Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern (NKH) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

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1 (NKH) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Juli 2016

2 Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern (NKH) Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - Dokumentenprüfblatt - Erstellt für: Schluchseewerk AG Säckinger Str Laufenburg Erstellt von: AG.L.N. Blaubeuren Dr. Ulrich Tränkle Rauher Burren Blaubeuren Prüfstatus: Bearbeitungsstand: 100 % Revisionsverlauf Rev. Datum Autor Geprüft Freigegeben von Beschreibung AGLN _NKH LBP_rev03_AGLN.doc

3 SW Detaillierung Wirkungen -> Begehrlichkeiten? an Talsperre? Ausführlichkeit der Maßnahmenbeschreibung. Vermischung von Ursachen und Minimierungsmaßnahmen AGLN Überarbeitung; Kommentierung / SW/KaT Durchsicht und Kommentierung gerne telefonische Rücksprache AGLN Überarbeitung und Kommentierung AGLN Überarbeitung auf Basis Vollständigkeitsprüfung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc

4 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Schutzgüter im Rahmen des LBP Übersicht über die in der UVU abgehandelten Wirkungen Eingriffsausgleich - Folgenutzungsplanung Allgemeines Kompensationsmaßnahmen Abschieben und Wiederauftrag des kulturfähigen Bodens an der Schluchsee-Talsperre Rekultivierung von Grünland an der Schluchsee-Talsperre Pflanzung eines Einzelbaums Entwicklung naturnaher Gewässerbiotope an der Schwarza durch freie Sukzession Entwicklung naturnaher Gehölzbiotope am Schluchsee durch freie Sukzession Entwicklung der Fischbestände im Schluchsee Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Boden Ausgleich der Wirkung B Tiere und Pflanzen Ausgleich der Wirkung TP Ausgleich der Wirkung TP Ausgleich der Wirkung TP27 ( 30 BNatSchG / 33 NatSchG / 30a LWaldG unterhalb Schluchsee- und Schwarza-Talsperre) Ausgleich der Wirkung TP32 (Biotoptypen am Schluchsee) Methodischer Ansatz Eingriffs-Ausgleichsbilanz Ausgleich der Wirkung TP57 (Kurzrevision Schluchsee) Bilanzierung der nach 30 BNatSchG bzw. 33 NatSchG besonders geschützten Biotope am Schluchsee Waldflächenbilanz am Schluchsee Zitierte und weiterführende Literatur Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 4.1: Rekultivierung der Eingriffsfläche an der Schluchsee-Talsperre _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite I

5 Tabellenverzeichnis Tabelle 3.1: Tabellarische Übersicht über die in der UVU dargestellten Wirkungen, wichtige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, und Kompensationsnotwendigkeit Tabelle 5.1: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die Wirkung B2. Die Ökopunkte setzen sich aus der mal der Wertigkeit zusammen Tabelle 5.2: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die Wirkung TP2. Die Ökopunkte setzen sich aus der mal der Wertigkeit zusammen Tabelle 5.3: Zusammenfassende Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die Wirkung TP Tabelle 5.4: Bilanzierung der nach 30 BNatSchG bzw. 33 NatSchG besonders geschützten Biotope Tabelle 5.5: Waldflächenbilanz Tabelle 7.1: Detaillierte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die Wirkung TP _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite II

6 1 EINLEITUNG Die Schluchseewerk AG betreibt seit 1931 das Pumpspeicherkraftwerk Häusern im Südschwarzwald, das ein Teil der insgesamt dreistufigen Werksgruppe Schluchsee ist. Diese namensgebende Kraftwerkskaskade produziert über eine gesamte Fallhöhe von ca. 600 m in den Kraftwerken Häusern (Oberstufe Konzessionslaufzeit ), Witznau (Mittelstufe Konzessionslaufzeit ) und Waldshut (Unterstufe Konzessionslaufzeit ) eine Jahresstrommenge von ca. 520 GWh. Die im Jahre 1928 erteilte wasserrechtliche Genehmigung für die Oberstufe Häusern läuft am 16. März 2017 aus. Deshalb beabsichtigt die Schluchseewerk AG, die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Fortführung der Oberstufe Häusern zu beantragen. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden die geplanten Kompensationsmaßnahmen konkretisiert beschrieben und in einer anschließenden Eingriffs-Ausgleichs- Bilanzierung bilanziert. 2 SCHUTZGÜTER IM RAHMEN DES LBP Im Rahmen des LBP geht das Schutzgut Mensch über die Faktoren Staub, Lärm und Schallemissionen innerhalb des Schutzgutes Klima und Luft auf, Wohnumfeld und Landschaftserleben gehen im Schutzgut Landschaftsbild und Erholung auf. Das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist nicht Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Somit werden innerhalb des LBP folgende fünf Schutzgüter betrachtet und auf Basis der fachgesetzlichen Vorgaben bilanziert: Tiere und Pflanzen (TP), Landschaftsbild und Erholung (LB bzw. E), Boden (B), Wasser (W), Klima und Luft (KL) _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 1

7 3 ÜBERSICHT ÜBER DIE IN DER UVU ABGEHANDELTEN WIRKUNGEN Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans sind die in der UVU ermittelten und nach Vermeidung und Minimierung verbliebenen erheblichen Beeinträchtigungen aufzugreifen und zu kompensieren. Alle in der UVU ermittelten Wirkungen sind in der folgenden Tabelle mit den maßgeblichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und der resultierenden Wirkungsbeurteilung dargestellt. Das detaillierte Vermeidungsund Minimierungskonzept ist der UVU zu entnehmen. Die Spalte Kompensation notwendig gibt an, ob die Wirkung so schwer ist, dass sie kompensiert werden muss. Tabelle 3.1: Tabellarische Übersicht über die in der UVU dargestellten Wirkungen, wichtige Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, und Kompensationsnotwendigkeit. Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig Tiere und Pflanzen TP1 TP2 TP3 TP4 TP5 TP6 Baumaßnahmen an den Fassungsbauwerken, an der Schwarza-Talsperre und am der Titisee-Auslaufbauwerk Leitungsbau zur Mindestwasserzufuhr im Bereich der Schluchsee-Talsperre Auswirkungen auf Natura 2000 Lebensraumtypen und Arten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt Auswirkungen durch die zusätzliche Geräuschkulisse Auswirkungen durch den Geschieberückhalt vor den Fassungen und den Talsperren nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. Abgabe von Mindestwasser an allen 12 Großfassungen und den Talsperren von Schluchsee und Schwarzabecken. Die Wiederbenetzung der Gewässer ist von Juli bis August durchzuführen. Mögliche Kurzrevisionen sind auf die Zeit vom bis zum beschränkt. Abgabe von Mindestwasser: Die Wiederbenetzung der Gewässer ist von Juli bis August durchzuführen. Mögliche Kurzrevisionen des Schluchsees und des Schwarzabeckens sind auf die Zeit vom bis zum beschränkt. geringe Wirkung mittlere Wirkung keine bis geringe Wirkungen keine Wirkung - sehr geringe Wirkung ja - keine Wirkung TP7 Auswirkungen durch Verän- - geringe bis _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 2

