Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und Erschließungsstraße Am Bahndamm" der. Gemeinde Neufahrn b. Freising.

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1 Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen Vibrationsmessstelle zur Gefährdungsbeurteilung nach LärmVibrationsArbSchV Schaezlerstraße Augsburg Tel. +49 (821) Fax +49 (821) Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und Erschließungsstraße Am Bahndamm" der Gemeinde Neufahrn bei Freising Ort / Lage: Landkreis: Auftraggeber: Bezeichnung: Gutachtenumfang: Neufahrn bei Freising Am Bahndamm Freising Gemeinde Neufahrn b. Freising Bahnhofstraße Neufahrn LA G01-04.docx 44 Seiten Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ergenz Telefon: +49 (821) Messstellenleiter: Stefan.Ergenz@bekon-akustik.de Dipl.-Ing. (FH) Manfred Plank BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Schaezlerstraße Augsburg Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Johann Storr Handelsregister: Amtsgericht Augsburg HRB USt-IdNr.: DE D-U-N-S

2 Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 2 Inhaltsverzeichnis 1. Begutachtung 4 2. Berechnung Situation und Aufgabenstellung Grundlagen Örtliche Gegebenheiten Beschreibung der zulässigen Lärmimmissionen und der Beurteilungszeiträume 8 3. Öffentliche Verkehrswege Straßenverkehr Schienenverkehr Bewertung Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passive Lärmschutzmaßnahmen Fluglärm Lärmschutzzonenkarte Gewerbelärm Beschreibung des lärmrelevanten Betriebsablaufes Ausgangsdaten Parkplatz Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände Gabelstapler Absauganlage Schallabstrahlung der Fassaden Schallleistungspegel der Emittenten Anzahl der Vorgänge Bewertung der Beurteilungspegel Spitzenpegel Tieffrequente Geräusche Tonhaltigkeit Anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen 22 Seite 6. Planbedingter Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen23 7. Textvorschläge für den Bebauungsplan Satzung 25

3 Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Begründung Abkürzungen der Akustik Anlagen Übersichtsplan Lage der berücksichtigten Immissionspunkte Lage der Schallquellen Gewerbelärm Berechnung der Teilbeurteilungspegel Gewerbelärm Berechnung der Spitzenpegel Gewerbelärm 43

4 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 4 1. Begutachtung Die Gemeinde Neufahrn bei Freising plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 Wohngebäude und Erschließungsstraße Am Bahndamm nördlich der Bahnlinie auf den Grundstücken mit den Flurnummern 447, 448 und 449. Es soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Auf das Plangebiet wirken sowohl Verkehrslärmimmissionen als auch Gewerbelärmimmissionen ein: - Schienenlärm: Bahnlinie München Freising sowie S-Bahnstrecke S1 München Flughafen Terminal. - Fluglärm: Fluglärmzone Ca des Flughafen München - Gewerbelärm: Metallveredelung Gebrüder Wigl GmbH Durch eine schalltechnische Untersuchung ist abzuklären, ob von den öffentlichen Verkehrswegen und dem bestehenden Gewerbebetrieb schädliche Lärmimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht werden und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden. Hierzu wurde die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Schienenlärm Die Untersuchungen haben gezeigt, dass trotz der geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahme (Carport) an den relevanten Immissionspunkten die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN durch den Schienenverkehr überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 werden ebenfalls an allen Immissionspunkten ebenfalls überschritten. Es sind passive Schallschutzmaßnahmen zur Sicherstellung von gesunden Wohnverhältnissen nach BauGB erforderlich. Fluglärm Entsprechend der Darstellung in der Lärmschutzzonenkarte des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen liegt das Plangebiet in der Fluglärmzone Ca des Flughafens München. Dementsprechend sind bauliche Maßnahmen an den Gebäuden erforderlich (Schalldämm-Maß der Außenbauteile mindestens 35 ). Mit Ausnahme des Bereiches, für den entsprechend dem Schienenlärm ein höheres Schalldämm-Maß für die Wohnnutzung erforderlich ist, ist für das gesamte Plangebiet aufgrund des Fluglärms ein Mindestschalldämm-Maß von 35 für die Außenbauteile zu schutzbedürftigen Räumen erforderlich.

5 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 5 Gewerbelärm Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der Westfassade des am westlichsten gelegenen Wohngebäudes während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nicht eingehalten werden können. Die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden in erster Linie durch die Nutzung des Parkplatzes der Gebrüder Wigl GmbH während der Nachtzeit überschritten. Durch das Heranrücken der Wohnbebauung käme es durch die Schaffung von Emissionspunkten zu einer Einschränkung des Gewerbebetriebes. Die Fenster der betroffenen Fassade müssen daher als nicht öffenbare Fenster ausgeführt werden. Augsburg, den BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Bearbeiter: Messstellenleiter: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ergenz Dipl.-Ing. (FH) Manfred Plank

6 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 6 2. Berechnung 2.1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Neufahrn bei Freising plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 Am Bahndamm nördlich der Bahnlinie auf den Grundstücken mit den Flurnummern 447, 448 und 449. Durch eine schalltechnische Untersuchung ist abzuklären, ob schädliche Lärmimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Plangebiet entstehen und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden. Die sich für die Bebauungsplanung ergebenden Auswirkungen für das Wohngebiet sollen ermittelt und bewertet werden. Auf dieser Basis sind mögliche Festsetzungen für den Bebauungsplan zu entwickeln. 2.2 Grundlagen /A/ Ortsbesichtigung durch die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH am /B/ Vorentwurf des Lageplans zum Bebauungsplan Nr. 123 Wohngebäude und Erschließungsstraße am Bahndamm der Gemeinde Neufahrn bei Freising mit Datum , erhalten per von Frau Löffler vom Büro4 Wagner+Partner Architekten am /C/ Besprechung mit Frau Wigl von der Gebrüder Wigl GmbH sowie Herrn Plank von der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH am /D/ Zugverkehrszahlen der Deutschen Bahn, erhalten per von Herrn Naujokat von der Deutschen Bahn AG am /E/ Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) /F/ 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO), vom 23. Januar 1990 /G/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, BImSchG - Bundes- Immissionsschutzgesetz, vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) /H/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm", vom /I/ DIN : "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Ausgabe Juli 2002 und Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Ausgabe: Mai 1987 /J/ DIN ISO 9613, Teil 2: "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren", Ausgabedatum:

7 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 7 /K/ DIN EN : Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; Deutsche Fassung EN :2000 Ausgabedatum: /L/ DIN 45680: Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen /M/ VDI 2571: "Schallabstrahlung von Industriebauten", vom Ausgabedatum 1976 /N/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) /O/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 /P/ RBLärm-92. Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Bundesministerium für Verkehr, Abt. Straßenbau (Hrsg.), erarbeitet durch die Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss: Immissionsschutz an Straßen, Ausgabe 1992, Bonn /Q/ Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom , Anlage 2, BGBl. I 2014 S /R/ Bayer. Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie 6. Aufl., Augsburg 2007 /S/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2005 /T/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Heft 192, Hessisches Landesamt für Umwelt, /U/ Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm - FlugLärmG vom /V/ Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV) vom /W/ Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV) vom Örtliche Gegebenheiten Das Gelände ist annähernd eben und es bestehen keine natürlichen Abschirmungen.

8 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Beschreibung der zulässigen Lärmimmissionen und der Beurteilungszeiträume Folgende Zielwerte für das zulässige Immissionsniveau ergeben sich nach den verschiedenen Regelwerken: IP Beschreibung Fl.Nr. Nutz. IRW IGW OW Gewerbe Verkehr Verkehr ta na ta na ta na IP01 geplantes Wohngebäude 447 WA IP02 geplantes Wohngebäude 448 WA IP03 geplantes Wohngebäude 449 WA IP04 geplantes Wohngebäude 449 WA IP10 Wohngebäude 449/1 WA IP11 Wohngebäude 450/41 WA Tabelle 1: Beschreibung der untersuchten Immissionspunkte Legende: IP : Immissionspunkt Nutz. : Bauliche Nutzung IRW : Immissionsrichtwerte der TA Lärm OW : Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN IGW : Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV WA : allgemeines Wohngebiet Alle Pegel in (A) Die Lage der Immissionspunkte kann der Anlage unter Punkt 9.2 entnommen werden. Es sind die jeweiligen Ausrichtungen der Fassaden mit N = Nord, W = West, S = Süd und O = Ost bezeichnet. Die Immissionspunkte IP10 und IP11 dienen nur der Beurteilung des planbedingten Fahrverkehrs (siehe Punkt 6) Gewerbe Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: Bezeichnung von bis tags (ta) Uhr Uhr nachts (na) Uhr Uhr Tabelle 2: Beurteilungszeiträume Maßgeblich für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde im Zeitraum von Uhr bis Uhr mit dem höchsten Beurteilungspegel.

9 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 9 Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Nummer 6.1 Buchstaben d bis f (allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6. Bezeichnung von bis an Werktagen an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Tabelle 3: Ruhezeiten Verkehrslärm Folgende Beurteilungszeiträume sind maßgeblich: Bezeichnung Beurteilungszeit in Stunden von bis tags (ta) Uhr Uhr nachts (na) Uhr Uhr Tabelle 4: Beurteilungszeiträume 3. Öffentliche Verkehrswege 3.1 Straßenverkehr Die Lärmimmissionen der umliegenden Straßenverkehrswege sind gegenüber dem Lärm der Bahnlinie und dem Fluglärm zu vernachlässigen. 3.2 Schienenverkehr Die Berechnungen sind nach der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom , Anlage 2, BGBl. I 2014 S durchzuführen. Bei den Berechnungen wurde die Schallabschirmung durch den geplanten Carport mit berücksichtigt.

10 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 10 Die Zugzahlen wurde uns von der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt /D/. Dabei wurde von den Prognosewerten für das Jahr 2025 ausgegangen. Strecke 5500 Strecke 5500 Abschnitt Neufahrn von Abzw bis Bahnsteig Prognose 2025 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 Zugart- Anzahl Züge Tabelle 5: Schallemissionen der Strecke 5500 nach Schall in (A) Strecke 5557 v_max Traktion Tag Nacht km/h Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie GZ-E* Z5_A Z Z Z Z15 1 GZ-E* Z5_A Z Z Z Z15 1 GZ-V* _A Z Z Z Z15 1 RV-E Z5_A4 1 9-Z5 6 RV-E Z5_A4 1 9-Z5 8 RV-ET Z5_A14 2 S Z5_A10 3 IC-E Z5_A4 1 9-Z Summe beider Richtungen *) Anteil Verbundstoff-Klotzbremsen = 80% gem. EBA-Anordnung vom Gesamt Höhe Tag: Nacht: 5 65,2 61,4 4 72,4 74,4 0 90,6 91,6 Strecke 5557 Abschnitt Neufahrn bis Bahnsteig Anzahl Prognose 2025 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 Zugart- Anzahl Züge v_max Traktion Tag Nacht km/h Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl Fahrzeug kategorie Anzahl GZ-E* _A Z Z15 5 S Z5_A Summe beider Richtungen Fahrzeug kategorie Anzahl *) Anteil Verbundstoff-Klotzbremsen = 80% gem. EBA-Anordnung vom Gesamt Höhe Tag: Nacht: 5 54,7 51,6 4 67,5 67,2 0 80,9 79,4 Tabelle 6: Schallemissionen der Strecke 5557 nach Schall in (A)

