ASIAN EUROPEAN POLICY DIALOGUE LOCAL LEVEL POLITICS, RELATED POLICY AREAS AND THE ROLE OF THE STATE
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- Clemens Jaeger
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1 ASIAN EUROPEAN POLICY DIALOGUE LOCAL LEVEL POLITICS, RELATED POLICY AREAS AND THE ROLE OF THE STATE SESSION 2: Democracy at the Grassroots Urban Contexts Lokale Politik, Demokratie und Partizipation in Berlin Beitrag von Katrin Lompscher, MdA Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Kurzfassung Vor dem Hintergrund eigener politischer und professioneller Erfahrungen gebe ich einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und praktischen Erfahrungen von Politik und Partizipation in Deutschland und Berlin auf lokaler Ebene. An drei Beispielen verdeutliche ich die Funktionsweise und Handlungsspielräume lokaler Politik in Berlin. Beispiel 1 Bürgerkommune Lichtenberg: In einem Berliner Bezirk mit mehr als Einwohner/innen hat die von der LINKEN geführte Kommunalverwaltung ein Leitbild zur breiten Einbeziehung der Bürgerschaft in kommunale Entwicklungen und Entscheidungen aufgestellt. Hierfür wurden Handlungsziele formuliert und Beteiligungsinstrumente geschaffen, die weit über den Berliner Bezirk hinaus beachtet werden. Besonders hervorzuheben sind der Bürgerhaushalt, die aus dem kommunalen Stadtteilmanagement hervorgegangene Gebietskoordination, das Netz von Stadtteilzentren sowie die von Bürgerjurys zu entscheidenden Kiezfonds. Auch wenn die LINKE nicht mehr an der Spitze der Kommune steht, erweisen sich zahlreiche Weichenstellungen als nachhaltig. Beispiel 2 Bürgerentscheid Mediaspree versenken: Seit Mitte der 2000er Jahre sind die direkten Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten in der Berliner Politik von der Rot-Roten Koalition ausgeweitet und gestärkt worden, zuerst auf Bezirks-, später auf Landesebene. Der erfolgreiche Bürgerentscheid Mediaspree versenken 2008 richtete sich gegen die kommerziell orientierte städtebauliche Entwicklung des innerstädtischen Spreeraumes in Friedrichshain-Kreuzberg. Obwohl zum Zeitpunkt der Abstimmungen viele Projekte bereits rechtlich zulässig waren, hat der Bürgerentscheid zu zahlreichen Veränderungen geführt. Zugleich markierte er den Wiederbeginn einer kritischen Stadtentwicklungsdebatte und der Vernetzung stadtpolitischer Initiativen. Beispiel 3 Volksentscheid(e) Wasser 2011 und Energie 2013: Nach der Änderung der Verfassung von Berlin 2006 sind in Berlin Volksentscheide ermöglicht worden hatte der Entscheid zum Wasser- Volksbegehren Erfolg, das die Offenlegung von Privatisierungsverträgen und deren Rückabwicklung zum Ziel hatte. Der einzige bisher. Vor wenigen Tagen ist der Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energie knapp gescheitert. Das Zustimmungsquorum von 25% aller Wahlberechtigten ist im Bundesvergleich recht hoch, dessen Absenkung wird schon länger diskutiert. Fazit: Gerade auf der lokalen Ebene gewinnen die Instrumente direkter Demokratie und die unmittelbare Partizipation der Bürgerschaft immer mehr an Bedeutung. Das gilt für die kommunale Praxis ebenso wie für die wachsende Zahl von Volksabstimmungen. Die Impulse aus diesen Initiativen in die politische Praxis einfließen zu lassen ist ratsam, auch wenn ein Abstimmungsziel z.b. am Quorum scheitert oder die Abstimmungsergebnisse nicht rechtlich bindend sind. Andernfalls folgt die Quittung bei der nächsten Wahl.
