Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg für das Lehramt an Sonderschulen

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1 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg für das Lehramt an Sonderschulen Grundlage: Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (Sonderschullehrerprüfungsordnung I SPO I) vom 24. August 2003 Vom Auf Grund von 32 Abs. 1 und 38 Abs. 1 des Gesetzes über die Pädagogischen Hochschulen im Lande Baden- Württemberg (PHG) in der Fassung vom 1. Februar 2000 (GBl. S. 269) hat der Senat der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg am folgende Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen beschlossen. Die Studienordnung gilt vorläufig bis zur Anzeige an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Inhaltsübersicht 1 Gliederung und Dauer des Studiums 2 2 Fundamentum 2 3 Anderes Fach 2 4 Akademische Zwischenprüfung 2 5 Übergang in das Hauptstudium 3 6 Curricularer Rahmen im Hauptstudium 3 7 Einschränkungen der Fächerwahl im Hauptstudium 3 8 Besondere Regelungen für den Sachunterricht 3 9 Akademische Teilprüfung 3 10 Leistungsnachweise 4 11 Schulpraktische Studien 4 12 Zweiter Studienabschnitt Sonderpädagogischer Bereich 4 13 In-Kraft-Treten 5 Anlage 1 Erster Studienabschnitt (1. bis 4. Semester) 6 1. Lehrinhalte 6 2. Anforderungen in den Fächern im Bereich Fachwissenschaften und Fachdidaktik Biologie Chemie Deutsch Englisch Ethik Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil Informatik Kunst Mathematik Musik Phys ik Politikwissenschaft Sport Technik Evangelische Theologie/Religionspädagogik Katholische Theologie/Religionspädagogik Wirtschaftslehre 8 Anlage 2 8 Zweiter Studienabschnitt (5. bis 8. Semester) 8 Sonderpädagogischer Bereich 8 1 Grundfragenstudium Entwicklung, Sozialisation, Lebenswelt Erziehung und Bildung, einschließlich philosophisch-anthropologischer, vergleichender, historisch-kritischer Fragen Systeme und Strukturen 8 2 Geistigbehindertenpädagogik Erste sonderpädagogische Fachrichtung Zweite sonderpädagogische Fachrichtung 8 3 Körperbehindertenpädagogik Erste sonderpädagogische Fachrichtung Zweite sonderpädagogische Fachrichtung 8 4 Pädagogik der Erziehungshilfe Erste sonderpädagogische Fachrichtung Zweite sonderpädagogische Fachrichtung 8 5 Pädagogik der Lernförderung Erste sonderpädagogische Fachrichtung Zweite sonderpädagogische Fachrichtung 8 6 Sprachbehindertenpädagogik Erste sonderpädagogische Fachrichtung Zweite sonderpädagogische Fachrichtung 8 7 Wahlpflichtbereiche Frühförderung Kooperation Einführung in Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben Leiblichkeit, Bewegung, Körperkultur Kulturarbeit mit behinderten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen Sprachwissenschaft 8 8 Schulpraktische Studien 8 9 Sonderpädagogisches Aufbaustudium 8 10 Erweiterungsprüfungen und Erweiterungs - fächer 8 M:\ABLAGE\ORDNUNG\StO-PO\Sonderpäd\StO-SonS-neu\3.4-StO-SonS-2004.doc

2 3.4 Seite 2 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Erweiterungsfächer: Interkulturelle Erziehung Rhythmisch-musikalische Erziehung Sonderpädagogische Frühförderung Bewegung, Spiel und Sport mit behinderten Menschen Arbeit und Technik in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern 8 1 Gliederung und Dauer des Studiums (1) Das Studium des Lehramtes an Sonderschulen umfasst maximal 160 Semesterwochenstunden (SWS). Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Das Studium gliedert sich in einen in der Regel viersemestrigen ersten Studienabschnitt und einen darauf aufbauenden in der Regel viersemestrigen zweiten Studienabschnitt mit jeweils 80 SWS Regelstudienzeit. Die Staatsprüfung nach dem ersten bzw. zweiten Studienabschnitt kann auch vor Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. (2) Im ersten Studienabschnitt werden unter Berücksichtigung grundlegender Aspekte der besonderen Förderung von Kindern und Jugendlichen Grundlagenwissen und wissenschaftliche Methodenkompetenz erworben. Ebenso werden Einblicke in das Schulleben vermittelt. (3) Die Lehrinhalte sind modular aufgebaut. Ein Modul bildet eine fachwissenschaftliche und/oder didaktische Inhaltseinheit. Verschiedene Module können unterschiedliche Zeitumfänge umfassen. (4) Aufbau, Struktur und Inhalte des ersten Studienabschnitts entsprechen im Wesentlichen der Grund- und Hauptschulprüfungsordnung. 2 Fundamentum (1) Das Fundamentum umfasst in der Regel zwei Semester. In ihnen werden die Grundlagenmodule der nachstehenden Bereiche in den folgenden zeitlichen Umfängen studiert: Erziehungswissenschaftlicher Bereich a) Allgemeine Pädagogik/ Schulpädagogik (gemäß SPO I, Anlage 1) b) Pädagogische Psychologie (gemäß GHPO I, Anlage 1) Grundlagenpflichtfach Theologie (gemäß GHPO I, Anlage 1) Fachwissenschaftlicher/ Fachdidaktischer Bereich SWS Modul 1 6 Modul 1 2 Modul 1 2 Deutsch (gemäß SPO I, Anlage 1) Modul 1 6 Mathematik (gemäß SPO I, Anlage 1) Modul 1 6 vom Studierenden zu wählendes anderes Fach (gemäß GHPO I, Anlage 1) Modul 1 6 Summe 28 (2) Um das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können, müssen in den Semestern 1 und 2 über den Zeitumfang des Fundamentums hinaus weitere Lehrveranstaltungen belegt werden. 3 Anderes Fach Neben den im Fundamentum zu studierenden Pflichtfächern Deutsch und Mathematik ist ein anderes Fach vor Beginn des Studiums zu wählen. Anderes Fach können alle nachstehenden Fächer sein: Biologie, Chemie, Englisch, Ethik, Französisch, Geographie, Geschichte, Haushalt/Textil, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, Evangelische Theologie/Religionspädagogik Katholische Theologie/Religionspädagogik Wirtschaftslehre. 4 Akademische Zwischenprüfung (1) Die akademische Zwischenprüfung ist in den folgenden Fächern abzulegen: Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik, Pädagogische Ps ychologie, Deutsch, Mathematik, in dem im Fundamentum nach 3 gewählten anderen Fach. (2) In den genannten Fächern ist je eine Klausur auf der Grundlage des gesamten jeweiligen Moduls 1 (gemäß GHPO I, Anlage 1 bzw. SPO I, Anlage 1) zu erbringen. (3) Für jede Klausur steht eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten zur Verfügung. Die Bewertung soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. (4) In den Fremdsprachenfächern Englisch und Französisch findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt, die jeweils etwa 30 Minuten dauert. Beide Prüfungsteile sind zu bestehen und gehen mit jeweils 50 % in die Gesamtbewertung ein. (5) Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann einmal wiederholt werden. (6) Die akademische Zwischenprüfung findet bis zum Ende des zweiten Semesters statt. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des vierten Semesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Einzelfälle werden auf Antrag von der Prorektorin/dem Prorektor für Studienangelegenheiten entschieden. (7) Im Übrigen gelten die Regelungen der SPO I entsprechend. (8) Alles Weitere regelt eine Satzung der Hochschule.

