SWX Mitteilung Nr. 73/2006
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- Kathrin Baumhauer
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1 <<TO: FA, >> <<Send>> SW Mitteilung Nr. 73/2006 Von: Member Services Zürich Member Services London Tel.: +41 (0) (0) Fax: +41 (0) (0) Seiten: 8 Datum: Betreff: Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Sehr geehrte Damen und Herren Die SW Group und die Deutsche Börse AG haben am 23. Oktober 2006 einen Kooperationsvertrag zur Gründung der Alex Exchange Holding S.A. - der europäischen Börse für strukturierte Produkte - unterzeichnet. Diese Mitteilung behandelt die 1. strategischen und organisatorischen Aspekte, 2. regulatorischen Aspekte, 3. Teilnehmerschaft und Zulassung als Händler, 4. administrativen Aspekte 5. und handelstechnischen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Einführung von Alex auftreten. 1. Strategische und organisatorische Aspekte Die Joint Venture-Partner bringen ihr bestehendes Geschäft mit strukturierten Produkten ein. In der Schweiz ist dies das Marktsegment verbriefte Derivate der SW Swiss Exchange. In Deutschland ist dies das Segment Smart Trading sowie alle weiteren an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Optionsscheine und Zertifikate. Die gemeinsame Börsenorganisation mit den Handelsplätzen Frankfurt (für Deutschland und EU-Länder) sowie Zürich (für die Schweiz) wird am 1. Januar 2007 ihren Betrieb aufnehmen. Dabei wird der Handelsplatz für strukturierte Produkte (inkl. Warrants) in der Schweiz per 1. Januar 2007 von der neuen Börse Alex Exchange Schweiz AG mit Sitz in Zürich betrieben. Weitere Details zur neuen Börse Alex, den Marktplätzen sowie der Unternehmens- und Organisationsstruktur können Sie der Internetseite entnehmen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ausschliesslich den Handelsplatz für strukturierte Produkte (inkl. Warrants) in der Schweiz. SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
2 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 2 2. Regulatorische Aspekte a) Kotierung, Handelsüberwachung und Marktsteuerung Die Alex Exchange Schweiz AG ist eine Börse nach schweizerischem Recht und untersteht folglich dem schweizerischen Aufsichtsrecht. Sie besitzt jedoch keine Bewilligung zur Kotierung (Zulassung) von Emittenten und deren Wertpapiere und verfügt über keine eigene Handelsüberwachung (Surveillance and Enforcement). Praktisch heisst das: Die Kotierung von derivativen Produkten wird im Sinne von Art. 8 BEHG und dem mitgeltenden Regelwerk wie bisher von der Zulassungsstelle der SW Swiss Exchange durchgeführt. Die Überwachung des Handels in diesen Produkten wird im Sinne von Art. 6 BEHG unverändert von der Fachabteilung Surveillance and Enforcement der SW Swiss Exchange vorgenommen. Die Marktsteuerung des Handels mit derivativen Produkten hingegen wird im Namen und im Auftrag der Alex Exchange Schweiz AG von Mitarbeitern der SW Swiss Exchange durchgeführt. b) Börsen- und Meldepflicht Die Börsen- und Meldepflicht betreffend derivativer Produkte bleibt unverändert bestehen. Zentrale Meldestelle für Transaktionen im Handel mit derivativen Produkten ist die SW Swiss Exchange, wobei die SW alle meldepflichtigen Transaktionen als gemeldet anerkennt, wenn diese über die Handelsplattform der Alex Exchange Schweiz AG (vgl. Abschnitt 5) abgewickelt (börslicher Handel, On Order Book) bzw. gemeldet (ausserbörslicher Handel, Off Order Book) werden. Daher bleibt auch der Meldeprozess und die Meldestelle für meldepflichtige Börsentransaktionen der assoziierten Teilnehmer (via RSD-Tool) unverändert. 