018 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Entwurf eines Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens Anlässlich des 55.

Mehr

Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland

Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland Joachim Jens Hesse/Thomas Ellwein Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland Band 1: Text 9., vollständig neu bearbeitete Auflage wde G RECHT De Gruyter Recht und Politik Berlin 2004 Vorwort zur

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) Bundesrat Drucksache 234/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) A. Problem und Ziel Das Übereinkommen der Vereinten

Mehr

Gemeinschaftskunde Curriculum Kursstufe 4-stündig

Gemeinschaftskunde Curriculum Kursstufe 4-stündig Gemeinschaftskunde Curriculum Kursstufe 4-stündig Themen 1. SOZIALSTRUKTUR UND SOZIALSTAATLICH- KEIT IM WANDEL 1.1 Gesellschaftlicher Wandel und gesellschaftspolitische Herausforderungen Kompetenzen und

Mehr

DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE

DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber

Mehr

Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I

Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I Dokumentation zum Flurbereinigungsrecht in der Förderalismusreform I im Auftrag der Deutschen Geodätischen Kommission Bearbeitung: Univ.-Prof. i. R. Dr.-Ing., Dr. h.c. mult. Erich Weiß; Bonn 2007 Herausgeber:

Mehr

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 Staatsorganisationsrecht Inhalt 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7 I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 2 Das Grundgesetz als Grundlage der

Mehr

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

10.1 Statistik zur Gesetzgebung

10.1 Statistik zur Gesetzgebung 10.1 Statistik zur Gesetzgebung Stand: 11.1.2018 Nach Artikel 70 GG steht das Recht der Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zu, soweit nicht im Einzelfall dem Bund durch das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz

Mehr

Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung

Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Alexander Roßnagel Technikgestaltung demokratisieren!? Workshop Partizipatives Privacy by Design Wissenschaftliches

Mehr

Entwurf eines Gesetzes betreffend die Treuhand verwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank

Entwurf eines Gesetzes betreffend die Treuhand verwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank Deutscher Bundestag 2. Wahlperiode 1953 Drucksache 649 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 6 51101/0 709/54 IV Bonn, den 28. Juni 1954 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Anbei

Mehr

Die Ostberliner Verfassung vom 23. Juli 1990

Die Ostberliner Verfassung vom 23. Juli 1990 Moritz Finkeinburg Die Ostberliner Verfassung vom 23. Juli 1990 PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Widmung 5 Vorwort 7 Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 23 Erstes Kapitel

Mehr

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949, in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), zuletzt geändert durch Artikel 223 der Verordnung vom 31. Oktober

Mehr

Deutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat

Deutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.10.2005-27.10.2009 Bundesrat Bestand PA-DBT 4000 Signatur Deutscher Bundestag: XVI/0528 Bundesrat: 560/09 Inhaltsverzeichnis zur Gesetzesdokumentation Gesetz zur

Mehr

ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 2. Februar 2016

ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 2. Februar 2016 ABGEORDNETENHAUS VON BERLIN WISSENSCHAFTLICHER PARLAMENTSDIENST Berlin, den 2. Februar 2016 Ergänzung zum Gutachten vom 18. Dezember 2015 zur Rechtmäßigkeit von Mandatsverlusten als Folge eines Parteiverbots

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/4216. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/4216. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/4216 18. Wahlperiode 04.03.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2033 7. Wahlperiode 17.04.2018 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1801

Mehr

Die Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Grundkurs Verfassungsrecht I Bundesverfassungsrichter a.d. Sommersemester 2012 LEITSÄTZE UND SCHAUBILDER NR. 15 IV. Organe und Kompetenz 2. Die Gesetzgebung c. Verfahren

Mehr

19. Ordentlicher Bundeskongress des DGB, Berlin vom Mai 2010

19. Ordentlicher Bundeskongress des DGB, Berlin vom Mai 2010 Stand: 25.03.2010 J 005 Lfd.-Nr. 1072 DGB-Bezirksvorstand Nordrhein-Westfalen Mitbestimmung in der handwerklichen Selbstverwaltung stärken -Gute Arbeit im Handwerk ermöglichen Empfehlung der Antragsberatungskommission

Mehr

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns

Mehr

Gewerberecht und Kodifikation

Gewerberecht und Kodifikation Martin Bencia Gewerberecht und Kodifikation Das zukünftige Gewerberecht unter besonderer Berücksichtigung des Gedankens der Kodifikation PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis

Mehr

Das Recht der Brauereiarbeiter am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts

Das Recht der Brauereiarbeiter am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts Thomas Hofmann Das Recht der Brauereiarbeiter am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts dargestellt insbesondere am Beispiel der Kulmbacher Brauereien Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Parität in der Politik als Ziel Paritätsgesetz als Weg? Potsdam, 15. September 2016 Dr. Helga Lukoschat

