Gewährleistung und Garantie in der Haustechnik

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1 SEMINAR Gewährleistung und Garantie in der Haustechnik Ahaus, RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski vorausgeschickt über die Hälfte aller Baurechtsstreitigkeiten leiden an fehlenden Dokumenten 70 % aller Baurechtsstreitigkeiten vor Gericht enden mit einem Vergleich davon wiederum ¾ als 50:50-Lösung 90 % aller Gewährleistungsanzeigen haben mit Gewährleistung nichts zu tun Rechthaberei durch den AN führt zum kundenfreien Betrieb 2 Fahrplan Abnahmeproblematik Gewährleistung Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Hinweispflichten Sicherheiten 3 1

2 Das Lebensglück des Unternehmers hat eine Basis: die Abnahme! Die Abnahme als Dreh- und Angelpunkt Abnahme bedeutet Billigung der Leistung des AN als der Hauptsache nach vertragsgemäß und frei von wesentlichen Mängeln. (körperliche Entgegennahme) Abnahme ist Willenserklärung, die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. (subjektive Erklärung) 5 Arten der Abnahme im Werkvertrag tatsächliche Abnahme (ausdrücklich od. stillschweigend) 640 BGB förmliche und fiktive Abnahme ( 12 VOB/B) 6 2

3 Rechtsfolgen der werkvertraglichen Abnahme Erfüllungsstadium endet, Gewährleistung beginnt Beweislastumkehr Beginn Gewährleistungsfrist Gefahrenübergang Ausschlusswirkung bei nicht vorbehaltenen Vertragsstrafen u. Mängeln Vergütungsanspruch Zinspflicht 7 Wann darf durch den AG eine Abnahme verweigert werden? Abnahmeverweigerung AG ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen ( 640 Abs.1, Satz 1 BGB) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden ( 640 Abs. 1, Satz 2 BGB) Folge der Verweigerung: Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist Rechtsverluste für bekannte Mängel, die zur Abnahme nicht vorbehalten werden 9 3

4 Abnahmeverweigerung wegen fehlender Unterlagen in AGB? Urteil, OLG Rostock, Urteil vom U 43/04 Eine Bestimmung in einem Bauvertrag, nach der ein Auftraggeber berechtigt ist, die Abnahme wegen fehlender Unterlagen zu verweigern, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist nach 307 Abs. 1 BGB (früher: AGB-Gesetz 9) unwirksam. 10 Wesentliche oder unwesentliche Mängel über die Wesentlichkeit wird in der Praxis trefflich gestritten im Einzelfall wird wesentlicher Mangel bestimmt nach Art, Umfang und Auswirkungen es kommt auf Zumutbarkeitsgrenze aus objektiver Sicht im Verhältnis zwischen dem Vertragszweck und dem erbrachten Erfolg an 11 Unwesentlicher Mangel Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er in seiner Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber als zumutbar angesehen werden kann, abzunehmen. 12 4

5 Wann ist abzunehmen? auf Verlangen ist der Auftraggeber gehalten, binnen (ca.)12 Werktagen eine Abnahme durchzuführen förmliche Abnahme ist immer dann durchzuführen, wenn eine der Vertragsparteien dies verlangt Abnahmeverlangen kann zu jeder Zeit der Baudurchführung entweder vom Auftraggeber oder auch vom Auftragnehmer erhoben werden, wenn es nicht ohnehin vertraglich fixiert ist. 13 Muster: Abnahmeverlangen nach BGB Abnahme Sehr geehrte Damen und Herren, die -Arbeiten am Bauobjekt haben wir am vertragsgerecht fertig gestellt; werden wir am fertigstellen. Hiermit beantragen wir die förmliche Abnahme der Werkleistung. Als Termin für die Abnahme schlagen wir den vor. Für den Fall Ihrer Verhinderung können Sie einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen oder telefonisch einen neuen Termin vereinbaren. Spätestens sollte die Abnahme bis zum stattfinden, damit die Sache abgeschlossen und die Rechnung gelegt werden kann. Mit freundlichen Grüßen 14 Muster: Abnahmeverlangen nach VOB/B Abnahmeverlangen Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 12 Nr. 1 VOB/B hat der Auftraggeber die Abnahme der Leistung binnen 12 Werktagen durchzuführen, wenn dies der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - verlangt. Gemäß 12 Nr. 2 VOB/B sind auf Verlangen besonders abzunehmen: a) in sich abgeschlossene Teile einer Leistung, b) andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.) Dementsprechend bitten wir hiermit um Abnahme -der gesamten vertraglichen Leistung -folgender isv. 12 Nr. 2 a VOB/B abgeschlossener Teile der Leistung: 1.) 2.) -folgender Teile der Leistung, die isv. 12 Nr. 2 b VOB/B durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden: 1.) 2.) innerhalb von 12 Werktagen. Als Termin zur Abnahme wird der vorgeschlagen. Wir bitten um Bestätigung des vorgenannten oder Abstimmung eines anderen Termins bis zum. Mit freundlichen Grüßen 15 5

