SAALE-ELSTER-LUPPE-AUEN

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1 SAALE-ELSTER-LUPPE-AUEN KURIER Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau mit den Ortschaften Burgliebenau Döllnitz Ermlitz Hohenweiden Knapendorf Korbetha Lochau Luppenau Raßnitz Röglitz Schkopau Wallendorf (Luppe) 9. Jahrgang Februar 2012 Ausgabe Nr. 2 Ein erfahrener Kapitän übernimmt das Ruder Am 1. Februar hat Herr Andrej Haufe, ausgeschieden als Polizeioberrat der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, ausgebildet u. a. mit dem 1. juristischen Staatsexamen, das Bürgermeisteramt in Schkopau übernommen. Erfahren ist Herr Haufe im Verwaltungsrecht durch jahrelange Übung im Polizeidienst. Weiter ist Herr Haufe auch durch langjährige kommunalpolitische Arbeit seit 2004 erfahren: Ortschaftsrat und -bürgermeister in Lochau, Gemeinderat in der Einheitsgemeinde Schkopau, Vorsitzender des Ausschusses für Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltangelegenheiten, Mitglied im Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Ausschuss für Bauen und Planen und Vorsitzender der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Aus dieser Auflistung seiner bisherigen umfangreichen Tätigkeiten im Gemeinderat und im Ortsschaftsrat ist zu erkennen, dass ihm die Einarbeitung in seine neue Funktion sicherlich nicht schwerfallen wird. Zumal der ausgeschiedene Bürgermeister Detlef Albrecht sowohl die Übergabe erleichtert und seine temporäre Unterstützung in nächster Zeit zugesagt hat. Auch von Seiten des Gemeinderates wird eine weiter erfolgreiche Zusammenarbeit angeboten, wobei Herr Haufe wohl sehr leicht auf die ihm bereits seit Jahren bekannten unterschiedlichen Strömungen in diesem Gremium weiter achten wird. Die bisherigen Positionen von Herrn Haufe werden ersetzt durch: Herrn Rayk Friedrich - Nachrücker in der CDU-Liste aus der Kommunalwahl 2009 für den Gemeinderatssitz - und für die Besetzung des Finanzausschusses und des Ordnungsausschusses, Herrn Thomas Jentsch im Bauausschuss, Herrn Gerd Knaak für den Vorsitz im Ordnungsausschuss sowie durch Frau Sabine Pippel in der Führung der CDU-Fraktion. Die Führung des Ortschaftsrates in Lochau wird vorerst (bis zur Neuwahl des Ortsbürgermeisters im April 2012) durch seinen gewählten Stellvertreter, Herrn Ehrhardt Schräpler übernommen; in den Lochauer Ortschaftsrat wird als Nachrücker Herr Michael Arlet einziehen. Diese gesamten Umbesetzungen weisen ganz besonders auf die Bedeutung der kommunalpolitischen ehrenamtlichen Tätigkeiten von Herrn Haufe hin. Andererseits bleibt er uns im Gemeinderat doch erhalten. Nach 36 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist er ab sofort das geborene 31. Mitglied des seit 2009 amtierenden Gemeinderates: herzlich wieder willkommen. Große Fußstapfen des Vorgängers und ähnliche Sprüche helfen bei der Neubesetzung einer solch wichtigen Position nicht weiter. Jede Führungspersönlichkeit hat bisher immer ihren eigen Stil und eigene Verantwortlichkeit im Rahmen der gesetzlichen und formalen Gegebenheiten selbst entwickelt. Deshalb an dieser Stelle: Viel Glück und viel Erfolg an Herrn Haufe für die nächsten 7 Jahre. Nach dem großen Ruck von Herrn Albrecht zur Bildung und Formung unserer bisher erfolgreichen Einheitsgemeinde kommen auf den neuen Bürgermeister Haufe ebenfalls große Aufgaben zu. Nachdem Kindertagesstätten, Grundschulen, Horte, Feuerwehren und Wasserwehr, Straßen, Wege, Plätze weitgehend saniert, neu geschaffen und verbessert worden sind, gilt es nunmehr, auch die Bürgerinnen und Bürger mit den Gemeindeaufgaben näher zu erreichen: Jugend- und Altenclubs, Vereine, historische Wurzeln, Denkmale und Kultur sind maßgeblich für neue Aufgaben auszurichten. Denn: Von der absehbaren demografischen Entwicklung können wir Schkopauer uns alleine nicht abkoppeln - aber es wird unsere gemeinschaftliche Aufgabe sein, alle denkbaren Stellschrauben zu finden und in Gang zu setzen, um eine geringstmögliche Auswirkung auf unsere Gemeindeleben zu erreichen. Eine weitere wichtige Aufgabe unseres Bürgermeisters wird es sein, das richtige und ausgewogene Maß zwischen Beibehaltung/Erweiterung von Bürgernähe und von gleichzeitiger betriebswirtschaftlich notwendiger Rationalisierung, d. h. Zentralisierung von gemeindlichen Aufgaben zu erarbeiten, zu finden und zu realisieren. Möge der Großteil seiner Entscheidungen positiv ausfallen - dazu alles Gute. Wilfried Hans J. Eckl Vorsitzender des Gemeinderates Aus dem Inhalt 1. Amtsblatt Seite 2 2. Mitteilungen des Einwohnermeldeamtes - Gratulation des Bundespräsidenten Seite 2 - Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre Seite 3 - Widerspruchsrecht bei Daten Seite 4 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Schkopau Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister A. Haufe Druck, Gestaltung: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) Fax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: / , Telefax: / , Funk: / Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier!

