Zurück in den Betrieb Erfolgreiche Wiedereingliederung suchtkranker Mitarbeiter
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- Eike Linden
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1 Zurück in den Betrieb Erfolgreiche Wiedereingliederung suchtkranker Mitarbeiter Fachtagung Betriebsgeheimnis Sucht 11. Juni 2015 Potsdam Gabriele Gusia, RKW Kompetenzzentrum, Eschborn
2 Das sind die Themen Ausgangslage Bedeutung von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Betriebliches Eingliederungsmanagement Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 2
3 Bedeutung von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt Ausgangslage Suchterkrankungen gehören zu den psychischen Diagnosegruppen Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) durch Suchterkrankungen von 2002 bis 2012 um 17% angestiegen Fast 85 % davon entfallen auf missbräuchlichen Alkohol- und Tabakkonsum Deutliche Steigerung der Rentenzugänge durch psychische Erkrankungen (über 42% der Rentenzugänge 2012) Jede fünfte der psychisch bedingten Frühberentungen wird bei Männern auf psychotrope Substanzen, vor allem auf Alkohol, zurückgeführt. Betriebliche Eingliederung ist bei Suchterkrankungen eine wirtschaftlich sinnvolle und sozial notwendige Aufgabe! Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 3
4 Lange Arbeitsunfähigkeiten bei suchtkranken Mitarbeitern Ausgangslage Männer Frauen Gesamt Diagnoseuntergruppen Fälle Tage Tage je Fall Fälle Tage Tage je Fall Fälle Tage Tage je Fall Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F10-F19) 2,1 96,1 45,6 0,9 38,0 44,8 1,6 70,5 45,4 Gesamt (F00-F99) 39,0 1556,6 39,9 67,8 2618,0 38,6 21,7 2023,7 39,2 je Pflichtmitglieder ohne Rentner Quelle: BKK Gesundheitsreport Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 4
5 Das sind die Themen Ausgangslage Bedeutung von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Betriebliches Eingliederungsmanagement Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 5
6 Stufenweise Wiedereingliederung Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege nach 28 SGB IX bzw. 74 SGB V, auch Hamburger Modell genannt Verfahren, bei der betroffene Personen während oder nach einer Therapie ihre Tätigkeit teilweise wieder aufnehmen. Um an die Belastungen des Arbeitsplatzes schrittweise herangeführt zu werden, erstellt der behandelnde Arzt oder die Klinik einen Plan, der eine stufenweise Wiedereingliederung vorsieht. In dieser Zeit ist der Betroffene weiterhin arbeitsunfähig, die Krankengeldzahlung wird noch fortgesetzt. Krankenkasse, evtl. Berufsgenossenschaft oder RV-Träger, Arbeitgeber und die betroffene Person selbst müssen diesem Plan zustimmen Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 6
7 Betriebs- und Dienstvereinbarungen Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Regelungen zum Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb Feste Absprachen, die eine Rückkehr an den Arbeitsplatz regeln Absprachen über Fragen zur Rückfallvorbeugung und Reintegration ins Team werden schriftlich in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung festgehalten Die innerbetrieblichen Vereinbarungen ersetzen die gesetzlichen Vorschriften nicht Interventionskonzepte der Dienstvereinbarungen sehen häufig Druckmaßnahmen vor, um den betroffenen MA zur Therapie und Verhaltensänderung zu motivieren (möglichst vor dem Eintreten längerer AU-Zeiten) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 7
8 Betriebliches Eingliederungsmanagement Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Die Präventionsvorschrift des 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (gilt ab ) verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist innerhalb eines Jahres. Ziele und Aufgaben des BEM: Wiedereingliederung fördern Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen Arbeitsfähigkeit und Gesundheit erhalten Behinderungen und chronische Erkrankungen vermeiden Arbeitsunfähigkeit überwinden Arbeitsplatz erhalten Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 8
9 Das sind die Themen Ausgangslage Bedeutung von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Betriebliches Eingliederungsmanagement Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 9
10 Rechtsprechung: BEM gilt für alle Arbeitnehmer Betriebliches Eingliederungsmanagement Krankheitsursache ist unerheblich, gilt auch für psychische und Suchterkrankungen Initiativlast liegt beim Arbeitgeber Freiwilligkeit beim Arbeitnehmer Allein die Möglichkeit des Rückfalles darf nicht zur Annahme führen, dass das BEM nicht sinnvoll sei. Es kommt auf den Einzelfall an. Das Gesetz macht keine konkreten Vorgaben für die Durchführung eines BEM Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 10
