Erasmus+ Das neue Programm für Bildung, Jugend und Sport OeAD-GmbH Nationalagentur Lebenslanges Lernen.

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1 Erasmus+ Das neue Programm für Bildung, Jugend und Sport OeAD-GmbH Nationalagentur Lebenslanges Lernen

2 Erasmus+ Rückblick auf Lebenslanges Lernen geförderte Projekte in AT Erasmus: 627 Projekte Personen sind mobil geworden Erasmus: Personen ,00 Euro EU- Fördermittel für AT Erasmus: ,38

3 Erasmus+ 3 Das neue EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport Klare Zielausrichtung auf politische Prioritäten (EU 2020) Verstärkter Fokus auf den europäischen Mehrwert, Auswirkungen, Output; Verbreitung als wesentliches Element

4 Erasmus+ Budget 4 14,7 Mrd. Euro zusätzlich 1,68 Mrd. Euro aus externen Instrumenten für Kooperationen mit Drittstaaten 77,5 Prozent für Bildung 10 Prozent für Jugend 3,5 Prozent für die Garantiefazilität für Studiendarlehen 1,9 Prozent für Jean Monnet-Aktivitäten 1,8 Prozent für Sport; der Bereich Sport wird erstmals in das EU-Förderprogramm aufgenommen

5 Erasmus+ Programmländer 5 EU-Mitgliedstaaten EFTA-Staaten (CH, IS, LI, NO) Türkei, Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien Partnerländer (Drittstaaten) Förderung von Outgoing und Incoming Mobilität nach bzw. von Drittstaaten im Rahmen von Erasmus+ Hochschule

6 Erasmus+ Hochschule Erasmus Charter for Higher Education 6 Voraussetzung für die Teilnahme an Mobilitätsprojekten Antragstellung direkt bei der Exekutivagentur für Bildung, Kultur und Audiovisuelles (EACEA): Auswahl für Studienjahr 2014 steht bereits fest Antragsfrist für Studienjahr 2015 voraussichtlich Mitte Mai 2014 ECHE gilt für gesamte Programmlaufzeit von Erasmus+

7 Erasmus+ Hochschule Mobility Consortium Certificate 7 Bildung von Konsortien zur Durchführung von allen Einzelmobilitäten im Hochschulbereich möglich Mindestens drei Partner, davon zwei Hochschulen sowie eine anderweitige Organisation (z.b. Unternehmen, NGO, Sozialpartner) Alle Partner: österreichische Organisationen/Hochschulen Alle teilnehmenden Hochschulen müssen in Besitz einer ECHE sein Beantragung über Nationalagentur Deadline: 17. März 2014

8 Erasmus+ Hochschule Wie komme ich zur ECHE? 8 Sie müssen sich bei ECAS registrieren damit Sie über URF einen PIC erhalten, den Sie dann über IPM der EACEA bekannt geben, damit diese den PIC in die ECHE eintragen kann, die dann der HEI zugeschickt wird. PIC muss unbedingt bekanntgegeben werden, sh. Schreiben der Kommission über Zuerkennung der ECHE Ohne PIC ist keine Antragstellung möglich!

9 EK Online Tools 9 ECHE- Antrag Mobility Tool URF -> PIC ECAS Antrag mit PIC E-Form

10 Erasmus+ Lernmobilität Antragstellung für Mobilitätsprojekte 16 Antragsberechtigt sind Hochschuleinrichtungen mit ECHE und Konsortien mit Mobility Consortium Certificate Antragstellung durch Einzelpersonen nicht möglich Keine Mindestanzahl von Mobilitäten Projektdauer ein oder zwei Jahre (= 16 oder 24 Monate) Antragstellung erfolgt durch eforms Einreichfrist: 17. März 2014 Mobilitätsstart: 1. Juli 2014

11 Erasmus+ Lernmobilität ERASMUS+ KA1 KA2 KA3 Lernmobilität von Einzelpersonen Strategische Partnerschaften Wissensallianzen Sector Skills Alliances Capacity Building Unterstützung politischer Reformen

