Konzept für den. Gemeinsamen Unterricht. an der GGS Rösrath
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- Ute Flater
- vor 6 Jahren
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1 Konzept für den Gemeinsamen Unterricht an der GGS Rösrath Rösrath, den 1. September 2010
2 Inhalt 1 Einleitung Rahmenbedingungen für den GU an der GGS Rösrath Diagnostik Der Unterricht in den GU-Klassen der GGS Rösrath Aufgabenbereiche des Sonderpädagogen Gemeinsamer Unterricht in verschiedenen Organisationsformen Förderplanung Zusammenarbeit der Lehrkräfte... 7
3 Einleitung Der Gemeinsame Unterricht (GU) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf hat an der GGS Rösrath eine lange Tradition. Was als Einzelintegrationen in nur wenigen Klassen begann, hat sich im Laufe der Zeit ausgeweitet. Im Moment werden 24 Kinder, hauptsächlich mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Körperliche und motorische Entwicklung in acht Klassen unterrichtet. An unserer Schule arbeiten drei SonderpädagogInnen in Teams mit den GrundschullehrerInnen zusammen und werden bedarfsgerecht eingesetzt. Dies kommt allen Kindern zugute. Wir verstehen den GU als weiteren Schritt auf dem Weg zu einer Schule für alle. Das folgende Konzept beschreibt den Stand des Gemeinsamen Unterrichts zum heutigen Zeitpunkt. Es wird fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt. Rahmenbedingungen für den GU an der GGS Rösrath Das Konzept der GGS Rösrath sieht vor, dass die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig im Klassenverband gefördert werden. Dies hat Vorteile für alle Seiten. Die GU-Kinder werden nicht in eine Sonderrolle gedrängt, die bei Einzelförderung außerhalb des Klassenverbandes entstehen könnte. Außerdem ist eine breitgefächerte Förderung jedes einzelnen Kindes möglich (Fördern und Fordern). Für alle Kinder ist es angenehm größtenteils zwei Ansprechpartner im Unterricht zu haben. Da die Klasse in der Unterrichtsplanung und -durchführung als Ganzes betrachtet wird, findet eine kontinuierliche Förderung aller Kinder statt. Jedem GU-Kind steht eine bestimmte Anzahl an Förderstunden zu. Um in einer Klasse möglichst häufig mit zwei Lehrkräften im Team unterrichten zu können, werden ca. 5 Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten in einer Klasse zusammengefasst. Aufgrund der unterschiedlichen Förderschwerpunkte einer GU-Klasse achten wir bei der Stundenplangestaltung darauf, dass die Anzahl der FachlehrerInnen möglichst gering ist. Die FachlehrerInnen stehen im regelmäßigen Austausch mit den KlassenlehrerInnen und werden von den SonderpädagogInnen unterstützt. Die GGS Rösrath hat ein Konzept bei dem im Krankheitsfall die SonderpädagogInnen nur in ausgewogenem Verhältnis für Vertretungsstunden eingesetzt werden. Diagnostik Schuleingangsdiagnostik Für unsere Schulneulinge und ihre Eltern finden im September die Tage der offenen Tür statt. Zeitgleich gibt es einen Info-Elternabend für die neuen Schulkinder. Hier erfahren die Eltern alles Wissenswerte über unsere Schule und können im Anschluss an den allgemeinen Teil noch Fragen an die LehrerInnen stellen. Während der Tage der offenen Tür liegen die Listen für einen Schulanmeldungstermin aus. Eltern mit Kindern, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, können im Rahmen der Besuchstage schon mit den SonderpädagogInnen ins Gespräch kommen und sich unsere GU- Klassen ansehen. Die Schuleingangsdiagnostik wird von den GrundschullehrerInnen und SonderpädagogInnen durchgeführt, sodass die Eltern direkt Termine bei den SonderpädagogInnen vereinbaren können. Wünschenswert ist es, wenn zu dem ersten Termin bereits Unterlagen vom Kindergarten oder vom Frühförderzentrum mitgebracht werden. Die SonderpädagogInnen führen mit dem Kind die Schuleingangsdiagnostik durch. Da hierfür jedoch nur eine begrenzte Zeit besteht, werden alle Kinder, bei denen voraussichtlich ein Antrag auf sonderpädagogische Förderung (AOSF) eingeleitet wird zu einer dreitägigen Hospitation an unsere Schule eingeladen. Im Anschluss an diese Hospitation findet ein ausführliches Gespräch mit den Eltern statt. Es wird besprochen, welche Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die Schule sinnvoll erscheinen und ob ein AOSF eingeleitet wird.
