Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher!

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1 TÜV NORD Akademie Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher! TÜV NORD GROUP

2 Arbeits- und Gesundheitsschutz 2

3 Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz laufen wie ein Uhrwerk zusammen, sie geben den Takt der geleisteten Arbeit vor. Thomas Schreiner 3

4 Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher! Im Schnitt melden sich Arbeitnehmer in Deutschland 9,5 Tage krank. Eine enorme Belastung für die Kollegen und für die Unternehmen: Die Kosten für Lohnfortzahlungen und Wertschöpfungsausfall wegen Krankheit bewegen sich in dreistelliger Milliardenhöhe. Hinzu kommt: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz. Viele Erkrankungen und Unfälle am Arbeitsplatz sind die Folge von Verhaltens- und Organisationsmängeln die sich vermeiden lassen. Denn oft sind nicht Pech oder Zufall die Ursache von Arbeitsunfällen, sondern Unwissen und fehlende Schutzmaßnahmen. Die rechtlichen Anforderungen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind allerdings höchst komplex von Arbeitsstättenregeln über berufsgenossenschaftliche Vorschriften bis hin zur neuen Betriebssicherheitsverordnung, die seit Juni 2015 gilt. Um den Überblick zu wahren, sind Experten gefragt: Arbeitsschutzmanagementbeauftragte und -Auditoren, Gesundheitsmanager, Sicherheits- und Gefahrstoffbeauftragte. Viele Regelwerke verlangen daher nicht nur eine systematische Ausbildung durch die Unternehmen, sondern auch die kontinuierliche Weiterbildung dieser Fachleute. Unsere Lehrgänge vermitteln Ihnen und Ihren Mitarbeitern wichtiges Basis- und Spezialwissen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben erfolgreich in Ihrem Betrieb umzusetzen. So erfüllen Sie die Vorschriften, verringern krankheitsbedingte Ausfallzeiten und vor allem: Sie tun etwas für die Gesundheit Ihrer Kollegen. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Seminaren in folgenden Bereichen: Arbeitsschutzmanagement Arbeitssicherheit Gefahrstoffe Ihre Vorteile auf einen Blick: Hoher Praxisbezug Know-how aus erster Hand Rechtssicherheit Neue Trends erfahren Teilnahmebescheinigung Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz Haben Sie Interesse an unserer individuellen Bildungsberatung? Wir sind auch persönlich für Sie da! Roland Katholing Telefon:

5 Arbeits- und Gesundheitsschutz Inhalt Arbeits- und Gesundheitsschutz Ganz sicher auf Nummer sicher 4 Modulares Lehrgangssystem zum Arbeitsschutzmanagementsystem 6 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 7 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 8 Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) 9 Die neue ISO Betriebliches Eingliederungsmanagement 11 Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV ) 12 Arbeitsschutz Rechtssichere Organisation in Unternehmen 13 Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung 14 Gefährdungsbeurteilung in der praktischen Umsetzung Workshop 15 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 16 Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik 17 Betriebssicherheitsverordnung 18 Sicherheitsbeauftragter 19 Sicheheitsbeauftragter Fortbildung 20 Fremdfirmenkoordinator 20 Gefahrstoffe Gefahrstoffbeauftragter 21 Gefahrstoffverordnung 22 REACH 23 Alle Lehrgangstermine 24 Besuchersicherheit bei Veranstaltungen Fachtagung 28 Anmeldung 29 5

6 Arbeits- und Gesundheitsschutz Kompetenz erweitern Risiken minimieren Modulares Lehrgangssystem zum Arbeitsschutzmanagementsystem Der VDSI-Weiterbildungsnachweis Als Verbandsmitglied können Sie den VDSI-Weiterbildungsnachweis erwerben. Damit zeigen Sie, dass Sie Ihr fachliches Know-how kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten ein wichtiger Vorteil bei der Stellensuche, der Kundengewinnung oder für das Qualitätsmanagement! VDSI-Mitglieder erhalten für ihre Teilnahme an Fachveranstaltungen VDSI-Punkte. 6 Punkte innerhalb eines Jahres im Arbeitsschutz sind Voraussetzung, um den Weiterbildungsnachweis zu erwerben. Auch in benachbarten Themengebieten können Punkte gesammelt und Nachweise erworben werden. Der VDSI-Weiterbildungsnachweis hat sich in der Praxis mehr als bewährt. Viele Unternehmen integrieren in das betriebliche Gesundheitsmanagement die Systematik eines Arbeitsschutz management systems auf Basis der OHSAS (Occupational Health- and Safety Assessment Series). Mit unserem neuen modularen Lehrgangssystem im Bereich Arbeitsschutzmanagementsysteme (ASM) möchten wir Ihnen die Möglichkeit einer umfassenden Ausbildung in den Bereichen Arbeitsrecht, Managementsystem gemäß OHSAS und Auditierung gemäß DIN EN ISO geben. Die Themengebiete sind modular aufgebaut und ermöglichen Ihnen einen individuellen, Ihren Kenntnisstand berücksichtigenden Einstieg. Bei den Modulen handelt es sich um: Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) VDSI-Punkte-System Die Bewertung von Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt nach dem VDSI-Punkte-System. Zu folgenden Themengebieten können Sie Punkte sammeln: Arbeitsschutz Gesundheitsschutz Umweltschutz Brandschutz Managementsysteme 1 1 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1: Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes : Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Dauer: 2 Tage Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2: Arbeitsschutzmanagementsystem : Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Dauer: 3 Tage Der Weiterbildungsnachweis im Arbeitsschutz ist Voraussetzung für den Erwerb eines Nachweises in den anderen Themenbereichen. Überall gilt dasselbe Ziel: 6 Punkte in einem Jahr! 1 Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Schriftliche Prüfung am letzten Tag : Zertifikat der TÜV NORD CERT 2 Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) Auditierung und Zertifizierung : Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Dauer: 4 Tage 2 Prüfung Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) Mündlich und schriftlich : Zertifikat der TÜV NORD CERT Dauer: ca. 1 Tag 6

