IT Vertragsmanagement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "IT Vertragsmanagement"

Transkript

1 IT Vertragsmanagement Vertiefung: Leistungsgegenstand versus Vertragsart Vertrag Prof. Dr. Dirk Olufs

2 Leistungsart und Vertragstypen Outsourcing Beratung Standardsoftware Kaufvertrag Mietvertrag Updating Leistungsgegenstand Individualsoftware Dienstvertrag Werkvertrag Wartung Schulung Hardware/ Netzwerk Leasingvertrag Lizenzvertrag In der Realität begegnen wir häufig eine Kombination von mehreren Leistungsgegenständen, die einen oder mehrere Verträge von unterschiedlichen Typen erfordert. Beratung Softwareeinführung Beratung Outsourcing + + Schulung + Seite 2

3 Beratung Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Beratung Leistung Beispiel Strategieberatung Managementberatung Organisationsberatung Beispiel: Beratung bei der Auswahl, Einführung und Konfiguration eines ERP-Systems zur unternehmensweiten Unterstützung der Kernprozesse: Beschaffung, Vertrieb, Finanzbuchhaltung, Produktion Prozessberatung Systemberatung Netzwerkberatung Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Rechtsberatung Personalberatung Merkmale - Festpreisverträge (für eine wohl definierte Leistung einen festen Preis zu bestimmen, stets mit Angabe des Zeitrahmens) - Aufwandsverträge (Preis für die zu erbringenden Aufwände, stets in Personentage, permanent oder auf Abruf, mit oder ohne Zeitfenster) Seite 3

4 Standardsoftware Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Standardsoftware Leistung Beispiel Office Lösungen Kommunikationstools ERP-Systeme Beispiel: Erwerb des SAP R/3 zur unternehmensweiten Unterstützung der Kernprozesse: Materialwirtschaft, Beschaffung, Vertrieb, Finanzbuchhaltung, Produktion, Qualitätsmanagement Data-Warehouse Dokumentenmanagement Modellierungswerkzeuge Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Developing Kits Service Management Tools Merkmale - Kaufvertrag (der am meisten verbreiteter Vertragstyp für Standardsoftware) - Nutzungsrechte (auf Basis des Urheberrechts geregelt) - Haftungsproblematik (AGB/Lizenzbedingungen des Anbieters nicht vorbehaltlos akzeptieren!) Seite 4

5 Individualsoftware Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Individualsoftware Leistung Beispiel Homepage Application Interfaces ERP-Add-Ons Beispiel: Beauftragung der Entwicklung und Pflege eines Audit- und Controlling-Tools für die firmeninterne Vorbereitung der jährlichen Wirtschaftsprüfung, mit dem Ziel vorläufige, ggf. nichtkonforme Ergebnisse rechtzeitig korrigieren und die Compliance nachhaltig aufrechterhalten zu können. z.b. nach KonTraG u. BilMoG. Workflow Management Intranet Solutions Anpassungen von SSWs Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Sonderlösungen (Reports) Merkmale - Der Werkvertrag ist die häufigste Vertragsgrundlage für mittlere und große Individualsoftwareprojekte. Der behandelte Vertragsgegenstand ist das Arbeitsergebnis. - Lastenheft (den konkreten Anwendungsfall beschreibendes Dokument, das alle Anforderungen an die Individualsoftware festlegt, die in der Lösung realisiert werden müssen) Seite 5

6 Hardware / Netzwerk Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Hardware / Netzwerk Leistung Beispiel Server Workstations Notebooks Beispiel: Mieten von Telekommunikationsgeräten (Headsets, Übersetzungs-Sets, Mikrofons, Stereoanlagen) und weiterer IT-Ausstattung (Beamer, LCD-Projektoren, Notebooks, Netzwerktechnik, Übersetzungssoftware ) für die Jahrestagung der Vertriebsgesellschaften des Konzerns (120 Personen). Drucker / Plotter Scanner / Bar Code Leser Hub / Switch / Router Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Telefonanlagen Mobilgeräte Merkmale - Kurzzeitmieten (haben i.d.r. eine eingeschränkteren Auswahl an der Hard- und Software. Ablaufzeit des Mietverhältnisses unbedingt beachten!) - Leasing (die wirtschaftlichste Form der Finanzierung, da die geleaste IT-Komponente wie Computer, Server und Netzwerke immer auf dem neuesten Stand der Technik sind) Seite 6