3 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Übergang in das Hauptstudium (1) Am Ende des Fundamentums wird endgültig über den Stufenschwerpunkt (Grundschule oder Hauptschule) entschieden. (2) Im Hauptstudium werden der erziehungswissenschaftliche Bereich sowie zwei der studierten Fächer fortgeführt. (3) Von den zwei studierten Fächern, die fortgeführt werden, wird eines als Hauptfach und eines als zweites Fach studiert. 6 Curricularer Rahmen im Hauptstudium (1) Das Hauptstudium im ersten Studienabschnitt (3. und 4. Semester) umfasst insgesamt 52 SWS. Das Studium des erziehungswissenschaftlichen Bereichs umfasst 16 SWS. Diese verteilen sich wie folgt: Pädagogik 14 SWS (Module 2, 3 und 4 gemäß SPO I, Anlage 1) Pädagogische Psychologie 2 SWS (ein Hauptsem i- nar gemäß GHPO I, Anlage 1) Darüber hinaus betragen im Bereich Fachwissenschaften/Fachdidaktik die curricularen Verpflichtungen: Hauptfach 29 SWS (Module 2, 3, 4 und freie Module gemäß GHPO I, Anlage 1) zweites Fach 6 SWS (Modul 2 gemäß GHPO I, Anlage 1) (2) Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Sprecherziehung (1 SWS) ist verpflichtend. (3) Die in der Anlage der Prüfungsordnung (SPO I) festgelegten Inhalte umfassen mit den definierten Inhalten der Fächer (gemäß GHPO I, Anlage 1) die Inhalte des Kerncurriculums. Darüber hinaus gehende Inhalte sind nur für das Hauptfach zu definieren. Sie entsprechen den Inhalten des Hauptfachstudiums gemäß Studienordnung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen in den Modulen 5 und 6. 7 Einschränkungen der Fächerwahl im Hauptstudium Aus Deutsch, Mathematik und den in 3 genannten Fächern (anderes Fach) werden die Fächer des Hauptstudiums gewählt (Hauptfach, zweites Fach). Hinsichtlich der Fächerwahl gelten folgende Einschränkungen: Ethik kann nur im Schwerpunkt Hauptschule gewählt werden Informatik kann nur als zweites Fach und nur im Schwerpunkt Hauptschule gewählt werden Politikwissenschaft kann nur als zweites Fach gewählt werden Die Fächer Technik und Wirtschaftslehre können im Schwerpunkt Grundschule nur als zweites Fach gewählt werden Im Schwerpunkt Grundschule umfassen die Fächer Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte, Physik, Politikwissenschaft, Technik und Wirtschaftslehre Anteile des Sachunterrichts. Diese gruppieren sich in einen naturwissenschaftlichen und einen sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt Die Fächer evangelische Theologie/Religionspädagogik oder katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Dies gilt nicht für das Grundlagenpflichtfach Theologie 8 Besondere Regelungen für den Sachunterricht (1) In den Sachunterrichtsfächern umfasst Modul 2 die Schulstufendidaktik Grundschule. Modul 4 (Hauptschule) beinhaltet ein Grundlagenmodul eines der Fächer des anderen Schwerpunktes. Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt: Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt: Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft, Wirtschaftslehre. Somit umfasst das Lehrangebot eines Sachunterrichtsfachs die folgenden Module: M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 Fachmodul 1 Modul Sachunterricht Fachmodul 1 anderer Schwerpunkt Fachmodul 2 M 1 oder M 1 M 2 im zweiten Fach M 1 M 5 oder M 6 im Hauptfach Fachmodul 3 Fachmodul 4 (2) Studienaufbau des Moduls 2: Sachunterrichtsmodul: 1. Einführende Vorlesung in die Lernbereichsdidaktik (2 SWS) 2. Seminar "Geschichte und Konzeptionen des Sachunterrichts" (2 SWS) 3. Hauptseminar zu ausgewählten Fragestellungen des Sachunterrichts (2 SWS) (3) Akademische Teilprüfung Die akademische Teilprüfung wird im Modul 2 als Klausur erbracht, die sich auf Inhalte der drei Veranstaltungen bezieht. (4) Ein Studienplan informiert über Organisation, Aufbau und Zusammenhang des Sachunterrichtsstudiums. Er ist in den Abteilungen Sachunterricht erhältlich. 9 Akademische Teilprüfung (1) Die akademische Teilprüfung ist in Erziehungswissenschaft, im Hauptfach und im zweiten Fach abzulegen. (2) Die akademische Teilprüfung besteht in Erziehungswissenschaft und im Hauptfach aus jeweils zwei Modulprüfungen: einer Modulprüfung aus den Inhalten des jeweiligen Moduls 2, einer Modulprüfung aus den Inhalten des jeweiligen Moduls 3. (3) Im zweiten Fach besteht die akademische Teilprüfung aus den Inhalten des Moduls 2. (4) Das erfolgreiche Ablegen der akademischen Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Anerkennung der Modulprüfung über das Modul 2. Die Prüfungen über das Modul 3 ist erst nach dem Bestehen der akademischen Zwischenprüfung möglich. (5) Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die akademische Teilprüfung in Erziehungswissenschaft ergeben sich aus Anlage 1 der SPO I, im Hauptfach und im zweiten Fach aus Anlage 1 der GHPO I. (6) Das akademische Prüfungsamt stellt das Bestehen der akademischen Teilprüfung in Erziehungswissenschaft, im Hauptfach und im zweiten Fach fest und stellt für je-

