Hinweise zur Beantragung von EU- Zuschüssen
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- Lucas Schubert
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1 Hinweise zur Beantragung von EU- Zuschüssen Leitaktion 2 / Schulbildung: Strategische Schulpartnerschaften (S2S) Stand: Januar 2015
2 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Allgemeines (1/2) "Baukastensystem" der Förderung für verschiede Arten von Aktivitäten bzw. Mobilitäten Nicht jede "Bausteinart" kommt für jedes Projekt in Frage! Genereller Ansatz: vordefinierte Zuschusshöhen ("Kosten-Einheiten" für bestimmte Aktivitäten) Nachzuweisen sind bei Berichterstattung i.d.r. nicht die tatsächlichen Kosten, sondern der jeweilige "Kostenauslöser" / Durchführung der jeweiligen Aktivität (z.b. Teilnahme einer Person an einem Projekttreffen) Maximaler Zuschuss: pro Jahr für ein Gesamtprojekt ( für 3-jährige Projekte) Seite 2
3 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Allgemeines (1/2) "Zuschuss" bedeutet: Ein Eigenbeitrag wird erwartet Dieser ist aber bei der Höhe der Zuschusssumme schon einkalkuliert und muss deshalb nicht nachgewiesen werden Keine Zuschüsse zu den Fahrtkosten bei unter 100 km Entfernung Kein Automatismus => Mobilitäten etc. müssen im Antrag im Kontext des Projekts begründet werden Seite 3
4 Zuschusskategorien / "Bausteine" für Partnerschaften (KA2) Projektmanagement und Durchführung Länderübergreifende Projekttreffen Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lehr-/ Lernaktivitäten Unterstützung falls zusätzliche Kosten für Personen mit Behinderung anfallen Außergewöhnliche Kosten / Sonderkosten Geistige Leistungen ("Intellectual Outputs") Multiplikatorenveranstaltungen Seite 4
5 Welche "Bausteine" kommen für Schulpartnerschaften in Frage? Projektmanagement und Durchführung Länderübergreifende Projekttreffen Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lehr-/ Lernaktivitäten Unterstützung falls zusätzliche Kosten für Personen mit Behinderung anfallen Außergewöhnliche Kosten / Sonderkosten Geistige Leistungen ("Intellectual Outputs") Multiplikatorenveranstaltungen Die durchgestrichenen Kostenkategorien sind an die Erfüllung besonderer Bedingungen gebunden und kommen in der Regel für Schulpartnerschaften nicht in Frage Seite 5
6 Kosten der Projektdurchführung wie z.b. Kommunikation, lokale Aktivitäten, Website etc. auch für Materialien und zur Herstellung von Produkten wie Broschüren etc. Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 /Monat pro Partner 500 / Monat für Koordinator Zuschuss für 1 Koordinator + maximal 9 Partner Maximal 2750 pro Monat (Bei mehr als 9 Partnern verringert sich der Betrag pro Partner Projektbeispiel: 4 Schulen, 2 Jahre Zuschuss Koordinator Zuschuss pro Partner Zuschuss insgesamt in dieser Kategorie (24x500) (24x250) Seite 6
7 Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 /Monat pro Partner 500 / Monat für Koordinator 1 Koordinator + 9 Partner (geteilt durch 9 = 250 pro Partner) = / Monat 1 Koordinator + 15 Partner (geteilt durch 15 = 150 pro Partner) = / Monat Höchstzuschuss in dieser Kategorie: 2750 pro Monat (1 Koordinator + 9 Partner) Falls mehr als 9 Partner beteiligt sind => Das Partner-Budget wird durch die Anzahl der Partner geteilt und damit für jeden Partner entsprechend geringer Das Budget des Koordinators bleibt bei 500 pro Monat Von den anderen "Bausteinen" können aber mehr als 10 Einrichtungen profitieren, sofern die jeweiligen Höchstgrenzen nicht überschritten werden Seite 7
