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1 UniCredit Bank AG A U S F Ü H R U N G S G R U N D S Ä T Z E F Ü R G E S C H Ä F T E I N F I N A N Z I N S T R U M E N T E N Bewertet der Kunde einzelne Faktoren anders als dies von der Bank im Rahmen der Erstellung der Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten vorgesehen wurde und wünscht so eine Ausführung an einem von den Ausführungsgrundsätzen für Geschäfte in Finanzgültig ab 01. November Vorbestimmungen 1.1 Einleitung Die vorliegenden Informationen zu den»ausführungsgrundsätzen für Geschäfte in Finanzinstrumenten«sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft der UniCredit Bank AG (nachstehend HVB oder Bank genannt). Detaillierte Informationen zu den im Weiteren beschriebenen Produktarten (nachstehend auch»assetklassen«) können den Broschüren»Basisinformation über die Vermögensanlage in Wertpapieren«und»Basisinformation über Termingeschäfte Grundlagen, wirtschaftliche Zusammenhänge, Möglichkeiten, Risiken«entnommen werden. Die genannten Broschüren sind kostenfrei in Ihrer HVB-Filiale erhältlich. 1.2 Feststellung des Kundeninteresses Gemäß allgemeiner Regelungen sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet, Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen im Geschäft in Finanzinstrumenten (nachfolgend auch»ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten«) aufzustellen, um für ihre Kunden das»bestmögliche«ergebnis bei der Ausführung solcher Aufträge zu erzielen. Mit der Bestimmung des»bestmöglichen«ausführungsplatzes ist keine Garantie verbunden, für jeden einzelnen Auftrag das tatsächlich beste Ergebnis zu erzielen. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt. Die Aufstellung der Grundsätze der Auftragsausführung obliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Bank. Die Bank erstellt die Grundsätze der Auftragsausführung nach eigenem Ermessen. Dabei hat die Bank bei der Erstellung der Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten folgende Aspekte berücksichtigt: der Preis des Finanzinstruments, die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, die Geschwindigkeit der Ausführung, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags, den Umfang des Auftrags, die Art des Auftrags sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Bei Anlegern 1) ist die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses am Gesamtentgelt zu messen. Dieses ergibt sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und den mit der Auftragsausführung verbunden Kosten. Weitere Aspekte wurden berücksichtigt, sofern sie sich direkt im Gesamtentgelt niederschlagen. Bei der Auswahl der relevanten Ausführungsplätze durch die Bank wurden die Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen die betroffenen Finanzinstrumente in nennenswertem Umfang gehandelt werden. Bei der Auswahl der Ausführungsplätze hat die Bank zudem berücksichtigt, ob sie an dem Ausführungsplatz direkt handeln kann, oder sich hierzu eines Intermediärs bedienen muss. instrumenten abweichenden Handelsplatz, so ist der Kunde berechtigt, eine konkrete Weisung bezüglich des von ihm gewünschten Ausführungsplatzes zu erteilen Preis Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsichtlich des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market Makern und der Orientierung an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) - soweit vorhanden - ab Kosten Die Kosten werden als Teil des Gesamtentgeltes unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien bestimmt: Direkte Ausführung durch die Bank an einem Börsenplatz Die Kosten umfassen neben den Wertpapierprovisionen der Bank die Spesen fremder Dritter (z.b. der Börsen bzw. der an den Börsen tätig werdenden Skontroführer / Market Maker dies umfasst auch die Kosten einer zentralen Gegenpartei sowie der in die Abwicklung eingebundenen Einheiten) sowie Marktzugangskosten, sofern diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden Indirekte Ausführung durch einen Intermediär Wenn die Bank keinen direkten Zugang zu einem Handelsplatz hat, wird sie den Auftrag nicht selbst an dem Handelsplatz ausführen, sondern hierzu einen Intermediär beauftragen. Die Kosten umfassen in diesem Fall, neben den unter Nummer genannten Kosten, auch die Kosten des Intermediäres Besonderheiten bei Festpreisgeschäften der Bank Bei einem Festpreisgeschäft mit der Bank sind die Entgelte in der Regel im Kaufpreis /Kurs für das Wertpapier berücksichtigt. Soweit die Bank den Abschluss von Festpreisgeschäften regelmäßig anbietet, ist dies in Kapitel 2 der vorliegenden Information zu den Ausführungsgrundsätzen für Geschäfte in Finanzinstrumenten angegeben Sonstige Aspekte der Auftragsausführung Die Bank hat auch die folgenden Aspekte der Auftragsausführung gemäß den gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt Geschwindigkeit der Ausführung Hierunter wird die Zeitspanne von der Entgegennahme des Auftrages bis zur Ausführbarkeit am Handelsplatz verstanden. Die Geschwindigkeit eines Handelsplatzes wird maßgeblich von der Art des Marktmodells bestimmt Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung Die Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung an einem Handelsplatz ist maßgeblich von der Liquidität an diesem Platz abhängig. Die Bank betrachtet unter diesem Aspekt auch das Risiko von Teilausführungen, die sich direkt auf die Gesamtkosten der Abwicklung auswirken können. Unter der Wahrscheinlichkeit der Abwicklung versteht die Bank die Risiken einer problembehafteten Abwicklung von Wertpapiergeschäften, die im Ergebnis zu einer Beeinträchtigung der Lieferung oder Zahlung führen können (1 5) 06.14

2 Art und Umfang des Auftrags Die Bank differenziert nach der Größe des Auftrags, sofern dies die Auswahl des Ausführungsplatzes hinsichtlich Preis und Kosten beeinflusst. An den Börsen können ggf. Aufträge unterschiedlicher Auftragsarten aufgegeben werden. Neben Käufen und Verkäufen sind dies verschiedene Limit- und Orderzusatzarten (z.b. kill-or-fill). Der Kunde kann bei Auftragserteilung die Art des Auftrages vorgeben. Hierbei kann es sich jedoch um Auftragsarten handeln, die gleichzeitig ein Ausschlusskriterium für bestimmte Handelsplätze bilden können. 1.3 Kundenklassifizierung Die Kunden werden von der Bank gemäß den gesetzlichen Vorgaben als»anleger«1) oder»professioneller Kunde«klassifiziert. Die vorgenommene Klassifizierung kann Einfluss auf die Ausführung eines Auftrags hinsichtlich des Ausführungsplatzes haben. 1.4 Assetklassen Finanzinstrumente mit gleichen Ausstattungsmerkmalen wurden zu sog.»assetklassen«zusammengefasst und werden im Rahmen der Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten je Assetklasse gleich behandelt. 1.5 Anwendungsbereich Grundsätzlich finden die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten Anwendung auf die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer, nicht verbriefter Finanzinstrumente erteilt. Interessewahrend oder in ähnlicher Form erteilte Aufträge, die die Benennung eines einzigen Ausführungsplatzes nicht möglich machen, werden von der Bank nach eigenem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden zur Ausführung gebracht. Die vorliegenden Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten finden jedoch keine Anwendung. Für die Niederlassungen der Bank im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten. 1.6 Handelszeiten Außerhalb der üblichen Handelszeiten der Bank bzw. der jeweiligen Handelsplätze eingehende Aufträge werden nach Wiederaufnahme des Handels berücksichtigt. 1.7 Handelsplätze Die Bank hat im Rahmen der Aufstellung der Grundsätze der Auftragsausführung insbesondere organisierte Märkte, multilaterale Handelssysteme, systematische Internalisierer, Market-Maker und sonstige Liquiditätsgeber sowie vergleichbare Unternehmen und Einrichtungen in Drittstaaten berücksichtigt und bewertet. Soweit im Folgenden auf»inländische Börsen«bzw.»inländische Parkettbörsen«verwiesen wird, sind nähere Information hierzu bei der Bank erhältlich. Die Bank bedient sich dann eines Intermediärs, wenn sie keinen direkten Zugang zu einem Ausführungsplatz hat. Die Bank arbeitet mit verschiedenen Intermediären zusammen. Diese haben in der Vergangenheit eine schnelle und zuverlässige Ausführung geboten, ohne dass im einzelnen Qualitätsunterschiede festzustellen gewesen wären. Um im Interesse der Kunden möglichst günstige Ausführungskonditionen zu erreichen, wird die Bank die Auswahl der Intermediäre regelmäßig überprüfen. Im übrigen gelten die Ausführungsgrundsätze und Usancen des jeweiligen Intermediärs. 