2 Gliederung 0. Persönliche Vorbemerkung 1. Das politische System in Berlin 2. Das Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie in Berlin 3. Drei Beispiele zur lokalen Demokratie 3.1. Beispiel 1: Ein Berliner Bezirk auf dem Weg zu Bürgerkommune 3.2. Beispiel 2: Erfolgreicher Bürgerentscheid setzt Zeichen gegen kommerzielle Stadtentwicklung 3.3. Beispiel 3: Volksentschiede zur Rekommunalisierung verändern die Politik der Herrschenden 4. Fazit: Lokale Politik braucht Partizipation Persönliche Vorbemerkung Als Stadtplanerin beschäftige ich mich seit Ende der 80er Jahre mit der Entwicklung Berlins habe ich als Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Treptow erstmals kommunalpolitische Erfahrungen gesammelt. Danach war ich einige Jahre als Bürgerdeputierte Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses der BVV in Berlin Mitte. Seit 1996 war ich als wissenschaftliche Referentin der damaligen PDS-Fraktion erstmals unmittelbar beteiligt an der Landespolitik. Es folgten ab Jahre in der Berliner Administration, erst in einer Bezirksregierung, dann in der Landesregierung. Seit 2011 bin ich erstmals Mitglied des Landesparlaments und mache Oppositionspolitik auf dem Feld der Stadtentwicklung. Aufgrund meiner politischen Erfahrungen, zunächst in der betrieblichen Mitbestimmung und später in Parlamenten und städtischer Administration sehe ich als wesentliche Erfolgsfaktoren: Es sind Zeit und Sachverstand erforderlich, um die Vorlagen der Regierung/Verwaltung zu bearbeiten und eigene Initiativen zu erarbeiten. Deshalb müssen eigene Schwerpunkte gesetzt und gute Arbeitsteilung organisiert werden. Auch auf kommunaler Ebene sind die politischen Mehrheitsverhältnisse letztlich entscheidend, auch wenn die Regelung praktischer Fragen oft über Parteigrenzen hinweg möglich ist. Daher sind Kommunikations- und Verhandlungsgeschick wichtige Qualitäten in der Politik. Ohne das Zusammenwirken mit Anderen sind viele Ziele nicht zu erreichen. Deshalb Vernetzung und Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren von zentraler Bedeutung. Das politische System in Berlin Die deutsche, insbesondere die Berliner Demokratiegeschichte ist jung und wurde wesentlich von außen bestimmt. Deutschland heute ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, geprägt durch ein komplexes Rechtssystem und durch eine föderale Struktur mit starken Kommunen. Jede Verwaltungsentscheidung kann rechtlich überprüft werden. An vielen Verwaltungsentscheidungen müssen Bürger/innen und Interessengruppen (Verbände) zwingend beteiligt werden. Das führt auch dazu, dass Politik und Verwaltung im Grundsatz ihr Handeln öffentlich kommunizieren und dokumentieren. Vergleichbare demokratische Regeln gibt es für die Wirtschaft nicht. Die Selbstverwaltung der Kommunen ist im Grundgesetz garantiert (Artikel 28 (2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der
3 Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln... Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftsbezogene Steuerquelle. ). Die daraus resultierende starke Stellung der Kommunen im politischen System Deutschlands unterstützt die Herausbildung direkter Demokratie auf lokaler Ebene. Berlin ist die mit Abstand größte Stadt Deutschlands und hat eine besondere Geschichte, mit Teilung 1945 und Wiedervereinigung seit Berlin ist Bundeshauptstadt, Bundesland und Einheitsgemeinde mit 12 Bezirken, Einwanderungsstadt und Zufluchtsort für Flüchtlinge. Das Berliner Abgeordnetenhaus ist das Landesparlament. Der Senat als Landesregierung wird vom Regierenden Bürgermeister als Ministerpräsident geführt, auf der lokalen Ebene gibt es Bezirksämter (Administration) und Bezirksverordnetenversammlungen (Parlament). Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen finden gemeinsam und regulär alle fünf Jahre statt, zuletzt Die Wahlbeteiligung lag im Durchschnitt bei rd. 60 Prozent, in den einzelnen Bezirken zwischen 51 und 70 Prozent. Die Berliner Bezirke früher waren es 23, seit 2001 sind es 12 - haben zwischen und Einwohner/innen, sie sind also mittleren Großstädten vergleichbar. Ihnen sind zwar zahlreiche kommunale Aufgaben übertragen, wesentliche Elemente kommunaler Eigenverantwortung wie eigene Finanzquellen und Rechtsstellung haben sie jedoch nicht. Die Rechtsstellung der bezirklichen Parlamente der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) als Teil der Verwaltung ist schwächer als die richtiger Gemeindeparlamente. Wesentliche Beschlussrechte der BVV bestehen beim Haushaltsplan und in der Bauplanung. 