4 Dies geschieht in enger Absprache mit den KindergärtnerInnen, die das Kind sehr gut kennen. Wird ein AOSF eingeleitet, so bereiten die SonderpädagogInnen den Antrag unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen der Eltern, des Kindergartens und anderer beteiligter Institutionen (Therapeuten oder Frühförderzentren) vor. Die Eltern werden ausführlich über das Verfahren informiert. Eröffnung des AOSF durch die Schule bzw. die Eltern Anamnesegespräch mit den Eltern Hospitation im Kindergarten Durchführung diverser Tests in Bezug auf den angenommenen sonderpädagogischen Förderbedarf Gespräche mit TherapeutInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen Schulärztliche Untersuchung Abschlussgespräch AOSF während der Schulzeit Im Rahmen der flexiblen Schuleingangsphase haben alle Kinder drei Jahre Zeit die Klassen eins und zwei zu durchlaufen. Durch unseren jahrgangsübergreifenden Unterricht besteht hier eine große Flexibilität, sodass alle Kinder in ihrem eigenen Tempo lernen können. Treten zu Beginn der Schulzeit Schwierigkeiten auf, so ist es zuerst die Aufgabe der GrundschullehrerInnen zu schauen, wie das Kind durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützt werden kann. Sind alle Fördermaßnahmen ausgeschöpft und alle beteiligten KollegInnen sind der Meinung, dass das Kind noch mehr Unterstützung braucht, wird von der Grundschulkollegin ein AOSF eingeleitet. Unterstützt wird sie dabei von den SonderpädagogInnen, die zu Beratungszwecken in der Klasse hospitieren und sich das Kind ebenfalls anschauen. Gemeinsam wird dann überlegt, welchen sonderpädagogischen Förderbedarf das Kind voraussichtlich hat. Wird von Seiten der Schule entschieden, dass ein sonderpädagogisches Verfahren eingeleitet wird, so werden natürlich die Eltern ausführlich informiert. Der sonderpädagogische Förderbedarf der Kinder wird jedes Jahr überprüft und kann jederzeit aufgehoben werden. Lernstandsdiagnostik / Beratung Häufig gibt es SchülerInnen in einer Klasse, denen es schwer fällt, dem Unterricht zu folgen oder solche die in bestimmten Fächern Schwierigkeiten haben. Die SonderpädagogInnen unterstützen die GrundschullehrerInnen beratend und es können diverse Tests mit dem Kind gemacht werden, um festzustellen, wie seine Lernausgangslage ist. Anschließend findet ein ausführliches Gespräch zwischen den KlassenlehrerInnen und ggf. anderen beteiligten KollegInnen (z.b. den Fachlehrern) statt. Es wird gemeinsam überlegt, welche Unterstützung das Kind braucht (ggf. auch außerschulische Unterstützungsmaßnahmen). Die SonderpädagogInnen sind als Ansprechpartner Klassen fest zugeordnet. Der Unterricht in den GU-Klassen der GGS Rösrath Der Unterricht in den GU-Klassen unterscheidet sich nicht grundlegend von dem in den anderen Klassen der GGS Rösrath. Besuchern fällt ein Unterschied häufig nur dann auf, wenn in der Klasse zwei Lehrkräfte GrundschullehrerIn und SonderpädagogIn gemeinsam unterrichten. Die meisten Besucher können jedoch nicht ausmachen, welche Kinder die Klasse mit bzw. ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen. Das liegt vor allem daran, dass alle Kinder der Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Die Bildung von Kleingruppen ist die Ausnahme.