3. Teilnehmerschaft und Zulassung als Händler bei der Alex Exchange Schweiz AG Um allen beteiligten Parteien eine Teilnehmerschaft und eine Zulassung als Händler bei der Alex Exchange Schweiz AG so einfach wie möglich zu gestalten, ist per 1. Januar 2007 für alle Teilnehmer (inkl. Remote-Teilnehmer) und Händler der SW Swiss Exchange ein Grandfathering vorgesehen. Dies bedeutet: Per 1. Januar 2007 werden alle Handelsteilnehmer und Händler der SW Swiss Exchange auch als Handelsteilnehmer bzw. Händler bei der Alex Exchange Schweiz AG anerkannt. Eine Teilnahme bzw. eine Händlerregistrierung an der Alex Exchange Schweiz AG setzt immer eine Teilnahme bzw. Registrierung an der SW Swiss Exchange voraus. In Zukunft besitzt man also mit einer Teilnehmer- bzw. Händlerzulassung bei der SW Swiss Exchange gleichzeitig die Teilnehmer- bzw. Händlerzulassung bei der Alex Exchange Schweiz AG. SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
3 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 3 Das Regelwerk der Alex Exchange Schweiz AG entspricht mit notwendigen Anpassungen beim verbrieften Derivatemarkt dem Regelwerk der SW Swiss Exchange. Durch die Teilnehmerschaft an der Alex Exchange Schweiz AG entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Teilnehmerschaft- und Anbindungskosten. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Weisungen für Alex Exchange Schweiz AG und weitere rechtliche Unterlagen, werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt separat zugestellt. 4. Administrative Aspekte Die oben beschriebenen regulatorischen und organisatorischen Rahmenbedingungen bedeuten für die Handelsteilnehmer der Alex Exchange Schweiz AG in rechtlicher und administrativer Hinsicht ab 1. Januar 2007 folgendes: Kotierung von Emittenten und derivativen Wertpapieren Kotierungsanträge sind zu richten an Aufrechterhaltungsrelevante Mitteilungen (Ad-Hoc-Publizität) sind zu melden an Kotierungsprozess Informationsprovider Kotierungsrelevante Mitteilungen und deren Publikation erfolgen von Seiten Rechnungsstellung Rechnunggsstellung der Kotierungs- und Aufrechterhaltungsgebühr erfolgt durch Anfragen Anfragen im Rahmen der Kotierung und Zulassung sind zu richten an Teilnehmer- / Händlerzulassung und Anbindung Zulassungsanträge für Teilnehmerschaft und Händler sind zu richten an Zulassungsanträge für assoziierte Teilnehmerschaft sind zu richten an Händlerprüfungen werden durchgeführt von (und anerkannt durch Alex) SW Alex Exfeed Zulassungsprozess Informationsprovider Teilnehmerbezogene Informationen / Mitteilungen erfolgen von Seiten Rechnungsstellung Rechnungsstellung für Teilnehmerschaft und Anbindung erfolgt durch Anfragen Anfragen im Rahmen der Teilnehmer-/Händlerzulassung sind zu richten an Börsenhandel (inkl. Marktüberwachung und Marktsteuerung) Handelsprozess Handelsrelevante Informationen sind zu melden an Informationsprovider Rechnungsstellung Anfragen Handelsrelevante Mitteilungen und deren Publikation im Sinne der Marktüberwachung (Handelsverstösse u.ä.) erfolgen von Seiten Revisionsberichte sind einzureichen an Handelsrelevante Mitteilungen und deren Publikation im Sinne der Marktsteuerung (Mistradeentscheide u.ä.) erfolgen von Seiten Rechnungsstellung für Handelsgebühren erfolgt durch Rechnungsstellung für Kapazitätsgebühren (QPS) erfolgt durch Rechnungsstellung für Meldegebühren (assoziierte Teilnehmer) erfolgt durch Anfragen im Rahmen der Handelsüberwachung sind zu richten an Anfragen / Anträge im Rahmen der Marktsteuerung sind zu richten an SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
4 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 4 Clearing & Settlement Anfragen Anfragen im Rahmen des Clearing & Settlements sind zu richten an Marktdaten und Informationsverteilung Marktdatenprozess Marktdatenverteilung erfolgt durch Informationsprovider Marktdatenfeedrelevante Mitteilungen erfolgen von Seiten Rechnungsstellung Rechnungsstellung für Marktdaten erfolgt durch Anfragen Anfragen für Ad-Hoc-Auswertungen und Statistiken sind zu richten an Index-Lizenzierungen erfolgen durch Ab ca. Mitte März 2007 stehen alle alex-relevanten und handelstechnischen Informationen auf der Internetseite zur Verfügung. Bis dahin gilt für den Derivatemarkt die Internetseite als offizielles Publikationsmedium. 