2. Das Verhältnis von repräsentativer und direkter Demokratie in Berlin Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen werden zeitgleich gewählt. Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus gilt eine Sperrklausel von 5 Prozent. Für die Wahlen in den Bezirken ist die Sperrklausel von 5 auf 3 Prozent gesenkt worden. Eine solche Sperrklausel auf kommunaler Ebene gibt es in Deutschland sonst nicht, Ausnahmen bilden die anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und in Bremen. EU-Bürger/innen können sich an den Wahlen zu den BVV beteiligen. Für ein Wahlrecht ab 16 Jahren setzt sich DIE LINKE Berlin ein, bisher erfolglos. Auf Landesebene kann bisher nur in Brandenburg und Bremen ab 16 Jahren gewählt werden, auf Kommunalebene in sieben von sechzehn Bundesländern. Das Abgeordnetenhaus hat lt. Verfassung mindestens 130 Mitglieder, aktuell sind es 149. Die Bezirksverordnetenversammlungen haben einheitlich 55 Mitglieder. Das Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse tagen wie die bezirklichen Gremien meist öffentlich. Es führt Anhörungen durch, es kann Sonderausschüsse oder Kommissionen einsetzen, in denen jeweils Externe in die politische Meinungsbildung einbezogen werden. Auf allen parlamentarischen Ebenen existieren formell eingerichtete Beschwerdegremien (Petitionsausschuss, Ausschuss für Eingaben und Beschwerden), die durch natürliche bzw. juristische Personen angerufen werden können. Die Anliegen werden den zuständigen Verwaltungen zur Prüfung bzw. Klärung übergeben. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Diese lang bestehenden Formen der Bürgerbeteiligung an der repräsentativen Demokratie werden sehr unterschiedlich genutzt. Wenn Entscheidungen und Konflikte anstehen mehr ansonsten weniger.
4 Die Geschichte der direkten Demokratie in Berlin ist besonders jung. Volksabstimmungen sind erst 1995 wieder in die Verfassung aufgenommen worden, nachdem sie in Berlin (West) abgeschafft worden waren. Die größten Reformen erfolgten 2005 und 2006, zu Zeiten als in Berlin die LINKE an der Regierung beteiligt und in dieser Frage sehr engagiert war wurden auf der Bezirksebene direkte Beteiligungsmöglichkeiten und Abstimmungen erweitert bzw. erstmals etabliert. Mit den Wahlen 2006 fand zugleich ein Verfassungsreferendum zur direkten Demokratie auf Landesebene statt und 2010 wurden die Regelungen weiter modernisiert, so dass Berlin beim bundesweiten Vergleich der Nicht-Regierungsorganisation Mehr Demokratie e.v. inzwischen den 2. Platz einnimmt. Es gibt in Berlin nur wenige obligatorische Volks- bzw. Bürgerentscheide. Die Bezirksverordnetenversammlung kann mit einer Zweidrittelmehrheit einen Bürgerentscheid zu einem bestimmten Gegenstand einleiten ( 46 (4) BezVG). Auf der Landesebene muss ein Volksentscheid angesetzt werden, wenn eine Verfassungsänderung auf die Regelungen zur direkten Demokratie (Art. 62 und 63 VvB) gerichtet ist (Art. 100 VvB). Eine Länderfusion von Berlin und Brandenburg ist ebenfalls zwingend dem Referendum zu unterstellen. Das direktdemokratische Verfahren in den Berliner Bezirken ist zweistufig ausgestaltet: Bürgerbegehren (Unterschriftensammlung) und Bürgerentscheid (Abstimmung). Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten von drei Prozent der zur BVV Wahlberechtigten unterstützt wird. Die Unterschriften können von den Initiatoren frei gesammelt werden. Spätestens vier Monate findet über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid statt. Die BVV kann einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen. Der Bürgerentscheid unterbleibt, wenn die BVV dem Bürgerbegehren innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer von den Initiatoren akzeptierten Form zustimmt. Eine Vorlage ist angenommen, wenn sie eine Mehrheit der JA-Stimmen erhält. Diese Mehrheit muss zusätzlich 10 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen. (Zustimmungsquorum) Die Einwohnerinnen und Einwohner mit vollendetem 16. Lebensjahr haben das Recht, Empfehlungen an die BVV zu richten (Einwohnerantrag). Ein Einwohnerantrag muss von mindestens Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks unterstützt werden. Ein Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens auf Landesebene muss von mindestens wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden. Bei einem Antrag auf Parlamentsauflösung oder bei Verfassungsänderungen sind Unterschriften erforderlich. Bei Zulässigkeit des Antrags kann das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten das Anliegen übernehmen. Ansonsten kann innerhalb eines Monats ein Volksbegehren beantragt werden. Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von vier Monaten von sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus von Berlin Wahlberechtigten unterstützt wird - bei Volksbegehren zu Verfassungsänderungen oder einer Parlamentsauflösung sind 20 Prozent nötig. Spätestens vier Monate nach Feststellung des Zustandekommens (acht Monate bei Zusammenlegung mit einer Wahl) findet über den Gegenstand des Volksbegehrens ein Volksentscheid statt (bei einer Parlamentsauflösung nach zwei Monaten). Das Landesparlament kann einen eigenen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen. Der Volksentscheid unterbleibt, wenn das
5 Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in seinem wesentlichen Bestand unverändert übernimmt. Ein Gesetz ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit für das Gesetz stimmt und diese Zustimmung einem Viertel der Wahlberechtigten entspricht. Eine Verfassungsänderung ist angenommen, wenn eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, welche mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen muss. Erhalten bei konkurrierenden Vorlagen mehrere Vorschläge eine Mehrheit der JA-Stimmen, so ist die Vorlage mit den meisten JA-Stimmen angenommen. Bei Volksentscheiden zu Neuwahlen müssen sich mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen und die Mehrheit für die Auflösung stimmen. Mittels der Volksinitiative haben Einwohnerinnen und Einwohner Berlins das Recht, das Abgeordnetenhaus mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Die Volksinitiative muss von mindestens Einwohnerinnen und Einwohnern unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wahlberechtigung unterstützt werden. Einzige Voraussetzung ist der Erstwohnsitz in Berlin. Unterschreiben dürfen auch 16- und 17-Jährige. Ist die Volksinitiative zustande gekommen, hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, über das Anliegen zu beraten. Die Initiatoren haben das Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Das Verfahren endet mit einer Aussprache im Plenum des Abgeordnetenhauses. Die direkte Demokratie findet in Berlin immer mehr Zuspruch. Auf Bezirksebene sind 33 Verfahren bisher abgeschlossen, wurden 5 von der BVV übernommen, waren 2 Bürgerentscheide inhaltlich erfolgreich, 2 laufen aktuell. Auf Landesebene sind 28 Verfahren abgeschlossen, nur 2 sind vom Abgeordnetenhaus übernommen worden, ein Volksentscheid war erfolgreich, 3 laufen. Verfahren der direkten Demokratie waren bisher mehrheitlich nicht erfolgreich und wurden nur selten von der herrschenden Politik übernommen, dies aber öfter auf lokaler als auf Landesebene. Die Regeln werden weiter diskutiert, insbesondere die Höhe des Zustimmungsquorums auf Landesebene steht in der Kritik. Dennoch wächst die Zahl ihrer Unterstützer. Sie sind in einer modernen lebendigen Demokratie nicht mehr wegzudenken. 3. Drei Beispiele zur lokalen Demokratie Es besteht darüber hinaus eine Vielzahl von formellen und informellen Formen der Bürgerbeteiligung, teils auf gesetzlicher Grundlage (wie Elternausschüsse oder Seniorenvertretungen) teils auf Initiative engagierter Bürger/innen, teils von Politik bzw. Verwaltung zusätzlich geschaffen. Das reicht in den Bezirken von Einwohnerfragen und Einwohneranträgen bis zur Berufung von unterschiedlichsten Beratungs- und Entscheidungsgremien. Die folgenden Beispiele stehen exemplarisch für den Beitrag der lokalen Demokratie zur gesellschaftlichen Entwicklung. 3.1 Lichtenberg - Ein Berliner Bezirk auf dem Weg zu Bürgerkommune Im Bezirk Lichtenberg gab es 1995 den ersten linken Bürgermeister in Berlin. Von Beginn an war der Ausbau der Bürgerbeteiligung ein zentrales Anliegen linker Kommunalpolitik. Als einer der ersten Bezirke führte Lichtenberg direkte Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger/innen ein. Das reicht von Einwohnerfragestunden über Einwohneranträge bis zur Bildung von Bürgergremien und Bürgerjurys zur Vergabe öffentlicher Mittel (Kiezfonds, Quartiersfonds) in allen Stadtteilen und besonderen Fördergebieten.
