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1 Falls der Newsletter nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. AbrechnungEXAKT ONLINE vom so kurz vor Weihnachten haben wir noch einmal richtig Stress in der Redaktion bekommen: Am gab es noch eine Sitzung des Bewertungsausschusses, deren Beschlüsse am so nach und nach veröffentlicht wurden und davon gelten einige sogar rückwirkend zum ! Zwei davon sind kleine Weihnachtsgeschenke für die Praxen, über die Sie sich heute schon freuen können: Beate Rauch-Windmüller Fachliche Leiterin AbrechnungEXAKT Zum einen wird die Pauschale im Vertretungsfall erhöht. Vertretungen waren nach der EBM-Reform zum ziemlich unattraktiv, schließlich gab es im Vertretungsfall nur die halbe Versichertenpauschale, also je nach Altersgruppe 6,10 bis 11,80 Euro. Hier hat die KBV nun eine Verbesserung ausgehandelt: Nun gibt es im Vertretungsfall zusätzlich die halbe versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale (= Vorhaltepauschale ) gezahlt, also sieben Euro mehr je Patient. Das Schöne daran ist. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, die KV setzt die Pauschale ohnehin automatisch zu. Zum anderen muss die Kontaktzeit des ausführlichen Gesprächs nach GOP 03230/04230 neben der Versichertenpauschale keine 20 Minuten mehr dauern. Bei der Nebeneinanderberechnung der Versichertenpauschale nach den GOPs oder und der GOP war eine Dauer der Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten bzw. 15 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der GOP 03230/ Diese Klausel ist nun gestrichen worden. Das heißt: Zukünftig genügt ein Arzt-Patienten-Gespräch von vollendeten 10 Minuten Dauer, um (einmal) die 03230/04230 neben der Versichertenpauschale abrechnen zu können. Allerdings wurde in die Präambeln 3.1 und 4.1. auch ein Satz aufgenommen, nach dem Gespräche nach GOP nicht vergütet werden, wenn sie über das Punktzahlvolumen hinausgehen. Einzelne KVen können dazu aber abweichende Regelungen treffen. Ansonsten sind die Geriatrieleistungen nach wie vor der Dauerbrenner bei den Fragen unserer Leser, deswegen habe ich Ihnen in dieser Ausgabe nochmals die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt. Auch hier wird sich eine Änderung in der Leistungslegende der GOP (zum 1. Januar 2014) ergeben, das Wort hausärztlich wird gestrichen, somit ist dann amtlich, dass das Vorliegen eines geriatrischen Basisassessments ausreicht, auch wenn dies in einer anderen Praxis (z. B. Neurologie) erfolgt ist. Herr Dr. Schlüter stellt die psychometrischen Testverfahren vor, die beim geriatrischen Basisassessment zur Anwendung kommen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die entsprechende Leistung nach GOÄ abrechnen und habe Ihnen einige Leserfragen zum Thema zusammengestellt. Eine Frage, die immer noch sehr häufig gestellt wird, ist, ob Geriatrie- und Palliativleistungen im selben Behandlungsfall (Quartal) abgerechnet werden dürfen. Darüber hat Herr Dr. Schlüter in der Ausgabe vom 3. Dezember schon geschrieben, aber ich will es hier nochmals verdeutlichen: Bei den Leistungen der Geriatrie (GOP und 3362) und der Palliativmedizin (GOP 03370, 03371, und 03373)

2 beziehen sich die gegenseitigen Ausschlüsse nur auf denselben Kontakt. Sie dürfen nicht in derselben Sitzung nebeneinander abgerechnet werden, wohl aber im selben Quartal. Voraussetzung ist natürlich, dass die persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte erfolgt sind, die bei den entsprechenden Leistungen genannt sind. Telefonische oder mittelbare Kontakte zählen hierbei nicht mit. Dazu ein Beispiel: Ein 79-jähriger Patient ist in kontinuierlicher Behandlung wegen Diabetes mellitus, Hypertonie, metastasierendem Kolonkarzinom und Polyarthrose. Er klagt nun über Altersschwindel und Vergesslichkeit. 