"Neues im Erbrecht Was Sie wissen sollten"
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- Mina Heinrich
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1 "Neues im Erbrecht Was Sie wissen sollten" Präsentation für den Kunden-Anlass vom 21. September 2016 von: und Dr. Balz Hösly Alexandra Geiger Dr. Christoph Nater 1 for all. Legal Tax Compliance
2 1. "Good to know!": die Erbrechtsrevision hat begonnen Dr. Balz Hösly MME 2
3 Vorschläge des Bundesrates zur Modernisierung des Erbrechtes in der Schweiz ( MME 3
4 Revision des Schweizer Erbrechts: Übersicht Pflichtteile und Scheidung der Ehe Reduktion der Pflichtteile Faktische Lebensgemeinschaft Revision Erbrecht Art ZGB Zuwendungen an Vertrauenspersonen Vorsorge, Versicherungen & Erbrecht Informations rechte MME 4
5 Reduktion der Pflichtteile Hinterlassene: Ehegatte & Kinder Nur Ehegatte Nur Kinder Heute EG 1/4 Kinder 3/8 Eltern leben noch: EG 3/8 Pflichtteil der Eltern je 1/16 3/4 Revision EG 1/8 Kinder 1/4 Mit und ohne Eltern: EG 3/16 Pflichtteil der Eltern 1/2 MME 5
6 Vermächtnis für Lebenspartner Privilegierung von Lebenspartnern nach 3 Jahren faktischer Lebensgemeinschaft, sofern sie erhebliche Leistungen zu Gunsten des Verstorbenen erbracht haben. Richterlich festgelegtes Vermächtnis, das die Führung eines angemessenen Lebensunterhaltes ermöglicht. Muss für die Erben zumutbar sein. Voraussetzung: Klage vor Gericht > verwirkt nach 3 Monaten(!). Personen, die als Minderjährige mind. 5 Jahre im Haushalt gelebt und vom Verstobenen noch finanzielle Unterstützung erhalten haben, können Fortsetzung verlangen. Mängel: Unberechenbarkeit (zu viel richterliches Ermessen) Klagezwang mit sehr kurzer Verwirkungsfrist MME 6
7 Vertrauenspersonen Personen, die in Ausübung ihrer beruflichen Funktion in einem Vertrauensverhältnis zum Verstorbenen standen, kann der Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen insgesamt höchstens einen Viertel der Erbschaft zuwenden. Mängel: Nur für Personen mit beruflichen Funktionen Keine Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen (Schenkungen) Unnötige obligatorische Einschränkung der Willensfreiheit Übertriebene Demenzprävention MME 7
8 Wichtige verpasste Chancen der Erbrechtsrevision Synchronisation von Ehe- und Erbrecht Stundung der Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen Demenzprävention durch formelle Massnahmen, nicht durch Einschränkungen der Willensfreiheit Mängel bei der gesetzlichen Ausgleichung Fehlendes Unternehmensnachfolge- oder Unternehmenserbrecht MME 8
9 Praktischer Handlungsbedarf bei der Nachlassplanung Folgende Punkte ausdrücklich im Testament regeln: Begünstigungen des Ehe- oder Lebenspartners weiter zu führende Unterhaltszahlungen Erbrecht im Scheidungsfall Begünstigte von Versicherungs- & Vorsorgeleistungen (z.b. Lebensversicherungen, BVG etc.) Behandlung von Vorempfängen/Schenkungen (Ausgleichung/Ausgleichungsdispens etc.) gewünschte Erbrechtsordnung (Rechtswahl) Im fortgeschrittenen Alter ärztliches Attest über Urteilsfähigkeit besorgen Sobald spezielle Lebenssituation: für Nachlassplanung Rat von Spezialisten einholen Planung alle 5 Jahre überprüfen MME 9
10 2. "Need to know!": der Vorsorgeauftrag - noch wichtiger als ein Testament Alexandra Geiger MME 10
11 Inhalt eines Vorsorgeauftrages Beauftragter / Beauftragte Auftrag (umfassend oder beschränkt) Personenvorsorge Vermögensvorsorge VSA Rechtsvertretung Beizug von Hilfspersonen Entbindung von der Schweigepflicht Weitere Bestimmungen Entschädigung Wirksamkeit Rechtswahl MME 11
12 Abgrenzungen Letztwillige Verfügungen nach dem Tod Testament Gültigkeit bei Urteilsfähigkeit und vorübergehender Urteilsfähigkeit Vollmacht VSA Patientenverfügung Ausschliesslich med. Massnahmen Vertretung durch Ehegatten Beschränkung auf Alltagshandlungen MME 12