2 Geburtstagsjubiläen Schkopau am Herrn Uwe Höppner zum 70. Geburtstag am Herrn Arnold Eckardt zum 75. Geburtstag am Frau Ruth Meinl zum 80. Geburtstag am Frau Rosel Fester zum 70. Geburtstag am Frau Margot Mennig zum 80. Geburtstag am Herrn Horst Elsholz zum 75. Geburtstag am Frau Helga Langer zum 75. Geburtstag am Herrn Friedrich Drews zum 75. Geburtstag am Frau Inge Kohlhardt zum 75. Geburtstag am Frau Irene Solf zum 75. Geburtstag OT Döllnitz am Frau Dora Meye zum 75. Geburtstag OT Ermlitz am Frau Sonja Gau zum 80. Geburtstag am Frau Helga Huhndorf zum 70. Geburtstag OT Hohenweiden am Frau Eleonore Muth zum 75. Geburtstag am Frau Margrit Knoche zum 70. Geburtstag am Herrn Wilfried Karras zum 75. Geburtstag OT Knapendorf am Frau Anni Koch zum 75. Geburtstag am Herrn Jürgen Nesemann zum 70. Geburtstag OT Lochau am Frau Irmgard Zehler zum 80. Geburtstag am Frau Sigrid Steffen zum 75. Geburtstag am Frau Helma Bieneck zum 80. Geburtstag OT Raßnitz am Herrn Harald Transchel zum 75. Geburtstag OT Röglitz am Herrn Willi Gohle zum 85. Geburtstag OT Wallendorf (Luppe) am Herrn Otto Pelz zum 75. Geburtstag am Frau Ingrid Schmidt zum 70. Geburtstag am Frau Brigitta Blechschmidt zum 85. Geburtstag am Herrn Harry Schmidt zum 75. Geburtstag Amtsblatt der Gemeinde Schkopau Das Amtsblatt der Gemeinde Schkopau liegt im Zimmer 30 des Bürgerhauses des Ortsteiles Schkopau und in allen Ortsbürgermeisterämtern der Einheitsgemeinde kostenlos bereit. Außerdem erfolgt der Aushang in den Schaukästen aller Ortsteile. Auch auf unserer Internetseite können Sie die Ausgaben einsehen. Personen und Firmen, die an einem Jahresabonnement interessiert sind, melden sich bitte bei Frau Weiß unter der Telefonnummer / Bezugsbedingung ist, dass die Begleichung der Abonnementsgebühr im Voraus auf das Konto der Gemeinde Schkopau erfolgt. Die Ausgaben gehen dann auf dem Postweg zu. Nummer Amtsblatt Inhalt 02/2012 vom Bekanntmachung der Einladung zur 15. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Schkopau am Bekanntmachung der Einladung zur 17. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Schkopau am Bekanntmachung der Einladung zur 41. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal am /2012 vom Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 2 Hinweis auf die öffentliche Auslegung des Amtsblattes Nummer 01/2012 vom des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg Bekanntmachung der Einladung zur 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau am Bekanntmachung der Aufforderung der Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch für das Schuljahr 2013/14 Bekanntmachung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt, Neustädter Passage 15, Halle (Saale) über die Offenlegung gemäß 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 716), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. LSA S. 340) für die Gemarkungen Burgliebenau, Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Schkopau, Wallendorf Bekanntmachung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt, Neustädter Passage 15, Halle (Saale) über die Mitteilung der Aktualisierung beschreibender Angaben des Liegenschaftskatasters für die Gemarkung: Burgliebenau, Döllnitz, Hohenweiden, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz 04/2012 vom Bekanntmachung des Beschlusses der 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schkopau am Offenlage des Entwurfs zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 Industriestandort Schkopau der Gemeinde Schkopau, OT Schkopau gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Widmungsverfügung zu öffentlichen Verkehrsflächen hier: Friedrich-Wöhler-Straße, Gemarkung Schkopau Bekanntmachung der Widmungsverfügung zu öffentlichen Verkehrsflächen hier: Eisenbahnstraße, Gemarkung Schkopau Bekanntmachung der Widmungsverfügung zu öffentlichen Verkehrsflächen hier: Am Gartenweg, Gemarkung Raßnitz Amtsgericht Merseburg - Zwangsversteigerung 31 K 