Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt

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1 Per Mail Schutz vor Gewalt SV-Gespräch A Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt Vorbemerkung Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung (DGfPI) e.v. ist ein bundesweit tätiger Kinderschutzverein mit Geschäftssitz in Düsseldorf. Die DGfPI bietet Angehörigen aller Berufsgruppen, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit den verschiedenen Formen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung Verantwortung tragen und mit den Betroffenen sowie deren Familien arbeiten, ein Forum zur Fortbildung und zur Vernetzung. Derzeit engagieren sich ca. 850 Fachkräfte aus Deutschland und dem angrenzenden Ausland, die in verschiedenen Bereichen der Sozialarbeit, Pädagogik, Polizei, Justiz, Gerichts- und Bewährungshilfe, Medizin, Lehre, Wissenschaft, Therapie und Beratung tätig sind, für eine Verbesserung des Kinderschutzes. Die vorliegende Stellungnahme ist in Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsorganisationen entstanden, deren großer Erfahrungshintergrund wertvolle Erkenntnisse für die konkreten Bedarfe liefert. Grundsätzliches Der vorliegende Antrag mit dem Titel NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt ist grundsätzlich zu begrüßen. Bevor nachfolgend eine detaillierte Stellungnahme zu verschiedenen inhaltlichen Aspekten erfolgt, sei zunächst kritisch angemerkt, dass auch Männer und Jungen ein Recht auf Schutz vor Gewalt haben. Der vorliegende Antrag greift zu kurz, wenn er darauf abzielt, in NRW ausschließlich Hilfeangebote für Mädchen und Frauen auf- bzw. auszubauen. Gewalt richtet sich nicht ausschließlich gegen das weibliche Geschlecht, sondern gegen Schwächere.

2 Seite 2 von 9 Nicht zuletzt die Auswertung der Daten der Hotline der Deutschen Bischofskonferenz, der Unabhängigen Hotline für Betroffene in Österreich und der telefonischen Anlaufstelle und Internetplattform der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs hat einen hohen Anteil an von Gewalt betroffenen Männern belegt, der in diesem Ausmaß von vielen ExpertInnen nicht erwartet wurde. Dabei wurde insbesondere von Gewalterfahrungen durch männliche Täter in Institutionen wie Bildungseinrichtungen, Heimen und medizinischen Einrichtungen aber auch im familiären Kontext berichtet. Hinweise von Jungen auf Erfahrungen von (sexualisierter) Gewalt werden bis heute kaum von der Umwelt verstanden. Es besteht bundesweit eine eklatante Unterversorgung an Selbsthilfe-, Beratungs- und Therapieangeboten für männliche Gewaltopfer. Geschlechtsspezifische Angebote sind jedoch sowohl für Jungen als auch für Mädchen wichtig, denn Jungen reagieren anders auf Gewalterfahrungen als Mädchen. Die wenigen spezialisierten Angebote, die es in NRW für Jungen gibt, sind finanziell schlecht ausgestattet und können den Versorgungsbedarf nicht ausreichend abdecken. Präventionsbemühungen, die auf Nachhaltigkeit ausgelegt sind, berücksichtigen immer auch Beratungs- und Therapieangebote für diejenigen, die Gewalt ausüben. Wird ein umfassender Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt (vgl. S.2) angestrebt, sollten daher im Interesse der Betroffenen und im gesamtgesellschaftlichen Interesse auch Maßnahmen zur Täterarbeit integriert werden, denn Täterarbeit ist Opferschutz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Frauen und Mädchen Gewalt ausüben allerdings deutlich seltener und in anderen Kontexten als Männer und Jungen. Hier bedarf es eines differenzierten Umgangs mit dem Gewaltbegriff, um eine Relativierung der Gewalt von Männern durch die Anführung von Gewalthandlungen durch Frauen zu vermeiden. Gewalt durch Frauen und Mädchen gänzlich zu negieren verschleiert hingegen die Komplexität des Problems und verhindert differenzierte Lösungen. Für Gewalt ausübende Mädchen gibt es bis dato bundesweit kaum Angebote. In Bezug auf die angeführten Inhalte des vorliegenden Antrages ist grundsätzlich zu erwähnen, dass der Eindruck entsteht, es handele sich um die Aneinanderreihung dringlicher Einzelpunkte statt um eine übergreifende Gesamtstrategie. Eine zu enge Fokussierung auf Themen wie Genitalverstümmelung oder Zwangsverheiratung sollte vermieden werden, indem alle Formen und Bereiche von Gewalt u.a. auch Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder strukturelle Gewalt Berücksichtigung finden. Es bietet sich eher eine thematische Schwerpunktsetzung im Rahmen einer langfristigen Strategie an.

