Konzept der Integrativen Lerngruppen der Gesamtschule Fröndenberg

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1 Konzept der Integrativen Lerngruppen der Gesamtschule Fröndenberg Die Lehrkraft der allgemeinen Schule und die Lehrkraft der Förderschule unterrichten, fördern und planen in ständiger Kooperation Ein Konzept zur integrativen/inklusiven Erziehung in einer Regelschule erfordert das Einverständnis und die Bereitschaft der gesamten Schulgemeinde, hieran mitzuarbeiten und dies zu unterstützen. Die Gesamtschule Fröndenberg versteht sich als Schule ohne Ausgrenzung und sieht in der Integrativen Lerngruppe die Chance, Menschen in ihrer Andersartigkeit wahrzunehmen, zu akzeptieren und zu respektieren. Der Blick für die individuelle Einzigartigkeit aller Schüler wird geschärft. Lernen mit anderen auszukommen, die anders sind so anders wie man selbst (Hartmut von Hentig) Nicht zu allen Zeiten von allen Schülerinnen und Schülern kann das Gleiche erwartet und erreicht werden. Wir beschreiten zahlreiche Wege zur individuellen Förderung, wobei alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse gefördert werden.

2 1. Ziele der Integrativen Lerngruppe Die Gesamtschule ist ein Interaktions- und Kommunikationsort, an dem gemeinschaftliches Denken und Handeln ebenso einen hohen Stellenwert genießen wie individualisierende Lern- und Arbeitsprozesse. Dies setzt von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer voraus, dass sie Kinder in ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen fördern und sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahrnehmen. Der Grundgedanke Nicht alle Kinder einer Klasse können zur gleichen Zeit das Gleiche lernen und die gleichen Ziele erreichen gilt für eine Integrative Lerngruppe ganz besonders. Es gilt eine Balance zu finden zwischen individuellen Lernangeboten einerseits und gemeinsamen Lernsituationen andererseits. Die Ziele der Integrativen Lerngruppe im Einzelnen: Ziel der Integrativen Lerngruppe ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler sozial in die Klassengemeinschaft integriert werden. Sie müssen sich in dieser Gemeinschaft wohl fühlen, damit sie Schulfreude und Lernmotivation aufbauen und festigen können. Insgesamt sollte der Unterricht so gestaltet werden, dass selbstständiges, und eigenverantwortliches Lernen ermöglicht wird. Aus der Konfrontation mit der Andersartigkeit soll die Bereitschaft zu Toleranz und Akzeptanz des Anderen erwachsen. Alle Beteiligten können und sollen miteinander und voneinander lernen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass jeder ob mit oder ohne Behinderung - seine individuellen Stärken und Schwächen hat und dass viele vermeintliche Hindernisse durch gegenseitige Hilfestellung überwunden werden können. Ziel ist eine Förderung aller Schüler gemäß ihrer individuellen Lernvoraussetzungen, d.h. alle Kinder auch besonders leistungsstarke - lernen niveaudifferenziert am gleichen gemeinsamen Lerngegenstand. 2. Rechtliche Grundlagen Nr. 3 Integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I (RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v (ABl. NRW. S. 218) * bereinigt). Einrichtung In einer Integrativen Lerngruppe sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden. Für Integrative Lerngruppen ( 20 Abs. 8 SchulG BASS 1 1) gelten grundsätzlich die Klassenbildungswerte der VO zu 93 Abs. 2 SchulG (BASS Nr. 1). Die Schule kann gemäß 6 Abs. 2 VO zu 93 Abs. 2 SchulG von der Bandbreite abweichen, sofern die Unterrichtsversorgung nach der Stundentafel innerhalb der Jahrgangsstufe gesichert werden kann. Aufnahme Die Aufnahme in eine Integrative Lerngruppe setzt einen Antrag der Eltern voraus ( 37 Abs. 1 AO-SF). Die Schulaufsichtsbehörde bittet die Eltern einen Antrag bis zum 15. Februar zu stellen, wenn die Schülerin oder der Schüler zu Beginn des nächsten Schuljahres aufgenommen werden soll.

