Der Pädagagische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz. ERASMUS+ im Schulbereich (COMENIUS) Dresden, 10. März 2015

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1 Der Pädagagische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz ERASMUS+ im Schulbereich (COMENIUS) Dresden, 10. März 2015

2 Gliederung Der Pädagogische Austauschdienst Allgemeines zum EU-Programm Erasmus+ Überblick Leitaktion 1 (KA 1) im Schulbereich Überblick Leitaktion 2 (KA 2) im Schulbereich Allgemeines zur Antragstellung Seite 2

3 Der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz Seit 1952 Serviceeinrichtung im Auftrag der Länder für Programme im Rahmen bilateraler Vereinbarungen Seit 1995 Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Seit 2008 Teil der Initiative des Auswärtigen Amts»Schulen: Partner der Zukunft«2013 Nationale Koordinierungsstelle für etwinning Der PAD ist (seit 2008) zertifiziert nach ISO 9001:2008

4 Grundlagen der Arbeit Auf der Basis bilateraler Vereinbarungen, Kulturabkommen etc. Im Kontext von Beschlüssen und Empfehlungen der KMK, z.b.»europabildung in der Schule«(1978, 1990, Neufassung 2008)»Erklärung zur Mobilität im Bildungsbereich in Europa«(2010)»Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule«(Überarbeitung in 216. AK = Staatssekretärskonferenz)

5 Grundlagen der Arbeit Internationale Zusammenarbeit schulischer Einrichtungen als Beitrag und Mittel zur Gestaltung der Qualität von Schule & Unterricht in allen Fächern durch Zugewinn an fachlichen & methodischen Kompetenzen zum interkulturellen Lernen und zur Persönlichkeitsentwicklung zur Förderung von Deutsch als Fremdsprache und zum Fremdsprachenunterricht in Deutschland

6 Auftraggeber & Netzwerke Länder: Programme zur Lehreraus- und -fortbildung Auswärtiges Amt im Rahmen der AKBP: Schulpartnerschaften, Initiative»Schulen: Partner der Zukunft«(PASCH) EU-Kommission im Rahmen von Erasmus+ ( ) im Schulbereich: COMENIUS, etwinning Drittmittel: Fulbright-Kommission; US State Department; Robert Bosch Stiftung ( ); Mercator-Stiftung ( )

7 Auftraggeber & Netzwerke Kooperation u.a. mit Bilateralen Jugendwerken: DFJW, DPJW, Tandem, ConAct, Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch etc. Bildungsbehörden im In- und Ausland ZfA, DAAD, BIBB, Jugend für Europa, Nationalagenturen in der EU Botschaften usw.

8 : ERASMUS+ Zusammenfassung der früheren Einzelprogramme für Bildung, Jugend und Sport in einer neuen vereinfachten Programmstruktur 3 Leitaktionen Mittelausstattung: 14,7 Milliarden Programmlaufzeit: bis Seite 8

9 Allgemeine Ziele & Grundsätzliches (1/2) Beitrag zur Erreichung der Ziele verschiedener europäischer Bildungsagenden u.a. Strategie Europa 2020, ET 2020: Strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung. Europäischer Mehrwert Der Einsatz eines Euros auf europäischer Ebene kann mehr bewirken als der Einsatz auf rein nationaler Ebene Seite 9

10 Allgemeine Ziele & Grundsätzliches (2/2) Stärkere Auswirkungen auf Einzelpersonen, Organisationen und Systeme institutioneller Ansatz Ergebnisse sichtbarer und nutzbarer machen als im Vorgängerprogramm Soll zu sektorenübergreifenden Kooperationen anregen, d.h. Schule + Jugend bzw. Schule + Hochschule, Hochschule + Berufsbildung etc. Seite 10

11 Zuständigkeiten / Nationale Agenturen NA beim DAAD NA beim PAD NA beim BiBB NA Jugend für Europa Gemeinsame Website: Seite 11