1. Persönlicher APK: Persönlicher APK: Persönlicher APK: , Diagnose: Kognitive Einschränkung, Gangunsicherheit 4. Persönlicher APK: Telefonische Beratung: Nach dem Lesen dieser Ausgabe sind Sie hoffentlich fit in der Abrechnung von Leistungen für diese Patientengruppe. Wenn doch noch Fragen offen sind, können Sie sie aber selbstverständlich nach wie vor während der Redaktionssprechstunde telefonisch oder per oder Fax stellen. Ein frohes Weihnachtsfest und erholsame Feiertage wünscht Ihnen Ihre PS: Diese Ausgabe können Sie hier als pdf herunterladen. Wenn Sie den kostenlosen Downloadbereich unter nutzen wollen, geben Sie als Benutzernamen abrechnung und als Passwort sachkosten ein. In dieser Ausgabe lesen Sie... Diese psychometrischen Testverfahren können Sie problemlos in der Hausarztpraxis erbringen und nach EBM abrechnen Geriatrisches Basisassessment: So rechnen Sie es bei Privatpatienten ab Was Sie bei der Abrechnung der GOP beachten sollten Leserfragen zur Abrechnung hausärztlich-geriatrischer Leistungen Diese psychometrischen Testverfahren können Sie problemlos in der Hausarztpraxis erbringen und nach EBM abrechnen Ein Beitrag von Dr. Dr. Peter Schlüter Psychometrische Testverfahren können z. B. für die (Differential-)Diagnostik der Demenz und Depression eingesetzt werden. Mit den verschiedenen Tests können die Einbußen der kognitiven Leistungen der betroffenen Patienten erfasst werden. Voraussetzung für den Einsatz solcher Tests in der Praxis ist die schnelle und einfache Durchführbarkeit sowie der Erhalt zuverlässiger, gültiger, aussagefähiger und reproduzierbarer Ergebnisse. Sie dienen vor allem dazu, die Dokumentation zu standardisieren und als Grundlage zur Verlaufskontrolle. Für den Einsatz in der Hausarztpraxis sind vor allem diese 6 Verfahren geeignet, deren

3 Durchführung an geschultes Praxispersonal delegiert werden kann: 1. Mini-Mental-Status MMS (Folstein et al.) Dieser Test ist in etwa 10 bis 15 Minuten durchführbar und erlaubt die Abschätzung der kognitiven Fähigkeiten eines älteren Menschen. Durchführungszeit: ca. 10 Minuten. 2. Zahlen-Verbindungs-Test ZVT-G Der Zahlen-Verbindungs-Test misst die Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung und ist somit ein Maß für die kognitive Leistungsgeschwindigkeit. Durchführungszeit: ca. 15 Minuten. 3. Screening-Kurz-Test für zerebrale Insuffizienz C.I.-Test Dieser Kurztest zur Erfassung einer möglichen zerebralen Insuffizienz kann beim Vorliegen eines entsprechenden Verdachts auch als diagnostische Entscheidungshilfe herangezogen werden. Durchführungszeit: ca. 4 Minuten. 4. Syndrom-Kurz-Test SKT Dieser Test ist für die Beurteilung von Schweregrad und Verlauf einer dementiellen Erkrankung geeignet und bietet sich somit in der Praxis zur Verlaufskontrolle an. Durchführungszeit: ca. 10 Minuten. 5. DemTect-Test nach Prof. Kessler Er gibt Aufschluss über kognitive Fähigkeiten des Patienten und erlaubt eine diagnostische Einstufung des Patienten in altersentsprechende Leistung, leichte kognitive Beeinträchtigung und Vorliegen eines Demenzverdachts. Durchführungszeit: 8 bis 10 Minuten 6. DANDTE-Test Dieser Test erlaubt eine Abschätzung der Schwere der depressiven Symptomatik und eine Abgrenzung der Altersdemenz gegenüber einer Involutionsdepression. Er ist ebenfalls zur Verlaufs- bzw. Therapiekontrolle geeignet. So rechnen Sie diese Tests nach EBM ab: Fachbereich GOP Legende Punkte/ Wert in Hausärztlich Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren bei Patienten mit Neurologie Demenzverdacht (z. B. SKT, MMST, TFDD), je Test 19 P. 1,90 Psychiatrie Beachten Sie: Die GOP kann im gleichen Quartal nicht neben der GOP berechnet werden, wohl aber in den anderen Quartalen. Nach GOÄ können Sie dafür die Nr. 857 ansetzen (bei Faktor 2,3: 12,17 ). Übrigens: Die genannten Tests sind bis auf den Barthel-Index urheberrechtlich geschützt und müssen deswegen käuflich erworben werden. Das Kopieren und Weiterverbreiten ist nicht zulässig. Es gibt aber bei einigen Pharmaunternehmen kostenlose Vordrucke.

