Erasmus+ Schulbildung Leitaktion 1 und Leitaktion 2. Überblick und Hinweise für die Antragstellung 2017
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1 Erasmus+ Schulbildung Leitaktion 1 und Leitaktion 2 Überblick und Hinweise für die Antragstellung 2017 Stand: 23. November 2016
2 Zur Orientierung Die verschiedenen Präsentationen des PAD im Bereich Schulbildung sind modular aufgebaut: Erasmus+ im Schulbereich: Überblick über Leitaktion 1 und 2 mit Basisinformationen zu beiden Leitaktionen (= diese Präsentation) Für Leitaktion 2 / Strategische Partnerschaften zusätzlich: Formale und inhaltliche Hinweise für die Antragstellung Hinweise zur Beantragung von EU-Zuschüssen 2
3 : ERASMUS+ Zusammenfassung der früheren Einzelprogramme für Bildung, Jugend und Sport in einer neuen vereinfachten Programmstruktur 3 Leitaktionen Mittelausstattung: 14,7 Milliarden Davon für den Schulbereich: 15% Der Sektor "Schulbildung" schließt immer auch vorschulische Einrichtungen ein Programmlaufzeit: bis
4 Antragsrunde 2017 Budget für den Bereich Schulbildung in Deutschland (PAD): Leitaktion 1: 6,8 Mio. (2016: 5,2 Mio. ) Leitaktion 2: 22,7 Mio. (2016: 17,4 Mio ) Gute Förderchancen für Anträge
5 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend: Leitaktion 1 KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen Fortbildung von Lehrkräften Leitaktion 2 KA 2 Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis Partnerschaften Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen Spezifische Aktionen: Antragstellung bei der Exekutivagentur in Brüssel Jean Monnet Sport 5
6 Allgemeine Ziele und Grundsätzliches Beitrag zur Erreichung der Ziele verschiedener europäischer Bildungsagenden u.a. Strategie Europa 2020, Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Alle relevanten Dokumente unter Europäischer Mehrwert Der Einsatz eines Euros auf europäischer Ebene kann mehr bewirken als der Einsatz auf rein nationaler Ebene Stärkere Auswirkungen auf Einzelpersonen, Organisationen und Systeme institutioneller Ansatz Ergebnisse sichtbarer und nutzbarer machen als im Vorgängerprogramm Soll zu sektorenübergreifenden Kooperationen anregen 6
7 Welche Staaten können teilnehmen? Teilnahmeberechtigt: 33 Programmstaaten: 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien n.b. UK gilt für Antragstellung 2017 wie bisher als "Programmstaat" Partnerstaaten = alle anderen Staaten weltweit (auch die Schweiz) Die Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten ist im Schulbereich beschränkt auf die Leitaktion 2 (nur unter bestimmten Bedingungen, nicht möglich bei Schulpartnerschaften) siehe Programmleitfaden) 7
8 Zuständigkeiten: 4 Nationale Agenturen in Deutschland Gemeinsame Website: 8
9 Website des PAD: Informationen, Merkblätter, Antragsformulare,.. Listen und Kurzbeschreibungen bewilligter Projekte Veranstaltungsdatenbank (z.b. regionale Info-Veranstaltungen zu Erasmus+) Kontaktdaten für Beratung, Hotline-Nummern Wird laufend aktualisiert 9
10 EU-Website für Erasmus+ Allgemeine Programminformationen Grundlagendokumente Links zu allen Nationalen Agenturen n.b.: englische Version der Website i.d.r. aktueller als die deutschsprachige Version 10
11 Programmleitfaden 2017 Grundlage für die Antragstellung Englische, deutsche und andere Sprachversionen auf der Website der EU-Kommission verfügbar Neuerdings auch als online-version Schulbildung: Leitaktion 1: ab S. 75 Leitaktion 2: ab S. 139 Weitere wichtige Teile: Teil C Informationen für Antragsteller, ab S. 274 Anhang I Spezifische Informationen Leitaktion 1 ab S.309 Leitaktion 2 ab S. 323 bzw