5 Wie genau sieht der Unterricht aber aus, in dem Kinder so unterschiedliche Lernausgangslagen haben? Es gibt zwei Unterrichtsformen, die voneinander zu unterscheiden sind: den individualisierten Unterricht und den Unterricht mit der ganzen Klasse. Im individualisierten Unterricht (z.b. Freiarbeit oder Wochenplan) arbeitet jedes Kind an seinen eigenen Förderschwerpunkten. Ausgangspunkt ist die jeweilige Lernausgangslage des Kindes. Natürlich orientieren sich die Lerninhalte auch in diesen Phasen an den Inhalten und Anforderungen des Lehrplans. Die LehrerInnen achten darauf, dass jedes Kind Aufgaben bearbeitet, die es nicht unter- aber auch nicht überfordern. Die Aufgaben können sich auf die verschiedensten Bereiche beziehen. So ist es möglich, dass ein Kind eine Geschichte schreibt, ein anderes im Zahlenraum bis 100 rechnet, ein anderes das Zahlenschreiben übt und ein Kind mit Problemen im feinmotorischen Bereich dort gefördert wird. Zudem besteht die Möglichkeit einzelnen Kindern oder kleineren Gruppen neue Lerninhalte zu erklären. Im Unterricht mit der gesamten Klasse wählt der Lehrer ein Thema an dem alle Kinder gemeinsam arbeiten. Das kann beispielsweise ein sachunterrichtliches, mathematisches oder sprachliches Thema sein. Da die Lernausgangslage der Kinder mitunter sehr unterschiedlich ist, ist es die Aufgabe der Lehrkraft, ein differenziertes Lernangebot zu schaffen. Das kann beispielsweise durch Arbeitsblätter mit verschiedenem Schwierigkeitsgrad geschehen. Im Bereich Deutsch könnte es bedeuten, dass ein Kind erste Wörter zum Thema notiert, während ein anderes einen ganzen Text schreibt. Dennoch arbeiten hier alle Kinder am gleichen Thema und können sich wenn auch auf unterschiedlichem Niveau darüber austauschen. Beide Unterrichtsformen sind wichtig und ergänzen sich. Während im individualisierten Unterricht eher die Förderung jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt steht, ist im Unterricht mit der gesamten Klasse diese zwar auch Grundlage, hier stehen aber zudem die gemeinsame Reflexion - das Nachdenken und der Austausch über Lerninhalte und Themen sowie das soziale Lernen in Form von Gruppen- und Partnerarbeit im Mittelpunkt. Aufgabenbereiche des Sonderpädagogen Erziehen und Unterrichten Aufgabe der SonderpädagogInnen ist die fachlich fundierte und strukturierte Umsetzung des im Förderplan beschriebenen, individuellen Förderbedarfs in unterrichtliche und sonderpädagogische Maßnahmen. Die Umsetzung der Aufgaben geschieht stets in Absprache und Kooperation mit allen beteiligten GrundschullehrerInnen. Individualisierung Unsere SonderpädagogInnen sind verantwortlich für ein individualisiertes Lernangebot besonders in Deutsch und Mathematik für alle GU-Schüler. Die Inhalte knüpfen an das Lernniveau des Schülers an. Hierdurch werden individuelle Lernfortschritte eröffnet und überprüfbar. Der Schüler soll im Klassenverband arbeits- und lernfähig sein, auch in Unterrichtsstunden ohne Doppelbesetzung. Gestaltung offener Lernformen Die SonderpädagogInnen passen die offenen Lernformen (wie Freiarbeit) dem Lern- und Leistungsniveau der GU-Schüler an, planen und gestalten sie aktiv mit, z.b. durch Erstellen individueller Freiarbeits- /Wochenpläne oder besondere Strukturierungshilfen. Sonderpädagogische Lehrkräfte können auch allgemeine Unterrichtsaufgaben in ihnen bekannten Lerngruppen übernehmen. Diese Aufgaben beziehen sich auf das Unterrichten (wie die Einführung von neuen Themen etc.) sowie auf die Klassenorganisation (wie Hefte kontrollieren, Klassenfahrten begleiten) Die SonderpädagogInnen betreuen in Absprache mit den jew. GrundschullehrerInnen den offenen Anfang und sind in den Frühstückspausen in der Klasse.
