BAD MARIENBERG. ideenreich.natürlich.erfrischend. Wassergymnastik AQUAFITTRAINING

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1 Verbandsgemeinde BAD MARIENBERG ideenreich.natürlich.erfrischend. Jahrgang 32 FREITAG, 13. Januar 2017 Nummer 2 Wassergymnastik bis 34 C Wassertemperatur für Ihr optimales Wohlbefinden Nutzen Sie die Angebote des MarienBades für Ihre Gesundheit und Fitness im Aktivbad. Turnen Sie sich fit bei wohliger Wärme. Genießen Sie die kraftvollen Massagedüsen des Bewegungsbades. Aquafittraining bei angenehmer Wassertemperatur, der gleichmäßige Wasserdruck und der Auftrieb wecken Ihre Lebensgeister und sorgen für ein optimales Wohlbefinden. Diese Angebote sind im Eintrittspreis enthalten. WASSERGYMNASTIK Die Wassergymnastik findet unter qualifizierter Anleitung im Bewegungsbad statt. Dauer: ca. 20 Minuten. AQUAFITTRAINING Das Aquafittraining findet unter qualifizierter Anleitung mit Musik im Aktivbad statt. Dauer: ca. 30 Minuten. SPORTSCHWIMMEN Schwimmen auf den gezogenen Bahnen im Aktivbad. Mo Mi Fr 10:30, 11:30, 17:30 und 18:30 Uhr Mo 09:15 Uhr Fr 09:15 Uhr Fr 20:00-20:45 Uhr 10:30, 11:30, 17:30 und 18:30 Uhr Mi 09:15 Uhr 10:30, 11:30 und 19:30 Uhr MarienBad Bismarckstr Bad Marienberg Tel MarienBad Bismarckstr Bad Marienberg Tel Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Stadt Bad Marienberg, Bölsberg, Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hof, Kirburg, Langenbach b. Kirburg, Lautzenbrücken, Mörlen, Neunkhausen, Nisterau, Nistertal, Norken, Stockhausen-Illfurth, Unnau. Internet: verbandsgemeinde@bad-marienberg.de

2 Wäller Blättchen 2 Nr. 2/2017 Notrufe / Bereitschaftsdienste Überfall - Polizei Notrufnummer der Feuerwehr und Rettungsdienst Notarzt Rettungsdienst - Krankentransport (kein Notruf ) Giftnotzentrale Tel.: / oder / Ärztlicher Notfalldienst Bereitschaftsdienstzentrale Hachenburg Standort: DRK Krankenhaus Hachenburg, Alte Frankfurter Str. 10, Hachenburg, Telefon: (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten: Montag Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr bis Freitag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Feiertag durchgehend geöffnet Versorgungsgebiet: Alle Orte unserer Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer / zu den üblichen Telefontarifen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Augenärzte Der augenärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer 0180/ zu erreichen. Tierärzte Im Notfall ist der zuständige Tierarzt unter der Rufnummer jedes niedergelassenen Tierarztes zu erfragen. Notdienst-Apotheken Unter den folgenden Rufnummern werden Ihnen drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung Ihres Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt: Plz (0,14 /pro Minute) vom Festnetz Plz (max. 0,42 /Mon.) Mobilfunknetz: Wählen Sie einfach eine der o.g. Notdienstnummern und anschließend sofort die Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur (z.b. für Bad Marienberg ). Der aktuelle Notdienstplan ist auch auf der Internetseite der Landesapothekerkammer jederzeit abrufbar. Ein Apothekenotdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr. Rettungsdienst/Krankentransport Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald Servicenummer aus allen Ortsnetzen Entstörungsdienste Wasser- und Klärwerk Bei Störungen in der Wasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung ist der Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke Tag und Nacht zu erreichen unter den Rufnummern für das Wasserwerk / für das Klärwerk / Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Stromversorung / Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der evm-gruppe Kabel-TV/Internet / KEVAG Telekom GmbH Sozial- und Pflegedienste - Anzeige - Pflegedienst Weingarten GmbH Mittelgasse 1, Rennerod Häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege 24 Stunden erreichbar: Grundpflege / Behandlungspflege - Häusliche Betreuungsangebote - Hauswirtschaft, Menüservice - Kostenlose Pflegeberatung - Außerklinische Intensivpflege / Heimbeatmung - Anzeige - DRK-Sozialstation Westerwald Kompetentes Pflegeangebot aus einer Hand Häusliche Krankenpflege, HausNotruf, MenüService, Behinderten-Fahrdienst Bornwiese 1, Bad Marienberg / Mobiltelefon (24-Std. Rufbereitschaft) / Behinderten-Fahrdienst (Bestellungen: Mo.-Do Uhr - Fr Uhr) - Anzeige - Diakoniestation Hachenburg - Bad Marienberg Häusl. Krankenpflege, Verhinderungspflege, Pflegenachweise nach 37.3 SGB XI, Pflegeberatung & Kurse, Demenz-/Seniorenbegleitung, Hausnotruf, etc. Pflegetherapeutin Wunde (ICW) - Wundmanagerin 35 Jahre Erfahrung - Wir sind da, wenn Sie uns brauchen - Rufen Sie an! 24 Stunden erreichbar unter...tel.: 02662/ Anzeige - Häuslicher Pflegedienst Klaus-Günter Balzer Pflegeversicherung, Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mahlzeitendienst, kostenlose Pflegeberatung, Pflegenachweis nach 37,3 SGB XI, Krankenhausnachsorge, Urlaubs-/Verhinderungspflege, 24-Stunden-Bereitschaft Erreichbar rund um die Uhr unter Telefon: 02661/ (Neunkhausen); 02662/ (Hachenburg); Mobil: 0171/