12 Antragsverfahren allgemein Alle Antragsteller müssen sich vorab einmalig in einem zentralen Portal registrieren Programmteilnehmer-Identifikations Code (PIC) notwendig für die eigentliche Antragstellung Alle Informationen mit Schritt-für-Schritt- Anleitung auf der Website des PAD Online-Antragstellung: Einreichung bis 12:00:00 Uhr MEZ des jeweiligen Antragstermins (Es kommt auf die Sekunde an!) tion-2/it-werkzeuge/teilnehmerportalurf.html 12
13 Leitaktion 1 (KA 1) Mobilitätsprojekte für Schulpersonal 13
14 Leitaktion 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Institutioneller Ansatz: Antragstellung der Schule / Einrichtung Strategischer Ansatz, größere Auswirkung auf die Institution "European Development Plan" als Teil des Antrags erforderlich (Überlegungen zum Fortbildungsbedarf der Schule / zu sinnvoller Vorund Nachbereitung) Ein Antrag pro Einrichtung für alle geplanten Fortbildungsmaßnahmen im Ausland während eines bestimmten Zeitraums: Dauer zwischen 12 und 24 Monaten frei wählbar 14
15 Leitaktion 1 Welche Arten von Fortbildungsmaßnahmen? Aktivitäten zu Unterrichtszwecken Eigener Unterricht an einer Partnereinrichtung Aktivitäten zur Fort- und Weiterbildung von Personal Europäische Fortbildungskurse, Seminare Hospitation oder "Jobshadowing" an einer Partnereinrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung Alle Maßnahmen müssen im Ausland (d.h. in einem der Programmstaaten außer in Deutschland) stattfinden. 15
16 Leitaktion 1 Wo? In einem Programmstaat Dauer der Einzelmaßnahme? 2 Tage bis 2 Monate Zuzüglich An-/Abreise Längere Maßnahmen sind möglich im Rahmen der Leitaktion 2 (KA 2) bei Schulpartnerschaften 16
17 Leitaktion 1 Für wen? Mit der Schulbildung beauftragtes Personal (lehrende und andere Mitarbeiter, Verwaltungskräfte, Schulleiter usw.), das in einer Arbeitsbeziehung zur entsendenden Schule steht, sonstiges pädagogisches Personal (Schulinspektoren, Schulberater, pädagogische Berater, Psychologen usw.), das in die strategische Entwicklung der entsendende Schule eingebunden ist. 17
18 Leitaktion 1 Antragsberechtigt in Deutschland: Vorschulische Einrichtungen, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich Konsortialanträge: lokale oder regionale Schulbehörde, die als Organisator für mindestens 2 Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Antrag stellt bzw. Träger von antragsberechtigten Einrichtungen 18
19 Leitaktion 1 Förderfähige teilnehmende Organisationen Aktivitäten zu Unterrichtszwecken: Die entsendenden und aufnehmenden Organisationen müssen Schulen sein (d. h. allgemeinbildende, berufsbildende oder fachgebundene Schulen vom Vorschulbereich Aktivitäten zur Fort- und Weiterbildung von Personal: Die entsendende Organisation muss eine Schule sein, Als aufnehmende Organisationen kommen verschiedene Einrichtungen in Betracht (Kursanbieter, Schulen ) 19
20 Leitaktion 1 Leitaktion 1: Mobilitätskonsortium Bei einem nationalen Mobilitätskonsortium müssen alle Mitglieder des Konsortiums aus demselben Programmland stammen und zum Zeitpunkt der Antragstellung benannt werden. Ein Konsortium muss zumindest 3 Organisationen (den Koordinator und mindestens zwei Schulen) umfassen. Die Schulen im Konsortium müssen eine organisatorische Verbindung mit der Organisation aufweisen, die als Koordinator auftritt. 20
21 Leitaktion 1 Antragsberechtigt als Koordinator für ein Konsortium Alle Behörden der Schulaufsicht, die zuständig sind für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen sowie die von den Ländern namentlich benannten nachgeordneten Einrichtungen [pdf, 283 KB] s.u. Alle Träger von im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Schulbildung antragsberechtigten schulischen und vorschulischen Einrichtungen 21
