Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 34. Jg. Nr Hannover 2014

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1 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 34. Jg. Nr Hannover 2014 Landschaftsrahmenplan Wesermarsch Identifizierung avifaunistisch wertvoller Bereiche zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms, Teilbereich Windenergie von Harald Platte und Dieter Günnewig Inhalt 1 Aufgabenstellung 22 2 Ausgangssituation Gefährdete Brut- und Rastgebiete Intensive Nutzungen Bestand und Planungen 23 3 Vorgehensweise und Methodik 24 4 Ergebnisse 26 5 Fazit 26 6 Zusammenfassung 27 7 Summary 27 8 Literatur 27 1 Aufgabenstellung Der Landschaftsrahmenplan (LRP) hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Regionalplanung aufzuzeigen, soweit deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können (vgl. 9 BNatSchG). Der im Landkreis Wesermarsch geltende Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS WESERMARSCH 1992) ist veraltet und wird u. a. fortgeschrieben, um die naturschutzfachlichen Beurteilungsgrundlagen für die im Zeichen der Energiewende beabsichtigte zusätzliche Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) zu aktualisieren. Insbesondere die Identifizierung und die Neubewertung der avifaunistisch wertvollen Bereiche wurden zeitlich vorgezogen, um rechtzeitig die Standortermittlung mitgestalten zu können und damit ein hohes Konfliktniveau zu vermeiden. Abb. 1: Typische Merkmale der Wesermarsch: Räumliche Weite, weidendes Vieh, Silberreiher als Gastvögel und zunehmend auch Windkraftanlagen, Elektro-Freileitungen und Maisäcker (links) (Foto: G. Mühlner) 22

2 2 Ausgangssituation Der 822 km² Fläche und Einwohner umfassende Landkreis Wesermarsch nimmt als reines Marschen- und Moorgebiet in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung in Niedersachsen ein: Das Oberflächengewässernetz ist hinsichtlich Entstehung und Bewirtschaftung weitgehend künstlich, der Grundwasserleiter ist versalzen. Auch das Landschaftsbild ist mit den herkömmlichen Bewertungskriterien Naturnähe und Vielfalt nicht angemessen zu würdigen, da die Landschaft in weiten Teilen weder natürlich noch vielfältig ist, aber dennoch mit ihrer räumlichen Weite einen sehr hohen Erlebniswert bietet. Abb. 2: Lage des Landkreises Wesermarsch Kennzeichnend für die Wesermarsch sind die dominierende intensive Grünlandnutzung bei einem Ackeranteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche von lediglich etwa 15 % und die Waldarmut (nur 1,5 % der Kreisfläche; s. Tab. 1). Tab. 1: Flächennutzungen im Vergleich (prozentualer Anteil der Gesamtfläche, Stand 2011) (Quelle: STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2013) Flächennutzungen Deutschland Niedersachsen Landwirtschaftliche Fläche Landkreis Wesermarsch 52,3% 60,0% 81,4% Wald 30,2% 21,9% 1,5% Siedlungs- und Verkehrsfläche 13,7% 13,8% 11,7% Gewässer 2,4% 2,3% 5,0% Sonstige 1,4% 2,0% 0,4% 2.1 Gefährdete Brut- und Rastgebiete Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege ist die in weiten Teilen des Landkreises sehr hohe avifaunistische Bedeutung als Brut- und Rastgebiet charakteristisch. Die Bedeutung als Lebensraum für die Vogelwelt geht dabei über die eines wertbestimmenden Landschaftsmerkmals weit hinaus, da die Vogelpopulationen selbst den wesentlichen Schutzzweck in der Marschlandschaft darstellen. Die prekäre Gefährdungssituation typischer Wiesenbrüter wird anhand der Bestandstrends ausgewählter Arten deutlich (Tab. 2). Als einzige Art mit zunehmenden Bestandszahlen fällt der Austernfischer auf, ein wenig störanfälliger Offenlandbrüter, der sich seit einigen Jahrzehnten von den Küsten auch in das Binnenland hinein ausbreitet. Demgegenüber ist die Bekassine als anspruchsvolle Art von offenen Moor- und Schlammflächen, Binsen-/Seggenrieden und strukturreichen Feuchtgrünländer mit oberflächennahen Bodenwasserständen bereits aus der Fläche verschwunden. Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz als aktuell wichtigste Limikolen der Wiesenbrütergemeinschaften der Grünlandmarsch verzeichnen während der letzten beiden Jahrzehnte mit bis zu 50 % Rückgang drastische Bestandseinbrüche. Dennoch ist die Bestandssituation für diese Arten in der Wesermarsch günstiger als in weiten Teilen Niedersachsens und Deutschlands zu bewerten: der Landkreis beherbergt rd. 10 % des deutschen Uferschnepfen-Bestandes. Deshalb hat der Landkreis Wesermarsch eine besondere Verantwortung für die Erhaltung dieser Vogelarten in Niedersachsen und Deutschland. 2.2 Intensive Nutzungen Bestand und Planung Dem Schutzerfordernis der Wiesenvögel stehen sich dynamisch entwickelnde Nutzungsanforderungen an die Landschaft entgegen. Neben der nach wie vor zunehmenden Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft, dem Straßenbau (u. a. Küstenautobahn A 20) und der Siedlungsentwicklung sind dies auch Entwicklungen und Vorhaben im Zusammenhang mit den bundes- und landesweiten Zielen zum Ausbau erneuerbarer Energien: Biomasseerzeugung, Windkraftanlagen (WKA), Freiflächen-Photovoltaik und Netzausbau. Dabei kommt der Windenergie sowohl hinsichtlich des hohen Bedarfs an geeigneten Standorten als auch wegen des Umfangs möglicher Auswirkungen ein besonderer Stellenwert zu. Hieraus resultiert ein kurzfristiger Handlungsbedarf, die raumordnerische Steuerung des Ausbaus der Windenergie im Landkreis Wesermarsch auch naturschutzfachlich zu qualifizieren. Abb. 3: Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe typische Wiesenvögel der Wesermarsch mit deutlichen Bestandsrückgängen (Fotos: W. Rolfes) 23

3 Tab. 2: Bestandstrends ausgewählter Wiesenvögel (Brutbestände) Art, Gefährdung#) in Deutschland / Niedersachsen 2007 Austernfischer * / * Bestand (Anzahl Brutpaare) Deutschland Niedersachsen Landkreis Wesermarsch ) (Trend) 7) ) Trend (+1) k. A. Zunahme < 20 % ), 3) ca ) ), 6) Bekassine 1 / (-2) > 50 % (unsicher) Feldlerche 3 / (=) > 50 % k. A. 600 Großer Brachvogel 1 / (-1) % Kiebitz 2 / (-1) > 50 % Rotschenkel V / (-1) % ) 410 Uferschnepfe 1 / (-1) > 50 % Wachtelkönig 2 / (=) Keine Veränderung < 10 2 #) Gefährdungskategorien: 1 = Vom Aussterben (Erlöschen) bedroht; 2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; V = Vorwarnliste; * = Ungefährdet Quellen: 1) BAUER et al. 2005, 2) NLWKN (2010), 3) KRÜGER & OLTMANNS 2007, 4) 5) BIO-CONSULT 2012/2013 (Landkreis-Flächen ohne Schutzgebiete und Außendeichsflächen), 6) NLWKN 2006 (Gebietsdaten Vogelschutzgebiete) Erläuterungen: 7) Arealveränderung : (+1) Arealgewinn %, (=) Areal unverändert bzw. Veränderungen < 20 %, (-1) Arealverlust %, (-2) starker Arealverlust > 40 % 8) (incl. Vordeichsflächen Jadebusen) Die im geltenden RROP (LANDKREIS WESERMARSCH 2003) auf Basis der Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen ausgewiesenen 15 Vorrangstandorte für die Nutzung der Windenergie mit insgesamt 150 MW Leistung sind inzwischen fast vollständig umgesetzt worden wurde das RROP durch Streichung der Ausschlusswirkung für WKA geändert. In diesem Zuge wurde den Kommunen die Aufgabe zugewiesen, über den Ausschluss von Flächen im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der starken Nachfrage von Investoren nach geeigneten Standorten für den weiteren Ausbau beabsichtigte der Landkreis Wesermarsch zunächst die Teilfortschreibung des RROP, Teilplan Windenergie, mit der Ausweisung neuer