6 Vertretungsunterricht: Notwendige Vertretungsaufgaben sind so bemessen, dass die sonderpädagogische Förderung höchstens im ausgewogenen Verhältnis zu anderen Pflichtaufgaben der Schule betroffen ist. Die SonderpädagogInnen können in ihren bekannten Klassen Vertretungsaufgaben (auch ohne Doppelbesetzung) übernehmen. Förderung in den verschiedenen Entwicklungsbereichen Die SonderpädagogInnen führen geplante und differenzierte Maßnahmen zur Förderung einzelner Entwicklungsbereiche wie Wahrnehmung, Motorik, Kognition, Sprache, Lern- und Arbeitsverhalten durch. Insbesondere für die Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung realisiert der Sonderpädagoge in Kooperation mit dem Grundschullehrer strukturierte Maßnahmen in den Entwicklungsbereichen Emotionalität und Soziabilität und hält diese im Erziehungs- und Förderplan fest. Hierzu erstellt er Arbeitshilfen, die im Klassenverband kontinuierlich durchgeführt werden. Er achtet und unterstützt das soziale Klima im Klassenverband z.b. durch Ritualbildung Diese Förderung geschieht mit einzelnen GU Schülern wie auch in Kleingruppen oder im Klassenverband. Leistungsbeurteilung Die SonderpädagogInnen erstellen (besonders bei den zieldifferent geförderten Kindern) individuelle Tests, um die Lern- und Leistungsentwicklung zu überprüfen Sie erstellen ggf. Zeugnisse für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Förderplanarbeit Die SonderpädagogInnen erarbeiten in Absprache mit den jeweiligen GrundschullehrerInnen einen individuellen Förderplan für jeden GU-Schüler. Dieser wird in regelmäßigem Abstand evaluiert und fortgeschrieben (siehe Kap 6) Beratung durch die SonderpädagogInnen Regelmäßige kollegiale Beratung im GU-Team (Grundschullehrkraft, sonderpädagogische Lehrkraft, bei Bedarf Schulleitung, und/oder Sozialpädagogin) Beratung von Schulleitung, Grundschullehrkräften, vorschulischen Einrichtungen, Eltern und Unterstützungssystemen im Vorfeld des AO-SF Beratung im Vorfeld des Übergangs zu den weiterführenden Schulen Beratung von LehrerInnen und Eltern bei Lernschwierigkeiten und in besonderen Lernsituationen Teambesprechungen innerhalb des Sonderpädagogen-Teams Gemeinsamer Unterricht in verschiedenen Organisationsformen Vorrang hat Unterricht innerhalb der Klassengemeinschaft: Eine Bündelung der Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung muss im Einzelfall bedacht und entschieden werden, um einen gelingenden Unterricht für die Klasse als auch für den einzelnen Förderschüler sicher zu stellen. Sonderpädagogische Förderung macht in bestimmten Situationen auch eine Förderung von Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen erforderlich. Die Kleingruppenförderung kann sich auf Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf einer Klasse beziehen. Sie kann Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammenfassen, die sich in verschiedenen Lerngruppen befinden Sonderpädagogische Förderung muss je nach Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs zeitweise auch in Einzelförderung erfolgen. Die Einzel- oder Kleingruppenförderung kann von den SonderpädagogInnen oder von den KollegInnen der allgemeinen Schule durchgeführt werden.