3 Seite 3 von 9 Zu berücksichtigen ist zudem, dass auch multiples Gewalterleben angemessen berücksichtigt wird, denn häufig erleben Betroffene verschiedene Formen von Gewalt (sexualisierte Gewalt, Miterleben häuslicher Gewalt gegen die Mutter, körperliche Gewalt, physische Gewalt). Geschlechtsspezifische, spezialisierte Unterstützungsangebote sollten entsprechend konzipiert werden. Stellungnahmen zu den einzelnen Forderungen Der Landtag fordert die Landesregierung auf: 1. Bis Anfang 2012 einen umfassenden Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzulegen, in dem: - der Handlungsbedarf identifiziert wird, - auch bisher nicht erreichte Zielgruppen in den Blick genommen werden, - konkrete Ziele bis zum Ende der Legislaturperiode festgelegt werden. Folgende Maßnahmen sollen u.a. im Landesaktionsplan verankert werden: - Eine landesweit arbeitende Fachstelle zum Thema gesundheitliche Folgen von Gewalt, - Fortbildungen und Präventionsangebote im Bereich Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Schule und Jugendhilfe, - Spezialisierte Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Dieser Aspekt ist uneingeschränkt zu unterstützen. Um den Handlungsbedarf zu identifizieren ist eine ausführliche Bestandsaufnahme der Situation zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen/Kinder in NRW empfehlenswert. Wichtig ist es dabei, das vorhandene Fachwissen der PraktikerInnen zu nutzen, indem die Expertisen in den Landesaktionsplan einfließen. 2. Eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser, Frauennotrufe sowie der allgemeinen und spezialisierten Frauenberatungsstellen zu erreichen. Es sei vorweg angemerkt, dass an dieser Stelle auch Mädchenberatungsstellen Berücksichtigung finden sollten. Sinnvoll wäre es, einen Rechtsanspruch für alle Betroffenen von Gewalt auf Beratung, Therapie, Begleitung, Unterbringung und andere Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten, der ein Wunsch- und Wahlrecht der von Gewalt Betroffenen impliziert.