Vorrangstandorte u. a. für das Repowering. Diese Absicht ist inzwischen aus organisatorischen Gründen revidiert worden. Nunmehr gibt es einen Beschluss des Kreistags zur Neuaufstellung des gesamten RROP, sodass alle aus der laufenden Neubearbeitung des LRP resultierenden Empfehlungen gebündelt in das RROP einfließen werden. Zur Ermittlung und Abgrenzung raumverträglicher neuer Vorrangstandorte braucht es aktuelle und fachlich fundierte Entscheidungsgrundlagen, auch aus dem Naturschutz und der Landschaftspflege. Die in einem Landschaftsrahmenplan konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der raumordnerischen Abwägung zu berücksichtigen. Der vorliegende Landschaftsrahmenplan ist aus dem Jahr 1992 und mittlerweile in vielerlei Hinsicht nicht mehr aktuell und aussagekräftig. Die Aussagen des RROP 2003, in dem großflächige Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung mit Ausschlusswirkung für die Errichtung von WKA dargestellt 24 sind, basierten auf den inzwischen überholten Daten des damaligen LRP. Eine Fortschreibung / Neubearbeitung des LRP ist daher nicht nur im Hinblick auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sondern auch für die sachgerechte Erfüllung der Aufgaben der Regionalplanung unabdingbar. 3 Vorgehensweise und Methodik Wegen der bestehenden Dringlichkeit von Aussagen zu möglichen Windenergieflächen wurde die Bearbeitung des LRP modular und zeitlich gestaffelt angegangen: Der Hauptteil des LRP (Modul 2) behandelt alle im Landschaftsraum wichtigen Themen der Landschaftsrahmenplanung. Das zeitlich vorgezogene Modul 1 beschäftigt sich ausschließlich mit der Identifizierung avifaunistisch wertvoller Bereiche. Das bedeutet natürlich im Ergebnis auch die Flächen herauszuarbeiten, die für die Anlage von weiteren WKA zumindest bezogen auf die Avifauna mit vergleichsweise geringeren Konflikten behaftet sind. Ziel ist dabei, konkrete flächenbezogene Empfehlungen für die Regionalplanung zu geben, die zur direkten Übernahme in das künftige RROP geeignet sind. Hierzu soll insbesondere die raumordnerische Kategorie Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und Entwicklung mit Ausschlusswirkung für konkurrierende Nutzungen (u. a. Windenergie) genutzt werden, mit der im derzeit gültigen RROP bereits 27 % der Kreisfläche belegt sind. Die wesentlichen Arbeitsschritte zur Identifizierung avifaunistisch schutzwürdiger Bereiche (SWB) einerseits

4 Abb. 4 und 5: Bewertung der Brutgebiete (nach WILMS et al.1997) und der Rastgebiete (nach KRÜGER et al. 2010) und von Negativflächen zur möglichen Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergienutzung andererseits sind: 1. Landkreisweite Erfassung der Brut- und Rastvögel auf Basis vorhandener Daten und gesonderter Kartierungen (berücksichtigt wurden Daten von 2008 bis 2012) 2. Bewertung nach den in Niedersachsen vorgesehenen Bewertungsverfahren für Vorkommen von Brutvögeln ( WILMS et al. 1997, aktualisiert durch BEHM & KRÜ- GER 2013) und von Rastvögeln (KRÜGER et al. 2010, 2013). Resultierende flächenbezogene Wertkategorien sind Brut- bzw. Rastgebiete von lokaler, regionaler, landesweiter, nationaler und nur für Rastgebiete von internationaler Bedeutung. 3. Abgrenzung schutzwürdiger Bereiche (SWB): alle Brutund Rastgebiete mit mindestens regionaler Bedeutung werden als schutzwürdig eingestuft. Dazu kommen im Einzelfall niedriger bewertete Pufferzonen und Entwicklungsbereiche, z. B. innerhalb von Verbindungskorridoren. Ausgenommen werden Siedlungsbereiche, Pufferzonen zu Straßen und anderweitig vorbelastete Flächen. Die schutzwürdigen Bereiche werden in Gebietssteckbriefen beschrieben, als Ergebnis werden jeweils Handlungsempfehlungen ausgesprochen. 