7 Schulung Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Schulung Leistung Beispiel Fachkompetenzschulung Sozialkompetenzschulung Anwenderschulung Beispiel: Einkauf des IT-Schulungsprogrammes Warum gerade SharePoint 2010? für die Zielgruppen Mitarbeiter, Führungskräfte und IT-Administratoren inklusive anschließender Zertifizierungsprüfung der IT-Kräfte. Microsoft-Zertifizierung für SharePoint 2010 MCPD SharePoint Developer Managementschulung Train The Trainer (TTT) Offene Seminare Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Inhouse-Seminare Individualseminare Merkmale - Aufwandsvertrag oder Pauschalhonorar als Vergütung - Keine gesetzliche Gewährleistung, weil kein Gegenstand geschuldet ist. Anstatt ist ggf. Schadensersatzanspruch geltend zu machen. - Schulungsort (Vor-Ort, Online, In-house, Webinar) *Certified Information Security Manager (CISM ) by ISACA (Information Systems Audit and Control Association) Seite 7

8 Wartung Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Wartung Leistung Beispiel Datensicherung Notebook- u. PC-Wartung Netzwerk Wartungsservices Beispiel: Gemäß Motto des Monats: Wartung spart bares Geld sollen alle IT Service Prozesse, die im Rahmen Server-Wartung durch interne Ressourcenknappheit nicht mehr bedient werden können, an regionale Dienstleister beauftragt werden: Hardware- Wartung, Virenschutz, Software-Updates, Active-Directory & Sicherheit. Reaktionszeit 24/7* Präventive Wartung Notfallzentrale am Wochenende Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Device control Update Virenschutz Merkmale - Standardwartungsverträge enthalten wenig, deshalb sollten alle Service- Leistungen (SLA) detailliert beschrieben werden. (Von Bezeichnungen wie "Gold" und "Platin" nicht blenden lassen) - Dienstleistungskontingenten für Wartungsleistungen werden nach Kaufrecht ausgerichtet (Hotline, Techniker-Störungsdienst auf Stundenbasis) *Regelreaktionszeit von weniger als 2 Stunden (rund um die Uhr (24 Stunden) an 365 Tagen im Jahr) Seite 8

9 Updating Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Updating Leistung Beispiel Standard ERP-Software Individual ERP-Software Datenbankmanagement Beispiel: Aus Kompatibilitätsgründen und aufgrund fehlender Funktionalitäten soll das neue Microsoft Office Paket (2010) unternehmensweit eingeführt werden. Hierzu wird ein regionaler Dienstleister beauftragt, um das Updating mithilfe des MS Programmes Software Update Services (SUS*) durchzuführen. *ist ein Programm von Microsoft zur Updateverwaltung in lokalen Netzwerken ** Business Intelligence Office Tools Hardware und Netzwerk Supportverträge Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Merkmale - Erneute Vertragsprüfung des Herstellervertrages (hier Microsoft) um Konditionen erneuern bzw. (z.b. als Partnervertrag) ändern zu können. - Genaue Ausformulierung des Leistungsgegenstandes im Dienst- oder Werkvertrag (z.b. wer trägt die Lizenzkosten für das Deploying Tool (SUS)?) - Fertigstellungstermin (inkl. Abnahme n. vereinbarten Qualitätsstandards) Seite 9