11 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Bewertung In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Beurteilungspegel dargestellt, die durch den Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen (Schiene) hervorgerufen werden. Immissionspunkt Nutz. Orientierungswert Beurteilungspegel Bewertung Datei rsps0003.res ta na ta na ta na IP 01-N EG N WA OG WA OG WA IP 01-O EG O WA OG WA OG WA IP 01-S EG S WA OG WA OG WA IP 01-W EG W WA OG WA OG WA IP 02-N EG N WA OG WA OG WA IP 02-O EG O WA OG WA OG WA IP 02-S EG S WA OG WA OG WA IP 02-W EG W WA OG WA OG WA IP 03-N EG N WA OG WA IP 03-O EG O WA OG WA IP 03-S EG S WA OG WA IP 03-W EG W WA OG WA IP 04-N EG N WA OG WA IP 04-O EG O WA OG WA IP 04-S EG S WA OG WA IP 04-W EG W WA OG WA Tabelle 7: Bewertung der Beurteilungspegel Legende: grau : Überschreitung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN fett, kursiv : Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung "Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in (A)

12 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 12 Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass nachts die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an allen Fassaden überschritten werden. 3.4 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse wurde der Einsatz aktiver Lärmschutzmaßnahmen in Form einer als Carport bzw. Carport mit Nebengebäude ausgebildeten Lärmschutzwand geprüft. Die erzielten Pegelsenkungen liegen im Bereich zwischen 1 und 14, dabei profitieren die Erdgeschoßwohnungen am meisten von der Lärmschutzmaßnahme. Die Pegelsenkung reicht nicht aus um die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV während der Nachtzeit einzuhalten. In der Tabelle 7 wurde die Lärmschutzmaßnahme bereits berücksichtigt. 3.5 Passive Lärmschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung von gesunden Wohnverhältnissen sind passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten maßgeblichen Pegel, die Pegelbereiche und das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß nach DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise", vom November 1989, Tabelle 8 angegeben. Der maßgebliche Außenpegel ist der berechnete Beurteilungspegel plus 3 (A). In der DIN 4109 wird nur von den tagsüber auftretenden Lärmimmissionen ausgegangen. Da sich die Lärmsituation nachts jedoch meist kritischer darstellt, wurde zur weiteren Berechnung der maßgebliche Beurteilungspegel tagsüber bzw. der um 10 (A) erhöhte Beurteilungspegel nachts herangezogen, je nachdem welcher Beurteilungspegel den höheren Wert ergibt. Somit wird auch dem besonderen Schutz der Nachtruhe Rechnung getragen. Bei Beurteilungspegeln von über 45 (A) ist diese Fassade zum Lüften nachts nur bedingt geeignet und es ist eine aktive Belüftung vorzusehen.

13 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 13 Immissionspunkt Bezeichnung Etage Orientierung Maßg. Pegel Lärmpegelbereich SDM Fassade Wohnen BP nachts maximal 45 (A) IP 01-N EG N 66 IV 40 NEIN 1.OG 68 IV 40 NEIN 2.OG 65 III 35 NEIN IP 01-O EG O 66 IV 40 NEIN 1.OG 72 V 45 NEIN 2.OG 75 V 45 NEIN IP 01-S EG S 75 V 45 NEIN 1.OG 78 VI 50 NEIN 2.OG 82 VII "k.a." NEIN IP 01-W EG W 75 V 45 NEIN 1.OG 77 VI 50 NEIN 2.OG 78 VI 50 NEIN IP 02-N EG N 66 IV 40 NEIN 1.OG 68 IV 40 NEIN 2.OG 66 IV 40 NEIN IP 02-O EG O 71 V 45 NEIN 1.OG 76 VI 50 NEIN 2.OG 80 VI 50 NEIN IP 02-S EG S 69 IV 40 NEIN 1.OG 76 VI 50 NEIN 2.OG 82 VII "k.a." NEIN IP 02-W EG W 67 IV 40 NEIN 1.OG 72 V 45 NEIN 2.OG 73 V 45 NEIN IP 03-N EG N 68 IV 40 NEIN 1.OG 70 IV 40 NEIN IP 03-O EG O 74 V 45 NEIN 1.OG 80 VI 50 NEIN IP 03-S EG S 77 VI 50 NEIN 1.OG 84 VII "k.a." NEIN IP 03-W EG W 71 V 45 NEIN 1.OG 76 VI 50 NEIN IP 04-N EG N 68 IV 40 NEIN 1.OG 71 V 45 NEIN IP 04-O EG O 80 VI 50 NEIN 1.OG 83 VII "k.a." NEIN IP 04-S EG S 77 VI 50 NEIN 1.OG 84 VII "k.a." NEIN IP 04-W EG W 73 V 45 NEIN 1.OG 79 VI 50 NEIN Tabelle 8: Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße nach DIN 4109 Legende: Maßg. Pegel : Maßgeblicher Pegel in (A) SDM : Schalldämm-Maß in

14 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 14 Für den Lärmpegelbereich VII sind keine Anforderungen an das Schalldämm-Maße in der DIN 4109 vorgegeben. Hier ist das Schalldämm-Maß nach VDI 2719 auf einen Rauminnenpegel von L I = 25 (A) bis maximal L I = 30 (A) auszulegen. 4. Fluglärm Es wird empfohlen, die Festsetzung zum Bebauungsplan auf die Zone Ca abzustellen. 4.1 Lärmschutzzonenkarte Entsprechend der Lärmschutzzonenkarte des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Stand: Entwurf September 2001) liegt das Plangebiet in der Zone Ca. Plangebiet Abbildung 1: Lärmschutzzonenkarte des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