6 Muster: Nachfristsetzung Abnahme BGB Nachfristsetzung zur Abnahme Sehr geehrte Damen und Herren, für das Bauvorhaben hatten wir Sie mit Schreiben vom um Abnahme unserer fertig gestellten Leistungen innerhalb der nächsten 12 Werktage. fertig gestellten in sich abgeschlossenen Teilleistungen am/bis gebeten. Die gesetzte Frist bzw. die Termine sind ergebnislos verstrichen, so dass wir Ihnen eine Nachfrist setzen und darum bitten, die Abnahme nunmehr bis spätestens durchzuführen. Sollte die vorgenannte Frist wiederum ungenutzt ablaufen, machen wir auf die Folgen des Verzugs aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen 16 Muster: Nachfristsetzung Abnahme VOB/B Anmahnung der Abnahme mit Nachfristsetzung Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom haben wir um Abnahme unserer Leistungen gemäß 12 VOB/B innerhalb einer Frist von 12 Werktagen gebeten und als Abnahmetermin den vorgeschlagen. Bisher hat weder die Abnahme stattgefunden noch wurde, wie erbeten, ein Ausweichtermin vereinbart. Deshalb wird Ihnen hiermit letztmalig eine Nachfrist zur Durchführung der Abnahme bis zum gesetzt. (Dazu schlagen wir nochmals folgende Termine vor:) Da die Abnahme der Leistung zu den Hauptpflichten des Auftraggebers zählt, befinden Sie sich nach fruchtlosem Fristablauf in Schuldnerverzug und gehen die daraus entstehenden Nachteile zu Ihren Lasten. Mit freundlichen Grüßen 17 Teilabnahme nur in sich abgeschlossene und fertiggestellte Teile der Werkleistung Rechtsanspruch Teilabnahme ebenfalls rechtsgeschäftliche Abnahmeform von technischer Teilabnahme unterscheiden t.ta nur Feststellung des Zustandes von Teilen einer Leistung, die durch den Baufortschritt weiterer Prüfung entzogen werden 18 6

7 Muster: Teilabnahmeverlangen Abnahmeverlangen nach Fertigstellung von Teilleistungen Sehr geehrte Damen und Herren, für das Bauvorhaben haben wir Teile unserer vertraglichen Leistungen am fertig gestellt, die einer späteren Prüfung bzw. Feststellung nicht mehr zugänglich sein werden. Es handelt sich hierbei um folgende in sich abgeschlossene Teilleistungen: Wir bitten hiermit um förmliche Abnahme der vorgenannten Teilleistungen wegen des Fortgangs der Arbeiten und des Entzuges späterer Feststellungsmöglichkeiten bis zum. Mit freundlichen Grüßen 19 Muster: Frostbrief Gefahrübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Wunsch entsprechend werden wir am in dem Bauvorhaben die Heizungsanlage als Teilleistung aus unserem Auftrag in Betrieb nehmen. Bitte sorgen Sie dafür, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Freundliche Grüße 20 Vom Abnahmetermin hängt Friststart für die Gewährleistung und der Ablauf der Verjährung von Mängelansprüchen ab 7