10 Outsourcing Vertragsabwicklung Vertragsvorbereitung Outsourcing Leistung Beispiel Werbeauftritt IT-Infrastruktur Beispiel: Die Deutsche Bank outsourcte im Jahr 2004 ihrer IT-Infrastruktur. Betroffen waren etwa 750 Mitarbeiter in Deutschland und weitere 200 im Ausland. Vom Outsourcing erwartete die Deutsche Bank Kosteneinsparung bis zu 350 Millionen Euro. Geschäftsapplikationen Softwareentwicklung IT Test Management IT Service Support Vertrag Eignung Kaufvertrag Mietvertrag Dienstvertrag Werkvertrag Leasingvertrag Lizenzvertrag Facility Management Vertriebsabwicklung Merkmale - Schweigepflicht, Wettbewerbsverbot (der Auftragnehmer darf sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen) - ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht des Vertragsgegenstandes für den Auftraggeber * Outsourcing-Sorgen plagen Deutsche Bank - IT-Auslagerung an IBM verfehlt Zielvorgaben, Computerwoche, Seite 10

11 Zeit für Ihre individuellen Fragen Seite 11

12 IT Vertragsmanagement B4.1-: Vertrag Prof. Dr. Dirk Olufs

13 Agenda: Einführung in IT Vertragsmanagement B1 Bedarfsabwicklung B1.1 Bedarfs- und Beschaffungsplanung B1.2 Anforderungsdefinition und Leistungsbeschreibung B2 Vertragsabwicklung B2.1 Vertragsvorbereitung B2.2 Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss B3 Vertragsüberwachung B3.1 Vertragsüberwachung und -steuerung B3.2 Compliance Management B4 B4.1 B4.2 Leistungsabnahme und Seite 13

14 Bedarfsabwicklung Vertragsabwicklung Vertragsüberwachung Leistungsbewertung IT-Vertrag Maßnahmenplanung Vertragskündigung Leistungsabnahme Vertragsverlängerung Vertragsabschluss Vertragsarchivierung Seite 14

15 Leistungsbewertung Leistungsbewertung Zieldefinition Zielverfolgung Zielerreichungsprüfung Zieldefinition Zuerst wird die Zielbildung durchgeführt (meist durch vertragliche Vereinbarungen) Auf dieser Basis werden dann sämtliche Leistungsvergleiche und die Leistungsbewertung durchgeführt Zielverfolgung Während der Leistungsperiode werden die vertraglich vereinbarten Ziele permanent durch geeignete Methoden und Werkzeuge überwacht (z. B. durch Rückmeldungen von Teillieferungen oder Erreichen von Meilensteinen) Zielerreichungsprüfung Die Zielerreichungsprüfung kann anhand verschiedener Methoden vorgenommen werden. Häufig wird ein Soll-Ist- Vergleich oder eine Leistungsüberprüfung mit geeigneten Kriterien sowie einer Bewertung verwendet) Seite 15

16 Herausforderung der Kommunikation Was der Kunde erklärte Was der Projektleiter verstand Wie der Designer es entwarf Was der Programmierer programmierte Was der Vertrieb versprach Was dem Kunden in Wie es dokumentiert wurde Was installiert wurde Wie es gewartet wurde Rechnung gestellt wurde Was der Kunde wirklich gebraucht hätte Seite 16

17 Aspekte der Leistungsbewertung Leistungsbewertung Bei der Leistungsbewertung werden die Leistungen des Lieferanten gemessen an der Vertragserfüllung und sonstigen Rahmenbedingungen (Schnelligkeit der Lieferung, zusätzlicher Service etc.) bewertet. Dieses dient auch zur Vorauswahl zukünftiger Lieferanten Ziele der Leistungsbewertung Aufgaben der Leistungsbewertung Methoden der Leistungsbewertung?????? Seite 17

18 Ziele der Leistungsbewertung 1 Ziele der Leistungsbewertung Die Beurteilung von Lieferanten oder Dienstleister bezüglich ihrer Leistung Nutzung der durchgeführten Bewertungen zum Aufbau und Aktualisierung von Notiz: Lieferantenbewertungssystems Qualifizierung von Lieferanten bzw. Reklamation schlechter oder mangelhafter Leistungen??? Seite 18