15 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Gewerbelärm Im Plangebiet werden durch die westlich angrenzende Gebrüder Wigl GmbH Schallimmissionen verursacht. Die Berechnung der Mittelungspegel erfolgte nach der TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm". Dabei wurden Beugungen, Dämpfungen und Reflexionen mit berücksichtigt. Die Mittelungspegel wurden nach der DIN ISO 9613 /I/ ermittelt. Die meteorologische Korrektur C 0 wurde für den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr mit 2 und von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit 0 angesetzt. 5.1 Beschreibung des lärmrelevanten Betriebsablaufes Die Gebrüder Wigl GmbH ist ein Betrieb zur Oberflächenveredelung von Metallteilen. Teilweise wird im Schichtbetrieb auch während der Nachtzeit gearbeitet. Es findet täglich Lieferverkehr mit LKWs statt. Diese fahren aus nördlicher Richtung auf das Grundstück und parken im Hof. Dort werden die LKWs mittels Elektrostapler entladen. Die LKWs verlassen das Grundstück auf der Südseite und fahren dann in westliche Richtung auf die St Vereinzelt ist mit PKW-Verkehr durch Kunden zu rechnen. Die An- und Abfahrt findet in der Regel über den Ligusterweg statt. Die Tore der Halle stehen im Sommer in der Regel offen. In der Halle ist mit einem Halleninnenpegel von ca. 80 (A) zu rechnen. Die Halle verfügt über eine Absauganlage. Die abgesaugte Luft wird über insgesamt 6 Kamine ins Freie geführt. An dem Mitarbeiterparkplatz soll zum Schutz der zukünftigen Wohnbebauung ein Carport entstehen. Dieser wurde bei den Berechnungen mit berücksichtigt.

16 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Ausgangsdaten Die Lage der einzelnen Schallquellen ist der Anlage 9.3 zu entnehmen Parkplatz Die Berechnung der durch den Parkplatzverkehr verursachten Lärmemissionen erfolgte nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie /R/. Es wurde für die Parkplätze der Schallleistungspegel für eine Fahrbewegung pro Parkplatz und Stunde berechnet. Die Korrektur erfolgte dann entsprechend der Anzahl der Fahrbewegungen pro Parkplatz und Stunde in den jeweiligen Beurteilungszeiträumen. Bezeichnung L WA,0 B f K D K I K PA Z L WA LKW-Haltebereich 63, , ,0 PKW-Mitarbeiter-Parkplatz 63, , ,0 PKW-Kunden-Haltebereich 63, , ,0 Tabelle 9: Ausgangswerte für den Parkplatzverkehr Legende: LWA,0 : Ausgangsschallleistungspegel B : Bezugsgröße f : Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße KD : Durchfahranteil KI : Taktmaximalzuschlag KPA : Zuschlag für Parkplatzart Z : Zuschlag für Nutzungsart, z.b. 3 für 2 Parkvorgänge pro Nutzung LWA : Schallleistungspegel Alle Pegel in (A) In der Tabelle 9 werden die Ausgangswerte für die Schallleistungspegel der einzelnen Parkplätze aufgeführt. Diese beziehen sich auf eine An- oder Abfahrt pro Stellplatz und Stunde. Für den LKW-Haltebereich wurde für die Haltestelle des LKW ein LKW-Stellplatz (je LKW 2 Vorgänge: Z = 3 (A)) angesetzt, da hier Emissionen durch das Anhalten und Öffnen der Türen auftreten Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände Es wurde der Emissionspegel für den PKW-Fahrverkehr nach der RLS 90 /O/ für eine Fahrt mit 30 km/h berechnet. Dabei ergab sich für eine Fahrt pro Stunde ein Wert von L m,e25 = 28,5 (A). Nach der RBLärm /P/ ergibt sich der Schallleistungspegel pro Meter (L WA ) durch einen Zuschlag von 19,2 zu L WA/m = 47,7 (A). Die Lärmemissionen durch den LKW-Fahrverkehr wurden nach der Studie " Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten" /S/ durchgeführt. Es wurde für die LKW-Fahrstrecke ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA/m = 63 (A) für eine Fahrbewegung pro Stunde angesetzt.

17 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Gabelstapler Der Elektrogabelstapler bewegt sich im Innenhof. Es wird ein Schallleistungspegel von L WA = 90 (A) angesetzt Absauganlage Von den sechs Kaminen der Absauganlage befinden sich jeweils 3 auf der Nordseite und auf der Südseite der Halle über Dach. Es wurde von einem maximalen Schallleistungspegel von je 3 Stück L WA = 74,8 (A) ausgegangen (entspricht einem Schallleistungspegel von L WA = 70 (A) je Kamin) Schallabstrahlung der Fassaden Es wurde die Schallabstrahlung der Fassaden berechnet. Der Halleninnenpegel wurde messtechnisch an der bestehenden Anlage ermittelt. Es ergab sich ein Taktmaximalpegel von L AFTm5 = 80 (A). Von folgenden Schalldämm-Maßen wurde ausgegangen Tor geschlossen: Tor offen: Dach: Fenster u. Türen: R W = 18 R W = 0 R W = 30 R W = 30 Aufgrund des niedrigen Schalldämm-Maßes der Tore und da die Tore im Sommer in der Regel offen gehalten werden wurde die Schallabstrahlung der übrigen Fassade vernachlässigt. Es wurde für die einzelnen Bauteile und das Dach der jeweilige Schallleistungspegel berechnet. Dabei wurde von den aufgeführten Schalldämm-Maßen und den aufgeführten Halleninnenpegeln ausgegangen.