8 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig TP8 TP9 derungen des Mikroklimas: Fließgewässer sehr geringe Wirkungen Auswirkungen durch Veränderungen - sehr geringe des Mikroklimas: Ti- Wirkung tisee Auswirkungen durch Veränderungen des Mikroklimas: Schluchsee TP10 Auswirkungen auf den physikalisch-chemischen Zustand der Gewässer TP11 Auswirkungen auf wasserabhängige Biotoptypen durch die Kurzrevision des Schluchsee-Schwarza-Stollens - sehr geringe Wirkung Beendigung des Betriebes der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunk- Betriebes in der Gutach. Abgabe von mindestens 104 l/s-mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. keine bis geringe Wirkungen - keine Wirkung TP12 Mindestwassergabe Seebach-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora in den Fließgerinnen - keine Wirkung TP13 Mindestwassergabe Seebach-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora am Ufer und im Gewässerumfeld TP14 Mindestwassergabe Seebach-System: Auswirkungen auf Biotope und Flora unterhalb der Klein- /Kleinstfassungen TP15 Mindestwassergabe Seebach-System: Verlust gefährdeter bzw. geschützter Pflanzenarten TP16 Mindestwassergabe Seebach-System: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope - keine bis geringe Wirkungen - keine bis geringe Wirkungen - keine bis geringe Wirkungen - keine bis geringe Wirkungen TP17 Mindestwassergabe Haslachbach-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora in den Fließgerinnen - keine Wirkung TP18 Mindestwassergabe Haslachbach-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora am Ufer und im Gewässerumfeld - keine bis sehr geringe Wirkungen _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 3

9 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig TP19 Mindestwassergabe Haslachbach-System: Auswirkungen auf Biotope und Flora unterhalb der Klein- /Kleinstfassungen TP20 Mindestwassergabe Haslachbach-System: Verlust gefährdeter bzw. geschützter Pflanzenarten - keine bis geringe Wirkungen - keine bis sehr geringe Wirkungen TP21 Mindestwassergabe Haslachbach-System: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope - keine Wirkung TP22 Mindestwassergabe Schwarza-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora in den Fließgerinnen TP23 Mindestwassergabe Schwarza-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora im Fließgerinne der Schwarza unterhalb der Staumauern TP24 Mindestwassergabe Schwarza-System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora am Ufer und im Gewässerumfeld TP25 Mindestwassergabe Schwarza-System: Verlust gefährdeter bzw. geschützter Pflanzenarten TP26 Mindestwassergabe Schwarza-System: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope TP27 Mindestwassergabe Schwarza-System: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope im Fließgerinne der Schwarza unterhalb der Talsperren TP28 Mindestwassergabe Aubach- System: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora in den Fließgerinnen TP29 Mindestwassergabe Aubach- System: Veränderungen der - keine Wirkung - mittlere Wirkung - keine bis geringe Wirkungen - keine bis geringe Wirkungen - keine bis geringe Wirkungen - mittlere Wirkung ja - keine Wirkung ja - keine bis sehr geringe Wir _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 4

10 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig Biotopstruktur und Flora am Ufer und im Gewässerumfeld TP30 Mindestwassergabe Aubach- System: Verlust gefährdeter bzw. geschützter Pflanzenarten TP31 Mindestwassergabe Aubach- System: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope kungen - keine bis geringe Wirkungen - keine Wirkung TP32 Bewirtschaftung Schluchsee: Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Veränderungen der Biotopstruktur und Flora im Überschwemmungsbereich unterhalb 930 m ü. NN. - Überschwemmungstolerante Biotoptypen - TP32 Bewirtschaftung Schluchsee: Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Veränderungen der Biotopstruktur und Flora im Überschwemmungsbereich unterhalb 930 m ü. NN - Überschwemmungsempfindliche Biotoptypen - TP33 Bewirtschaftung Schluchsee: Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Veränderungen der Biotopstruktur und Flora durch Wasserspiegelabsenkungen TP34 Bewirtschaftung Schluchsee: Verlust gefährdeter bzw. geschützter Pflanzenarten TP35 Bewirtschaftung Schluchsee: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope TP36 Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees - Veränderungen der Biotopstruktur und Flora im Titisee TP37 Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees - Veränderungen der Biotopstruktur am Ufer und im Umfeld des Titisee TP38 Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees: Verlust gefährdeter Pflanzenarten TP39 Änderung Wasserregime Gutach: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora in Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Berücksichtigung der Habitatansprüche der Brachsenkräuter und der Ökologie der Biotoptypen am Titisee und in der Gutach Beendigung des Betriebes der Titiseebewirtschaftung. Beendigung des Betriebes der Titiseebewirtschaftung. keine bis geringe Wirkungen mittlere Wirkung keine bis geringe Wirkungen keine bis geringe Wirkungen keine bis geringe Wirkungen keine Wirkung keine Wirkung keine Wirkung Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunk-Betriebes in der Gutach. Abgabe von mindestens 104 l/s Minkeine Wirkung ja _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 5