8 für Projekttreffen an einer der Partnerschulen Entfernung unter 100 km => kein Zuschuss Transnationale Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung (max pro Jahr für die gesamte Partnerschaft) Entfernung 100 km km: 575 pro Teilnehmer Entfernung ab km: 760 pro Teilnehmer } Unabhängig von der Dauer des Treffens Beispiel: 6 Teilnehmer pro Schule und Jahr (4 Schulen, 2 Jahre, < km) Zuschuss pro Schule 2 Jahre: 12 Tn x 575 = Zuschuss Gesamtprojekt 2 Jahre 48 Tn x 575 = Seite 8
9 Fahrtkosten + Unterschiedliche Aufenthaltssätze: Lehrkräfte - Schüler Langzeit - Kurzzeit Aktivitäten in den Gesamtkontext des Projekts stellen und begründen! NAs können ggf. Aktivitäten streichen, die im Gesamtkontext nicht überzeugend sind (z.b. Langzeitaufenthalte von Schülern ohne nähere Begründung Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage 2 Monate Langzeit: 2-12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung sprachliche Vorbereitung bei Langzeit- Aufenthalten Minimum: 5 Arbeitstage Halbe Tage (An-/ Abreise) gelten nicht als Arbeitstage Zeitangaben: immer ohne An-/Abreise Für die Reisetage dürfen aber Aufenthaltskosten angesetzt werden Seite 9
10 Zuschusstabellen bei länderübergreifenden Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Entfernungsrechner: es/erasmusplus/tools/distance_de.htm Fahrtkosten pro Teilnehmer km 275 Ab km 360 Aufenthaltskosten pro Teilnehmer Kurzzeit: Lehrkräfte Schüler/innen Bis zum 14. Tag Tag Langzeit: 61 Tage 12 Monate Sätze pro Tag nach Zielstaaten: s. Leitfaden, Spalte B1.5 B1.7 je nach Dauer Sätze pro Monat nach Zielstaaten: s. Leitfaden, Spalte B1.8 z.b.: Zielstaat Italien 53 / Tag (ab dem 61. Tag) 115 / Monat Seite 10
11 Beispiel (Projekt 4 Schulen, 2 Jahre): Zwei 8-tägige Lernbegegnungen mit je 10 Schülern + 2 Lehrkräften Je 3 Schulen besuchen den 4. Partner => 60 Schüler + 12 Lehrer in 2 Jahren (72 Reisende) DE IT - Transnationale Lernaktivität 1. Jahr - Transnationale Lernaktivität 2. Jahr NL CZ Seite 11
12 Berechnung des Beispiels Fahrtkosten pro Teilnehmer (bis km: 275 ) pro Schule bei 1 Fahrt 275 x 12 Tn: Gesamtprojekt 275 x 72 Tn: Aufenthaltskosten pro Teilnehmer (Kurzzeit, 8 Tage) Lehrkräfte 100 x 8 Tage x 2 Tn: (pro Schule bei 1 Fahrt) 55 x 8 Tage x 10 Tn: (pro Schule bei 1 Fahrt) Schüler/innen 100 x 8 Tage x 12 Tn: (Gesamtprojekt) 55 x 8 Tage x 60 Tn: (Gesamtprojekt Gesamtzuschuss Pro Schule (1 Fahrt): Projekt: Seite 12
13 Unterstützung für Personen mit Behinderung, falls zusätzliche Kosten anfallen tatsächliche Kosten Zur Deckung ggf. höherer Kosten für Personen mit Behinderung Beispiel: Eine Schülerin im Rollstuhl benötigt einen Abholdienst, einen Extra- Sitzplatz im Flugzeug und ein behindertengerechtes Hotelzimmer im Ausland => Wenn der reguläre Stückkostensatz nicht ausreicht, können zusätzliche Kosten beantragt werden: Diese Kosten werden als tatsächliche Kosten beantragt und nachher "spitz" abgerechnet (Quittungen sind in diesem Fall für alle Kosten erforderlich, die für diese Schülerin bei der Reise angefallen sind ) Seite 13