18 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Schallleistungspegel der Emittenten In der nachfolgenden Tabelle werden die relevanten Schallleistungspegel aufgeführt: Schallquelle Li R'w Lw' l oder S Lw (A) (A) m,m² (A) Absaugung-Nord 0,0 0 74,8 0 74,8 Absaugung-Süd 0,0 0 74,8 0 74,8 Elektrostapler 0,0 0 66, ,0 Halle-Dach 80, , ,7 Halle-Fensterband-Süd 80, , ,6 Halle-Fenster-Ost 80, , ,7 Halle-Rolltor-Ost-01 80, , ,7 Halle-Rolltor-Ost-01 80,0 0 77, ,9 Halle-Rolltor-Ost-02 80, , ,7 Halle-Rolltor-Ost-02 80,0 0 77, ,9 LKW-Fahrstrecke 0,0 0 63, ,0 LKW-Haltebereich 0,0 0 63, ,0 PKW-Kunden-FS 0,0 0 47, ,1 PKW-Kunden-Haltebereich 0,0 0 44, ,0 PKW-Mitarbeiter-FS 0,0 0 47, ,5 PKW-Mitarbeiter-Parkplatz 0,0 0 44, ,0 Tabelle 10: Schallleistungspegel der betriebsspezifischen Emittenten Legende: Lw' : Längenbezogener bzw. flächenbezogener Schallleistungspegel l oder S : Länge bzw. Fläche der Schallquelle Lw : Schallleistungspegel Li : Halleninnenpegel R'w : bewertetes Schalldämm-Maß in Alle Pegel in (A) In der Tabelle 10 werden die Schallleistungspegel aufgeführt, die sich bei einem durchgehenden Betrieb der Schallquelle bzw. bei einer Einwirkung pro Stunde ergeben. Die Korrektur für Schallquellen hinsichtlich der Betriebsdauer bzw. Anzahl der Vorgänge pro Beurteilungszeitraum erfolgt auf Basis der Angaben in der Tabelle 11. In der Tabelle in der Anlage 9.4 ist der Korrekturwert in der Spalte dlw aufgeführt.

19 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Anzahl der Vorgänge Die Anzahl der Vorgänge und der betriebsspezifischen Einwirkzeiten und deren Dauer wurde uns von Frau Wigl mitgeteilt /B/. In der folgenden Tabelle sind die Einwirkzeiten und die Anzahl der Einwirkungen aufgeführt. Zeitraum Quelle Einheit in RZ auß RZ LKW Vorgang PKW-Mitarbeiter Vorgang PKW-Kunden Vorgang Elektrostapler Stunde Halle-Tor-offen Stunde Halle-Tor-zu Stunde Halle Stunde Tabelle 11: Anzahl der betriebsspezifischen Ereignisse Legende: in RZ : Innerhalb der Ruhezeiten auß RZ : Außerhalb der Ruhezeiten lns : lauteste Nachtstunde Bei der Angabe "Stunden" wird die reine Einwirkzeit in Stunden in den einzelnen Beurteilungszeiträumen tagsüber von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr angegeben. Bei der Angabe "Vorgang" wird z.b. die Anzahl der Fahrbewegungen innerhalb des jeweiligen Zeitraumes angegeben. Für Gebiete nach TA Lärm Nummer 6.1 Buchstaben d bis f (allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist zwischen den Zeiträumen tagsüber außerhalb der Ruhezeit "auß RZ" (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr) und tagsüber innerhalb der Ruhezeit "Ruhez." (06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zu unterscheiden. Dabei ist es unerheblich zu welcher Uhrzeit die Einwirkung innerhalb des jeweiligen Zeitraumes stattfindet. Nachts ist die lauteste Nachtstunde (lns) ausschlaggebend.

20 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Bewertung der Beurteilungspegel In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Beurteilungspegel den für Gewerbelärmimmissionen vorgegebenen Immissionsrichtwerten der TA Lärm gegenübergestellt: IP HR IRW BP Bewertung ta na ta na ta na IP 01-N 2.OG N IP 01-O 2.OG O IP 01-S 2.OG S IP 01-W 2.OG W IP 02-N 2.OG N IP 02-O 2.OG O IP 02-S 2.OG S IP 02-W 2.OG W IP 03-N 1.OG N IP 03-O 1.OG O IP 03-S 1.OG S IP 03-W EG W IP 03-W 1.OG W IP 04-N 1.OG N IP 04-O 1.OG O IP 04-S 1.OG S IP 04-W 1.OG W Tabelle 12: Bewertung der Beurteilungspegel für Gewerbelärmimmissionen Legende: IP : Immissionspunkt OW : Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN IRW : Immissionsrichtwerte der TA Lärm BP : Beurteilungspegel Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung "Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in (A) Der Tabelle 12 sind die berechneten Beurteilungspegel zu entnehmen. Es werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten (Berechnung siehe Anlage 9.4).

21 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Spitzenpegel Es wurde von einem Spitzenschallleistungspegel von 97,5 (A) für die PKW-Stellplätze ausgegangen. In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Spitzenpegel den für Gewerbelärmimmissionen vorgegebenen Immissionsrichtwerten für Spitzenpegel gegenübergestellt: IP IRW-Spitzenpegel BP Bewertung ta na ta na ta na IP 01-N 2.OG IP 01-O 2.OG IP 01-S 1.OG IP 01-W 2.OG IP 02-N 2.OG IP 02-O 2.OG IP 02-S 2.OG IP 02-W 2.OG IP 03-N 1.OG IP 03-O EG IP 03-S 1.OG IP 03-W 1.OG IP 04-N 1.OG IP 04-O 1.OG IP 04-S 1.OG IP 04-W 1.OG Tabelle 13: Bewertung der Spitzenpegel Legende: IP : Immissionspunkt IRW : Immissionsrichtwerte der TA Lärm BP : Beurteilungspegel Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung "Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in (A) Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die um 30 (A) erhöhten Immissionsrichtwerte tagsüber und um 20 (A) erhöhten Immissionsrichtwerte nachts an den Immissionspunkten eingehalten werden (siehe Anlage 9.5). 5.6 Tieffrequente Geräusche Bei bestimmungsgemäßem Betrieb sind keine tieffrequenten Geräusche im Sinne der DIN /L/ zu erwarten. 5.7 Tonhaltigkeit Bei bestimmungsgemäßem Betrieb ist keine Tonhaltigkeit bei dem Geräusch zu erwarten.

