ERASMUS+ Die neue EU-Programmgeneration im Schulbereich (COMENIUS) Stand: 16. Dezember 2013 (nach Erscheinen des Programmleitfadens)

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1 ERASMUS+ Die neue EU-Programmgeneration im Schulbereich (COMENIUS) Stand: 16. Dezember 2013 (nach Erscheinen des Programmleitfadens)

2 Bisher: Vielzahl von Programmen und Aktionen Programm für Lebenslanges Lernen (LLP, ) Jugend in Aktion Erasmus Mundus Tempus Sport Seite 2

3 : ERASMUS+ Zusammenfassung der bisherigen Einzelprogramme für Bildung, Jugend und Sport in einer neuen vereinfachten Programmstruktur 3 Aktionstypen Mittelausstattung: 14,7 Milliarden Vorgesehener Programmstart: Seite 3

4 Budgetverteilung Bereich Aus- und Fortbildung (Education and Training): 77,5% Seite 4

5 Allgemeine Ziele & Grundsätzliches Beitrag zur Erreichung der Ziele verschiedener europäischer Bildungsagenden u.a. Strategie Europa 2020, Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung Europäischer Mehrwert Der Einsatz eines Euros auf europäischer Ebene kann mehr bewirken als der Einsatz auf rein nationaler Ebene Seite 5

6 Allgemeine Ziele & Grundsätzliches Stärkere Auswirkungen auf Einzelpersonen, Organisationen und Systeme institutioneller Ansatz Ergebnisse sichtbarer und nutzbarer machen als im LLP Soll zu sektorenübergreifenden Kooperationen anregen Seite 6

7 Zuständigkeiten / Nationale Agenturen In Deutschland bleiben die bisherigen Nationalen Agenturen bestehen: Schulbildung (COMENIUS) Berufliche Bildung (LEONARDO DA VINCI) und Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG) Hochschulbildung (ERASMUS) JUGEND Nationale Agentur beim PAD Nationale Agentur beim BIBB Nationale Agentur beim DAAD Nationale Agentur Jugend für Europa Es wird eine gemeinsame Portalseite der 4 NAs für ERASMUS+ geben Seite 7

8 Teilnahmeberechtigt: 34 Programmstaaten 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei, FYR Mazedonien Partnerstaaten EU-Nachbarstaaten - in verschiedene Regionen unterteilt z.b. Westbalkan: Albanien, Bosnien und Herzegovina, Kosovo, Montenegro, Serbien Andere Partnerstaaten: alle Staaten weltweit Einrichtungen aus Partnerstaaten können unter bestimmten Bedingungen an einzelnen Aktionen beteiligt werden siehe Programmleitfaden Seite 8

9 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend: Leitaktion 1 KA 1 Leitaktion 2 KA 2 Lernmobilität von Einzelpersonen 63% des Budgets Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis 28% des Budgets Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen 4,2% des Budgets Jean Monnet Spezifische Aktionen: Sport Seite 9

10 Schulischer Bereich = einschließlich vorschulische Einrichtungen (wie bisher) Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Partnern aus dem außerschulischen Bereich Budgetanteil: 15% Zuständige NA: PAD Seite 10

11 KA 1 KA 1: Lernmobilität von Einzelpersonen Stichwort: Lehrerfortbildung Seite 11

12 KA 1 Teilweise geänderten Zielgruppen und Modalitäten unter Erasmus+: Institutioneller Ansatz für alle Mobilitäten bei KA 1 COMENIUS-Assistenzzeiten Jetzt im Hochschulbereich angesiedelt Zuständigkeit: NA im DAAD Studienbesuche für bildungspolitische Entscheidungsträger Wird in der bisherigen Form nicht fortgesetzt Lehrerfortbildung Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt sind nicht mehr antragsberechtigt Seite 12

13 KA 1 Lehrerfortbildung Institutioneller Ansatz: Antragstellung der Schule statt bisher Anträge von Einzelpersonen Strategischer Ansatz, größere Auswirkung auf die Institution "European Development Plan" als Teil des Antrags erforderlich (Überlegungen zum Fortbildungsbedarf der Schule / zu sinnvoller Vor- und Nachbereitung) Ein einziger Antrag pro Einrichtung für alle geplanten Fortbildungsmaßnahmen im Ausland während eines bestimmten Zeitraums (wahlweise 1 Jahr oder 2 Jahre) Namen und konkrete Termine müssen im Antrag noch nicht angeben werden 1 Antragstermin pro Jahr (2014: 17. März) Seite 13