22 Leitaktion 1 Auch bei Konsortien gilt: Die entsendende Organisation muss eine Schule sein! Mobil in einem Konsortium: Mit der Schulbildung beauftragtes Personal (lehrende und andere Mitarbeiter, Verwaltungskräfte, Schulleiter usw.), das in einer Arbeitsbeziehung zur entsendenden Schule steht, sonstiges pädagogisches Personal (Schulinspektoren, Schulberater, pädagogische Berater, Psychologen usw.), das in die strategische Entwicklung der entsendende Schule eingebunden ist. 22
23 Leitaktion 1 Zuschüsse Nach definierten Kosteneinheiten i.d.r. keine Einzelbelege Zuschusskategorien Fahrtkosten Aufenthaltskosten Organisationszuschuss ggf. Kurskosten ggf. "Special Needs" (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung 23
24 Suche nach geeigneten Maßnahmen Informationsportal: School Education Gateway Für alle Akteure im schulischen Bereich Informationen, Tipps, Veranstaltungshinweise etc. Unter "Erasmus+ Chancen": u.a. Datenbank zur Partnersuche, Kurskatalog und Hospitationsangebote (Leitaktion 1) 24
25 School Education Gateway im Bereich "Erasmus+ Chancen: Kurs- und Hospitationsangebote 25
26 School Education Gateway: Kurskatalog Filtermöglichkeit: Art des Kurses, Thema, Sprache, Land etc. Bitte beachten: Eintragungen werden nicht zentral kontrolliert Eintragung im Kurskatalog ist keine Garantie für Förderfähigkeit Aber: Große Mehrheit der Angebote ist seriös 26
27 Leitaktion 1 Arbeitsschritte Mobilitätsprojekt (1) Unterstützung der Schulleitung sicherstellen Projektteam bilden / Koordinator benennen Fortbildungsbedarf der Einrichtung feststellen und beschreiben Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs identifizieren und beschreiben Geeignete Anbieter / Partner suchen PAD-Webseite konsultieren ggf. Beratung durch PAD rechtzeitige Antragstellung 27
28 Leitaktion 1 Arbeitsschritte Mobilitätsprojekt (2) Kontrolle und Unterzeichnung Finanzhilfevereinbarung Vorstellung des Projekts / Transparente Auswahl der TN Organisation der Zahlung der Zuschüsse an die TN der eigenen Einrichtung Durchführung der Maßnahmen und Rückkoppelung der Ergebnisse in die Einrichtung Bei ggf. erforderlichen Änderungen Änderungsantrag bei PAD stellen Anlegen der Maßnahmen im Mobility Tool Check Teilnehmerberichte Abschlussbericht über Ergebnis des gesamten Projekts nach Projektende 28
29 Leitaktion 1 Tipps für die Antragstellung Anträge für nur eine einzige Mobilität haben weniger Chancen auf Förderung, da Einzelmaßnahme (im Widerspruch zum institutionellen Ansatz) Konkrete Bedarfsanalyse im European Development Plan darlegen! Realistische Beantragung von Mobilitäten (nicht aus Angst vor Kürzung großzügig beantragen) Namen / konkrete Termine müssen im Antrag noch nicht angeben werden Projektzeitraum planen (zweite Rate wird erst an Projektende ausgezahlt) 29
30 Leitaktion 1 Beispiele für geförderte Projekte Listen der geförderten Projekte: 30
31 Leitaktion 1 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf Mobilitätsprojekte (Leitaktion 1) Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Maximal erreichbar: 100 Punkte Mindestpunktzahl: 60 31
32 Leitaktion 1 Qualitätskriterien für die Bewertung Relevanz des Projekts (maximal 30 Punkte) Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (maximal 40 Punkte) Wirkung und Verbreitung (maximal 30 Punkte) Relevanz des Vorschlags im Hinblick auf: Ziele der Aktion, Erfordernisse und Zielsetzungen der teilnehmenden Organisationen und Personen, Klarheit, Vollständigkeit und Qualität sämtlicher Phasen des vorgeschlagenen Projekts, Übereinstimmung der Projektziele mit den vorgeschlagenen Aktivitäten, Qualität des Europäischen Entwicklungsplans, Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse, Mögliche Wirkung des Projekts, Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse innerhalb der teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus. 32
