Datenschutzrecht. FH Kiel, Master Studiengang
|
|
- Timo Gerstle
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenschutzrecht FH Kiel, Master Studiengang Vorstellung, Vorlesungsinhalte, Allgemeine Grundlagen des Datenschutzrechts 01. Oktober 2014 Harald Zwingelberg
2 Vorstellung (das ULD und dessen Aufgaben) Übersicht Organisatorisches (Prüfungsleistung, Literatur) Vorlesungsinhalte Geschichte des Datenschutzes Entstehungsgeschichte, Hintergründe BVerfG Volkszählungsurteil BVerfG Online-Durchsuchung verfassungsrechtliche Verankerung, Grundrechte, Datenschutz im Rechtssystem Goldene Regeln des Datenschutzrechts H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 2
3 Dozententeam: Mitarbeiter des ULD Organisatorisches I Prüfungsleistung: Klausur. Wird zu 1/3 in die Modulnote eingerechnet. Modulnote wird durch Prof. Reimers erteilt. Klausurvorbereitung und Klausurstellung durch das Dozententeam. Klausur wird in den Räumen des ULD geschrieben. 3
4 Organisatorisches II: Material Die Folien der Veranstaltungen werden auf der Seite des ULD zur Verfügung gestellt Gesetzestexte: Dürfen für die Klausur verwendet werden. Unterstreichungen und Hervorhebungen sind erlaubt. Ebenso Paragraphenverweise in der Form => 3 VIII oder siehe 3 VIII nicht aber Anmerkungen mit Wörtern oder Text. Gesetzessammlung des ULD, 5. Auflage, BDSG: H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 4
5 Organisatorisches III: Termine die Teilnehmer der Lehrveranstaltung Betr. Datenschutz und Datensicherheit sollen an folgenden Mittwochs-Vortragsveranstaltungen teilnehmen: 15. Oktober :30 Uhr-20:00 Uhr: Dr. André Hojka (Vater Gruppe), Prof. Dr. Walter Reimers: Schutz der Privatsphäre am eigenen Rechner 19. November :30 Uhr-20:00 Uhr: Pierre Lukas und Swer Rieger (Consist Software Solutions GmbH): Big Data Ich sehe was, was du nicht siehst 21. Januar :30 Uhr-20:00 Uhr: Dr. Thomas Pfeiffer (Verfassungsschutz NRW): Erlebniswelt Rechtsextremismus im Internet 29.Oktober :00-18:30 Uhr: o Sebastian Schreiber (SySS GmbH), Live Hacking - so brechen Hacker in IT-Netze ein o Prof. Dr. Thomas Wilke (CAU), "Überwachung durch die NSA - Hat die moderne Kryptographie etwas entgegenzusetzen?" o Dr. Thilo Weichert (ULD), Die Antwort Europas auf die US-amerikanische Missachtung des Datenschutzes H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 5
6 Vorstellung des ULD Rechtliche Grundlagen in 32 ff LDSG Name: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Leiter Dr. Thilo Weichert Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins, 2. Amtszeit Aufsichtsbehörde im nicht-öffentlichen Bereich (Privatwirtschaft) im Sinne von 38 BDSG, 39 II LDSG Überwacht Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den öffentlichen Stellen, 39 I LDSG H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 6
7 Kernaufgaben des ULD Geregelt in 39 ff LDSG, 16 IFG-SH KontrolleEinhaltung der Datenschutzvorschriften bei öffentlichen Stellen, 39 I LDSG Aufsichtsbehörde im nicht-öffentlichen Bereich: Kontrolleder Ausführung des BDSG und weiterer DS-Gesetze, 39 II LDSG Beratungder obersten Landesbehörden und sonstiger öffentlicher Stellen in Datenschutzfragen, 39 III LDSG Erstellung von Gutachtenund Berichterstattung gegenüber dem Landtag, Fraktionen und Landesregierung sowie jährlicher Tätigkeitsbericht, 39 IV LDSG Anrufungdurch jedermann, der annimmt, dass datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt wurden, 40 LDSG H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 7
8 Serviceaufgaben des ULD Beratung der Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Datenschutzes, 43 I LDSG Zertifizierung durch Audit / Gütesiegel, 43 II LDSG Beurteilung von Datenschutzkonzepten von öffentlichen Stellen, 43 II LDSG Fortbildungsveranstaltungen: WAK, Uni Kiel, FH Kiel Datenschutzakademie, 43 III LDSG Auf Anfrage: Beratung nichtöffentlicher Stellen, 43 III LDSG H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 8
9 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN- SCHUTZ- AKADEMIE IT-Labor Modellprojekte Gütesiegel Audit Primäre Adressaten: Öffentl. Verwaltungen Unternehmen Bürger, Kunden, Klienten, Patienten Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 9