5. Handelstechnische Aspekte a) SW Plattform Aus handelstechnischer Sicht ändert sich für die Handelsteilnehmer und deren IT-Infrastruktur nichts. Der verbriefte Derivatemarkt der SW Swiss Exchange wird ab dem 1. Januar 2007 nahtlos auf derselben Handelsplattform (SW Plattform mit Quote System (Quotematch) und Order System innerhalb des Börsensystems) durch die Alex Exchange Schweiz AG weitergeführt. Eine technische Migration von Wertpapieren findet auf der SW Plattform selbst nicht statt. Im Detail bedeutet das: Per 1. Januar 2007 werden alle bis dahin bestehenden und gültigen Aufträge (Orders) im Börsensystem unverändert weitergeführt (keine Orderlöschungen). Die Trade Slips werden sowohl vom Inhalt wie vom Format her unverändert beibehalten. Es wird auf der SW Plattform und an den jeweiligen Schnittstellen kein neuer Exchange Code eingeführt. Der heute auf der SW Plattform einzig gültige Exchange Code SW (bzw. auf der Instanz virt-x VT ) bleibt erhalten und wird nicht durch einen zusätzlich Code erweitert. Innerhalb der heutigen Anbindungsvarianten (SW Trading System, SW FI; Network Linked, FI Linked Connectivity, Quote System API) gibt es keine Softwareanpassungen. SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
5 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 5 b) Börsenplatz Alex Die Unterscheidung der beiden Börsenplätze (SW und Alex) bzw. deren Titeluniversen werden auf der Handelsplattform (und an deren Schnittstellen) alleine auf Grund des Security Type Codes des jeweiligen Wertpapiers möglich sein. Folgende heute bereits existierende s definieren ab dem 1. Januar 2007 den neuen Börsenplatz Alex : CW DR OW KO KI WC WI SP SO SC SB Covered Warrant Warrant on Commodity Other Warrant Knock-Out-Warrant Knock-In-Warrant Warrant on Currency Warrant on Interest Rate Structured Products Warrants Structured Products Commodities Structured Products Certificates Structured Products Bonds Wir weisen darauf hin, dass die s RI - Right (Anrechte), ( SW Shareholder Warrant ) WB - Warrant of Bond und (klassische Optionsscheine aus einer Optionsanleihe), technisch auf der SW Plattform als Derivat (Instrument Type Code 2 ) geführt, aber nicht zum Titeluniversum des Börsenplatzes Alex gehören werden. Um in Zukunft eine marktgerechtere Kategorisierung der strukturierten Produkte zu erhalten, werden vorbereitend per 1. Januar 2007 die nachstehend aufgeführten s neu eingeführt, welche zukünftig ebenfalls zum Titeluniversum des Börsenplatzes Alex gehören werden. Diese zusätzlichen neuen Codes sind bis auf weiteres nicht aktiv. Weiterführende Informationen betreffend der neuen s werden wir Ihnen bei Freischaltung bzw. aktiver Verwendung mittels SW Mitteilung bekannt geben. Hebel-Produkte (Codekreis W (erste Codestelle), zweite Codestelle beginnend bei J, endend bei Z ) WJ WK WL WZ Warrant Knock-Out-Warrant Mini-Futures weitere Hebel-Produkte Rendite-Optimierungs-Produkte (Codekreis (erste Codestelle), zweite Codestelle beginnend bei A, endend bei Z ) A B C D E F G Z Discount-Zertifikat Barrier-Discount-Zertifikat Reverse Convertibles Barrier-Reverse-Convertibles Capped-Outperformance- Zertifikat Express-Zertifikat Step-Zertifikat weitere Rendite-Optimierungs- Produkte SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
6 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 6 Kapitalschutz-Produkte (Codekreis Y (erste Codestelle), zweite Codestelle beginnend bei A, endend bei Z ) YA YB YZ Kapitalschutz-Produkte ohne Cap Kapitalschutz-Produkte mit Cap weitere Kapitalschutz-Produkte Partizipationsprodukte (Codekreis Z (erste Codestelle), zweite Codestelle beginnend bei A, endend bei Z ) ZA ZB ZC ZD ZE ZZ Tracker-Zertifikat Bonus-Zertifikat Outperformance-Zertifikat Twin-Win-Zertifikat Airbag-Zertifikat weitere Partizipationsprodukte Die neuen s halten sich exakt an die Einteilung des Schweizerischen Verbandes für Strukturierte