6 In verschiedenen Ortsteilen des Bezirkes bestehen durch Selbstorganisation entstandene und ehrenamtlich arbeitende Bürgervereine, Kiezbeiräte und Gewerbeinitiativen, mit denen das Bezirksamt in lokalen Fragen eng zusammenarbeitet. Außerdem gibt es Fachbeiräte zur Beratung des Bezirksamtes und zur Begleitung von kommunalpolitischen Aktivitäten. Beispielhaft seien genannt: Aus dem Bereich Stadtentwicklung Denkmalbeirat (Experten), Verkehrbeirat (Bewohner, Kommunalpolitiker und Experten), Sanierungsbeirat (für das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee Nord), aus anderen Bereichen Kulturbeirat, Behindertenbeirat, Kleingartenbeirat, Migrantenbeirat, Krankenhausbeirat, Bezirksschulbeirat, Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten. Ein Teil dieser Beiräte besteht aufgrund expliziter gesetzlicher Vorschriften. Für das städtebauliche Förderprogramm Stadtumbau Ost habe ich als damals zuständige Stadträtin einen Projektbeirat berufen. In Berlin wird das Programm seit 2001 bis heute vor allem zum Umgang mit nicht mehr benötigten Kindereinrichtungen und Schulen sowie zur Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Plätze, Grünflächen, Abrissstandorte) genutzt. In dem Beirat waren Experten, Bewohner, Kommunalpolitiker, Vertreter anderer Beiräte, lokale Vertreter der Wohnungseigentümer und weitere lokale Akteure vertreten. Der Beirat wirkte an der Maßnahmenfestlegung mit und diskutierte konkrete Planungen. Mit diesem Beirat habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Einbindung der Mitglieder in die konkreten Entscheidungsprozesse also wofür wieviel Geld ausgegeben werden kann zu einer großen Motivation und einer sehr ernsthaften Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Anliegen des Programms führt. Nachdem sowohl in der Verwaltung als auch bei den Kommunalpolitikern zunächst eine gewisse Skepsis bestand und der entstehende Betreuungsaufwand als zu aufwändig kritisiert worden ist, haben inzwischen alle Beteiligten erkannt, dass die so entstehenden Planungen und Projekte große öffentliche Akzeptanz gewinnen. Gebietskoordination Der Bezirk Lichtenberg arbeitet sehr intensiv daran, die Stadtteil- und Bürgerorientierung der Kommunalverwaltung voranzutreiben. Im Jahr 2001 wurde mit der Etablierung eines bezirksweiten Stadtteilmanagements ein wesentlicher Schritt getan. In der Bezirksverwaltung sind fünf Mitarbeiterinnen des beim Bürgermeister angesiedelten Steuerungsdienstes mit dieser Aufgabe betraut. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Kommunikation zwischen den Bürger/-innen, lokalen Akteuren und Verwaltung zu gewährleisten. Sie halten regelmäßig Kontakt zu Bürger/innen und lokalen Einrichtungen, sie vermitteln bei auftretenden Problemen und unterstützen die Selbstorganisation der Bürger/innen. Die fünf Teilräume des Bezirkes und der Gebietskoordination haben je ca Einwohner/innen. Allein anhand dieser Dimension wird deutlich, dass damit nicht jedes lokale Problem und jedes Bürgeranliegen bearbeitet werden kann. Diese Struktur ist dennoch ein innovativer erster Schritt, um die Bürgernähe der Verwaltung zu stärken. Auch hier bestanden und bestehen Vorbehalte in den traditionellen Strukturen, es werden zumeist Eingriffe in die eigenen Kompetenzen befürchtet, oder es wird eine politische Instrumentalisierung unterstellt. Mit diesen Kritiken ist laufend und ernsthaft umzugehen, anders kann die notwendige Akzeptanz nicht erreicht werden Lokale Netzwerke