13 Errichtung / Widerruf Handlungsfähigkeit (Urteilsfähigkeit & Volljährigkeit) des Auftraggebers Öffentliche Beurkundung oder handschriftliche Errichtung inkl. Datum und Unterschrift Widerruf jederzeit möglich Verlust der Wirksamkeit bei Wiedererlangen der Urteilsfähigkeit MME 13
14 Limitierte Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde KESB Rechtsgültige Errichtung Eintritt der Urteilsunfähigkeit Prüfung Eignung des Beauftragten KESB Mandatsannahme durch Beauftragten Notwendigkeit weiterer Massnahmen Validierung Verfügung und Legitimationsurkunde ABER: Keine Aufsicht über den Beauftragten Ausnahme: Interessenskollision oder Gefährdung der Interessen des Auftraggebers MME 14
15 Merkpunkte Vorsorgeauftrag Richtige Wahl des Beauftragten Genereller Umfang des Vorsorgeauftrags und spezielle Weisungen Notwendigkeit der Errichtung verschiedener Vorsorgeaufträge Regelung der Entschädigung Informationspolitik / Rechenschaftspflicht Aufbewahrung (z.b. Infostar) Überprüfung alle fünf Jahre MME 15
16 3. "Important to know!": Wissenswertes über Liegenschaften im Nachlass Dr. Christoph Nater MME 16
17 Knackpunkte bei Liegenschaften im Nachlass Überlebender Ehegatte Stellung des überlebenden Ehegatten Grundstückgewinnsteuern Liegenschaftsbewertung bei Erbvorbezug Herausforderung der (einstimmigen) Erbengemeinschaft MME 17
18 Herausforderungen der Erbengemeinschaft Ausgangslage Liegenschaft von CHF 3.5 Mio. Barmittel im Umfang von CHF Kinder; kein Ehegatte Kein Testament / Erbvertrag Aufteilung von Liegenschaften problematisch Einstimmigkeit Keine Einigung im Bezug auf Nutzung, Renovation oder Verkaufspreis Absicht mehrerer Erben, die Liegenschaft zu übernehmen Blockade Jederzeitige Erbteilung MME 18
19 Schutz des überlebenden Ehegatten Ohne Testament Gesetzliches Vorrecht Mit Testament Erbrecht: Begünstigung des Ehegatten durch Zuteilung der freien Quote Nutzniessung oder Wohnrecht Teilungsvorschrift im Testament oder Erbvertrag Mit Ehevertrag Güterrecht: Errungenschaft oder Gesamtgut an überlebenden Ehegatten MME 19
20 Erbvorbezug: Übertragung einer Liegenschaft Übertragung einer Liegenschaft zu Lebzeiten Diskrepanz zwischen Wert im Zeitpunkt der Übertragung und im Todeszeitpunkt Verkehrswert: Berechnungsformel im Testament/Erbvertrag vorsehen Ausgleichdispens MME 20
21 Exkurs: Grundstückgewinnsteuern Ort der Liegenschaft ist für Steuern relevant Im Gegensatz zu übrigen Vermögenswerten Beratung durch Fachperson Aufgeschobene Grundstückgewinn -steuern im Kt. ZH Achtung bei späterem Verkauf MME 21
22 Merkpunkte für Liegenschaften im Nachlass Erbe in Erbvertrag oder Testament regeln Erbregelung Liegenschaftsschätzer Berechnungsformel für Verkehrswert Zukunft für überlebenden Ehegatten frühzeitig regeln Bei Erbvorbezug: in die Zukunft schauen - Wertsteigerung (oder Wertzerfall) regeln Beratung durch Fachpersonen (Schätzung, Steuern, Erbteilung) Überprüfung alle 5 Jahre MME 22
23 4. Diskussion & Beantwortung von Fragen MME 23
24 Kontakt Dr. Balz Hösly Partner, Fachanwalt SAV Erbrecht & Mediator SAV, TEP Leiter des MME Erbrechtsteams Alexandra Geiger Senior Legal Associate Mitglied des MME Erbrechtsteams Dr. Christoph Nater LL.M. Senior Legal Associate Mitglied des MME Erbrechtsteams Sylvia Zimmermann Assistentin Sylvia Zimmermann Assistentin Silvia Lopez Assistentin MME 24
25 Office Zürich Kreuzstrasse 42 P.O. Box 1412 CH-8032 Zurich T F Office Zug Gubelstrasse 11 P.O. Box 7613 CH-6302 Zug T F office@mme.ch 1 for all. Legal Tax Compliance 2016 MME
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