DGUV-Vorschrift Vorschrift 2
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- Helge Berg
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1 DGUV-Vorschrift Vorschrift 2 Umsetzung Stadt Markgröningen
2 Agenda Markgröningen - kurz näher betrachtet Stadt Markgröningen als Arbeitgeber - Kurzübersicht Umsetzung der DGUV-Vorschrift 2 bei der Stadt Markgröningen Fazit/Auswirkungen
3 Markgröningen ist eine sympathische Fachwerkstadt und liegt im Landkreis Ludwigsburg, 20 km nordwestlich von Stuttgart und nahe der Autobahn Stuttgart-Heilbronn. hat ca Einwohner. ist weitläufig bekannt durch den jährlich stattfindenden Schäferlauf. alle Schularten sind am Ort vorhanden. Den Freunden der Geschichte und des Denkmalschutzes bietet Markgröningen kulturhistorisch beeindruckende Zeugen der Vergangenheit und vorbildliche Sanierungsobjekte. Aufnahme in der Deutschen Fachwerkstraße auf dem Streckenabschnitt "Vom Neckar zum Schwarzwald und Bodensee". ist einfach sehenswert. Mehr Informationen finden Sie unter
4 Markgröningen in Bildern
5
6 Schäferlauf das älteste schwäbische Heimatfest Barfuß über ein abgemähtes Getreidefeld alljährlich Ende August
7 Organisation der Stadtverwaltung Markgröningen
8
9 Stadt Markgröningen als Arbeitgeber Beschäftigte insgesamt: 232 davon 162 weiblich und 70 männlich Vollbeschäftigte: 114 Teilzeitbeschäftigte: 118 Befristete Arbeitsverhältnisse: 17 Personen in Elternzeit: 7 Auszubildende: 5 Praktikanten: 5 Volumen Personalausgaben 2010: Euro Verwaltet werden 31 Dienststellen und 3 Zweckverbände
10 Dienst- bzw. Außenstellen der Stadt Markgröningen Begegnungsstätte Betriebshof (Bauhof, Stadtgärtnerei, Wasserwerk) Feuerwehr Friedhof Glemstal-Grundschule Hans-Grüninger-Gymnasium Jugendhaus Kindergarten Fliederweg Kindergarten Industriestraße Kindergarten Nonnenpfad Kindergarten Pappelweg Kindergarten Sudetenstraße Landern-Grundschule Ludwig-Heyd-Schule Museum Musikschule Realschule Schulsozialarbeit Spital Sporthallen Stadtarchiv Stadtbad Stadtbücherei Stadthalle Stadtjugendpflege Turn- u. Festhalle Verlässliche Grundschule Landern- Grundschule Verlässliche Grundschule Ludwig-Heyd- Schule Verlässliche Grundschule Unterriexingen Verwaltungsstelle Unterriexingen Wimpelinhof Zweckverbandsverwaltungen (3)
11 Umsetzung der Vorschrift in Markgröningen Erstmals von der neuen DGUV-Vorschrift haben wir bei einem Seminar der Unfallkasse Baden-Württemberg am erfahren Anfrage der Unfallkasse Baden-Württemberg ob die Stadt Markgröningen als Musterkommune beim Umsetzungstest der Vorschrift fungieren könnte. Problem dabei Einführungsveranstaltung sollte noch vor der Sommerpause erfolgen. Beratung u. Entscheidung in der Führungsriege wir machen mit, obwohl wir noch in einem großen SAP-Umstellungsobjekt waren (durch Betreuung bei der Vorschrift 2 haben wir uns Vorteile erwartet diese sind auch eingetreten)
12 Beteiligte am Umsetzungsprojekt
13 Umsetzung der Vorschrift in Markgröningen Projektstart in Markgröningen mit einer Kick Off-Veranstaltung. Teilnehmer waren: Systemkonzept aus Köln Unfallkasse Baden-Württemberg B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Personalrat der Stadt Markgröningen Stadt Markgröningen Folgende Themen wurden besprochen: Information über das Vorhaben Ziele der betrieblichen Erprobung und Umsetzung der Vorschrift 2 Vorgehen zur Umsetzung der Vorschrift 2 bei der Stadt Markgröningen Vereinbarung weiterer Schritte und Termine Übergabe von unterstützenden Arbeitsmaterialen (Entwurf DGUV-Vorschrift, div. Erfassungsbögen)
14 Umsetzungsschritte - DGUV-Vorschrift Vorschrift 2 in Markgröningen
15 Erster Schritt: Anhand der Vorschrift wurde der Wirtschaftszweigeschlüssel ( WZ- Schlüssel ) für alle Beschäftigten der Stadt Markgröningen bestimmt und daraus dann die entsprechende Gefahrengruppe (I bis III) abgeleitet. Für jeden WZ-Schlüssel wurde dann die Anzahl der Mitarbeiter ermittelt.