3 Wäller Blättchen 3 Nr. 2/ Anzeige - Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst Klose Mühlenstraße 18, Seck Der familiäre Pflegedienst im Westerwald Rund um die Uhr im Einsatz oder erreichbar: Telefon: 02664/90294 oder 0172/ Anzeige - Mobili Pflegeteam Hof Alltagshilfe und Krankenpflege, 24 Std / Anzeige - Ambulantes Pflegeteam Vital GmbH Pflege-, Beratungs- und Entlastungszentrum Theis Gemeinsam sind wir stark! Heike Theis & Team - ambulante Krankenpflege u. medizinische Versorgung - ambulante Betreuung nach 45 - hauswirtschaftliche Leistungen - Vermittlung von behindertengerechten Wohnungen Lindenstraße 9, Pottum /8803 -Anzeige- Seniorengarten Alte Schule mit dem ideecafé, ErzählCafé und StrandCafé Solitäre Tagespflegeeinrichtung zur Entlastung pflegender Angehöriger - Qualifizierte Betreuung und pflegerische Versorgung - Hauseigener Fahrdienst (Jetzt NEU: Rollstuhlfahrten!) Heike Theis & Team Schulstraße 20, Pottum -Anzeige- Intensivpflegedienst Lukas Pflege 24 Solms GmbH Ambulante Intensivpflege+ Heimbeatmung von Kindern und Erwachsenen, Ansprechpartnerin Fr. Ermert, Tel.: Beratungsdienste Kinderschutzdienst Westerwald - Deutsches Rotes Kreuz Fachdienst für misshandelte und sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche und deren Angehörige Tel.: / Unsere telefonischen Sprechzeiten sind: montags, dienstags und donnerstags von bis Uhr Pflegestützpunkt Bad Marienberg Beratung für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen, sowie deren Angehörigen Kostenlos und neutral informieren wir Sie im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zuhause über medizinische und pflegerische Leistungen sowie Angebote in der Region. Bei Rechtsfragen arbeiten wir mit der Verbraucherzentrale von Rheinland-Pfalz zusammen. Bei uns erhalten sie Beratung und Information rund um das Thema Pflege. Beratungsstellen finden sie in jeder Verbandsgemeinde des Landes Rheinland/-Pfalz. Unsere Beratungsstelle im Bad Marienberg befindet sich in der Bornwiese Bad Marienberg Ihre Ansprechpartner sind: Gabi von Albert, Dipl. Sozialarbeiterin (FH), Telefon Mobil gabi.von-albert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Kurt Minge, Pflegeberater, Telefon Mobil kurt.minge@pflegestuetzpunkte.rlp.de Termine nach Vereinbarung Büchereien Stadtbücherei Bad Marienberg Büchting 3, Telefon: buecherei@bad-marienberg.de Öffnungszeiten: Montag: Uhr Mittwoch: Uhr Mittwoch:... 17:00-19:00 Uhr Freitag: Uhr Unser Buch der Woche: J. K. Rowling- John Tiffany- Jack Thorne Harry Potter und das verwunschene Kind Die achte Geschichte, neunzehn Jahre später... Es war nie leicht, Harry Potter zu sein - und jetzt, als überarbeiteter Angestellter des Zaubereiministeriums, Ehemann und Vater von drei Schulkindern ist sein Leben nicht gerade einfacher geworden. Während Harrys Vergangenheit ihn immer wieder einholt, kämpft sein Sohn Albus mit dem gewaltigen Vermächtnis seiner Familie, mit dem er nichts zu tun haben will. Als Vergangenheit und Gegenwart auf unheilvolle Weise miteinander verschmelzen, gelangen Harry und Albus zu einer bitteren Erkenntnis: Das Dunkle kommt oft von dort, wo man es am wenigsten erwartet. Harry Potter und das verwunschene Kind basiert auf einer neuen Geschichte von J. K. Rowling, John Tiffany und Jack Thorne und ist ein neues Theaterstück von Jack Thorne. Es erzählt die achte Harry-Potter-Geschichte und ist gleichzeitig die erste, die offiziell auf der Bühne dargestellt wird. Kommen Sie doch wieder einmal zum Stöbern in die Stadtbücherei, wir freuen uns auf Ihren Besuch! Gemeindebücherei Langenbach b.k Hauptstraße 16, Tel.: / Adresse: buecherei.langenbach@gerthold.de Öffnungszeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr Euer Lieblingsplatz, eine Kuscheldecke und ein gutes Buch Sarah Lark Das Jahr der Delfine Köln, Gegenwart: Wie soll mein Leben weitergehen?, fragt sich Laura. Jetzt, da ihre beiden Kinder zunehmend selbstständig werden und sich ihr Mann immer weiter von ihr entfernt, denkt Laura an ihren einstigen Traum zurück, Meeresbiologin zu werden. Als sich die Chance bietet, für einige Zeit im Bereich der Wal- und Delfinbeobachtung in Neuseeland zu arbeiten, ergreift sie diese mit gemischten Gefühlen. In Neuseeland eröffnet sich Laura eine ganz andere Welt, und sie findet völlig überraschend eine neue Liebe. Doch kann diese von Dauer sein? Jilliane Hoffman Insomnia Sein Kopf fühlt sich an, als sei er in einen Schraubstock gezwängt. Er kann nicht essen, er kann nicht schlafen. Dann kehren die bösen Gedanken zurück. Und es gibt nur eines, was er tun kann, um sie loszuwerden... Verstört und mit Schnittwunden übersät taumelt Mallory Knight in eine Biker-Bar in Süd-Florida. Zwei Tage lang war die 17-jährige Schülerin spurlos verschwunden. Sie behauptet, dem Hammermann entkommen zu sein, einem Serienkiller, der bereits über ein Dutzend Teenagermädchen entführt und mit seinen schrecklichen Werkzeugen zu Tode gequält hat. Aber als Special Agent Bobby Dees Mallory befragt, verstrickt sie sich in Widersprüche. Kurz darauf wird ein weiteres Mädchen vermisst, und Mallory muss erkennen, dass ihre Aussage fatale Folgen hat... (Nach Mädchenfänger der zweite Fall für FBI-Agent Bobby Dees, Spezialist für verschwundene Kinder und Jugendliche.)