4 Seite 4 von 9 Diese Maßnahmen sollten flächendeckend und kostenlos zur Verfügung stehen eine Voraussetzung, die eine verlässliche, bedarfsdeckende, einzelfallunabhängige finanzielle Ausstattung der Anlaufstellen und Einrichtungen erfordert. Beratungs- und Therapieangebote sollten bedarfsorientiert zur Verfügung stehen und nicht an mangelnden finanziellen Ressourcen scheitern. 3. Fortlaufende Qualifizierungsangebote für bereits bestehende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Zunächst empfiehlt es sich, eine Erweiterung auf neu einzurichtende spezialisierte Angebote der Prävention und Unterstützung für Kinder und Jugendliche vorzunehmen und Qualifizierungsangebote nicht auf bereits bestehende Angebote zu begrenzen. Die DGfPI führt aktuell bis Ende des Jahres 2014 das vom BMFSFJ finanzierte Modellprojekt Bundesweite Fortbildungsoffensive Zur Stärkung der Handlungsfähigkeit (Prävention und Intervention) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe zur Verhinderung sexualisierter Gewalt durch. In NRW sind zwei Fachberatungsstellen (Neue Wege, Ärztliche und psychosoziale Beratungsstelle gegen Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern, Bochum und Zartbitter e.v., Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Jugendliche ab 14 Jahren, Frauen und Männer, Münster) für die Fortbildung und Beratung von Einrichtungen der Kinder-, Jugendund Behindertenhilfe verantwortlich. Bereits jetzt zeigt sich der hohe Fortbildungsbedarf in den Einrichtungen. Es liegen bereits 20 Anfragen von Einrichtungen für die Fortbildung und Beratung vor. In vielen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind nur eingeschränkte Kenntnisse zu den verschiedenen Gewaltformen, den Auswirkungen von Traumatisierungen, Opferrechten und anderen gesetzlichen Regelungen bekannt. Ein Fortbildungsbedarf besteht jedoch ebenso in anderen Arbeitsfeldern wie der Justiz (z.b. Jugendgerichtshilfe, Richter, Schöffen), bei den Jugendämtern, im Bereich Schule oder im Gesundheitswesen. Erfahrungsberichte von Praktiker- Innen zeigen, dass es nicht selten vorkommt, dass die an der Fallarbeit beteiligten MitarbeiterInnen aus diesen Arbeitsbereichen den betroffenen Kindern und Frauen Vorhaltungen machen und ihnen eine Selbstschuld an ihren Gewalterfahrungen geben. Am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich werden derzeit Qualifizierungsmaßnahmen zum Kinderschutz für verschiedene

5 Seite 5 von 9 Professionen diskutiert. Grundsätzlich wäre eine Fortbildungsverpflichtung für verschiedene Professionen empfehlenswert. Fortbildungen zu verschiedenen Gewaltformen sind für bereits im Beruf aktive Fachkräfte unerlässlich. Darüber hinaus bedarf es der Implementierung dieser Themen in die Ausbildungsgänge sozialer Berufe. Im Rahmen eines durch die DGfPI und Innocence in Danger e.v. im Auftrag des BMFSFJ durchgeführten ExpertInnentreffens wurden die entsprechenden Bedarfe bezüglich der Behandlung des Themas Sexualisierte Gewalt in den Ausbildungs- und Studiengängen verschiedener Disziplinen bereits übersichtlich skizziert. Auch mit diesem Handlungsbedarf befasst sich der Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich. 4. In zwei spezialisierten Mädchenhäusern für junge Frauen unter 18 Jahren und Mädchen Unterbringungsmöglichkeiten zum Schutz vor sexualisierter und häuslicher Gewalt bereit zu stellen. Diese Maßnahme sollte durch ein Angebot an wohnortnahen Mädchenschutzwohnungen und flexiblen Kriseneinrichtungen ergänzt werden. Zudem sollten auch adäquate Angebote für junge Frauen ab 18 Jahren bereitgestellt werden, die nicht in Frauenhäusern aufgenommen werden können. Ein Teil der Mädchen ist erst mit der Volljährigkeit in der Lage, Hilfe in Anspruch zu nehmen und gewalttätige familiäre Strukturen zu verlassen. In diesem Kontext ist es wichtig, die Strukturen der Jugendhilfe voll auszuschöpfen (vgl. 41 KJHG). Bestehende Angebote in psychiatrischen Kliniken werden von jungen Frauen in vielen Fällen als Strafe und nicht als Hilfe empfunden. Vor diesem Hintergrund wäre eine bedarfsgerechte Versorgungslandschaft mit ambulanten und stationären, möglichst unbürokratischen, Angeboten wichtig. 5. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit das Wissen um Hilfsangebote für alle von Gewalt bedrohten und/oder betroffenen Frauen und Mädchen zu verbessern. Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig, um die Zugänge zu den Beratungs- und Behandlungsangeboten zu vereinfachen. Allerdings ist zu bedenken, dass infolge von aktiver Öffentlichkeitsarbeit auch die Nachfrage der Unterstützungsangebote steigen wird. Folglich muss zuvor eine Versorgungslandschaft bereitgestellt werden, die entsprechende Kapazitäten bereithält. Kampagnen sind sehr kostenaufwendig. Vor dem Hintergrund, dass die finanziellen Mittel dringend in den Hilfestrukturen selbst benötigt werden, sollte