19 Aufgaben der Leistungsbewertung 1 Aufgaben der Leistungsbewertung Ermittlung einer geeigneten Methode, um die erbrachte Leistung anhand von objektiver sowie subjektiver Kriterien zu bewerten Erstellung einer Bewertungsskala sowie die Notiz: Verteilung der Bewertungsgewichtung und ggf. Skalierung??? Seite 19

20 Methoden der Leistungsbewertung 1 Methoden der Leistungsbewertung Leistungsbewertungen können bereits in Teilschritten (Fertigstellungsgrad) oder erst bei vollständigem Abschluss vorgenommen werden Je nach Bedarf können quantitative wie auch Notiz: qualitative Methoden zur Leistungsbewertung herangezogen werden Dabei können Lieferservice, Termintreue, Flexibilität usw. Kriterien zur Bewertung bilden??? Seite 20

21 Vertragskündigung Vertragskündigung Die Kündigung des Vertrags erfolgt in der Regel aus einem oder mehreren bestimmten Grund(en). Dies kann eine Folge der Maßnahmenplanung sein. Die Regelungen einer Vertragskündigung sind stets im Vertragstext, bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) explizit vereinbart Kündigungsgründe Kündigungsvoraussetzungen Kündigungsarten Vertrag??? Seite 21

22 Kündigungsgründe 1 Kündigungsgründe Für den Auftragsgeber Lieferung von nur einem Teil der vereinbarten Menge Qualitätsmängeln der Waren bzw. Dienstleistung Nicht-Einhalten der vereinbarten Termine Für den Auftragsnehmer Zahlungsrückstände des Kunden Annahmeweigerung der vereinbarten Waren bzw. Dienstleistung Verstöße gegen die vertragliche Vereinbarungen Seite 22

23 Kündigungsvoraussetzungen 2 Kündigungsvoraussetzungen Hinweis Vertragskündigungen finden bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen Anwendung (z. B. Werksverträge, Dienstverträge, Leasingverträgen) Warnung Mahnung n Für wirksame Kündigungen müssen beachtet werden: Formvorschriften Inhaltliche Erklärung Wirkung der Erklärung der Empfang der Kündigung und ggf. noch weitere Kriterien Kündigung Mahnung 1 Erklärungswirkung Die Kündigung ist rechtsgestaltend. Das bedeutet, dass im Moment des Zugangs einer (wirksamen) Kündigung bzw. innerhalb der dabei geltenden Kündigungsfrist ein Vertrag unwiderruflich beendet wird. Aus diesem Grund kann eine Kündigung rechtstechnisch nicht zurückgenommen werden. Seite 23

24 2 Kündigungsvoraussetzungen Empfang der Kündigung Die Kündigung ist empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Hierbei gelten die allgemeinen Regeln über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Umgekehrt reicht es für den Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beispielsweise aus, dass sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen. Seite 24

25 Kündigung bei Werk- und Dienstverträgen Kündigung bei Werkverträgen Nach 649 BGB kann der Besteller den Werkvertrag jederzeit kündigen. Dies gilt selbst dann, wenn der Unternehmer ordentlich gearbeitet hat. Der Unternehmer erhält als Ausgleich einen Anspruch auf Ersatz der entgangenen Vergütung. Allerdings muss er sich auf den Anspruch dasjenige anrechnen lassen, was er wegen der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Kündigung bei Dienstvertragen Der selbstständige und unselbstständige Dienstvertrag kann als Dauerschuldverhältnis gem. 621 BGB (für sonstige Dienstverhältnisse) und nach 622 BGB (für Arbeitsver-hältnisse) durch Kündigung unter Einhaltung einer dafür vorgesehenen Frist beendet werden. Bei selbstständigen Dienstverhältnissen richtet sich die Frist dabei nach den für die Vergütung bemessenen Zeitabschnitten. Seite 25