7 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Im 1. Teil unserer Ausbildung erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es werden grundlegende Themengebiete, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Sozialgesetzbuch oder das Arbeitssicherheitsgesetz, angesprochen. Des Weiteren gibt es Schnittpunkte zu spezifischen Themenbereichen, die kausal mit dem Arbeitsschutz verbunden sind, z. B. das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Chemikaliengesetz, und die daraus folgenden Verordnungen und Regelwerke wie u. a. die Gefahrstoffverordnung oder die TRGS 510, die die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern erläutert. Somit wird mit dieser Veranstaltung der Grundstein für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten gelegt und sie dient als Voraussetzung für die weiteren Ausbildungsschritte wie Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter und -Auditor. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Managementsysteme bewertet. Biostoffverordnung BioStoffV Arbeitszeitgesetz ArbZG Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG Ladenschlussgesetz LadSchlG Mutterschutzgesetz MuSchG Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Produktsicherheitsgesetz ProdSG Chemikaliengesetz ChemG Technische Regeln Übersicht Gefahrstoffverordnung GefStoffV Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR Diese Veranstaltung richtet sich an Führungs- und Fachkräfte sowie Mitarbeiter, die im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutzmanagement tätig sind und zukünftig die Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten wahrnehmen werden. Voraussetzung Diese Schulung ist Voraussetzung für den Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten (TÜV ) Teil 2 und den Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ). Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Sozialgesetzbuch SGB Arbeitssicherheitsgesetz ASiG DGUV A2 Berufsgenossenschaftliche Systeme BG-Systeme Berufsgenossenschaftliche Vorschriften BGVen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV Psychische Gefährdungsfaktoren Teilnahmegebühr: 850,00 zzgl. USt Dauer 2 Tage: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,50 inkl. USt 7

8 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Arbeitsschutzmanagementsysteme gemäß der OHSAS Im 2. Teil lernen Sie die wichtigsten ASM-Modelle wie OHSAS 18001, SCC/SCP, Modelle der Berufsgenossenschaften sowie wichtige bundeslandspezifische Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) kennen. Wir zeigen Ihnen die Einführung eines AMS auf der Basis der OHSAS und die Integrationsmöglichkeiten in die oft bereits vorhandenen Qualitätsund Umweltmanagementsysteme auf. Der systematische Aufbau, die Pflege oder auch die Weiterentwicklung eines AMS werden intensiv behandelt. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und realistische Einschätzungen zu den Anforderungen am Markt begleiten Sie während dieser 3 Tage. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, ein AMS in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich aufzubauen bzw. in bereits vorhandene Managementsysteme zu integrieren. Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die mit dem Aufbau und der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Unternehmen betraut sind, ebenso an Managementbeauftragte (Qualitätsbeauftragte, Umwelt- und Energiemanagement-Beauftragte), die den Bereich Arbeitsschutzmanagement gem. OHSAS übernehmen werden und in bestehende Systeme integrieren wollen. Hinweise Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen. Nach dem Besuch beider Teile können Sie eine Prüfung ablegen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT. Dieses Zertifikat ist Voraussetzung für die entsprechende Auditorenausbildung. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 4 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme bewertet. Anforderungen und Richtlinien an die Managementsystemdokumentation aus: OHSAS SCC/SCP Bundeslandspezifischen Anforderungen wie z. B. OHRIS OHSAS Anforderungen Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik und Zielsetzungen Planung (Gefährdungserkennung, Risikobeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen) Verwirklichung im Betrieb (Ressourcen, Aufgaben, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht und Befugnis) Aufbau einer prozessorientierten, integrierten Dokumentation Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Lenkung von Aufzeichnungen Internes Audit und Managementbewertung Aktuelle Informationen zur neuen ISO Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen Phasen der Implementierung Praktische Übungen: Erarbeitung im Rahmen von Fallstudien Betriebsorganisation, Ablauf- und Aufbauorganisation Prozessmanagement, -landschaft, -beschreibungen Arbeitsschutzrelevante Prozesse Gefährdungsbeurteilung Nachweisdokumentation Berechnung der Einsatzzeiten des Beauftragten Falluntersuchungen bei Unfällen/Beinaheunfällen Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung Teilnahmegebühr: 1.240,00 zzgl. USt 1.475,60 inkl. USt Prüfungsgebühr: 260,00 zzgl. USt 309,40 inkl. USt Gesamtpreis: 1.785,00 inkl. USt Dauer 3 Tage: Uhr Prüfung: Uhr am 3. Tag Termine finden Sie auf Seite 24. 8

