Entwicklung der Strom- und Gaspreise vor dem Hintergrund der Arbeit der Bundesnetzagentur

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1 3. Mai 2006 Entwicklung der Strom- und Gaspreise vor dem Hintergrund der Arbeit der Bundesnetzagentur Einleitung zur Veranstaltung des vzbv auf den 7. Berliner Energietagen am 03. Mai bis Uhr Prof. Dr. Edda Müller Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband Markgrafenstr Berlin

2 Seit Jahren setzen der Verbraucherzentrale Bundesverband und seine inzwischen 39 Mitgliedsorganisationen, zu denen insbesondere die Verbraucherzentralen der Länder aber auch Verbraucherorganisationen wie der Deutsche Mieterbund und der Bund der Energieverbraucher gehören, in ihrer Arbeit einen besonderen Schwerpunkt auf den Energiebereich. Dabei treten wir insbesondere für vier Kernforderungen ein: 1. Die Verbraucher müssen ihren Energiebezug verantwortlich bestimmen können. Hierzu ist die Öffnung der Märkte also die Schaffung eines anhaltenden Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt erforderlich. Die Schaffung von Wettbewerb verspricht zumindest in der Tendenz sinkende Energiepreise für die Verbraucher. 2. Die Verbraucherrechte müssen institutionalisiert werden, da sie gegenüber den Unternehmensinteressen strukturell unterlegen sind. Wir brauchen einen klaren gesetzlichen Auftrag und die Finanzierung, damit das britische Gegenmachtmodell der consumer watchdogs auch in Deutschland mit Leben erfüllt werden kann. 3. Wir brauchen den Wandel hinsichtlich der Rolle der Verbraucher im Energiegeschehen. Die Devise heißt weg vom reinen Energiekonsumenten und hin zum Energieproduzenten. 4. Die große Ressource der Energieeffizienz muss angesichts steigender Energienachfrage auf der Welt und explodierender Preise konsequent genutzt werden. Das heutige Thema der Preisentwicklung hängt unmittelbar mit der Entwicklung von Wettbewerb auf den Energiemärkten zusammen. Auf die leidige Historie der Verbändevereinbarungen und die damit verschenkte Zeit, angemessene Energiepreise durch eine funktionierende Öffnung der Märkte herbeizuführen, muss ich heute - zum Glück - nicht mehr näher eingehen. Aber aus der Historie gilt es zu lernen. Jahr um Jahr zahlen die Haushaltskunden weiter unangemessen hohe Monopolpreise für Strom- und Gas. Die Verlagerung von Kostenbestandteilen auf die Haushaltskunden und möglicherweise selbst missbräuchliches Marktverhalten tragen zur unangemessenen Verteuerung der Energie weiter bei. Allein der Gaspreis ist von 1996 bis zum ersten Halbjahr 2005 um 70 Prozent angestiegen. Im Jahr 2005 kam es für Haushaltskunden zu Gaspreiserhöhungen von bis zu 30 Prozent und das bei bundesweiten Preisunterschieden von bis zu 40 Prozent, die das erhebliche Preissenkungspotential zeigen. Die Preiserhöhung bis zu 15 Prozent zum Jahreswechsel 2005/2006 belastet eine vierköpfige Familie mit etwa 140,00 bis 210,00 im Jahr. Rund 50 Prozent der Haushaltskunden heizen in Deutschland mit Erdgas. Daher sind angemessene Gaspreise für Haushaltskunden von besonderer Bedeutung. Im europäischen Vergleich müssen die deutschen Haushaltskunden nach wie vor überhöhte Gaspreise zahlen. So zahlte der Haushaltskunde in Deutschland vor Steuern im Juli 2005 etwa 15 Prozent mehr für das Gas als der europäische Durchschnittskunde und sogar 45 Prozent mehr als der Haushaltskunde in Großbritannien. Dabei waren der Grenzübergangswert in Deutschland und der Gaspreise in Großbritannien vor Steuern zu diesem Zeitpunkt etwa gleich hoch. Insgesamt zahlen die Haushaltskunden nach unserer Schätzung Jahr für Jahr zwischen 10 und 12 Milliarden Euro 2

