Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement
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- Arwed Dresdner
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1 Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Prof. Dr. Dr. M. Niehaus Herbert-Lewin-Str Köln Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX wurde 2004 für alle Betriebe und Dienststellen verbindlich eingeführt: Der Arbeitgeber soll möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit behinderter als auch nichtbehinderter Beschäftigter, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, einleiten. Da bisher noch keine systematisch gewonnenen Erkenntnisse zum Umsetzungsstand, der Praktikabilität und der innerbetrieblichen Akzeptanz des BEM vorliegen, wird diese Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt. Mit der Befragung soll untersucht werden, wie das BEM in der Praxis umgesetzt wird und welche Möglichkeiten und Grenzen sich daraus ergeben. Insbesondere sind die Faktoren von Interesse, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement begünstigen und in der Praxis zum Erfolg führen. An der Befragung, können Betriebe und Dienststellen mit und ohne Erfahrung im Bereich betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement teilnehmen. Ihre Angaben werden vertraulich und anonym behandelt. Falls Sie Fragen zur Studie haben, wenden Sie sich bitte an Britta.Marfels@uni-koeln.de oder Gudrun.Vater@uni-koeln.de Projektteam: Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Universität Köln: Dipl.-Psych. B. Marfels Prof. Dr. Dr. M. Niehaus Dipl.-Psych. G.E. Vater Unternehmensberatung J. Magin: Dr. E. Werkstetter
2 1. Die Person, die den Fragebogen ausfüllt, gehört folgender Personengruppe an: Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an oder ergänzen Sie bei Sonstige. Geschäftsführung/Unternehmensleitung Personalabteilung Betriebs- und Personalrat Schwerbehindertenvertretung ( 96, 97 SGB IX) Beauftragte(r) des Arbeitgebers ( 98 SGB IX) Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) Betroffene Person Sonstige 2. Wie viele Beschäftigte hat dieser Betrieb/ diese Dienststelle bzw. Niederlassung insgesamt? bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte 3. Wie viel Prozent der Belegschaft sind älter als 50 Jahre? bis 10% bis 20% bis 30% bis 40% bis 50% über 50% 4. Wie viel Prozent der Belegschaft sind schwerbehindert? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an weniger als 2% 2-5% mehr als 5% 5. Welchem Bereich gehört dieser Betrieb/ diese Dienststelle an? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an Handwerk Handel Fertigung Dienstleistung Verwaltung Sonstiges
3 6. In welchem Bundesland ist dieser Betrieb/ diese Dienststelle angesiedelt? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 7. Wie groß ist die Region, in der dieser Betrieb/ diese Dienststelle angesiedelt ist? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an ländlich (bis Einwohner) Kleinstadt ( Einwohner) Mittelgroße Stadt ( Einwohner) Großstadt (ab Einwohner) 8. Gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle Ansprechpersonen oder Strukturen für den Bereich Gesundheit bzw. gesundes Altern im Betrieb? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an 9. Wenn : Welche Ansprechpersonen oder Strukturen für den Bereich Gesundheit bzw. gesundes Altern im Betrieb gibt es? Mehrfachantworten sind möglich. Werks- oder Betriebsärztlicher Dienst Betriebs-/ Personalrat Schwerbehindertenvertretung Beauftragte(r) für Arbeitssicherheit ( 22 SGB VII) Unternehmensleitlinien für eine altersgerechte Personalentwicklung Unternehmensleitlinien zur sozialen Verantwortung Diversity Management kooperativer Führungsstil individuelle Arbeitsplanung (flexible Gestaltung von Arbeitszeit/-pensum/-rhythmus) altersgerechte Weiterbildungskonzepte Betriebliches Gesundheitsmanagement Kooperationen mit Rehaträgern (z. B. Krankenkassen,.) Sonstiges
4 10. Welche Informationsveranstaltungen oder Broschüren gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle zur Gesundheitsprävention? Mehrfachantworten sind möglich. Stressbewältigung Bewegung Ernährung Sucht psychische Erkrankungen Sonstiges keine 11. Welche Maßnahmen der Gesundheitsprävention gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle? Mehrfachantworten sind möglich. Stressbewältigung Bewegungsangebote Ernährungsberatung/ -kurse Suchtprävention psychologische Beratung Sonstige Maßnahmen keine 12. Welche Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle? Mehrfachantworten sind möglich. individuelle Gestaltung von Arbeitsabläufen wechselnde, lernförderliche Arbeitsaufgaben Begrenzung der Verweildauer von Beschäftigten auf alterskritischen Arbeitsplätzen (starke Belastungen, Monotonie) ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze Weiterbildung von Führungskräften (Gesundheit als Führungsaufgabe) Beteiligung der Mitarbeiter bei wichtigen Fragen, die Ihre Arbeit betreffen Erfassung der Anforderungsprofile Erfassung des Qualifizierungsbedarfs der Beschäftigten Klima des Vertrauens, Alter und Krankheit sind keine Tabuthemen Gesundheitszirkel Sonstige Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung :. keine