3 Unterricht Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet ( 37 Abs. 2 AO-SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle sonderpädagogische Förderpläne erstellt und fortgeschrieben ( 19 Abs. 6 AO-SF). 3. Rahmenbedingungen für Integrative Lerngruppen an der GSF An der Gesamtschule Fröndenberg werden seit Jahren Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zielgleich unterrichtet. Diese Förderung unterscheidet sich jedoch grundsätzlich von der Förderung in der Integrativen Lerngruppe, da hier auch zieldifferenter Unterricht nach den Richtlinien der Förderschule angeboten wird. Für die Integrative Lerngruppe gelten wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Grundsätze der Schulorganisation und der Unterrichtsgestaltung. Das betrifft vor allem den Stundenplan, die Klassenstärke und den Lehrereinsatz. Trotzdem halten wir bestimmte Rahmenbedingungen für unumgänglich: Die Integrative Lerngruppe hat in der Regel nicht weniger als fünf und nicht mehr als sieben Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bis zu 19 Regelschülerinnen und schüler. ist in das Jahrgangskonzept der Schule einbezogen. Die Schülerinnen u. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehören einer Jahrgangsklasse an. arbeitet zieldifferent nach den Richtlinien der Allgemeinen Schule und den Richtlinien der entsprechenden Förderschule. wird geleitet von einer Lehrkraft der Allgemeinen Schule und einer Lehrerin/ einem Lehrer für Sonderpädagogik. der Unterricht in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch erfolgt grundsätzlich im Teamteaching (Doppelbesetzung). die Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch (ab Klasse 7) sowie Deutsch (ab Klasse 8) ist für die Integrativen Lerngruppen mit Beschluss der Schulkonferenz aufgehoben ermöglicht den Lehrkräften individuell und flexibel zwischen Formen der äußeren Differenzierung, der vollständigen Integration bzw. einer Mischform aus beiden zu entscheiden. die pädagogischen Entscheidungen über Bildungsgänge und die Formen integrativen Lernens obliegen dem Team der Lehrkräfte der Integrativen Lerngruppe. 3.1 Personelle Voraussetzungen Die Integrative Lerngruppe soll grundsätzlich von einem Klassenlehrerteam geleitet werden. Dieses Team besteht im Idealfall aus zwei Lehrkräften der Gesamtschule und einem Lehrer für Sonderpädagogik. Die in den Integrativen Lerngruppen tätigen Sonderpädagogen gehören dem Kollegium der Gesamtschule an. Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Gesamtschule nimmt die Vorgesetztenfunktion wahr. Die Dienstaufsicht liegt bei der Dienstaufsicht für die Allgemeine Schule, in fachaufsichtlichen Fragen wird die Fachaufsicht für die Förderschulen hinzugezogen. Die beteiligten Lehrpersonen verständigen sich in einem fortlaufenden Prozess über didaktisch-methodische Entscheidungen und Fördermöglichkeiten aller Schüler,