12 Schulischer Bereich = einschließlich vorschulische Einrichtungen Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Partnern aus dem außerschulischen Bereich Budgetanteil: 15% Zuständige NA: PAD Der Bereich "Education and Training" erhält 77,5 % des Gesamtbudgets (14,7 Milliarden ) von Erasmus+ Seite 12

13 3 Leitaktionen (Key Actions) in den Bereichen Bildung + Ausbildung und Jugend: Leitaktion 1 KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen 63% des Budgets Fortbildung von Lehrkräften Leitaktion 2 KA 2 Kooperation zur Förderung von Innovation und Austausch guter Praxis 28% des Budgets Partnerschaften Leitaktion 3 KA 3 Unterstützung politischer Reformen 4,2% des Budgets weitere Aktionen: Jean Monnet Sport Seite 13

14 Teilnahmeberechtigt 33 Programmstaaten 28 Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, FYR Mazedonien Partnerstaaten = alle anderen Staaten weltweit (auch die Schweiz zählt als Partnerstaat) Einrichtungen aus Partnerstaaten können unter bestimmten Bedingungen an einzelnen Aktionen beteiligt werden (aber nicht an Schulpartnerschaften) siehe Programmleitfaden Seite 14

15 KA 1 Leitaktion 1 (KA 1): Lernmobilität von Einzelpersonen Stichwort: Lehrerfortbildung Seite 15

16 Lernmobilität => Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Institutioneller Ansatz: Antragstellung durch die Schule / Einrichtung anstelle von Einzelpersonen => Größere Auswirkung auf die Institution Projektcharakter European Development Plan KA 1 Seite 16

17 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Zielgruppe Schulleiter, Lehrkräfte und pädagogisches Personal Arten von Fortbildungsmaßnahmen im Ausland Eigener Unterricht an einer Partnereinrichtung Fortbildungsaktivitäten: Kurse, Seminare; Hospitation oder Jobshadowing an einer Partnereinrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung Seite 17

18 SchoolEducationGateway Für alle Akteure im schulischen Bereich (nicht nur Schulen) Neu ab Februar 2015 Enthält auch Datenbanken: Kurskatalog und Mobility Opportunities (Job Shadowing, Hospitationen) Angebote einstellen Angebote suchen Seite 18

19 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Wo? In einem Programmstaat Dauer der Maßnahmen 2 Tage bis 2 Monate (zuzüglich An-/Abreise) Längere Maßnahmen sind möglich im Rahmen von KA 2 bei Schulpartnerschaften Seite 19

20 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Antragsberechtigte Einrichtungen (1/2) Vorschulische Einrichtungen Öffentliche Schulen Staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen Darüber hinaus: Seite 20

21 KA 1 Antragsberechtige Einrichtungen (2/2) Neu ab 2015: nationale Konsortien Zur Koordinierung eines Konsortiums sind folgende Einrichtungen berechtigt: alle Behörden der Schulaufsicht, die zuständig sind für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen sowie die von den Ländern namentlich benannten nachgeordneten Einrichtungen (vgl. Liste auf PAD-Website) alle Träger von schulischen und vorschulischen Einrichtungen, die antragsberechtigt sind im Rahmen der Leitaktion 1 im Bereich Schulbildung. Seite 21

22 KA 1 Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Zuschüsse Ansatz: Förderung als Zuschuss (d.h. die festgelegten EUsätze decken ggf. nicht alle tatsächlichen Kosten) Definierte Stückkosten-Sätze i.d.r. keine Einzelbelege Zuschusskategorien Fahrtkosten: Entfernungstabellen, unter 100 km kein Fahrtkostenzuschuss Aufenthaltskosten: Zuschuss pro Tag oder pro Monat Organisationszuschuss für die Schule (350 pro Teilnehmer) Kurskosten: Zuschuss 70 pro Tag für maximal 10 Tage Special Needs (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung) Details: siehe Programmleitfaden Seite 22