14 KA 1 Lehrerfortbildung Antragsberechtigt Vorschulische Einrichtungen, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich Für wen? Schulleiter, Lehrkräfte und pädagogisches Personal Welche Arten von Fortbildungsmaßnahmen im Ausland? Eigener Unterricht an einer Partnereinrichtung Fortbildungsaktivitäten: Kurse, Seminare; Hospitation oder "Jobshadowing" an einer Partnereinrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung Seite 14

15 KA 1 Lehrerfortbildung Wo? In einem Programmstaat Dauer der Maßnahmen? 2 Tage bis 2 Monate (zuzüglich An-/Abreise) Längere Maßnahmen sind möglich im Rahmen von KA 2 bei Schulpartnerschaften Seite 15

16 KA 1 Lehrerfortbildung Zuschüsse Ansatz: Förderung als Zuschuss (d.h. die festgelegten EUsätze decken ggf. nicht alle tatsächlichen Kosten) Definierte Stückkosten-Sätze i.d.r. keine Einzelbelege Zuschusskategorien Fahrtkosten: Entfernungstabellen, unter 100 km kein Fahrtkostenzuschuss Aufenthaltskosten: Zuschuss pro Tag oder pro Monat Organisationszuschuss für die Schule (350 pro Teilnehmer) Kurskosten: Zuschuss 70 pro Tag für maximal für 10 Tage "Special Needs" (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung): Zuschüsse in allen Kategorien nach realen Kosten, nicht als "Aufstockung" der regulären Stückkosten-Sätze Seite 16

17 KA 1 Lehrerfortbildung Verfahrensfragen und Anmerkungen Keine Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Antrag Eine Schule darf pro Antragsrunde nur 1 Antrag stellen Die Datenbank mit Fortbildungsangeboten wird eingestellt Alternative: Neues Angebot in etwinning? (Kurse / Hospitationen) Seite 17

18 KA 1 Lehrerfortbildung Qualitätskriterien für die Antragsbewertung: Relevanz des Mobilitätsprojekts (30 Punkte) Qualität von Konzept und Durchführung (40 Punkte) u.a.: Vorbereitung & Nachbereitung, Kohärenz Ziele & geplante Aktivitäten, Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer, Vorkehrungen zur Anerkennung der Fortbildungsmaßnahmen Auswirkung und Dissemination (30 Punkte) Neu: Von 100 möglichen Punkten müssen mindestens 60 erreicht werden In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden u.a.: Maßnahmen zur Evaluation und Verbreitung der Ergebnisse, Auswirkung der Aktivitäten auf Lehrkräfte und die Einrichtung als Ganzes, Dissemination über die Grenzen der Schule hinaus Seite 18

19 KA 2 KA 2: Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis Stichwort: Partnerschaften / Projekte Seite 19

20 KA 2 Strategische Partnerschaften Multilateral mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten Ausnahme Schulpartnerschaften und Regio-Partnerschaften: wahlweise auch bilateral Dauer: wahlweise 2 oder 3 Jahre bei Antragstellung festzulegen Förderverfahren für alle Partnerschaften (außer Schulpartnerschaften) ist das Konsortialprinzip Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung Keine Finanzierung mehr für Vorbereitende Besuche Kontaktseminare möglich Seite 20

21 KA 2 Strategische Partnerschaften: Schulpartnerschaften Vergleichbar mit den bisherigen COMENIUS-Schulpartnerschaften Bilaterale Schulpartnerschaften: Schwerpunkt auf Fremdsprachenerwerb nicht mehr obligatorisch Ausnahme im Vergleich zu allen anderen Partnerschaftstypen: Für reine Schulpartnerschaften gilt weiterhin: Verträge / Berichterstattung weiterhin jeweils mit der eigenen NA Neues Prinzip bei der Finanzierung: "Alle oder keiner" => bei einem bewilligten Projekt werden alle antragstellenden Einrichtungen gefördert Neue Möglichkeiten längerfristiger Einzelmobilitäten im Rahmen von Partnerschaften für: Schülerinnen / Schüler ab 14 Jahren Lehrkräfte 2 12 Monate Seite 21

22 KA 2 Strategische Partnerschaften: Regio-Partnerschaften Partnerschaften zwischen lokalen / regionalen Schulbehörden + Schulen + und weiteren Akteuren (wie bisher) Neu: wahlweise bilateral oder multilateral Neues Förderverfahren entsprechend dem Konsortialprinzip: Die koordinierende Einrichtung erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt und ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung Seite 22