10 Literaturhinweise zur Vertiefung (Kauf für Vorlesung oder Klausur nicht erforderlich): Literatur Lehrbuch zum Datenschutzrecht von Kühling/Seidel/Sivridis, 2011 Kommentar zum BDSG: Gola / Schomerus Referenzwerk: Simitis Kommentar zum BDSG H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 10
11 Vorlesungsinhalte I Lernziele - Datenschutzrelevante Probleme erkennen - einfache Fragestellen in der Praxis selbst beantworten können - Problembewusstsein, um rechtzeitig Dritte einzubinden - Vorbereitung für eine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter Datenschutzrecht (allgemein) Sieben Grundregeln des Datenschutzrechts 1. Rechtmäßigkeit 2. Einwilligung 3. Erforderlichkeit 4. Zweckbindung 5. Transparenz 6. Datensicherheit 7. Kontrolle H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 11
12 Vorlesungsinhalte II Besonderes Datenschutzrecht Betrieblicher Datenschutz, Datenschutzbeauftragte Rechtliche Sicherheitsanforderungen, Vertraulichkeitsschutz Arbeitnehmerdatenschutz Kundendatenschutz Sozial- und Medizindatenschutz Datenschutz im Bereich Telemedien, Telekommunikation Identitätsmanagement (Authentizität), IdM-Infrastruktur Europäischer Datenschutz Zertifizierung und Gütesiegel Erörterung aktueller Entwicklungen im Datenschutz H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 12
13 Wie geht es diese Stunde weiter? Grundbegriffe, Terminologie personenbezogene Daten verantwortliche Stelle Geschichte des Datenschutzes Volkszählungsurteil Jüngere Entwicklungen (BVerfG-Urteile, Skandale, aktuelle Gesetzesänderungen und - vorhaben) Datenschutz im Rechtssystem Grundprinzipien des Datenschutzes ( Goldene Regeln ) H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 13
14 Datenschutz ein Randthema? H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 14
15 Personenbezogene Daten Was Bedeutet der Begriff Datenschutz? Schutz von Daten? Schutz der Person, deren Daten verarbeitet werden! u.a. H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 15
16 Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten, 3 I BDSG Natürliche Person Kein Schutz für juristischer Personen mangels Menschenwürde. Aber: Schutz der natürlichen Person hinter der juristischen Person (Unternehmer) Kein Schutz Verstorbener Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse Es gibt kein belangloses Datum unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung (Volkszählungsurteil). Alle Informationen, die über die Bezugsperson etwas aussagen. Bestimmte oder bestimmbare Person (Betroffener), 3 I BDSG Aus den Angaben muss sich ergeben, dass sie sich auf Person beziehen. H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 16
17 Anonymisierung, Pseudonymisierung Rechtsfolgen BDSG / LDSG nicht anwendbar für anonyme Daten BDSG anwendbar aber erweiterte Verarbeitungsbefugnisse bei pseudonymen Daten H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 17
18 Personenbezogenes Datum? 3 I BDSG Einzelangaben über Persönliche und sachliche Verhältnisse Einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person Pseudonymisierung? Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen Bestimmbarkeit über Zuordnungsregel noch gegeben, damit liegt weiterhin Personenbezug vor. (juristisch umstritten: z.b. dynamische IP-Adressen) Anonymisierung? Verändern von personenbezogenen Daten derart, dass Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand an Zeit, Kosten, Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können Kein Personenbezug mehr! Rechtsfolge: Anonyme Daten / pseudonyme Daten zu denen der verarbeitenden Stelle die Zuordnungsregel unbekannt ist (umstritten), sind keinen personenbezogenen Daten mehr: Erleichterung der Datenverarbeitung! H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 18
19 Big Data Durch die Zusammenführung von Datenbeständen ist eine Anonymisierung nahezu unmöglich geworden. Z.B. können Bewegungsdaten, IP-Adressen mit timestamps etc. zur Verkettung genutzt werden und sobald einer der verketteten Datensätze einer Person zuzuordnen ist, ist der Datensatz nicht mehr anonym. Wie mit dieser Entwicklung in der rechtlichen Bewertung umzugehen ist, ist noch unklar. H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 19