5 13. Wie war die Bereitschaft der Beschäftigten die angebotenen Informationen oder Maßnahmen anzunehmen? Bitte kreuzen Sie bei den Informationen/ Maßnahmen, die Sie angeboten haben, das Zutreffende an. Wenn Sie keinerlei Informationen angeboten oder Maßnahmen durchgeführt haben, dann gehen Sie bitte zu Frage 14: Gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle ein Integrationsteam? Informationsveranstaltungen oder Broschüren eher neutral eher Stressbewältigung (Information) Bewegung (Information) Ernährung (Information) Sucht (Information) psychologische Erkrankungen (Information) Sonstiges (Information) Maßnahmen der Gesundheitsprävention eher neutral eher Stressbewältigungsseminar Bewegungsangebote Ernährungsberatung/-kurse Suchtprävention psychologische Beratung Sonstige Maßnahme Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung eher neutral eher individuelle Gestaltung von Arbeitsabläufen (Zeitsouveränität, Handlungs- und Entscheidungsspielräume) wechselnde, lernförderliche Arbeitsaufgaben Begrenzung der Verweildauer von Beschäftigten auf alterskritischen Arbeitsplätzen (starke Belastungen, Monotonie) ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze Weiterbildung von Führungskräften (Gesundheit als Führungsaufgabe) Beteiligung der Mitarbeiter bei wichtigen Fragen, die ihre Arbeit betreffen kontinuierliche Erfassung der Anforderungsprofile kontinuierliche Erfassung des Qualifizierungsbedarfs Klima des Vertrauens, Alter und Krankheit Gesundheitszirkel Sonstige Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung 14. Gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle ein Integrationsteam?
6 15. Wer ist daran beteiligt? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftsführung Personalabteilung Betriebs-/Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sonstige 16. Welche konkreten Maßnahmen zur Integration erkrankter Beschäftigter bietet dieser Betrieb/ diese Dienststelle an? Mehrfachantworten sind möglich. Organisierung eines Arbeitsversuchs Erstellung eines Anforderungsprofils für den Arbeitsplatz Erstellung eines Fähigkeitsprofils des Beschäftigten Anpassung der Arbeitsaufgaben Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes Verringerung der Arbeitszeit Reduzierung der Arbeitsbelastung Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerbetriebliche berufliche Qualifizierung externe berufliche Qualifizierung stufenweise Wiedereingliederung Sonstiges keine Maßnahmen 17. Wie war die Bereitschaft der Beschäftigten die angebotenen Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung anzunehmen? Mehrfachantworten sind möglich. Wenn Sie keine Maßnahmen durchgeführt haben, dann gehen Sie bitte zu Frage 18: Wann wird dieser Betrieb/ diese Dienststelle im Durchschnitt bei erkrankten Beschäftigten aktiv? eher neutral eher Organisierung eines Arbeitsversuchs Erstellung eines Anforderungsprofils für den Arbeitsplatz Erstellung eines Fähigkeitsprofils des Beschäftigten Anpassung der Arbeitsaufgaben Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes Verringerung der Arbeitszeit Reduzierung der Arbeitsbelastung Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerbetriebliche berufliche Qualifizierung externe berufliche Qualifizierung stufenweise Wiedereingliederung sonstige Maßnahmen der Wiedereingliederung
7 18. Wann wird dieser Betrieb/ diese Dienststelle im Durchschnitt bei erkrankten Beschäftigten aktiv? nach 1 Woche nach 2 Wochen nach 3 Wochen nach 4 Wochen nach 5 Wochen nach 6 Wochen später überhaupt nicht 19. Wenn aktiv: In welcher Form wird dieser Betrieb/ diese Dienststelle aktiv? 20. Werden bzw. wurden in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle Krankenrückkehrgespräche durchgeführt? 21. Wenn : Wie war die Akzeptanz von Seiten der Beschäftigten? eher neutral eher Akzeptanz der Mitarbeiter 22. Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle bereits thematisiert worden? 23. Wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX schon einmal durchgeführt?