25 / 10 Weiß Sachbearbeiterin Mitteilung des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Schkopau Gratulation des Bundespräsidenten Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Ehejubilare, die eine Gratulation durch den Bundespräsidenten wünschen, gebeten werden, sich bei der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, im Einwohnermeldeamt (Zimmer 7) zu melden. Alle die im Jahr 2012 ihren 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen werden, möchten sich bitte melden, da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht oder nur unzureichend gespeichert sind und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind. Bei den Meldungen ist die Eheurkunde bzw. das Familienstammbuch vorzulegen. Ihr Einwohnermeldeamt

3 Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre Eingangsstempel Antragstellerin/Antragsteller Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname Geburtsdatum Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) Dieser Antrag soll sich auf folgende Familienangehörige meines Haushaltes beziehen: Name Vorname Geburtsdatum Übermittlungssperren: Da ich nicht der Religionsgesellschaft meines Ehegatten angehöre, beantrage ich gemäß 30 Abs. 2 MG LSA, dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten übermittelt werden. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten, wenn ich ein Altersjubiläum begehe und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach 34 Abs. 2 MG LSA. Wir widersprechen der Weitergabe unserer Daten, wenn wir ein Ehejubiläum begehen und bitten um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach 34 Abs. 2 MG LSA. Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre nach 34 Abs. 1 MG LSA. Ich widerspreche der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an Adressbuchvorlagen nach 34 Abs. 3 MG LSA und bitte um Einrichtung einer Übermittlungssperre. Widerspruch gegen Melderegisterauskunft im Wege automatisierten Abrufs über das Internet ( 33 Abs. 1a MG LSA) Auskunftssperre: Ich beantrage eine Auskunftssperre nach 35 Abs. 2 MG LSA wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, ähnliche schutzwürdige Interessen. (berechtigtes Interesse muss begründet werden und Nachweis ist erforderlich) Datum Unterschrift(en): Amtliche Vermerke: Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 3

4 Erläuterungen zu den einzelnen Auskunfts-/ Übermittlungssperren Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften (Nr. 1) Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch noch 30 Abs. 2 MG LSA die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen (Nrn. 2 und 5) Wenn Sie ein Alters- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsjubiläum haben, darf die Meldebehörde auf Grund von 34 Abs. 2 MG LSA eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Das Widerspruchsrecht kann nur bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien (Nr. 3) Im Zusammenhang mit Wahlen dürfen nach 34 Abs. 1 MG LSA, Parteien, Wählergruppen und andere im Zusammenhang mit Wahlen im Rahmen von so genannten Gruppenauskünften Meldedaten übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruchsrecht bei Daten Das Meldegesetz für das Land Sachsen-Anhalt räumt im 34 Abs. 4 die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an: Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ( 30 Abs.2 MG LSA) Gruppenauskunft über Alters- und Ehejubiläen ( 34 Abs.1 MG LSA) Parteien, Wählergruppen u.a. ( 34 Abs. 1-2 MG LSA) Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufes über das Internet ( 33 Abs. 1a MG LSA) Gruppenauskunft an Adressbuchverlage ( 34 Abs.3 MG LSA) Personen die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Schulstraße 18 in Schkopau auf beiliegendem Formular oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerrinnen und Einwohner die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet. Einwohnermeldeamt Beobachtungen in der lieblichen Aue Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage (Nr. 4) Adressbuchverlage dürfen nach 34 Abs. 3 MG LSA Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Widerspruch gegen Internetauskunft (Nr. 6) Melderegisterauskünfte können gem. den Voraussetzungen des 33 Abs. 1a MG LSA auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie gemäß 33 Abs. 1a MG LSA dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen. Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen (Nr. 7) Nach 35 Abs. 2 MG LSA, darf die Meldebehörde keine Auskünfte erteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Einrichtung dieser Auskunftssperre ist von Ihnen besonders zu begründen und mit evt. Nachweisen (Anzeige, ärztliche Atteste, o. ä.) zu belegen. Nach 35 Abs. 2 MG LSA Meldegesetz ist die Auskunftssperre befristet und endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Liegen die Gründe für die Einrichtung einer Auskunftssperre nach Ablauf dieser Frist weiterhin vor, kann die Sperre auf Antrag verlängert werden. Auskunftssperre - Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Nr. 8) Diese Auskunftssperre ist im Einzelfall auf Antrag im Melderegister einzutragen, wenn die betroffene Person verlangt, dass ihre Daten nicht an Unternehmen übermittelt werden, die diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verwenden wollen ( 6 MRRG). Die Beantragung dieser Auskunftssperre ist ohne Angabe von Gründen möglich. Band 2 der Au(g)enblicke erschienen Der rührigen Tätigkeit des Döllnitzer Germanisten Dr. Johannes Stadermann ist es zu verdanken, dass nunmehr der zweite Band der Au(g)enblicke. Streifzüge durch die Elster-Luppe- und Saale-Elster-Aue präsentiert werden konnte. Stellvertretend für den umtriebigen Förderer des Unternehmens, Wilfried Klose, nahm Frau Doreen Neumann von der Abfallwirtschaft GmbH Halle- Lochau den stattlichen Band entgegen. Auf mehr als 350 Seiten kann sich der Leser ein Bild machen von einer Landschaft, die in den letzten Jahrhunderten gewaltige Veränderungen erfahren musste. Braunkohlenabbau und damit verbundene Haldenaufschüttungen, Flussregulierungen, Industrieansiedlungen, Verkehrsanbindungen, um nur einige besonders gravierende Beispiele zu nennen, verwandelten eine einstmals liebliche Auenlandschaft in ein scheinbar uninteressantes, belangloses Industrieareal. Doch der Schein trügt: Es lassen sich immer noch zwischen den Aufschüttungen, in den Flusswindungen, in den dörflichen Strukturen bemerkenswerte Zeugnisse einer einstmals unverwechselbaren Region finden. Das können Pflanzen und Tiere sein, bauliche Hinterlassenschaften, Schriftstücke, traditionelle Feste und Gebräuche. Aber auch die Industrie hat nicht nur geschundene Landschaften hinterlassen, sondern auch Denkmäler menschlichen Fleißes gesetzt, die es zu beachten gilt. Menschen in unserer Region haben es sich zur Aufgabe gemacht, diese Hinterlassenschaften zu erkunden, sie zu pflegen, die Aufmerksamkeit auf sie zu lenken. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 4

5 Hans Rothe gehört zu ihnen, der in Döllnitz geborene und seit vielen Jahren in Burgliebenau lebende Maler, Keramiker und Restaurator. Ihn hat wie kaum einen anderen lebenden Künstler die Aue geprägt und er hat durch sein künstlerisches Wirken manchem den Blick geschärft für deren Schönheiten. Einige Facetten dieses Schaffens werden in dem neuen Band vorgestellt. Darüber hinaus erfährt der Leser Interessantes aus der Geschichte des Landstriches. Das reicht von der Schlacht bei Riade im Jahr 939 bis zu den mitteldeutschen Märzunruhen des Jahres Ortsnamen und deren Geschichte werden erkundet, Flussregulierungen anhand der Luppe ebenso vorgestellt wie die Entwicklung des Auenwaldes vom 16. bis zur Mitte des 20.Jahrhunderts. Zeugen ehemals slawischer Besiedlung und Stätten gerichtlichen Wirkens verweisen auf die Bewohner der Region und ihre Lebensweise. Insgesamt sind es 30 Autoren, die ihre Forschungsarbeiten in lesenswerten Beiträgen hier vorstellen. Der