4. Vorschläge zur Umsetzung in die Regionalplanung SWB: Abgrenzung von Vorranggebieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung: das sind alle SWB Brutvögel, SWB mit Verbindungsfunktion und SWB für Rastvögel von nationaler und internationaler Bedeutung, die nicht für die Windkraftnutzung zur Verfügung stehen sollen. Abgrenzung von Vorsorgegebieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung: alle SWB für Rastvögel von landesweiter und regionaler Bedeutung. Diese Flächen sind naturschutzfachlich bzw. avifaunistisch weniger bedeutend und unterliegen der Abwägung im Einzelfall. Abb. 6 (links): Schutzwürdige Bereiche und vorhandene Schutzgebiete; Abb. 7 (rechts): Flächenvergleich der Schutzwürdigen Bereiche einschließlich Schutzgebieten nach LRP 1992 und LRP

5 5. Vorschläge zur Umsetzung in die Regionalplanung Negativflächen ohne nachgewiesene Bedeutung als SWB, somit Potenzial- bzw. Angebotsflächen für die Windenergienutzung zur weiteren Abwägung. Die Schritte 3 bis 5 werden von einem Arbeitskreis aus Vertretern der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände und des Regionalplanungsausschusses des Landkreises Wesermarsch begleitet. 4 Ergebnisse Die Brutvogelbestände typischer Wiesenlimikolen haben während der vergangenen drei Jahrzehnte drastische Rückgänge zu verzeichnen (s. Tab. 2). Obwohl die Gefahren der landwirtschaftlichen Nutzungsintensivierung in Grünlandlebensräumen für Bestand und Bruterfolg von Wiesenvögeln während dieses Zeitraums immer wieder beschrieben wurden (z. B. KUSCHERT 1983, ZANG et al. 1995, MELTER 2004) und Schutzbemühungen von Seiten des Naturschutzes auf allen Ebenen initiiert wurden, konnte der Negativtrend auch in der Wesermarsch bisher nicht gestoppt werden. Zu den nutzungsbedingten Rückgangsursachen kommen Flächenverlust und Störwirkungen durch Infrastrukturmaßnahmen hinzu. Dennoch haben viele Teilgebiete des Landkreises weiterhin eine aktuell hohe Bedeutung als Brutgebiet (s. Abb. 4). Da für die Gebietsbewertung neben der (rückläufigen) Anzahl der Brutpaare auch die Einstufung in die Rote Liste maßgeblich ist, zeigt sich angesichts der Verschärfung der Gefährdungssituation für viele Vogelarten in der Flächenbewertung der avifaunistisch bedeutenden Gebiete in der Flächenbilanz ein ähnliches Bild wie Die Flächen mit mindestens regionaler Bedeutung umfassen dabei 19 % der Kreisfläche. Weitere rund 20 % der Kreisfläche werden von EU-Vogelschutzgebieten (VSG) eingenommen, die bereits als Schutzgebiete gesichert sind: NSG Strohauser Plate, LSG Marschen am Jadebusen und LSG Butjadinger Marsch. Bei den Rastvögeln ist die Situation insgesamt differenzierter zu betrachten: viele Bestände sind rückläufig (v. a. Limikolen), aber es gibt auch zahlreiche Arten mit stabilen Beständen sowie einige deutlich zunehmende Rastvogelpopulationen, u. a. von Bläss-, Saat- und Weißwangengans. Auch hier existieren außerhalb der VSG weitere Gebiete internationaler, nationaler, landesweiter oder regionaler Bedeutung (s. Abb. 5). Im Ergebnis haben insgesamt rd. 40 % der Landkreisfläche eine hohe avifaunistische Bedeutung, d. h. sie sind entweder bereits als Schutzgebiete ausgewiesen oder sie stellen Schutzwürdige Bereiche dar (s. Abb. 6). Der Flächenvergleich der Bewertungen von 1992 und 2014 (Abb. 7) zeigt, dass die räumliche Verteilung der avifaunistisch wertvollen Bereiche nur teilweise kon stant geblieben ist. Eine Flächenzunahme ist in Butjadingen im nördlichen Teil des Landkreises zu verzeichnen, der sehr stark vom Rastvogelgeschehen im angrenzenden Abb. 8: Die Neuausweisung von Windkraftanlagen-Standorten soll auf verträgliche Standorte beschränkt