33 Leitaktion 1 Antragstermin 2017 / Leitaktion 1 2. Februar 2017, 12:00:00 MEZ Projektbeginn: zwischen dem 1.6. und dem Projektlaufzeit: Monate Spätestes Projektende: Antragsformulare, Informationen und Tipps zur Antragstellung auf der Website des PAD 33
34 Leitaktion 2 (KA 2) Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis 34
35 Leitaktion 2 Zielsetzung "Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und / oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen." (Programmleitfaden) Partnerschaften verschiedener Größe mit unterschiedlichem Anspruchsniveau mit unterschiedlichem Budgetrahmen sind möglich 35
36 Leitaktion 2 Aktivitäten im Bereich Schulbildung Beispiele Transnationaler Austausch guter Praxis Entwicklung von Curricula, neuer Unterrichtsmethoden, innovativer Lehrund Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich Aktivitäten, die die Integration von Flüchtlingen und Migranten fördern Tipp: Zusammenfassungen bestehender Projekte (PAD-Website) und Disseminationsplattform der EU für Ideen und Anregungen: 36
37 Leitaktion 2 Prioritäten Horizontale Prioritäten: für alle Bereiche (Hochschule, Berufsbildung, Schule, Jugend) Sektorspezifische Prioritäten Schulbildung Konzept "nationale Prioritäten im europäischen Kontext": neu 2017 Aus diesen europäischen Prioritäten können auf nationaler Ebene solche mit besonderer Relevanz ausgewählt werden DE Schulbildung: keine besondere Hervorhebung Anträge im Bereich Schulbildung müssen mindestens eine horizontale Priorität oder eine schulbildungs-spezifische Priorität abdecken 37
38 Leitaktion 2 6 Horizontale Prioritäten Vermittlung und Bewertung von Schlüsselkompetenzen, z.b. unternehmerische Initiative, digitale Kompetenz, Sprachkenntnisse Soziale Inklusion: Förderung von Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung Projekte zur Förderung sozialer, interkultureller und zivilgesellschaftlicher Kompetenzen, von Medienkompetenz und kritischem Denken; zur Bekämpfung von Diskrimination, Rassismus und Mobbing Projekte zur Förderung der Beteiligung und der Lernergebnisse von benachteiligten Lernern Offene und innovative Praktiken im digitalen Zeitalter: z.b. innovative Methoden und pädagogische Arbeitsweisen, partizipatorische Bildungsgestaltung, Entwicklung von Lernmaterialien und - instrumenten Bildungsakteure: Unterstützung von Lehrenden und Jugendarbeitern (Ausbildung, Kompetenzen, Training,..), Kompetenzen im Umgang mit heterogenen Gruppen und benachteiligten Lernern, Umgang mit Schulabbruch Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Abschlüssen, z.b. zur Förderung der Übergänge zwischen unterschiedlichen Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung, zur Förderung der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und der Mobilität Innovative Ansätze zur Steigerung der Wirksamkeit öffentlicher Ausgaben und Investitionen und zur Unterstützung der wirksamen Umsetzung des Europäischen Investitionsplans 38