16 Zweiter Schritt: Die ermittelten Ergebnisse wurde in die Zusammenstellung für die Grundbetreuung übertragen und der Summenwert der Einsatzzeit für die Grundbetreuung ermittelt.
17 Dritter Schritt: Anhand der Anhang 3 der DGUV- Vorschrift 2 wurden nun die in Frage kommenden Aufgabenfelder für die Grundbetreuung für alle städtischen Dienststellen, ermittelt und in den zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen übertragen.
18 Erfassungsbogen Ausriss aus dem Erfassungsbogen Aufteilung des Summenwerts nach inhaltlichen Leistungen auf Sifa und BA
19 Vierter Schritt Verschiedene Abstimmungsgespräche mit der Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt und der städt. Projektmitarbeiter waren nun erforderlich. Ziel: Aufgaben und Zeitzuteilungen festlegen Dabei aufgetretene Unklarheiten/Fragen wurden für die nächste Projektsitzung herausgearbeitet Anschließend wurde der Bedarf für den Bereich der Betriebsspezifischen Betreuung anhand von Auslösekriterien nach dem Anhang 4 der Vorschrift ermittelt.
20 Ermittlung der Auslösekriterien sekriterien betriebsbespezische Betreuung
21 Erfassungsbogen betriebsspezifische Betreuung
22 2. Projektsitzung Diese hat am stattgefunden. Teilnehmer identisch wie bei erster Sitzung Themen waren: Vorgehen bei der Ermittlung und Aufteilung der Einsatzzeiten Klärung offener Fragen/Unklarheiten zur Vorschrift 2 Besprechung weiteres Vorgehen Vereinbarung Abschlusstermin für den
23 Fragen/Unklarheiten - Lösungen Frage/Unklarheit Ergebnis nach Projektsitzung Musikschule richtig unter WZ 85.5 oder WZ 90.0? Honorarlehrkräfte an der Musikschule (WZ 74.9) Feuerwehrgerätewarte? WZ 84.2? Schulhausmeister zu Schulen (WZ 85.2) oder zu Hausmeisterdienste (81.1)? Friedhof (WZ 38.1) oder unter Hausmeister wir haben dort einen Mitarbeiter der sich um Abfälle in den Papierkörben kümmert und Schließdienst macht? Marktmeister für den Wochenmarkt - wo aufnehmen (WZ 84.1 oder 84.2)? Wasserwerk (WZ 81) wie Betriebshof? wohl Gruppe II? WZ 85.5 sind nicht aufzunehmen WZ 84.2 ist ok Egal wohin, betriebsspezifisch evtl. beachten Betriebshof WZ 81 = Gruppe II WZ 84.2 = Gruppe II WZ 81 = Gruppe II betriebsspezifisch
24 3. Projektsitzung Diese hat am stattgefunden. Teilnehmer: wie bei den vorherigen Sitzungen Themen waren: Ermittlung, Aufteilung und Konkretisierung der Leistungen für die betriebsspezifische Betreuung. Klärung von Fragen Präsentation in Dresden Interview mit Bürgermeister Rudolf Kürner für die Fachzeitschrift DGUV faktor arbeitsschutz Klärung weiteres Vorgehen hinsichtlich Umsetzung der Vorschrift
25 Wie geht es bei der Stadt Markgröningen weiter? Vorab-Information der Beschäftigten in der Personalversammlung am Endabstimmung der Betreuungsleistungen und der genauen Aufteilung bis Mitte November Festlegung der Dokumentation der Leistungen. erfolgt am (Sitzung des Arbeitsicherheitsausschusses). Danach wird der Personalrat nach den Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg beteiligt. Information der Führungskräfte und Mitarbeiter über das städtische Intranet Umsetzung der neuen DGUV-Vorschrift 2.