22 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen Entsprechend Punkt 7.4 der TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück (in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f TA Lärm) durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Zu- bzw. Abfahrt zum Firmengelände der Gebrüder Wigl GmbH erfolgt über den Ligusterweg und über den Feldweg Am Bahndamm in westliche Richtung. Das Plangebiet wird hierdurch nicht beeinflusst.

23 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Planbedingter Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen Durch das Vorhaben ist mit einer Steigerung des Fahrverkehrs über die Erschließungswege Am Bahndamm und Sanddornweg auszugehen. Es entstehen insgesamt 50 Stellplätze die wie folgt verteilt sind: - Tiefgarage: 12 STP - Oberirdisch in Carport: 38 STP Die Berechnungen sind nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen /O/ durchzuführen. Entsprechend der Parkplatzlärmstudie ist mit folgenden Bewegungshäufigkeiten zu rechnen: Parkplatzart: Bezugsgröße Bewegungen je Stunde und Bezugsgröße Tag Nacht Wohnanlage Tiefgarage Wohnanlage oberirdisch 38 STP 5,70 0,76 12 STP 4,80 0,60 Summe: 50 STP 10,5 1,4 Tabelle 14: Bewegungshäufigkeiten nach Parkplatzlärmstudie Es wurde für jede Straße der Pegel berechnet, der sich in einem Abstand von 25 Metern zur Straßenachse ergibt. Dieser Pegel wird als L m,e25 bezeichnet. Durch den L m,e25 kann das Maß der Lärmemission der betreffenden Straße beschrieben werden, wobei der Wert für die Tagzeit und für die Nachtzeit getrennt angegeben wird. In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Emissionen aufgeführt. Bezeichnung Am Bahndamm / Sanddornweg Zeit M (pro Stunde) p % v in km/h D v L m,e 25 KFZ LKW LKW PKW LKW [] [(A)] ta 10,5 0,0 0, ,8 38,8 na 1,4 0,0 0, ,8 29,9 Tabelle 15: Verkehrsdaten für die Berechnung der Verkehrslärmemissionen auf den öffentlichen Verkehrswegen Legende: DTV : durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke M : mittlere stündliche Verkehrsdichte in KFZ/h oder LKW/h p : LKW-Anteil in % v : Geschwindigkeit in km/h Dv : Pegelkorrektur für Geschwindigkeit in Lm,E25 : Pegel in 25 m Entfernung in (A) Alle Pegel in (A) In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Beurteilungspegel dargestellt, die durch den Straßenverkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen hervorgerufen werden.

24 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 24 Die abschirmende Wirkung und die Reflektionen der möglichen Gebäude im Plangebiet wurden mit berücksichtigt. Die Lage der Immissionspunkte kann dem Anhang unter Punkt 9.2 entnommen werden. Immissionspunkt OW BP Bewertung Datei RSPS0005.res ta na ta na ta na IP10-O IP10-S IP11-O Tabelle 16: Bewertung der Beurteilungspegel Legende: BP : Beurteilungspegel grau : Überschreitung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN fett, kursiv : Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung "Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in (A) Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass sowohl die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als auch die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN an den untersuchten Immissionspunkten eingehalten werden.

25 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Satzung Lärmschutz aktiv 7. Textvorschläge für den Bebauungsplan Entsprechend dem Bericht mit dem Titel "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und Erschließungsstraße Am Bahndamm" der Gemeinde Neufahrn bei Freising" der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH mit der Bezeichnung "LA G01-04.docx" vom können folgende Texte als Festsetzung und Begründung übernommen werden. Hinweise für die Übernahme in die Planzeichnung und in den Textteil: - Folgende Normen sind bei der Auslegung bereitzuhalten: - DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November DIN , "Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung", Ausgabe Juli Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Ausgabe Mai DIN 2719, "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August ZTV-Lsw 06, "Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen" - In der Satzung ist zu ergänzen, wann und wo die Normen gemeinsam mit dem Bebauungsplan eingesehen werden können. - Die Grenzen der Baufenster sind hinsichtlich der zu treffenden baulichen Vorkehrungen entsprechend der Anlage 9.2 dieses Gutachtens im Bebauungsplan zu kennzeichnen. - Die Lage und Höhe der Lärmschutzmaßnahmen (Carport) zum Schutz vor dem Lärm der Bahnlinie und dem Gewerbelärm sind festzusetzen. Es sind die in der Planzeichnung dargestellten Lärmschutzeinrichtungen (Carports) zu errichten. Die Lärmschutzeinrichtungen müssen in Anlehnung an die ZTV-Lsw 06 "Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen" vom Bundesministerium für Verkehr wie folgt ausgeführt werden: - Lärmschutzwände und ihre Anschlüsse an andere Bauwerke oder Bauteile müssen den durch die Wand gehenden, A-bewerteten Schall um wenigstens 25 vermindern. - Das Flächengewicht einer Wand an der dünnsten Stelle muss mindestens 40 kg/m² betragen. Ist dies nicht der Fall ist die geforderte Dämmung aufgrund von Prüfungen nachzuweisen.