9 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) Nach dem Besuch unseres Lehrgangs Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) sind Sie in der Lage, Arbeitsschutzmanagement-Audits zu planen, durchzuführen und nachzubereiten. Sie können bewerten, ob das Arbeitsschutzmanagementsystem den Anforderungen der OHSAS entspricht. Sie verstehen die DIN EN ISO (Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen) und können deren Anforderungen in die Auditpraxis umsetzen. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 4 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme bewertet. Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, die im Unternehmen die Aufgaben des Auditors wahrnehmen und das Unternehmen auf die Zertifizierung nach OHSAS vorbereiten Voraussetzung Voraussetzungen für den Besuch der Schulung Arbeitsschutzmanagement-Auditor sind: Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 inkl. Prüfung Hinweise Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT. Auditgrundlagen Auditplanung und Durchführung nach DIN EN ISO Auditkommunikation Grundlagen der Gesprächsführung, Fragetechniken, aktives Zuhören Motivationsstrategien, Umgang mit Widerständen Zertifizierungsverfahren Frage- und Gesprächstechniken Sender-Empfänger-Modell Vier-Ohren-Modell und Eisbergmodell Aktives Zuhören Dokumentenbewertung auf Basis BS OHSAS Rollenspiele (mit Videoaufzeichnung) Auditvorbereitung, Auditgespräch, Auditsimulation Auswertung der Videoaufzeichnungen Prüfungsvorbereitung Wiederholung, Zusammenfassung, Feedback von Tag 3 Prüfungssimulation Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung Teilnahmegebühr: 1.490,00 zzgl. USt 1.773,10 inkl. USt Prüfungsgebühr: 440,00 zzgl. USt 523,60 inkl. USt Gesamtpreis: 2.296,70 inkl. USt Dauer 5 Tage: Uhr Prüfung: Uhr am 5. Tag Termine finden Sie auf Seite 24. 9

10 Arbeitsschutzmanagement Die neue ISO Delta-Schulung zur Veröffentlichung der ISO/DIS 45001:2016 Ziel der neuen ISO ist es, das Risiko von Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz durch ein implementiertes Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem zu verringern und bestenfalls zu vermeiden. Die neue ISO unterstützt Sie dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu verbessern, Unfällen vorzubeugen, die Schwere von Verletzungen herabzusetzen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Zur Umsetzung wenden Sie geeignete Methoden und Instrumente auf allen Ebenen Ihres Unternehmens an, die nicht nur eigene Mitarbeiter, sondern auch andere Personen, die unter der Verantwortung Ihres Unternehmens tätig sind, vor Schaden schützen. Die Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsleitung, Führungskräfte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Auditoren für First-, Second- und Third-Party-Audits. Hinweise Ihr Trainer, Prof. Dr. Carsten Hufenbach, ist als Zertifizierer für Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagementsysteme tätig. Prof. Dr. Carsten Hufenbach ist Geschäftsführer der Dr. Hufenbach & Partner GmbH & Co. KG und dort als Berater tätig sowie Honorarprofessor an der HAWK. Aufgrund dieser Tätigkeiten wird Herr Prof. Dr. Hufenbach Ihnen die aktuellen Trends in der Normentwicklung vorstellen und Tipps zum weiteren Vorgehen geben. Weiterhin wird die ISO-Grundstruktur für alle Management-Normen, die High Level Structure, verwendet. Somit unterstützt Sie die neue ISO bei der Intergration in andere bestehende Managementsysteme wie ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015. Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Revision der ISO/DIS 45001:2016 werden in das Seminar einfließen. Inhaltliche Orientierung an der BS OHSAS was bleibt, was ändert und erweitert sich? Was heißt HLS die High Level Structure? Risikobasiertes Denken zur Unterstützung und Verbesserung des prozessorientierten Ansatzes Prozessorientierung ist kein Modewort, sondern ein Hilfsmittel zum Erreichen von Ergebnissen Verstärkte Anforderungen an die Führung Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Arbeitsund Gesundheitsschutzmanagement Auswirkung auf die Zertifizierung nach BS OHSAS Teilnahmegebühr: 320,00 zzgl. USt Dauer 1 Tage: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,80 inkl. USt 10