4 3.4 Seite 4 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 de bestandene Prüfung eine Bescheinigung mit Endnote aus. Die Endnote errechnet sich zu gleichen Teilen aus den Teilnoten der (nach Anlage 1) in den Bereich der akademischen Teilprüfung fallenden Prüfungsgebiete (Module). Der für die Endnote maßgebliche Durchschnitt wird auf zwei Dezimalen hinter dem Komma abbrechend berechnet. Die Prüfung ist nur bestanden, wenn in jedem geprüften Modul eine mindestens "ausreichende" (4,0) Leistung erzielt wurden. (7) Die Ergebnisse der akademischen Teilprüfung werden vom akademischen Prüfungsamt der/dem Studierenden mitgeteilt und dem Landeslehrerprüfungsamt übermittelt. Ist die Prüfung nicht bestanden, so erteilt das akadem ische Prüfungsamt einen schriftlichen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid. (8) Alles Weitere regelt eine Satzung der Hochschule. 10 Leistungsnachweise (1) In Pädagogischer Psychologie und im Hauptfach ist je ein Hauptseminarschein zu erwerben. (2) In Pädagogischer Psychologie ist der Hauptseminarschein aus einer Lehrveranstaltung des zweiten Moduls, im Hauptfach aus einer Lehrveranstaltung des 4. oder 5. Moduls zu erwerben. (3) Voraussetzung für den Erwerb eines Hauptseminarscheins in Pädagogischer Psychologie und im Hauptfach ist der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. 11 Schulpraktische Studien (1) Die schulpraktischen Studien sind ein Kernstück im Aufbau der professionellen der Lehrerinnen und Lehrer, die im Vorbereitungsdiens t (2. Phase) und in der eigenen Weiterbildung im Beruf (3. Phase) zur vollen Professionalität entwickelt werden. Dieser erste Teil des langfristig angelegten Prozesses der Berufsausbildung dient der Einführung in die Unterrichtstätigkeit und verbindet pädagogische, didaktische und methodische, sachliche sowie sozio-kulturelle Fragen der Unterrichts tätigkeit mit den Fragen nach den für das Lehramt erforderlichen personenbezogenen Qualifikationen. Die schulpraktischen Studien enthalten Tagesund Blockpraktika an Schulen sowie in besonderer Weise auf die Schule bezogene begleitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule. (2) Aufbau im ersten Studienabschnitt 1. Praktika a) Einführungspraktikum (Tagespraktikum zur Schulpädagogik) b) Blockpraktikum I Vier Wochen an einer Sonderschule, vorausgesetzt werden die Inhalte des Seminars zur Unterrichtsplanung (vgl. Nr. 2 Buchstabe a) c) ein fachdidaktisches Praktikum im Hauptfach Die Abfolge der Praktika nach Buchstabe a bis c stellt eine verbindliche Reihenfolge dar. Abweichungen hiervon sind nur nach Genehmigung durch die Beauftragte/den Beauftragten für die schulpraktische Ausbildung möglich. 2. Schulpraktische Studien in Hochschulveranstaltungen a) Ein Seminar zur Unterrichtsplanung (Diese Veranstaltung ist identisch mit dem entsprechenden Seminar des Moduls 1 Erziehungswissenschaft; es ist vor dem Blockpraktikum I zu absolvieren) b) ein Seminar im Hauptfach, das speziell auf die schulpraktischen Studien bezogen ist (3) Gutachten Aus folgenden Praktika sind Gutachten vorzulegen: Fachdidaktisches Tagespraktikum im Hauptfach (Gutachten aus der Hochschule) (4) Anforderungen Der Beauftragte für die schulpraktische Ausbildung stellt den erfolgreichen Abschluss der schulpraktischen Studien aufgrund der Gutachten fest und erteilt hierüber eine Bescheinigung. Bei nicht ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache kann ein erfolgreicher Abschluss nicht bescheinigt werden. Praktika, die nicht erfolgreich absolviert wurden, können einmal wiederholt werden. (5) Portfolio und Praktikumsbericht Wesentliche Ergebnisse der Hospitations -, Planungsund Reflexionsarbeit in den schulpraktischen Studien werden in einem "Portfolio schulpraktische Studien" gesammelt. Praktikumsnachweise und Gutachten werden in Kopie im Portfolio geführt. Der Zweck dieser Aufgabe liegt in erster Linie in der eigenverantwortlichen und systematischen Verarbeitung eigener Lern- und Entwicklungsprozesse im Blick auf die berufliche Professionalisierung. Das gesamte Portfolio wird den jeweiligen Gutachtern sowie im Bedarfsfall dem Beauftragten für die schulpraktische Ausbildung vorgelegt. In einem der Blockpraktika ist ein Praktikumsbericht mit einer didaktischen Studie zu fertigen, dessen wesentliche Bestandteile ebenfalls im "Portfolio schulpraktische Studien" dokumentiert werden. 12 Zweiter Studienabschnitt Sonderpädagogischer Bereich (1) Das Studium im sonderpädagogischen Bereich umfasst insgesamt 80 SWS. (2) Das Studium gliedert sich in folgende Bereiche: 1. Grundfragenstudium 2. Sonderpädagogische Fachrichtungen a) Geistigbehindertenpädagogik b) Körperbehindertenpädagogik c) Pädagogik der Erziehungshilfe d) Pädagogik der Lernförderung e) Sprachbehindertenpädagogik Eine dieser Fachrichtungen ist als erste und eine weitere als zweite sonderpädagogische Fachrichtung zu studieren. Im Rahmen des Studiums der Fachrichtungen sind auch die Studiengebiete Bewegung, Spiel und Sport sowie Musik/Rhythmik und Werken/Technik/Gestalten zu belegen. 3. Wahlpflichtbereiche 4. Schulpraktische Studien (3) Im Grundfragenstudium sind zwei Schwerpunkte mit jeweils 8 SWS zu studieren. (4) Die erste sonderpädagogische Fachrichtung ist im Umfang von insgesamt 30 SWS zu studieren, die sich auf die Schwerpunkte wie folgt verteilen:

5 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite pädagogischer Schwerpunkt 8 SWS 2. didaktischer Schwerpunkt einschließlich der Studiengebiete Bewegung, Spiel und Sport oder Musik/Rhythmik (im Umfang von 2 SWS) 8 SWS 3. psychologischer Schwerpunkt 8 SWS 4. diagnostischer Schwerpunkt 6 SWS (5) Die zweite sonderpädagogische Fachrichtung ist im Umfang von insgesamt 18 SWS zu studieren, die sich auf die Schwerpunkte wie folgt verteilen: 1. pädagogischer Schwerpunkt 4 SWS 2. didaktischer Schwerpunkt einschließlich des Studiengebietes Werken/Technik/Gestalten (im Umfang von 2 SWS) 6 SWS 3. psychologischer Schwerpunkt 4 SWS 4. diagnostischer Schwerpunkt 4 SWS (6) Es sind zwei Wahlpflichtbereiche mit jeweils 8 SWS zu studieren. 13 In-Kraft-Treten Ludwigsburg, den Prof. Dr. H. Melenk R e k t o r