Parität in der Politik als Ziel Paritätsgesetz als Weg? Potsdam, 15. September 2016 Dr. Helga Lukoschat Parität in der Politik als Ziel Paritätsgesetz als Weg? Potsdam, 15. September 2016 Dr. Helga Lukoschat Agenda Parität in der Politik: Wo stehen wir heute? Strukturelle Einflussfaktoren Modelle und Beispiele

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf L~~H)Tf{G NORDf{HEIN~WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE

Mehr

BBS II Göttingen Stoffverteilungsplan Politik für BGJ und BS 1. Ausbildungsjahr (allgemein) Czyborra-Rätsch Stand: 8/02

BBS II Göttingen Stoffverteilungsplan Politik für BGJ und BS 1. Ausbildungsjahr (allgemein) Czyborra-Rätsch Stand: 8/02 BBS II Göttingen Stoffverteilungsplan Politik für BGJ und BS 1. Ausbildungsjahr (allgemein) Czyborra-Rätsch Stand: 8/02 Verbindliche Themen Inhalte Zuordnung der verbindlichen Prüfungsthemen aus den RRL

Mehr

1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie

1.1(1) 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen. Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1 Tarifautonomie, rechtliche Grundlagen Verfassungsrechtliche Grundlage: Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 1.1(1) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen

Mehr

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen.

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen. Sachverhalt Fall 9 Sachverhalt Der Bundestag berät einen in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Sicherungssysteme. Da die Struktur der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im Überblick

Mehr

Durchblick Tarifvertrag

Durchblick Tarifvertrag Durchblick Tarifvertrag Einführung in Tarifrecht und Tarifverhandlungen 2013-04-16 Ver.di Jugend Daniel Herold Genereller Zwang besser als individuelle Regelungen? Warum überhaupt Tarifverträge? 2 Warum

Mehr

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)

AUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen

Mehr

Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU

Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU Stand: 15.10.2018 Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU (BFAO) Beschlossen durch den Bundesvorstand am 01.03.1977, geändert durch Beschlüsse des Bundesvorstandes

Mehr

GESCHICHTE DER SOZIALEN IDEEN 1M DEUTSCHEN KATHOLIZISMUS

GESCHICHTE DER SOZIALEN IDEEN 1M DEUTSCHEN KATHOLIZISMUS GESCHICHTE DER SOZIALEN IDEEN 1M DEUTSCHEN KATHOLIZISMUS VON FRANZ JOSEF STEGMANN UND PETER LANGHORST Gewidmet Oswald von Nell-Breuning (1890-1991), dem Nestor der katholischen Soziallehre, dessen Lebenswerk

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands VELKD Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsgesetz VerfVerwGG 8.100 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Mehr

Stellung und Funktion der Parteien in der deutschen Geschichte

Stellung und Funktion der Parteien in der deutschen Geschichte Weimarer 1919-1933 Deutsches Kaiserreich Weimarer nach Verbot bzw. erzwungener aller sonstigen, nur noch NSDAP - diktatorischer Ein- parteien- führende Rolle der Sozialistischen s () in einer sozialistischen

Mehr

Die Europäische Genossenschaft

Die Europäische Genossenschaft Die Europäische Genossenschaft von Thomas Fischer 1995 INSTITUT FÜR GENOSSENSCHAFTSWESEN DER WESTFÄLISCHEN WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 1.

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands 12 KG Err.VVG 1 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in der Fassung vom 1. November 1978 (ABl. Bd. V

Mehr

Handwerk in Braunschweig

Handwerk in Braunschweig Handwerk in Braunschweig Entstehung und Entwicklung vom Mittelalter bis zur Gegenwart Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Kintzinger appelhans^ Verlag Inhalt 5 Inhaltsverzeichnis Geleitwort 9 Mittelalter

Mehr

Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland

Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland Joachim Jens Hesse Thomas Ellwein Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland Band 1: Text 8., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage Westdeutscher Verlag Inhalt Vorwort zur achten Auflage

Mehr

Internationales Arbeitsamt Genf

Internationales Arbeitsamt Genf Internationales Arbeitsamt Genf Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (N r. 111) über

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF. Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) PUBLIC 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF eines PROTOKOLLS über die 2182. Tagung des Rates (Arbeit und Soziales) vom

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Deutscher Bundestag WD /16 ung Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20.04.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG

Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 90 Beteiligungsvereinbarungen nach 21 SEBG Bearbeitet von Kathrin Enke 1. Auflage 2015. Buch. 174 S. Hardcover ISBN 978 3 631 66016 4 Format (B x L): 14,8

Mehr

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer

Deutschland Das Politische System. Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Deutschland Das Politische System Die Bundesrepublik ist ein freiheitlichdemokratischer Rechtsstaat. 16 Bundesländer Die Bundesrepublik ist ein föderativer Staat, d.h. sie setzt sich aus Länder zusammen.

Mehr

Inhalt. Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten der Caritas. Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband e. V.