bleiben Ziel der Landschaftsrahmenplanung in der Wesermarsch. (Foto: H. Platte) Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer geprägt wird. Die wertvoller Gebiete im mittleren und südlichen Landkreis ist teilweise mit den Folgen von Infrastrukturmaßnahmen (Straßenbau) und in besonderem Maße mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Flächennutzung zu erklären. Die Vorschläge zur Umsetzung der identifizierten Schutzwürdigen Bereiche in das RROP sollen nach vorab erfolgter Beteiligung der Kommunen des Landkreises in der dafür vorgesehenen Karte des LRP Umsetzung des Zielkonzeptes durch die Raumordnung dargestellt werden. 5 Fazit Die Aussagen der Landschaftsrahmenplanung müssen, insbesondere wenn sie als Abwägungsmaterial die Entscheidungen zur Ausweisung von Windenergievorrangstandorten und zum Ausschluss anderer Flächen von der Windenergieerzeugung im RROP stützen sollen, zielgerichtet und fachlich valide sein sowie das gesamte Plangebiet abdecken. Als konkretisierte Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gehen sie nach 10 Abs. 3 BNatSchG in den Abwägungsprozess der Regionalplanung ein. Über die allgemeinen naturschutzfachlichen Zielaussagen hinaus sollte der Landschaftsrahmenplan die Möglichkeiten von fachspezifischen Empfehlungen zu konfliktarmen WKA- Standorten nutzen, die dann im Rahmen der Ermittlung und Abgrenzung von Vorrangstandorten für die Windenergie in den Aufstellungsprozess des RROP einfließen. Ihr Gewicht ist in der regionalplanerischen Abwägung und dem dort gebräuchlichen System von harten und weichen Tabukriterien umso höher, je besser die fachspezifischen Aussagen und Vorschläge naturschutzfachlich begründet sind. Weiterhin sollte deutlich erkennbar sein, dass die Empfehlungen des LRP aus einem landschaftsplanerischen gesamträumlichen Plankonzept abgeleitet wurden. Auf diese Weise können sie auch die rechtlichen Anforderungen an ein schlüssiges gesamträumliches Plankonzept des späteren RROP erfolgversprechend be- 26

6 dienen (vgl. die einschlägige Rechtsprechung des BVerwG seit 2003, zuletzt BVerwG 4 CN 2.12 v ). Die im Landschaftsrahmenplan konkret festgesetzten Ziele dienen selbstverständlich auch der Strategischen Umweltprüfung zum RROP, indem sie dort als fachrechtliche Maßstäbe die Umweltbewertung des Plans mitbestimmen. Die Chance einer gezielten und zeitnahen Vorbereitung der Übernahme wichtiger naturschutzfachlicher Inhalte in das RROP sollte von der niedersächsischen Landschaftsrahmenplanung künftig mehr genutzt werden. Aussagen ursprünglich empfehlenden Charakters können so nach Möglichkeit uneingeschränkt eine höhere Verbindlichkeit erzeugen. 6 Zusammenfassung Im Zuge der Neubearbeitung und Fortschreibung des 1992 erstmals aufgestellten Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Wesermarsch nehmen Aussagen zur beabsichtigten zusätzlichen Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung im Regionalen Raumordnungsprogramm eine zentrale Stellung ein. Da die Brut- und Rastvogelvorkommen der großflächigen Grünland-Graben- Areale wertbestimmend für den Naturschutz sind, werden auf Basis einer flächendeckenden Bestandserhebung avifaunistisch wertvolle Gebiete und darauf aufbauend Schutzwürdige Bereiche identifiziert. Als wirkungsvollste raumordnerische Kategorie zum Schutz dieser Lebensräume wird die Darstellung als Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung empfohlen, mit der eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windkraftanlagen verbunden ist. Das Beispiel zeigt, dass die niedersächsische Landschaftsrahmenplanung die Chance bietet, naturschutzfachliche Inhalte so gezielt und zeitnah aufzuarbeiten, dass sie als gesicherte und damit verbindliche Aussagen in die Regionalplanung übernommen werden können. Diese Chance sollte in Zukunft häufiger genutzt werden. 