Möglichkeiten und Grenzen der direkten Demokratie
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- Achim Beyer
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1 Möglichkeiten und Grenzen der direkten Demokratie - Erfahrungen aus Baden-Württemberg - Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Staatsministerium Baden-Württemberg Berlin, 26. November 2015
2 2 Übersicht Einführung Projekte der Staatsrätin Landesregierung und Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie Erfahrungen mit der direkten Demokratie
3 3 Aufgaben der Staatsrätin Regierungserklärung: Bündelung der Aktivitäten der Landesregierung Ressortübergreifend und koordinierend über Kabinettsausschuss Beratung anderer Ressorts
4 4 Projekte der Staatsrätin Planungsleitfaden Beteiligungsportal Engagement in der Flüchtlingshilfe Qualifizierung Forschung
5 5
6 6 Planungsleitfaden Bürgerbeteiligung bei Großprojekten Früh Bereits vor Raumordnungsverfahren Verbindlich Behörde muss Ergebnisse würdigen Flexibel Beteiligungsscoping zu Umfang und Bedarf Durch Verwaltungsvorschrift bei Landesvorhaben Pflicht, bei Dritten Beratung.
7 7 Beteiligungsportal Informieren, Kommentieren, Mitmachen Informationsangebot über Demokratie und Beteiligung Kernfunktionen Kommentierung von Gesetzentwürfen Online-Beteiligung zu geplanten Vorhaben (z.b. Eckpunkte zu E-Wärme-Gesetz) Ziel: alle Gesetzesvorhaben online kommentierbar Kritisch: Ressourcen
8 8 Qualifizierung Fort-und Weiterbildung (FüAk) Pflicht für höheren Dienst Lehrgang für Verwaltung und Wirtschaft Studiengängen an den HS Weiterbildung für die Politik Weiterbildung in der Zivilgesellschaft Projekte bei Landesstiftung, Landeszentrale, Jugendverbänden
9 9 Forschung Demokratie-Monitor: Regelmäßige, repräsentative Befragungen der Bevölkerung Wirkungsstudie: Zum Verhältnis von repräsentativer Demokratie und Partizipation MZES-Studie: Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg
10 10 Die Landesregierung macht Beteiligung! Gesetzgebung (Bürgerentscheide, Wahlalter, Jugendbeteiligung, Volksabstimmung Wahlrecht, ) JVA Rottweil (Suchlauf und Umsetzung) Nationalpark Schwarzwald Frühe Beteiligung bei Gesetzesvorhaben (EWärmeGes, PsychKrankenHilfe-Ges) Gesundheitsdialoge mit Bürgerbeteiligung Volksabstimmung S 21, Informationsbroschüre Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (BEKO)
11 11 Nationalpark Beteiligung im Vorfeld (Gutachten und Veranstaltungen) Nationalparkrat mit vielen kommunalen Vertretern, institutionell verankerte Beteiligung Umsetzung und Gestaltung erfolgt mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Gestaltung von Wegen Maßnahmen in Absprache mit Betroffenen
12 Bürgerbeteiligung Direkte Demokratie 12
13 13 Bürgerbeteiligung An Entscheidungen (anderer) beteiligen Früh, transparent und informell Bewährte Methoden verwenden Bürgerschaft als Gutachterin und Beraterin Rückkopplung gewährleisten zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft Beteiligung verankern in Fachgesetzen und Leitlinien
14 14 Direkte Demokratie Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie In der Regel eine Ausnahme Wahlbevölkerung ersetzt Parlament in einer Sachfrage Nicht geeignet für Verwaltungsverfahren - Abwägung im Rahmen von Bauleitplanung - Genehmigung von Planfeststellungsverfahren
15 Die dynamische Mitmach-Demokratie: Zwischen Habermas und der Schweiz 15 Parteien Direkt-Betroffene Bürgerbeteiligung ZufallsbürgerInnen Stimmlose BürgerInnen Parlament und Räte Neue Rolle für Alle! Verwaltung Verbände Lobbys Direkte Demokratie Bürgerinitiativen Aktive BürgerInnen ExpertInnen/BeraterInnen
16 16 Reformen und Erfahrungen mit direkter Demokratie
17 Reform der direkten Demokratie 17 Gemeindeordnung Unterschriftenhürde von 10 % auf 7 % beim Bürgerbegehren Frist 12 Wochen Abstimmungsquorum von 25 % auf 20 % Bauleitplanung bürgerentscheidsfähig Detailverbesserungen
18 Reform der direkten Demokratie 18 Volksabstimmung Einführung Volksinitiative Volksbegehren: 10 % statt 16,6 % 6 Monate, freie Sammlung Zustimmungsquorum: 33,3 % auf 20 %
19 19 Bürgerentscheide Bürgerentscheide seit 1956 Wenige Anwendungsfälle pro Jahr, hohe Hürden vermehrt setzen Gemeinderäte selbst Bürgerentscheide an (sog. Ratsreferenden) Beklagt wird häufig eine emotionale Stimmung in der Bürgerschaft oder unkooperativer/unfairer Umgang untereinander Verwaltung vs. Bürgerinitiative
20 Beispiel: Bürgerentscheide zu JVA 20 in Tuningen bzw. Rottweil Bürgerentscheid durch Gemeinderatsbeschluss (Tuningen) bzw. Bürgerbegehren (Rottweil) Land stellte sich den Fragen der Bürgerschaft in Veranstaltungen, Infobroschüre Begleitgruppe, Transparenz und Dialog als Prinzip Ziel: gutes Klima in der Gemeinde erhalten Ergebnis: Tuningen mehrheitlich Nein (57 %, 6. Juli 2014) Rottweil mehrheitlich Ja (58 %, 20. Sept.)
21 21
22 22
23 Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz Befriedende Wirkung (Studie MZES, Prof. Schmitt-Beck/Prof. Faas) Über 70 Prozent bewerten es positiv, dass es eine Volkabstimmung gegeben hat Auch Stuttgart 21-Gegener sind zufrieden: 75 Prozent bewerten die Volksabstimmung positiv Verfahrensakzeptanz führt auch zu einer erhöhten Akzeptanz des Ergebnisses Zufriedenheit mit der Demokratie in BW steigt. Menschen wollen wählen, abstimmen und mitreden.
24 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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