Informationen zur Qualifizierung im Kleindarlehensbereich. Informationen zur Qualifizierung sachkundiger Wertermittler im Kleindarlehensbereich

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1 Seite 1 von 9 Informationen zur Qualifizierung sachkundiger Wertermittler im Kleindarlehensbereich 1 Ablauf des Qualifizierungsverfahrens Anforderungsprofil und Zulassungsvoraussetzungen... 2 Zulassungsverfahren Schulung... 5 Prüfungsverfahren... 6 Zertifikat, Titel und Qualitätslogo Weiterbildungsverpflichtung, Verlängerung des Zertifikates Pflichten des Geprüften BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) Überwachung und Sanktionen Disziplinarmaßnahmen Anzeigepflichten Veröffentlichung Vertraulichkeit Unparteilichkeit, Gleichheitsgrundsatz... 9 Hinweis: Im Interesse der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

2 Seite 2 von 9 1 Ablauf des Qualifizierungsverfahrens Anmeldung zum Qualifizierungsverfahren Teilnahme an der dreitägigen Präsenzschulung schriftliche Prüfung Erteilung Zertifikat (Gültigkeit drei Jahre) Weiterbildungsmaßnahme Erteilung Zertifikat (Gültigkeit drei Jahre) 2 Anforderungsprofil und Zulassungsvoraussetzungen Um am Qualifizierungsverfahren zum Geprüften BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) teilnehmen zu können muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen: abgeschlossene Berufsausbildung als Bankkauffrau/-mann bzw. eine entsprechende Ausbildung oder Studium im Immobilienbereich oder mindestens ein Jahr Tätigkeit in der Kreditsachbearbeitung bzw. Immobilienfinanzierung/-bewertung im Sinne des 24 BelWertV Zulassungsverfahren Wer die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt 2 erfüllt, kann sich für die Qualifizierung zum Geprüften BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) anmelden. Mit der Anmeldung Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

3 Seite von 9 versichert der Antragsteller, dass er die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt 2 erfüllt. Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH behält sich das Recht vor, stichprobenhaft Unterlagen (z.b. Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) anzufordern, die dem Nachweis der Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen dienen. Die Zulassung darf versagt werden, wenn der Aufforderung zum Einreichen von Nachweisen über die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgekommen wird oder die für die Zulassung festgelegten Voraussetzungen und Zulassungskriterien nicht erfüllt sind. 4 Schulung Im Rahmen einer dreitägigen Präsenzschulung werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praxisbezogen vermittelt. Im Anschluss an die Schulung findet eine Kompetenzprüfung statt. 5 Prüfungsverfahren 5.1 Ziel der Prüfung Mit der Prüfung soll der Prüfungskandidat den Nachweis erbringen, dass er die folgenden fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt: Wirtschaftliche Kenntnisse grundlegende Kenntnisse über die Struktur und Funktionsweise des für den Kleindarlehensbereich relevanten Immobilienmarktes Beurteilung der Entwicklung des Immobilien- und Kapitalmarktes und insbesondere der örtlichen Angebots- und Nachfragesituation sowie der Entwicklungstendenzen des Wohnimmobilienmarktes Kenntnisse über die wirtschaftlichen Einflüsse von Rechten und Lasten an Grundstücken (privat- und öffentlich-rechtlicher Art) sowie deren bewertungstechnische Behandlung Beherrschung der finanzmathematischen, statistischen und rententheoretischen Grundlagen Rechtliche Kenntnisse Grundkenntnisse des öffentlichen Planungs-, Bau- und Bodenrechts und deren gesetzlichen Bewertungsvorschriften (Marktwertermittlung, Beleihungswertermittlung) Kenntnis der für die Wertermittlung relevanten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches einschließlich der Nebengesetze, des öffentlichen und privaten Nachbarrechts, des Grundbuch- und Katasterrechts Kenntnis der wesentlichen wohnungswirtschaftlichen gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen Kenntnisse über die wesentlichen Rahmenbedingungen der nationalen und europäischen (Bank-)Aufsichtsbehörden Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