39 Leitaktion 2 4 spezifische Prioritäten für den Bereich Schulbildung Stärkung des Profils der Lehrberufe (Lehrkräfte, Schulleitung, Lehrerausbildung) auch: in Hinsicht auf Umgang mit heterogenen Lernergruppen und Diversität im Klassenzimmer (einschließlich Kinder mit Migrationshintergrund) Förderung des Erwerbs von Kompetenzen und Fertigkeiten von Lernenden, z.b. Verbesserung schwacher Leistungen in Mathematik, Naturwissenschaften, Lese- und Schreibkompetenz; Förderung eines ganzheitlichen Ansatzes zum Sprachenlernen unter Berücksichtigung der zunehmend mehrsprachigen Situation in der Schule Bekämpfung des frühen Schulabgangs und der Benachteiligung, Verbesserung der schulischen Leistung junger Menschen, Entwicklung ganzheitlicher und individualisierter Lehrmethoden, Zusammenarbeit von schulischen und außerschulischen Akteuren, Erleichterung von Übergängen Entwicklung der Qualität frühkindlicher Bildungsund Betreuungsangebote 39
40 Leitaktion 2 Seit 2016: 2 Typen von Partnerschaften: Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken durch Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Es sollen auch Produkte erstellt und Ergebnisse verbreitet werden (im Rahmen der regulären Projektarbeit) Innovations- Partnerschaften Entwicklung von innovativen Konzepten und Materialien Intensive Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzbarmachung hochwertiger Produkte / Ergebnisse 40
41 Leitaktion 2 2 Typen von strategischen Partnerschaften Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren nicht alle Kostenkategorien, Einschränkung bei der Anzahl der Mobilitäten (max. 100) Innovationspartnerschaften alle Kostenkategorien einschließlich Geistige Leistungen (IntelIectual Outputs) und Multiplikatorenveranstaltungen Gesamtbudget 2017 für KA 2 Schulbereich in DE: voraussichtlich ca. 22,7 Mio Eine gemeinsame Förderliste für beide Partnerschaftstypen Sonderform: Reine Schulpartnerschaften zwischen Schulen / vorschulischen Einrichtungen aus Programmstaaten 41
42 Leitaktion 2 Schulpartnerschaften Besonderer Partnerschaftstyp innerhalb der Kategorie "Strategische Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren" ausschließlich zwischen Schulen oder vorschulischen Einrichtungen Definition / Antragsberechtigung: auf der Website der jeweiligen NA DE: Die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag im Namen aller Partner ein, aber jeder Partner schließt bei Förderung einen eigenen Vertrag mit seiner NA und ist für sein eigenes Budget verantwortlich Wahlweise bilateral oder multilateral Keine Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten Eigenes Antragsformular! 42
43 Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften zur regionalen Kooperation in der Schulbildung Historie: Regio-Partnerschaften Europäische Zusammenarbeit von lokalen / regionalen Netzwerke unter Federführung von Schulbehörden Bis 2016 wahlweise auch bilateral Schulverwaltungsbehörde* (*Definition jeweils durch Mitgliedstaat) Schule/n Weitere/r Partner Ab 2017: Wahlweise als Innovations- oder als Best-Practice-Partnerschaft nur multilateral führende Rolle der Schulbehörden Netzwerk Schulbehörde + Schule/n + weitere/r Partner kein formales Kriterium (aber inhaltlich sinnvoll!!!) Wahl dieses Partnerschaftstyp durch Auswahlfeld im Antragsformular Frage zur Rolle der Schulbehörden 43
44 Leitaktion 2 Allgemeines 1/3 Dauer einer Partnerschaft: zwischen 12 und 36 Monaten bei Antragstellung festzulegen Multilateral mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten Ausnahme: reine Schulpartnerschaften wahlweise auch bilateral Förderverfahren für alle Partnerschaften ist das Konsortialprinzip Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung Ausnahme: reine Schulpartnerschaften 44