11 Arbeitsschutzmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der Arbeitswelt, die immer mehr in den Fokus rücken. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen daher zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der 6 Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wie genau das BEM umzusetzen ist, wird jedoch nicht vorgeschrieben. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen. Personalreferenten, Personalleiter, Personalverantwortliche, Betriebsräte, Personalräte, BEM-Koordinatoren/-Beauftragte, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Gesundheitsmanager, Sozialbetreuung, Vertrauenspersonen, Betriebsärzte, Werksärzte, freie Berater, die ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement aufbauen oder weiterentwickeln wollen Der zweite Tag steht im Fokus der praktischen Anwendung. Sie erhalten eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen. Nach Beendigung der Veranstaltung sind Sie darauf vorbereitet, die neuen Kenntnisse sofort im praktischen Feld anzuwenden und umzusetzen. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 3 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Managementsysteme bewertet. BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM Gesetzliche Grundlage 84 Abs. 1 & 2 SGB IX Krankheitsbedingte Kündigung & BEM Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe Umsetzung der Regelung im Betrieb Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht Ursachen von Langzeiterkrankungen Strukturen zur Umsetzung der BEM-Vereinbarung Die 6 Schritte des BEM-Prozesses, Akteure im BEM Aufgaben & Rollen aller Beteiligten, BEM-Koordinator/-in Kommunikation im BEM Erstgespräche und Kerngespräche praktisch durchführen Gespräche bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen Teilnahmegebühr: 850,00 zzgl. USt Dauer 2 Tage: Uhr 1.011,50 inkl. USt Termine finden Sie auf Seite

12 Arbeitsschutzmanagement Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV ) Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nach DIN SPEC Viele Unternehmen haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Globalisierung und des damit verbundenen Drucks erkannt, dass das Bemühen um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nichts mit Sozialduselei zu tun hat, sondern handfeste Wettbewerbsvorteile verspricht: Senkung des Krankenstandes und damit Verringerung von Produktivitätsverlusten, Steigerung der Attraktivität als (potenzieller) Arbeitgeber, Motivationssteigerung und Vorbeugung gegen Know-how-Verluste durch vorzeitiges krankheitsbedingtes Ausscheiden qualifizierter Mitarbeiter etc. Allerdings: Wie beim Kauf von Produktionsanlagen handelt es sich auch beim Thema Gesundheitsmanagement um eine Investition, die sinnvoll geplant, umgesetzt und deren Effekte kontinuierlich bewertet werden sollten. Die DIN SPEC gibt Ihnen hierfür einen praxistauglichen Leitfaden an die Hand. Sie gewinnen einen internen Experten, der Sie zukünftig in betrieblichen Gesundheitsfragen kompetent zu beraten weiß. Das Personenzertifikat nach erfolgreich bestandener Prüfung wird u. a. von externen Auditoren anerkannt, wenn Sie die Zertifizierung Ihres Gesundheitsmanagementsystems anstreben sollten. Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalleiter, Personalentwickler, Personalverantwortliche, Beauftragte für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen, Betriebsärzte, Arbeitsmediziner, Arbeitsschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte, Behördenvertreter, Mitarbeiter von Berufsgenossenschaften und Krankenkassen sowie selbstständige und angehende Gesundheitsmanager, die ein Personenzertifikat erlangen möchten Hinweise Diese Veranstaltung können Sie mit einer Prüfung abschließen. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT. Es wird empfohlen, Ihre eigene Ausgabe der DIN SPEC zum Seminar mitzubringen. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 4 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Managementsysteme und 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet. Ausgangssituation Grundlagen und Hintergründe zum BGM Begriffe Abgrenzung Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zu BGM Nutzen eines BGM (Unternehmen, Mitarbeiter) Die Rolle des Gesundheitsmanagers BGM planen Analyse der Ausgangssituation im Unternehmen Der PDCA-Kreislauf BGM umsetzen BGM bewerten Kennzahlen/Evaluation Interne Audits Zertifizierung des BGM Mögliche Ansatzpunkte und Maßnahmen Praxistransfer Erarbeitung konkreter Ideen/Maßnahmen zur Umsetzung im eigenen Unternehmen Prüfung Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung Teilnahmegebühr: 1.300,00 zzgl. USt 1.547,00 inkl. USt Prüfungsgebühr: 260,00 zzgl. USt 309,40 inkl. USt Gesamtpreis: 1.856,40 inkl. USt Dauer 4 Tage: Uhr Prüfung: Uhr am 4. Tag Termine finden Sie auf Seite