4 Wäller Blättchen 4 Nr. 2/2017 Judith Lennox Die Frau des Juweliers Kairo, 1938: Wir werden uns lieben, denkt Juliet, als sie den reichen englischen Juwelier Henry Winterton heiratet und mit ihm nach England geht. Sofort empfindet sie das Herrenhaus Marsh Court als ihr neues Zuhause.Doch ihre Heirat soll sich als großer Fehler herausstellen. Als der Zweite Weltkrieg ausbricht, wird alles noch schlimmer. Plötzlich schwelgen die Wintertons nicht mehr in Luxus, und Juliet kämpft um das Überleben der Familie. In ihrer Verzweiflung und ihrem Hunger nach Liebe lässt sie sich auf eine Affäre mit dem charismatischen Gillis ein. Doch ihn umgibt ein Geheimnis, das ihr Leben zerstören könnte. Sabine Thiesler Nachts in meinem Haus Mord und Intrige in der Toskana Tom ist ein anerkannter Kunstmaler, dazu reich und glücklich verheiratet. Alles läuft perfekt für ihn. Bis eines Nachts in seinem Haus etwas Schreckliches passiert. Unter Schock flieht er in ein toskanisches Bergdorf. Doch was ihm zunächst wie das Paradies erscheint, entpuppt sich schnell als Hölle. Tom hält das Alleinsein nicht aus, fühlt sich eingesperrt und verfolgt. Als er begreift, dass er niemandem mehr vertrauen kann, auch seinen Freunden nicht, ist es zu spät: Er trifft eine verhängnisvolle Entscheidung... Kath. Öffentliche Bücherei Nistertal Unsere Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Telefon: , Auf unserer Homepage sind wir mit unserem Medienkatalog (OPAC) rund um die Uhr für all unsere Leserinnen und Leser erreichbar sind. buecherei-nistertal@freenet.de Unser Buch der Woche Die Nachtigall von Kristin Hannah Eine zutiefst bewegende Familiengeschichte um Mut und Überzeugung, die Zerbrechlichkeit des Lebens und die Kraft der Liebe, die zum Nachdenken anregt und lange im Herzen nachklingt. Vor dem erschütternden Porträt der Nazi-Besetzung Frankreichs beleuchtet Kristin Hannah das Bild einer kaum bekannten Facette des II. Weltkriegs: die Lage der Frauen. Der historisch fundierte Roman, in den USA ein Bestseller, rankt sich um das Schicksal zweier sehr verschiedener Schwestern, der ruhigen Vianne und der rebellischen Isabelle, die jede auf ihre eigene Weise um ihr Überleben und das von geliebten und gefährdeten Menschen kämpfen. Während Vianne nach der Einberufung ihres Mannes mit ihrer kleinen Tochter inmitten des wachsenden Nazi-Terrors zurechtkommen muss, schließt sich Isabelle dem Widerstand an. Die vielschichtige Erzählung lässt uns hautnah miterleben, wie die beiden Schwestern mit Situationen und eigenen Reaktionen konfrontiert werden, die sie an die Grenzen ihres Menschseins bringen. Gemeindebücherei Norken geöffnet: dienstags 18 bis 19 Uhr Neue Romane Ines Thorne: Die Walfängerin Sylt im 18. Jahrhundert: Die junge Maren lebt als Tochter eines Fischers in Rantum. Ihre Zukunft liegt klar vor ihr: Sie wird Thies Heinen heiraten, mit dem sie aufgewachsen ist. Doch plötzlich hält der mächtigste Mann der Insel um ihre Hand an: Kapitän Rune Boys. Maren wagt das Undenkbare. Sie lehnt ab. Als ihre Familie jedoch nach einem Sturm finanziell ruiniert ist, muss sie ausgerechnet Boys um Hilfe bitten. Er macht ihr einen ungeheuerlichen Vorschlag: Sie soll mit ihm auf Walfang gehen, danach seien alle Schulden beglichen. Hera Lind: Kuckucksnest Die Zwillinge Sonja und Senta fallen aus allen Wolken, als sie erfahren, dass sie beide unfruchtbar sind. Doch dank ihrer Männer stehen sie den endlosen Adoptionsmarathon durch, und so finden nach und nach zehn Kinder zu ihnen. Jedes hat einen anderen erschütternden Hintergrund - traumatisierte Kinderseelen, die Halt und Liebe brauchen. Die Zwillinge öffnen Haus und Herz, lieben bedingungslos und gründen eine turbulente Großfamilie, die stark genug ist, alle zehn Kinder aufzufangen. Sarah Lark: Unter fernen Himmeln Hamburg, Gegenwart: Die deutsche Journalistin Stephanie ist in Neuseeland geboren und aufgewachsen. Doch an ihre ersten Lebensjahre dort und an ihren verstorbenen Vater hat sie jede Erinnerung verloren. Nun führt sie eine Recherchereise in das Land ihrer Kindheit - und bringt Vergangenes zurück: Als Kind wurde sie Zeugin eines Verbrechens. Mit dem Tagebuch eines entführten Maori-Mädchens gelingt es ihr, eine Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft zu schlagen. Stephanie reist durch ganz Neuseeland, um das lang gehütete Familiengeheimnis endlich zu lüften. Begleitet wird sie dabei von dem charismatischen Maori-Dozenten Weru, den mehr als die Suche nach der Wahrheit antreibt. Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates Bad Marienberg Der Verbandsgemeinderat wird zu einer öffentlichen Sitzung auf Montag, 16. Januar 2017, Uhr in den großen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg mit folgender Tagesordnung eingeladen: 1. Ermächtigungsbeschlussfassung für die Auftragsvergaben zur Beschaffung von 2 neuen Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren in Langenbach b.k. und Norken und der Erneuerung der Heizungsanlage im Schulzentrum 2. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Wirtschaftsplänen von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Jahr Sportlerehrung durch die Verbandsgemeinde; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom Einwohnerfragestunde 5. Kenntnisgaben / Verschiedenes Jürgen Schmidt, Bürgermeister Besucherzahlen im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung auch in 2016 gestiegen Mehr als Besucher gezählt!! Nachdem die Zahlen in 2015 bereits leicht angestiegen waren, wurde in 2016 ein erneuter Rekord verzeichnet. Insgesamt nutzten Personen die kundenfreundlichen Öffnungszeiten sowie den umfassenden Service des beliebten VG-Bürgerbüros. Ob morgens um 7.30 Uhr oder mittags um Uhr, das vielseitige Dienstleistungsangebot kann durchgehend in Anspruch genommen werden. Das Team vom Bürgerbüro ist montags -donnerstags von 7.30 Uhr bis Uhr und freitags bis Uhr für seine Kunden da. Das zeitgemäße und moderne Dienstleistungsunternehmen Bürgerbüro findet insgesamt eine sehr positive Resonanz. In 2016 kamen mehr als Bürgerinnen und Bürger. Wir konnten die Wünsche und Erwartungen der Bürgerschaft auch im vergangenen Jahr bestens erfüllen, freuten sich Bürgermeister Jürgen Schmidt und Fachbereichsleiterin Doris Wengenroth. Kundenzufriedenheit genießt weiterhin oberste Priorität Helle Räumlichkeiten, eine ansprechende Atmosphäre und moderne Technik sowie ein freundliches und hoch motiviertes Team tragen zur optimalen Nutzung bei.