45 Leitaktion 2 Allgemeines 2/3 Antragsberechtigt: jede öffentliche oder private Einrichtung in einem Programmstaat z.b. Schulen, Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen, Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik, ggf. Akteure aus anderen Bereichen Bedingungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Programmleitfaden S. 248 engl. Version): Nicht-öffentliche Einrichtungen als Koordinatoren müssen bei einem Gesamtzuschuss über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen => bei Bewilligung des Antrags kann die NA ggf. eine Bankgarantie verlangen => zusätzliche Kosten => bei Planung: prüfen, welche Einrichtung innerhalb der Partnerschaft die Rolle des Antragstellers / Koordinators übernimmt Teilnahmeberechtigt: ggf. auch Organisationen aus Partnerstaaten, wenn dadurch klarer Mehrwert für das Gesamtprojekt und die Grundbedingungen (Einrichtungen aus mindestens 3 Programmstaaten) erfüllt sind Ausnahme reine Schulpartnerschaften: ausschließlich Schulen und vorschulische Einrichtungen sind antrags- und teilnahmeberechtigt, keine Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten 45
46 Leitaktion 2 Allgemeines 3/3 neu 2017 "Assoziierte Partner" (Wiedereinführung des Konzepts): Im Antrag klar zu definierende Rolle (Beitrag zu Aktivitäten, Dissemination etc.) sind aber keine Vertragspartner und erhalten kein Budget 46
47 Leitaktion 2 Zuschusskategorien Details auf getrennter Präsentation Projektmanagement und Durchführung Länderübergreifende Projekttreffen Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten / AULs (Mobilitäten) Special Needs (Personen mit Behinderung) Außergewöhnliche Kosten Intellectual Outputs (nur bei Innovationspartnerschaften) Multiplikatorenveranstaltungen (nur bei Innovationspartnerschaften) 47
48 Leitaktion 2 Konsortialprinzip Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren ja (Ausnahme nein: Schulpartnerschaften) Partnerschaften zur Förderung von Innovation ja multilateral ja ja wahlweise bilateral (Einrichtungen aus 2 Programmstaaten) nein (Ausnahme ja: Schulpartnerschaften) nein Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten ja, wenn essentieller Mehrwert für das Gesamtprojekt ja, wenn essentieller Mehrwert für das Gesamtprojekt Beschränkung bei Mobilitäten (AULs) (Ausnahme nein: Schulpartnerschaften) maximal 100 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten pro Gesamtprojekt Mittel für "Intellectual Output" nein ja Mittel für Multiplikatorenveranstaltungen nein ja nein Anteil am 2017 zur Verfügung stehenden Budget Schulbildung in DE nicht vorab festgelegt (1 gemeinsame Liste nach Qualitätsrangfolge) 48
49 Leitaktion 2 Mobilitäten im Rahmen von Strategischen Partnerschaften 49
50 Leitaktion 2 Länderübergreifende Mobilitäten im Rahmen von strategischen Partnerschaften Diverse Arten von Mobilitäten (s. folgende Folien) Alle Aktivitäten finden in den Staaten der beteiligten Projektpartner statt Ausnahme bei Beteiligung von Einrichtungen aus Partnerstaaten: keine Langzeitmobilitäten, keine Mobilitäten von Lernenden Ausnahme bei allen Partnerschaften: Aktivitäten dürfen auch stattfinden am Sitz einer Institution der EU, selbst wenn sich keine der am Projekt beteiligten Einrichtungen in diesem Staat befindet: Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag 50
51 Leitaktion 2 Länderübergreifende Projekttreffen Diese gehören zur regulären Projektarbeit und müssen nur hinsichtlich ihrer Anzahl / Teilnehmerzahl begründet werden keine Mindest- oder Höchstdauer Veranstaltungsort: eine der am Projekt beteiligten Einrichtungen Bei zwei Einrichtungen aus demselben Staat ist ein Projekttreffen dann förderfähig, wenn die Entfernung zwischen den beiden Partnern mindestens 100 km beträgt und ausländische Partner ebenfalls an dem Treffen teilnehmen (bei Schulpartnerschaften: Schülerinnen und Schüler können an Projekttreffen teilnehmen) 51