3 zuviel für Strom und Gas. Dabei entfällt in beiden Bereichen etwa je die Hälfte auf überhöhte Netzentgelte und mangelnden Wettbewerb. Jährlich 10 bis 12 Milliarden Euro - die Abschöpfung einer solchen Summe hat erhebliche volkswirtschaftliche Relevanz. Diese Milliarden fehlen den Haushaltskunden für einen Konsum in den übrigen Wirtschaftsbereichen. Sie stehen nicht zur Verfügung, um die lahmende Binnennachfrage auf breiter Basis in Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie in Schwung zu bringen. Viel wäre also durch die Schaffung angemessener Strom und Gaspreise für das Budget der Haushaltskunden und die Binnenkonjunktur gewonnen. Jahr für Jahr vermelden die großen Energieanbieter demgegenüber neue Rekorde bei ihren Milliardengewinnen. E.ON steigerte seinen Überschuss im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um 71 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro. Das satte Plus erzielte der Konzern neben Unternehmensverkäufen vor allem durch die dramatisch steigenden Preise für Strom und Gas. Die anvisierte Übernahme Endesas durch E.ON bei einem Barangebot von über 29 Mrd. Euro verdeutlicht, auf welch prall gefüllten Kassen das Energieunternehmen sitzt. Bezeichnend auch das Beispiel Vattenfall. Der Energieanbieter hat im ersten Berichtsquartal 2006 einen in der Presse als "robust" bezeichneten Gewinnzuwachs erzielt, der größtenteils auf dem hohen Strompreise in Deutschland beruht, wo Vattenfall den Norden um Hamburg und den Osten um Berlin herum versorgt. Der Betriebsgewinn (des Gesamtkonzerns) stieg im ersten Quartal 2006 auf 1,34 Milliarden Euro gegenüber 1,04 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. Der Umsatz stieg von 4,3 Milliarden Euro gegenüber 3,8 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum. In Nordeuropa sank der Umsatz gegenüber dem Vorjahresquartal. Auf dem deutschen Markt dagegen stieg der Umsatz um 8,5 Prozent. Der Betriebsgewinn stieg hier um 50,7 Prozent auf 675 Millionen Euro. Die schwedische Regierung als Eigentümer will nun den Konzern zwingen, den Strompreis zu senken; vermutlich dürfte sich dieses Vorhaben aber nur auf Schweden beziehen. Pikanterweise hat Vattenfall in Deutschland seinen Strompreis zum 01. Mai 2006 um 5,2 Prozent erhöht. Wenn ich zuvor gesagt habe, wir müssen aus der Historie der Liberalisierung in Deutschland lernen, dann heißt das vor allem, wir müssen uns im Interesse der Haushaltskunden gegen jede weitere Verzögerung wirksamen Wettbewerbs und angemessener Energiepreise mit aller Kraft stemmen. Große Hoffnung haben die Verbraucher in das neue Energiewirtschaftsgesetz und die Arbeit der Regulierungsbehörde gesetzt. Zehn Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sehen wir die Entwicklung nach wie vor mit großer Skepsis. Auf dem Strommarkt beschränkt sich das Alternativangebot für Haushaltskunden insbesondere auf Ökostromanbieter. Allerdings tritt mit dem niederländischen Unternehmen Nuon seit neustem ein neuer größerer Anbieter auf den Markt. Ein wirklicher Preiswettbewerb ist damit jedoch noch nicht in Gang gekommen. Auf dem Gasmarkt ist die Situation zum einen durch eine hohe Konzentration auf der Großhandels- und Erzeugungsebene gekennzeichnet. Die Beschaffung von Erdgas liegt nach wie vor in der Hand weniger Oligopolisten. Zum anderen besteht bisher kein praktikabler Zugang neuer Anbieter zu den Durchleitungsnetzen und den wichtigen Gasspeichern. Darüber hinaus zeichnet sich die Marktsituation durch mangelnde Wahlfreiheit der Verbraucher, geringen 3