11 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig der Gutach TP40 Änderung Wasserregime Gutach: Veränderungen der Biotopstruktur und Flora am Ufer und im Gewässerumfeld TP41 Änderung Wasserregime Gutach: Verlust gefährdeter bzw. geschützter Pflanzenarten TP42 Änderung Wasserregime Gutach: Verlust bzw. Veränderung geschützter Biotope TP43 Wirkungen auf Tiere: Baumaßnahmen an den Fassungsbauwerken und Staumauern TP44 Wirkungen auf Tiere: Mindestwassergabe an den Fließgewässern aller Gewässersysteme: Wirkungen auf Vögel TP45 Wirkungen auf Tiere: Mindestwassergabe an den Fließgewässern aller Gewässersysteme: Wirkungen auf Säugetiere TP46 Wirkungen auf Tiere: Mindestwassergabe an den Fließgewässern aller Gewässersysteme: Wirkungen auf Amphibien TP47 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Fischlebensräume im Normalbetrieb TP48 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Libellen destwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunk-Betriebes in der Gutach. Abgabe von mindestens 104 l/s Mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunk-Betriebes in der Gutach. Abgabe von mindestens 104 l/s Mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunk-Betriebes in der Gutach. Abgabe von mindestens 104 l/s Mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. Beachtung der Vorgaben zur Fällung des Baumes an der Schluchsee- Talsperre und Abbruch der Bauwerke am Titisee-Auslaufbauwerk. Beschränkung der täglichen Bauzeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Beachtung der umfangreichen Vorgaben zur Wiederbenetzung der Gewässer (V.a. der Zeitraum an den Fassungen von Juli bis August, an den Talsperren ab Mitte August bis Mitte September). Mahd der aktuell trockenen Gerinneabschnitte direkt unterhalb der Talsperren. Beachtung der umfangreichen Vorgaben zur Wiederbenetzung der Gewässer (V.a. der Zeitraum an den Fassungen von Juli bis August, an den Talsperren ab Mitte August bis Mitte September). Mahd der aktuell trockenen Gerinneabschnitte direkt unterhalb der Talsperren. Beachtung der umfangreichen Vorgaben zur Wiederbenetzung der Gewässer (v.a. der Zeitraum an den Fassungen von Juli bis August, an den Talsperren ab Mitte August bis Mitte September). Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. keine bis geringe Wirkungen keine bis sehr geringe Wirkungen keine Wirkung sehr geringe Wirkung keine Wirkung geringe Wirkung keine Wirkung geringe Wirkung geringe Wirkung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 6

12 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig TP49 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Amphibien TP50 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Vögel TP51 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Reptilien TP52 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Tagfalter TP53 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf die Haselmaus TP54 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf Fledermäuse TP55 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Auswirkungen auf sonstige Tierarten TP56 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee: Verlust von Einzelindividuen TP57 Kurzrevision Schluchsee: Auswirkungen auf die Fische bei der Kurzrevision TP58 Kurzrevision Schluchsee: Auswirkungen auf die Fische durch Änderung des Sauerstoffgehaltes TP59 Beendigung der Bewirtschaftung Titisee: Auswirkungen auf Fischlebensräume TP60 Beendigung der Bewirtschaftung Titisee: Auswirkungen auf Lebensräume sonstiger gewässerbewohnender Tierarten TP61 Beendigung der Bewirtschaftung Titisee: Auswirkungen auf Lebensräume landlebender Tierarten TP62 Beendigung der Bewirtschaftung Titisee: Verlust von Einzelindividuen Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees. Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees. Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees. Beendigung der Bewirtschaftung des Titisees. geringe Wirkung geringe Wirkung geringe Wirkung sehr geringe Wirkung geringe Wirkung sehr geringe Wirkung geringe Wirkung geringe Wirkung mittlere Wirkung geringe Wirkungen keine Wirkung keine Wirkung keine Wirkung keine Wirkung TP63 PCB-Belastung Windgfällwei- Fortführung der Bewirtschaftung wie bisher. keine Wirkung ja _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 7

13 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig her TP64 Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten TP65 Beeinträchtigung von Waldschutzgebieten TP66 Beeinträchtigung von Naturdenkmalen TP67 Beeinträchtigung des Biosphärengebietes Schwarzwald TP68 Beeinträchtigung des Naturparks Südschwarzwald OW1 Mindestwasservarianten und Fließgewässer OW2 Beendigung des Bewirtschaftung Titisee / Gutach: Mindestwasserabgabe und Beendigung der Titiseebewirtschaftung OW3 Beendigung der Bewirtschaftung Titisee: Beendigung der Titiseebewirtschaftung OW4 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee OW5 Zukünftige Bewirtschaftung Schwarzabecken OW6 Schadstoffe im Okal-See: Mindestwasservarianten und Beendigung Schwall-Sunk - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen Wasser keine Wirkung keine Wirkung - keine Wirkung Beendigung der Titiseebewirtschaftung. keine Wirkung Beendigung der Titiseebewirtschaftung keine Wirkung Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schwarzabeckenbewirtschaftung in der UVU. keine Wirkung keine Wirkung Beendigung der Titiseebewirtschaftung keine Wirkung OW7 Wutach-Versickerung Beendigung der Titiseebewirtschaftung keine Wirkung OW8 Wirkung auf die Brauchwasserentnahme aus den Oberflächengewässer OW9 Wirkung auf kommunale Kläranlagen OW10 Wirkung auf die Kläranlagen Lenzkirch OW11 Wirkung der Einleitungen aus dem Badeparadies in die Gutach OW12 Wirkung auf die Kläranlagen Gutach-Neustadt OW13 Wirkung auf die Kläranlagen Blasiwald am Kesselbach/Wüstengraben - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung Abgabe von Mindestwasser; Beendigung der Titiseebewirtschaftung keine Wirkung Abgabe von Mindestwasser keine Wirkung Abgabe von Mindestwasser keine Wirkung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 8

14 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig OW14 Wirkung auf die Kläranlage Rothaus-Brauerei an der Mettma OW15 Wirkung auf die Kühlwassereinleitung der Fa. Technocell Neustadt GW1 Zukünftige Bewirtschaftung Schluchsee GW2 Zukünftige Bewirtschaftung Schwarzabecken GW3 Zukünftige Bewirtschaftung Schwarzabecken Abgabe von Mindestwasser keine Wirkung Abgabe von Mindestwasser keine Wirkung Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schwarzabeckenbewirtschaftung in der UVU. sehr geringe Wirkung sehr geringe Wirkung - sehr geringe Wirkung GW4 Wirkungen der Revision des - sehr geringe Schluchsee-Schwarza-Stollen Wirkung GW5 Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten GW6 Beeinträchtigung von Wasserschutzwäldern LB1 LB2 LB3 LB4 LB5 Bauliche Änderungen an den Großfassungen Mindestwasserabgaben an den Fassungen Windgfällweiher und Kanalrinne Kraftwerk Häusern und Schwarzabecken einschließlich Staumauer Schluchsee und Schluchseestaumauer - sehr geringe Wirkung - sehr geringe Wirkung Landschaftsbild und Erholung nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. LB6 Titisee Beendigung der Titiseebewirtschaftung und Herstellung eines naturnahen Wasserstands. LB7 Gutach und Bewirtschaftung des Titisees Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit Einstellung des Schwall-Sunk- Betriebes in der Gutach. Abgabe von Mindestwasser am Titisee-Auslaufbauwerk. Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen geringe Wirkung geringe Wirkung keine Wirkung keine Wirkung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 9