52 Leitaktion 2 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Diese Arten von Mobilitäten können zusätzlich beantragt werden, müssen aber besonders begründet werden und zur Erreichung der Projektziele beitragen Bei "Partnerschaften zum Austausch bewährter Verfahren": Beschränkung auf 100 dieser Mobilitäten pro Projekt Verschiedene Typen (s. Tabelle auf der nächsten Folie) alle Angaben zur Mindestdauer: ohne Reisetage!!! Reisetage können für den Aufenthaltszuschuss angesetzt werden, zählen aber zur Erreichung der Mindestdauer nicht mit Ort: in einem der am Projekt beteiligten Staaten 52
53 Leitaktion 2 Bezeichnung Dauer Zielgruppe Erläuterung Kurzzeit-Austausch von Schülergruppen 5 Tage 2 Monate Schüler/innen in Begleitung von Lehrkräften Gemeinsame Projektarbeit Beschreibung siehe S. 292 Programmleitfaden Längere Mobilitätsphasen von Schülern Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal neu Monate 3 Tage 2 Monate Einzelschüler/innen (in Vollzeitausbildung an der entsendenden Schule) Mindestalter: 14 Jahre Kleine Gruppen des Personals / der Lehrkräfte aus den verschiedenen beteiligten Einrichtungen siehe S. 292 Programmleitfaden. Spezieller Leitfaden (englisch): s. PAD-Website bei "Leitaktion 2 / Durchführung von Projekten" z.b. Studienaufenthalte mit Besuch relevanter Einrichtungen, Workshops, Schulungen siehe S. 294 Programmleitfaden Unterrichts- und Ausbildungstätigkeit über längere Zeiträume 2 12 Monate Einzelne Lehrkräfte / pädagogisches Personal Berufsbezogene Tätigkeit im Ausland, Teilnahme an strukturierten Kursen und Seminaren, Hospitationen, siehe S. 294 Programmleitfaden Gemischte Mobilität von Lernenden 5 Tage 2 Monate Lernende siehe S. 291 Programmleitfaden 53
54 Leitaktion 2 Geistige Leistungen / Intellectual Outputs Innovative Ergebnisse / Produkte von substantieller Qualität, deren Erstellung besonderen Aufwand erfordert Potentieller Nutzen und Verwendbarkeit für Dritte erforderlich nur bei Innovations- Partnerschaften Bei zusätzlicher Arbeitszeit, die nicht im Rahmen der regulären Projektarbeit geleistet werden kann => EU-Zuschüsse möglich n.b.: Auch Projekte vom Typ "Austausch bewährter Praxis" können durchaus hochwertige Ergebnisse und Produkte hervorbringen! (Aber es können dafür keine Zuschüsse in der Kategorie "Geistige Leistungen" beantragt werden.) 54
55 Leitaktion 2 Multiplikatorenveranstaltungen nur bei Innovations- Partnerschaften dienen zur Verbreitung und Weitergabe der Projektergebnisse an Außenstehende / Multiplikatoren (nicht an die eigenen Projektpartner) z.b. Konferenzen, Seminare, Fachtagungen (von einem der Projektpartner organisiert) national oder international nur möglich bei Innovationspartnerschaften nur bei Bewilligung der entsprechenden Ergebnisse in der Kategorie Geistige Leistung (Intellectual Output) n.b.: Auch Projekte vom Typ "Austausch bewährter Praxis" können in Veranstaltungen ihr Projekt und ihr Ergebnisse vorstellen (Aber es können dafür keine Zuschüsse in der Kategorie "Multiplikatorenveranstaltungen" beantragt werden.) 55
56 Leitaktion 2 Prinzip der Verhältnismäßigkeit Die Höhe des beantragten EU-Zuschusses sollte in Relation zu Art und Umfang der Partnerschaft stehen Gleiche Bewertungskriterien für alle, aber Berücksichtigung der Art der jeweiligen Partnerschaft bei der Beurteilung / Punktevergabe 56
57 Leitaktion 2 57