1.8 Zuteilung bei Emissionen Bei Emissionen in Form von Initial Public Offerings (IPOs) oder Kapitalerhöhungen (unter Ausschluss des Bezugsrechts) wird die Zuteilung durch den Konsortialführer oder die im Konsortium vertretenen Institute vorgenommen. Im Vorfeld der Zuteilung werden die Investoren in der Regel klassifiziert. Innerhalb einer so gebildeten Klasse erhält jeder Investor eine einheitliche prozentuale Zuteilung, mit der Möglichkeit einer Maximalzuteilung in Abhängigkeit der Ordergröße. Unabhängig von dem entsprechenden Zuteilungsverfahren wird die Bank darauf achten, dass die Zuteilung im Interesse aller Kunden fair und wenn möglich in handelbaren Mindestgrößen erfolgt. 2 Auftragsausführung 2.1 Übergreifende Bestimmungen Die Bank weist den»bestmöglichen«ausführungsplatz unter Berücksichtung der individuellen Merkmale des einzelnen Auftrages zu. Im Einzelfall können individuelle Auftragsmerkmale dazu führen, dass die Bank im Interesse des Kunden keinen, den Ausführungsgrundsätzen für Geschäfte in Finanzinstrumenten konformen Ausführungsplatz benennen kann. In diesem Fall nimmt die Bank Aufträge nur mit einer expliziten Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes entgegen. Führt die Bank einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen aus, erfüllt sie damit die Pflichten zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses. Die Weisung ist dabei spezifisch je Einzelgeschäft zu erteilen. Hinweis: Führt die Bank einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Weisung des Kunden aus, entfällt die Ausführung gemäß der vorliegenden Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten. Erteilt der Kunde eine Weisung, handelt er insoweit auf eigenes Risiko. Die Bank wird den Kunden hierauf nicht in jedem Einzelfall hinweisen. 2.2 Aktien und aktienähnliche Wertpapiere Neben Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren werden Exchange Traded Funds (ETFs) sowie stücknotierte Anleihen dieser Assetklasse zugerechnet Aktien Inland Inländische Aktien werden im Wesentlichen in Deutschland gehandelt, sodass deutsche Börsen vor dem Hintergrund der geforderten Preisqualität und niedrigeren, mit der Ausführung verbundenen Kosten grundsätzlich geeignete Handelsplätze darstellen. Wesentliche Unterschiede der Handelsplätze hinsichtlich der Preisbildung und des Risikos von Teilausführungen - letztere können eine Erhöhung der Gesamtkosten zur Konsequenz haben - hat die Bank bei der Auswahl der Handelsplätze berücksichtigt (2 5) 06.14

3 Alle Aktien, die Bestandteil eines der folgenden führenden deutschen Indices, DAX MDAX SDAX TecDAX sind, sowie Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von inländischen ETFs werden aufgrund der regelmäßig höchsten Liquidität, sowie einer schnellen und kostengünstigen Ausführung regelmäßig im elektronischen Handelssystem XETRA zur Ausführung gebracht. Um eine möglichst gleichtägige Ausführung zu gewährleisten, werden Aufträge im Zeitraum von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr an einer inländischen Parkettbörse zur Ausführung gebracht. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Für alle anderen Werte dieser Assetklasse (Nebenwerte) legt die Bank aufgrund der nicht in jedem Einzelfall gewährleisteten Liquidität besonderes Augenmerk auf das Kriterium der Ausführungswahrscheinlichkeit innerhalb einer bestimmten Zeit. Sofern eine Ausführung im elektronischen Handelssystem XETRA nicht sinnvoll erscheint, erfolgt die Auftragsausführung an einer geeigneten inländischen Parkettbörse. Details werden dem Kunden auf Die Bank übernimmt keine Garantie dafür, dass der jeweilige Auftrag an dem gewählten Handelsplatz tatsächlich noch am gleichen Handelstag ausgeführt wird. Nicht gleichtägig ausgeführte Aufträge verbleiben an den jeweiligen Handelsplätzen, sofern der Kunde nicht ein entsprechendes Erlöschen des Auftrags vorgesehen hat (z.b. bei tagesgültigen Aufträgen), oder dies aufgrund der Auftragsart vorgesehen ist Aktien Ausland Grundsätzlich bieten die Heimatbörsen (Markt im Herkunftsstaat des Emittenten oder abweichende Leitbörse) der jeweiligen Aktien in der Regel die höchste Liquidität und damit verbunden regelmäßig die höchste Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie die regelmäßig besten Preise. Aus Kostengründen ist es, da Preisunterschiede erst bei größeren Ordergrößen zum Tragen kommen, jedoch in der Regel vorteilhafter a) an einer inländischen Börse notierte Werte zumindest bei kleineren Auftragsgrößen im Inland zur Ausführung zu bringen; b) ausländische Aktien in dem Land zu verkaufen, in dem die Stücke lagern. Aufträge über den Erwerb von im Inland notierten Werten werden daher bei kleineren