15 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig LB8 LB9 Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten Beeinträchtigung von Sichtschutzwäldern LB10 Beeinträchtigung des Biosphärengebietes Schwarzwaldes LB11 Beeinträchtigung des Naturparks Südschwarzwald E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9 E10 Bauliche Änderungen an den Großfassungen Mindestwassergabe an den Fassungen Windgfällweiher, Hangkanal (offenes Gerinne) und Kraftwerk Häusern Schluchsee- und Schwarza- Talsperre Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des Schluchsee im winterlichen Normalbetrieb auf den Tourismus Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des Schluchsee bei winterlichen energiewirtschaftlichen Sondersituationen und technischen Vorschriften. Alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen keine Wirkung - keine Wirkung Alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. keine Wirkung keine Wirkung keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Auswirkungen einer winterlichen Revision am Schluchsee seebewirtschaftung in der Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluch- UVU. Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des Schluchsee im sommerlichen Normalbetrieb auf den regionalen Tourismus im Allgemeinen Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des seebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluch- Schluchsee bei sommerlichen energiewirtschaftlichen Sondersituationen Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. sehr geringe Wirkung sehr geringe Wirkungen geringe Wirkungen geringe Wirkung geringe Wirkung geringe Wirkungen geringe Wirkung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 10

16 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig E11 E12 E12 E12 Schluchsee zwischen 929 m ü. NN und 930 m ü. NN auf die regionale Erholungsnutzung Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des Schluchsees im sommerlichen Pumpspeicherbetrieb (Normalbetrieb und energiewirtschaftliche Sondersituationen) auf ufernahe Nutzungen und erholungsrelevante Nutzung des Sees selbst Die Wirkung der Torfinseln auf die Erholungseignung des Schluchsees: 1. Beeinträchtigung des idyllischen Eindrucks durch Aufschwimmen und Anlanden an naturnahe Ufer. 2.Beeinträchtigung der Erholungsfunktion der Uferpromenade durch Anlanden großer Torfinseln. Die Wirkung der Torfinseln auf die Erholungseignung des Schluchsees: 3. Beeinträchtigung des Badebetriebs durch Irritierung der Badegäste im Schwimmbetrieb Die Wirkung der Torfinseln auf die Erholungseignung des Schluchsees: 4. Beeinträchtigung der Bootsfahrer und Segler durch Irritierung durch große treibende Torfinseln Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. Beibehaltung der Beseitigung der Torfinseln durch Schluchseewerk AG. Es wird eine Abstimmung mit dem Land angestrebt. Beibehaltung der Beseitigung der Torfinseln durch Schluchseewerk AG. Es wird eine Abstimmung mit dem Land angestrebt. Beibehaltung der Beseitigung der Torfinseln durch Schluchseewerk AG. Es wird eine Abstimmung mit dem Land angestrebt. E13 Gutach Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall- Sunk-Betriebes in der Gutach. Abgabe von Mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. E14 Titisee Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall- Sunk-Betriebes in der Gutach. Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. E15 PCB-Belastung des Windgfällweihers kurzzeitige hohe Wirkung oder mittlere für spezielle Einrichtungen möglich sonst überwiegend geringe Wirkung geringe Wirkung geringe Wirkung geringe Wirkung keine Wirkung keine Wirkung - keine Wirkung E16 Beeinträchtigung von Erho- - keine Wirkung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 11

17 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig lungswäldern E17 Beeinträchtigung des Naturparks Südschwarzwald alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen keine Wirkung Mensch M1 M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 Bauliche Änderungen der Großfassungen und Mindestwasserabgabe Windgfällweiher und Hangkanal offenes Gerinne Kraftwerk Häusern und Schwarzabecken nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. keine bis sehr geringe Wirkungen - keine Wirkung nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. Auswirkungen der Wasserstandsschwankungen des seebewirtschaftung in der UVU. Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluch- Schluchsees für alle Betriebszustände Aufgabe der Bewirtschaftung des Titisees und der Gutach Wirkungen auf das Arbeitsumfeld der Land- und Forstwirtschaft Wirkungen auf das Arbeitsumfeld in Tourismus, Gewerbe und Dienstleistung Beeinträchtigung von Erholungswäldern Beeinträchtigung von Immissionsschutzwäldern Beeinträchtigung des Biosphärengebietes Schwarzwaldes Beeinträchtigung des Naturparks Südschwarzwald Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit Herstellung eines naturnahen Wasserstands und Einstellung des Schwall-Sunk- Betriebes in der Gutach. Abgabe von Mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. keine Wirkung sehr geringe bis geringe Wirkung keine Wirkung - keine Wirkung Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung und zum Titisee in der UVU. keine Wirkung mittlere Wirkung zeitweise möglich - keine Wirkung - keine Wirkung Alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen Alle Maßnahmen zu den Umbauten vermindern die Wirkungen keine Wirkung keine Wirkung Boden B1 Baumaßnahmen an den Fassungsbauwerken, an der nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitskeine Wirkung _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 12