26 Kündigungsfristen bei Dienstvertragen Kündigung bei Dienstverträgen Kündigungsfristen nach 621 BGB (Selbstständiger Dienstvertrag) Kündigungsfristen nach 622 BGB (Unselbstständiger Dienstvertrag) Bei einer Vergütung, die nicht nach Zeitabschnitten bemessen wird: jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen. Bei einer nach Tagen bemessenen Vergütung: zum Ablauf des nächsten Tages. Bei einer nach Wochen bemessenen Vergütung: am ersten Werktag der Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends Bei einer nach Monaten bemessenen Vergütung: bis zum 15. des Monats zum Ende des Monats Bei einer Vergütung nach Kalendervierteljahren oder längeren Zeiträumen: 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende Nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 2 Jahren mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende Nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 5 Jahren mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende Nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 8 Jahren für den Arbeitgeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende Nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 10 Jahren für den Arbeitgeber mit einer Frist von 4 Monaten zum Monatsende Seite 26

27 Kündigungsarten 3 Kündigungsarten Außerordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung Änderungskündigung Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die je nach Vertragsart sowie nach aktueller Situation verwendet werden können bzw. müssen Hauptformen sind die außerordentliche und ordentliche Kündigung, die am häufigsten verwendet werden Seite 27

28 Außerordentliche Kündigung 3 Kündigungsarten Außerordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung Änderungskündigung Außerordentliche Kündigung Durch eine außerordentliche Kündigung (häufig auch fristlose Kündigung genannt) wird das Vertragsverhältnis ohne Einhalten einer Kündigungsfrist beendet Die außerordentliche Kündigung muss in der Regel aus wichtigem Grund erfolgen Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Umstände und Abwägung der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht länger zumutbar ist Seite 28

29 Ordentliche Kündigung 3 Kündigungsarten Außerordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung 8- Kündigung Änderungskündigung Ordentliche Kündigung Die Ordentliche Kündigung wird auch als fristgerechte Kündigung bezeichnet Das Vertragsverhältnis wird unter Beachtung der vertragliche vereinbarten oder gesetzlich geregelten Kündigungsfrist durch eine ordentliche Kündigung beendet Häufig werden in den Verträgen Passagen bzw. Paragraphen zum Thema Kündigung bereits bei der Vertragsgestaltung mit berücksichtig Seite 29

30 Änderungskündigung 3 Kündigungsarten Außerordentliche Kündigung Vertrag Ordentliche Kündigung Änderungskündigung Änderungskündigung Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses mit einem gleichzeitigen Angebot zur Vertragsfortsetzung mit veränderten Vertragsbedingungen Änderungskündigungen finden häufig bei Mietverträgen und Arbeitsverträgen Anwendung Die Änderungskündigung muss angenommen werden, sonst wird das Schuldverhältnis beendet Seite 30

31 IT Vertragsmanagement-Roadmap Bedarfsabwicklung Vertragsabwicklung Vertragsüberwachung Bedarfsermittlung Auswahl Vertragstyp Vertragserfüllung Leistungsbewertung Bedarfsprüfung Vertragsentwurf Leistungsüberwachung Maßnahmenplanung Beschaffungsplanung Verhandlungsstrategie Vertrags-Reporting Vertragskündigung Anforderungsdefinition Vertragsformulierung Risikomanagement Leistungsabnahme Lieferantenbewertung Vertragsabsicherung Konfliktmanagement Vertragsverlängerung Lieferantenvorauswahl Vertragsverhandlung Eskalationsmanagement Vertragsabschluss Leistungsbeschreibung Vertragsüberprüfung Vertragsnachverhandlung Vertragsarchivierung Lieferantenauswahl Vertragsnachbesserung Projektplanung Vertragsunterzeichnung Seite 31

32 Zeit für Ihre individuellen Fragen Seite 32

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Schutz für Ihr geistiges Eigentum

Schutz für Ihr geistiges Eigentum DURY Rechtsanwälte www.it-recht-saarbrücken.de www.dury.de Wirtschaftskanzlei für IT-Recht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht Schutz für Ihr geistiges Eigentum Das Scheitern von IT-Projekten 15.10.2015

Mehr

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Inhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4. A. Softwareentwicklungsverträge...4. B. Vertragsrecht... 8

Inhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4. A. Softwareentwicklungsverträge...4. B. Vertragsrecht... 8 2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4 A. Softwareentwicklungsverträge...4 i. Verträge in der IT...4 ii. Verträge in der IT... 6 B. Vertragsrecht... 8 i. Die rechtlichen Besonderheiten

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses. Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen

IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses. Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen IT-Controlling als notwendiges Instrument für die Leitung eines Krankenhauses Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen IT-Controlling...... oder die Frage: Welche IT-Leistungen sollen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Zuverlässiger IT-Service und Support Wir haben Ihr EDV-System im Griff.