8 Rechtsbeziehungen Leistungsrichtung im dreistufigen Vertriebsweg Hersteller Händler Handwerker AG/ Verbraucher Kaufverträge Werkvertrag Gewährleistungsansprüche 22 Kein Thema im Baurecht wird so fehlerhaft behandelt wie die Gewährleistung! Hauptpflicht des Werkunternehmers Werkleistungen müssen mangelfrei erbracht werden 24 8

9 Sachmängelfreiheit im BGB 633, Abs. 2, Satz 1: ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist 633, Abs. 2, Satz 2: falls Beschaffenheit nicht vereinbart ist, wenn es sich für die nach Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und so beschaffen ist, wie es bei Werken gleicher Art üblich ist und die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann 25 Sachmängelfreiheit nach VOB/B 4 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B Der AN hat seine Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten Nr. 1 VOB/B Der AN hat dem AG seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht Gebot der Sachmängelfreiheit Manifestiert zu Lasten des Auftragnehmers eine auf den Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung bezogene Erfolgshaftung Haftung also auch dann, wenn bei Baubeginn geltende ardt beachtet werden, diese sich jedoch bis zum Zeitpunkt der Abnahme ändern 27 9

10 Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Hinweispflichten Allgemein anerkannte Regeln der Technik technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, die auf wissenschaftlichen Grundlagen oder auf fachlichen Erkenntnissen beruhen, die in der Fachwelt durchweg bekannt sind und sich in der Praxis bewährt und allgemein durchgesetzt haben (BGH Urteil vom , Az.: 8 ZR 344/03) haben maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung von Sorgfaltspflichten 29 Stand der Technik reflektiert die Spitzenergebnisse der technischen Entwicklung Gesamtheit der gewonnenen Erkenntnisse, dessen, was technisch machbar, wissenschaftlich beherrschbar und erforscht ist, wird erfasst noch nicht notwendigerweise allgemein bekannt und anerkannt sein ist nicht von der herrschenden Auffassung der verkehrsbetroffenen Fachkreise abhängig 30 10

11 Stand von Wissenschaft und Technik umschreibt technischen Entwicklungsstand, bei dem Produkte, Installationen, Bau- und Betriebsweisen, Verfahren und Einrichtungen wissenschaftlich begründet sind und sich in Versuchs- und Pilotanlagen als technisch durchführbar erwiesen haben breite praktische Umsetzung steht hingegen noch aus Eignung im allgemeinen Einsatz muss sich noch nicht herausgestellt haben. 31 Führt ein DIN-Verstoß zur Haftung? nicht, wenn DIN-Verstoß nicht zu Schäden oder Mängeln führt werden bei einer Werkleistung DIN nicht eingehalten, so spricht wegen der damit verbundenen Gefahrerhöhung eine widerlegliche Vermutung, dass im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Werkleistung entstandene Schäden bei Beachtung der DIN nicht entstanden wären. (OLG Düsseldorf, I U 80/11) 32 Bewahrt die DIN-Einhaltung vor der Haftung? nein, entscheidend ist die Einhaltung der a.a.r.t. diese können sich ändern, ohne dass das (schon) in einer DIN berücksichtigt ist auch bei Abweichung von den DIN kann bezweckter Erfolg der a.a.r.t erreicht werden (OLG Celle, BauR, 2012, 509) 33 11

12 Unterschreitung der a.a.r.t. nur dann, wenn AG bei Vertragsschluss oder bei nachträglicher Änderung zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich, klar und unmissverständlich auf Regelabweichung und deren Folgen hingewiesen wurde hohe Anforderungen an die Hinweispflicht des Planers und Bauunternehmers Leistungsbeschreibung oder Budgetknappheit keine Entschuldigungen Planer bzw. AN sind für den entsprechenden Hinweis an den AG voll darlegungs- und beweispflichtig 34 Hinweis zu Regelwerksänderungen Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem haben / hat sich geändert. Bei unseren letzten Arbeiten in Ihrem Objekt haben wir festgestellt, dass von den Regelwerksänderungen betroffen sind / ist. nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften entsprechen / entspricht. Wir weisen Sie darauf hin, Gern unterbreiten wir Ihnen zur Mangelbeseitigung ein Angebot 35 Hinweispflichten von den Fachleuten wird erwartet, dass sie den fachlich Unkundigen zu den optimalen Varianten einer Werkleistung aufklären Bei einer weitgehenden und umfassenden Sanierung, darf der Auftraggeber davon ausgehen, dass zu diesem Zweck im Rahmen des technisch Möglichen die Maßnahmen angewandt hat, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten (BGH, Urteil vom , Aktenzeichen: VII ZR 257/03) 36 12