Auftragsgrößen an einer geeigneten inländischen Börse, bei größeren Auftragsgrößen oder soweit der Wert nicht im Inland notiert ist, an der jeweiligen Heimatbörse zur Ausführung gebracht. Aufträge über die Veräußerung von ausländischen Aktien werden an einem Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf 2.3 Bezugsrechte Neben klassischen Bezugsrechten zählen zu dieser Assetklasse auch handelbare Erwerbsansprüche sowie Redemption Rights. Im Hinblick auf die zeitlich begrenzte Bezugsfrist sind die Kriterien Wahrscheinlichkeit und Geschwindigkeit der Ausführung bei im Ausland verwahrten Bezugsrechten stärker zu gewichten. Aufträge über im Inland verwahrte (einschließlich der ausländischen Niederlassungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) Bezugsrechte werden an einer geeigneten inländischen Parkettbörse, Aufträge über im Ausland verwahrte Werte (mit Ausnahme der bei den ausländischen Niederlassungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) außerbörslich direkt an einem Handelsplatz im Land der Lagerstelle im Ausland zur Ausführung gebracht. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, behält sich die Bank im Interesse der Kunden vor, Aufträge zusammenzufassen und gesammelt zum Handel aufzugeben. 2.4 Renten und rentenähnliche Wertpapiere Dieser Klasse gehören verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktpapiere sowie rentenähnlich ausgestaltete sonstige Wertpapiere an Renten in Euro Die Bank führt Aufträge in Anleihen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Bundesländer an einer geeigneten inländischen Parkettbörse aus. Daueremissionen des Bundes werden, da kein alternativer Marktplatz zur Verfügung steht, als Festpreisgeschäft (Kauf) bzw. als außerbörsliches Kommisionsgeschäft (Verkauf) gegen die Bundesbank ausgeführt. Für alle anderen als die vorgenannten Werte dieser Assetklasse bietet die Bank in der Regel die Möglichkeit, diese direkt bei der Bank zu marktgerechten Preisen 2) zu erwerben oder an die Bank zu verkaufen. Erwerb oder Veräußerung erfolgen dann zu einem fest mit der Bank vereinbarten Preis (sog. Festpreisgeschäft). Eine Verpflichtung der Bank über den Abschluss eines solchen Geschäftes besteht nicht. Sofern ein Festpreisgeschäft zustande kommt, bietet die Bank für diese Werte zu den üblichen Handelszeiten der Bank eine sofortige Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Weiterhin übernimmt die Bank in diesem Falle eine sofortige Vollausführung. Soweit ein Festpreisgeschäft nicht zustande kommt, wird die Bank Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von im Inland notierten Werten an einer geeigneten inländischen Börse zur Ausführung bringen. Für Aufträge über nicht im Inland notierte Werte ist die Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes erforderlich Renten in Fremdwährung Der liquideste Handel für Renten in Fremdwährung findet meist außerbörslich statt. Die Bank bietet daher in der Regel die Möglichkeit, diese Werte direkt bei der Bank zu marktgerechten Preisen 2) zu erwerben oder an die Bank zu verkaufen. Erwerb oder Veräußerung erfolgen dann zu einem fest mit der Bank vereinbarten Preis (sog. Festpreisgeschäft). Eine Verpflichtung der Bank über den Abschluss eines solchen Geschäftes besteht nicht. Sofern ein Festpreisgeschäft zustande kommt, bietet die Bank für diese (3 5) 06.14

4 Werte zu den üblichen Handelszeiten der Bank eine sofortige Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Soweit ein Festpreisgeschäft nicht zustande kommt, ist die erforderlich. Gleiches gilt falls der Kunde die Auftragsausführung als außerbörsliches Kommissionsgeschäft wünscht. 2.5 Investmentanteile Der Erwerb und die Veräußerung von Anteilen an Sondervermögen oder Investmentaktiengesellschaften und ausländischen Investmentvermögen, deren Vertrieb in Deutschland zulässig ist, erfolgt im Sinne des 23 des Investmentgesetzes über die jeweilige Depotbank und stellt somit keine Ausführung von Kundenaufträgen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes dar. Diese Art der Ausführung entspricht gemäß der allgemeinen Regelungen der»bestmöglichen«ausführung solcher Aufträge. Bezüglich Exchange Traded Funds (ETFs; börsengehandelte Indexfonds) gelten die Bestimmungen für Aktien und aktienähnliche Wertpapiere. 