20 Stadien der Datenverarbeitung Erheben => Verarbeiten => Nutzen Beschaffen von Daten über Betroffenen Es ist eine gezieltes Beschaffen erforderlich. Daher kein Erheben, wenn ein Informant einer Behörde unaufgefordert etwas mitteilt, Stichwort: aufgedrängte Information. (Dann aber meist Nutzen ) Grundsatz der Direkterhebung: Daten sind bei dem Betroffenen selbst zu erheben, 4 II 1 BDSG. Ohne Kenntnis des Betroffenen dürfen Daten nur im engen Rahmen gesetzlicher Vorschriften erhoben werden, soweit dies zwingend erforderlich ist für den Zweck und Direkterhebung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich Informations- und Unterrichtungspflichten sind vor der Erhebung zu beachten. H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 20
21 Stadien der Datenverarbeitung Erheben => Verarbeiten => Nutzen Speichern: jedes Fixieren von Daten (aufschreiben, speichern auf el. Datenträger, Entgegennehmen eines beschriebenen Datenträgers). Kein Speichern bei kurzzeitigem Zwischenspeichern Verändern: Das personenbezogene Datum erhält einen neuen Informations- und Aussagegehalt Übermitteln: Bekanntgabe an einen Dritten Sperren: Kennzeichnen von Daten, um weitere Verarbeitung einzuschränken. Z.B. nach Widerruf, während Aufbewahrungsfristen Löschen: Handlung, die dazu führt, dass Daten unkenntlich werden (Schreddern, Überschreiben) =>Anders als in der EU-DSRL im BDSG keine einheitliche Verwendung eines umfassenden Verarbeitungsbegriffs H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 21
22 Stadien der Datenverarbeitung Erheben => Verarbeiten => Nutzen Jede Verwendung personenbezogener Daten, die keine Verarbeitung ist. Auffangtatbestand für nicht aufgezählte Vorgänge z.b. Weitergabe an empfangende Stelle, die nicht Dritte sondern nur Empfänger ist. Kein Nutzen ist Verwendung von Daten, die sich nicht auf den Personenbezug erstreckt (Statistik) Duplizieren, Kopieren, Auszüge anfertigen Weitergabe an Auftragsdatenverarbeiter (kein Dritter) H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 22
23 Verarbeitungsbegriff Verarbeiten isd Datenschutzrichtlinie automatisierte Verarbeitung, 3 II 1 BDSG weiter Verarbeitungsbegriff Erheben, 3 III BDSG Verarbeiten, 3 IV BDSG enges Verständnis nach BDSG Nutzen, 3 V BDSG Speichern, 3 IV Nr. 1 BDSG Verändern, 3 IV Nr. 2 BDSG Übermitteln, 3 IV Nr. 3 BDSG Sperren, 3 IV Nr. 1 BDSG Löschen, 3 IV Nr. 5 BDSG H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 23
24 Entwicklung des Datenschutzes I Anfang der 70er Jahre: Computer in Verwaltung und Wirtschaft 1970: erstes Datenschutzgesetz in Hessen als erstes allgemeines Datenschutzgesetz der Welt 1977: Bundesdatenschutzgesetz Einführung von Datenschutzbeauftragten Automatisierte Datenverarbeitung Schutz personenbezogener Daten 1978: Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein 1981: alle Bundesländer haben ein LDSG 1983: Volkszählungsurteil H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 24
25 Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1: Anlass Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählungsgesetz Melderegisterabgleich, Vermischung administrativer und statistischer Funktionen Wesentliche Inhalte: Die automatisierte Datenverarbeitung birgt die Möglichkeit der Auswertung und Verknüpfung von Datenbeständen, die an verschiedenen Orten vorhanden sind: keine belanglosen Informationen Möglich wird damit eine vollständige Offenlegung der Privatsphäre der Bürger (Stichwort: gläserner Bürger ) [Es] wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung [ ] seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen: => Recht auf informationelle Selbstbestimmung H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 25
26 Informationelle Selbstbestimmung Herleitung des Grundrechts Art. 1, Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2, Abs. 1 GG: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Inhalt der Informationellen Selbstbestimmung 1. Recht der Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung eigener Daten zu bestimmen 2. Schutz der Privatsphäre 3. Freie Entfaltung der Persönlichkeit 4. Aufrechterhaltung fairer Kommunikationsverhältnisse H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 26