18 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig B2 B3 Schwarza-Talsperre und am Titisee-Auslaufbauwerk Leitungsbau zur Mindestwasserzufuhr im Bereich der Schluchsee-Talsperre Mindestwassergabe Seebach-System (inkl. Sägenbach, Goldersbach, Waldhofbach, Wannenbach und Abflüsse der Klein- /Kleinstfassungen) vorkehrungen und technischen Vorschriften. Vor Abschieben des Bodens mähen und abräumen. Rodung in Zeiträumen mit trockenen Bodenverhältnissen legen. Oberboden in einem Arbeitsgang abschieben und nicht befahren. Oberbodenmieten max. 2 m hoch. Der Fahrverkehr ist auf den vorgeschriebenen Wegen durchzuführen. mittlere Wirkung - sehr geringe Wirkungen B4 Gutach Beendigung der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunk-Betriebes in der Gutach. Abgabe von Mindestwasser am Auslaufbauwerk des Titisees. Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. B5 B6 B7 B8 B9 B10 Mindestwassergabe Haslachbach-System (inkl. Haslachbach, Schwarzenbach und Abflüsse der Klein- /Kleinstfassungen) Mindestwassergabe Aubach- System mit Mettma Mindestwassergabe Schwarza-Schwarzabecken- System Kesselbach / Wüstengraben Mindestwassergabe Schwarza-Schwarzabecken - Habsmoosbach Mindestwassergabe Schwarza-Schluchsee- System - Schwarza Mindestwassergabe Schwarza-Schluchsee- System - Taubach und Dreherhäusleweiherbach / Sägmattbach geringe Wirkung - sehr geringe bis geringe Wirkungen - sehr geringe bis geringe Wirkungen - sehr geringe bis geringe Wirkungen - sehr geringe bis geringe Wirkungen - sehr geringe bis geringe Wirkungen - sehr geringe bis geringe Wirkungen B11 Titisee Beendigung des Betriebes der Titiseebewirtschaftung und damit des Schwall-Sunksehr geringe Wirkung ja _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 13

19 Wirkungs -nr. Wirkung Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme Eingriffsbewertung nach Minimierung Kompensation notwendig Betriebes in der Gutach. Mindestwasserabgabebauwerk: nverbrauch so gering wie möglich. Fahrverkehr auf den vorgeschriebenen Wegen. Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsvorkehrungen und technischen Vorschriften. B12 Windgfällweiher - keine Wirkung B13 Schluchsee Vgl. umfangreiche Vorgaben zur Schluchseebewirtschaftung in der UVU. sehr geringe bis geringe Wirkungen B14 Schwarzabecken - keine Wirkung B15 Beeinträchtigung von Bodenschutzwäldern - keine Wirkung Klima und Luft KL1 KL2 KL3 KL4 KL5 KL6 KL7 Auswirkungen auf die lufthygienische Situation Auswirkungen auf das Klima der Fließgewässer Auswirkungen auf das Klima am Schluchsee Auswirkungen auf das Klima am Schwarzabecken Auswirkungen auf das Klima am Windgfällweiher Auswirkungen auf das Klima am Titisee Auswirkungen auf Immissionsschutzwälder - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung - keine Wirkung 4 EINGRIFFSAUSGLEICH - FOLGENUTZUNGSPLANUNG 4.1 ALLGEMEINES Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Eingriffs-Ausgleichsregelung werden mit den des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom (in Kraft getreten am ) vorgegeben. Konkretisiert werden diese Regelungen durch die bestehenden Gesetzestexte des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 14

20 (NatSchG) vom 23. Juni Wichtig in diesem Zusammenhang sind die 14, 15 NatSchG. Die Kompensation des Vorhabens findet im Wirkraum selbst statt. Die Maßnahmen wirken multifunktionell in Bezug auf die relevanten Schutzgüter. 4.2 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN Abschieben und Wiederauftrag des kulturfähigen Bodens an der Schluchsee-Talsperre Die Bodenrekultivierung ist über die des Rekultivierungsbiotops in Abbildung 4.1 dargestellt. Der Ausgleich für die Wirkungen auf den Boden erfolgt über die fachgerechte Lagerung und den Wiederauftrag der während der Abbauphase abgeschobenen kulturfähigen Bodenschichten (entsprechend UM 1991, DIN 18915, DIN und LABO 2002). Grundsätzlich soll der auf der Vorhabensfläche anfallende Boden nach dem Bau der Wasserleitung zur Mindestwasserzufuhr wieder vollständig vor Ort für die Rekultivierung verwendet werden. Auch wenn die Böden im geplanten Vorhabensgebiet durch einen teilweise hohen Stein- und Blockgehalt charakterisiert sind, ist eine Trennung des humosen Oberbodens so weit wie möglich durchzuführen. Hierdurch kann ein optimaler Rekultivierungserfolg gewährleistet werden. Die in der UVU vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen dienen dem weitgehenden Erhalt der Bodenfunktionen. Der Wiederauftrag des Bodens dient gleichzeitig dem Ausgleich für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Zur Ausgestaltung des im Bereich des rekultivierten Bodens geplanten Biotoptyps vgl. die Ausführungen im folgenden Abschnitt. Maßnahmen zur Bodenrekultivierung: Der für den Bau der Wasserleitung zur Mindestwasserzufuhr ausgehobene Graben wird mit dem Aushub aus gut durchwurzelbarem, lockerem Material verfüllt und mit ca. 30 cm des zuvor abgeschobenen und fachgerecht zwischengelagerten Oberbodens abgedeckt. Dabei ist witterungs-, material- und verarbeitungsbedingten Verdichtungsgefahren mit entsprechenden Maßnahmen zu begegnen Rekultivierung von Grünland an der Schluchsee-Talsperre In der folgenden Abbildung ist die Rekultivierung der Eingriffsfläche an der Schluchsee- Talsperre dargestellt _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 15

21 Abbildung 4.1: Rekultivierung der Eingriffsfläche an der Schluchsee-Talsperre. Ziel: Die vormalige Nutzung Fettwiese mittlerer soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder hergestellt und optimiert werden. Durch die Anlageparameter wird eine landschaftstypische, artenreiche und blumenbunte Fettwiese mittlerer _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 16