6 3.4 Seite 6 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Anlage 1 Erster Studienabschnitt (1. bis 4. Semester) 1. Lehrinhalte Die in der Anlage 1 der GHPO I und SPO I dokumentierten Lehrinhalte kennzeichnen das Kerncurriculum. Darüber hinaus gehende Lehrinhalte sind in der Anlage 1 der Studienordnung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen definiert. Die Inhalte des Kerncurriculums umfassen: Erziehungswissenschaft (gemäß SPO I, Anlage 1) Summe M 1 = 6 SWS M 2 = 6 SWS M 3 = 6 SWS M 4 = 2 SWS 20 SWS Pädagogische Psychologie (gemäß GHPO I, Anlage 1) M 1 = 2 SWS Hauptseminiar = 2 SWS 4 SWS Grundlagenpflichtfach (gemäß GHPO I, Anlage 1) Deutsch im Fundamentum (gemäß SPO I, Anlage 1) M 1 = 6 SWS Mathematik im Fundamentum (gemäß SPO I, Anlage 1) M 1 = 6 SWS Anderes Fach im Fundamentum (gemäß GHPO I, Anlage 1) M 1 = 6 SWS Hauptfach (Deutsch, Mathematik oder anderes Fach aus Fundamentum) (gemäß GHPO I, Anlage 1) 2 SWS 6 SWS 6 SWS 6 SWS M 2 = 6 SWS M 3 = 6 SWS M 4 = 6 SWS Freie Module = 11 SWS 29 SWS Zweites Fach (Deutsch, Mathematik oder anderes Fach aus Fundamentum) (gemäß GHPO I, Anlage 1) M 2 = 6 SWS 6 SWS Gemäß SPO I, Anlage 1 weichen die Module 1 in Mathematik und Deutsch und das Modul 3 Erziehungswissenschaft durch die Einbeziehung grundlegender Aspekte der besonderen Förderung von Kindern und Jugendlichen (je 2 SWS) von den Modulen der GHPO I ab. Alle anderen Module des Kerncurriculums werden in Anlage 1 der Grund- und Hauptschulprüfungsordnung (GHPO I) inhaltlich und prüfungstechnisch definiert. Das darüber hinaus zu definierende Curriculum umfasst die in der Studienordnung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen für das Hauptfach definierten 10 SWS. Im Schwerpunkt Grundschule wird in den Fächern des Sachunterrichts durch den Einbezug von zwei Sachunterrichtsmodulen (M 2, M 4) das Kerncurriculum auch dann nicht überschritten, wenn diese Fächer als Hauptfach gewählt werden. 2. Anforderungen in den Fächern im Bereich Fachwissenschaften und Fachdidaktik 2.1 Biologie Aufbau und Inhalte des Studiums Modul 1 Biologie als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 1 wird als Basismodul im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Wird Biologie erst nach dem Fundamentum gewählt, wird das Modul 1 im Hauptstudium studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Biologische Grundlagen I Allgemeine Biologie, Teil 1 Zoologie Humanbiologie/Gesundheitsbildung Biologische Arbeitstechniken (in Verbindung mit den genannten Themen) Wissen: Biologie der Zelle, Bau der Tiere und des Menschen, grundlegende Stoffwechselvorgänge, Anwendungs - aspekte u. a. Fertigkeiten: Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Probleme lösen u. a. Erwerb von Formenkenntnis

7 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Modul 2 Biologie als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 2 wird mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Sachunterrichtsmodul Integrative Formen und Inhalte des Lernens im Sachunterricht Biologische Grundlagen II Bedingungen des Lernens im Sachunterricht Kenntnis der Voraussetzungen des Lernens im Sachunterricht unter Berücksichtigung der Perspektive von Kindern Kenntnis der Verfahren zur Erhebung und Analyse der Voraussetzungen des Lernens im Sachunterricht Allgemeine Biologie Teil 2 Botanik Kennenlernen von Pflanzen und Tieren Biologische Arbeitstechniken (in Verbindung mit den genannten Themen) Wissen: Grundlagen der Genetik, Entwicklung, Evolution, Ökologie u. a. Bau und Funktion der Pflanzen, grundlegende Stoffwechselvorgänge, Anwendungsaspekte Fertigkeiten: Erwerb von Formenkenntnis, Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Probleme lösen u. a. Biologieunterricht außerhalb des Schulgebäudes gestalten, Anschauungsmaterial beschaffen und einsetzen können Didaktik des Sachunterrichts: Grundformen des Lehrens und Lernens Konzeptionen des Sachunterrichts Kenntnis sachunterrichts - didaktischer Begriffe, Theorien und Verfahren Fähigkeit zum Transfer von didaktischem Wissen auf Unterrichtssituationen Überblick über Geschichte, Struktur und Selbstverständnis des Sachunterrichts Kenntnis von Curriculumkonzeptionen und Unterrichtskonzeptionen Fähigkeit zum Transfer von didaktischem Wissen auf Unterrichtssituationen Wissen um die Bedeutung der Heimat sowie von Heimat und Fremde (interkulturelle Erziehung) im Sachunterricht Wird Biologie im Stufenschwerpunkt Grundschule als Leitfach oder als affines Fach zusammen mit einem Hauptfach aus 5 Abs. 5 GHPO I gewählt, wird das nachstehende Modul als Sachunterrichtsmodul studiert.

8 3.4 Seite 8 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Stufenschwerpunkt Grundschule Projekte/fächerübergreifende Veranstaltungen aus dem Bereich Sachunterricht Projekte/fächerübergreifende Veranstaltungen aus dem Bereich Sachunterricht Modul 3 Wissen um die Bedeutung interdisziplinären Arbeitens im erziehenden Unterricht Kenntnis von Formen interdisziplinären Arbeitens Biologie als Hauptfach, als Leitfach, ggf. als affines Fach Das Modul 3 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Modul Biologie mit Bezug zur Grundschule für Studierende des sozialwissenschaftlichen Fächerverbunds Modul für Studierende, die ein Fach aus dem sozialwissenschaf t- lichen Fächerverbund im Sinne des 5 Abs. 5 GHPO I als Hauptfach oder Leitfach gewählt haben und die das nachstehende Sachunterrichtsmodul entsprechend ihrer Wahl aus dem Fach Biologie studieren. Fachdidaktik des Biologieunterrichts Kennenlernen von Pflanzen und Tieren Pflanzen und Tiere im Jahreslauf Biologische Arbeitstechniken (in Verbindung mit den genannten Themen) Humanbiologie/ Gesundheitsbildung Wissen: Tiere und Pflanzen in ökologischen Zusammenhängen mit Bezug zur Erfahrungswelt der Grundschulkinder Fertigkeiten: Erwerb von Formenkenntnis Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Probleme lösen u. a. Biologieunterricht auch draußen gestalten können, Anschauungsmaterial beschaffen und einsetzen können Wissen und Fertigkeiten zur kindgerechten Vermittlung von Gesundheitsaspekten (P ) Fachdidaktische Grundlagen mit Schulexperimenten, Bezügen zur angewandten Biologie und Bezügen zur Lebenswelt der Jugendlichen Veranstaltung zu fachwissenschaftlichen Inhalten Planung, Durchführung und Bewertung von Biologieunterricht Vertiefung fachwissenschaftlicher Kenntnisse und fachgemäßer Arbeitsweisen