23 KA 2 Strategische Partnerschaften: Multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung 1/2 Größere auch sektorübergreifende Partnerschaften verschiedener Akteure Z.B. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen / Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik + ggf. Akteure aus anderen Bereichen Antragsberechtigt ist prinzipiell jede öffentliche oder private Organisation in einem Programmstaat Teilnahmeberechtigt sind unter bestimmten Bedingungen auch Organisationen aus Partnerstaaten (wenn klarer Mehrwert für das Projekt) Vergleichbar den Multilateralen Projekten und Netzen (zentrale Maßnahmen) im LLP => neu: dezentrale Verwaltung / Antragstellung bei den NA Maximal für 3 Jahre Seite 23

24 KA 2 Strategische Partnerschaften: Multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung 2/2 Die Antragsteller geben im Antrag an, in welchem Bereich ihr Projekt hauptsächlich angesiedelt ist => Für die Auswahl der NA ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft ("not what they are, but what they do") => Für strategische Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung ist der PAD zuständig Infotag des PAD am in Bonn Seite 24

25 KA 2 Strategische Partnerschaften / Unterstützung von IT- Plattformen: z.b. etwinning Die Plattform für den Schulbereich Soll in Erasmus+ ausgeweitet werden (verbesserte Partnersuche für alle Aktionen, weitreichende Darstellung von Beispielen guter Praxis, Verweise auf andere Ressourcen, ) Programm-Staaten und etwinning-plus (östliche Partnerstaaten, Tunesien) Seite 25

26 KA 2 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Allgemeines Prinzip: "Baukastensystem" der Förderung für verschiede Arten von Aktivitäten bzw. Mobilitäten Genereller Ansatz: Stückkosten => i.d.r. vordefinierte "Bausteingrößen" je nach Bedarf Nicht jede "Bausteinart" kommt für jedes Projekt in Frage! Keine Zuschüsse zu den Fahrtkosten bei unter 100 km Entfernung (wie bei KA 1) Hinweis: Projekte aus dem LLP mit Vertragslaufzeit laufen nach den alten (LLP-) Bedingungen Seite 26

27 KA 2 Zuschusskategorien / "Bausteine" Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 /Monat pro Partner 500 / Monat für Koordinator Transnationale Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung (max / Jahr für die gesamte Partnerschaft) Transnationale Lehr-/ Lernaktivitäten müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage 60 Tage Langzeit: 61 Tage -12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung "Intellectual Outputs" Entwicklung hochwertiger + übertragbarer Ergebnisse Personalkosten / Tag (4 Kategorien) Multiplikatorenveranstaltungen Nationale o. internationale Konferenzen etc. 100 / 200 pro Teilnehmer (aus Inland bzw. Ausland, keine Projektpartner) insgesamt max Außergewöhnliche Kosten z.b. Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen Max pro Projekt, restriktive Handhabung; tatsächliche Kosten Special Needs tatsächliche Kosten (nicht als "Zuschlag" zu den anderen Kategorien, sondern eigenständige Berechnung) Seite 27

28 KA 2 Welche "Bausteine" kommen für Schulpartnerschaften in Frage? Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 /Monat pro Partner 500 / Monat für Koordinator Transnationale Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung (max / Jahr für die gesamte Partnerschaft) auch für Materialien und zur Herstellung von Produkten Entfernungskategorien kurz: 100 km km lang: ab km Zuschuss maximal für 10 Schulen (auch wenn mehr Partner) Unterschiedl. Aufenthaltssätze für Lehrkräfte / Schüler und Langzeit /Kurzzeit Special Needs tatsächliche Kosten (nicht als "Zuschlag" zu den anderen Kategorien, sondern eigenständige Berechnung) Transnationale Lehr-/ Lernaktivitäten müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage 60 Tage Langzeit: 61 Tage -12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung sprachliche Vorbereitung bei Langzeit- Aufenthalten Seite 28

29 KA 2 Verträge / Auszahlung von Zuschüssen KA 2 2jährige Partnerschaften: 80% bei Vertragsbeginn 0% bei Zwischenbericht 20% bei Abschluss 3 jährige Partnerschaften: 40 bei Vertragsbeginn 40% bei Zwischenbericht (falls mindestens 70% der 1. Rate verbraucht sind 20% bei Abschluss Seite 29

30 KA 2 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Relevanz des Projekts (30 Punkte) 1/3 u.a.: Bezug zu den Programm- und Aktionszielen, Bedeutung für die teilnehmenden Einrichtungen, europäischer Mehrwert (Ergebnisse könnten auf einzelstaatlicher Ebene so nicht erreicht werden) Qualität von Konzept und Durchführung (20 Punkte) Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen u.a.: Qualität und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz (Budgetplanung); bei transnationalen Lehr-/Lernaktivitäten: Zusammenhang zu den Projektzielen Seite 30