58 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 1/2 u.a.: Bezug zu den Prioritäten der Aktion, Bedarfsanalyse, Ziele, Bedeutung für die teilnehmenden Einrichtungen, Innovation, europäischer Mehrwert (Ergebnisse könnten auf einzelstaatlicher Ebene so nicht erreicht werden) Relevanz des Projekts Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen Leitaktion 2 u.a.: Qualität und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz (Budgetplanung); bei transnationalen Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: Zusammenhang zu den Projektzielen Qualität von Konzept und Durchführung
59 Leitaktion 2 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 2/2 u.a.: Zusammensetzung der Partnerschaft (passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der Ziele), Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einbeziehung von "Newcomern", Koordinationsund Kommunikationsmechanismen; bei Einrichtungen aus einem Partnerstaat: Mehrwert für das Gesamtprojekt? (falls nicht=> Ablehnung des gesamten Antrags!) u.a.: Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligen Einrichtungen und auf lokaler / regionaler / nationaler und europäischer Ebene, Qualität des Verbreitungsplans (z.b. freie Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der EU-Förderung) Qualität des Projektteams und der Kooperation 30 Auswirkung und Verbreitung 20 59
60 Leitaktion 2 Leitfaden für Gutachter (englisch) Enthält im Detail die Bewertungskriterien, auf deren Grundlage die Qualitätspunkte vergeben werden Lektüre vor Antragstellung unbedingt zu empfehlen Link auf Website des PAD Achtung: Aktualisierung für 2017 zu erwarten 60
61 Leitaktion 2 Bei welcher deutschen NA werden Anträge eingereicht? Die Antragsteller geben im Antrag an, in welchem Bereich ihr Projekt angesiedelt ist (Schule, Hochschule, Berufsbildung ) Dafür (und damit für die Auswahl der zuständigen NA) ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft: "not what they are but what they do" d.h. auch z.b. eine Hochschule oder ein Unternehmen kann einen Antrag im Bereich Schulbildung stellen (PAD / DE 03), wenn sich die Thematik der Partnerschaft auf die Schulbildung bezieht Ausnahme: Anträge auf reine Schulpartnerschaften und Partnerschaften zur regionalen Kooperation im Schulbereich können nur bei PAD eingereicht werden 61
62 Leitaktion 2 Antragsvorbereitung und Antragstellung PAD-Website Präsentationen, Merkblätter, Anleitungen, Formular für Projektskizze etc. Wird laufend aktualisiert und ergänzt Auch Hilfe für Registrierung in EU-Login (= neue Bezeichnung für ECAS), URF 62
63 Partnersuche für Schulen: etwinninglive für etwinning-projekte für Erasmus+ Schulpartnerschaften Suche nach Angeboten oder Einstellung eigener Angebote Registrierung bei etwinning erforderlich Informationen auf der Website des PAD 2-Minuten "Erklärfilm" unter 63
64 Partnersuche Für Schulen: etwinning Für alle Akteure im Schulbereich: School Education Gateway Suche mit Filter ohne Registrierung möglich Zur Veröffentlichung eigener Gesuche: Registrierung erforderlich 64
65 Leitaktion 2 Antragstermin (12:00:00 mittags Brüsseler Zeit) Es kommt auf die Sekunde an! Projektdauer zwischen 12 und 36 Monaten Projektbeginn zwischen dem 1.9. und dem Projektende spätestens
66 Exkurs: Der Europass Mobilität Dokumentiert Lernerfahrungen im Ausland Kann von Schulen / entsendenden Einrichtungen für Einzelpersonen und Schülergruppen beantragt (und anschließend konkret ausgefüllt) werden Besonders empfehlenswert bei Leitaktion 2 Leitfaden zum Europass Mobilität im Schulbereich mit Schritt-für-Schritt Erläuterung auf der Website des PAD PAD ist Ausgabestelle für den Schulbereich Nationales Europass Center (NEC) 66
67 Details zum Budget: getrennte Präsentation Hinweise zu dieser Präsentation bitte an: 67
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