12 18 Lernmobilität von Einzelpersonen Studierende, Lehrende und Personal

13 Mobility Tool 19 Studierende, Lehrende und Personal Einheitlicher Standard in allen Erasmus+ Programmländern Wird zur Verwaltung der Mobilitäten verwendet Unter Erasmus+ verpflichtend Für alle Einzelmobilitäten in KA1 Modalitäten der Durchführung in Österreich werden in den kommenden Wochen abgeklärt Fragen gerne an:

14 Studierende 20 Credit Mobility der Studierenden Joint Degree Mobility Garantiefazilität für Studiendarlehen

15 Studierende Credit Mobility 21 Studienaufenthalte Praktikumsaufenthalte Wie bisherige SMP-Aufenthalte zusätzlich Nachfolge Comenius-Assistenz zusätzlich Nachfolge Leonardo-Praktikum für Graduierte Internationale Dimension der Credit Mobility: eigener Aufruf im Verlauf des Jahres 2014 geplant Gesonderte Abwicklung (Verfahren noch offen) Neu im Bereich Hochschule

16 Studierende Credit Mobility 22 Learning Agreement: Für Studienaufenthalte (SMS) & Praktika (SMP) Entsendende Institution <> Studierende/r <> aufnehmende Institution Inhalt: Ziele, Rechte, Pflichten, Arbeitsinhalte Vorlage des Learning Agreement seitens der EK bislang nicht veröffentlicht

17 23 Sprachassessments Online-Assessments vor und nach Mobilität Zur Dokumentation des sprachlichen Fortschritts Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Für EN, FR, ES, IT, DE Nur für Studien- und Praktikumsaufenthalte Neu

18 24 Online-Tool für Sprachkurse Für EN, FR, ES, IT, DE Nur für Studien- und Praktikumsaufenthalte Weitere Sprachen über Mittel für Organisation der Mobilität abzudecken Neu

19 Studienaufenthalte 25 Pro Zyklus (Bachelor, Master, PhD) bis zu 12 Monate Dauer: drei bis zwölf Monate (Diplom: 24 Monate) Praktikumsaufenthalte zählen zu Maximaldauer Gasteinrichtungen Beide Hochschulen benötigen eine ECHE Inter-institutionelles Abkommen Zuschuss: Monatspauschale (letztes Monat auf den Tag genau berechnet) Anerkennung laut Learning Agreement verpflichtend Besondere Bedürfnisse

20 Praktikumsaufenthalte 26 Pro Zyklus (Bachelor, Master, PhD) bis zu zwölf Monate Dauer: zwei bis zwölf Monate Gasteinrichtungen Unternehmen, NGOs, Sozialpartnereinrichtungen, Bildungs- und Forschungsinstitutionen Zuschuss: Monatspauschale (letztes Monat auf den Tag genau berechnet) Anerkennung laut Learning Agreement bzw. Nachweis im Diploma Supplement Besondere Bedürfnisse

21 SMP: Nachfolge Comenius-Assistenz 27 Abwicklung wie Erasmus Praktikumsaufenthalte Gasteinrichtungen Schulen und Kindergärten Zuschuss: Monatspauschale gestaffelt nach Gastländern Anerkennung laut Learning Agreement verpflichtend Unterstützung bei Praktikant/innensuche durch NA über chools_and_pro.htm

22 SMP: Graduiertenmobilität 28 Bewerbung und Auswahl im letzten Studienjahr vor Abschluss Durchführung innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss Dauer: zwei bis zwölf Monate abzüglich Mobilitätsmonate aus vorangegangenem Studienzyklus Gasteinrichtungen wie bei Erasmus-Praktika Studierende dürfen zum Zeitpunkt des Praktikums nicht mehr inskribiert sein (auch nicht in einem anderen Studium!) Zuschuss: Monatspauschale gestaffelt nach Ländergruppen

23 Mögliche Kombinationen innerhalb eines Zyklus (Bachelor, Master, PhD) 29 Sechs Monate SMP, danach sechs Monate Graduiertenpraktikum (wenn nicht für weiterführendes Studium inskribiert) Vier Monate SMS und acht Monate SMP Zwölf Monate SMS oder SMP SMS + SMP 12 Monate/Studienzyklus