11 Eingliederungsmanagement als Teil der Gesundheitspolitik im Betrieb Suchtprävention Suchtprävention Quelle: Hans Böckler Stiftung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 11
12 Vorgehensweise Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen Erstkontakt mit Mitarbeiter (durch Personalabteilung) Erstgespräch führen (z.b. Führungskraft)? Fallbesprechung (z.b. Integrationsteam)? Maßnahme durchführen Maßnahme evaluieren, dokumentieren?? Mitarbeiter lehnt BEM ab kein BEM notwendig keine Maßnahme möglich BEM beendet Maßnahme nicht erfolgreich Maßnahme erfolgreich BEM beendet in Anlehnung an DRV Bund Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 12
13 mögliche Beteiligte Betriebliches Eingliederungsmanagement Intern Arbeitgeber betroffene Mitarbeiter/ Mitarbeiterin Betriebs-, Personalrat Schwerbehindertenvertretung Betriebsarzt Integrationsteam FASi, Arbeitsschutzbeauftragter betriebliche Sozialarbeiter betriebliche Suchthelfer Extern Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Integrationsämter (bei schwerbehinderten Mitarbeitern) Ärzte, Rehabilitationskliniken Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation betriebsnahe Dienstleister Disability Manager (ggf. auch intern) Suchtberatungsstellen Krankenkasse Vertrauensperson der/des Betroffenen
14 Beteiligung des Betriebsarztes Betriebliches Eingliederungsmanagement Hinzuziehung erforderlich, sofern medizinischer Sachverstand zur Einschätzung der Lösungsansätze benötigt wird. Der Betriebsarzt kann nach vorheriger Zustimmung des Arbeitnehmers Kontakte zu der gemeinsamen Servicestelle, zu dem behandelnden Arzt oder zu etwaigen Reha-Kliniken aufnehmen Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 14
15 Achtung: Datenschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Ergebnisse einer Wiedereingliederung gehören in eine separate Akte, nicht in die Personalakte! Gesundheitliche Informationen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Mitarbeiter an Dritte weitergegeben werden! Daten sammeln so wenig wie möglich und nur so viel, wie möglich! Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 15
16 Das sind die Themen Ausgangslage Bedeutung von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Betriebliches Eingliederungsmanagement Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 16
17 Eingliederung psychisch erkrankter Mitarbeiter RKW-Studie zum BEM Online/ -Befragung über das Forum Arbeit & Gesundheit im Sozialnetz Hessen (nicht repräsentativ) Umfragezeitraum Mitte 11/2009 bis Anfang 2/ Antworten aus Betrieben 25 Antworten von überbetrieblichen Experten Begleitender Expertenkreis zur Diskussion und Formulierung von Empfehlungen Etwa ¾ der Befragten geben an, dass es Maßnahmen zum BEM gibt, wie Rückkehrgespräche, stufenweise Eingliederung oder Fürsorgegespräche Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 17
18 Die betriebliche Realität Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Unternehmen erwarten Zunahme psychischer Erkrankungen 90% 80% 77,7% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 10,0% 7,7% 4,6% 0% Ja Nein Weiß nicht Keine Angabe Quelle: RKW-Studie 2009/2010 (N=130) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 18
19 Wahrgenommene schwierige Eingliederungsfälle Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Quelle: RKW-Studie 2009/2010 (N=130) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 19
20 Schwierigkeiten in Unternehmen Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Quelle: RKW-Studie 2009/2010 (N=130) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 20
21 Aussagen von Führungskräften Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Belastbarkeit der Person eingeschränkt, kein passendes Aufgabengebiet Prognose der Leistungsfähigkeit nicht möglich Ärzte fordern stressfreien Arbeitsplatz - den gibt es nicht Integration in bestehende Arbeitsorganisation (Schicht, Akkord, Nachtarbeit) nicht möglich Keine Schonarbeit vorhanden Integration in altes Arbeitsteam schwierig (Ablehnung, Konflikte) Große Verhaltensunsicherheit bei Führungskräften und Kollegen Richtiger Umgang erfordert hohe Sensibilität und eine gewisse Offenheit des Erkrankten Geringe Rücksicht unter Kollegen, schlechte Vorerfahrungen mit Betroffenem, der war schon immer schwierig Verwundbarkeit der Betroffenen belädt Beziehungsebene im Team Zeit für Eingliederung und neue Einarbeitung fehlt, hoher zeitlicher und sozialer Aufwand Quelle: RKW-Studie 2009/2010 (N=130) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 21