27 WH: Recht auf informationelle Selbstbestimmung Recht auf informationelle Selbstbestimmung Teil der Objektiven Werteordnung - Durchdringung der gesamten Rechtsordnung Abwehrrecht des Bürgers gegen Staat Schutzpflicht des Staates Unmittelbare Wirkung zwischen Privaten H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 27
28 Entwicklung des Datenschutzes II Nutzung von Computern bei Behörden und Privaten Beginnende Vernetzung Grenzüberschreitender Datenverkehr nimmt zu 1991: 1. Novellierung des BDSG Informationelle Selbstbestimmung Keine Zweiteilung nicht-öffentlich / öffentlich BDSG als Auffanggesetz gleichermaßen für öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft Seit 1991 Beratungen auf EU-Ebene H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 28
29 Entwicklung des Datenschutzes III Novellierung der Landesdatenschutzgesetze unter Berücksichtigung des Volkszählungsurteils 1995: Europäische Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG Informationsfreiheitsgesetz SH Novellierung des BDSG 2001 In Kraft Mai 2001 Gefordert nicht nur Umsetzung der Richtlinie, sondern grundlegende Modernisierung. Modernisierung aber im Geiste von 9/11 nicht mehr durchgeführt. H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 29
30 Entwicklung des Datenschutzes IV 2. Novellierung des BDSG, Modernisierungen; Datensparsamkeit / Datenvermeidung, 3a BDSG Datenschutzaudit, 9a BDSG Videoüberwachung, 6b BDSG Mobile Speicher-/ und Verarbeitungsmedien, 6 c BDSG Sensible Daten Erweiterter Geltungsbereich Privatwirtschaft: 1 Abs. 1 Nr. 3: jede unter Einbeziehung von Datenverarbeitungsanlagen erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten Datenübermittlung in Drittländer: Datenschutzniveau entscheidet IFG des Bundes 2006 H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 30
31 Entwicklung des Datenschutzes V 2008 / 2009 Datenschutz in Bewegung: BVerfG zum Kfz-Kennzeichenabgleich BVerfG zu Online-Durchsuchungen BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung EuGH zur Vorratsdatenspeicherung, data retention directive Pressemeldungen über Datenschutzskandale Novelle BDSG I (Auskunfteien, Scoring) ab IV/2010 Novelle BDSG II (Auditgesetz, Adresshandel) ab IX/2009 Novelle BDSG III (Verbraucherdarlehen) ab VI/2010 H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 31
32 BVerfG Kennzeichenabgleich Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom Sachverhalt: automatisches Erfassen, Speichern von Kennzeichen beim Blitzen in Hessen und S-H Gericht hat Schutzbereich erweitert: Recht auf informat. Selbstbestimmung muss Technik angepasst werden. Speicherung und Verknüpfung ermöglicht Profiling Anlasslose Erfassung hat Einschüchterungseffekte mit Rückwirkung auf Ausübung von Grundrechte Heimlichkeit des Eingriffs erhöht Eingriff, weil kein vorghergehender Rechtsschutz für Bürger möglich ist => Scannen erlaubt, soweit Daten unmittelbar nach Erfassung spurenlos, anonym und ohne Möglichkeit des Personenbezugs ausgesondert werden. H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 32
33 BVerfG Online-Durchsuchung Schutz infomationstechn. Systeme Bundesverfassungsgericht 27. Feb Sachverhalt: Verfassungsschutzgesetz NRW sah Möglichkeit der Online-Durchsuchung vor. Urteil: Gesetz ist verfassungswidrig weil unverhältnismäßig, Schwere des Eingriffs muss besonders schwerwiegende Gefahr gegenüberstehen Eingriffsvoraussetzungen: Tatsächliche Anhaltspunkte für konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut (Leib, Leben, Freiheit der Person, Bestand des Rechtsstaates) Ein Ermächtigungsgesetz muss vorsehen: richterliche Anordnung Vorkehrungen für Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung Erhebung aus laufendem Telekommunikationsvorgang unterfällt Art. 10 GG Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 33
34 BVerfG Online-Durchsuchung Schutz infomationstechn. Systeme Wissenswertes aus der Urteilsbegründung: Nicht zwingend Eingriff in Art 10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis), weil nur der Kommunikationsvorgang selbst geschützt ist. D.h. kein Schutz der bereits empfangenen Daten auf der Festplatte. Nicht zwingend Eingriff in Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung), soweit nicht in Wohnung eingedrungen wird, um Software zu installieren oder mittels eingebauter Kamera oder Mikrofon die Wohnung überwacht wird. Daher hat BVerfG ein neues Grundrecht formuliert H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 34