Zuverlässiger IT-Service und Support Wir haben Ihr EDV-System im Griff. Zuverlässiger IT-Service und Support Wir haben Ihr EDV-System im Griff. Überblick über unser Leistungsspektrum Wir kümmern uns um Ihre EDV-Anlage. Die IT muss laufen, zu jeder Zeit. Das ist die Anforderung

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Internet online Update (Internet Explorer)

Internet online Update (Internet Explorer) Um Ihr Consoir Beta immer schnell und umkompliziert auf den aktuellsten Stand zu bringen, bieten wir allen Kunden ein Internet Update an. Öffnen Sie Ihren Internetexplorer und gehen auf unsere Internetseite:

Mehr

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun?

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun? Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.

Mehr

Die Abnahme von IT-Leistungen. Gastvortrag bei der Alpen-Adria Universität Klagenfurt 12.3.2010 RA Dr. Ralf Blaha LL.M.

Die Abnahme von IT-Leistungen. Gastvortrag bei der Alpen-Adria Universität Klagenfurt 12.3.2010 RA Dr. Ralf Blaha LL.M. Die Abnahme von IT-Leistungen Gastvortrag bei der Alpen-Adria Universität Klagenfurt 12.3.2010 RA Dr. Ralf Blaha LL.M. Vertragstypen > Entwicklung von Individualsoftware = Werkvertrag Herstellung eines

Mehr

Angebot zum Release-Update PROXESS 2008 auf PROXESS 5 :

Angebot zum Release-Update PROXESS 2008 auf PROXESS 5 : Angebot zum Release-Update PROXESS 2008 auf PROXESS 5 : ohne Sicherheitsfunktionen* von PROXESS 5 Bei einer Beauftragung der zur Durchführung des Updates von PROXESS 2008 auf PROXESS 5 bis zum 31.12.2010

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

Schreckgespenst EVB-IT-Systemvertrag? Eine Zwischenbilanz. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf Maren.Siegel@ITDZ-Berlin.

Schreckgespenst EVB-IT-Systemvertrag? Eine Zwischenbilanz. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf Maren.Siegel@ITDZ-Berlin. Maren Siegel, ITDZ Berlin AÖR Leiterin Einkauf Maren.Siegel@ITDZ-Berlin.de 030/90222 6034 1 1 Geschichte der EVB-IT und BVB 2 Anwendungsbereiche 3 EVB-IT-Systemvertrag Licht Schatten 4 Ausblick 2 1 Geschichte

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Zusammenfassung der Vorlesung

Zusammenfassung der Vorlesung Zusammenfassung der Vorlesung Die wichtigsten Punkte der Vorlesung waren... Dr. F. Sarre Wintersemester Wintersemester 20102013 / 2011 / 2014 Folie 307 Herausforderungen beim Projektmanagement Projektziel

Mehr

Con.ECT IT-Service & Business Service Management SAM-Outsourcing: Lizenzmanagement als externer Service

Con.ECT IT-Service & Business Service Management SAM-Outsourcing: Lizenzmanagement als externer Service Con.ECT IT-Service & Business Service Management SAM-Outsourcing: Lizenzmanagement als externer Service Jana Brinck - SAM Consultant Der globale IT Lösungsanbieter! Niederlassungen in 24 Ländern! Handel

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Thema: Microsoft Project online Welche Version benötigen Sie?