4 Seite 4 von Wertermittlungsverfahren und ihre Anwendung Beurteilung und Begründung, welche Verfahren für welchen Zweck (Verkehrs- /Marktwert, Beleihungswert) bei der Wertermittlung des zu begutachtenden Objektes heranzuziehen sind und welche Aussagefähigkeit diese (z.b. hinsichtlich marktkonformer Ergebnisse, Deckungsstockfähigkeit) besitzen Beherrschung der Wertermittlungsverfahren sowie des Aufbaus und der Abfassung von Wertermittlungen Kenntnisse über die Besonderheiten der Bewertung und Beleihung von Immobilien (z.b. Erbbaurechte, Drittverwendungsfähigkeit, Deckungsstockfähigkeit) im Rahmen des 24 BelWertV Anwendung der BelWertV im Rahmen der Wertermittlung Kenntnisse über Real- und Pfandbriefsicherheiten und deren Behandlung im Rahmen der Bewertung sowie Kenntnisse über die regulatorischen Anforderungen, die sich aus dem PfandBG und der BelWertV ergeben 5.2 Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung. Die Bearbeitungszeit beträgt 0 Minuten. In der Prüfung sind Einzelfragen zu unterschiedlichen Themenbereichen aus dem Prüfstoffverzeichnis gemäß Anlage 1 zu bearbeiten. Bei den Fragen kann es sich sowohl um offene Fragen, deren Antwort frei zu formulieren ist, als auch um Multiple-Choice-Fragen handeln. Die Multiple-Choice-Prüfungsfragen werden als Einfach- oder Mehrfach-Wahlaufgaben gestellt. Im Rahmen von Einfach-Wahlaufgaben folgen auf eine Frage mehrere Antwortmöglichkeiten, von denen eine auf die Fragestellung zutrifft. Bei Mehrfach-Wahlaufgaben folgen auf eine Frage mehrere Antwortmöglichkeiten, von denen mindestens zwei Antworten - aber nicht alle Antworten - zutreffen. An der Fragestellung ist nicht zu erkennen, ob eine oder mehrere Antworten richtig sind. Zusätzliche Bemerkungen und Texte des Prüfungskandidaten werden bei der Bewertung der Prüfungsleistung im Multiple-Choice-Verfahren nicht berücksichtigt. 5. Prüfungsinhalt Der Prüfungsinhalt ist im Prüfstoffverzeichnis (Anlage 1) dargestellt. 5.4 Zugelassene Hilfsmittel Zur Prüfung ist ein Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere Hilfsmittel sind in der Regel nicht zugelassen. Sollten dennoch weitere Hilfsmittel für die Prüfung erforderlich sein, wird der Prüfungskandidat schriftlich informiert. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

5 Seite 5 von Bewertung der Prüfungsleistung Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt anhand der folgenden Noten: Note 1 = sehr gut; eine Leistung, die den Anforderungen im besonderen Maße entspricht Note 2 = gut; eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht Note = befriedigend; eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht Note 4 = ausreichend; eine Leistung, die trotz Mängeln den Anforderungen noch entspricht Note 5 = mangelhaft; eine Leistung, die wegen erheblichen Mängeln den Anforderungen nicht entspricht Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Ernie- drigen und Erhöhen der einzelnen Noten um 0. gebildet werden. Die Noten 0.7, 4., 4.7 und 5. sind dabei ausgeschlossen. 5.6 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn diese mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet wurde. 5.7 Wiederholung der Prüfung Besteht ein Prüfungsteilnehmer die Prüfung nicht, kann er sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden. 5.8 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Prüfungsteilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Dies gilt insbesondere wenn sich der Prüfungsteilnehmer: die Zulassung zur Prüfung erschlichen hat; eine Täuschungshandlung vorbereitet oder begangen hat bzw. Beihilfe zu einer Täuschungshandlung geleistet hat; sich unerlaubter Hilfsmittel oder Helfer bedient hat. Die Prüfung kann auch bei nachträglich festgestellten Täuschungshandlungen bzw. -versuchen für nicht bestanden erklärt werden. 5.9 Rücktritt und Nichtteilnahme Der Prüfungskandidat kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück treten. Die Erklärung des Rücktritts muss schriftlich erfolgen. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