35 Datenschutz im Rechtssystem I Grundgesetz: Allg. Pers.R Recht auf informationelle Selbstbestimmung Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Normenhierarchie BDSG SGB TKG, TMG LDSG LVwG (= PolizeiG ) H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 35
36 Datenschutz im Rechtssystem II Grundrechte: Binden unmittelbar den Staat (Art. 1 Abs. 3 GG) Sind individuelle Abwehrrechte gegen den Staat Bedeuten Schutzpflicht für den Staat Träger: natürliche Personen, (juristische Personen: Art. 19 III GG) Ausstrahlungswirkung ins Privatrecht: Grundrechte wirken als objektive Wertordnung mittelbar auf Rechtsbeziehungen des Privatrechts; Generalklauseln sind verfassungskonform auszulegen Grundrechte sind nicht schrankenlos gewährleistet; Beschränkung nur innerhalb festgelegter Grenzen zulässig H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 36
37 Datenschutz im Rechtssystem III Grundrechte mit Datenschutzrelevanz Artikel 1 und Artikel 2: Verankerung, allgpersr Artikel 3 GG Allgemeine Gleichbehandlung Artikel 4 GG Glaubens- und Gewissensfreiheit Artikel 5 GG Meinungsfreiheit Artikel 8 Versammlungsfreiheit Artikel 9 Vereinigungsfreiheit Artikel 10 Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Artikel 13 Unverletzlichkeit der Wohnung H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 37
38 BDSG: Regelungen für die Wirtschaft Abschnitte des BDSG: Erster Abschnitt BDSG (Allgemeiner Teil: 1 bis 11 BDSG) Zweiter Abschnitt BDSG (Bundesverwaltung) Dritter Abschnitt BDSG (Wirtschaft: 27 ff. BDSG) Fünfter Abschnitt BDSG (Bußgeld und Strafvorschriften: 43 f BDSG) Abschnitte des LDSG: Keine interne Aufteilung sondern Orientierung am zeitlichen Ablauf der Datenverarbeitung + Sonderregelungen H. Zwingelberg: Datenschutzrecht I 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Harald Zwingelberg /
Einführung ins Datenschutzrecht
Einführung ins Datenschutzrecht Henry Krasemann CAU-Vorlesung 25.10.2017 (Folien teilweise von Harald Zwingelberg) Organisatorisches I: Material Die Folien der Veranstaltungen werden auf der Seite https:///vorlesungen/
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016 Christian Prietz Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016
MehrGeodaten & Datenschutz. GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg
Geodaten & Datenschutz GeoForum MV 29. April 2008 Dr. Moritz Karg Grundlagen des Datenschutzes Gliederung Interessenlagen bei der Nutzung von Geoinformationen Definitionen / Terminologie und derzeitige
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2016/2017
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2016/2017 1. Vorlesung: Organisatorisches, Einführung und Grundrechte 27.09.2016 Folien: Christian Prietz, Eva Schlehahn Vorlesungsbeginn: 8:00 Vorlesungsende:
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2017/2018
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2017/2018 1. Vorlesung: Einführung, Organisatorisches und Grundrechte 26.09.2017 Folien: Christian Prietz, Eva Schlehahn Vorlesungsbeginn: 8:30 Vorlesungsende:
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2 (18.5.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrEinführung Datenschutz in der Pflege
Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes
MehrSpannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS
Spannungsfeld Sozialdatenschutz und Nutzung von Sozialdaten durch die Wissenschaft aus Sicht der Aufsichtsbehörde BMAS Simone Solka, BMAS Referat IIa2 Recht auf informationelle Selbstbestimmung Volkszählungsurteil
MehrInformationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben
Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrDatenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle
MehrVORLESUNG DATENSCHUTZRECHT
VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz
MehrVideoüberwachung von Privatgrundstücken was zu beachten ist
Videoüberwachung von Privatgrundstücken was zu beachten ist Gliederung 1. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 2. Motivation für Videoüberwachung 3. Welche Rechtsgebiete sind betroffen?