13 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutz Rechtssichere Organisation in Unternehmen Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung Geschäftsführer und Führungskräfte in einem Unternehmen sind für die Organisation und Sicherstellung aller erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zur Betriebssicherheit verantwortlich. Alle Verantwortlichen treffen dabei stets auch hohe persönliche Risiken. Sie erhalten einen umfassenden und intensiven Überblick über die Sie treffenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz. Anforderungen an eine sog. gerichtsfeste Organisation werden dargestellt. Sie erfahren, welche Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu arbeitsrechtlichen, ordnungswidrigkeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sowie auch zu persönlicher zivilrechtlicher Haftung führen können. Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und zahlreicher Beispielsfälle wird vermittelt, wie Risiken beim betrieblichen Arbeitsschutz minimiert werden können. Es wird dargestellt, wie eine rechtssichere Delegation im Arbeitsschutz und bei Unterweisungen umgesetzt wird. Profitieren Sie von den ersten Erfahrungen mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015 in der betrieblichen Praxis. Den Teilnehmern werden Checklisten, Dokumentations- und Gestaltungsvorschläge für die Praxis zur Verfügung gestellt. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und der SiFa Rechtssichere Delegation von Verantwortung im Arbeitsschutz auf Führungskräfte und Beauftragte Haftungsbeschränkung durch Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen Überblick zur neuen Betriebssicherheitsverordnung 2015 Arbeitsrechtliche Verantwortung, Konsequenzen und Haftung Vermeidung strafrechtlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Haftung Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei Arbeitnehmerüberlassung Geschäftsführer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Mitarbeiter der Arbeitssicherheits-, Personal- und Rechtsabteilung und externe Dienstleister Teilnahmegebühr: 450,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr 535,50 inkl. USt Termine finden Sie auf Seite

14 Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist in 5 des Arbeitsschutzgesetzes und 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden. Diese Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte in Betrieben, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, Behördenvertreter. Hinweise Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Diskussion eigener Gefährdungsbeurteilungen bzw. Entwürfe. Unser Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung der arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen auf. Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Sie sind in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Rechtliche Grundlagen, EU- und Binnenrecht, Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Recht etc.) Pflichten des Arbeitgebers und der Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Grundlagen, Dokumentation und Maßnahmen Roter Faden für die Umsetzung Gefährdungsbeurteilungen bei Fremdfirmenarbeiten Praxisbeispiele Diskussion und Erfahrungsaustausch Teilnahmegebühr: 450,00 zzgl. USt 535,50 inkl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite

15 Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung in der praktischen Umsetzung Workshop Unser Seminar zeigt Ihnen die Vorgehensweise bei der Ermittlung der arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen auf. In praktischen Übungen erarbeiten Sie anhand verschiedener Beispiele eine Gefährdungsbeurteilung. Mithilfe unserer Fachdozenten analysieren Sie typische Fehlerquellen und übertragen diese auf Ihr eigenes Unternehmen. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Sie in der Lage, Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb durchzuführen und rechtssicher zu dokumentieren. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Führungskräfte im Betrieb; Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Voraussetzung Grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen. Die aus dem Seminar Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationspflicht sollten bekannt sein. Hinweise Gerne können Sie Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung oder Entwürfe zur Veranstaltung mitbringen. Rechtliche Hintergründe Sinn der Beurteilung Verantwortungen im Betrieb Wie führe ich eine Gefährdungsbeurteilung durch? Techniken zur Erstellung Praktische Übungen anhand verschiedener betrieblicher Situationen Diskussion der Ergebnisse Feedback des Dozenten Analyse von typischen Fehlerquellen (Ungenauigkeit, allgemeine Sätze, mangelnde Fachkenntnis etc.) Übertragung auf das eigene Unternehmen Praktische Tipps und Hinweise Teilnahmegebühr: 330,00 zzgl. USt 392,70 inkl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite

16 Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Handlungs- und Gestaltungsgrundsätze nach DIN ISO Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung so lautet eins von drei Arbeitsschutzzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für das Arbeitsprogramm Dadurch soll der Notwendigkeit Nachdruck verliehen werden, die psychischen Belastungen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG (Abs. 3 Nr. 6) zu berücksichtigen. Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Personalverwaltung, Personal-/Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, weitere Mitarbeiter, die als Multiplikatoren im Unternehmen tätig sind Wichtige Begriffe, notwendige Anforderungen an die Messung und nützliche Gestaltungsgrundsätze werden in der DIN EN ISO beschrieben. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung können psychische Belastungen frühzeitig identifiziert und negative Fehlbeanspruchungsfolgen vermieden werden. Das steigert nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern fördert auch deren Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Im Rahmen unseres Seminars wird zum einen Ihr Wissen zu den n und Anforderungen der DIN EN ISO auf den aktuellen Stand gebracht, zum anderen werden Sie in die Lage versetzt, anhand geprüfter Verfahren eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen, die Ergebnisse zu bewerten und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter umzusetzen. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 2 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet. Rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN-Normen: ArbSchG BildschArbV GDA-Arbeitsschutzziel / GDA-Leitlinie DIN EN ISO DGUV Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Aktuelle Informationen zur Entwicklung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt Definition psychische Belastung/psychische Beanspruchung Beanspruchungsfolgen und deren Auswirkungen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend der GDA-Leitlinie Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung entsprechend DIN EN ISO Vorstellung verschiedener Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Nützliche Hinweise zur Durchführung Gestaltungsempfehlungen (Verhältnis-/Verhaltensprävention) Wirkungskontrolle Teilnahmegebühr: 450,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,50 inkl. USt 16