26 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 26 - Die Wände müssen schalldicht an den Boden und an die Pfosten angeschlossen werden und fugendicht verarbeitet werden. - Türen, die sich in der Lärmschutzeinrichtung befinden müssen ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens 25 aufweisen und schalldicht eingebaut werden. Passiver Schallschutz: Bei Änderungen oder Neuerrichtung von schützenswerten Nutzungen im Sinne der DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise", vom November 1989 (die Definition ergibt sich aus der TA Lärm vom 26. August 1998, GMBl Nr. 26/1998 S. 503 z.b. Wohnräume, Schlafräume, Unterrichtsräume, Büroräume) sind die sich aus dem Lärmpegelbereich nach DIN 4109 ergebenden baulichen Schallschutzmaßnahmen zu beachten. Baulicher Mindest-Schallschutz hinsichtlich des Fluglärms Innerhalb der Fluglärmzone Ca müssen die Bauteile, die Aufenthaltsräume nach außen abschließen, ein resultierendes bewertetes Gesamtschalldämm-Maß R'w.res von mindestens 35 aufweisen. Das resultierende bewertete Gesamtschalldämm-Maß R'w.res ist nach DIN 4109 " Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise", Ausgabe November 1989 zu ermitteln. Die Definition der Schallschutzklassen richtet sich nach der VDI 2719 " Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August Aufenthaltsräume sind nach der zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV): i. in Wohnungen: Wohnräume einschließlich Wohndielen, Wohnküchen und Arbeitsräume sowie Räume, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen genutzt werden (Schlafräume), das heißt Schlafzimmer sowie Kinder- und Jugendzimmer; ii. iii. in Erholungsheimen, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen in gleichem Maße schutzbedürftigen Einrichtungen: Wohn- und Schlafräume einschließlich Übernachtungsund Bettenräume, Gemeinschaftsräume sowie Untersuchungs-, Behandlungs- und Operationsräume; in Kindergärten, Schulen und ähnlichen in gleichem Maße schutzbedürftigen Einrichtungen: Gemeinschaftsräume, Unterrichts- und Vortragsräume, Leseräume in Bibliotheken sowie wissenschaftliche Arbeitsräume Baulicher Mindest-Schallschutz hinsichtlich des Bahnlärms Bei Änderungen und Neuschaffung von schützenswerten Nutzungen im Sinne der DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise", vom November 1989 (z.b. Wohnräume, Schlafräume, Unterrichtsräume, Büroräume) sind die, sich aus den Lärmpegelbereichen ergebenden, baulichen Schallschutzmaßnahmen zu beachten.

27 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 27 Folgende Lärmpegelbereiche (LPB) sind festgesetzt: Immissionspunkt Bezeichnung Etage Orientierung Maßg. Pegel Lärmpegelbereich IP 01-N EG N 66 IV 40 1.OG 68 IV 40 2.OG 65 III 35 IP 01-O EG O 66 IV 40 1.OG 72 V 45 2.OG 75 V 45 IP 01-S EG S 75 V 45 1.OG 78 VI 50 2.OG 82 VII "k.a." IP 01-W EG W 75 V 45 1.OG 77 VI 50 2.OG 78 VI 50 IP 02-N EG N 66 IV 40 1.OG 68 IV 40 2.OG 66 IV 40 IP 02-O EG O 71 V 45 1.OG 76 VI 50 2.OG 80 VI 50 IP 02-S EG S 69 IV 40 1.OG 76 VI 50 2.OG 82 VII "k.a." IP 02-W EG W 67 IV 40 1.OG 72 V 45 2.OG 73 V 45 IP 03-N EG N 68 IV 40 1.OG 70 IV 40 IP 03-O EG O 74 V 45 1.OG 80 VI 50 IP 03-S EG S 77 VI 50 1.OG 84 VII "k.a." IP 03-W EG W 71 V 45 1.OG 76 VI 50 IP 04-N EG N 68 IV 40 1.OG 71 V 45 IP 04-O EG O 80 VI 50 1.OG 83 VII "k.a." IP 04-S EG S 77 VI 50 1.OG 84 VII "k.a." IP 04-W EG W 73 V 45 1.OG 79 VI 50 Für Schlaf- und Kinderzimmer ist eine aktive Belüftung erforderlich. SDM Fassade Wohnen

28 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 28 Erforderliche aktive Belüftungen können entfallen, wenn die Räume mit Wintergärten, Loggias oder anderen Pufferräumen vor den Lärmimmissionen geschützt werden (Verbesserung mindestens 25 (A)). Hinweis: Die hier festgesetzten Lärmpegelbereiche sind Mindestanforderungen entsprechend der im Zeitraum des Bebauungsplanverfahrens aktuellen Gegebenheiten. Aufgrund Änderungen von Berechnungsmethoden oder anderen Lärmbelastungen können sich höhere Lärmpegelbereiche ergeben. Dies ist jeweils im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Genehmigungsfreistellungsverfahren durch den Bauwerber zu prüfen Erschütterungsschutz Innerhalb des Plangebietes ist die Einhaltung der in der DIN 4150 "Erschütterung im Bauwesen" Teil 2 "Einwirkung auf Menschen im Gebäude" vorgegebenen Anhaltswerte nachzuweisen. Dies dient zum Schutz vor den Erschütterungsemissionen der Bahnlinie. Zugänglichkeit der Normen, Richtlinien und Vorschriften Alle Normen und Richtlinien können bei der Gemeinde Neufahrn b. Freising wann... wo.. zusammen mit den übrigen Bebauungsplanunterlagen eingesehen werden. Die genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen (Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, Berlin). Die genannten Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften können auch bei der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH (Schaezlerstraße 9, Augsburg, Tel ) nach Voranmeldung kostenlos eingesehen werden.