6 Seite 6 von 9 auf sehr gute, bereits vorhandene Konzepte zurückgegriffen werden, wie beispielsweise die aktuelle Kampagne Dialog vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Empfehlenswert wären Überlegungen, in welcher Form Maßnahmen zur Aufklärung strukturell verankert werden könnten, unabhängig von vereinzelten zeitlich-befristeten Kampagnen. Die Maßnahmen sollten in Abstimmung mit den landesweiten Vertretungen der Beratungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt werden. Auf Bundesebene wird derzeit das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen vorbereitet, um Zugangshindernisse zum Unterstützungssystem zu beseitigen. 6. Die Vernetzung der zu dem Thema Gewalt im Geschlechterverhältnis Tätigen (Fraueninitiativen, Polizei, Justiz, Schule, Ärztinnen und Ärzte) zu verbessern. Zu ergänzen wäre an dieser Stelle der Bereich Jugendamt. Gelingende Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei Gewalt setzen eine funktionierende interdisziplinäre Vernetzung voraus. Vernetzungsbemühungen kommen im Berufsalltag jedoch oftmals zu kurz und können aus Zeitgründen nicht umgesetzt werden. Für die Vernetzungsarbeit sollten den MitarbeiterInnen ausreichende zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Vernetzung wird begrenzt durch gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz oder im Falle der Einbeziehung der Justiz durch die richterliche Unabhängigkeit, die eine Teilnahme an Fallkonferenzen erschwert. Konkrete Erkenntnisse zur Etablierung von Kooperationsbündnissen können aus dem Modellprojekt S.I.G.N.A.L. gewonnen werden. 7. Die Beratungs-, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zu den Themen Zwangsheirat und Menschenhandel intensivieren. Es empfiehlt sich, grundsätzlich den Fokus zu erweitern und auch andere Gewaltformen einzubeziehen, um diese nicht aus dem Blickfeld zu verlieren. Dabei können thematische Schwerpunkte gesetzt werden, die allerdings in eine Gesamtstrategie gegen Gewalt eingebettet sein sollten (s. Anmerkungen auf S. 3 f.). 8. Das Thema Genitalverstümmelung stärker in den Mittelpunkt zu rücken, sich auf Bundesebene für die Aufnahme von Genitalverstümmelung als eigenen Straftatbestand in das StGB einzusetzen und den Runden Tisch gegen Genitalbeschneidung an Mädchen in NRW zu verstetigen.