17 Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sind in 5 des Arbeitsschutzgesetzes und 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitsnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden. Durch die speziellen Gefährdungen des elektrischen Stroms liegt bei Arbeitsplätzen im Bereich der Elektrotechnik ein erhöhtes Risikopotenzial vor. Im Rahmen unserer Veranstaltung steht der Umgang mit elektrotechnischen Arbeitsmitteln. Die Ermittlung von Prüfumfang und Prüfturnus werden anhand von Fallbeispielen behandelt. Nach dem Besuch der Veranstaltung kennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und die Besonderheiten der Arbeitsplätze im Bereich der Elektrotechnik. Sie sind in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb vo rausschauend (Planung), rückwirkend (Änderung) und turnusmäßig durchzuführen bzw. zu prüfen und rechtssicher zu dokumentieren. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit einem weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz bewertet. Überblick zu geltenden rechtlichen Vorschriften Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111 und TRBS 1201 VDE-Normen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unter besonderer Berücksichtigung elektrischer Gefährdungen Vorbereitung Ermittlung von Gefährdungen Beurteilung von Gefährdungen Zu ergreifende Schutzmaßnahmen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Mitarbeiter aus Unternehmen, welche Gefährdungsbeurteilungen im Elektrobereich erstellen und prüfen Teilnahmegebühr: 480,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr 571,20 inkl. USt Termine finden Sie auf Seite

18 Arbeitssicherheit Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Grundlage für einen verbesserten Arbeitsschutz Die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfolgt sowohl das Ziel, einen verbesserten Arbeitsschutz beim Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen, als auch einen optimaleren Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Außerdem ist ein erklärtes Ziel, eine Vereinfachung der Anwendung von Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen. Allgemein steht die generelle Verbesserung des Arbeitsschutzes im Vordergrund. In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die aktuelle Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie erfahren, welche Änderungen die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung mit sich gebracht hat und erhalten Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in Ihre betriebliche Praxis. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen im Arbeitsschutz Verordnungen und Regelwerke zum Arbeitsschutz Ziele der Betriebssicherheitsverordnung Grundlegende Aspekte der Verordnung und deren Anhänge Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Gefährdungsbeurteilungen Prüfungen und Befähigte Personen Unterweisungen, Betriebsanweisungen Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 1) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (Anhang 3) Änderungen in der Gefahrstoffverordnung Rechtsfragen Zuständigkeiten Betreiberpflichten Umsetzung der Verordnung in der Praxis Unternehmer, Technische Leiter, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte Teilnahmegebühr: 480,00 zzgl. USt 571,20 inkl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite

19 Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragter Gemäß 22 SGB VII, 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel (bisherige BGR A1) Der 22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1 20) bestimmt, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden. Diese Schulung richtet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Nach dem Besuch unserer Schulung kennen Sie die Aufgaben und Anforderungen und Sie sind mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Der geschulte Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen zu informieren und zum sicheren Arbeiten zu motivieren. Das ist die Möglichkeit, auf der Arbeitsebene kooperativ mit den Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit zu nehmen. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. 1. Tag allgemeiner Teil: Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall Arbeitsunfälle und ihre Folgen Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG) Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb Grundlagen der Arbeitssicherheit Arbeitsmedizinische Vorsorge 2. Tag spezieller Teil: Persönliche Schutzausrüstungen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Kraftbetriebene Arbeitsmittel Arbeiten mit Absturzgefahr Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung) Brandgefahren Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler) Flucht- und Rettungswege Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 730,00 zzgl. USt Dauer 2 Tage: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,70 inkl. USt 19

20 Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragter Fortbildung Gemäß 22 SGB VII, 20 DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) und DGUV Regel (bisherige BGR A1) Fremdfirmenkoordinator Sicherer Einsatz von Fremdfirmen Der Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der vorbeugenden Unfallverhütung. Seine Funktion und Stellung ist in vielen verschiedenen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgeschrieben und beschrieben. Eine Auffrischung und Aktualisierung des bereits vorhandenen und erworbenen Fachwissens wird von Berufsgenossenschaften und Verwaltungsbehörden empfohlen. Der Erfahrungsaustausch und die Diskussion mit anderen Sicherheitsbeauftragten sowie mit dem Referenten erweitern den Informationsstand für die praktische Umsetzung im Unternehmen. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die rechtlichen Grundlagen, die Sie anhand von Beispielen aus der Praxis vertiefen. Sie lernen die Rechte und Pflichten des Fremdfirmenkoordinators kennen und werden für die praktische Umsetzung sensibilisiert. Neben der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingung zeigen wir Ihnen, wie Sie präventiv agieren können, um die Zusammenarbeit mit Dritten zu erleichtern. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Umweltschutz bewertet. Vorschriften und technische Regeln Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften Gefahrstoffverordnung DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des Sicherheitsbeauftragen Erfahrungsaustausch/Diskussion Personen, die als Sicherheitsbeauftragte tätig sind und über thematische Grundkenntnisse verfügen Einführung in das Arbeitsschutzrecht Betriebliche Koordination und Kontrolle des ArbSchG sowie der DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1) Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung Delegation/Rolle des Fremdfirmenkoordinators Gefährdungsbeurteilungen für Fremdfirmenarbeiten Arbeitsfreigaben und Zugangssysteme Notfallmanagement Kontrolle von Fremdfirmen Haftung für Fehlverhalten Beispiele und Praxis Erfahrungsaustausch Diese Veranstaltung richtet sich an Fremdfirmenkoordinatoren, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Fach- und Führungskräfte in Betrieben sowie beratende Ingenieure. Teilnahmegebühr: 450,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,50 inkl. USt Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie Teilnahmegebühr: 440,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,60 inkl. USt 20