5 Wäller Blättchen 5 Nr. 2/2017 Die flexiblen Öffnungszeiten kommen den Belangen der berufstätigen Bevölkerung sehr entgegen. Wie Bürgermeister Jürgen Schmidt weiter ausführte, sei das breite Angebot bewusst am Bürger ausgerichtet. Zeitaufwendige und unnötige Wege durch die Verwaltung gehören längst der Vergangenheit an. Dienstleistungsangebote von A - Z, wie z.b. Anmeldungen, Ausweise, Beglaubigungen, KFZ-Abmeldungen und vieles mehr finden die Kunden hier aus einer Hand. Montag und Donnerstag sind Spitzenreiter Besucher wurden 2016 gezählt. Im Durchschnitt waren dies Personen je Monat. Der frühere lange Donnerstag (5.464) und Montag (5.463) lagen an der Spitze Besucher kamen dienstags, der Mittwoch fällt mit Besuchern etwas niedriger aus. Obwohl freitags ab Uhr geschlossen ist, konnten noch Besucher gezählt werden konnten. Die Landtagswahl war ursächlich für die hohen Besucherzahlen im Februar (2.689) und März (2.319). Die Zahlen zeigen wieder einmal mehr als deutlich, wie bedeutsam und wichtig die zukunftsweisende Entscheidung der politisch Verantwortlichen, ein kundenorientiertes Bürgerbüro zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde einzurichten, war, äußerte sich Bürgermeister Jürgen Schmidt nach Vorlage der Statistik mit einem dicken Lob an sein bewährtes Team. Verbandsgemeindeverwaltung Sie haben etwas verloren? Folgende Fundsachen wurden bei uns abgegeben: Brille Funddatum: Fundort: Bad Marienberg, Bergstraße 9 Handy Funddatum: Fundort: Bad Marienberg, Bismarckstraße 10, Millé (Kinderabteilung) Herren-Armbanduhr Funddatum: Fundort: Bad Marienberg, Weidenstraße 10 Weitere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Telefon: 02661/ Dies gilt nicht, wenn sich Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht bzw. in den gespeicherten Personendaten ergeben haben. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden aufgefordert, die Steuern und die Beiträge zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Kassenzeichens auf die in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Verbandsgemeindekasse Bad Marienberg zu überweisen oder einzuzahlen. Soweit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag jeweils abgebucht; eine eigene Überweisung des Betrages bzw. der Rate ist dann nicht notwendig. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, oder durch mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vg-bad-marienberg@poststelle.rlp.de erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Pflicht zur Zahlung und die Einziehung der Forderung wird durch den erhobenen Widerspruch nicht aufgehalten. Das heißt, es besteht die Verpflichtung, die angeforderten Beträge fristgerecht zu zahlen. Falls die Frist zur Einlegung des Widerspruchs durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Abgabepflichtigen zugerechnet werden. 4. Auskunft Auskunft erteilt Wilfried Poganski Telefon wilfried.poganski@bad-marienberg.de Bad Marienberg, In Vertretung Andreas Heidrich Beigeordneter Öffentliche Festsetzung namens und im Auftrag der angeschlossenen Stadt und Ortsgemeinden der mit Abgabenbescheid erhobenen Grundsteuer, Landwirtschaftskammerbeiträge, Hundesteuer und Fremdenverkehrsbeiträge 1. Steuerfestsetzung Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO), 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG), 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG), Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags der Stadt Bad Marienberg und Satzungen über die Erhebung der Hundesteuer in den zur Zeit gültigen Fassungen werden die Grundsteuer, der Landwirtschaftskammerbeitrag, der Fremdenverkehrsbeitrag sowie die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2017 die gleichen Beträge wie im Vorjahr zu entrichten haben und keinen neuen Abgabenbescheid für 2017 und für die Folgejahre (= neuer Dauerbescheid) erhalten haben, werden die Steuern und Beiträge für das Kalenderjahr 2017 in derselben Höhe wie für das Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die oben genannten Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. - ab 14 Jahre Abfahrt: Uhr / Ankunft: 0.15 Uhr am Jugendbahnhof Bad Marienberg Eintritt: 6,- Schlittschuhleihgebühr: 3,50 Anmeldungen bis unter 02661/63270 VG-Jugendpflege/Jugendbahnhof

6 Wäller Blättchen 6 Nr. 2/ Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stegskopf Am Mittwoch, den findet um 16:30 Uhr im Sitzungssaal (Raum Nr. 131) des Rathauses Daaden die öffentliche/nichtöffentliche 4. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Stegskopf statt. Tagesordnung: In öffentlicher Sitzung: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Genehmigung der Niederschrift über die Verbandsversammlung vom (öffentlicher Teil) 3. Informationen zur Zukunft des Truppenübungsplatzgebietes im Nationalen Naturerbe durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt DBU Naturerbe GmbH 4. Sachstandsbericht zur Konversion des früheren Truppenübungsplatzes Daaden 5. Abschluss eines Vertrages zur Wahrnehmung der Kassengeschäfte des Zweckverbandes Stegskopf durch die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Verbandsvorstehers: Ausübung des Wahlrechts nach 2 b UStG durch den Zweckverband 7. Erstellung eines Integrierten Nutzungskonzeptes für die Außenflächen des früheren Truppenübungsplatzes Daaden (Stegskopf); Beschluss der Maßnahme und Förderantrag LEADER 8. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 für den Zweckverband Stegskopf 9. Einwohnerfragen 10. Mitteilungen In nichtöffentlicher Sitzung: 11. Genehmigung der Niederschrift über die Verbandsversammlung vom (nichtöffentlicher Teil) 12. Mitteilungen Wolfgang Schneider Bürgermeister Verbandsgemeindeturnier Tischtennis 2017: Tolle Teilnehmerzahl bei VG-Turnier - Richter/Siegert die neuen Sieger Teilnehmerfoto Siegerehrung - Von links: Raphael Weiß/Felix Simon (3. Platz), Felix Siegert/Paul Richter (1. Platz), Dominik Neitzert/ Torben Schuhen (2. Platz) Am Samstag fand das Tischtennisverbandsgemeindeturnier der VG Bad Marienberg in der Kleinen Halle in Bad Marienberg statt. Die Ausrichtung lag wieder in den bewährten Händen der TTF Oberwesterwald und Markus Fabig. In diesem Jahr fehlten die absoluten Topspieler aus Weitefeld-Langenbach(die Seriensieger Yannick Schneider und Andreas Greb waren leider verhindert). Somit sollte diesmal der Turnierausgang offen wie nie sein. 68 Spielerinnen und Spieler kamen zum Turnier, um Ihre Form zu Jahresbeginn zu testen, bevor an diesem Wochenende wieder der Meisterschaftsspielbetrieb beginnt. Im bewährten Turniermodus mit 2er Teams in 6 4er und 2 5er Gruppen startete das Turnier. Bereits die Gruppenspiele verhießen ein spannendes und ausgeglichenes Turnier. So dauerte die Gruppenphase diesmal 6 Stunden. Die Erst- und Zweitplatzierten kamen dann in die K.O.-Runde. Hier spielten sich dann auch mit Richter/Siegert, Sannert/Ott und Schuhen/Neitzert 3 Teams ins Halbfinale vor, mit denen zu rechnen war. Ein Überraschungsteam gab es allerdings: Raphael Weiß/Felix Simon; 2 Schüler aus dem Nachwuchsbereich der TuS Weitefeld-Langenbach. Sie nutzten die Gunst der Stunde. Aufgrund Ihrer noch niedrigen Ranglistenpunkte bekamen Sie gegen viele Gegner Punktvorgaben von 6-8 Punkten pro Satz (1 Satz geht bis 11 Punkte), spielten dann aber voll drauf los und entzauberten in der KO- Phase 2 weitere Top-Paarungen mit Philipp Flemming/Tim Antimiczuk (TuS Weitefeld-Langenbach) und Ralf Brüggemeier/Alexander Strunk (TTF Oberwesterwald), bevor Sie dann im Halbfinale gestoppt wurden von ihren Vereinskameraden Paul Richter und Felix Siegert. Im Finale präsentierte sich Paul Richter dann gegen einen der Spitzenspieler der TTF Oberwesterwald Torben Schuhen ganz stark und brannte mit 3:0 Sätzen ein Feuerwerk ab. Am Nebentisch verlangte zwar ein immer stärker werdender Dominik Neitzert einem weiteren Weitefelder Eigengewächs Felix Siegert alles ab, doch letztlich behielt Felix mit 3:1 die Oberhand. Somit standen die diesjährigen Turniersieger nach einer Spielzeit von 9 Stunden fest. Richter/Siegert folgen auf Schneider/Greb und somit bleibt der Titel wieder in den Rei-

7 Wäller Blättchen 7 Nr. 2/2017 hen des Aushängeschildes aus unserer VG, der TuS Weitefeld-Langenbach. Im kleinen Finale schlugen dann die Schüler Weiß/Simon wieder zu und nutzten erneut Ihre hohe Punktvorgabe gegen die tapfer kämpfenden Steffen Sannert und Danny Ott(TuS Weitefeld-Langenbach/SF Nistertal) mit 2:0 aus und kamen sensationell auf das Siegerpodest. Spielübersicht: Halbfinale: Torben Schuhen/Dominik Neitzert (TTF Oberwesterwald) - Steffen Sannert/Dann Ott(TuS Weitefeld-Langenbach/SF Nistertal) 2:0 Paul Richter/Felix Siegert (TuS Weitefeld-Langenbach) - Raphael Weiß/Felix Simon (TuS Weitefeld-Langenbach) 2:0 Spiel um Platz 3: Raphael Weiß/Felix Simon (TuS Weitefeld-Langenbach) - Steffen Sannert/Danny Ott (TuS Weitefeld-Langenbach/SF Nistertal) 2:0 Finale: Paul Richter/Felix Siegert (TuS Weitefeld-Langenbach) - Torben Schuhen/Dominik Neitzert (TTF Oberwesterwald) 2:0 Öffentliche Bekanntmachung gem. 10 Abs. 7 und 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) Die Firma EVM - Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig- Erhard-Straße 8 in Koblenz hat von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von insgesamt zwei Windenergieanlagen des Typs GE mit einer Nabenhöhe von 134 m, einem Rotordurchmesser von 130 m und einer Nennleistung von 3,2 MW in der Gemarkung Höhn- Urdorf, Flur 38, Flurstücke 51 und Flur 40, Flurstücke 26, 35, 62 und 67 erhalten. Der Genehmigungsbescheid vom 30. Dezember 2016 kann vom Tage dieser Bekanntmachung an zwei Wochen, also vom 12. bzw. 13. bis zum 27. Januar 2017 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, Montabaur Zimmer B 137 während der üblichen Dienststunden oder auf der Internetseite des Westerwaldkreises unter Aktuelles eingesehen werden. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Eine Abschrift des Genehmigungsbescheides kann an vorgenannter Stelle schriftlich, unter Tel oder elektronisch unter Natalie.Herzmann@westerwaldkreis.de angefordert werden. Der verfügende Teil sowie die Rechtsbehelfsbelehrung der Genehmigung vom 30. Dezember 2016 wird hiermit gem. 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) wie nachfolgend dargestellt öffentlich bekannt gemacht: Genehmigungsurkunde vom 30. Dezember 2016 Der EVM Energieversorgung Mittelrhein AG wird 1. die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE , Nabenhöhe 134 m mit einer Nennleistung von je 3,23 MW in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 40, Flurstücke 26, 35, 62, 67 an dem Punkt UTM (nachfolgend WEA 4) in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 38, Flurstück 51 an dem Punkt UTM , (nachfolgend WEA 5) sowie 2. die nach 9 Abs. 