22 angestrebt. Durch die Ansaat mit autochthonem, artenreichem Saatgut wird zusätzlich die heute bestehende Artendiversität erhöht. Die Wiese erhöht zudem die Strukturvielfalt in einem überwiegend walddominierten Bereich. Maßnahmen: Bodenvorbereitung: vgl. Abschnitt An den in Abbildung 4.1 verzeichneten Stellen wird entsprechend der in Abschnitt beschriebenen Anlageparameter der Untergrund vorbereitet. Danach erfolgt die Wiesesaat entsprechend den Standards mit Arten der artenreichen und blumenbunten Fettwiese mittlerer mit unten stehenden und weiteren Arten aus qualifizierter Herkunft. Es sind ausschließlich autochthone Arten zu verwenden. Artenzusammensetzung der Fettwiese mittlerer (Auswahl) Gräser Alopecurus pratensis (Wiesen- Fuchsschwanz) Anthoxanthum odoratum (Wohlriechendes Ruchgras) Arrhenatherum elatius (Glatthafer) Festuca pratensis (Wiesen-Schwingel) Festuca rubra (Rot-Schwingel) Lolium perenne (Ausdauernder Lolch) Phleum pratense (Wiesen-Lieschgras) Poa pratensis (Wiesen-Rispengras) Trisetum flavescens (Gewöhnlicher Goldhafer) Kräuter Centaurea nigra (Schwarze Flockenblume) Chrysanthemum ircutianum (Wiesen- Wucherblume) Daucus carota (Wilde Möhre) Galium mollugo (Wiesen-Labkraut) Geranium pratense (Wiesen- Storchschnabel) Plantago lanceolata (Spitz-Wegerich) Prunella vulgaris (Kleine Prunelle) Ranunculus acris (Scharfer Hahnenfuß) Rumex acetosa (Sauerampfer) Kräuter Achillea millefolium (Gemeine Schafgarbe) Silene vulgaris (Aufgeblasenes Leimkraut) Anthriscus sylvestris (Wiesenkerbel) Trifolium pratensis (Wiesen-Klee) Campanula patula (Wiesen-Glockenblume) Campanula rotundifolia (Rundblättrige Glockenblume) Pflege und Entwicklung: Die Fettwiese mittlerer sollte entsprechend der aktuellen Verhältnisse genutzt werden. Die Schnitttermine richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 17

23 4.2.3 Pflanzung eines Einzelbaums Ziel: Als Ausgleich für die Entfernung einer Hänge-Birke wird wieder eine Hänge-Birke im Umfeld der Maßnahmenfläche gepflanzt. Diese dient zudem der Auflockerung des Landschaftsbildes und der Struktur- und Artbereicherung des Grünlands. Maßnahmen: Der Einzelbaum von Betula pendula (Hänge-Birke) wird an der in Abbildung 4.1 verzeichneten Stelle gepflanzt. Der Solitärbaum ist als Starkheister (> 2,5 m) möglichst mit Wurzelballen zu pflanzen und im Pflanzjahr regelmäßig zu bewässern, da so der größtmögliche Anwachserfolg zu erwarten ist. Die Bewässerungen des jungen Baums kann über einen Gießring erfolgen, wenn eine tiefe Durchfeuchtung des Bodens durch hohe Wassergaben (> 500 l) gewährleistet ist. Sie sollte in den drei Folgejahren bei längeren sommerlichen Trockenperioden wieder aufgenommen werden. Pflege und Entwicklung des Einzelbaumes: Da das Ziel ein natürlich gewachsener Baum ist, sollte entgegen der üblichen Praxis kein Schnitt der Krone - auch nicht nach dem Pflanzen - erfolgen, sondern die sich einstellende natürliche Wuchsform akzeptiert werden. Die für alte Kulturlandschaften typischen großen Einzelbäume hätten kaum ihre heutige Höhe erreicht, wenn sie in ihrer Jugendphase wie heute üblich exzessiv geschnitten worden wären, um die Kronenform des reproduktiven Baumes schon in der Jugend zu erreichen. Es ist den ausführenden Fachleuten aber zu überlassen, im beschränkten Rahmen eine Wuchsformkorrektur vorzunehmen, um einem frühzeitigen Verlust des Baums entgegen zu wirken. Eine Nachpflanzung sollte bei einem Ausfall auf jeden Fall erfolgen Entwicklung naturnaher Gewässerbiotope an der Schwarza durch freie Sukzession Ziel: An der Schwarza sind für die vorhandenen Biotope im ehemaligen, aktuell überwiegend trockenen Gerinne direkt unterhalb der Talsperren am Schluchsee und am Schwarzabecken durch die geplante Mindestwasserabgabe erhebliche Veränderungen zu erwarten. Ziel ist die Entwicklung eines naturnahen Biotopkomplexes mit einem dauerhaft wasserführenden Fließgewässer vom Typ Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches, Röhrichten, Hochstaudenfluren und Auwaldgehölzen. Die Entwicklung über freie Sukzession erhöht insgesamt die Naturnähe und Habitatqualität des Gewässerbiotops und der angrenzenden Aue und damit auch die Artenvielfalt _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 18

24 Maßnahmen: Die Fließgewässer, Röhrichte, Hochstaudenfluren und Auwaldgehölze bedürfen keiner weiteren Maßnahmen. Die standorttypischen Pflanzenarten sind im direkten Umfeld vorhanden, sie werden in der arttypischen Zeit von selbst einwandern. Pflege und Entwicklung: Die Fließgewässer, Röhrichte, Hochstaudenfluren und Auwaldgehölze werden der freien Entwicklung überlassen. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig Entwicklung naturnaher Gehölzbiotope am Schluchsee durch freie Sukzession Ziel: Am Schluchsee kann es bei einzelnen im Bereich der maximalen Stauhöhe von 930 m ü. NN vorhandenen Gehölzbiotopen zum Ausfall bestandsbildender Gehölzarten kommen, wodurch sich die Biotope erheblich verändern. Ziel ist die Entwicklung naturnaher Gehölzbiotope mit standortsgerechten Gehölzarten auf zeitweise überfluteten n. Die Entwicklung über freie Sukzession erhöht insgesamt die Naturnähe und Habitatqualität der Gehölzbiotope und damit auch die Artenvielfalt. Die freie Entwicklung von den bestehenden Gehölzbiotopen zu standortsgerechten Gebüsch- und Waldbeständen bietet zahlreichen, an die unterschiedlichen Sukzessionsphasen angepassten Arten einen Lebens- und Fortpflanzungsraum. Maßnahmen: Die Gehölzbiotope bedürfen keiner weiteren Maßnahmen. Die standortstypischen Pflanzenarten sind im direkten Umfeld vorhanden, sie werden in der jeweils arttypischen Zeit von selbst einwandern. Pflege und Entwicklung: Die Gehölzbiotope unterliegen der freien Entwicklung und können anschließend entsprechend forstlich bewirtschaftet werden Entwicklung der Fischbestände im Schluchsee Ziel: Der Fischbestand im Schluchsee soll gezielt nach den Kurzrevisionen durch Maßnahmen entwickelt werden. Dies umfasst Maßnahmen zur Entwicklung und Optimierung der Fischlebensräume durch eine Erhöhung des Angebots an essentiellen Habitatstrukturen. Zudem werden über einen Fischbesatz die Bestände charakteristischer Fischarten des Schluchsees stabilisiert und entwickelt. Maßnahmen: Für den Schluchsee sind in den beiden, an die Kurzrevision anschließenden Jahren, folgende Maßnahmen notwendig: _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 19