13 Hocheffizienzpumpen - geschuldeter Umfang Sobald z.b. der Einbau von Hocheffizienzpumpen zum Stand der anerkannten Regeln der Technik gehört, wären Planungen und Einbau von Pumpen, die diesen Standard nicht (mehr) erfüllen in Neuanlagen, grundsätzlich ein Mangel, weil allein die Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik regelmäßig einen Mangel darstellt. 37 Hinweis zur Energieeffizienz Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben festgestellt, dass in Ihrer - Anlage eine ungeregelte Heizungspumpe vorhanden ist / ausgewechselt werden soll. keine Hocheffizienzpumpe ausgeschrieben ist. Wir weisen Sie darauf hin, Gern unterbreiten wir Ihnen zur Verbesserung der Energieeffizienz ein Angebot. 38 Rechtspflicht zum Hinweis Bei Kollisionslage (widersprüchliche Anordnungen, Weiterentwicklung der a.a.r.t., Änderungen des Öffentlichen Baurechts) umfassende Hinweispflicht VOB/B, 4 Abs. 3. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen je fachunkundiger der AG, umso höher Hinweisverpflichtung für Planer und AN 39 13

14 Hinweis- und Prüfpflicht umfassend nach 4 Abs. 3 der VOB B Hinweise zwingend schriftlich und unverzüglich auch bei BGB-Werkverträgen besteht diese Verpflichtung zwingend (Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben) damit sämtliche Bauverträge, egal ob es sich um eine Reparatur oder Wartung handelt oder ob eine neue Anlage errichtet wird, egal ob die Grundlage die VOB/B oder das BGB ist, erfasst. 40 Inhalt der Prüfpflicht Jeder Werkunternehmer muss in zumutbarem Umfang prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob Planungen, Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit infrage stellen können und ob es gegebenenfalls bessere Möglichkeiten zur Erreichung des Vertragsziels gibt. 41 Grenzen der Hinweispflicht Soll der AN auf Anweisung Entwässerungsrohre verlegen, für die es keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt und wofür die erforderliche statische Berechnung fehlt, besteht keine Hinweispflicht, sofern auf Seiten des Auftraggebers ein fachkundiger Ingenieur mitwirkt (OLG Köln, U 210/00). Das bedeutet im Umkehrschluss: bei einem AG ohne fachkundige Ingenieurberatung besteht Hinweispflicht 42 14

15 Garantien Gewährleistung - Garantie Nie Gewährleistung mit Garantie verwechseln!!! Garantie bedeutet Laufleistungszusicherung Gewährleistung zielt auf Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme ab 44 Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. erfasst auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt freiwillig, deshalb auch inhaltlich gestaltbar beschränkbar, z.b. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen - keine automatischen Ansprüche 45 15

16 Ausschluss der Herstellergarantien Sehr geehrte/r Frau/Herr, zu dem Bauvorhaben: ist der Einsatz von Produkten vorgesehen, für die Hersteller ggf. Garantieerklärungen abgeben. Welche Produkte das im Einzelnen sind, geht aus der von uns übergebenen Dokumentation hervor. Bitte lesen Sie die Garantieerklärung bzw. den Garantieschein genau durch. Die hierin zu Ihren Gunsten gewährten Rechte, werden Ihnen vom Produkthersteller auf eigener Rechtsgrundlage gewährt Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Aussagen des Herstellers nicht zum Bestandteil unseres mit Ihnen abzuschließenden Werkvertrages werden, insbesondere nicht als stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung in den zwischen uns bestehenden Werkvertrag aufgenommen werden. 46 Umgang mit Mangelanzeigen Gewährleistungshaftung nur wenn: Mangel im Verantwortungsbereich des AN liegt Mangel oder Mangelursache zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegt! 48 16