2.6 Genussscheine Die Bank wird alle Aufträge über im Inland notierte aktien- und rentenähnlich ausgestaltete Genussscheine an einer geeigneten inländischen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht im Inland notierten Genussscheinen werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge über die Veräußerung solcher Werte werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. nimmt die Bank den Auftrag zur außerbörslichen 2.7 Optionsscheine Die Bank bietet die Möglichkeit, eigenemittierte Optionsscheine direkt bei der Bank zu marktgerechten Preisen 2) zu erwerben oder an die Bank zu verkaufen. Erwerb oder Veräußerung erfolgen zu einem fest mit der Bank vereinbarten Preis. Zu den üblichen Handelszeiten der Bank stellt die Bank fortlaufend verbindliche Kurse und bietet eine sofortige Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Weiterhin übernimmt die Bank eine sofortige Vollausführung. Eine Verpflichtung der Bank über den Abschluss eines solchen Geschäftes besteht nicht. Aufträge in Optionsscheinen anderer Emittenten, soweit ein Festpreisgeschäft für eigenemittierte Optionsscheine nicht zustande kommt, werden im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes ausgeführt. Die Bank wird Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von im Inland notierten Optionsscheinen an einer geeigneten inländischen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht im Inland notierten Optionsscheinen werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge über die Veräußerung solcher Werte werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf nimmt die Bank den Auftrag zur außerbörslichen Aufträge über Zeichnungen von Optionsscheinen werden außerbörslich gegen den Emittenten ausgeführt. Details werden dem Kunden auf 2.8 Zertifikate und strukturierte Anleihen Erwerb oder Veräußerung von eigenemittierten Zertifikaten und strukturierten Anleihen (strukturierte Anlageprodukte) erfolgt zu einem fest mit der Bank vereinbarten Preis. Zu den üblichen Handelszeiten der Bank stellt die Bank fortlaufend verbindliche Kurse und bietet eine sofortige Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Weiterhin übernimmt die Bank eine sofortige Vollausführung. Die Bank stellt die Marktgerechtigkeit der Preise sicher. Für den Erwerb und die Veräußerung von strukturierten Anlageprodukten fremder Emittenten bietet die Bank gegebenenfalls die Möglichkeit, diese ebenfalls direkt bei der Bank zu marktgerechten Preisen 2) zu erwerben oder an die Bank zu verkaufen. Erwerb oder Veräußerung erfolgen als Festpreisgeschäft mit der Bank. Eine Verpflichtung der Bank über den Abschluss eines solchen Geschäftes besteht nicht. Sofern ein Festpreisgeschäft zustande kommt, bietet die Bank für diese Werte zu den üblichen Handelszeiten der Bank eine sofortige Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Weiterhin übernimmt die Bank in diesem Falle eine sofortige Vollausführung. Soweit ein Festpreisgeschäft nicht zustande kommt, wird die Bank Aufträge über im Inland notierte strukturierte Anlageprodukte an einer geeigneten inländischen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht im Inland notierten strukturierten Anlageprodukten werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge über die Veräußerung solcher Werte werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf nimmt die Bank hierfür den Auftrag zur außerbörslichen Aufträge über Zeichnungen von strukturierten Anlageprodukten werden außerbörslich gegen den Emittenten ausgeführt. Details werden dem Kunden auf 2.9 Nicht verbriefte Finanzinstrumente Unter diese Assetklasse fallen Optionen, Termingeschäfte, Swaps und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze oder -erträge oder andere Derivat-Instrumente, finanzielle Indizes oder Messgrößen, die effektiv geliefert oder bar abgerechnet werden können. Weiters fallen darunter oben genannte Instrumente in Bezug auf Waren, die bar abgerechnet werden müssen bzw. auf Wunsch einer der Parteien bar (4 5) 06.14