4 Geriatrisches Basisassessment: So rechnen Sie es bei Privatpatienten ab Auch privat versicherte Menschen leiden an Inkontinenz, Altersschwindel, Sturzgefahr oder haben eine Pflegestufe. Die Betreuungsleistung für Chroniker und Geriatriepatienten wird mit der GOÄ-Nr. 15 abgerechnet, das haben Sie vor zwei Wochen im Beitrag von Dr. Schlüter gelesen. Für das hausärztlich-geriatrische Basisassessment als solches gibt es in der GOÄ zwar keine Komplexziffer. Aber dafür stehen uns Einzelleistungen zur Verfügung, die jede Fachrichtung abrechnen kann. Für die Beratung oder Erörterung dieser Krankheitsbilder wird die Ziffer 1 oder bei gravierender Diagnosestellung (z. B. Demenz) die Ziffer 34 abgerechnet. Die Testungen selbst rechnen Sie so ab: GOÄ-Nr. Leistungstext Wert in F. 2,3 Bemerkung 5 Symptombezogene Untersuchung (kleine Gedächtnisprüfung) 825 Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbstständige Leistung 826 Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung ggf. einschließlich kalorischotologischer Prüfung 830 Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen 10, ,13 Diese 3 Untersuchungen können zusammen bei einem Kontakt erbracht und abgerechnet werden! 13,27 Ausschluss: Neben den GOÄ-Nrn. 825, 826, 830 sind die Nrn. 800 und 801 nicht 10,72 abrechnungsfähig. Tipps: Es sollten also beim ersten Kontakt das Gespräch, die Untersuchung nach Ziffer 7 und die eingehende neurologische Untersuchung nach GOÄ-Nr. 800 erfolgen und anschließend Termine für die Testungen vereinbart werden. Für die privat versicherten PatientInnen können dieselben Standardtestungen wie für gesetzlich Krankenversicherte genutzt werden. Auch hier empfiehlt sich die Dokumentation anhand von Textbausteinen oder einem Word-Dokument. Bei einer Diagnosestellung im geriatrischen Bereich ist die Erhebung der Fremdanamnese und Unterweisung der Angehörigen bzw. der pflegenden Personen unerlässlich. Deswegen können Sie zusätzlich abrechnen: GOÄ-Nr. Leistungstext Wert in F. 2,3 Bemerkung 4 Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugspersonen 29,49 Da es sich um die Neufeststellung einer Diagnose mit lebensverändernder Prognose handelt, ist die Abrechnung der Nr. 4 hier kein Problem. Wichtig: Dokumentieren Sie die Maßnahmen, die Sie mit den Angehörigen bzw. den pflegenden Personen besprochen haben.