MehrEinführung ins Datenschutzrecht
Einführung ins Datenschutzrecht Henry Krasemann CAU-Vorlesung 15.04.2015 (Folien teilweise von Harald Zwingelberg) Organisatorisches I: Material Die Folien der Veranstaltungen werden auf der Seite https://www.datenschutzzentrum.de/vorlesungen/
MehrDatenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein
Datenschutzrechtliche Anforderung an den Einsatz von Smart Meter in Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 18. Februar 2010 Die 7 Säulen des ULD
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien
Datenschutzrechtliche Anforderungen an epidemiologische Studien Berlin, 17. Juni 2015 Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen Deutschlands Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrAnforderungen an künftige IT- Systeme aus der Sicht des Datenschutzes
Anforderungen an künftige IT- Systeme aus der Sicht des Datenschutzes Thilo Weichert, Leiter des ULD IT-Organisation in der Justiz Der Weg zum Kooperationsmodell Donnerstag, 09.04.2015 RZ Akquinet AG Norderstedt
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrEinführung. Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung
Einführung Gründe und Ziele der Datenschutz-Grundverordnung Mehr als Papier? Umsetzungsperspektiven für die Datenschutz-Grundverordnung Provet e.v.-mitgliederversammlung Universität Kassel Kassel, 28.
MehrDatenschutz & Datensicherheit
Grundlegende Aspekte zum Thema Datenschutz 1 Definition 2 und Aufgabe Datenschutz: Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch durch Dritte (NICHT zu verwechseln
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrDie EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich
MehrDa müssen wir rein. Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen
Da müssen wir rein Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl.
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrPräsenz der deutschen Polizei und zu polizeilichen Ermittlungen in sozialen Netzwerken
Präsenz der deutschen Polizei und zu polizeilichen Ermittlungen in sozialen Netzwerken Thilo Weichert, Leiter des ULD Arbeitstagung der bdsb der Bundes- und Länderpolizeien 22. Mai 2014, Kiel Inhalt Unabhängiges
MehrDatenschutz in der empirischen IT-Forschung
Datenschutz in der empirischen IT-Forschung Rahmenprogramm der provet e.v. Mitgliederversammlung 2014, Kassel Übersicht Empirische Forschung in der Informatik Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2)
und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2007 an der Universität Ulm von Zur Informatik (1) Grunddilemma: Selbstverständnis (Wissenschaft der Informationsverarbeitung) vs Begriffswelt keine
MehrVorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I
Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Wiederholungsfall Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass in bestimmten ländlichen Regionen ein funktionsfähiger Festnetzzugang
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrDas Volkszählungsurteil
Dr. Thomas Petri: Das Volkszählungsurteil Einleitung 1 Entscheidungsmaßstab: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
MehrV orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...
V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...
MehrMedizinische Forschung und Datenschutz. Alexander May
izinische Forschung und enschutz HIV im Dialog, Berlin, 31.08.2007 Alexander May Ass. Jur., LL.M., Bonn (enschutzbeauftragter der Universität zu Köln) Übersicht enschutzrechtliche Rahmenbedingungen für
MehrÜberblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG
Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen Datenschutz Schutz der Daten = Schutz der Menschen Datenschutz / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG Gesundheit/Soziales Landesdatenschutzgesetze
MehrDie neue Datenschutzgrundverordnung Folgen für den Einkauf
Die neue Datenschutzgrverordnung Folgen für den Einkauf Dr. Matthias Lachenmann Rechtsanwalt / Datenschutzbeauftragter (UDISzert) 1. Vorgeschichte EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG: VORGESCHICHTE UND AUSWIRKUNGEN
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrVorlesung Staatsrecht II
Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDas sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
Ein neues Grundrecht? Das sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme Eine Präsentation von Ninja Brief und Mona Markowitz Gliederung Problemstellung
MehrThüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 14. April 2014 4. Konferenz für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte 1 Gliederung 1 Überblick
MehrDatenschutz in der Bildung
Eine Unmöglichkeit? Dr. Walter Kicherer Urheberrechtstag LEARNTEC 2014 4. Februar 2014 Agenda. Die Dienststelle des Landesbeauftragten Personenbezogene Daten Gesetzesgrundlage (BDSG, LDSG) Zulässigkeit
MehrBig Data in der Medizin
Big Data in der Medizin Gesundheitsdaten und Datenschutz Dr. Carola Drechsler Sommerakademie 2013 Inhalt Was bedeutet Big Data? Welche datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind zu berücksichtigen? Welche
MehrZwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen?