Thema: Microsoft Project online Welche Version benötigen Sie? Seit einiger Zeit gibt es die Produkte Microsoft Project online, Project Pro für Office 365 und Project online mit Project Pro für Office 365. Nach meinem Empfinden sind die Angebote nicht ganz eindeutig

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0

Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0 Datenübernahme easyjob 3.0 zu easyjob 4.0 Einführung...3 Systemanforderung easyjob 4.0...3 Vorgehensweise zur Umstellung zu easyjob 4.0...4 Installation easyjob 4.0 auf dem Server und Arbeitsstationen...4

Mehr

ITS reinhardt GmbH Brecherspitzstrasse 8 D-81541 München http://www.its-muenchen.de

ITS reinhardt GmbH Brecherspitzstrasse 8 D-81541 München http://www.its-muenchen.de ITS reinhardt GmbH Brecherspitzstrasse 8 D-81541 München http://www.its-muenchen.de ITS Serviceverträge Qualifizierter HelpDesk / CallCenter Fernadministration Ihrer Server und Netze Softwareverteilung

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Inhouse-Seminar: Informationsbewirtschaftung im Data Warehouse mit dem ETL-Tool PowerCenter -4 Tage

Inhouse-Seminar: Informationsbewirtschaftung im Data Warehouse mit dem ETL-Tool PowerCenter -4 Tage Inhouse-Seminar: Informationsbewirtschaftung im Data Warehouse mit dem ETL-Tool PowerCenter -4 Tage Ein Inhouse-Seminar der DWH academy Informationsbewirtschaftung im Data Warehouse mit dem ETL-Tool PowerCenter

Mehr

Workshop für ZGV-Mitglieder zum Thema Software as a Service bzw. SOFLEX Software flexibel mieten

Workshop für ZGV-Mitglieder zum Thema Software as a Service bzw. SOFLEX Software flexibel mieten Workshop für ZGV-Mitglieder zum Thema Software as a Service bzw. SOFLEX Software flexibel mieten Claas Eimer Claas Eimer Geschäftsführer comteam Systemhaus GmbH (Unternehmen der ElectronicPartner Handel

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Outsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing

Outsourcing und Offshoring. Comelio und Offshoring/Outsourcing Outsourcing und Offshoring Comelio und Offshoring/Outsourcing INHALT Outsourcing und Offshoring... 3 Comelio und Offshoring/Outsourcing... 4 Beauftragungsmodelle... 4 Projektleitung vor Ort und Software-Entwicklung

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung EVB-IT Kaufvertrag Seite 1 von 6 Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Reporting Services und SharePoint 2010 Teil 1

Reporting Services und SharePoint 2010 Teil 1 Reporting Services und SharePoint 2010 Teil 1 Abstract Bei der Verwendung der Reporting Services in Zusammenhang mit SharePoint 2010 stellt sich immer wieder die Frage bei der Installation: Wo und Wie?

Mehr

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Internet online Update (Mozilla Firefox)

Internet online Update (Mozilla Firefox) Um Ihr Consoir Beta immer schnell und umkompliziert auf den aktuellsten Stand zu bringen, bieten wir allen Kunden ein Internet Update an. Öffnen Sie Ihren Mozilla Firefox und gehen auf unsere Internetseite:

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit address manager 2003. STAMPIT der Deutschen Post nutzen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit address manager 2003. STAMPIT der Deutschen Post nutzen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit address manager 2003 STAMPIT der Deutschen Post nutzen STAMPIT der Deutschen Post nutzen - 2 - Inhalt Einleitung 3 Voraussetzungen

Mehr

Der Mieter zahlt nicht

Der Mieter zahlt nicht Der Mieter zahlt nicht - Der Weg zur Kündigung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Kündigung - Kündigung allgemein - Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug 3. Zusammenfassung

Mehr

Personalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III

Personalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung

Mehr

Der Support für Windows Server 2003 endet endgültig alles was Ihnen dann noch bleibt ist diese Broschüre.