7 Summary As the regional development plan (RROP) for the Wesermarsch district intends to provide for more areas suitable for wind energy use, the landscape framework plan has to take this into account, especially with respect to the large areas of wet grasslands and ditches providing valuable habitats for breeding and migratory birds. Extensive surveys were conducted on their populations in order to identify areas worthy of protection. To protect these areas from being degraded as habitats, it is recommended to declare them priority areas for grassland management, maintenance, and development in the regional development plan, which would exclude the erection of wind power plants. This example shows that the instrument of the landscape framework plan can be an effective tool to support nature conservation objectives in regional planning. It is therefore recommended to make use of the tool of landscape framework planning more frequently in future years. 8 Literatur BAUER H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER, (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. 3 Bde. Aula-Verlag, Wiebelsheim. BEHM, K. & T. KRÜGER (2013): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen, 3. Fassung, Stand Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 33, Nr. 2 (2/13): BVerwG Bundesverwaltungsgericht 2013: BVerwG 4 CN 2.12 v zur Konzentrationsflächenplanung im Regionalplan Westsachsen php?ent=110413u4cn BIO-CONSULT (2012/2013): Avifaunistische Datenerhebung und -auswertung zur Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Wesermarsch. Unveröff. Gutachten im Auftrag des LK Wesermarsch, Belm. KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel, 7. Fassung, Stand Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27, Nr. 3 (3/07): KRÜGER, T., J. LUDWIG, P. SÜDBECK, J. BLEW & B. OLT- MANNS (2010): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. 3. Fassung. Vogelk. Ber. Niedersachs. 41: KRÜGER, T., J. LUDWIG, P. SÜDBECK, J. BLEW & B. OLT- MANNS (2013): Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. 3. Fassung, Stand Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 33, Nr. 2 (2/03): KUSCHERT, H. (1983): Wiesenvögel in Schleswig-Holstein. Husum. LANDKREIS WESERMARSCH (1992): Landschaftsrahmenplan. Brake. LANDKREIS WESERMARSCH (2003): Regionales Raumordnungsprogramm. Brake. MELTER, J. (2004): Bestandssituation der Wiesenlimikolen in Niedersachsen. In: KRÜGER, T. & P. SÜDBECK: Wiesenvogelschutz in Niedersachsen. Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. H. 41: NLWKN (NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ) (Hrsg.) (2010): Lebensraumansprüche, Verbreitung und Erhaltungsziele ausgewählter Arten in Niedersachsen, Teil I: Brutvögel. Inform.d. Naturschutz Niedersachs 30, Nr. 2 (2/10): STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2013): de_jb09_jahrtabf1.asp, Internet-Recherche am WILMS, U., K. BEHM-BERKELMANN & H. HECKENROTH (1997): Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen, 6. Fassung. Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 17, Nr. 6 (6/97): ZANG, H., G. GROßKOPF & H. HECKENROTH (1995): Die Vögel Niedersachsens. Austernfischer bis Schnepfen. Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. H. B