9 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Modul 4 Biologie als Hauptfach, als Leitfach Das Modul 4 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Biologische Grundlagen II Ökologie/Umweltbildung in der Hauptschule Allgemeine Biologie Teil 2 Botanik Kennenlernen von Pflanzen und Tieren Biologische Arbeitstechniken (in Verbindung mit den genannten Themen) Modul 5 Wissen: Grundlagen der Genetik, Entwicklung, Evolution, Ökologie u. a. Bau und Funktion der Pflanzen, grundlegende Stoffwechselvorgänge, Anwendungsaspekte Fertigkeiten: Erwerb von Formenkenntnis, Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Probleme lösen u. a. Biologieunterricht außerhalb des Schulgebäudes gestalten, Anschauungsmaterial beschaffen und einsetzen können Biologie als Hauptfach Das Modul 5 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Grundlagen der Ökologie, der Natur- und Umweltbildung Projekte: z. B. Schulgartenprojekt; Projekt Binnengewässer ; Projekt Wald Mensch und Umwelt Wissen: fachliche und fachdidaktische Grundlagen Fertigkeiten: Planung, Durchführung und Evaluation projektartiger Unterrichtsformen oder außerunterrichtlicher Projekte Wissen und Fertigkeiten zur Vermittlung von Gesundheitsaspekten Stufenschwerpunkt Grundschule Humanbiologie/Gesundheitsbildung: Humanbiologischer Kurs Natur- und Umweltbildung Projekte im Biologieunterricht Verhalten bei Mensch und Tier Ausgewählte Kapitel zur Umweltbiologie Gesundheitsbildung und Gesunderhaltung des Menschen Modul 6 Biologie als Hauptfach Das Modul 6 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Ausgewählte Inhalte der allgemeinen und angewandten Biologie Allgemeine Botanik Ausgewählte Inhalte der allgemeinen und angewandten Biologie Naturwissenschaftliches Arbeiten am Beispiel ausgewählter Inhalte des Bildungsplanes, einschließlich Exkursionen Leistungsnachweise und Prüfung Akademische Zwischenprüfung: Klausur (90 Minuten) über Modul 1.

10 3.4 Seite 10 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Akademische Teilprüfung: Im Hauptfach und Leitfach zwei Modulprüfungen über 1. Modul 1 als Klausur und Modul 2 als Hausarbeit, Klausur, Portfolio oder Präsentation oder, falls Modul 1 Gegenstand der akademischen Zwischenprüfung war: Modul 2 als Hausarbeit, Klausur, Kolloquium, Portfolio oder Präsentation. 2. Modul 3 als Hausarbeit. Kolloquium, Portfolio oder Präsentation. Im affinen Fach Modulprüfungen über 1. Modul 2 als Hausarbeit, Klausur, Kolloquium, Portfolio oder Präsentation- 2. Modul 3 als Hausarbeit, Kolloquium, Klausur, Portfolio oder Präsentation. oder, falls Fach erst im Hauptstudium studiert: 1. Modul 1 als Klausur 2. Modul 2 als Hausarbeit, Klausur, Kolloquium, Portfolio oder Präsentation. Hauptseminarschein: Im Hauptfach aus den Modulen 4, 5 ggf. 6 als Hausarbeit, Klausur, Kolloquium, Präsentation und Projektarbeit zu fachdidaktischen oder fachwissenschaftlichen Themen. 2.2 Chemie Aufbau und Inhalte des Studiums Modul 1 Chemie als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 1 wird als Basismodul im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Wird Chemie erst nach dem Fundamentum gewählt, wird das Modul 1 im Hauptstudium studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule "Experimente, Arbeitssicherheit" und "Entsorgung und Einführung in die Allgemeine und Anorganische Chemie" Grundtechniken des chemischen Experimentierens Unfallverhütung gesetzliche Rahmenbedingungen Eigenschaften und Reaktionsweisen von Stoffen Exemplarische Ordnungssysteme der Chemie Kenntnisse und Fertigkeiten zum gefahrlosen Umgang mit Chem ikalien und Geräten Grundkenntnisse zur Beschreibung und Systematisierung stofflicher Systeme Modul 2 Chemie als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 2 wird im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Sachunterrichtsmodul Integrative Formen und Inhalte des Lernens im Sachunterricht Einführung in die Didaktik der Chemie und fachliche Vertiefungen Bedingungen des Lernens im Sachunterricht Kenntnis der Voraussetzungen des Lernens im Sachunterricht unter Berücksichtigung der Perspektive von Kindern Kenntnis der Verfahren zur Erhebung und Analyse der Voraussetzungen des Lernens im Sachunterricht Ziele des Chemieunterrichts Grundlagen der Analyse und Planung von Chemieunterricht didaktische Konzeptionen Medien Basiskompetenzen zur Planung eines am Experiment orientierten Chemieunterrichts

11 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Didaktik des Sachunterrichts: Grundformen des Lehrens und Lernens Konzeptionen des Sachunterrichts Kenntnis sachunterrichts - didaktischer Begriffe, Theorien und Verfahren Fähigkeit zum Transfer von didaktischem Wissen auf Unterrichtssituationen Überblick über Geschichte, Struktur und Selbstverständnis des Sachunterrichts Kenntnis von Curriculumkonzeptionen und Unterrichtskonzeptionen Fähigkeit zum Transfer von didaktischem Wissen auf Unterrichtssituationen Wissen um die Bedeutung der Heimat sowie von Heimat und Fremde (interkulturelle Erziehung) im Sachunterricht Exemplarische Betrachtung von Stoffgruppen mit dem Ziel einer Systematisierung (z. B. Periodensystem der Elemente) und möglicher Modellbildung Kenntnis von elementaren Sachverhalten der Chemie Befähigung zur Nutzung von Quellen zur Gewinnung von fachlichen und didaktischen Informationen Wird Chemie im Stufenschwerpunkt Grundschule als Leitfach oder als affines Fach zusammen mit einem Hauptfach aus 5 Abs. 5 GHPO I gewählt, wird ggf. das nachstehende Modul als Sachunterrichtsmodul studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Projekte/fächerübergreifende Veranstaltungen aus dem Bereich Sachunterricht Projekte/fächerübergreifende Veranstaltungen aus dem Bereich Sachunterricht Modul 3 Wissen um die Bedeutung interdisziplinären Arbeitens im erziehenden Unterricht Kenntnis von Formen interdisziplinären Arbeitens Chemie als Hauptfach, als Leitfach, ggf. als affines Fach Das Modul 3 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Modul Chemie mit Bezug zur Grundschule für Studierende des sozialwissenschaftlichen Fächerverbunds Modul für Studierende, die ein Fach aus dem sozialwissenschaftlichen Fächerverbund im Sinne des 5 Abs. 5 GHPO I als Hauptfach oder Leitfach gewählt haben und die das nachstehende Sachunterrichtsmodul entsprechend ihrer Wahl aus dem Fach Chemie studieren. "Seminar und Übungen I" und "Fachdidaktische Vertiefungen" Fachliche Grundlegungen bzw. Vertiefungen in ausgewählten Teilgebieten der Chemie unter besonderer Berücksichtigung der Allgemeinen, Anorganischen und Organischen Chemie Kenntnis von Sachverhalten der wesentlichen Teilgebiete der Chemie Fachliche Grundlegung bzw. Vertiefung in ausgewählten Teilgebieten der Chemie unter besonderer Berücksichtigung der Organischen Chemie, Biochemie und/oder Physikalischen Chemie Kenntnis von Sachverhalten der wesentlichen Teilgebiete der Chemie Erweiterung der bzgl. fachlicher Systematisierung, Arbeitstechniken und didaktischer Urteils - und Handlungs - fähigkeit