4 wenngleich die am jeweiligen Bildungsgang orientierte Leistungsbewertung und Förderplangestaltung unter Federführung der für den jeweiligen Bildungsgang ausgebildeten Lehrkraft geschieht. Die Wochenstundenzahl des Lehrers für Sonderpädagogik in der Integrativen Lerngruppe orientiert sich an der Stundenzuweisung pro Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bei sechs Schülern á 2,5 WS beträgt sie 15 Stunden. Außerdem wird auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei Bedarf zusätzlich durch die Schulsozialarbeiter der GSF reagiert. Hiermit sind insbesondere Themen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Begleitung und Betreuung außerhalb des Unterrichts gemeint. Das Klassenlehrerteam soll durch möglichst wenige weitere Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die sich bereit erklärt haben, in dieser Klasse zu unterrichten, ergänzt werden. Diese Kolleginnen und Kollegen sind regelmäßig über pädagogische Entscheidungen zu informieren und sollten bereits im vorangegangenen Schuljahr in der Integrativen Lerngruppe des betreffenden Jahrgangs hospitiert haben. Außerdem sollten im zweiten Halbjahr der 4. Klasse im Sinne einer angemessenen Diagnostik und Förderplangestaltung verbindliche Übergabegespräche mit der GU-Kraft der Grundschulen stattfinden. 3.2 Räumliche und sächliche Voraussetzungen Der Integrativen Lerngruppe sollte stets ein zusätzlicher Raum für Förder- und Differenzierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. So können die Kinder getrennt oder gemeinsam unterrichtet werden, und ein Wechsel bzw. ein individueller Rückzug ist auch während einer Unterrichtsstunde möglich. Weiterhin sollen durch markierte Zonen unterschiedliche Aktionsfelder vorgegeben sein, die Rückzugsmöglichkeiten, Arbeitszonen und Zonen für die Verwirklichung von Unterrichtskonzepten (Wochenplan, Freiarbeit, Werkstattarbeit, kooperatives Lernen, ) bieten. Die Klassenleitung verfügt über besondere Etatmittel für eine angemessene Ausstattung mit Förder-, Anschauungs- und Einzelarbeitsmaterialien. Eine elektronische Tafel sowie ausreichender Computer- und Internetzugang sind zu empfehlen, da insbesondere diese Medien ein hohes Maß an individueller Förderung ermöglichen. 4. Zieldifferenzierter Unterricht Individuelle Förderung Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehören der jeweiligen Regelklasse (Integrative Lerngruppe) an und nehmen uneingeschränkt am Schulleben teil. Allerdings werden die Schülerinnen und Schüler der integrativen Klasse zieldifferenziert unterrichtet, den nicht alle Kinder insbesondere in einer integrativen Lerngruppe - können zur gleichen Zeit das Gleiche lernen und die gleichen Ziele erreichen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden nach den Richtlinien und Lehrplänen der entsprechenden Förderschule, die übrigen Schülerinnen und Schüler werden nach den Lehrplänen der Allgemeinen Schule unterrichtet und bewertet (zieldifferente Integration). Im Rahmen einer solchen zieldifferenten Förderung prüfen bei der Unterrichtsvorbereitung die beteiligten Lehrkräfte, ob und in welchen Unterrichtsphasen die Klasse gemeinsam unterrichtet werden kann. Große Chancen für gemeinsame Unterrichtsarbeit werden vor allem in den Fächern Sport, Musik, Kunst, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, NW, und GL gesehen. Aber auch in den anderen Fächern (Mathe, Deutsch, Englisch) wird bei jedem Unterrichtsthema geprüft, ob Teile oder auch Methoden (z.b. ein Projekt) integrativ abgehalten werden können. Es gilt, das Gleichgewicht zu finden zwischen individuellen Lernangeboten einerseits und gemeinsamen Lernsituationen andererseits. Ist ein gemeinsamer Unterricht nicht möglich, so werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Regelschülern mit einem besonders hohen allgemeinen Förderbedarf im Differenzierungsraum unterrichtet, oder sie arbeiten im Rahmen verschiedener Freiarbeitsangebote selbstständig im Klassenraum. Darüber hinaus wird vor allem die soziale Integration durch besondere, nicht unterrichtstypische Lernarrangements gefördert und begleitet, denn für Schülerinnen