17 Muster: Kostenfolge bei unberechtigten Mangelanzeigen Sehr geehrte Damen und Herren, gern sind wir bereit, Ihre Mangelanzeige vom zu prüfen. Sollte es sich um einen Gewährleistungsmangel handeln, werden wir den Mangel selbstverständlich kostenfrei beseitigen. Sollte sich aus der Prüfung allerdings ergeben, dass die Mangelursachen nicht unserem Haftungsbereich zuzuordnen sind, müssen wir Ihnen die Kosten für An- und Abfahrt, die Fehlersuche... berechnen. Bitte teilen Sie uns einen Termin mit, zu dem wir die Mangelprüfung vornehmen sollen. Mit freundlichen Grüßen 49 Grundlose "Mangelbeseitigung Anerkenntnis? Ein Anerkenntnis im Sinne des 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. (BGH, Beschluss vom VII ZR 155/10) 50 Muster: Antwortmöglichkeiten auf Mängelanzeigen Sehr geehrte Damen und Herren Unter Bezugnahme auf Ihre Mängelrüge vom teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihrem Nachbesserungswunsch aus den nachstehend aufgeführten Gründen nicht/nicht kostenlos/nicht in vollem Umfang (kostenlos) nachkommen können: Die gerügten Mängel konnten (anlässlich des Besichtigungstermins) nicht festgestellt werden. Die von Ihnen geltend gemachten Mängelansprüche sind verjährt. Die gerügten Mängel wurden von Ihnen/Ihrem Bevollmächtigten, Frau/Herrn, bereits bei der Abnahme festgestellt, aber nicht gerügt. Die gerügten Mängel haben wir aus folgenden Erwägungen nicht/nur teilweise zu vertreten: 51 17

18 Die Mängel sind erst nach der Abnahme unserer Leistung entstanden, also auf normalen Verschleiß, natürliche Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung bzw. auf andere Ursachen nach der Abnahme / außerhalb unserer Verantwortung zurückzuführen. Die Mängel sind auf Ihre/die Leistungsbeschreibung/Anordnungen/Ihres Bevollmächtigten zurückzuführen. Die Mängel sind auf folgende von Ihrer Seite gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile zurückzuführen: Die Mängel sind auf Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen. 52 Die Mängel sind durch die vorstehend aufgeführten Umstände jedenfalls mitverursacht worden. Auf diese von uns nicht zu vertretende Mangelursache entfällt ein Anteil von %. Da mit Nachbesserungskosten in Höhe von EUR zu rechnen ist, wird hiermit höflichst um anteilige Übernahme der Kosten durch Zahlung/Leistung einer Sicherheit in Höhe der bezifferten %, also ihv. EUR, gebeten. Nach Eingang der Zahlung/Sicherheit wird unverzüglich mit den Nachbesserungsarbeiten begonnen. Da die Beseitigung der Mängel unmöglich ist bzw. einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, können wir gemäß 13 Nr. 6 VOB/B die Nachbesserung verweigern. Da der Auftraggeber in einem solchen Fall eine Minderung der Vergütung verlangen kann, bieten wir Ihnen hiermit an Stelle der Nachbesserung eine Minderung unserer Vergütung in Höhe von EUR an und bitten um die Vereinbarung eines Besprechungstermins zur näheren Erläuterung der Umstände und Festsetzung eines angemessenen Minderungsbetrages und schlagen dazu nachstehende Termine vor: Mit freundlichen Grüßen 53 Urteil Der normale verbrauchsbedingte Verschleiß einer Werkleistung stellt auch dann keinen Fehler dar, wenn er sich innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungsfrist realisiert (LG Stuttgart; ) 54 18

19 Fristen im Gewährleistungsrecht Kleine Fristenlehre Werkvertragsrecht Verjährungsfristen im Werkvertrag 2 Jahre für eine Werkleistung, die der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht ( 634 a Abs. 1 Nr. 1) 5 Jahre bei Herstellung eines Bauwerks bzw. Arbeiten an einem Bauwerk sowie dazugehörigen Planungsleistungen ( 634 a Abs. 1 Nr. 2) 56 Gewährleistungsfalle für Werkunternehmer Gewährleistung bezieht sich auf Werkleistung insgesamt verbautes Material Einbauleistung Problem: Vorwärtshaftung Werkvertragsrecht Regressmöglichkeiten zum Material Kaufrecht 57 19