6 Seite 6 von 9 Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder bleibt der Prüfungskandidat der Prüfung fern, ohne das ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden Ungültigkeit der Prüfung Hat der Prüfungsteilnehmer bei der Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bekannt, wird die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt. Wurde die Zulassung zur Prüfung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt und wird diese Tatsache erst nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bekannt, wird die Prüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt. Wird eine Prüfung, nach dem das Zertifikat bereits erteilt wurde, für nicht bestanden erklärt, wird die Zertifizierungsstelle das zu Unrecht erteilte Zertifikat einziehen. Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung nicht erfüllt, ohne dass der Antragsteller hierrüber täuschen wollte und wird diese Tatsache erst nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bekannt, wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. 6 Zertifikat, Titel und Qualitätslogo Hat der Prüfungskandidat die Prüfung bestanden, erhält er von der Zertifizierungsstelle ein Zertifikat und ein Sprengnetter-Qualitätslogo. 6.1 Führung des Titels Nach erfolgreich bestandener Prüfung ist der Prüfungskandidat berechtigt, den Titel Geprüfter BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) zu führen. Endet die Gültigkeit des Zertifikates ohne dass die Bedingungen für die Zertifikatsverlängerung gemäß Abschnitt 7 erfüllt wurden, darf der Titel nicht mehr geführt werden. 6.2 Gültigkeitsdauer der Qualifizierung Die von der Sprengnetter Zertifizierung GmbH ausgestellten Zertifikate besitzen eine Gültigkeit von Jahren ab dem Datum der Prüfung. Die Gültigkeit der Qualifizierung erlischt automatisch mit Ablauf des Gültigkeitsdatums, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf der unter Abschnitt 7 aufgeführte Weiterbildungsnachweis erbracht wurde. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

7 Seite 7 von 9 6. Verwendung des Zertifikates Wird das Zertifikat in Werbemitteln verwendet, muss das gesamte Zertifikat dargestellt werden. Abbildungen des Zertifikates dürfen nur so verkleinert werden, dass ihr Inhalt noch lesbar ist. Inkorrekte Verwendung oder Fälschung durch Hinzufügen, Streichen oder sonstige Änderungen am Zertifikat gelten als Missbrauch und können zum Entzug des Zertifikates führen. 6.4 Verwendung des Qualitätslogos Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Prüfungskandidaten das Sprengnetter-Qualitätslogo zur Verfügung gestellt, welches er unter Beachtung der Zeichenrichtlinien für werbliche Zwecke z.b. auf Geschäftspapieren, Visitenkarten oder auf seiner Homepage nutzen kann. Die Nutzungsbedingungen werden dem Prüfungskandidaten (Zeichennehmer) mit dem Qualitätslogo zugeleitet. Für die Benutzung des Zeichens ist der Zeichennehmer allein verantwortlich. Endet die Gültigkeit des Zertifikates ohne das die Bedingungen für die Zertifikatsverlängerung gemäß Abschnitt 7 erfüllt wurden, darf das Qualitätslogo nicht verwendet werden. 7 Weiterbildungsverpflichtung, Verlängerung des Zertifikates Um die Gültigkeitsdauer des Zertifikates um weitere drei Jahre zu verlängern, muss der Zertifikatsinhaber: die unter Abschnitt 8 aufgeführten Pflichten einhalten und eine mindestens eintägige Weiterbildung nachweisen. Nach Besuch des Weiterbildungsseminars erhält der Antragsteller ein neues Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Der Gültigkeitszeitraum des neuen Zertifikates beginnt regelmäßig mit Ablauf des alten Zertifikates. 8 Pflichten des Geprüften BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) 8.1 Fachliche Eignung Es dürfen nur Aufträge angenommen werden, für deren Bearbeitung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind. 8.2 Persönliche Eignung Personen, die Wertermittlungen im Rahmen von Kleindarlehen durchführen, müssen persönlich zuverlässig sein. Insbesondere müssen sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