21 Gefahrstoffe Gefahrstoffbeauftragter Koordinator für modernes Gefahrstoffmanagement Beinahe jedes Unternehmen in Deutschland geht mit Gefahrstoffen um. In den letzten Jahren ist das Gefahrstoffmanagement durch die Umstellung der Kennzeichnung auf GHS, die Registrierung von Chemikalien unter REACH und den daraus resultierenden Daten und Expositionsszenarien mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Auch wenn der Gefahrstoffbeauftragte im Vergleich zu anderen Betriebsbeauftragten keine rechtlich geforderte Position ist, entscheiden sich doch viele Unternehmen, einen fachkundigen Mitarbeiter als verantwortlichen Berater auszubilden. Unser dreitägiges Seminar befähigt die Verantwortlichen, die entscheidenden rechtlichen Grundlagen im Unternehmen beim Umgang mit Gefahrstoffen umzusetzen. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen, den Umgang, das Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen. Mit systematischen Hinweisen zu angrenzenden Rechtsbereichen des Umweltrechts wird die Basis für ein integriertes Gefahrstoffmanagement geschaffen. Praktische Tipps, realitätsnahe Fallstudien, bewährte Strategien und reale Einschätzungen zu den Anforderungen des Gesetzgebers, der Behörden und Kunden begleiten Sie während dieser drei Tage. Im Mittelpunkt der Schulung steht die praktische Umsetzung des Gefahrstoffmanagements. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 4 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 2 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz, 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Brandschutz und 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet. EU-Chemikalienrecht Umsetzung in deutschen Unternehmen Aufbau des Chemikalienrechtes in Deutschland Grundzüge der Gefahrstoffverordnung Sicherheitsdatenblätter und Informationsgewinnung Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten Arbeitsmedizinische Vorsorge Praktische Anforderungen im Gefahrstoffmanagement Praktische Ersatzstoffsuche Lagerung von Gefahrstoffen (Lagerausrüstung, Zusammenlagerung, Genehmigung) Auswahl persönlicher Schutzausrüstung Entsorgung von Gefahrstoffen Notfallplanung und -übung von Gefahrstoffunfällen Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte, Führungskräfte aus Industrie und Kommunen sowie Arbeitsmediziner. Teilnahmegebühr: 1.050,00 zzgl. USt Dauer 3 Tage: Uhr 1.249,50 inkl. USt Termine finden Sie auf Seite

22 Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung Aktuelles zum Thema Gefahrstoffe Die Gefahrstoffverordnung gilt für Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, diese herstellen, lagern oder in den Verkehr bringen. Im Mittelpunkt stehen Vorschriften sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Als Teilnehmer des Kurses erfahren Sie, welche Anforderungen die aktuelle Gefahrstoffverordnung an Sie stellt. Verschaffen Sie sich einen Überblick, über die Entwicklung bei der Neufassung der Gefahrstoffverordnung. Unsere Referenten nehmen auch auf andere aktuelle Themen Bezug, wie die seit 2015 verpflichtende europäische CLP/GHS-Kennzeichnung und die Änderungen im Explosionsschutz an der Schnittstelle zur Betriebssicherheitsverordnung. Im Fokus steht die praktische Umsetzung der Verordnung. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen Tipps zur richtigen Gefährdungsbeurteilung, der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz, 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Umweltschutz bewertet. Innerbetriebliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten Ziele und der Gefahrstoffverordnung, u. a. Grundpflichten des Unternehmers, Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoff-Verzeichnis, Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsorientierte Maßnahmenfestlegung Betriebsanweisung Verknüpfung zu anderen Rechtsvorschriften (z. B. EU-Regelungen, GHS, REACH ArbeitsschutzG, BetrSichV, TRGS u. a.) Gefährdungserfassung, -merkmale, -einstufung Physikalisch-chemische, toxikologische und umweltschädigende Eigenschaften Kriterien der Einstufung Praktische Übungen Grundlagen zur Arbeitsplatzüberwachung Arbeitsplatzmessungen und Grenzwerte Beurteilungen von Gefahrstoffbelastungen Empfehlungen für die Praxis Sicherheitsfachkräfte und Umweltschutzbeauftragte aus Industrie und Kommunen sowie Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Abfall und Gewässerschutz, Arbeitsmediziner Teilnahmegebühr: 460,00 zzgl. USt 547,40 inkl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite

23 Gefahrstoffe REACH Anforderungen aus dem Chemikalienrecht für Anwender REACH erwartet von Herstellern, Importeuren und Anwendern die richtige Umsetzung chemikalienrechtlicher Vorgaben. Neben der Datenermittlung (Registrierung von Stoffen) steht die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette durch Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien im Vordergrund. Für Lieferanten von Erzeugnissen (z. B. Autoteile, Möbel, Fahrräder etc.) stellt sich die Frage nach der REACH-Konformität von Produkten des Alltags. Diese Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ersteller von Sicherheitsdatenblättern, Führungskräfte und Beauftragte von Herstellern, Anwender von Chemikalien und deren Zubereitungen. Unser Seminar hat zum Ziel, Sie darüber zu informieren, was die Anforderungen von REACH sind. Wir informieren Sie auch über die Umsetzung im deutschen Rechtssystem bzw. die Anknüpfung der Gefahrstoffverordnung. Die Schulung soll Sie mit der Struktur des Chemikalienrechtes und den Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen vertraut machen. Wichtig ist uns die Kompetenz unserer Schulungsteilnehmer. des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Gesundheitsschutz, 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz und 1 VDSI-Weiterbildungspunkt für Umweltschutz bewertet. Einführung in das internationale und nationale Chemikalienrecht Gewinnung von Daten zu Stoffeigenschaften Registrierungspflichten durch REACH Pflichten für Hersteller und Importeure von Stoffen Sicherheitsdatenblätter Auswirkungen von REACH und CLP Gefahrstoffverordnung Umsetzung der europäischen Forderungen Stoffsicherheitsberichte Expositionsszenarien und Deskriptoren, Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen Zulassungspflichtige Stoffe Verpflichtungen der Anwender, Vorgehen der Behörden Erzeugnisse Informationspflichten bei besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe) Aufgaben der nationalen Behörden und der europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Kontrolle in deutschen Unternehmen Aktueller Stand bei der Registrierung und Einstufung von Chemikalien Kommunikation in der Lieferkette Bedeutung und Sinn von Fragebögen Praxis und Diskussion Teilnahmegebühr: 480,00 zzgl. USt Dauer 1 Tag: Uhr Termine finden Sie auf Seite ,20 inkl. USt 23

24 Termine 2017 Arbeitsschutzmanagement Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 1 Bielefeld Hamburg Leipzig Essen Hannover Stuttgart Frankfurt/Main Köln Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter (TÜV ) Teil 2 Bielefeld Hamburg Leipzig Essen Hannover Stuttgart Frankfurt/Main Köln Arbeitsschutzmanagement-Auditor (TÜV ) Hamburg Hannover Köln Die neue ISO Bremen Frankfurt/Main Stuttgart Betriebliches Eingliederungsmanagement Bremen Hamburg München Essen Leipzig Rostock Betrieblicher Gesundheitsmanager (TÜV ) Berlin Goslar Oldenburg Bremen Hannover Warnemünde Essen Magdeburg Stuttgart Frankfurt/Main München Arbeitsschutz Rechtssichere Organisation in Unternehmen Berlin Halle/Saale Magdeburg Bielefeld Hamburg München Bremen Hannover Oldenburg Dresden Rostock Essen Langweiler Stuttgart

25 Termine 2017 Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung Berlin Hamburg Magdeburg Bremen Oldenburg Essen Hannover Osnabrück Frankfurt/Main Kassel Stuttgart Halle/Saale Köln Gefährdungsbeurteilung in der praktischen Umsetzung Workshop Bremen Hamburg Osnabrück Frankfurt/Main Köln Stuttgart Halle/Saale Magdeburg Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Berlin Halle/Saale München Bielefeld Hamburg Rostock Bremen Hannover Stuttgart Dresden Köln Essen Frankfurt/Main Magdeburg Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik Berlin Frankfurt/Main München Bielefeld Hamburg Oldenburg Bremen Hannover Rostock Dresden Köln Saarlouis Essen Magdeburg Stuttgart

26 Termine 2017 Arbeitssicherheit Betriebssicherheitsverordnung Berlin Frankfurt/Main Köln Bielefeld Halle/Saale Magdeburg Braunschweig Hamburg München Bremen Oldenburg Osnabrück Dresden Hannover Rostock Essen Saarlouis Kassel Stuttgart Sicherheitsbeauftragter Berlin Frankfurt/Main Köln Magdeburg Halle/Saale München Bielefeld Hamburg Braunschweig Oldenburg Bremen Osnabrück Hannover Rostock Dresden Saarlouis Essen Stuttgart Kassel Köln Sicherheitsbeauftragter Fortbildung Berlin Halle/Saale München Braunschweig Hamburg Oldenburg Bremen Osnabrück Hannover Rostock Dresden Saarlouis Essen Köln Frankfurt/Main Magdeburg Stuttgart Fremdfirmenkoordinator Bremen Hamburg Oldenburg Hannover Rostock Essen Saarlouis Frankfurt/Main Magdeburg Stuttgart Halle/Saale München

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