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) erforderliche Ausnahme vom Anbauverbot des 9 Abs. 2 FStrG im Zuge der B 255 bei Station 1,752 erteilt. 3. Die zwecks Erschließung des Baufeldes erforderliche Nutzung der bestehenden bituminös befestigten Zufahrt im Zuge der B 255 bei Station 1,752 wird gemäß 8 Abs. 2 FStrG widerruflich erlaubt. 4. Gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehbarkeit dieser Entscheidung im überwiegenden Interesse der Antragstellerin sowie im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. 5. Diese Genehmigung erlischt, wenn mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen nicht bis zum Ablauf einer Frist von vier Jahren nach Eintritt der Gültigkeit dieses Bescheids begonnen worden ist. 6. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Unterlagen (Antrag, Zeichnungen und Beschreibungen) und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen ( 6 BImSchG), unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen ( 12 BImSchG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, Montabaur einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Singnaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter Impressum Elektronische Kommunikation aufgeführt sind. Bei schriftlicher sowie elektronischer Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der vorgenannten Behörde eingegangen ist. Ein Anfechtungswiderspruch im Sinne des 80 Abs. 1 VwGO hat aufgrund der in Nr. 4 des Tenors erfolgten Anordnung der sofortigen Vollziehung nach 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vorliegend keine aufschiebende Wirkung. In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit eines Antrags nach 80a i. V. m. 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung an das zuständige Verwaltungsgericht in Koblenz, Deinhardpassage 1 hingewiesen. Montabaur, Im Auftrag: Olaf Glasner, 5. Januar 2017 Kreisamtmann Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Neunkhausen für das Jahr vom 05. Januar 2017 Die Verbandsversammlung hat gemäß 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 477), in Verbindung mit 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. November 2015 (GVBl. S. 412) und des 8 Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Neunkhausen vom 19. Dezember 1985, zuletzt geändert am 04. November 1993, folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf... 0

8 Wäller Blättchen 8 Nr. 2/2017 die außerordentlichen Auszahlungen auf... 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf... 0 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf... 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf... 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf... 0 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf... 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. 4 Verbandsumlage Der Finanzmittelfehlbedarf für die Unterhaltung und Verwaltung des Kindergartens wird im Wege der jährlichen Verbandsumlage abgedeckt. Umlagemaßstab ist die Zahl der im Abrechnungszeitraum mit Stichtag vom des Haushaltsjahres im Kindergartenalter befindlichen Kinder der Gemeinden. Abrechnung der Verbandsumlage 2016 Voraussichtliche Vorläufige Tatsächliche Endgültige - Guthaben Ortsgemeinde Kinderzahl am Umlage Kinderzahl am Umlage + Nachzahlung (Spalte 5./. Spalte 3) Kirburg Langenbach b.k Neunkhausen Insgesamt: pro Kind 1.726, ,67 Berechnung der Verbandsumlage 2017 Ortsgemeinde Voraussichtliche Kinderzahl 2017 Verbandsumlage 2017 Berichtigung 2016 Tatsächlich zu erhebende Verbandsumlage 2017 Kirburg 21 Langenbach b.k. 32 Neunkhausen Insgesamt: pro Kind 1.333,33 5 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum : , : , : ,00 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten werden. 7 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen. 8 Übertragung von Ermächtigungen auf den Verbandsvorsteher Auf den Verbandsvorsteher wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von Stundung, Niederschlag und Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von im Einzelfall. Die Zuständigkeit des Verbandsvorstehers für die Geschäfte der laufenden Verwaltung bleibt ebenso unberührt wie die Möglichkeit der weiteren Übertragung von Aufgaben durch Beschluss der Verbandsversammlung. Bad Marienberg, (Siegel) Artur Schneider Kindergartenzweckverband Verbandsvorsteher Neunkhausen Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 303, öffentlich aus. Bad Marienberg, (Siegel) Artur Schneider Kindergartenzweckverband Verbandsvorsteher Neunkhausen

9 Wäller Blättchen 9 Nr. 2/2017 Einsammlung von Weihnachtsbäumen im gesamten Kreisgebiet Im Müllkalender 2017 wurde bereits bekanntgegeben, dass die Bürger/-innen des Westerwaldkreises auch im Jahr 2017 wieder die Möglichkeit haben, ihre Weihnachtsbäume kostenlos zu den im Müllkalender aufgeführten Terminen abholen zu lassen. Ausnahme von dieser Regelung: In einigen Ortsgemeinden erfolgt die Einsammlung der Weihnachtsbäume durch die örtliche Feuerwehr, Vereine oder karitative Einrichtungen. Eine entsprechende ortsübliche Bekanntmachung dieser Termine erfolgt im Regelfall seitens der Feuerwehr oder der Vereine über die Mitteilungsblätter. Im Bedarfsfall wird Ihnen hierzu sicherlich auch Ihr Ortsbürgermeister Auskunft geben können. In diesen Ortsgemeinden erfolgt durch den Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb keine weitere Straßensammlung. Die von den Feuerwehren bzw. Vereinen oder karitativen Einrichtungen eingesammelten Weihnachtsbäume werden in den o.g. Fällen später an einem zentralen Übernahmeort vom Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb zur Entsorgung abgeholt. Um die bereitgestellten Bäume einer Verwertung zuführen zu können, ist darauf zu achten, dass der Weihnachtsbaumschmuck (Lametta, Kerzen usw.) entfernt wurde. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger, die sich noch länger am Weihnachtsbaum erfreuen möchten, diesen bis zum kostenfrei auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod anliefern. Eine kostenfreie Anlieferung ist selbstverständlich auch vor den jeweiligen Abholterminen möglich. IMPRESSUM Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ Rheinstraße 41) Telefon: / 911-0, Fax: / , Anzeigen: anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktion: waellerblaettchen@bad-marienberg.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zuzüglich Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Samstag, :00 Uhr Jazz we can: Konzert mit Joscho Stephan & Kai Heumann Bad Marienberg, Praxis Ruppert, Gartenstr. 12 Moderner, fantasievoller Gypsy Swing Eintritt frei! Infos unter: Praxis für Ergound Musiktherapie Hans Ruppert, Tel Dienstag, :00 - Wochenmarkt 12:00 Uhr Bad Marienberg, Marktplatz Zum umfangreichen Angebot gehören frisches Obst, Gemüse, Fisch, Textilien, Blumen und Backwaren. Zwangsversteigerung Objektdaten: Fertighaus in Holzbauweise und Gartengrundstück, Betzdorfer Straße 23a, Neunkhausen Verkehrswert: ,- und 1.000,- Grundstücke ohne direkten Zugang zur Straße. Zuwegung und Wasser-/Abwasserleitungen verlaufen ohne dingliche Sicherung über benachbarte Grundstücke, die ebenfalls im Eigentum des Schuldners stehen und nicht versteigert werden. Termin: Dienstag, , 9.30 Uhr Amtsgericht Westerburg, Wörthstraße 14, Saal 1 Aktenzeichen: Amtsgericht Westerburg 12 K 58/15 Sicherheitsleistung kann nicht mehr durch Barzahlung erbracht werden. Weitere Informationen beim Amtsgericht Westerburg oder unter Bad Marienberg, Verbandsgemeindeverwaltung Aus den Gemeinden Stadt Bad Marienberg Bitte beachten Sie die Öffentliche Bekanntmachung gem. 10 Abs. 7 und 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm- SchG) auf Seite 7 Wir gratulieren Am 14. Januar 2017 vollendet Herr Alfred Zitzer, Schlesier Straße 13 sein 85. Lebensjahr. Am 16. Januar 2017 vollendet Herr Günter Groß, Marmer Weg 11 sein 80. Lebensjahr.

10 Wäller Blättchen 10 Nr. 2/2017 Am 16. Januar 2017 vollendet Frau Helga Schuster, Triftstraße 10 ihr 85. Lebensjahr. Am 16. Januar 2017 vollendet Frau Helga Seiler, Carl-Goerdeler-Allee 21 ihr 80. Lebensjahr. Am 17. Januar 2017 vollendet Frau Käthe Maschel, Kantstraße 8 ihr 90. Lebensjahr. Am 18. Januar 2017 vollendet Herr Gerhard Kempf, Langgasse 30 sein 80. Lebensjahr. Am 20. Januar 2017 vollendet Frau Irmgard Steup, Westendstraße 32 ihr 80. Lebensjahr. Die Stadt Bad Marienberg und die Verbandsgemeinde Bad Marienberg gratulieren ganz herzlich und wünschen weiterhin alles Gute. Sabine Willwacher Jürgen Schmidt Stadtbürgermeisterin Bürgermeister Einsammlung von Weihnachtsbäumen Wie in jedem Jahr holen die Jugendlichen der beiden CVJM-Vereine in Bad Marienberg im Stadtkern und Stadtteil Langenbach am Samstag, den 21. Januar 2017 die ausgedienten Weihnachtsbäume an der Straße ab, um sie fachgerecht auf dem Kirmesplatz in Langenbach zu entsorgen. 2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Marienberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Stadt Bad Marienberg, Sabine Willwacher Stadtbürgermeisterin 67. Wäller Vollmondnacht am Freitag, 27. Januar 2017: Abenteuergeschichten von Jack London Das Leben des großen amerikanischen Schriftstellers Jack London verlief so abenteuerlich wie die Beschreibungen in seinen Romanen. Er segelte als Schiffsjunge durch den Pazifik, streifte als Tramp durch den amerikanischen Kontinent, er folgte dem Strom der Goldsucher nach Alaska, es verschlug ihn in die Südsee, und er lebte monatelang in der Londoner Unterwelt... Mit meisterhaftem Geschick verarbeitet er seine Erlebnisse in den Erzählungen und nimmt die Zuhörer in den lebendigen, spannenden und humorvollen Schilderungen mit auf seine eigene Lebensreise... Eine zusätzliche straßenweise Abfuhr durch die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung erfolgt hier nicht mehr! Der Erlös in Bad Marienberg wird je zur Hälfte für die Jugendarbeit STAR-Treff sowie die Flüchtlingsarbeit des Diakonischen Werkes, insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit im Raum Bad Marienberg, verwandt. Der Erlös in Langenbach ist für die Jugendarbeit des CVJM Langenbach bestimmt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Bad Marienberg: Herrn Markus Treptow, Tel , Langenbach an: Frau Iris Dressler, Tel In den Stadtteilen Zinhain und Eichenstruth erfolgt die Abholung der Weihnachtsbäume am Freitag, den 20. Januar 2017 durch die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung. Es wird gebeten, die Bäume frei von Weihnachtsbaumschmuck (Kerzen, Lametta etc.) zur Abholung bereitzustellen. Bekanntmachung der Stadt Bad Marienberg nach 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) 1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am dem Stadtrat zugeleitet. 