25 Jährlich Anlage von 20 Zandernestern (Größe ca. 1,5 x 1,5 m) in geeigneten Bereichen (Flachwasser) des Schluchsees in Abstimmung mit dem dem Fischereirechtsinhaber. Jährliche Anlage von 4 schwimmenden Laichinseln, die sich dem stark schwankenden Wasserstand anpassen. Jährliche Anlage von 30 Totholznestern aus gebündelten und beschwerten Ästen, die in den flacheren Bereichen eingebracht werden. Zur strukturellen Aufwertung durch Totholz werden pro Jahr 4 Bäume in den See eingebracht (z. B. durch in das Wasser gefällte Bäume). Jährlicher Fischbesatz mit geeigneten Fischarten (s. u.) direkt oder durch eine finanzielle Unterstützung im Umfang des mittleren jährlichen Kostenäquivalents des Besatzes der letzten Jahre. Der Umfang und die Arten werden mit dem dem Fischereirechtsinhaber abgestimmt.. Der langjährig durchgeführte Fischbesatz war wie folgt (Quelle Landesfischereiverband): o 1100 Karpfen (Wildform) mit 10 cm Länge, o 1200 Schleien mit 10 cm Länge, o Zander mit 10 cm Länge und o 2500 Hechte mit 18 cm Länge. Pflege und Entwicklung: Die Habitatstrukturen und der Fischbesatz unterliegen der freien Entwicklung. Der Fischbestand kann anschließend entsprechend genutzt werden. 5 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung dient dem Nachweis, dass durch die in den vorherigen Kapiteln geschilderten Maßnahmen die negativen Wirkungen des Eingriffs auf die Natur ausgeglichen werden. Der Nachweis wird über den direkten Vergleich der Wertigkeiten der betroffenen n vor dem Eingriff und den potentiellen Wertigkeiten maximal 25 Jahre nach Beendigung der Ausgleichsmaßnahmen geführt (vgl. MÜLLER-PFANNENSTIEL et al. 2003). Ein Vergleich erfolgt nicht immer und ausschließlich rein rechnerisch, da dies den komplexen Vorgängen in der Natur nicht gerecht würde. Bilanziert werden alle Schutzgüter, die nach Vermeidung und Minimierung noch zu kompensierende Wirkungen aufweisen. Entsprechend wird nur für die Schutzgüter Boden und Tiere und Pflanzen eine Bilanzierung durchgeführt. Geringfügige ndifferenzen können sich durch Rundungsfehler ergeben _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 20

26 5.1 BODEN Ausgleich der Wirkung B2 Im Rahmen des Vorhabens kommt es zur Entfernung vorhandener Bodenschichten auf der, zum Leitungsbau zur Mindestwasserzufuhr im Bereich der Schluchsee-Talsperre benötigten. Im Rahmen der Rekultivierung wird der abgeschobene Oberboden wieder eingebaut und die Bodenfunktionen weitgehend wieder hergestellt. Die nachfolgende Tabelle stellt die nbilanzierung bezüglich des Bodens vor und nach dem Eingriff gegenüber. Tabelle 5.1: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die Wirkung B2. Die Ökopunkte setzen sich aus der mal der Wertigkeit zusammen. Boden Ökopunkte/m² (m²) Ökopunkte gesamt Braunerde, humose Braunerde und Podsol aus Moränensediment Zustand Vorhabensfläche Rekultivierung Vorhabensfläche 8, Rekultivierungsboden 8, Bilanz 0 Da die Gesamtwertigkeit der nach dem Eingriff genauso hoch ist wie vorher, ist der Eingriff ausgeglichen. Die Beeinträchtigungen sind somit nach Beendigung der Rekultivierung ausgeglichen. 5.2 TIERE UND PFLANZEN Ausgleich der Wirkung TP2 Der Ausgleich für die Entfernung des Bodens und der Vegetation erfolgt über eine differenzierte naturnahe Rekultivierungsplanung der, zum Leitungsbau für die Mindestwasserzufuhr im Bereich der Schluchsee-Talsperre benötigten. Durch die Rekultivierungsmaßnahme entsteht eine naturnahe, artenreiche und standortsgerechte Fettwiese mittlerer, in deren Umfeld drei Einzelbäume gepflanzt werden _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 21

27 Die nachfolgende Tabelle stellt die nbilanzierung bezüglich der Biotope vor und nach dem Eingriff gegenüber. Tabelle 5.2: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für die Wirkung TP2. Die Ökopunkte setzen sich aus der mal der Wertigkeit zusammen. Biotoptyp Beschreibung nach Ökokontoverordnung Normalwert j/n Ökopunkte Einzelbaum Fettwiese mittlerer Einzelbaum auf mittelwertigen Biotoptypen Fettwiese mittlerer Zustand Vorhabensfläche 6 j Stammumfang: 80 cm j Rekultivierung Vorhabensfläche Biotoptyp Einzelbaum Fettwiese mittlerer Beschreibung nach Ökokontoverordnung Einzelbaum auf mittelwertigen Biotoptypen Fettwiese mittlerer Normalwert j/n 6 j Stammumfang: 80 cm Ökopunkte j Bilanz 0 Da die Gesamtwertigkeit der nach dem Eingriff genauso hoch ist wie vorher, ist der Eingriff ausgeglichen. Die Beeinträchtigungen sind somit nach Beendigung der Rekultivierung ausgeglichen Ausgleich der Wirkung TP23 Durch die Mindestwassergabe unterhalb der Schluchsee- und Schwarza-Talsperre kommt es zu Veränderungen der vorhandenen Biotopstruktur und Flora im Fließgerinne der Schwarza unterhalb der Talsperren. Der Ausgleich für den Eingriff in die Biotoptypen erfolgt durch freie Sukzession zu einem arten- und strukturreichen, standortstypischen Gewässerbiotopkomplex. Erhebliche Wirkungen werden für die Fließgewässerabschnitte unterhalb der Talsperren bis zur Einmündung des ersten größeren Seitenbachs angenommen. Dies umfasst un _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 22