bei der Präsentation angekündigte Band 3 darf mit Spannung erwartet werden. Zum Preis von 20 Euro kann das Buch erworben werden. Prof. Dr. Hans-Joachim Kertscher 2Rad Möbert Regensburger Straße Halle - Osendorf Kathrin von Basse Waidmannsweg Halle Gaststätte Lindenhof Hauptstraße Schkopau/OT Lochau Salon Cornelia Cornelia Arnhold Bahnhofstraße Kabelsketal Information an alle Mitglieder der Wasserwehr der Gemeinde Schkopau Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Magdeburg hat uns für das Jahr 2012 folgende Termine für die Schulung der Mitglieder einer Wasserwehr mitgeteilt: 1. Donnerstag, den 7. Juni 2012 in Pretzien 2. Montag, den 17. September 2012 in Pretzien. Wer Interesse an einer der Schulungen hat melde sich bitte bis zum 29. Februar 2012 beim Leiter der Wasserwehr unter der Telefonnummer: 03 45/ oder 01 73/ Gebt bitte eine Telefonnummer an, damit wir euch zurückrufen können. B. Riesner Leiter der Wasserwehr Dr. Stadermann überreicht symbolisch das erste Buch. Adressen der Vertriebspartner für das Au(g)enblicke Band 2 Röglitzer Landfrauen Frau Nikolai Röglitzer Hauptstraße Schkopau Bäckerei Michael Krause Leipziger Allee Schkopau/OT Wallendorf Gartenbaubetrieb Melchior Thomas-Müntzer-Straße Schkopau/OT Raßnitz D.S.E. - Service GmbH Hauptstraße Schkopau/OT Lochau Haarstudio Silke Silke Balfanz Hauptstraße Schkopau/OT Lochau Zahnarztpraxis I. Bakkal Gotthardstraße Merseburg Stadtinfo Leuna Rudolf-Breitscheid-Straße Leuna Kulturhistorisches Museum Merseburg Schloss Domplatz Merseburg Friseur&mehr Bettina Pfeiffer Ludwig-Uhland-Straße Schkopau Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 5 Die Wasserwehr gratuliert nachträglich den Geburtstagskindern des Monates Januar Herrn Höche, W. Frau Dobrowolski, D. Herrn Timmler, M. Herrn Wolf, H.-J. Frau Ackermann, H. Herrn Schaaf, G. Frau Ramm, V. Für unser Mitglied Frau Herzing, P. einen herzlichen Glückwunsch zu ihrem Geburtstag im Februar AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Ilona Friedrich berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ ilona.friedrich@wittich-herzberg.de

6 Vereine sozial zu Gunsten Einladung zum Wintergrillen am See am Der Bierabend e. V. und Freundeskreis der Jägerhütte Raßnitz e. V. zeigen soziale Verantwortung und laden die Bevölkerung am von Uhr bis Uhr zum Wintergrillen auf das Gelände am Aussichtsturm an das Ufer des Raßnitzer Sees herzlich ein. Neben Spanferkel am Spieß, Grillwürstchen und -fleisch werden natürlich auch wintertypische Getränke im warmen Ambiente angeboten. An unsere Kleinsten aus den Reihen wird im Rahmen eines Kinderprogrammes natürlich auch gedacht! Wir hoffen auf zahlreiche Besucher, hungrige Mägen und durstige Kehlen, denn der Erlös der Veranstaltung kommt dem Verein Bärenherz in Leipzig zugute. Der Verein setzt den Hospizgedanken um, hilft und betreut schwerstkranke Kinder und deren Angehörige. Kommen auch Sie und helfen! Der Vorstand der Vereine Bierabend e. V. und Freundeskreis der Jägerhütte Raßnitz e.v. Die Außenstelle Schkopau der Kreisvolkshochschule informiert über das Frühjahressemester Fitnessgymnastik Für alle, die unter chronischem Bewegungsmangel leiden. Unterstützt durch poppige Rhythmen, kommen Sie und Ihr Körper wieder richtig in Schwung. samstags 10:00-11:30 Uhr Kita Sonnenschein in Hohenweiden Hofbreite 7 Kinder werden in der Zeit im Jugendclub Hohenweiden betreut. Kindersport Gemeinsam Spaß haben und sich dabei sportlich betätigen. Nach Erwärmung folgen Übungen und Spiele, die die Grundbewegungen schulen und dem Bewegungsdrang der Kinder entsprechen. mittwochs 16:30 Uhr (3 und 4 Jahre) 17:30 Uhr (5 und 6 Jahre) Gemeindezentrum in Korbetha, Dorfstraße Des Weiteren bietet die Kvhs für Interessierte im Jugendclub Hohenweiden einen Töpferkurs an. Fragen oder Anmeldungen unter / Geschäftsstelle Merseburg 01 52/ Außenstelle Schkopau Internet Dow fördert nachhaltige Projekte Anträge für lokales Spendenprogramm Wir für hier bis 