29 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: Begründung Es wurde von der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH ein Untersuchungsbericht mit dem Titel "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und und mit der Auftragsnummer LA G01-04.docx vom erstellt. Wohnen In der Bauleitplanung sind die Anforderungen nach 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) an gesunde Wohnverhältnisse zu beachten und es ist zu prüfen, inwiefern schädliche Lärmimmissionen vorliegen und die Erwartungshaltung an den Lärmschutz in dem Plangebiet erfüllt wird. Auf das Plangebiet wirken sowohl Verkehrslärmemissionen als auch Gewerbelärmemissionen ein: - Schienenlärm: Bahnlinie München Freising sowie S-Bahnstrecke S1 München Flughafen Terminal. - Fluglärm: Fluglärmzone Ca des Flughafen München - Gewerbelärm: Metallveredelung Gebrüder Wigl GmbH Durch eine schalltechnische Untersuchung ist abzuklären, ob von den öffentlichen Verkehrswegen und dem bestehenden Gewerbebetrieb schädliche Lärmimmissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht werden und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden. Daher wurde die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH mit der Berechnung und Bewertung der Lärmimmissionen beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung können dem Bericht mit der Bezeichnung "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 123 "Wohngebäude und Erschließungsstraße Am Bahndamm" der Gemeinde Neufahrn bei Freising" mit dem Datum entnommen werden. Gesundheitsgefährdung Nach den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung kann für Gebiete, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind (WR, WA und MI) bei einer Überschreitung von 65 (A) tagsüber und 55 (A) nachts eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ganz ausgeschlossen werden. Zur Konkretisierung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse können diese Vorgaben herangezogen werden. Schädliche Umwelteinwirkungen nach BImSchG Es sind bei raumbedeutenden Maßnahmen die Flächen so zueinander anzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden. Zur Konkretisierung der Schädlichkeit hinsichtlich des Verkehrslärms können die Immissionsgrenzwerte der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) herangezogen werden. Hinsichtlich des Gewerbelärms sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 1998 maßgeblich.

30 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 30 Erwartungshaltung an Lärmschutz nach DIN Die Erwartungshaltung an den Schutz vor Verkehrs- oder Gewerbelärm ist in den Orientierungswerten des Beiblattes 1 zur DIN 18005, Teil 1, "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren", vom Mai 1987 festgelegt. Für Fassaden mit einem Beurteilungspegel über 45 (A) nachts ist eine Orientierung für Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zur lärmabgewandten Fassade erforderlich. Ist dies nicht möglich, ist zum Belüften mindestens ein weiteres Fenster an einer Fassade ohne Überschreitung des Beurteilungspegels von 45 (A) bzw. eine schallgedämpfte Lüftungseinheit (z.b. Schalldämmlüfter) notwendig. Somit kann sichergestellt werden, dass ein gesunder Schlaf auch bei leicht geöffnetem Fenster (gekippt) möglich ist, bzw. dass eine ausreichende Belüftung durch eine Belüftungsanlage gesichert ist. Es gibt keine verbindliche Rechtsnorm, die vorgibt, ab welchem Außenpegel ein "Wegorientieren" oder eine schallgedämpfte Lüftungseinheit (z.b. Schalldämmlüfter) erforderlich ist. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren", vom Mai 1987 ist ein Auslösewert von 45 (A) angegeben. Die vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (24. BImSchV Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung) vom 4. Februar 1997 gibt vor, dass in allgemeinen Wohngebieten bei einem Pegel von über 49 (A) ein Anspruch auf den Einbau von Lüftungseinrichtungen besteht. In der VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August 1987 wird ab einem Außenpegel von 50 (A) eine Lüftungseinrichtung gefordert. Schutz vor Verkehrslärmimmissionen Baulicher Mindest-Schallschutz hinsichtlich des Fluglärms Es wurden die sich aus den in der Lärmschutzzonenkarte des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Stand: Entwurf September 2001) festgelegten Lärmschutzbereiche ergebenden Mindestanforderungen an den baulichen Schallschutz festgesetzt. Das Plangebiet befindet sich im Lärmschutzbereich Ca. Entsprechend dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom ergeben sich folgende Anforderungen an den baulichen Schallschutz: Innerhalb der Zone Ca müssen die Bauteile, die Aufenthaltsräume nach außen abschließen, ein bewertetes Gesamtschalldämm-Maß von mindestens 35 aufweisen. Baulicher Mindest-Schallschutz hinsichtlich des Bahnlärms Zum Schutz vor den Lärmimmissionen der südlich gelegenen Bahnlinie wurde eine Lärmschutzeinrichtung in Form eines zum Teil doppelstöckigen Carports vorgesehen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN können während der Nachtzeit durch den starken Güterverkehr nicht eingehalten werden.

31 Datum: Auftragsnummer: LA G01-04.docx Seite: 31 Da diese Werte an allen Fassaden während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschritten werden, sind passive Schallschutzmaßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse erforderlich. Für die gekennzeichneten Fassaden ist daher ein entsprechendes Mindestschalldämm-Maß einzuhalten. Zur Sicherung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse wurden außerdem nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zur Vermeidung oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bauliche und sonstige technische Vorkehrungen wie schallgedämmte Belüftungseinrichtung festgesetzt. Schutz vor Gewerbelärm Nach 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Nach 50 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, BImSchG, sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete, sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Um zu beurteilen, ob durch die zukünftige Nutzung des Bebauungsplangebietes als Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet diese Anforderungen für die schützenswerte Bebauung hinsichtlich des Schallschutzes erfüllt sind, können die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 herangezogen werden. Die Definition der schutzbedürftigen Bebauung richtet sich nach der Definition im Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" und nach der TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm", vom , Anhang A.1.3 "Maßgeblicher Immissionsort". Bewertung der Gewerbelärmimmissionen im Plangebiet Nördlich des Plangebietes befindet sich die Gebrüder Wigl GmbH. Es findet zeitweise auch Nachtarbeit statt. In den Genehmigungsbescheiden gibt es keine Festsetzungen bezüglich des Immissionsschutzes. Es wurde berechnet, in welchen Bereichen im Allgemeinen Wohngebiet die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Hierfür wurden die derzeitigen Lärmemissionen ermittelt und die Lärmimmissionen berechnet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es durch die Nutzung der derzeit vorhandenen Stellflächen auf dem Gemeindegrundstück mit der Flurnummer 447 zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der Westfassade des am westlichsten gelegenen Wohngebäudes kommt.

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