7 Seite 7 von 9 Das Thema Genitalverstümmelung sollte nicht isoliert, sondern als Teil einer umfangreichen Sexualpädagogik und allgemeiner Präventionsbemühungen besonders im Bereich von Schule und Gesundheitswesen äußerst sensibel behandelt werden. Hier besteht eine besondere Gefahr, das Thema zu instrumentalisieren, um Politik gegen MigrantInnen zu begründen. Auch hier dürfen die Jungen, die von Genitalverstümmelungen betroffen sind, nicht aus dem Blickfeld geraten. Genitalverstümmelung erfüllt bereits den Straftatbestand gefährlicher Körperverletzung. Zu fordern ist die ausdrückliche Aufnahme der Genitalverstümmelung in den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Ergänzende Anregungen Psychosoziale Prozessbegleitung anbieten Für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sollte es ein garantiertes und kostenloses Angebot an psychosozialer Prozessbegleitung und Beratung im gesamten Verlauf eines Gerichtsprozesses geben (von der Anzeigenerstattung bis zur nachgehenden Beratung). Dazu sollten neben den bestehenden Angeboten örtlicher Beratungsstellen, Fortbildungen für die Qualifizierung von Fachkräften zur psychosozialen Prozessbegleitung angeboten werden (vergleichbar dem derzeit vom niedersächsischen Justizministerium umgesetzten Angebot) und entsprechende Personalstellen in Fachberatungsstellen eingerichtet werden. Zudem bedarf es soweit noch nicht geschehen der Einrichtung von Zeugenzimmern mit qualifiziertem Personal an allen Amts- und Landgerichten. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass informierte, psychologisch und beraterisch betreute Opfer von Straftaten bessere ZeugInnen sind und gleichzeitig erneute Belastungen durch eine Aussage im Gerichtsverfahren für die Betroffenen reduziert werden können. Auch sollte eine anwaltliche Vertretung für alle Opferzeugen aus Staatskosten bereitgestellt werden. Evaluierung von gesetzlichen Bestimmungen, Opferschutzgesetzen Neben Maßnahmen zur der Aus- und Fortbildung sollte die Umsetzung von Gesetzen, Opferrechten und opferschützenden Maßnahmen wissenschaftlich begleitet werden. Vorhandene Erfahrungen mit opferschützenden Regelungen, Ansätzen für eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen sowie die praktischen Umsetzung von Maßnahmen sollten evaluiert und im Dialog der staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen weiterentwickelt werden.

8 Seite 8 von 9 In diesem Kontext sei darauf hingewiesen, dass ein Aktionsplan die neuen Forschungserkenntnisse, die im Jahr 2011 vorgelegt werden, einbeziehen sollte, nämlich insbesondere die Studie Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie die Situationsanalyse der Infrastruktur bei Gewalt gegen Frauen in Deutschland, die für jedes Bundesland eine Übersicht über die Versorgungslage erstellt und abklärt, ob die sozialrechtlichen und verfassungsrechtlichen Ansprüche von Frauen bei Gewalt erfüllt werden. Präventionsarbeit in Kindergärten, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen ausweiten Präventionskonzepte und -angebote sind hinreichend vorhanden, werden allerdings nur punktuell und abhängig von zeitlichen und finanziellen Ressourcen umgesetzt. Eine flächendeckende und verbindliche Umsetzung von präventiven Angeboten ist dringend erforderlich. Dabei sollten den Kindern und Jugendlichen auch die bestehenden Angebote des Hilfesystems näher gebracht werden. Entwicklung verbindlicher Handlungsrahmen Es bedarf der Entwicklung verbindlicher Handlungsschritte, die ein strukturiertes Vorgehen in Verdachtsfällen innerhalb und außerhalb von Institutionen festlegen. Landesweite Umsetzung von bestehenden Modellen und Projekten Mögliche Modelle, die sich für eine landesweite Umsetzung eignen sind beispielsweise: o Modelle der anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten (Konzepte aus Aachen, Bonn und anderen Städten) o Kampagnen und Maßnahmen zum Thema K.O. Tropfen (Kampagne aus Aachen) o Zeugenbetreuungsstellen bei Gericht (z.b. Düsseldorf und Köln) o Präventionsprogramme zum Thema sexueller Missbrauch an Schulen (z.b. bundesweit evaluiertes Konzept der theaterpädagogischen werkstatt Osnabrück) o Landesweites Fortbildungsprogramm für Schulen, Kindertagesstätten und andere Institutionen o Entwicklung und Verbreitung von Handreichungen zur sexualisierten und häuslichen Gewalt für Fachkräfte in Institutionen o Entwicklung und Umsetzung von Peer-Ansätzen in weiterführenden Schulen unter Beteiligung der Jugendlichen zum Thema sexualisierte/häusliche Gewalt

9 Seite 9 von 9 Diese Stellungnahme wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsorganisationen verfasst. Insbesondere Ursula Schele vom Frauennotruf Kiel und Conny Schulte von der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Bonn e.v. haben ihre umfangreichen Erfahrungen einfließen lassen. Dr. Esther Klees Geschäftsführerin DGfPI e.v.

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