Der Support für Windows Server 2003 endet endgültig alles was Ihnen dann noch bleibt ist diese Broschüre. Der Support für Windows Server 2003 endet endgültig alles was Ihnen dann noch bleibt ist diese Broschüre. 14. Juli 2015. Der Tag, an dem in Ihrem Unternehmen das Licht ausgehen könnte. An diesem Tag stellt

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Seite 1 Allgemeine Informationen Gültigkeit Update-Vertrag Release Update Upgrade version Mehrplatzversion Toolbox Diese Preisliste ist gültig ab 12.11.2009 und ersetzt alle vorangegangenen Preislisten.

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete)

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete) Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 10.02.2005. Die Telekom Austria Aktiengesellschaft (Telekom Austria) stellt ihrem Kunden im Rahmen der bestehenden

Mehr

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1): Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils

Mehr

Fax einrichten auf Windows XP-PC

Fax einrichten auf Windows XP-PC Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing

Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Finanzbuchhaltung Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter - mit Ihrem Wartungsvertrag

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Projektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?

Projektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt? 1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Updatehinweise für die Version forma 5.5.5

Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Seit der Version forma 5.5.0 aus 2012 gibt es nur noch eine Office-Version und keine StandAlone-Version mehr. Wenn Sie noch mit der alten Version forma 5.0.x

Mehr

Outsourcing Sweep Clauses

Outsourcing Sweep Clauses Outsourcing Sweep Clauses Theorie und Praxis Olaf Vogel Leiter Legal Services - T-Systems, Deutsche Telekom AG 05. April 2014 definition Sweep Clause Übersetzung: Sweep : Kehren, Rundumschlag, Reichweite,

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

METALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen.

METALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. METALLHANDWERK RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Rechtsberatung Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Nutzen Sie rechtzeitig die kostenfreie Rechtsberatung Ihres Verbandes. Ganz gleich,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

SMART Newsletter Education Solutions April 2015

SMART Newsletter Education Solutions April 2015 SMART Education Newsletter April 2015 SMART Newsletter Education Solutions April 2015 Herzlich Willkommen zur aktuellen Ausgabe des Westcon & SMART Newsletters jeden Monat stellen wir Ihnen die neuesten

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

EIDAMO Webshop-Lösung - White Paper

EIDAMO Webshop-Lösung - White Paper Stand: 28.11.2006»EIDAMO Screenshots«- Bildschirmansichten des EIDAMO Managers Systemarchitektur Die aktuelle EIDAMO Version besteht aus unterschiedlichen Programmteilen (Komponenten). Grundsätzlich wird

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Inhaltsverzeichnis. It-projekte@dynalex.de

Inhaltsverzeichnis. It-projekte@dynalex.de Beschreibung eines Überwachungs-, Wartungs- und Sicherheitsbeispielpaketes für Windows-Server und Workstation sowie beispielhafte Grafiken aus den Prüf- und Inventarlisten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Vergütungszusammenfassung. zum EVB-IT Systemvertrag

Vergütungszusammenfassung. zum EVB-IT Systemvertrag Muster 1 zu den EVB-IT System Seite 1 von 12 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: zum EVB-IT Systemvertrag Diese hat zwei Funktionen: Zum einen dient sie im Rahmen

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Geschäftsprozessunterstützung mit Microsoft SharePoint Foundation 2010 Microsoft InfoPath 2010 und Microsoft BizTalk Server 2013

Geschäftsprozessunterstützung mit Microsoft SharePoint Foundation 2010 Microsoft InfoPath 2010 und Microsoft BizTalk Server 2013 mit Microsoft SharePoint Foundation 2010 Microsoft InfoPath 2010 und Microsoft BizTalk Server 2013 Exemplarische Darstellung Bearbeitung einer März 2013 - Motivation Stetiger Wandel innerhalb einer Organisation

Mehr

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick..

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick.. OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick V-IUS SOLUTIONS GmbH Ländenstrasse 11c D-93339 Riedenburg wwwv-iusde DOKU KIT Jahrzehntelange Erfahrung

Mehr

Muster einer fristgerechten Kündigung

Muster einer fristgerechten Kündigung MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für

Mehr