31 KA 2 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 2/3 Qualität des Projektteams und der Kooperation (20 Punkte) u.a.: Zusammensetzung der Partnerschaft (passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der Ziele), Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einbeziehung von "Newcomern", Koordinationsund Kommunikationsmechanismen Auswirkung und Verbreitung (30 Punkte) u.a.: Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligen Einrichtungen und auf lokaler / regionaler / nationaler und europäischer Ebene, Qualität des Verbreitungsplans (z.b. freie Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der EU- Förderung) Seite 31

32 KA 2 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 3/3 Maximal sind 100 Qualitätspunkte erreichbar Neu: Von maximal 100 Qualitätspunkten müssen mindesten 60 Punkte erreicht werden Neu: Innerhalb jedes einzelnen Fragenkomplexes muss mindestens die Hälfte der erreichbaren Höchstpunktzahl erreicht werden z.b.: "Auswirkung und Verbreitung": Maximal 30 Punkte erreichbar => mindestens 15 Punkte erforderlich Seite 32

33 KA 3 KA 3: Unterstützung politischer Reformen Aktivitäten zur Umsetzung der politischen Agenda der EU im Bereich der allgemeinen und politischen Bildung, Anwendung der Transparenz- und Anerkennungselemente der EU (z.b. Europass), nationale Informationszentren (z.b. Eurydice, Euroguidance,..) Zentrales Verfahren => Antragstellung bei der Exekutivagentur in Brüssel Einrichtungen im schulischen Bereich können in vielfältiger Form von den Aktivitäten und ihren Ergebnissen profitieren (Informationen, Materialien, Instrumente ) Seite 33

34 Termine KA 1 / Mobilität (neu: nur 1 Termin pro Jahr): Antragstermin: (12 Uhr mittags) Projektbeginn frühestens: Projektende spätestens: KA 2 / Strategische Partnerschaften: Antragstermin: (12 Uhr mittags) Projektbeginn frühestens: Projektende spätestens: In den Folgejahren: alle Antragstermine voraussichtlich im Februar eines Jahres Seite 34

35 Antragsverfahren Alle Antragsteller müssen sich vorab einmalig in einem zentralen Portal registrieren "Personal Identification Code" (PIC) notwendig für die eigentliche Antragstellung Verfahren zum Registrierungsverfahren: siehe Programmleitfaden, Teil C dort auch: Link zu "User Manual" Online-Antragstellung: Einreichung bis 12 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) des Antragstermins Seite 35

36 Registrierung (1/3) Einrichtungen registrieren sich selbst im Teilnehmer-Portal 1. Schritt: ECAS-Account (European Commission Authentication Service) notwendig für die Registrierung 2. Schritt: Registrierung in der "Unique Registration Facility (URF): a) Eingabe von Mindestdaten: Name der Einrichtung Registrierungsnummer Adresse Art der Einrichtung Kontaktperson b) Upload von ausgefüllten Formblättern Legal Status + Financial Identification Form Seite 36

37 (2/3) Blick in das Participant Portal Seite 37

38 Registrierung (3/3) Nach Registrierung: Erhalt eines 9-stelligen PIC (Participant Identification Code), der für jegliche Antragstellung erforderlich ist Einmalige Registrierung (=> für Antragstellung in Folgejahren nicht mehr notwendig) Grunddaten werden automatisch in Antrags- und Berichtsformulare übernommen Bessere Kontrolle von versehentlichen Doppeleinreichungen / Doubletten; Vermeidung von Doppelförderung Registrierung möglich ab Veröffentlichung des Call 2014 Seite 38

39 Antragstellung Elektronische Antragsformulare Für den Schulbereich (dezentral) relevant: KA1 und KA2 KA1 und KA2 Anträge: ggf. nach Bildungsbereich und spezifischer Aktivität differenziert (unterschiedliche Ansichten / Auswahlfelder) Ausschließlich elektronische Einreichung, keine Papierversion Upload von Anhängen in gewissem Umfang möglich Unterschrift: "Ehrenerklärung" muss ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und als Anhang elektronisch beigefügt werden Antragstellung ausschließlich durch die koordinierende Einrichtung Seite 39

40 Begutachtung Qualitätsbegutachtung KA 2: mindestens 1 externer Experte in jedem Fall erforderlich Anträge bis : 2 Experten ( 1 NA + 1 extern) Anträge über : 2 externe Experten Seite 40

41 Der "Call" und der Programmleitfaden stehen bereits auf der Website der EU- Kommission zur Verfügung Laufend mehr auf der Website der EU-Kommission Seite 41

42 Programm- Leitfaden Muster der Antragsformulare Präsentation über das Gesamtprogramm (EN) Seite 42

43 Laufend mehr auf der PAD-Website PAD-Präsentation für den Schulbereich Seite 43

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