26 Fazit Die Vorschrift dient als Instrument zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes durch diese Vorschrift wird eine neue Ära im Arbeitsschutz eingeläutet. Es ergibt sich dadurch sicherlich eine Qualitätssteigerung. Mehr Transparenz durch klare Leistungsbeschreibungen. Diese dienen als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger, erleichtern zudem aber auch die Abrechnung mit den beauftragten Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Lieferschein (als Betreuungsnachweis) Die DGUV-Vorschrift 2 passt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung passgenau den spezifischen Gefährdungen des jeweiligen Betriebsbzw. Verwaltungsteils an. Die Arbeitssicherheit ist dadurch fassbarer. Die in der Vorschrift enthaltenen Aufgaben- und Leistungskataloge sind eine hilfreiche Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen bzw. der Bedarfsermittlung. Die neue Vorschrift hilft die Organisation des gesamten betrieblichen Arbeitsschutzes zu überdenken, zu überprüfen und auf die jeweiligen Erfordernisse und Vorschriften anzupassen. Es findet eine klare Konkretisierung statt.
27 Fazit Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte haben eine verpflichtende Beratung bei der Ermittlung und der Aufteilung der Betreuungsleistungen zu erbringen Aufwertung des Arbeitssicherheitsausschusses da sich aus der Vorschrift viele Themen ergeben. In der Vergangenheit wurde die Arbeitssicherheit anhand starrer Einsatzzeiten durchgeführt. künftig wird die individuelle betriebliche Gefährdung anhand von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt und damit ein entscheidender Maßstab für die Betreuungsleistungen festgelegt. Gut ist auch die Vereinheitlichung der Vorschrift. Damit gelten für den öffentlichen Dienst und die freie Wirtschaft einheitliche und verbindliche Vorschriften. Ebenfalls ein guter Ansatz ist die bewusste Zusammenführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die gesetzlich vorgeschriebene Kooperationsverpflichtung hilft sicherlich die eine oder andere aufkommende Fragestellung in Sachen Arbeitsschutz schneller zu lösen.
28 Arbeitssicherheit was ist in Zukunft (noch) zu tun? Regelmäßige Überprüfungen, insbesondere bei betrieblichen Änderungen ggf. neue Aufteilung. Beachtung der Aktualität an die Entwicklung der Gefährdungen angepasstes Vorgehen. Weiterhin Interesse und Feingefühl für Aspekte von Sicherheit und Gesundheitsschutz wecken. Mitarbeiter und Führungskräfte von notwendigen Schutzmaßnahmen überzeugen. Klare Anweisungen an Mitarbeiter geben, Gelerntes einüben lassen, den Erfolg kontrollieren. Lückenlose Dokumentationen erstellen
29 In eigener Sache... Dank für die Unterstützung und Hilfe möchten wir sagen bei: Firma Systemkonzept (Frau Eickholt, Hr. Hamacher, Hr. Riebe) Unfallkasse Baden-Württemberg (Herr Binder) B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (Hr. Weichwald, Hr. Dr. Conrad, Hr. Jennerjahn) Herrn Christler, Fachgebiet Gebäudemanagement der Stadt Markgröningen dem Personalrat der Stadt Markgröningen
30 Du darfst über alles reden - nur nicht über 20 Minuten Tucholsky
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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