23 KA 1 Verfahrensfragen und Anmerkungen Keine Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Antrag (aber: realistische Planung ist ein Qualitätskriterium!) Namen / konkrete Termine müssen im Antrag noch nicht angeben werden Ein einziger Antrag pro Einrichtung für alle geplanten Maßnahmen (1 oder 2 Jahre) Antragstermin 2015 war der 4. März Seite 23

24 KA 1 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf Mobilitätsprojekte KA 1 Maximal erreichbar: 100 Punkte Mindestpunktzahl: Punkte 40 Punkte 30 Punkte Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Seite 24

25 KA 2 Leitaktion 2 (KA 2): Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis Stichwort: Partnerschaften / Projekte Seite 25

26 KA 2 Typen von strategischen Partnerschaften Schulpartnerschaften ( S2S ) Ausschließlich für Schulen / vorschulische Einrichtungen Wahlweise bilateral (Einrichtungen aus zwei Programmstaaten) oder multilateral (mindestens 3 Programmstaaten) ausschließlich Einrichtungen aus Programmstaaten können teilnehmen Jede Einrichtung hat einen Vertrag mit ihrer eigenen Nationalen Agentur (=> eigene Mittelverwaltung) Strategische Partnerschaften im Schulbereich Zwischen verschiedenen Akteuren im Schulbereich multilateral (Einrichtungen aus mindestens 3 Staaten) Konsortialprinzip: nur die koordinierende Einrichtung hat einen Vertrag mit ihrer NA => Mittelverwaltung und Verantwortung für Gesamtprojekt Ausnahme Partnerschaftstyp Regio: wahlweise bilateral oder multilateral Schulbehörden als Antragsteller Seite 26

27 KA 2 Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen. (Programmleitfaden 2015) Voraussetzung: mindestens eine der horizontalen Prioritäten oder Mindestens eine der spezifischen Prioritäten (hier: Schulsektor) ist betroffen ( Prioritäten siehe Programmleitfaden S. 116/117)) Seite 27

28 KA 2 Aktivitäten in der Leitaktion 2 Transnationaler Austausch guter Praxis Entwicklung von Curricula, neuer Unterrichtsmethoden, innovativer Lehr- und Lernansätze, die auch zu besserer Nutzung von IKT im Schulbereich führen Anwendung und Entwicklung von Instrumenten und Methoden zur Verbesserung der Lehreraus- und Fortbildung Zusammenarbeit regionaler Behörden aus dem Schulbereich Im Rahmen von strategische Partnerschaften: Kurzzeit- und Langzeitaufenthalte im Ausland von Lehrkräften / pädagogischem Personal und Schüler/innen - sofern diese Mobilitäten zur Erreichung der Projektziele beitragen Seite 28

29 KA 2 Strategische Partnerschaften: Schulpartnerschaften (S2S) Bilaterale Schulpartnerschaften Ausnahme im Vergleich zu allen anderen Partnerschaftstypen: Für reine Schulpartnerschaften gilt weiterhin: Verträge / Berichterstattung weiterhin jeweils mit der eigenen NA Prinzip bei der Finanzierung: Alle oder keiner => bei einem bewilligten Projekt werden alle antragstellenden Einrichtungen gefördert Möglichkeiten längerfristiger Einzelmobilitäten (2 12 Monate) im Rahmen von Partnerschaften für: Schülerinnen / Schüler ab 14 Jahren Lehrkräfte Seite 29

30 KA 2 Strategische Partnerschaften im Schulbereich 1/2 Partnerschaften unterschiedlicher Größe zwischen verschiedenen Akteuren z.b. Landesinstitute, Studienseminare, Hochschulen / Zentren für Lehrerbildung / Fachdidaktik + ggf. Akteure aus anderen Bereichen Auch Schulen können teilnehmen (sollten i.d.r. aber die Funktion als Partnereinrichtung nicht als koordinierende Einrichtung wählen) Antragsberechtigt ist prinzipiell jede öffentliche oder private Organisation in einem Programmstaat Teilnahmeberechtigt sind unter bestimmten Bedingungen auch Organisationen aus Partnerstaaten (wenn klarer Mehrwert für das Projekt) Die Partnerschaften können auch sektorübergreifend sein Seite 30