22 Zwischenmenschliche Probleme am gravierendsten Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Besonders belastende Problembereiche für Team (n=352) und Vorgesetzte (n=413) anderes 4 7,5 wiederholte Kurzabsenzen 7,3 9,7 längere Absenzen 10,2 11,4 zwischenmenschliche Probleme 36,6 43,8 ungenügendes Arbeitsverhalten 16,8 22,3 ungenügende Leistung 16,2 14, nervte Chef/HR am meisten nervte Team am meisten Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 22
23 Personalverantwortliche bei Suchtproblemen Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Wann werden HR-Verantwortliche kontaktiert? (n=274) 100% 80% 60% 40% 20% 0% nie selten oft Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 23
24 Verbesserungsbedarf beim BEM psychischer Erkrankungen Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter 70,0% 63,1% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 17,7% 16,2% 10,0% 0,0% 3,1% Ja Nein Weiß nicht Keine Angabe Quelle: RKW-Studie 2009/2010 (N=130) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 24
25 Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Betriebe erhoffen sich Hilfestellungen durch. Quelle: RKW-Studie 2009/2010 (N=130) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 25
26 Das sind die Themen Ausgangslage Bedeutung von Suchterkrankungen in der Arbeitswelt Zurück in den Betrieb institutionelle und gesetzliche Wege Betriebliches Eingliederungsmanagement Probleme bei Wiedereingliederung suchterkrankter Beschäftigter Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 26
27 Wiederaufnahme im Betrieb vorbereiten Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Vorgesetzte/Team unterrichten, Arbeitsaufgaben/Arbeitsprozesse abstimmen und organisieren Bedenken/Vorbehalte gegenüber Rückkehr im Gespräch ermöglichen evtl. Rückkehr in einen durch vorherige Konflikte unbelasteten Arbeitsbereich abklären weitere Abstimmung des Vorgehens mit BEM-Team, falls vorhanden Bereitschaft gegenüber den Mitarbeitern signalisieren, bei Problemen der Eingliederung zu unterstützen Datenschutzregeln und Vertraulichkeit, Verfahren für die Einbeziehung Dritter (wie Therapeuten) Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 27
28 Gespräch vorbereiten Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Welche Veränderungen werden auf den Mitarbeiter zukommen Welche Unterstützung kann der Betrieb geben Belastende Arbeitsbedingungen herausarbeiten Möglichkeiten der (zeitlich begrenzten) Belastungsreduzierung besprechen Unterstützung durch Sozialberatung und Unterstützung bei der Möglichkeit eine Selbsthilfegruppe zu besuchen Welche Erwartungen hat der Betrieb Forderungen deutlich darstellen Darstellen, dass man sich mit seiner Arbeitsleistung und seinen Möglichkeiten gezielt auseinandersetzen wird Welche Vereinbarungen sind wichtig Wie können die Kollegen miteinbezogen werden? Gibt es Auflagen? Was sind vertrauensbildende Maßnahmen? Wie mit Rückfällen oder Rückfallverdacht umgehen? Regelmäßige Gespräche vereinbaren! Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 28
29 Strukturiertes Vorgehen Ansatzpunkte für bessere betriebliche Prävention und Wiedereingliederung Allgemeine Regelungen zum Umgang mit Sucht in einer Vereinbarung aufstellen. Führungskräfte zu den Themen Sucht / psychische Erkrankungen schulen. Mitarbeiter informieren und sensibilisieren Arbeitsschutz <-> BGF <-> BEM <-> Suchtprävention miteinander verbinden Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 29
30 Weitere Informationen Besuchen Sie die A+A Oktober 2015 Messe Düsseldorf Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Gabriele Gusia Tel.:
32 Literatur BKK Bundesverband (2012): BKK Gesundheitsreport 2012, Essen. Bundesamt für Sozialversicherung (2010): Schwierige Mitarbeiter Wahrnehmung und Bewältigung psychisch bedingter Problemsituationen durch Vorgesetzte und Personalverantwortliche. Eine Pilotstudie in Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Deutsche Rentenversicherung Bund (2010): Betriebliches Eingliederungsmanagement. Hans Böckler Stiftung (2011): Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, 2.Auflage, Düsseldorf Betriebsgeheimnis Sucht - Gabriele Gusia 32
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