4 grenzüberschreitenden Wettbewerb, mangelnde Transparenz und Misstrauen bei der Preisbildung aus. Der Wettbewerb ist bei den Haushaltskunden nicht angekommen. Wir können bislang beispielsweise nicht erkennen, wie die Voraussetzungen für einen massengeschäftstauglichen Wechsel des Gasanbieters noch in diesem Jahr geschaffen werden sollen und der Wettbewerb in Schwung kommt. Wie gut es die deutsche Gaswirtschaft versteht, die lukrativen Pfründe zu verteidigen und den Netzzugang für die Lieferanten von Großabnehmern zu verschließen, belegt eine EFET Studie: Auffälligerweise liegen die deutschen Gasunternehmen bei einem Vergleich des Zugangs zu ihren Netzen im europäischen Ranking weit unter dem Durchschnitt 1. Auf den letzten vier Plätzen des Rankings liegen die Unternehmen BEB, RWE Transportnetz Gas EESy, E.ON Ruhrgas Transport ENTRIX und schließlich WINGAS. Weder das Bundeskartellamt noch die Bundesnetzagentur haben bislang Mittel und Wege gefunden, den überzogenen Gaspreisen Einhalt zu gebieten. So hat sich die vollmundige Ankündigung des Bundeskartellamtes, das für den 01. April 2006 den freien Zutritt neuer Anbieter auf dem Gasmarkt ausrief, als Aprilscherz erwiesen. Durch die sog. Beistellung änderte sich zwar der Absender der Rechnung, nicht aber die Höhe der Preise für die Gaslieferung. Das Bundeskartellamt setzt nun seine Hoffnungen darauf, die langfristigen Belieferungsverträge und damit auch die leidige Ölpreisbindung, die zu einem Wettbewerbsmarkt nicht passt, aufzubrechen. E.on Ruhrgas steht in dem Streit mit dem Bundeskartellamt eine juristische Niederlage bevor. Die vom Kartellamt untersagten langfristigen Lieferverträge zwischen dem größten deutschen Gasversorger und den Stadtwerken blockieren nach einer ersten Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Wettbewerb. Das Gericht neige dazu, die Eilanträge von E.on Ruhrgas und einigen Stadtwerken gegen die von der Behörde geforderte Untersagung dieser Verträge abzuweisen. Mehr Flexibilität auf der Großhandelsebene kann die Marktsituation aber nur verbessern, wenn neue Anbieter auf den Markt gelangen. Hier stellt sich wieder die grundsätzliche Frage, ob die Voraussetzungen der Marktöffnung in Deutschland für den Eintritt neuer Anbieter ausreichen. Insbesondere ist zweifelhaft, ob der Zugang zu dem Rohstoff Gas für neue Händler hinreichend gegeben ist. Wenn die langfristigen Bezugsverträge entfallen, würde das etwa 75 Prozent der Verträge zwischen Ferngasanbietern und Weiterverteilern betreffen. Ein Markt von rund 49,5 Mrd. m 3 Erdgas würde auf diese Weise geöffnet. Selbst wenn sich nur 20 bis 50 Prozent dieser Nachfrage in einem geöffneten Markt an neue Anbieter richten würden, stünden dieser Nachfrage von etwa 10 bis 25 Mrd. m 3 nur eine Menge von 1 Mrd. m 3 frei verfügbaren Erdgases gegenüber. Die freiwerdende Nachfrage könnte also von den neuen Marktteilnehmern gar nicht befriedigt werden. Selbst wenn die für den Frühsommer erwartete gerichtliche Entscheidung über die Unzulässigkeit der langfristigen Lieferverträge positiv ausfällt, ist damit die generelle Verbesserung der Marktsituation also noch nicht sichergestellt. Auch die Arbeit der Bundesnetzagentur war bisher nicht von Erfolg gekrönt. Gegenwärtig finden bei der Bundesnetzagentur Gespräche für eine Vereinbarung über die Kooperation der Gasnetzbetreiber statt. Bereits zum 1. Februar 2006 hätten die Gasnetzbetreiber nach dem 1 EFET, Benchmarking gas transmission access systems in Europa: a trader perspective, 09. Februar 2006, S. 8 4