Zwischenruf: Was sind eigentlich pflegerelevante Daten die gespeichert werden dürfen? Dr. Carola Drechsler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 30. August 2012 Kiel Inhalt Die
MehrVorlesung Datenschutzrecht. Einführung, völker- und unionsrechtliche Grundlagen
Vorlesung Datenschutzrecht Einführung, völker- und unionsrechtliche Grundlagen Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrDatenschutzreform 2018
Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis
Mehrzwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken
Abkürzungen XIII Einleitung 1 Teil I: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zwischen Datenkontrolle und Schutz vor informationsrisiken 1. Kapitel: Die Entstehung des Rechts auf informationelle
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund
MehrElektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen
llka Heinemeyer Elektronische Datenverarbeitung in den neuen medizinischen Versorgungssystemen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Einleitung
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis 2016, ca. 212 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 42059 8 39,80
MehrFrankfurter Studien zum Datenschutz 50. Intelligente Videoüberwachung
Frankfurter Studien zum Datenschutz 50 Sebastian Bretthauer Intelligente Eine datenschutzrechtliche Analyse unter Berücksichtigung technischer Schutzmaßnahmen Nomos Frankfurter Studien zum Datenschutz
MehrDatenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH
1 Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH Die Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH, Kapellenweg 45, 33415 Verl- Kaunitz nimmt die Belange des Datenschutzes
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrDatenschutz und Datensicherheit der egk
Datenschutz und Datensicherheit der egk aus Bürger- und Patientensicht IT-Trends Medizin Health Telematics am 10. September 2009 in Essen Jürgen H. Müller beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
MehrIT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung
IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera
MehrDatenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017
und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrRechtliche Aspekte der Online-Durchsuchung. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH
Rechtliche Aspekte der Online-Durchsuchung RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Online-Durchsuchung? BGH: Beschl. v. 31.01.2007 - StB 18/06: Keine Durchsuchung ( 102
MehrDatenschutz und GeoInformationen
Datenschutz und GeoInformationen Was muss ich beachten? Jens Ibendorf, Leiter der Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) Workshop 3D-Stadtmodelle, Bonn 8./ 9.11.2016
MehrIst Smart Metering mit dem Datenschutz vereinbar? Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 01.
Ist Smart Metering mit dem Datenschutz vereinbar? Dr. Moritz Karg Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 01. September 2009 Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN-
MehrABKÜRZUNGSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4
INHALT ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII LITERATURVERZEICHNIS XIX MATERIALIEN XXVII EINFÜHRUNG 1 A. MOTIVATION 1 B. AUFGABENSTELLUNG 4 I. ZIELSETZUNG DER ARBEIT 4 II. GANG DER UNTERSUCHUNG 4 III. BESCHRÄNKUNG
MehrDatenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht
Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung
MehrDatenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg
Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch
MehrAktuelle Themen des Datenschutzes
Aktuelle Themen des Datenschutzes Thilo Weichert, Leiter des ULD Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein Führungskolleg Speyer ULD, Kiel Mittwoch, den 29.08.2012 Unabhängiges Landeszentrum
MehrDatenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung
Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 01 Gegenstand und Ziele Artikel 02 Sachlicher Anwendungsbereich Artikel 03 Räumlicher Anwendungsbereich
Mehr%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ
%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich
MehrChancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen
Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 1 Aktuelle Situation in Thüringen 2 Wer ist der Thüringer
MehrSaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf
SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung
MehrVorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I
Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Erinnerung Klausurenkurs bei Herrn Hammer 5. Juli (Dienstag), 11:30 Uhr ZAR, Vincenz-Prießnitz-Str. 3 2 21.09.2016 Wiederholungsfall
MehrAktuelle Informationen zum betrieblichen Datenschutz
Aktuelle Informationen zum betrieblichen Datenschutz Dr. Thilo Weichert Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Unternehmensverband Unterelbe-Westküste Innovationszentrum
MehrDatenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich
Datenschutz-Grundverordnung im Automobilbereich 16.03.2017 Ass. iur. Rasmus Robrahn uld65@datenschutzzentrum.de Sitzung AK Datensicherheit im Automobil des Zentralverbandes der Elektroindustrie 1. Warum
Mehr#mittelstand Online Marketing Recht
#mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz
MehrBig Data und Datenschutz
Big Data und Datenschutz ULD Sommerakademie 2017 18. September 2017 Benjamin Bremert Big Data Ein weitgehend diffuser Begriff zur Beschreibung sowohl von Technik als auch Anwendungen. Traditionell definiert
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
MehrSafer Surf Datenschutz im Internet. Dr. Thilo Weichert. Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit 16. Juli 2009 Wissenschaftszentrum Kiel
Safer Surf Datenschutz im Internet Dr. Thilo Weichert Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit 16. Juli 2009 Wissenschaftszentrum Kiel Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Problemfelder des Internet-Datenschutzes
MehrBig Data und das Konzept der Datenschutzgesetze
Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich
MehrAnonymität contra Straftatverfolgung im Internet
Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) 4. November 2004 Persönlichkeitsentwicklung Persönlichkeitsentwicklung durch Interaktion
MehrFotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild
Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Aufsicht Beratung Bildung IT Labor Modellprojekte
MehrDatenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen
Datenschutz bei Zahnarztpraxis, KZV und Krankenkassen Thilo Weichert Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiter des ULD KZV Schleswig-Holstein Kiel, 27.09.2012 Datenschutzaufsicht Inhalt
MehrSchutz der Sozialdaten
Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
MehrDatenschutz in Verein und Verbänden
Datenschutz in Verein und Verbänden Thilo Weichert, Leiter des ULD Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e.v. Gustav-Heinemann-Bildungsstätte Bad Malente 17.11.2012 Inhalt Unabhängiges Landeszentrum
MehrLandessportbund Berlin e. V. Datenschutz. Cornelia Köhncke, Justitiarin
Landessportbund Berlin e. V. Datenschutz Cornelia Köhncke, Justitiarin Übersicht Rechtsgrundlagen Datenschutz Datenschutz in der Praxis Aktuelles Grundlagen BVerfG: Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 Berührt
MehrDatenschutz bei profilbasierten Location Based Services
Christoph Schnabel Datenschutz bei profilbasierten Location Based Services Die datenschutzadäquate Gestaltung von Service-Plattformen für Mobilkommunikation kassel WM university press Gliederung 1 Einleitung
MehrSicherheit der Verarbeitung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Sicherheit der Verarbeitung nach DSGVO
Sicherheit der Verarbeitung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Folie: 1/95 Datenschutz technisch-organisatorische Maßnahmen IT-Sicherheit Folie: 2/95 Datenschutz in IT-Verfahren Einzelne
MehrDATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS
21. September 2017 DATENSCHUTZ UND E-GOVERNMENT: ZU DEN VORGABEN DES NATIONALEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS Prof. Astrid Epiney Institut für Europarecht der Universität Freiburg Institut de droit européen
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrAkzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich?
MehrDatenschutz in Deutschland Beurteilung aus behördlicher Perspektive
Datenschutz in Deutschland Beurteilung aus behördlicher Perspektive Datenschutzforum des Wirtschaftsrates der CDU e.v., Bundesfachkommission Wachstum und Innovation, AG Telekommunikation und Medien 27.
MehrDie Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde Workshop Demokratische Beteiligung Moritz Klammler (Junge Liberale) moritzklammler@julisde 2732 DA32 C8D0 EEEC A081 BE9D CF6C 5166 F393 A9C0 Karlsruher Schülertage 2017 Das Grundgesetz
MehrDie neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden.
Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden. 18.10.2017 Übersicht Wesentliche Neuerungen Die Umsetzung in
MehrDatenschutz und Rundfunkfreiheit
RA Gernot Lehr Referat auf der 2. Fachtagung der LfM zum Datenschutz im privaten Rundfunk Düsseldorf, 3. Dezember 2012 Ausgangslage: Kollision zwischen zwei Grundrechten Recht auf informationelle Selbstbestimmung
MehrSelbstverteidigung Digitaler Grundrechte. Schweriner Wissenschaftswoche Workshop und Agata Królikowski akroli.
Selbstverteidigung Digitaler Grundrechte Schweriner Wissenschaftswoche Workshop 2014-10-07 und 2014-10-08 Agata Królikowski akroli.de Was Sie heute erwartet Begrüßung (Digitale) Grundrechte Gruppenarbeit:
MehrDIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung
DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Plan zur Umsetzung Herausforderungen und Auswirkungen Verpflichtung Datenschutz-Governance-Struktur Rechtsgrundlagen Rollenverteilung Transparenz Maßnahmen Literaturempfehlung
Mehr