14 Beispiel (2 Jahre, 4 Schulen, < km): Gesamtzuschuss Projektmanagement u. -durchführung Zuschuss pro Schule (P) / (K) Zuschuss Gesamtprojekt Projekttreffen Zuschuss pro Schule Zuschuss Gesamtprojekt Transnationale Lehr-/ Lernaktivität (TLL) Zuschuss pro Schule (1 bzw. 2 TLL à 12 Tn) bzw Zuschuss Gesamtprojekt (6 Reisen à 12 Tn) Koordinator mit 1 Lernaktivität Partner mit 1 Lernaktivität Partner mit 2 Lernaktivitäten Partner mit 2 Lernaktivitäten Seite 14
15 Automatische Berechnung im Antragsformular Seite 15
16 Beantragung der Zuschüsse Außer den Grundkosten für Projektmanagement und -durchführung sind alle anderen beantragten Zuschüsse inhaltlich zu begründen (=> besonders wichtig bei "transnationale Lehr- und Lernaktivitäten"; bei den Projekttreffen reicht eine Begründung für Anzahl + Teilnehmerzahl) Die jeweilige Zuschusshöhe (z.b. Kombination von Entfernung und Dauer) wird vom Antragsformular automatisch berechnet Höhe der jeweiligen Zuschuss-Sätze: s. Programmleitfaden Bitte beachten Sie schon bei der Antragstellung: Der bewilligte Zuschuss wird in Raten gezahlt / Abschlussrate erst nach Projektende => Vorfinanzierung erforderlich Seite 16
17 Budgetverteilung bei Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen Anders als bei allen anderen strategischen Partnerschaften in der Leitaktion 2 gilt bei reinen Schulpartnerschaften NICHT das Konsortialprinzip, d.h. jede Schule erhält wie bisher bei Comenius ihren Anteil des Budgets von ihrer eigenen Nationalen Agentur (NA). Neu: Es kann nicht mehr vorkommen, dass einzelne Schulen innerhalb eines bewilligten Projekts aus finanziellen Gründen abgelehnt werden: Zunächst wird geprüft; ob das Budget der koordinierenden NA für die Finanzierung des Gesamtprojekts reichen würde => wenn ja, werden die benötigten Anteile auf die Partner-NAs zur Weitergabe an die betreffenden Schulen verteilt. Da jede NA zugleich Koordinierungs- und Partner-NA ist, gibt sie einerseits Mittel aus ihrem Budget für ausländische Partnerschulen ab, erhält aber gleichzeitig auch Mittel für ihre eigenen Partnerschulen von ausländischen koordinierenden NAs. Seite 17
18 Wichtiger Hinweis für die Zuschussbeantragung Im Vorgängerprogramm COMENIUS konnte eine Schule für ein zweijähriges Projekt eine EU-Förderung von maximal erhalten. Wie die Zahlenbeispiele in dieser Präsentation zeigt, liegen die möglichen Fördersummen bei Erasmus+ wesentlich höher (und werden bei Schulprojekten nicht in jedem Fall unbedingt tatsächlich benötigt). Wegen der sehr hohen individuellen Antragssummen reichte das Gesamtbudget in der Antragsrunde 2014 bei weitem nicht aus. In Deutschland mussten 220 Schulpartnerschaften finanziellen Gründen abgelehnt werden, nur 63 Projekte wurden bewilligt. Eine realistische Beantragung ist daher im Interesse aller. Wenn Ihnen die automatisch errechnete Summe im Antragsformular höher erscheint, als Sie tatsächlich für die Projektdurchführung benötigen, sollten Sie überlegen, ob Sie die Summe z.b. durch Reduzierung der aufgeführten Mobilitäten reduzieren. Wenn Sie für 10 Schüler Mobilitäten beantragen, in Wirklichkeit mit dieser Summe aber 20 Mobiltäten durchführen wollen, sollte Sie dies durchaus explizit im Antragsformular erwähnen. Kosteneffizienz ist ein Qualitätskriterium, das sich auch in der Bewertung niederschlägt. Fragen und Hinweise zu dieser Präsentation bitte an Tel Seite 18
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