Produkte (SVSP). Um neue durch den SVSP definierte Produktekategorien später ebenfalls abbilden zu können, erhalten die Hauptkategorien (Hebel-Produkte, Rendite-Optimierungs-Produkte, Kapitalschutz-Produkte, Partizipationsprodukte) einen eigenen Codekreis, welcher durch die erste und zweite Codestelle definiert ist (vgl. oben). Alle restlich vorhandenen, hier nicht aufgeführten s definieren nach wie vor das Titeluniversum des Börsenplatzes SW. Dies bedeutet zusammenfassend: Die Titeluniversen und damit die jeweiligen Börsenplätze und deren zugehörige Datenströme (Orders, Quotes und Trades) an den Schnittstellen zum Börsensystem (Trading System, MAPI, SW FI, Quote API) sind nur mit Hilfe des s zu erkennen. Bei der Schnittstellenprogrammierung sollten bezüglich der neuen s idealerweise die Codekreise und nicht nur die einzelnen Codes berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere für die nachgelagerte Back-Office-Verarbeitung von Bedeutung. c) Marktdatenverteilung (SMF/QMF) (neuer Börsenplatz-Code) Auf Seiten der Marktdatenverteilung (SMF/QMF) wird ein neuer MIC(Market Identification Code)-Code eingeführt. Der neue MIC-Code ALE bzw. der entsprechende Exchange-Code mit dem Wert 3 steht ab dem 25. Juni 2007 ausschliesslich auf dem Swiss-Marktdaten-Feed SMF/QMF für das oben definierte Titeluniversum der Alex Exchange Schweiz AG zur Verfügung (vgl. Abschnitt b). SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
7 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 7 d) Übergangsfrist für technische Anpassungen zur Abbildung des neuen Börsenplatzes Die in Abschnitt a) bis c) beschriebenen technischen Rahmenbedingungen werden einen unmittelbaren Einfluss auf die Ihre Daten abnehmenden und die nachfolgenden, verarbeitenden Schnittstellen bzw. Systeme haben. Im Hinblick auf die zu erfüllende Journalführungs- und Meldepflicht (Art. 1 und Art. 5 BEHV-EBK) Transparenzpflicht bei der Kundenabrechnung (Art. 7 Verhaltensregeln für Effektenhändler bei der Durchführung des Effektenhandelsgeschäftes, Richtlinien der SBVg) Markt- und Stammdatenabnahme bei Vendoren (z.b. zur Bewertung von Wertschriftenpositionen usw.) wurde deshalb im Börsenbewilligungsgesuch bei der Eidgenössischen Bankenkommission eine Umsetzungsfrist bis zum 25. Juni 2007 beantragt. Innerhalb dieser Frist muss bei den Teilnehmern und Vendoren die Einführung des neuen Börsenplatzes Alex erfolgt sein. Zusammenfassend heisst das: Per 1. Januar 2007 wird die neue Börse Alex Exchange Schweiz AG ihren Betrieb aufnehmen und am Markt aktiv auftreten (wie unter Abschnitte 1-4 beschrieben). Die Abbildung des neuen Börsenplatzes Alex mit all seinen rechtlichen und technischen Folgen hat aber sowohl bei den Vendoren wie auch bei den Banken bis zum 25. Juni 2007 zu erfolgen. Der genaue Einführungszeitpunkt des neuen MIC/ISO-Market-Codes für die Markt- und Stammdatenabnahme bei den Vendoren wird Ihnen von den jeweiligen Vendoren direket mitgeteilt. Die Einführung hat jedoch bis spätestens 25. Juni 2007 zu erfolgen. SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
8 Alex die neue europäische Börse für den Handel in strukturierten Produkten (inkl. Warrants) - Rahmenbedingungen Seite 8 Wir hoffen, Ihnen mit diesem Überblick gedient zu haben und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Für geschäftsrelevante Fragen, kontaktieren Sie bitte: Member Services Zürich +41 (0) member.services@swx.com Member Services London +44 (0) member.services@swx.com Für technische Fragen, kontaktieren Sie bitte: Local Support Center Zürich +41 (0) lsz@swx.com Local Support Center London +44 (0) lsl@swx.com Local Support Center Geneva +41 (0) lsg@swx.com Freundliche Grüsse SW Swiss Exchange Christoph Bigger Head of Strategic Business Development Adrian Isler Head of Market Operations SW Swiss Exchange Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
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