12 3.4 Seite 12 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Fachdidaktische Ergänzungen unter besonderer Berücksichtigung exemplarischer Konzeptionen der Chemie im Sachunterricht Modul 4 Chemie als Hauptfach, als Leitfach Erweiterung der theoretischen und praktischen didaktischer Urteils - und Handlungs - fähigkeit Befähigung zur eigenständigen Fortbildung Das Modul 4 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Ergänzung und Vertiefung der Inhalte aus Modul 2 Hinführung zu aktuellen Fragestellungen der Fachdidaktik Chemie zur differenzierten Planung, Durchführung und Bewertung von Chemieunterricht. Stufenschwerpunkt Grundschule Einführung in die Didaktik der Chemie und fachliche Vertiefungen "Seminar und Übungen I" und "Fachdidaktische Vertiefungen" e Ziele des Chemieunterrichts Grundlagen der Analyse und Planung von Chemieunterricht didaktische Konzeptionen Medien Erwerb von Basiskompetenzen zur Planung eines am Experiment orientierten Chemieunterrichts Fachliche Grundlegungen bzw. Vertiefungen in aus - gewählten Teilgebieten der Chemie unter besonderer Berücksichtigung der Organischen Chemie, Biochemie und/oder Physikalischen Chemie Kenntnis von Sachverhalten der wesentlichen Teilgebiete der Chemie Exemplarische Betrachtung von Stoffgruppen mit dem Ziel einer Systematisierung (z. B. Periodensystem der Elemente) und möglicher Modellbildung Kenntnis von elementaren Sachverhalten der Chemie Befähigung zur Nutzung von Quellen zur Gewinnung von fachlichen und didaktischen Informationen Fachdidaktische Ergänzungen und Vertiefungen zu ausgewählten Bereichen Neuere Aspekte fachdidaktischer Forschung (z. B. Schülerinteressen, geschlechtsspezifische Aspekte) Erweiterung der bzgl. fachlicher Systematisierung, Arbeitstechniken und didaktischer Urteils - und Handlungsfähigkeit Befähigung zur eigenständigen Fortbildung in der Didaktik der Chemie Einsatz des Computers und der Neuen Medien im Chemieunterricht Modul 5 Chemie als Hauptfach Das Modul 5 wird mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Fachdidaktik II (V/Ü) Organische Chemie II (V) Chemie und Umwelt (S) Physikalisch-chemisches Praktikum Anorganische Chemie II (V) Biochemie (V)

13 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Modul 6 Chemie als Hauptfach Das Modul 6 wird mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule Chemie im Sachunterricht (V/Ü) Physikalisch-chemisches Praktikum oder Biochemiepraktikum Anorganische Chemie (V) Leistungsnachweise und Prüfungen Akademische Zwischenprüfung: Biochemiepraktikum Chemie und Umwelt (S) Anorganische Chemie für Fortgeschrittene (1 SWS) Hauptfach, Leitfach, affines Fach: Am Ende des Fundamentums wird über Modul 1 (Basismodul) die Prüfung in Form einer Klausur (90 Minuten) abgelegt. Bei Nichtbestehen kann diese einmal wiederholt werden. Akademische Teilprüfung: Hauptfach, Leitfach, affines Fach: Die akademische Teilprüfung besteht aus jeweils zwei Modulprüfungen: eine Modulprüfung aus den Inhalten der jeweiligen Module 1 und 2, wobei sich die Prüfung auf Modul 2 beschränkt, falls Modul 1 bereits Gegenstand der akademischen Zwischenprüfung war, eine Modulprüfung aus den Inhalten des jeweiligen Moduls 3. Hauptseminarschein: Im Hauptfach ist ein Hauptseminarschein (Chemie und Umwelt) zu erbringen. Erste Staatsprüfung: Die Prüfung umfasst im Hauptfach die schriftliche Prüfung über die Inhalte der Module 5 und 6, die mündliche Prüfung über die Module 4, 5 und 6, im Leitfach die mündliche Prüfung über die Module 4 und Deutsch Aufbau und Inhalte des Studiums Modul 1 Modul 1 wird als Basismodul im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Hierfür gibt es zwei Varianten: Modul 1 A Deutsch für alle Studierende, die Deutsch nicht als Fach gewählt haben Sprachdidaktische Grundkenntnisse Schriftspracherwerb Phasen des Erwerbs Schreibprozesse Lesen und Textverstehen Faktoren der Lesesozialisation, geschlechts - spezifische Unterschiede Arbeit an fiktionalen und expositorischen Texten Sprachaufmerksamkeit Formen der Gesprächsführung Sprachliche Verschiedenheit Mündlichkeit/Schriftlichkeit Basiswissen Analyse von Schülertexten Erhebung von Leseleistungen Förderung von Lesemotivation bei Mädchen und Jungen Analyse von Gesprächen Präsentation von Ergebnissen

14 3.4 Seite 14 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Modul 1 B Deutsch für alle Studierende, die Deutsch als Hauptfach, Leitfach oder als affines Fach gewählt haben Fachliche Grundlagen des Deutschunterrichts Fachliche Grundlagen des Sprachunterrichts ausgewählte Begriffe und Verfahren der Sprachwissenschaft (Sprachreflexion) Fachliche Grundlagen des Literaturunterrichts ausgewählte Begriffe und Verfahren der Literaturwissenschaft Textsorten (unter Einschluss von expositorischen Texten und Medien) Schriftlichkeit und Schriftaneignung Phasen des Erwerbs Schreibprozesse Basiswissen Fähigkeit, sprachwissenschaftliche Operationen durchzuführen Basiswissen Fähigkeit zur Textanalyse und Interpretation Basiswissen Fähigkeit zur Analyse von Schülertexten Modul 2 Deutsch als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 2 wird im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Arbeitsbereiche des Faches Deutsch I Fachdidaktisches Orientierungswissen (G/H) Didaktik der einzelnen Arbeitsbereiche Fachspezifische Arbeitsmethoden Analyse von Unterrichtsmedien Aspekte der genderorientierten Fachdidaktik individuelle und kulturelle (auch interkulturelle) Aspekte des sprachlichen und literarischen Lernens Schreibprozesse im Deutschunterricht (G): Schreibprozess-Modelle Texte verfassen und überarbeiten Integrierter Rechtschreibunterricht (H): Geschichte der Schreibdidaktik Schreibprozess-Modelle Texte verfassen und überarbeiten Literatur und Medien für Kinder und Jugendliche Literatur und Medien für Kinder (G) Literatur und Medien für Jugendliche (H) Didaktik der Kinder- und Jugendliteratur (G/H) Überblick über die Arbeitsbereiche des Deutschunterrichts Konzepte zur Planung von Unterrichtseinheiten im Fach Schreibanlässe entwickeln Schreibprozesse begleiten Schreibprodukte bewerten Kenntnis klassischer und aktueller Texte Schreibweisen und Leserbezug bestimmen können Analyse und Planung von Unterrichtseinheiten