20 Kleine Fristenlehre Kaufrecht Verjährungsfristen im Kaufvertrag 2 Jahre für bewegliche Sachen ( 438/1 Nr. 3, Abs. 4 und 5) unabhängig davon ob Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist und ob Kaufsache neu oder gebraucht ist 5 Jahre für Baumaterialien, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut werden bzw. bei der Umsetzung eines Werkvertrages Verwendung finden ( 438, Abs. 1 Nr. 2 b) 58 Achtung: Baumaterial Sachen, die üblicherweise in ein Bauwerk eingebaut werden alle Sachen, die für die Erbringung einer Werkleistung beim Vorlieferanten eingekauft werden und die der Neuerrichtung eines Bauwerks oder Erneuerungs- und Umbauarbeiten mit wesentlicher Bedeutung für Bestand und Erhaltung des Gebäudes dienen ob klein oder groß, billig oder teuer spielt keine Rolle Baustoffe, Materialien, Anlagenteile, Zusatzgeräte, Nachrüstsätze etc. Haftungszeit nach 438, Abs. 1 Nr. 2 b 5 Jahre 59 Verkürzung der Fristen durch AGB A) bei neuen beweglichen Sachen, wenn Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer Verbraucher 2 Jahre (keine Reduzierung möglich) Käufer ebenfalls Unternehmer und es sich um bewegliche Sachen handelt 1 Jahr (Reduzierung) B) bei Baumaterialien, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer Unternehmer oder Verbraucher 5 Jahre (keine Reduzierung möglich) 60 20

21 Gewährleistungsfalle für Händler Hersteller/Lieferant weiß beim Verkauf oft nicht, ob kurze oder lange Verjährungsfrist für mangelhafte Kaufgegenstände greift. BMJ (2002): Richtig ist, dass der Verkäufer von Baumaterialien oftmals nicht weiß, ob der Käufer das Baumaterial i.s.d. 438 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b BGB verwenden wird. Nachweisführung obliegt dem Werkunternehmer 61 Wichtig: für alle Materialien, Gegenstände, Stoffe etc., die für einen großen Werkvertrag bestellt werden, besteht eine 5-jährige Gewährleistungspflicht des Lieferanten Rechtsquelle 438 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b BGB 62 Unterschiedliche Fristen 5 Jahre (Baumaterial) 2 J. bew. Sachen 5 Jahre (Baumaterial) HERSTELLER 2 J. bew. Sachen 5 Jahre großer WV KV HÄNDLER 2 Jahre kleiner WV KV HANDWERKER WV KUNDE 21

22 BGH, (Az. VIII ZR 211/07) Im Falle der Lieferung mangelhafter Sachen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ein- und Ausbaukosten der Mangelsache zu tragen, es sei denn er hat den Mangel an der Sache verursacht. 64 Neue Rechtsprechung EuGH-Urteil EuGH entschied am wichtige Fragen zur Auslegung der Gewährleistung nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie: ob ein Verkäufer verschuldensunabhängig im Wege der Nacherfüllung dazu verpflichtet ist, die verkaufte Sache ausund die neu gelieferte Sache einzubauen EuGH bejaht eine solche Verpflichtung zum Ausbau und Wiedereinbau Begründung ist erschreckend oberflächlich: Nacherfüllung habe ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher stattzufinden müsse so durchgeführt werden, als sei dem Verbraucher eine mangelfreie Sache geliefert worden. 65 Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung? nur auf Verbrauchsgüterkaufvertrag beschränkt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern anzuwenden (Urteil vom 17. Oktober 2012 VIII ZR 226/11) 66 22

23 Unterschiedliche Lieferbeziehungen unterschiedliche Resultate Dreistufiger Vertriebsweg Hersteller Händler Handwerker AG/ Verbraucher Baumarktvertrieb Hersteller Händler Verbraucher Handwerker 67 Handwerkermarken haben eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem ZVSHK zugunsten der Innungsmitglieder abgeschlossen Vorteile im Gewährleistungsfall Lebensversicherung! 68 Fristen bei Haftungsübernahmevereinbarung bis zum Ablauf der Handwerkergewährleistung bis zur Ablauf der Handwerkergewährleistung aus kl. WV HERSTELLER 5 Jahre großer WV HÜV HANDWERKER 2 Jahre kleiner WV WV KUNDE 23