7 Mit dem gleichen Ziel und ergänzend zum bezirklichen Stadtteilmanagement wird seitens des Bezirkes die Vernetzung von freien Trägern sozialer und kulturelle Angebote auf Stadtteilebene gefördert. Hierzu erhalten einzelne freie Träger eine finanzielle Förderung, die an die Aufgabe der Stadtteilvernetzung gebunden ist. Im Ergebnis gibt es zur Zeit 11 Träger sogenannter soziokultureller Zentren. Gegenwärtig ist der Bezirk dabei, deren Aufgabenprofil zu konkretisieren und den Abschluss mehrjähriger Leistungsverträge vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird die sozialräumliche Gliederung des Bezirkes überprüft und voraussichtlich neu gefasst. Bisher existieren 30 Sozialräume, die insbesondere der Daten- und Bedarfserhebung für öffentliche Leistungen sowie der Beobachtung sozialer Entwicklungstrends dienen. Diese sehr kleinteilige Struktur aber nicht geeignet, um künftig auf Stadtteilebene öffentliche Angebote und Finanzströme zu organisieren. Die o.g. 5 Mittelbereiche sind dafür wiederum zu groß, so dass der gegenwärtige Vorschlag die Bildung von 10 bis 13 Stadtteilen vorsieht, die nach stadtstrukturellen und lebensräumlichen Gegebenheiten, unter Beachtung statistischer Erhebungsbereiche, abgegrenzt worden sind. In den verschiedenen Fachverwaltungen, insbesondere Jugend und Soziales existieren Regionalkonferenzen auf Fachebene unter Einbeziehung freier Träger, politischer Vertreter/innen und lokaler Akteur/innen. Bürgerhaushalt Im Bezirk Lichtenberg wurde 2005 der erste Berliner Bürgerhaushalt durchgeführt und gilt seitdem deutschlandweit als Leuchtturmprojekt. Hierbei wird über die sogenannten steuerbaren Ausgaben im bezirklichen Haushalt (das waren Mio. von insgesamt 640Mio. ) ein breit angelegter Dialog mit den Bürgern geführt. Das Beschlussrecht des Parlaments bleibt davon unberührt. Aber es soll bei seiner Beschlussfassung die Anregungen und Vorschläge der Bürger berücksichtigen. Nach den Wahlen 2011 wird auch in Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf wird über die Neuauflage beziehungsweise Einführung eines Bürgerhaushalts diskutiert. In Lichtenberg wurden bis 2009 jährlich etwa ausgegeben. Die größten Kosten verursachten dabei das Internet ( ) und das Porto für die Haushaltebefragung ( ). In 2010 wurde die Haushaltebefragung auf umgestellt, so dass für diesen Kostenpunkt nur noch anfielen. Da die Umsetzung von angenommenen Vorschlägen mitunter mehrere Jahre dauern kann, sind in Lichtenberg ergänzend Kiezfonds in einer Gesamthöhe von eingerichtet worden. Der Bezirkshaushalt wird für die Einwohnerinnen und Einwohner verständlich aufbereitet. Das gilt für die Einnahmen- und für die Ausgabenseite. Der Bürgerhaushalt soll in den regulären Haushaltsprozess fest eingebunden sein. Der Bürgerhaushalt soll alle steuerbaren Leistungen des Bezirks zum Thema haben. Der Bürgerhaushalt ist ein institutionalisiertes Verfahren und sollte jährlich stattfinden. Zur Gewährleistung eines transparenten, bürgernahen und praktikablen Verfahrens soll eine mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung besetzte Arbeitsgruppe gebildet werden, die den gesamten Prozess ehrenamtlich begleitet und berät.