5 835 Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind 8,58 Diese Leistung kann auch telefonisch erbracht werden. Allerdings darf der Patient nicht in der Nähe sein, also nicht in direktem Zusammenhang mit einem Patientenkontakt. Tipps: Die GOÄ-Nr. 4 kann nur einmal im Behandlungsfall, die GOÄ-Nr. 835 nur einmalig berechnet werden. Alle weiteren mittelbaren Gespräche und Beratungen (auch telefonisch) werden mit der GOÄ-Nr. 1 abgerechnet. Je nach Zeitaufwand kann die GOÄ-Nr. 1 bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden (außer bei Standard- und Basistarif). Was Sie bei der Abrechnung der GOP beachten sollten Bei der Berechnung der haus-/fachärztlichen Bereitschaftspauschale nach der EBM-GOP sind einige Besonderheiten zu beachten, zu denen ebenfalls immer wieder Fragen auftauchen: Frage 1: Wann wird die GOP angesetzt? Antwort: Bei telefonischen oder mittelbaren Kontakten, z. B. am Anfang des Quartales, wenn noch kein anderer Kontakt stattgefunden hat. Wird im gleichen Quartal eine VP oder GP abgerechnet, muss die GOP wieder gestrichen werden. Sie geht aber auch bei mehreren Ärzten, z. B. innerhalb einer BAG: Arzt A VP, Arzt B Frage 2: In unsere Kinderarztpraxis kommen viele Patienteneltern besonders am Quartalsanfang, um Überweisungen abzuholen (ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt). Welche Ziffern können wir dafür abrechnen? Einige Eltern kommen auch zur Vorstellung mit ihrem Kind und haben Fragen zu einem nicht anwesenden Geschwisterkind, die der Arzt "eben mal mit beantwortet". Wie können wir das abrechnen? Antwort: In allen von Ihnen genannten Fällen rechnen Sie je Kind (das nicht anwesend ist) die GOP ab! Diese ist speziell für die mittelbaren Gespräche mit Eltern und anderen Betreuungspersonen gemacht. "Eben mal mit beantwortet" ist immer ein mittelbarer APK. GOP Legende Punkte Wert in Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten und/oder anderer mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß der Allgemeinen Bestimmungen 88 P. 8,80 Frage 3: Wie oft kann man die GOP ansetzen? Antwort: Einmal im Behandlungsfall (Quartal). Ausnahme: Bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann sie zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Beachten Sie: Die Berechnungsfähigkeit der GOP entfällt, wenn bei demselben Patienten in demselben Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zustande kommt und deswegen eine Versicherten-/Grundpauschale abgerechnet wird. Sie müssen die dann streichen. Das gilt auch dann, wenn z. B. bei rein präventiven Fällen keine Versichertenpauschale berechnet werden kann. In BAGs kann die trotz eines persönlichen APKs abgerechnet werden, wenn die Versichertenpauschale und die hausärztliche Bereitschaftspauschale von unterschiedlichen Mitgliedern der BAG (LANR) erbracht und abgerechnet werden. Grund: Der Ausschluss bezieht sich lediglich auf den Arztfall.

6 Frage 4: Kann man die GOP auch im Notfalldienst abrechnen? Antwort: Nein, im Rahmen des organisierten Notfalldienstes darf die GOP nicht abgerechnet werden. Bei einer telefonischen oder mittelbaren Inanspruchnahme im Notfalldienst setzen Sie die entsprechende Konsultationspauschale nach den GOPs 01214, oder plus Zuschlag an. Leserfragen zur Abrechnung hausärztlich-geriatrischer Leistungen Frage 1: Erfolgt die Vergütung für das geriatrische Basisassessment und für den Betreuungskomplex extrabudgetär? Das wurde bei unserer heutigen Zusammenkunft so dargestellt. War mir eigentlich nicht bekannt. Antwort: Dies kann von KV zu KV unterschiedlich sein, da jede KV einen eigenen Honorarverteilungsvertrag (HVV) macht. Dieser HVV sollte auf der Homepage Ihrer KV abrufbar sein, dort können Sie nachschauen, dann haben Sie die korrekte Information. Viele KVen sind auch noch dabei Berechnungen anzustellen und manchmal ist es noch gar