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Bad Marienberg, Zimmer 304, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Die Geschichten werden musikalisch vom Shamrock Duo umrahmt und durch Bildprojektionen von Rolf Henrici ergänzt. Das Team des Wildparkhotels sorgt für das leibliche Wohl der Gäste. Beginn der Veranstaltung ist Uhr. Der Eintritt ist frei, um eine Spende für die Künstler wird gebeten. Die Wäller Vollmondnächte finden in Zusammenarbeit mit der Touristeninformation Bad Marienberg statt. Tel.: / 7031 Platzreservierungen bitte unter Tel.: / (Fuhs / Henrici, auch Anrufbeantworter) oder inkunabel@gmx.de Sitzung des Stadtrates Die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bad Marienberg sind hiermit zu einer Sitzung auf Mittwoch, den 18. Januar Uhr in den Bürgerraum der Stadthalle, Kirburger Straße, mit nachstehender Tagesordnung eingeladen: I. Öffentlicher Teil: Einziger Tagesordnungspunkt: 1. Touristische Angelegenheiten 1.1. Konzeptionelle Ausrichtung der kommunalen Tourismusförderung

11 Wäller Blättchen 11 Nr. 2/2017 Erläuterungen durch Herrn Werner Klöckner, Vorsitzender der RPT GmbH und Herrn Christoph Hoopmann, Geschäftsführer des Westerwald-Touristik-Service Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Städtebau, Umwelt- und Friedhofsfragen der Stadt Bad Marienberg Die Mitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Städtebau, Umwelt- und Friedhofsfragen der Stadt Bad Marienberg sind hiermit zu einer Sitzung auf Montag, den 16. Januar Uhr in den Sitzungsraum des städtischen Rathauses, Büchting 3, (EG) mit folgender Tagesordnung eingeladen: I. Öffentlicher Teil 1. Aufwertung Kurpark 1.1. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Treppe 1.2. Beratung und Beschlussfassung Pergola 2. Erweiterung Kindergarten 2.1. Vorstellung der Planung (Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat) 3. Ausbau Stadtstraßen 3.1. Benennung von Büros für Planung/Honorarbenennung Ausbau Wildparkstraße Ausbau Kennedystraße 4. Kenntnisgaben/Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil: 5. Bauvoranfragen/Bauanträge 6. Kenntnisgaben/Verschiedenes III. Öffentlicher Teil: 7. Informationen zu den Tagesordnungspunkten aus dem nichtöffentlichen Teil Sabine Willwacher, Stadtbürgermeisterin Fehl-Ritzhausen Bitte beachten Sie die Öffentliche Bekanntmachung gem. 10 Abs. 7 und 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm- SchG) auf Seite 7 Aktion Alter Weihnachtsbaum Am Samstag, den 14. Januar 2017, sammeln die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Fehl-Ritzhausen in unserer Gemeinde die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Mit Ihrer Spende wird in diesem Jahr ein neues Spielgerät für den Spielplatz angeschafft. Alle Aktiven treffen sich zu dieser Aktion um Uhr beim Feuerwehrgerätehaus. Für Ihre Spendenbereitschaft bedanken wir uns im Voraus ganz herzlich. Satzung der Ortsgemeinde Fehl-Ritzhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern, Herborner-, Oranienstraße und Umfeld Der Erste Beigeordnete hat gemäß 39 II i.v.m. 50 II GemO in öffentlicher Sitzung am gemäß 142 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), und 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477), folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Gebietes Ortskern, Herborner-, Oranienstraße und Umfeld als Sanierungsgebiet beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend unter 2 dieser Satzung näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände gem. 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 22,4 ha umfassende und unter 2 näher beschriebene Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung Ortskern, Herborner-, Oranienstraße und Umfeld. 2 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes umfasst: Am Kirschbäumchen (teilweise) Bahnhofsweg (teilweise) Bergstraße Birkenweg Breite Bitz (teilweise) Brunnenweg Flurweg Herborner Straße Höhner Straße (teilweise) Im Hölzchen Kurze Straße Mühlenweg Oranienstraße Oststraße Schmiedeweg Steinweg (teilweise) Stichweg (teilweise) Talweg (teilweise) Urgang (teilweise) Vor dem Seifen (teilweise) Vor den Eichen Weidenstraße (teilweise) Zum Jagdhaus (teilweise) Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) entnommen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Er kann während der allgemeinen Dienststunden beim Ortsbürgermeister und in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg von jedermann eingesehen werden. Das Sanierungsgebiet besteht aus den in der Anlage ersichtlichen Grundstücken der Gemarkung Fehl-Ritzhausen. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden. 3 Ziele und Zwecke der Sanierung Stärkung als Wohnstandort, Mobilisierung privater Akteure Erhaltung des typischen Westerwälder Charakters ortsbildprägender Gebäude, funktionsgerechte Nutzung Modernisierung und Instandsetzung privater Bausubstanz Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit) Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistungen) Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität) Etablierung alternativer und flexibler Versorgungs- und Mobilitätskonzepte Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum, gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes 4 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

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