24 Verkürzt sich die Gewährleistungsfrist, wenn kein Wartungsvertrag beauftragt wird? 13 der VOB/B (2) Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/ elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Abs. 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist

25 Angebot eines Wartungsvertrages mit Hinweis auf kurze Verjährung Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Bauvorhaben bieten wir Ihnen beigefügten Wartungsvertrag an. Dies verbinden wir mit dem Hinweis, dass gemäß 13 Abs. 4 Abs. 2 VOB/B die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche lediglich zwei Jahre beträgt, wenn sich der Auftraggeber dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. Bei den von uns erbrachten Leistungen handelt es sich im einzelnen um. Freundliche Grüßen 73 Sicherheiten für Werklohnforderung Anspruchssicherung nach 648 a BGB für alle bei der Errichtung eines Bauwerkes zu erbringenden Vorleistungen auch für erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen kann bis zur Abnahme und auch danach Sicherheit verlangt werden 75 25

26 Muster: Sicherheitsverlangen nach 648 a Sehr geehrte Damen und Herren, gem. 648 a Abs. 1 BGB sind wir berechtigt, für die von uns zu erbringenden Vorleistungen Sicherheit in Höhe von...eur zu verlangen. Wir bitten um Übersendung einer entsprechenden Sicherheit (zweckmäßigerweise als Bankbürgschaft) über den o.g. Betrag bis spätestens (7-10 Tage Frist) Sollte die Sicherheit nicht innerhalb der o.g. Frist erbracht sein, so werden wir unsere Arbeiten einstellen. Die durch die Sicherheit entstehenden Kosten werden wir Ihnen entsprechend den gesetzlichen Regelungen ersetzen. Mit freundlichen Grüßen 76 Sicherheitsleistung nach 17 VOB/B Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nur, wenn im VOB-Bauvertrag Sicherungsabrede erfolgt ist ( wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist ) AN hat Wahlrecht unter den in 17 Abs. 2 genannten Sicherheiten Einbehalt von Geld Hinterlegung von Geld Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers Parteien können bestimmte Sicherheitsarten ausschließen Einzahlungsverpflichtung auf Und-Sperrkonto 77 Muster: Nachfristsetzung Nachfristsetzung zur Einzahlung des Sicherheitsbetrages auf ein Sperrkonto Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 17 Abs. 6 Ziff. 1 VOB/B hat der Auftraggeber den jeweils einbehaltenen Betrag, den er als Sicherheit in Teilbeträgen von seinen Zahlungen einbehalten hat, dem Auftragnehmer mitzuteilen und binnen 18 Werktagen nach dieser Mitteilung auf ein Sperrkonto bei dem vereinbarten Geldinstitut einzuzahlen. Deshalb fordern wir Sie hiermit auf, Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes verlangen und keine Sicherheit mehr leisten. Mit freundlichen Grüßen 78 26

27 Muster: Auszahlung des Sicherheitsbetrages Auszahlung des einbehaltenen Sicherheitsbetrages Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom haben wir Sie unter Fristsetzung auf den dazu aufgefordert, den von Ihnen einbehaltenen Sicherheitsbetrag in Höhe von bis zum auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Obwohl die gesetzte Frist zwischenzeitlich abgelaufen ist, Deshalb fordern wir Sie hiermit auf, den vorstehend bezifferten, von Ihnen einbehaltenen Betrag sofort an uns zur Auszahlung zu bringen Abschließend weisen wir vorsorglich auf die uns im Falle der Nichtzahlung zustehenden Rechte aus 9 Abs. 1 b VOB/B sowie 16 Abs. 5 Ziff. 3 Satz 2 VOB/B hin. Mit freundlichen Grüßen Nr. 8, Abs. 2, Satz 1 Der AG hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. 80 ich bin am Ende. Danke für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg im haftungsfreien Wirken 27

28 DR. DIMANSKI. KALKBRENNER. SCHERMAUL RECHTSANWÄLTE Tel.: Fax:

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