8 Der Bürgerhaushalt soll eine öffentliche Diskussion und Gewichtung aller Ideen beinhalten. Der Bürgerhaushalt soll durch die Nutzung von verschiedenen und niedrigschwelligen Beteiligungsmöglichkeiten möglichst vielen Menschen eine Teilnahme ermöglichen. Der Bezirk soll Rechenschaft darüber ablegen, wie mit den Vorschlägen umgegangen wurde. Als erster Schritt wurde in einer lokalen Zeitung eine Beilage des Bezirksamtes veröffentlicht, in dem Inhalt und Verfahren der Haushaltsplanaufstellung so hoffen wir jedenfalls verständlich erläutert werden. Denn die Voraussetzung einer Beteiligung ist, dass alle Beteiligten wissen, worum es geht. Als zweiter Schritt wurde eine verwaltungsinterne Projektgruppe Bürgerhaushalt gebildet, in der alle Fachabteilungen vertreten sind. In kurzfristig stattfindenden Workshops wird diese Projektgruppe das weitere Verfahren diskutieren und dem Bezirksamt und dem Parlament daraus Entscheidungsvorschläge unterbreiten. Eine wichtige Rolle bei der Organisation des Dialogs in den Stadtteilen wird dem Stadtteilmanagement und den soziokulturellen Zentren zukommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, wie groß die Resonanz der Bürger auf das Angebot zur Mitentscheidung über den Haushalt sein wird und ob dieses Projekt letztlich ein Erfolg sein wird. Das Projekt liegt in der Logik der bisherigen Strategie des Bezirkes, die Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken und damit ihr Engagement herauszufordern und ihre Identifikation mit ihrem Lebensumfeld zu erhöhen. 2013: rd. 400 Vorschläge liegen vor, Votierung im Frühjahr Mediaspree versenken - Bürgerentscheid setzt Zeichen gegen kommerzielle Stadtentwicklung Westberlin ist in den 1970er Jahren bundesweit und international bekannt geworden, weil mit Hausbesetzungen im großen Umfang der Abriss von Altbauten in den zentrumsnahen Mietshausgebieten in den Bezirken Kreuzberg, Wedding, Tiergarten und Charlottenburg verhindert werden sollte. (Auch in Ostberlin haben sich seit den 80er Jahren Bürgerinitiativen zur Stadterneuerung gebildet). Im Ergebnis dieser außerhalb der traditionellen Institutionen und im heftigen Widerspruch zu deren bisherigen Zielen entstandenen Bewegung ist die behutsame Stadterneuerung mit weitreichenden Beteiligungsmöglichkeiten der Betroffenen an den Planungen entstanden. Diese Form der Bauplanung war und ist vorbildlich in Deutschland und Europa und hat die Planungsprozesse stark verändert. In der Bauplanung ist die Bürgerbeteiligung explizit gesetzlich vorgesehen. Im Baugesetzbuch ist zum Einen die Planungshoheit der Gemeinden für die bauliche Entwicklung des Gemeindegebietes festgeschrieben, zum anderen sind formalisierte Beteiligungsprozesse in der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) vorgegeben. Innerhalb der Planungsverfahren gibt es am Anfang der Planung eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und kurz vor Abschluss eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Diese werden ortsüblich bekannt gemacht (in Berlin durch Zeitungsinserate) und dauern in der Regel 4 Wochen. In diesem Zeitraum haben die Bürger/-innen die Möglichkeit, die Planungen einzusehen und mündliche und schriftliche Anregungen hierzu abzugeben. Diese Äußerungen werden durch die Stadtplanungsbehörde ausgewertet und abgewogen und das Ergebnis der lokalen Regierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach kann das Verfahren mit den bisherigen oder geänderten Planungszielen fortgesetzt werden. Bei wesentlichen Änderungen ist die Beteiligung zu wiederholen. Die Beschlussfassung über den Plan