nicht geklärt, wie diese Leistungen vergütet werden, im Budget oder außerhalb oder mit Quote. Frage 2: Kürzlich lasen wir, dass das geriatrische Basisassessment auch von einem anderen Arzt erbracht werden kann und wir trotzdem den Betreuungskomplex abrechnen können. Bitte um Info, ob dieses zutrifft. Antwort: Ja, diese Aussage ist korrekt. Wenn Ihnen ein Befund einer anderen Praxis über die Durchführung des geriatrischen Basisassessment vorliegt und eine entsprechende gesicherte Diagnosestellung im Befund steht, können Sie den Betreuungskomplex GOP abrechnen. Mein Rat: Ich würde sicherheitshalber im Begründungsfeld Ihres Computers die Angabe: Fremdbefund liegt vor eingeben, damit die KV die GOP nicht streicht. Frage 3: Bezüglich der neuen Definition und geänderten Regeln zu Delegation vom geriatrischen Basisassessment, habe ich eine Frage: Kann man die Ziffer GOP (Betreuungskomplex) nur unter den genannten Voraussetzungen abrechnen oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten? Oder würde auch nur das hohe Alter ausreichen? Antwort: Ein hohes Alter alleine reicht nicht aus, sondern es müssen wie im Leistungstext beschrieben auch geriatrietypische Symptome vorliegen. In der Präambel der Geriatrieleistungen sind einige Beispiele und auch ICD-10- Kodierungen benannt, bei denen diese Leistungen abgerechnet werden können. Frage 4: Ich betreue seit Jahren eine Gruppe geistig und/oder körperlich Behinderter einer Wohngruppe der Lebenshilfe. Der Aufwand dürfte sicher höher liegen als bei so manchem geriatrischen Patienten über 70. In der Regel haben diese Patienten einen GdB von 100 Prozent. Unter der Diagnose F73.8 und F59 sind die meisten Fertigkeits- und Fähigkeitsstörungen zusammengefasst. Ist die Abrechnung der und hier denkbar und richtig? Falls nicht, was könnte man ansonsten abrechnen? Es ist mal wieder ein klassisches Beispiel, wie die Betreuung von Behinderten im EBM vergessen wurde! Antwort: Sie haben völlig recht, durch die Festlegung von ICD-10-Kodierungen hat man die geriatrischen Ziffern stark eingeschränkt. Sicherlich liegt aber bei den Menschen der Wohngruppe, die Sie betreuen, eine Pflegestufe vor, die Sie berechtigt, die GOP zu erbringen (ICD-10 Z74.9G). Ob Sie die GOP abrechnen können, liegt dann an der Diagnosestellung bzw. dem ICD-10-Kode, an den diese GOP gebunden ist. Hier können Sie großzügig in der Diagnosestellung sein, denn schon z. B. eine Inkontinenz (siehe Leistungslegende) reicht zur Abrechnung der Ziffer aus. Frage 5: Ich habe mehrere Privatpatienten im Altenheim. Manchmal muss ich wegen einem Patienten mehrmals täglich mit dem Pflegepersonal telefonieren. Wie oft darf ich denn dann die Ziffer 1 abrechnen? Antwort: Die GOÄ-Ziffer 1 unterliegt keinerlei Mengenbegrenzung, weder am Tag, noch im Behandlungsfall. Sie kann so oft abgerechnet werden, wie sie erbracht wird. Für Gespräche mit dem Pflegepersonal können Sie einmal im Behandlungsfall (= Monat) zusätzlich die Ziffer 4 (Fremdanamnese/Unterweisung) ansetzen, alle anderen Gespräche dann mit der Ziffer 1. In der nächsten Ausgabe lesen Sie... Hausbesuche am Wochenende so rechnen Sie sie korrekt ab Wochentags gibt es abrechnungstechnisch keine dringenden Hausbesuche! Wegegeld bei Hausbesuchen und Visiten: So ermitteln Sie es richtig und rechnen es vollständig ab

7 Leserfragen zu Hausbesuchen Dieser Newsletter ist ein Service der Redaktion von Abrechnung Exakt. PKV Informationszentrum für die Wirtschaft GmbH Residenzstraße 24, München, Telefon , Telefax , info(at)pkv-verlag.de, Geschäftsführer: Tim Egenberger, Dipl.-Kfm., Dipl.-Volksw., Handelsregister: HRB AG München, UST-ID: DE Wiedergabe auch auszugsweise nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers. Alle Beiträge sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr.

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