Inhalt. Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten der Caritas. Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband e. V. Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband e. V. Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten der Caritas. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz. Wissenschaftliche Dienste WD /11

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz. Wissenschaftliche Dienste WD /11 Deutscher Bundestag Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz Seite 2 Sorbisch als Gerichtssprache vor dem Landgericht Görlitz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 3. Januar

Mehr

Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs furmenschenrechte zum Verbot politischer Parteien

Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs furmenschenrechte zum Verbot politischer Parteien Katerina Kontopodi Die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs furmenschenrechte zum Verbot politischer Parteien Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 15 B. Die Rechtsprechung

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht

Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht Sascha Spiegel Einführung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche und Schweizer Recht LIT Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V A. Entstehung des GmbHG in Deutschland 1 I. Umfeld

Mehr

V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015

V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015 Staatlich/ Tagesordnungspunkt 7 Senatorin für Wissenschaft und Bildung 2. April 2015 Frau Mausolf 26 49 V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015 Änderung

Mehr

Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des

Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des Deutscher Bundestag Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Herrn Vorsitzenden Paul Lehrieder, MdB Per Mail familienausschuss@bundestag.de Der Rektor Universitätsprofessor Dr. Joachim Wieland

Mehr

Bundesrat Drucksache 266/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Bundesrat Drucksache 266/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Bundesrat Drucksache 266/12 04.05.12 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi - K Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich

Mehr

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I

Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Studentische Rechtsmaterialien (StuR) Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) Edition I Texte ausgewählt von Prof. Dr. Viola Schmid, LL.M. Wintersemester 2018/2019 Inhalt Teil 1: Zum Geleit...3

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Rede zum TOP 14, 29. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Rede zum TOP 14, 29. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung Berlin, 26.04.2018 Rede zum TOP 14, 29. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages - Es gilt das gesprochene Wort (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe

Mehr

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die soziale Sicherheit in Europa ( )

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die soziale Sicherheit in Europa ( ) Cedric Guinand Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die soziale Sicherheit in Europa (1942-1969) PETER LANG Bern Berlin Bruxelles Frankfurt a. M. New York Wien Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Gekürzte, paraphrasierte und modifizierte Lesefassung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,

Gekürzte, paraphrasierte und modifizierte Lesefassung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde, Rede von Karl-Josef Laumann, dem Bundesvorsitzenden der Christlich- Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), auf dem CDU-Bundesparteitag am 14. November 2011 Gekürzte, paraphrasierte und modifizierte Lesefassung

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell)

Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell) 08.02.2018 Austausch mit Herrn Stefan Lenzen (MdL) zur Pflegekammer versus Pflegevereinigung (bayrisches Modell) Am 07.02.2018 fand im St. Marien-Krankenhaus Ratingen ein Austausch zwischen den Delegierten

Mehr

Herzlich Willkommen Handwerkskammer Berlin. Juni 2018

Herzlich Willkommen Handwerkskammer Berlin. Juni 2018 Herzlich Willkommen Handwerkskammer Berlin Juni 2018 Überblick Übersicht Handwerk in Deutschland / in Berlin Organisation und Aufgaben der Handwerkskammer Berlin Die Rolle der Handwerkskammer im Dualen

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.

Mehr

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Präambel Die Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen sowie die politische Jugend in der Stadt Unna haben sich zum Kinder- und Jugendring der Stadt

Mehr

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf. eines Gesetzes zur Einführung

Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf. eines Gesetzes zur Einführung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) Verantwortlich: Dietmar Hexel DGB Bundesvorstand

Mehr

Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Hausen Statuten

Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Hausen Statuten Schweizerische Volkspartei der Gemeinde Hausen Statuten Seite 1 von 7 I. Sitz und Zweck Inhaltsverzeichnis II. III. IV. IV. Mitgliedschaft Organe Finanzen Statutenänderungen V. Auflösung der SVP der Gemeinde

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1541(neu) 16. Wahlperiode 11.09.2007 Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes Drucksache

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/12949 18. Wahlperiode 28.06.2017 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Mit der durch

Mehr

Das Wilhelminische Kaiserreich - ein Ausbeuterstaat?

Das Wilhelminische Kaiserreich - ein Ausbeuterstaat? Wolfgang Borgmeyer Das Wilhelminische Kaiserreich - ein Ausbeuterstaat? Sozialgesetzgebung in Deutschland 1871-1914 und die Haltung der Sozialdemokratie FRIELING Inhalt Vorwort 7 Diktion g Einleitung 1.

Mehr

Das Recht auf Gleichberechtigung im Grundgesetz

Das Recht auf Gleichberechtigung im Grundgesetz 2000U 3009 Carmen Leicht-Scholten Das Recht auf Gleichberechtigung im Grundgesetz Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1949 bis heute Campus Verlag Frankfurt/New York Inhalt Einleitung

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands Gerichtsgesetz VELKD GerGVELKD 8.020 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands In der Fassung vom 1. November

Mehr