9 obliegt dem Parlament. Erst danach ist er verbindlich, entweder für die Behörden (Flächennutzungsplan) oder für Behörden und Dritte (Bebauungsplan). In besonderen Stadtgebieten (Sanierungs-, Entwicklungs- und Stadtumbaugebiete) sind noch weitergehende Beteiligungsformen und gremien vorgesehen. Ergänzt werden die Sanierungsaktivitäten durch neue städtebauliche Instrumente der sozialen Stadtentwicklung (insbesondere Quartiersmanagement in 17 Berliner Stadtteilen) und weitere stadtteilorientierte Förderprogramme. 3.3 Volksentschiede zur Rekommunalisierung verändern die Politik der Herrschenden Gemeinden und Landkreise (Kommunen) haben eine weit reichende Verantwortung bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und öffentlicher Angebote. Sie können sich auch wirtschaftlicher Unternehmen zur Erbringung dieser Leistungen bedienen. Im Gefolge von Privatisierungen öffentlicher Leistungen sind demokratische Einflussrechte zurückgedrängt worden. Privatisierung und Rekommununalisierung öffentlich finanzierter Leistungen sind aktuell wieder ein wichtiges Feld der politischen Auseinandersetzung in Deutschland und Berlin. 4. Fazit: Lokale Politik braucht Partizipation Die politische Wende in der DDR hat zu einschneidenden Veränderungen im demokratischen System geführt. Die Zeitspanne zwischen Herbst 1989 und dem Beitritt zur BRD am 3. Oktober 1990 wurde von den Aktiven als gesellschaftspolitisches Experimentierfeld erlebt und genutzt. Weitreichende Formen direkter Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung sind in kurzen Fristen ohne große Vorbereitung entstanden und haben funktioniert. Runde Tische auf allen politischen und territorialen Ebenen, Gründung von Parteien und politischen Gruppierungen, unabhängige Expertentreffen zu den gesellschaftlichen Problemen, z.b. Volksbaukonferenz im März 1990, Entstehung einer Vielzahl von Bürgerinitiativen. Mit der Übernahme des bundesdeutschen Staats- und Rechtsrahmens haben viele dieser Partizipationsformen ihre rechtliche Grundlage und z.t. faktische Berechtigung verloren. Geblieben ist jedoch die Erkenntnis, dass bei klarer Zielsetzung und kompetenten Akteur/-innen in kurzer Zeit geeignete Verfahren und Formen der politischen Steuerung und Mitbestimmung gefunden werden können. Eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz dieser Verfahren und für das Engagement der Menschen ist die Möglichkeit der tatsächlichen Einflussnahme. Jeder auch der geringste Anschein von Alibifunktion diskreditiert diese demokratischen Instrumente und führt zu einem erheblichen, nur bedingt korrigierbaren Rückschlag. Aus den genannten Beispielen wird deutlich, dass der Ausbau der Bürgerbeteiligung an den Entscheidungen von Politik und öffentlicher Verwaltung politisch gewollt sein muss. Eine andere Möglichkeit, die sich letztlich am Ende der DDR erwiesen hat, ist die Kapitulation des Staates vor dem selbst organisierten und sehr kraftvollen Bürgerwillen. Das ist allerdings nicht mein Thema.
10 Nach meiner Erfahrung ist für die Ausweitung und Institutionalisierung der Bürgerbeteiligung ein Top-Down-Prozess erforderlich. Gestützt auf politische Beschlüsse ist die Führungsebene in der Verwaltung in der Verantwortung, diesen politischen Willen durchzusetzen. Eine wirkliche Mitwirkung der Bürger muss Mitbestimmung ermöglichen, anders sind Bürgerengagement und ehrenamtliche Tätigkeit nicht dauerhaft zu mobilisieren. Die Notwendigkeit der Befähigung zur Beteiligung habe ich bereits früher hervorgehoben. Damit meine ich nicht Vorurteile über mangelnde Kompetenz von Bürgern. Aber die Entscheidungsprozesse und deren Rahmenbedingungen sind in der Regel sehr komplex. Alle Beteiligten müssen daher zumindest ähnlichen Zugang zu den relevanten Informationen und Kenntnisse über die notwendigen Verfahren haben. Wissen ist Macht! Die Verfahren der Bürgerbeteiligung sind vielfältig und entwicklungsfähig. Im Selbstverständnis und im Handeln der Verwaltung sind Veränderungen notwendig, denn noch viel zu oft werden sich einmischende Bürger als störend empfunden. Andererseits kommen viele Ideen zur Bürgerbeteiligung von Mitarbeitern der Verwaltung. Diejenigen, die die Arbeitsabläufe und Entscheidungsbedarfe am besten kennen und das sind die Verwaltungsmitarbeiter müssen in den Prozess einbezogen und zur aktiven Mitwirkung motiviert werden.
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