5 abgerechnet werden können, derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken und finanzielle Differenzgeschäfte. Ebenso sind darunter alle oben genannten Instrumente in Bezug auf Klimavariable, Frachtsätze, Emissionsberechtigungen, Inflationsraten und andere offizielle Wirtschaftsstatistiken, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien bar abgerechnet werden können, sowie alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Vermögenswerte, Rechte, Obligationen, Indizes und Messwerte, die die Merkmale anderer derivater Finanzinstrumente aufweisen, wobei unter anderem berücksichtigt wird, ob sie auf einem geregelten Markt oder einem MTF gehandelt werden, ob Clearing und Abrechnung über anerkannte Clearingstellen erfolgen oder ob eine Margin-Einschussforderung besteht, subsummiert Börsengehandelte Derivate Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung der Finanzterminkontrakte an den unterschiedlichen Terminbörsen ist für diese Produktgruppe die Vorgabe eines Börsenplatzes durch den Kunden erforderlich. Eine Aufstellung und nähere Informationen, an welchen Börsenplätzen Termingeschäfte über die Bank getätigt werden können, sind über die Bank erhältlich Nicht börsengehandelte Derivatkontrakte und Wertpapierpensionsgeschäfte Hierzu zählen neben den in 2.9 genannten Termingeschäften, Optionen, Swaps und anderen Derivativkontrakte auch Wertpapierpensionsgeschäfte und Buy/Sell-Back-Geschäfte. Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen, die zwischen Bank und Kunde individuell geschlossen werden. Ein alternativer Ausführungsplatz steht nicht zur Verfügung. Das Geschäft wird zu den vereinbarten Konditionen direkt mit der Bank abgeschlossen. Die Bank gewährleistet die Marktgerechtigkeit der Konditionen. 3 Schlussbestimmungen Sofern keine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten zu einer Assetklasse erfolgen kann, ist eine erforderlich. Kann die Bank einen Auftrag aufgrund von Feiertagsregelungen, Handelsereignissen oder technischer Beschränkungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht an einem den Ausführungsgrundsätzen für Geschäfte in Finanzinstrumenten konformen Handelsplatz ausführen, so kann der Auftrag unter Wahrung der Interessen des Kunden auch an einem anderen Ausführungsplatz zur Ausführung gebracht werden. Stehen die von der Bank als geeignete Ausweichplätze ausgewählten Ausführungsplätze ebenfalls nicht zur Verfügung, so ist eine Kundenweisung bzgl. des Ausführungsplatzes erforderlich. Geht ein Auftrag außerhalb der Handelszeit des jeweils vorgesehenen Ausführungsplatzes ein, wird der Auftrag erst am nächsten Handelstag zum vorgesehenen Ausführungsplatz weitergeleitet. Wünscht der Kunde eine taggleiche Weiterleitung, muss eine entsprechende Weisung des Kunden zu einem bestimmten Ausführungsplatz erfolgen. Die Bank wird keine Auftragsverlagerung vornehmen, auch wenn der Auftrag an dem gewählten Ausführungsplatz über einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt wird bzw. ausgeführt werden kann. Für nicht sofort oder am ersten Gültigkeitstag ausgeführte Aufträge übernimmt die Bank die rechtliche Verwaltung des Auftrages sowie die Informationsgabe bei etwaigen Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen eines Auftrages führen. Weitere Nachsorgepflichten wie zum Beispiel die Überwachung, ob ein Auftrag zur Ausführung gelangt, übernimmt die Bank nicht. Sie wird den Kunden auf Nachfrage jedoch über den Status seines Auftrags informieren. Die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten werden überwiegend systemtechnisch unterstützt. Sollte die technische Unterstützung vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, wird die Bank nach eigenem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden einen Ausführungsplatz bestimmen. Die Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten und die vorliegenden Informationen zur Auftragsausführung im Wertpapiergeschäft werden regelmäßig zumindest jedoch einmal jährlich überprüft und, sofern hierfür Erfordernisse bestehen, angepasst. Über jede wesentliche Änderung der Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten werden die Kunden unverzüglich unter Verwendung eines geeigneten Mediums informiert. Die aktuell gültige Version der Informationen zur Auftragsausführung im Wertpapiergeschäft kann auf der Internet-Seite der Bank ( eingesehen werden. Die Ordnungsmäßigkeit und Einhaltung der Ausführungsgrundsätze für Geschäfte in Finanzinstrumenten wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. 1) Der Terminus»Anleger«ist dem Terminus»Privatkunde«gem. den 31a und 33a WpHG gleichzusetzen. 2) Die Marktgerechtigkeit der Preise wird durch eine neutrale Stelle innerhalb der Bank überwacht. 3) Die Bank hat interne Vorkehrungen getroffen, die die bestmögliche Ausführung gem. den gesetzlichen Anforderungen in diesen Fällen sicherstellen. Diese können auf Anfrage mitgeteilt werden (5 5) 06.14

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