7 Die Autoren Harald Platte, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege, Jahrgang 1959, Studium an der Universität-Gesamthochschule Paderborn am Standort Höxter Projektleiter und Sachbearbeiter in Ingenieur- und Planungsbüros, Tätigkeit im Sachgebiet Landschaftspflege der niedersächsischen Straßenbauverwaltung NLStBV - Geschäftsbereich Nienburg. Seit 2011 tätig bei Bosch & Partner, Arbeitsschwerpunkte sind landschaftsplanerische Leistungen einschließlich Ausführungsplanung und Umweltbaubegleitung sowie Beratung und Verfahrensmanagement, u. a. im Bereich Erneuerbare Energien / Netzausbau. Harald Platte Bosch & Partner GmbH Lister Damm Hannover h.platte@boschpartner.de Dr. Dieter Günnewig, Dipl.-Geogr., Jahrgang 1958, Planungsgruppe Ökologie + Umwelt, seit 2004 bei der Bosch & Partner GmbH Geschäftsführender Gesellschafter und Büroleiter am Standort Hannover. Arbeitsschwerpunkte sind Gutachten und Planungsbeiträge zur Umweltfolgenabschätzung von Projekten und Plänen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Methodikentwicklung, Themenschwerpunkte Verkehrsinfrastruktur, Energiewende, Landschaftsplanung, Raumordnung, Bauleitplanung, Regionale Energiekonzepte. Dieter Günnewig Bosch & Partner GmbH Lister Damm Hannover d.guennewig@boschpartner.de 28

8 Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/2014 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Entwicklung der Landschaftsrahmenplanung in Niedersachsen Erfahrungsaustausch 2013 Weitere Themen: Rückgang Flechten-Kiefernwälder Neue Veröffentlichungen

9 Tagungsbeiträge Vorwort S. 3 HARMS, A.: Landschaftsrahmenplanung in Niedersachsen Aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Fachbehörde für Naturschutz S. 4 LÖB, S.: Landesweiter Biotopverbund und Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung Der Beitrag der Raumordnung zu Natur- und Klimaschutz S. 12 DAHLMANN, I.: Integration von Klimaschutzzielen in die Landschaftsrahmenplanung Lösung von Zielkonflikten S. 17 PLATTE, H. & D. GÜNNEWIG: Landschaftsrahmenplan Wesermarsch Identifizierung avifaunistisch wertvoller Bereiche zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms, Teilbereich Windenergie S. 22 Weitere Themen FISCHER, P., H. BÜLTMANN, O. V. DRACHENFELS, T. HEINKEN & G. WAESCH Rückgang der Flechten-Kiefernwälder in Niedersachsen seit 1990 S. 54 Neue Veröffentlichungen S. 66 Atlas der Brutvögel in Niedersachsen und Bremen Hirschkäfer Erfassung der Vorkommen in Niedersachsen Ein Nest im Kornfeld Niedersächsisches Artenhilfsprogramm Wiesenweihe Hannoversche Moorgeest Ein LIFE+ Projekt des Landes Niedersachsen Der Jahresbericht 2013 des NLWKN Infomaterial zu Wespe, Hornisse und Co. IMBROCK, F.: Biotopverbund in der Stadt Hildesheim Ein Praxisbeispiel aus der Landschaftsplanung S. 29 PREISS, A.: Neuaufstellung des Landschaftsprogramms für die Freie Hansestadt Bremen Zielkonzept und Maßnahmenplanung S. 41 HOPPENSTEDT, A.: Identitätsstiftende Landschaftsplanung Erwartungen an die Europäische Landschaftskonvention S. 50 2

10 Impressum Herausgeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Fachbehörde für Naturschutz Der Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen erscheint mindestens 4 x im Jahr. ISSN Abonnement: 15,- / Jahr. Einzelhefte 4,- zzgl. Versandkostenpauschale. Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. Für den sachlichen Inhalt sind die Autoren verantwortlich. 1. Auflage 2014, Bezug: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Naturschutzinformation Postfach , Hannover naturschutzinformation@nlwkn-h.niedersachsen.de Tel.: 0511 / Fax: 0511 / > Naturschutz > Veröffentlichungen Grafische Bearbeitung: Peter Schader, NLWKN Naturschutz Titelbild: Gestaltung Peter Schader, unter Verwendung von Fotos von F. Imbrock, G. Mühlner u. W. Rolfes Summaries: Dr. Annika Frech & Thomas Herrmann, NLWKN Naturschutz Schriftleitung: Manfred Rasper, NLWKN Naturschutz

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