8 Seite 8 von 9 8. Gewissenhaftigkeit Jede Wertermittlung ist mit höchster Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen anzufertigen. Dabei sind die für den jeweiligen Auftrag- bzw. Arbeitgeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen einzuhalten. 8.4 Fortbildungspflicht Personen, die Wertermittlungen im Rahmen von Kleindarlehen erstellen, sollen sich regelmäßig hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Entwicklungen und Veränderungen am Immobilienmarkt sowie der Wertermittlung weiterbilden. 8.5 Objektivität und Eigenverantwortlichkeit Die Wertermittlungen sind eigenverantwortlich, unvoreingenommen und objektiv nach besten Wissen und Gewissen vorzunehmen. 8.6 Vertraulichkeit Die Datenschutzbestimmungen sowie das Bankgeheimnis sind einzuhalten. Sämtliche internen Vorgänge, Informationen und Daten sind vertraulich zu behandeln. Auftragsbezogene Unterlagen sowie Daten dürfen ausschließlich für die beauftragte Wertermittlung verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Compliance-Richtlinien der Kreditund Versicherungswirtschaft sind einzuhalten. 8.7 Mehrfachtätigkeit Die Person, die Wertermittlungen im Rahmen von Kleindarlehen durchführt und erstellt, darf nicht gleichzeitig dasselbe Objekt für mehrere Auftraggeber bearbeiten, außer es ist ihr ausdrücklich und schriftlich von allen Auftraggebern genehmigt worden. 8.8 Offenlegung von Interessenkonflikten Bei Interessenkonflikten ist unverzüglich der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zu informieren. Sämtliche relevanten Fakten sind schriftlich darzulegen. Nur wenn dem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber der Interessenkonflikt schriftlich dargestellt wird und dieser trotzdem auf ein Bearbeitung besteht und dies schriftlich bestätigt, darf ein solcher Auftrag ausgeführt werden. Entsteht ein Interessenkonflikt während der Bearbeitung einer Wertermittlung, ist der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber unverzüglich davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und die Niederlegung des Auftrags anzubieten. 9 Überwachung und Sanktionen Die Einhaltung der Pflichten wird durch die Sprengnetter Zertifizierung GmbH überwacht. Bei Nichteinhaltung hat die Sprengnetter Zertifizierung GmbH die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Disziplinarmaßnahmen gemäß Abschnitt 10 zu reagieren. Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH muss nur solchen Vorwürfen des Verstoßes gegen die Pflichten nachgehen, die entsprechend belegt werden können. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

9 Seite 9 von 9 10 Disziplinarmaßnahmen Verstößt ein Teilnehmer gegen die Pflichten oder in sonstiger Weise gegen die Regelungen der Zertifizierungsstelle, muss dies durch die Zertifizierungsstelle verfolgt werden. Die Zertifizierungsstelle bewertet den Verstoß und fordert die Person auf, schriftlich Stellung zu nehmen. Je nach Schwere des Verstoßes werden abgestuft folgende Maßnahmen verhängt: Verwarnung, Aussetzung des Zertifikats, Widerruf des Zertifikats. 11 Anzeigepflichten Der Geprüfte BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) hat der Sprengnetter Zertifizierung GmbH die Änderung seiner Büroanschrift die Änderung seines Wohnsitzes den Wechsel des Arbeitgebers anzuzeigen 12 Veröffentlichung Die aktuellen Informationen zur Qualifizierung von Wertermittlern sowie sonstige Informationen werden auf der Homepage der Sprengnetter Zertifizierung GmbH veröffentlicht. 1 Vertraulichkeit Sämtliche Informationen über den Antragsteller sowie Informationen aus dem Qualifizierungsverfahren werden durch die Mitarbeiter der Sprengnetter Zertifizierung GmbH streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Aufgaben der Zertifizierungsstelle verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzlichen Auflagen entgegenstehen. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung der aktuellen Zertifikatsinhaber durch die Sprengnetter Zertifizierung GmbH. 14 Unparteilichkeit, Gleichheitsgrundsatz Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH verpflichtet sich, ihre Tätigkeit unparteiisch auszuüben. Alle Antragsteller werden ohne Ansehen der Person den gleichen Verfahrensweisen unterworfen und nach einheitlichen Regeln und Grundsätzen geprüft. Dokument Nr.: Info BWB Rev.: 1 Stand:

10 Stand Seite 1 Anlage 1 Prüfstoffverzeichnis "Geprüfter BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert)" Der Geprüfte BelWert-Bewerter (Sprengnetter Zert) muss über Kenntnisse mit verschiedenen Vertiefungsgraden verfügen. Die Nummerierung verschlüsselt den Vertiefungsgrad wie folgt: 1 = Grundkenntnisse (Grundlagen, Basiswissen) 2 = vertiefte Kenntnisse (Anwendung beherrschen) = Detailkenntnisse (zusätzlich ableiten, beweisen können) Hinweis: Staffelung bezieht sich auf Kenntnisse des örtlichen Marktes und auf die Bewertung der jeweiligen Bewertungsgegenstände, die durch 24 BelWertV erfasst werden! Inhalt Gliederung Vertiefungsgrad 1 Immobilienmarkt und Immobilienwert Angebot und Nachfrage am örtlichen Immobilienmarkt 1 Beschreibung und Beurteilung der Makrolage 2 Beschreibung und Beurteilung der Mikrolage 2 Unterschied zwischen Marktpreis und Marktwert 1 2 Kenntnisse des Bankenaufsichtsrecht Pfandbriefgesetz (PfandBG), Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) 2 Kreditwesengesetz (KWG), Solvabilitätsverordnung (SolvV), Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) Capital Requirements Directive IV (CRD IV) und Capital Requirements Regulation (CRR) (EU Nr. 575/201) Grundzüge des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes.1 Bauplanungsrecht.1.1 Baugesetzbuch (BauGB) Flächennutzungsplan - Definition, Angaben und Verbindlichkeit Bebauungsplan - Definition, Angaben und Verbindlichkeit Zulässigkeit von Vorhaben im "beplanten" und "unbeplanten" Innenbereich sowie im Außenbereich Gutachterausschuss für Grundstückswerte (Aufgaben und Funktion) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Art der baulichen Nutzung (WR, WA, WS, WB, MI etc.) Maß der baulichen Nutzung (GFZ, GRZ, BMZ etc.) Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche u. Ä. 2.2 Bauordnungsrecht.2.1 Funktion der Baugenehmigung; Nachweise zum Verzicht auf eine Baugenehmigung Begriffe wie z.b. Vollgeschoss; Aufenthaltsraum; Wohnung.2. Erkennen von Sachverhalten, die im Widerspruch zum Bauordnungsrecht stehen Baulasten (Inhalt; Wirkung und Werteinfluss; Notwendigkeit von Baulastenauskünften) 2 4 Altlasten (Inhalt, Wirkung und Werteinfluss) 1 5 Denkmalschutz 1 6 Grundbuchrecht 6.1 Aufbau des Grundbuchs bzw. Grundbuchauszuges; Inhalt und Funktion der einzelnen Bestandteile 6.2 öffentlicher Glaube 1 6. Definition Grundstück und Flurstück Eintragungen in Abt. II und deren Bedeutung für die Wertermittlung (Grunddienstbarkeit; beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Vermerke; Vormerkungen; Erbbaurechte) 1 1 1