8 24. Wenn : Seit wann wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt? 25. Wie viele BEM-Fälle wurden bislang in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle durchgeführt? 26. Ist in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle geplant, in der nächsten Zeit Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durchzuführen? Die folgenden Fragen beziehen sich direkt auf das betriebliche Eingliederungsmanagement. Bitte beantworten Sie die nächsten Fragen nur, wenn Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement thematisiert, geplant oder durchgeführt haben. Ansonsten fahren Sie bitte mit der letzten Frage 53 fort: Gibt es Punkte, die Ihnen wichtig sind und nicht angesprochen wurden? Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Kritik? 27. Wie wurde bzw. wird die Belegschaft über das Betriebliche Eingliederungsmanagement informiert? Mehrfachantworten sind möglich. Aushang persönliches Anschreiben Rundbrief Belegschaftsversammlung Sonstiges es wurde nicht informiert 28. Gibt es eine Person, die im Sinne des 84 Abs. 2 SGB IX für die Überwachung der Arbeitsunfähigkeits-Daten der Beschäftigten hinsichtlich der 6-Wochen-Frist zuständig ist? 29. Werden erkrankte Beschäftigte nach 6 Wochen angesprochen? Mehrfachantworten sind möglich.
9 30. Durch wen erfolgt die Erstansprache im Erkrankungsfall? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftsführung Personalabteilung Betriebs-/ Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/ Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) Sonstige 31. Wie erfolgt die Erstansprache der erkrankten Beschäftigten? schriftlich im direkten Gespräch telefonisch 32. Wird die betroffene Person auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen? 33. Wer informiert die betroffene Person über die Freiwilligkeit der Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftführung Personalabteilung Betriebs-/Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) Sonstige 34. Wird die betroffene Person auf Art, Umfang und Verwendung der im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements erhobenen Daten hingewiesen?
10 35. Wer hat Zugang zu den im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements erhobenen Daten? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftsführung Personalabteilung Betriebs-/ Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/ Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) betroffene Person Sonstige 36. Wie wird mit den erhobenen Daten nach Abschluss des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verfahren? Mehrfachantworten sind möglich. Daten werden vernichtet Aufbewahrung in spezieller BEM Akte Aufbewahrung in Personalakte Aufbewahrung beim betriebsärztlichen Dienst muss noch geklärt werden Sonstiges 37. Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Bestandteil einer Integrationsvereinbarung? 38. Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Bestandteil einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung?
11 39. Gibt es ein standardisiertes Vorgehen für die Arbeit mit dem Betrieblichem Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX z.b.? Mehrfachantworten sind möglich. Ablaufplan Formblätter konkrete Ansprechpartner formalisierter Umgang mit den erhobenen Daten Sonstiges Keines 40. Nutzt dieser Betrieb/ diese Dienststelle bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements externe Unterstützungsmöglichkeiten? 41. Bei welcher Institution oder Person holt sich dieser Betrieb/ diese Dienststelle Unterstützung? Mehrfachantworten sind möglich. Krankenkassen Rentenversicherung Integrationsamt Integratonsfachdienst Berufsgenossenschaft Berufsförderungswerke Unfallversicherung Gemeinsame Servicestelle Rechtsanwaltschaft Unternehmensberatung Sonstige 42. Hat dieser Betrieb/ diese Dienststelle im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien oder einen Bonus bei den Rehabilitationsträgern oder Integrationsämtern beantragt?
12 43. Die gesetzliche Regelung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sieht eine Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Beschäftigten vor. Wie ausgeprägt ist/ war die Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Personen Ihrer Einschätzung nach? eher neutral eher Zustimmung der betroffenen Personen 44. Was könnte Ihrer Meinung nach zur Erhöhung der Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Beschäftigten beitragen? 45. Konnte in den durchgeführten BEM-Fällen ein leistungsgerechter Einsatz des Beschäftigten erreicht werden? zum Teil 46. Wenn zum Teil: In wie viel Prozent der Fälle? 47. Worauf hat sich Ihrer Einschätzung nach die Einrichtung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements positiv ausgewirkt? Mehrfachantworten sind möglich. Rückgang des Krankenstandes Verbesserung des Betriebsklimas Rückgang krankheitsbedingter Kündigungen Rückgang der Fluktuation der Beschäftigten Engagement der Beschäftigten für den Betrieb/ die Dienststelle Sonstiges 48. Gibt es Ihrer Einschätzung nach negative Auswirkungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements?
13 49. Welche negative Auswirkungen gab oder gibt es? 50. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Wirkungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements auf Kosten-Nutzen? 51. Wie ist die Einschätzung? die Kosten sind höher als der Nutzen der Nutzen ist höher als die Kosten 52. Welche Größen wurden zur Beurteilung der Kosten-Nutzen-Analyse herangezogen? 53. Gibt es Punkte, die Ihnen wichtig sind und nicht angesprochen wurden? Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Kritik? Sie sind am Ende angekommen Vielen Dank für Ihre Unterstützung Über die Ergebnisse dieser Studie können Sie sich im Herbst 2007 auf der Homepage der Universität Köln informieren Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Prof. Dr. Dr. M. Niehaus
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