15 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Modul 3 Deutsch als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 3 wird mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Arbeitsbereiche des Faches Deutsch II Sprachliche Normierung und Sprachreflexion Orthografie und Grammatik (G) Grammatik und Orthografie (H) Umgang mit Texten Lesesozialisation/Mediennutzung (G) Weiterführendes Lesen (G) Lesesozialisation/Mediennutzung (H) Operationale Verfahren im Umgang mit literarischen und expositorischen Texten (H) Methoden der Textarbeit (G/H) z. B. Gesprächsanalyse und Gesprächsführung Verschiedene Kommunikationsformen (z. B. Erzählen, Berichten, Beschreiben, Bewerten) Reflektieren sprachlicher Äußerungen Sichere Kenntnisse grammatischen und orthografischen Wissens Beobachtung von sprachlichen Lernprozessen Analyse und Bewertung von Unterrichtseinheiten Erhebung von Leseleistungen Kenntnis und Anwendung von Kriterien zur Auswahl und zum Einsatz verschiedener Texte und Medien Analyse von kommunikativen Normen und Konventionen Fähigkeit zur Vermittlung verschiedener Kommunikationsformen Modul 4 Deutsch als Hauptfach, als Leitfach Das Modul 4 wird mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Komplexere Formen schulischen Arbeitens Lernschwierigkeiten im Deutschunterricht Lernstandserhebung, vor allem Lese-Rechtschreib- Schwäche (LRS) (G) Planung Lehr- und Lernschriften (G) Lernstandserhebung, vor allem Schwierigkeiten bei Mehrsprachigkeit (H) Planung von Lehr- und Lernschriften (H) Methoden und Übungsformen zur differenzierten Förderung bei Lern- und Sprachschwierigkeiten Autor/Epoche/Gattung Kulturgeschichtliche Einordnung bedeutender Autoren (Kanon)texte schulrelevante Gattungen Literatur in elektronischen Medien z. B. Methoden der Arbeit an Texten sprachwissenschaftliche Analyse, vor allem von expositorischen Texten Durchführung von Lernstandserhebungen Leistungsbeurteilung Einsatz von Fördermöglichkeiten Sachanalysen unter Einbezug einschlägiger fachlicher Sekundärliteratur Analyse von Lehrbüchern und Lehrerhandreichungen in Bezug auf Stellenwert und Funktion kulturell bedeutsamer Texte im Literaturunterricht Anwendung und Vermittlung verschiedener Analyseverfahren Verfahren zur Text vereinfachung

16 3.4 Seite 16 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Modul 5 Deutsch als Hauptfach, als Leitfach Das Modul 5 wird mit 7 SWS studiert, davon 1 SWS Sprecherziehung. Hauptseminar/Vorlesung im Bereich "Sprache und ihre Didaktik" Hauptseminar/Vorlesung im Bereich "Literatur/Medien und ihre Didaktik" Hauptseminar/Vorlesung nach Wahl Fachspezifische Übung zur Sprecherziehung o. a. Kolloquium Modul 6 Deutsch als Hauptfach Das Modul 6 wird mit 4 SWS studiert. Hauptseminar/Vorlesung nach Wahl Hauptseminar zu einem fachdidaktischen Forschungs - oder Unterrichtsprojekt Leistungsnachweise und Prüfungen Akademische Zwischenprüfung: Die akademische Zwischenprüfung umfasst das Modul 1 (Fundamentum) und ist bis Ende des 2. Semesters abzulegen. Sie besteht aus einer 90-minütigen Klausur. Akademische Teilprüfungen: Die akademische Teilprüfung umfasst im Hauptfach und Leitfach je zwei Modulprüfungen aus den Modulen 2 und 3. Die beiden Prüfungen werden jeweils auf der Grundlage des gesamten Moduls in der als dritte besuchten Veranstaltung erbracht (z. B. Portfolio, Präsentation, Abschlussbericht, Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung). Die Noten der akadem i- schen Teilprüfung fließen in die Endnote der Staatsprüfung ein. Im affinen Fach ist nur eine akademische Teilprüfung abzulegen. Sie wird aus dem Modul 2 oder 3 erbracht. Hauptseminarscheine: Aus den Modulen 4 bis 6 ist im Hauptfach insgesamt ein Hauptseminarschein zu erbringen. Im Leitfach ist aus den Modulen 4 bis 5 insgesamt ein Hauptseminarschein zu erbringen. Erste Staatsprüfung: Die Prüfung umfasst im Hauptfach die schriftliche Prüfung, die mündliche Prüfung und die akademische Teilprüfung, im Leitfach die mündliche Prüfung und die akademische Teilprüfung, im affinen Fach nur die akademische Teilprüfung. Die Module 4, 5 und 6 sind im Hauptfach Gegenstand der Ersten Staatsprüfung. Die Module 4 und 5 sowie die Grundlagen des Fächerverbunds sind im Leitfach Gegenstand der Ersten Staatsprüfung. Darüber hinaus sind für den mündlichen Teil der Ersten Staatsprüfung sind drei Schwerpunkte zu benennen; die Gebiete Sprache und Literatur müssen beide vertreten sein, zwei der Themen müssen fachdidaktisch ausgerichtet sein. Vor der Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist eine Studienberatung mit einem Dozenten des Faches nachzuweisen, in der die Prüfungsschwerpunkte besprochen werden. Grundlagen des Fächerverbunds (betrifft nur Deutsch als Leitfach) Im Leitfach wird das Modul "Grundlagen des Fächerverbunds Sprachen" in der mündlichen Prüfung mitgeprüft. Es wird mit 6 SWS studiert. Sprachwissen für Sprachlehrer Methoden der Vermittlung einer Zweitsprache, Mehrsprachigkeit Sprachübergreifende Literatur/Medien 2.4 Englisch Aufbau und Inhalte des Studiums Modul 1 Englisch als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 1 wird als Basismodul im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Wird Englisch erst nach dem Fundamentum gewählt, wird das Modul 1 im Hauptstudium studiert.

17 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Introduction to English Introduction to the English Language (Applied Linguistics) Acquisition of English Language and Culture (Sprachpraxis) Introduction to the Teaching of English Sprachwissenschaftliches Grundlagenwissen über die englische Sprache und Einsicht in seine Relevanz für den Fremdsprachenunterricht Studienbezogene Kommunikationsfähigkeit mit mündlichem Schwerpunkt Fremdsprachendidaktisches Grundlagenwissen und Problembewusstsein Modul 2 Englisch als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 2 wird mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Text Literacy Developing Advanced Writing Skills (Sprachpraxis) Cultural Studies (Integration von Literatur und Landeskunde und ihrer Didaktik) Developing Advanced Oral Skills (Sprachpraxis) Textsortenadäquater und sprachlich korrekter Gebrauch der englischen Schriftsprache; Bewusstheit von Formulierungs - und Editionsstrategien; Schreibförderung erfahren und auf die Schulpraxis hin reflektieren Vertrautheit mit literarischen und kulturwissenschaftlichen Grundbegriffen und der Analyse literarischer Texte in ihrem jeweiligen kulturellen Kontext sowie der didaktischen Reflexion auf die Schulpraxis Fähigkeit, sprach-, kultur- und literaturwissenschaftliche Texte in der Fremdsprache zu verstehen und zu präsentieren Studienbezogene Diskursfähigkeit in der Fremdsprache Modul 3 Englisch als Hauptfach, als Leitfach, ggf. als affines Fach Das Modul 3 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Language Teaching in Primary/Secondary School Developing Media and Discourse Literacy Primary/Secondary-Specific Ways of Teaching [Theory and Practice] z. B. Language and Culture and their Relevance for Language Teaching Fähigkeit zur themenbezogenen Beschaffung, Analyse, Aufbereitung und Präsentation unterschiedlicher Texte (literarische Texte, Sachtexte) und Textquellen (Printmedien, Neue Medien) Fähigkeit, alte und neue Medien sinnvoll zur Förderung fremdsprachlicher Erwerbsprozesse einzusetzen Fähigkeit, schulartenspezifischen Unterricht (frühes Fremdsprachenlernen/Hauptschule) in der Fremdsprache unter Einbeziehung relevanten fremdsprachendidaktischen Wissens vorzubereiten, durchzuführen und zu reflektieren Fähigkeit zur systematischen und wissenschaftlich reflektierten Analyse sprachlicher und/oder kultureller Aspekte der Zielsprache und Reflexion ihrer Relevanz für den Unterricht (Vermittlungswissen) Modul 4 Englisch als Hauptfach, als Leitfach Das Modul 4 wird im Hauptstudium m it 6 SWS studiert.