5 Energiewirtschaftsgesetz die Voraussetzungen für eine praktikable Nutzung ihrer Netze durch neue Anbieter schaffen müssen. Jedoch scheint es, als ließe sich die staatliche Autorität von der Gaswirtschaft an der Nase herumführen. Der vzbv hat die Bundesnetzagentur in dieser Sache inzwischen aufgefordert von den rechtlichen Instrumentarien zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens und der Gewinnabschöpfung Gebrauch zu machen. Es zeigt sich an diesem Beispiel ein grundlegender Webfehler bei der Konstruktion der Bundesnetzagentur: Sie verfügt über kein ausgleichendes Gegengewicht in Gestalt von institutionalisierter Verbrauchermacht, vergleichbar der britischen Verbraucherorganisation Energywatch. Natürlich gilt es vor diesem Hintergrund im bestehenden energierechtlichen System auf Verbesserungen zu dringen. Hierzu gehören Forderungen beispielsweise nach einer Gas-Release-Verpflichtung, um den Bezug von Gas für neue Gasanbieter zu stärken, dem freien Zugang zu den Netzen und den Gasspeichern durch ein einfaches und effizientes Transaktionsmodell zu gewährleisten oder der stärkeren Förderung der Gasversorgung über LNG (Liquified Natural Gas) Die Haushaltskunden benötigen jedoch jetzt praktische Hilfe gegenüber den unangemessenen Preisforderungen der Energieversorger. Ein besonders wichtiges Schwert sind dabei die von Verbraucherzentralen, dem Bund der Energieverbraucher und dem Deutschen Mieterbund unterstützten und koordinierten Sammelklagen gegen Gaspreiserhöhungen. Angesichts der nach wie vor völlig unbefriedigenden Marktsituation und stetig steigender E- nergiepreise muss allerdings auch die Frage gestellt werden, ob möglicherweise das Regulierungskonzept der Bundesregierung zu eng angelegt ist. Wer im Strom- und insbesondere im Gassektor mehr Wettbewerb will, muss die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzmonopole auf die politische Tagesordnung setzen. Nachgedacht werden muss über die Einrichtung einer Europäischen Regulierungsbehörde. Der europäische Maßstab wird bei der Liberalisierung des Gasmarktes im Binnenmarkt zunehmend relevanter (Übernahme E.ON - Endesa). Es muss darüber nachgedacht werden, die Aufsichtsbefugnisse der Bundesnetzagentur auf die wettbewerbsfeindlichen Anbieterstrukturen gerade mit Blick auf die besondere Marktmacht der Gaswirtschaft auszuweiten. Wenn der Wettbewerb im Haushaltskundensegment tatsächlich nicht binnen kurzem in Gang kommt, muss eine gesetzliche Genehmigungspflicht der Haushaltskundenendpreise für Gas und eine Verlängerung der Genehmigungspflicht für Strom auf die Tagesordnung. Den Verbrauchern ist es nicht zuzumuten, den Quasimonopolisten und ihren intransparenten Preisbildungs- und Preiserhöhungsgebaren ausgesetzt zu sein. Hiermit habe ich bereits einige Stichworte für unsere heutige Debatte genannt: Wir brauchen Lösungen, um die schon viel zu lange existierenden Monopolstrukturen auf den liberalisierten deutschen Energiemärkten aufzubrechen und für eine Energieversorgung der Haushaltskunden zu angemessenen Preisen zu sorgen. 5

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