28 terhalb der Schluchsee-Talsperre einen ca. 350 m langen Abschnitt bis zur Einmündung des Kesselbachs/Wüstengrabens und unterhalb der Schwarza-Talsperre einen ca. 420 m langen Abschnitt bis zur Einmündung des Taubachs. Ab hier macht sich die Mindestwassergabe aufgrund der Wasserführung der Schwarza nicht mehr erheblich bemerkbar. Unterhalb der Schluchsee-Talsperre ist auf den ersten 100 m ein ca. 280 m² großes Rohrglanzgras-Röhricht ( 34.56; 17 ) entwickelt. Im folgenden Abschnitt bis zur Einmündung des Kesselbachs/Wüstengrabens weist die Schwarza eine zunehmende Wasserführung auf und ist als Biotoptyp Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches ( 12.11; 26 ) eingestuft. Unterhalb der Schwarza-Talsperre sind im trockenen Gerinne auf ca. 250 m aktuell ca. 90 m² farnreiche anthropogene Blockhalde ( 21.41; 23 ), ca. 480 m² Hochstaudenfluren quelliger, sumpfiger oder mooriger ( 35.41; 19 ) und Bestände des Drüsigen Springkrautes ( 35.38; 8 ) vorhanden. Daran schließt sich bis zur Einmündung des Taubachs wiederum ein Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches ( 12.11; 26 ) an, der durch eine zunehmende Wasserführung charakterisiert ist. Insgesamt wird durch die Annäherung an ein natürliches Abflussregime und der dadurch bedingten Verbesserung der natürlichen Gewässerdynamik eine positive Entwicklung stattfinden, die direkt unterhalb der Talsperren am deutlichsten ist und sich nach und nach abschwächt. Die Veränderungen erhöhen insgesamt die Naturnähe und Habitatqualität des Gewässerbiotopkomplexes. Zentral wird sich in den aktuell trockenen Abschnitten ein Fließgewässer vom Typ Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches ( 12.11) entwickeln. Aus den vorhandenen Fließgewässerabschnitten unterhalb werden artspezifisch differenziert die vorhandenen gewässertypischen Makrophyten (v.a. Wassermoose) einwandern. Die reaktivierten Abschnitte werden entsprechend der aktuellen der unterhalb anschließenden Abschnitte mit 26 n bewertet. Die unterhalb anschließenden, bereits aktuell als Fließgewässer ausgebildeten Abschnitte bis zur Einmündung des ersten größeren Seitenbachs werden aufgrund der verbesserten Wasserführung mit 28 n bewertet. Mit Verbesserung der Wasserführung kann sich zudem in den sich verbreiternden Uferzonen ein naturnahes Mosaik aus Röhrichten, Hochstaudenfluren und Auwaldgehölzen entwickeln bzw. vorhandene Bestände werden stabilisiert. Ebenso erweitert bzw. verbessert sich der Lebensraum für die im und am Wasser lebenden Tierarten (Fische, Zoobenthos, Amphibien). Extreme Änderungen der Standortsbedingungen und in Folge auch ein Wechsel der Biotoptypen, wie dies hier durch die Wiederbenetzung zugewachsener Gerinneabschnitte stattfindet, sind dynamische Vorgänge, die typisch für naturnahe Auen sind und die deren Wertigkeit und ökologische Qualität ausmachen. Sie kommen regelmäßig nach Hochwässern vor _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 23

29 Insgesamt verbessert sich durch die Mindestwassergabe die Habitatausstattung, Struktur und Artenvielfalt und damit letztlich auch die des Gewässerbiotopkomplexes deutlich. Der Eingriff ist somit ausgeglichen Ausgleich der Wirkung TP27 ( 30 BNatSchG / 33 NatSchG / 30a LWaldG unterhalb Schluchsee- und Schwarza-Talsperre) Durch die Mindestwassergabe unterhalb der Schluchsee- und Schwarza-Talsperre kommt es auch zu Veränderungen der vorhandenen geschützten Biotope im Fließgerinne der Schwarza unterhalb der Talsperren. Die Biotope sind sowohl nach 30 BNatSchG / 33 NatSchG als auch nach 30a LWaldG geschützt. Der Ausgleich für den Eingriff in die geschützten Biotope erfolgt wie bei Wirkung TP23 durch freie Sukzession zu einem arten- und strukturreichen, standortstypischen Gewässerbiotopkomplex. Unterhalb der Schluchsee-Talsperre ist von der Mindestwassergabe als geschütztes Biotop ein ca. 280 m² großes Rohrglanzgras-Röhricht ( 34.56; 17 ) betroffen. Der darauf folgende, geschützte Biotoptyp Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches ( 12.11; 26 ) profitiert von der Mindestwassergabe direkt, so dass hier keine weiteren erheblichen Wirkungen auf geschützte Biotope entstehen. Unterhalb der Schwarza-Talsperre sind im trockenen Gerinne als geschütztes Biotop aktuell ca. 480 m² Hochstaudenfluren quelliger, sumpfiger oder mooriger ( 35.41; 19 ) vorhanden. Der wiederum darauf folgende, geschützte Biotoptyp Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches ( 12.11; 26 ) profitiert von der Mindestwassergabe direkt, so dass hier keine weiteren erheblichen Wirkungen auf geschützte Biotope entstehen. Durch die Mindestwasserabgabe werden die im Bachbett vorhandenen, geschützten Biotoptypen durch den ebenfalls geschützten Biotoptyp Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbaches ( 12.11; 26 ) ersetzt werden. Die Röhrichte und Hochstaudenfluren finden an den vernässten n am Ufer der neu entstehenden Fließgewässerabschnitte neue Lebensräume. Zudem wird sich durch die Mindestwasserabgabe an allen Großfassungen die Habitatqualität der jeweiligen Bäche verbessern, so dass auch hier von einer positiven Entwicklung insbesondere für die geschützten Röhrichte und Hochstaudenfluren auszugehen ist. Entsprechend der Ausführungen bei TP23 sind die, im Zuge der Mindestwasserabgabe ausgelösten dynamischen Prozesse und die dadurch verursachten Veränderungen auch bei den betroffenen geschützten Biotopen charakteristisch für naturnahe Fließgewässer- und Auestandorte _NKH LBP_rev03_AGLN.doc Seite 24

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