16. März möglich Bereits zum dritten Mal startet die Dow Olefinverbund GmbH das lokale Spendenprogramm Wir für hier. Damit knüpft das Unternehmen an die erfolgreiche Umsetzung und große Resonanz des 2010 erstmals für die Standortgemeinden initiierten Programms an. In den zurückliegenden zwei Jahren konnten insgesamt 33 Projekte mit einer Gesamtsumme von Euro gefördert und umgesetzt werden. Das Spendenprogramm richtet sich an gemeinnützige Vereine und Organisationen in den Gemeinden rund um die mitteldeutschen Dow-Standorte, die sich nachhaltig in den Bereichen Bildung, Umwelt oder Soziales engagieren. Für 2012 schreibt Dow im lokalen Spendenprogramm eine Summe von Euro aus, mit welcher Projekte in Höhe von Euro, Euro, Euro und Euro gefördert werden. Alle Anträge - unabhängig von der beantragten Fördersumme - werden gleichbehandelt. Das Ziel der Dow Olefinverbund GmbH ist es, nicht zwingend besonders viele Projekte zu fördern - entscheidend sind die Projektidee, der Nutzen und die Nachhaltigkeit für die Gemeinschaft. Die Ausschreibung und Antragsunterlagen zum Spendenprogramm sind im Internet unter veröffentlicht. Anträge können bis einschließlich 16. März 2012 an das Unternehmen gestellt werden. Danach wird eine Jury aus Dow-Mitarbeitern, Vertretern der Bürgerkontaktgruppen Schkopau und Böhlen sowie der Landkreise Leipzig und des Saalekreises die eingereichten Anträge bewerten und über die Vergabe der Spendenmittel entscheiden. Das Ergebnis der Jury wird im Mai 2012 bekannt gegeben. Kontakt: Dow Olefinverbund GmbH, Public Affairs, Tel.: / / Weitere Informationen der Kreisvolkshochschule Im Frühjahressemester 2012, möchte die Kreisvolkshochschule in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schkopau, auch die östlich von Schkopau gelegenen Ortsteile für Ihre Angebote gewinnen. Der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes für Seen und Tourismus, Herr Schneider, arbeitet mit der Kvhs momentan an einem Konzept für die Verwirklichung von Kursangeboten. Es gibt Möglichkeiten für Bewegungs- und Fitnessangebote, aber auch Kräuterwanderungen, ornithologische Beobachtungen, oder kulturelle Vorträge und Erkundungen lassen sich realisieren. Weitere Kurse und Bildungsangebote finden Sie in unseren ausliegenden Programmheften oder unter Fragen oder Anmeldungen unter / Geschäftsstelle Merseburg 01 52/ Außenstelle Schkopau Internet WORKS geht mit der DLRG schwimmen Die Idee entstand aus dem jahrelang schon bestehenden Kontakt zwischen der DLRG Ortsgruppe Leuna-Merseburg und der WORKS ggmbh in Merseburg, denn ein Termin den Ferien ist schon fest gebucht: WORKS-Ferienkinder gehen in die Merseburger Schwimmhalle und 3 bis 4 DLRG Mitglieder gehen mit. Im vergangenen Jahr wollten wir - auch im Rahmen unserer Beteiligung am EU Projekt Teilhabe - mal etwas mehr. Im Sommer gab es drei Tage im Waldbad Leuna einen Einstieg zum Schwimmunterricht. Leider war der Sommer nicht so toll, deshalb konnten wir das Projekt nicht als Sommerschwimmlager starten. 10 Kinder wurden aber ausgewählt, die ab September an einem Schwimmkurs in der Schwimmhalle Leuna teilnahmen. Ganz motiviert und auch sehr diszipliniert folgten sie den Anweisungen und konnten auch sehr schnell Erfolge verbuchen. Der Schwimmgürtel wurde immer kleiner und ganz stolz wurde die erste Bahn ohne Schwimmhilfe geschafft. Der Kurs war sehr erfolgreich: 4 Seepferdchenurkunden und 3 Mädchen schafften sogar die Bedingungen für Bronze. Bei den restlichen Kindern fehlt noch ein wenig die Übung - sie werden in den allgemeinen Anfängerschwimmkursen der Ortsgruppe weiterhin zum Seepferdchen schwimmen. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 6