11 Stand Seite 2 Anlage 1 Inhalt Gliederung Vertiefungsgrad 7 Liegenschaftskataster 7.1 Bestandteile des Liegenschaftskatasters Begriffe (Gemarkung, Flur, Flurstück) 7. öffentlicher Glaube 1 8 Flächenberechnungen 8.1 gesetzliche Regelungen und Normen DIN Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) Wohnflächenverordnung (WoFlV) 8.2 Ermittlung der Wohnfläche 8. Ermittlung der Bruttogrundfläche 8.4 Plausibilisierung von Flächenberechnungen 9 Mietrecht 9.1 rechtliche Grundlagen Mietbegriffe (ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete etc.) 2 9. Mieterhöhungsverfahren Plausibilisierung nachgewiesener Mieten 2 10 Bodenrichtwerte und weitere für die Wertermittlung erforderliche Daten 10.1 Ermittlung und Bereitstellung von Bodenrichtwerten Kennzahlen zur Beschreibung von Bodenrichtwerten (Entwicklungszustand; Art und Maß der baulichen Nutzung; erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand) 10. Anpassung des Bodenrichtwertes an die wertrelevanten Eigenschaften des Bewertungsobjektes 10.4 weitere für die Wertermittlung erforderliche Daten Indexreihen Umrechnungskoeffizienten Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze Vergleichsfaktoren 11 Objektbesichtigung 11.1 Aufsichtsrechtliche Vorgaben (Besichtigungsnotwendigkeit; Vorgaben zum Verzicht; Anforderungen an die Dokumentation des Verzichtes) 11.2 Umfang und Ablauf der Besichtigung 11. Erkennen und Benennen von elementaren Bauschäden 2 12 Ermittlung des Marktwertes 12.1 Definition des Marktwertes 12.2 bewertungsrechtliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ImmoWertV Sachwertrichtlinie (SW-RL) Ertragswertrichtlinie (EW-RL) Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) Bodenrichtwertrichtlinie (BW-RL) Ertragswertverfahren Ermittlung des Ertragswertes auf Grundlage marktüblicher Erträge allgemeines und vereinfachtes Ertragswertverfahren (Verfahrensabläufe) marktüblich erzielbare Erträge; Rohertrag; Reinertrag Bewirtschaftungskosten: Betriebskosten; Verwaltungskosten; Instandhaltungskosten; Mietausfallwagnis wirtschaftliche Gesamt- und Restnutzungsdauer Kapitalisierung; Liegenschaftszinssatz Modellparameter zur Ermittlung des Liegenschaftszinssatz besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale 2

12 Stand Seite Anlage 1 Inhalt Gliederung Vertiefungsgrad Ermittlung des Ertragswertes auf Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge (Verfahrensgang; Bewirtschaftungskosten; Kapitalisierung und Abzinsung unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer) Ermittlung des Sachwertes Verfahrensablauf Ermittlung der Herstellungskosten: Anwendung der Normalherstellungskosten, Gebäudestandard, Bruttogrundfläche, besondere Bauteile, besondere (Betriebs- )Einrichtungen, Anwendung von Indexreihen, Baunebenkosten, Außenanlagen Alterswertminderung: technische und wirtschaftliche Gesamt- und Restnutzungsdauer, ordnungsgemäße Bewirtschaftung, übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer baulicher Anlagen; Methoden der Alterswertminderung; Abschätzung des Gebäudealters (Stilepochen, Baustoffe) Sachwertfaktoren besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale 12.5 Ermittlung des Vergleichswertes Verfahrensablauf Ableitung von Vergleichspreisen; wesentliche Modellparameter Ermittlung von Vergleichsfaktoren; wesentliche Modellparameter Anpassung von Zustandsunterschieden und unterschiedlichen allgemeinen Wertverhältnissen besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale 12.6 Ermittlung des Bodenwertes Vergleichspreise, Bodenrichtwerte und deduktive Verfahren Anpassung an den Wertermittlungsstichtag Anwendung von Umrechnungskoeffizienten Bodenwert unbebauter Grundstücke (Land-/Forstwirtschaft, Bauerwartungs-/ Rohbauland, baureifes Land erschließungsbeitragspflichtig/-frei) bebaute Grundstücke im Außenbereich Abweichung der tatsächlichen von der maßgeblichen Nutzung Liquidationsobjekte Umgang mit einer selbstständig nutzbaren Teilfläche eines Grundstücks oder unterschiedlicher Grundstücksqualitäten 1 Ermittlung des Beleihungswertes von Grundstücken nach 16 Abs. 1 und 2 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV 1.1 Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze Definition und Funktion des Beleihungswertes Grundsatz der Beleihungswertermittlung ( BelWertV) Verfahren der Beleihungswertermittlung ( 4 BelWertV) 2-Säulenprinzip der Beleihungswertermittlung und Ausnahmen 1.2 Ermittlung des Ertragswertes Grundlagen der Ertragswertermittlung ( 8 BelWertV) Ermittlung des Ertragswertes der baulichen Anlage ( 9 BelWertV) Ermittlung des Rohertrags ( 10 BelWertV) Bewirtschaftungskosten ( 11 BelWertV) Kapitalisierung der Reinerträge ( 12 BelWertV) Ermittlung des Ertragswertes in besonderen Fällen ( 1 BelWertV) 1. Ermittlung des Sachwertes Grundlagen der Sachwertermittlung ( 14 BelWertV) Ermittlung des Bodenwertes ( 15 BelWertV) Wert der baulichen Anlagen ( 16 BelWertV) Wertminderung wegen Alters ( 17 BelWertV) Sicherheitsabschlag typische Objektarten für die Anwendung des Verfahrens