31 KA 2 Strategische Partnerschaften: Multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung 2/2 Die Antragsteller geben im Antrag an, in welchem Bereich ihr Projekt hauptsächlich angesiedelt ist => Für die Auswahl der NA ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft ("not what they are, but what they do") => Für strategische Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung ist der PAD zuständig Seite 31

32 KA 2 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Maximal erreichbar: 100 Punkte Mindestpunktzahl: Punkte 20 Punkte 20 Punkte 30 Punkte Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Qualität des Projektteams und der Kooperation Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen Seite 32

33 KA 2 Strategische Partnerschaften / Unterstützung von IT- Plattformen: z.b. etwinning Die Plattform für den Schulbereich Soll in Erasmus+ ausgeweitet werden (verbesserte Partnersuche für alle Aktionen, weitreichende Darstellung von Beispielen guter Praxis, Verweise auf andere Ressourcen, ) Programm-Staaten und etwinning-plus (östliche Partnerstaaten, Tunesien) Seite 33

34 KA 2 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Baukastensystem der Förderung für verschiede Arten von Aktivitäten bzw. Mobilitäten Genereller Ansatz: Stückkosten => i.d.r. vordefinierte Bausteingrößen je nach Bedarf Nicht jede Bausteinart kommt für jedes Projekt in Frage! Maximale EU-Förderung pro Projekt: für drei Jahre (= pro Jahr) Seite 34

35 KA 2 Zuschusskategorien / Bausteine Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 / Monat pro Partner 500 / Monat für Koordinator Länderübergreifende Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung (max / Jahr für die gesamte Partnerschaft) Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten müssen substantiell zur Erreichung der Projektziele beitragen Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage 60 Tage Langzeit: 61 Tage -12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung Unterstützung zusätzliche Kosten für Personen mit Behinderung anfallen tatsächliche Kosten Außergewöhnliche Kosten / Sonderkosten z.b Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen: Max pro Projekt 75 % der tatsächlichen Kosten Geistige Leistungen ( Intellectual Outputs ) Entwicklung hochwertiger + übertragbarer Ergebnisse Personalkosten / Tag (4 Kategorien) Multiplikatorenveranstaltungen Nationale o. internationale Konferenzen etc. 100 / 200 Teilnehmer (aus Inland bzw. Ausland, keine Projektpartner) insgesamt max Seite 35

36 KA 2 Antragstermin 2015 KA 2 / Strategische Partnerschaften: Antragstermin: (12 Uhr mittags Brüsseler Zeit) Projektdauer: zwischen 24 und 36 Monaten Projektbeginn: zwischen dem 1.9. und dem Projektende: spätestens Seite 36

37 Informationen zur Antragstellung Seite 37

38 EU-Website Allgemeine Programminformationen Grundlagendokumente Links zu allen Nationalen Agenturen Seite 38

39 Programmleitfaden Jedes Jahr neuer Programmleitfaden Grundlage für die Antragstellung, in verschiedenen Sprachen verfügbar Deutsche Version 2015: Englische Version 2015: Seite 39

40 Antragstellung Elektronische Antragsformulare Für den Schulbereich (dezentral) relevant: KA1 und KA2 Formulare auf der Website des PAD Anträge ggf. nach Bildungsbereich und spezifischer Aktivität differenziert (unterschiedliche Ansichten / Auswahlfelder) Bei KA 2: zwei verschiedene Formulare Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen Partnerschaften nach dem Konsortialprinzip (mit Auswahlmöglichkeit: Partnerschaften zwischen Regionen) Seite 40

41 Beratung beim PAD und in den Ländern Details und Kontakt siehe PAD-Website Seite 41

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