7 Spaß gemacht hat es auf beiden Seiten und die Zusammenarbeit mit WORKS geht auf jeden Fall auch weiter. Petra Vogel Vorsitzende der DLRG Ortsgruppe Leuna Merseburg Premiere bei der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG) OG Leuna-Merseburg Unter dem Motto DLRG/NIVEA Kindergartentag trafen sich am Kinder aus einem Schwimmanfängerkurs mit ihren Eltern und unseren Kindergarten-Teamern im Objekt der DLRG OG Leuna-Merseburg. Die Baderegeln standen an diesem Tag im Mittelpunkt. Das Baderegellied, eigens für dieses Projekt aufgenommen, wurde immer wieder gesungen und sich danach bewegt. Spielerisch wurden die Kinder auf die Gefahren im und am Wasser herangeführt. Jeder durfte in einer Bewegungsgeschichte den Tag eines Rettungsschwimmers erleben und die Rettungsmittel ausprobieren. Mithilfe eines Puzzles wurden die Baderegeln gefestigt. Beim abschließenden Puppentheater konnten die Kinder ihr erworbenes Wissen anwenden und die unwissende Robbe Nobbi auf seine Fehler beim Baden hinweisen. Jedes Kind erhielt eine Teilnehmerurkunde, ein Baderegelausmalheft und eine Überraschung von NIVEA. Der Kindergartentag ist ein Projekt der DLRG, in Kooperation der Beiersdorf AG, um hohe Ertrinkungszahlen im Kindergartenalter mittelfristig zu senken. Ein weiteres Ziel ist die kindgerechte Vermittlung von Baderegeln, Informationen über Gefahrenquellen und richtiges Verhalten im und am Wasser, sowie Aufgaben und Ziele der DLRG. Speziell geschulte, ehrenamtliche Mitglieder der DLRG führen die etwa zweistündige Veranstaltung kostenlos in Kindertageseinrichtungen durch. Weitere Infos zur Thematik erhalten Sie unter: Annett Neumann Stellvertretende Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Kurstermine 2012 Lebensrettende Sofortmaßnahmen (4 Doppelstunden) Samstag, :00 Uhr Samstag, :00 Uhr Samstag, :00 Uhr Samstag, :00 Uhr Samstag, :00 Uhr Erste Hilfe (8 Doppelstunden) Freitag/Samstag, 12./ , 18:00 Uhr Geschäftsstelle der DLRG OG Leuna-Merseburg e. V Leuna Rössen 10 Tel.: / (Bitte auf Anrufbeantworter sprechen, wir rufen zurück!) dlrg-leuna-merseburg@gmx.tm In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Die Ausbildung gilt als Nachweis für Führerscheinbewerber, betriebliche Ersthelfer (Erste Hilfe Kurs), Fortbildung für Berufskraftfahrer und kann auch gleichzeitig zur Auffrischung des Wissens genutzt werden. Infos über die DLRG OG Leuna-Merseburg: Jaritz, Thomas Am Hain Leuna OT Maßlau Tel./Fax: /69336 Tel.: 0151/ jaritz@web.de Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung Fischereischein Beginn: 3. März 2012 Wo: Gemeindehaus Kötzschlitz Wann: 9.00 Uhr Themen: Gewässerkunde 6 Std. mit Test Allgemeine und spezielle Fischkunde 7 Std. mit Test Gerätekunde 6 Std. mit Test Rechtskunde 6 Std. mit Test - Praktische Unterweisung 5 Std. Nach Absprache Schulung außerhalb der vorgegebenen Schulungszeiten!!!Vorbereitungslehrgang mit 30 Std. für die Fischerprüfung ist Pflicht, sonst keine Zulassung zur Fischereiprüfung!!! Fischereiprüfung Anmeldeschluss Untere Fischereibehörde Prüfung: 1. März 2012 Prüfung: 31. März 2012 Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 7

8 Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch im letzten Monat hat sich wieder einiges in unserem Dorf getan, was ich hier kurz Revue passieren lassen möchte. Baustelle Oberthau Dank des erst gegen Ende Januar einbrechenden Winters konnten die Bauarbeiten in Oberthau schnell vorangetrieben werden. So konnte die Schmutzwasserdruckleitung schon bis zur Hälfte des dritten Bauabschnittes (Friedhof Oberthau bis Feuerwehr Ermlitz) verlegt werden. Durch die nur halbseitige Straßensperrung ist es zum Glück auch für die Anwohner unseres Ortsteils möglich weiterhin auf kurzem Wege zwischen Ermlitz und Oberthau hin- und herzukommen. Ein kleiner Tipp am Rande: Die Polizei hat jetzt schon dreimal im Baustellenbereich die Einhaltung der Geschwindigkeit und das Beachten der Ampelregelung kontrolliert. Es besteht also die Möglichkeit, dass sie dies noch einmal machen könnten. Verfallene Häuser Nachdem im letzten Jahr die neuen Eigentümer der Ammendorfer Straße 13 festgestellt worden sind und der Forderung nachgekommen sind, die eingefallen Mauerteile aus dem öffentlichen Straßenbereich zu nehmen, worden nun