5 und Schüler sind und waren schon immer die Zeiten, die sie außerhalb von Unterricht in der Schule verbringen, wesentlich und prägend für soziale Kontakte und Beziehungen. Die Pausengestaltung, die Wandertage, die Klassenfahrt, aber auch Klassenprojekte fördern den Aufbau sozialer Kompetenzen wie der Kommunikationskompetenz und der Konfliktkompetenz. Hier werden soziale Verhaltensweisen eingeübt und trainiert. In der Integrativen Lerngruppe der GSF kommt diesem Bereich deshalb eine besondere Bedeutung zu. Angeleitet vom Klassenlehrerteam haben besondere erlebnispädagogische Arrangements (Tiefseilgarten, Geocaching, ), soziale Kompetenztrainings (Lions Quest) und gruppenförderliche Übungen der Theaterpädagogik einen besonderen Stellenwert. Die Klassenpflegschaft der integrativen Lerngruppe wird an der integrativen Arbeit intensiv beteiligt, um Missverständnissen von vornherein entgegen zu wirken. Die Eltern der Integrationsklasse sollten über die Entwicklung der Gesamtgruppe als auch über die ihres Kindes Rückmeldung erhalten. Somit kann Ängsten, z.b. ob das eigene Kind durch die Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterrichtsstoff versäumt o.ä., frühzeitig entgegengewirkt werden. Lernchancen, die auch die Schülerinnen und Schüler anderer Klassen einbeziehen, können sich im Bereich der Arbeitsgemeinschaften ergeben. 4.1 Berufswahlorientierung/Berufsvorbereitung Eine vertiefte Berufswahlorientierung, die die besonderen Bedürfnisse der sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schüler aufgreift, wird im Berufswahlfahrplan der Gesamtschule berücksichtigt. Bausteine einer solchen vertieften BWO sind das Hinzuziehen des Reha-Beraters der Agentur für Arbeit, die Möglichkeit zur Teilnahme am KLAr-Projekt der Werkstatt im Kreis Unna (Kompetenzen für Leben und Arbeit), der Werkstatt-Tag als Möglichkeit zusätzlicher Praktika und verbindliche Projekte der BWO (Kick-off-Beruf, Potentialanslyse). 4.2 Abschlüsse Grundsatz ist, dass in allen Förderschwerpunkten mit Ausnahme der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung die Schülerinnen und Schüler zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen geführt werden. Die Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen der Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung erhalten nach Maßgabe der AO-SF eigene Abschlüsse. Der Förderschwerpunkt Lernen, auf den sich die Integrative Lerngruppe der Gesamtschule Fröndenberg zunächst beschränkt, ist so zu organisieren, dass am Ende der Klasse 10 der Förderschulabschluss oder ein Abschluss ermöglicht wird, der dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertig ist. Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt und fortgeschrieben. 5. Evaluation Das Konzept zur Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe soll auf der Ebene der Prozess-, Ergebnis- und Kontextqualität evaluiert werden. Die Prozessqualität umfasst die Merkmale des auf der Basis des Konzepts realisierten Unterrichts wie Unterrichtsformen, Differenzierung, individuelle Förderung und die Merkmale der anderen Bereiche schulischer Arbeit wie Förderplanung, Kooperation der beteiligten Personen, Beratung, Elternarbeit. Die Ergebnisqualität umfasst die Wirkungen der schulischen Arbeit und kann z.b. an den erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im fachlichen und emotional/sozialen Bereich überprüft werden. Die Kontextqualität umfasst die schulischen Rahmenbedingungen wie Ausstattung mit personellen und sächlichen Ressourcen und die Qualifikationen und Einstellungen der beteiligten Lehrkräfte. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und ggf. Modifikation des Konzepts erfordert einerseits eine formative Evaluation, die mitlaufend in den ersten Jahren in eigens

6 hierfür angesetzten und im Stundenplan vermerkten Sitzungen der beteiligten Lehrkräfte stattfinden soll, andererseits eine summative Evaluation, um nach Ablauf eines jeden Schuljahres das Konzept und dessen Umsetzung im Sinne einer Bestandsaufnahme nach den o.g. Qualitätsebenen zu bewerten. Hieran sind dringend alle nachfolgenden Klassenlehrertams zu beteiligen. Ein Erfahrungsaustausch mit jenen Integrationsschulen, die ebenfalls Integrative Lerngruppen eingerichtet haben, ist empfehlenswert, zumal entsprechende Kontakte zu Beginn der Pilotphase im Rahmen einer Auftaktveranstaltung in Kierspe geknüpft wurden. Möglichkeiten der themen- und fachspezifischen Qualifizierung über Fortbildungsveranstaltungen sind wünschenswert.

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