18 3.4 Seite 18 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Stufenschwerpunkt Grundschule/Hauptschule Advanced Studies Contemporary Literature (didaktisch reflektiert) Classroom Research z. B. Developing and Assessing Language Competence Verfügung über ein hinreichend breites Textrepertoire sowie die. Fähigkeit, dieses zu analysieren und didaktisch zu reflektieren Fähigkeit ein Unterrichtsprojekt für eine Englischklasse vorzubereiten, durchzuführen und nach einer Forschungsfrage auszuwerten (forschendes Lernen) Vertieftes Wissen über den Erwerb, die Vermittlung und die Evaluation fremdsprachlicher Kompetenz Modul 5 Englisch als Hauptfach Das Modul 5 "Advanced Academic Studies" wird mit 6 SWS studiert. Fachwissenschaftliches Hauptseminar Linguistik/Literatur/Landeskunde Fachwissenschaftliches Hauptseminar Linguistik/Literatur/Landeskunde Fachdidaktisches Hauptseminar Modul 6 Englisch als Hauptfach Das Modul 6 "Focussing on Final Exams" wird mit 5 SWS studiert. Kolloquium schriftlicher Bereich/text analysis Kolloquium mündlicher Bereich Fachdidaktisches/Fachwissenschaftliches Hauptseminar zur Schwerpunktbildung Leistungsnachweise und Prüfungen Akademische Zwischenprüfung: Klausur (90 Minuten) über Modul 1. Akademische Teilprüfung: Die akademische Teilprüfung besteht gemäß 16 GHPO I z. B. in einer Klausur, einem Portfolio mit Unterrichtsplanungsunterlagen und ggf. auch Unterrichtsmitteln, einer Präsentation von Lernergebnissen mit Abschlussbericht oder einer mündlichen Prüfung. Hauptseminarscheine: Aus den Modulen 4, 5 oder ggf. 6 ist im Hauptfach insgesamt ein Hauptseminarschein (z. B. Seminararbeit, Portfolio, Präsentation und Dokumentation) zu erbringen. Ein zusammenhängender Aufenthalt von wenigstens drei Monaten im englischen Sprachraum wird erwartet. Erste Staatsprüfung: Die Module 4, 5 und ggf. 6 sind Gegenstand der Staatsprüfung: Die schriftliche Prüfung erfolgt im Hauptfach über die Module 5 und ggf. 6. Im Hauptfach findet die mündliche Prüfung über die Module 4, 5 und ggf. 6 statt, im Leitfach über die Module 4 und ggf Ethik Das Fach Ethik kann nur mit dem studiert werden. Die Kombination des Fachs Ethik mit einem der beiden Fächer Evangelische bzw. Katholische Theologie ist nicht möglich Aufbau und Inhalte des Studiums Die Module, die mit "" gekennzeichnet sind, sind verpflichtend. Die sonstigen Inhalte sind fakultativ. Die Kennzeichnung "" in der Modulüberschrift schließt alle Themen und Inhalte des Moduls ein. Ziel vor allem des Hauptstudiums ist neben den genannten ein problemorientierter interdisziplinärer Transfer von ethischen Konzepten, speziell zu Themen der angewandten Ethik. Modul 1 Ethik als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 1 wird als Basismodul im Fundamentum mit 6 SWS studiert. Wird Ethik erst nach dem Fundamentum gewählt, wird das Modul 1 im Hauptstudium studiert.

19 Vorläufige Fassung StO zur SPO I 2003 gültig ab WS 2004/05 Seite Überblick über Geschichte und Hauptprobleme der systematischen Philosophie und praktischen Philosophie (Ethik) Grundkenntnisse der Philosophie und der Ethikdidaktik Kenntnis philosophischer Grundpositionen, Autoren und Epochen Grundfragen des Ethikunterrichts und Überblick über ethik-didaktische Modelle Grundkenntnisse der theologischen Ethik bzw. der Religionsphilosophie Kenntnis ethisch-didaktischer Theorien; Didaktische Materialien anwenden Kenntnis theonomer Ethik-Konzepte Modul 2 Ethik als Hauptfach, als Leitfach, als affines Fach Das Modul 2 wird mit 6 SWS studiert. Kenntnisse ethischer Positionen, Methodik der Ethikdidaktik und der ethischen Argumentation Maßgebliche Positionen der normativen Ethik (antike Tugendethik, neuzeitliche Vernunftethik, Utilitarismus, Diskursethik) Ethikdidaktik I Ethisches Argumentieren Kenntnisse ethischer Grundpositionen Kenntnisse der Probleme des Ethik-Unterrichts; Fähigkeit zur Unterrichtsplanung Anwenden ethischer Argumentationsfiguren Modul 3 Ethik als Hauptfach, als Leitfach, ggf. als affines Fach Das Modul 3 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Angewandte Ethik und empirische Voraussetzungen der Moralentwicklung Angewandte Ethik z. B. Medien-, Wirtschafts-, Technik-, Bio-, ökologische Ethik Ethik und Anthropologie, z. B. empirische Moralforschung (Normen und Gesellschaft; Moralpsychologie) z. B. Interdisziplinäre Veranstaltungen mit relevanten Fächern Ethische Theorie auf Handlungsfelder anwenden Kenntnisse anthropologischer und sozialwissenschaftlicher Voraussetzungen der Moralentwicklung Analyse von Werthaltungen bei Kindern und Jugendlichen (historisch, (sub-)kulturell, sozial) Modul 4 Ethik als Hauptfach, als Leitfach Das Modul 4 wird im Hauptstudium mit 6 SWS studiert. Methodik, Medienkenntnis im Ethikunterricht und aktuelle Fragen der Ethik Ethikdidaktik II Kenntnisse und Entwicklung von Lehrplaneinheiten und ihre Umsetzung im Ethikunterricht Unterrichtsplanung, Medien- und Materialieneinsatz

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