24 Garantiefazilität für Master-Studien 30 Für komplette Master-Studien im Ausland Einjähriger Master: max ,- Zweijähriger Master: max ,- Teilgarantie bei Ausfällen durch European Investment Fund Banken: Vergabe von Darlehen zu günstigeren Konditionen direkt an Studierende Aufruf auf EU-Ebene im Frühjahr, Auswahl im Sommer 2014 Erste Darlehen ab Studienjahr 2014/15 geplant Keine Abwicklung über Nationalagentur(en)

25 Joint Master Degrees 31 Integriertes Internationales Master-Studienprogramm Joint, Double oder Multiple Degree Antragstellung Konsortium: EACEA Einbindung von Hochschulen aus Drittstaaten empfohlen Deadline Antrag: 27. März 2014 Finanzierung 3 aufeinanderfolgende Durchläufe Stipendien: für Studierende (je nach Call) Antragstellung Studierende: beim genehmigten Konsortium

26 Aktivitäten von Lehrenden/Personal 32 Lehrauftrag an einer Gastinstitution Fortbildungsmaßnahme Job Shadowing Hospitation

27 Lehraufenthalte 33 Entsendende Institution Hochschule mit ECHE Unternehmen, NGO, Sozialpartner (= Incoming Lehre) Gastinstitution ist HEI mit ECHE Inter-institutionelles Abkommen Dauer Mind. 2 Tage, max. 2 Monate (ohne Reisezeit) Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche Mobility Agreement

28 Fortbildungsaufenthalte 34 Entsendende Einrichtung ist HEI mit ECHE Aufnehmende Einrichtung HEI mit ECHE (öffentl. oder private) Organisation aus dem Bildungsbereich Unternehmen, NGO, Sozialpartner Dauer Mind. 2 Tage, max. 2 Monate (ohne Reisezeit) Mobility Agreement

29 Förderfähige Kosten Unit Costs 35 Reisekosten: Distanzkategorien Aufenthaltskosten: Länderkategorien Mittel für die Organisation der Mobilität: pro Teilnehmer/in Sprachliche Vorbereitung Besondere Bedürfnisse

30 Förderfähige Kosten Unit Costs 36 Reisekosten: Distanzkategorien/Person km Euro , , , , , ,00

31 Förderfähige Kosten Unit Costs 37 Mittel für Organisation der Mobilität (Maximalsätze): Personen Euro Bis 100 Personen 350,00 Ab 100 Personen 200,00 Maximalsätze österreichische Regelung derzeit in Abstimmung mit dem BMWF in Ausarbeitung

32 Drittstaaten: Credit Mobility & Personal 38 Erster Aufruf erst zu einem späteren Zeitpunkt Studienaufenthalte Lehr- und Fortbildungsaufenthalte Erweiterung um Praktika in den Folgejahren möglich Studienaufenthalte: 3 bis 12 Monate Lehr- und Fortbildungsaufenthalte: 5 Tage bis 2 Monate Förderung aus fünf Finanzlinien

33 Fristen zu Antrag und Durchführung 39 Registrierung bei URF vor Antragstellung ab sofort Antragstellung KA1 17. März 2014 Projektdurchführung 1. Juli 2014 bis 31. Oktober 2015 (einjährig) 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2016 (zweijährig) Projektbericht nach Ende der Maßnahme FAQs auf der Website der NA:

34 Unterstützende Maßnahmen und thematische Initiativen im Hochschulbereich Bologna -> Link: Europäischer Hochschulraum Diploma Supplement, ECTS etc. 40 Europass Wir empfehlen bei Bewerbungen die Verwendung des Europass Mobilitätsnachweises.

35 Erasmus+ 41 Mehrwert durch Möglichkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Möglichkeit einer strategischen Qualitätsorientierung Angebot einer längeren Projektlaufzeit Einheitliche Deadline Weitgehende elektronische Projektabwicklung

36 OeAD-GmbH Nationalagentur Lebenslanges Lernen 1010 Wien Ebendorferstraße 7 T F lebenslanges-lernen@oead.at

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