7 Förderplanung Für jeden Schüler wird ein individueller Förderplan erstellt. Grundlagen sind Richtlinien und Lehrpläne des schülerbezogenen Bildungsgangs. Er berücksichtigt alle Fächer und ist verbindlicher Teil der schulischen Unterrichtsentwicklung. Die SonderpädagogInnen erstellen den Förderplan in Absprache mit den KlassenlehrerInnen in regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen. Die Aufgabe für die SonderpädagogInnen ist die fachlich fundierte und strukturierte Umsetzung des im Förderplan beschriebenen, individuellen Förderbedarfs in unterrichtliche und sonderpädagogische Maßnahmen. Die Umsetzung der Aufgaben der SonderpädagogInnen geschieht stets in Absprache und Kooperation mit allen beteiligten GrundschullehrerInnen. Die Kooperation baut auf der gemeinsamen Verantwortung beider Lehrkräfte für den Unterricht auf. Die Bestandteile eines Förderplans sind: 1. Lernausgangslage 2. Förderschwerpunkt / Entwicklungsanliegen 3. Fördermaßnahmen 4. Beobachtungen 5. Evaluation Auf dem Deckblatt sind die wichtigsten Informationen und Absprachen zu den SchülerInnen vermerkt (siehe Beispiel). Es wird ein Förderziel auf Grundlage der Lernausgangslage formuliert. Die Lernausgangslage wird zu Beginn des Schuljahres ausführlich von beiden Lehrkräften analysiert und dann fortlaufend aktualisiert. Die Fördermaßnahmen werden konkret beschrieben (wer?, wie?, womit?, wann und wo?). Es sind Dokumente vorhanden, die die fortgeschriebene, individuelle Förderplanung seit der Festlegung des sonderpädagogischen Förderbedarfs belegen. Zusammenarbeit der Lehrkräfte In den GU-Klassen unserer Schule arbeiten die KlassenlehrerInnen mit einer SonderpädagogInnen oder der Sozialpädagogin und den FachlehrerInnen zusammen. Durch eine Bündelung mehrerer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse wird eine intensive Teamarbeit ermöglicht und Unterricht kann häufig im Teamteaching mit den KlassenlehrerInnen (oder auch mit den FachlehrerInnen) durchgeführt werden. Jedes Klassenteam richtet feste regelmäßige Besprechungszeiten ein. An den Treffen nehmen die KlassenlehrerInnen und die SonderpädagogInnen sowie bei Bedarf die FachlehrerInnen teil. Zusammen wird u.a. Unterricht geplant und evaluiert und es wird über Kinder der gemeinsamen Klasse gesprochen (Leistungen, Förderbedarf, soziale Integration etc.). Zudem können Förderpläne besprochen/ evaluiert werden, Zeugnisse gemeinsam erstellt und organisatorische Aspekte, die die Klasse betreffen, geklärt werden. Die OGS und die FachlehrerInnen werden über die Kinder und bestimmte Maßnahmen durch die KlassenlehrerIn informiert. Des Weiteren kommen die SonderpädagogInnen unserer Schule einmal wöchentlich zur GU- Fachkonferenz zusammen, an der auch die Sozialpädagogin der Schule teilnimmt. In regelmäßigen Abständen einmal im Quartal findet eine GU-Konferenz statt, an der alle beteiligten Grundschulkolleginnen und SonderpädagogInnen teilnehmen. Darüber hinaus beraten die SonderpädagogInnen unserer Schule alle GrundschullehrerInnen im Zusammenhang mit z.b. Lernschwierigkeiten oder schwierigem Verhalten von Schülern.
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