13 Stand Seite 4 Anlage 1 Inhalt Gliederung Vertiefungsgrad 1.4 Ermittlung des Vergleichswertes nachhaltig erzielbare Vergleichspreise Quellen für Vergleichspreise/-werte Sicherheitsabschlag typische Objektarten für die Anwendung des Verfahrens 1.5 Bewertungen ( 24 BelWertV) Bewertungsgegenstände nach 24 BelWertV Kleindarlehensgrenze Anforderungen an die Qualifikation und Unabhängigkeit Anforderungen an Form und Inhalt der Wertermittlung 14 Beleihungswertermittlung unterschiedlicher Objektarten 14.1 Bewertung unbebauter Grundstücke notwendige Daten und Unterlagen Anwendung von Vergleichspreisen und Bodenrichtwerten Beschreibung und Einschätzung der Lage; Beschreibung des Grundstücks Berücksichtigung der Änderung der allgemeinen Wertverhältnisse; Anpassung abweichender Grundstücksmerkmale 14.2 Bewertung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern Wahl des Wertermittlungsverfahrens notwendige Daten und Unterlagen Beschreibung und Einschätzung der Lage; Grundstücksbeschreibung; Gebäudebeschreibung; Beurteilung der Verwertbarkeit und der Drittverwendungsfähigkeit Bestimmung des Marktwertes und des Beleihungswertes 14. Bewertung von Eigentumswohnungen Wahl des Wertermittlungsverfahrens notwendige Daten und Unterlagen Beschreibung und Einschätzung der Lage; Grundstücksbeschreibung; Gebäudebeschreibung; Beurteilung der Verwertbarkeit und der Drittverwendungsfähigkeit Bestimmung des Marktwertes und des Beleihungswertes 14.4 Bewertung von Mehrfamilienhäusern Wahl des Wertermittlungsverfahrens notwendige Daten und Unterlagen Beschreibung und Einschätzung der Lage; Grundstücksbeschreibung; Gebäudebeschreibung; Beurteilung der Verwertbarkeit und der Drittverwendungsfähigkeit Bestimmung des Marktwertes und des Beleihungswertes 14.5 Bewertung von Erbbaurechten bewertungsrelevanter Vertragsinhalt von Erbbaurechtsverträgen Bestimmung des Wertes des erbbauzinsfreien Erbbaurechtes (Münchner Verfahren) Bestimmung des Wertes der Erbbauzinsreallast 15 Anforderungen an die Immobilienbewertung aus Sicht der Finanzwirtschaft 15.1 Bewertungsanlässe Absicherung von Darlehen durch Grundpfandrechte Begriff des Darlehens, Inhalt und Bedeutung des Darlehensvertrages Grundpfandrechte und Grundpfandrechtsarten (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) Arten der Grundschuld (Brief-, Buch-, Einzel-, Gesamt-, Eigentümergrundschuld) Grundstücksgleiche Rechte als Belastungsgegenstände Verwertung der Grundschuld durch Zwangsvollstreckung 1

14 Stand Seite 5 Anlage 1 Inhalt Gliederung Vertiefungsgrad 15. Basel III Grundpfandrechtliche Sicherheitenbewertung CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/201) o Artikel 4 Definition Marktwert/Beleihungswert o o o o o Artikel 124 durch Immobilien besicherte Risikopositionen Artikel 125 durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Risikopositionen Artikel 126 durch Gewerbeimmobilien vollständig besicherte Risikopositionen Artikel 208 Anforderungen an Immobiliensicherheiten Rechtssicherheit des Pfandrechts Überwachung des Immobilienwertes Wertüberprüfung Dokumentation, Versicherung Artikel 229 Bewertungsgrundsätze Solvabilitätsverordnung (SolvV) Vorgaben für die Bemessung des Beleihungswertes 15.4 Realkredit und Pfandbriefsicherheit 1 1

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