auch die eingefallenen Häuser in der Richard-Wagner-Straße durch den neuen Besitzer im Januar beräumt. So kann man also feststellen, dass zwei unserer Schandflecken endlich verschwunden sind. Ermlitz im Internet Alle Facebook-Nutzer möchte ich nur darauf hinweisen, dass Ermlitz dort jetzt auch ein Profil besitzt und Neuigkeiten und Termine dort nun auch immer zeitnah eingestellt werden. Öffentliche Termine werden in Zukunft aber auch auf der Homepage der Gemeinde Schkopau eingestellt. Dazu wurden alle Vereine gebeten, dem Bürgerbüro alle Veranstaltungstermine mitzuteilen, damit wir die Termine einstellen lassen können. Ihr Patrick Wanzek Ortsbürgermeister Termine Am findet ab 14 Uhr im Bürgerraum des Bürgerbüros die Faschingsveranstaltung unserer Rentner, Senioren und Vorruheständler statt. Der Unkostenbeitrag beträgt wie immer 4 EUR/Person. Der Ortschaftsrat tagt am um 19 Uhr im Ratsraum des Bürgerbüros. Die Tagesordnung wird am in den Schaukästen des Ortsteils ausgehängt. Kirchliche Nachrichten für Ermlitz Liebe Gemeinde, für den Monat März möchte ich Sie einladen zu einer Frühlingsanfangspartie nach Thalschütz. Die Kirche dort ist entgegengesetzt zu Ermlitz der äußerste Punkt des Pfarrbereiches an der Autobahnabfahrt Bad Dürrenberg. Wir konnten die Kirche im Laufe der Jahre wieder sanieren und Ende des vergangenen Jahres wurde die Orgel restauriert. Am um Uhr soll dort der Weltgebetstag unseres Bereiches gefeiert werden. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen in den Räumen des Feuerwehrvereins. Bis dahin und bis zu unseren Gottesdiensten in Ermlitz grüße ich Sie Ihr Pfr. Richter Mühlstr Schkopau/OT Wallendorf Tel.: / , Fax: / pfarramtwallendorf@gmx.de Termine: Ermlitz: Uhr Goldene Hochzeit (Samstag) Uhr Gottesdienst Weltgebetstag: Uhr in Thalschütz Amtshandlungen: Beerdigung: Ilona Kanyai (83) Unterstützung zum Pfingstbierfest 2012 Sehr geehrte Gewerbetreibende, Sehr geehrte Anwohner von Hohenweiden,so wie sicher auch Sie bereits Pläne für das gerade begonnene Jahr geschmiedet haben, so haben auch wir mit den Vorbereitungen für unser Pfingstbierfest 2012, welches am Pfingstsonntag, den stattfinden soll, begonnen. Längst ist aus diesem Tag etwas ganz Besonderes geworden. Über Grenzen unseres Ortsteiles hinaus ist bekannt, wie eifrig die vielen Helfer, möglichst sparsam und mit viel Eigeninitiative einen echten Höhepunkt geschaffen haben. Es ist uns gelungen, eine alte Tradition zu beleben und gleichzeitig sehr viel für das Zusammenleben in unserem kleinen Ortsteil zu tun haben. Schließlich sind in Hohenweiden Helfer und Helferinnen jeden Alters und aus fast allen Familien zu finden, die jedes Detail des Traditionsfestes liebevoll planen und gestalten. Bereits seit vielen Jahren ist die Ausgestaltung des Pfingstbierfestes nur mit der finanziellen Unterstützung der Gewerbetreibenden und Anwohnern möglich gewesen. Besonders im letzten Jahr konnten wir durch so eine große Unterstützung ein wunderschönes Pfingstbierfest feiern. Daher möchten wir Sie wieder um Ihre Unterstützung bitten, damit auch das diesjährige Pfingstbierfest an das Niveau der letzten Jahre anknüpfen kann. Wir bitten Sie zu prüfen, ob Sie uns mit finanziellen Mitteln bei der Ausstattung des Traditionsumzuges, des Festplatzes sowie den geplanten Kinderspielen und der musikalischen Umrahmung unterstützen können. Sachspenden jeder Art sind Grundlage der Preise für unsere Kinderspiele und die Tombola. Diese können ab sofort wieder bei der Bäckerei Ramm oder in der Gaststätte Zum Linden abgegeben werden. Wir sind für jede Hilfe sehr dankbar. Geldspenden bitten wir auf das Konto der Gemeinde Schkopau unter der Kontonummer: mit der Bankleitzahl: Saalesparkasse zu überweisen, mit dem Vermerk Spende Pfingstbierfest 2012 Hohenweiden. Nach Eingang erhalten Sie eine entsprechende Spendenquittung von der Gemeinde Schkopau. Ist es Ihnen möglich, einen kleinen Beitrag zum Gelingen des Pfingstbierfestes 2012 zu leisten?! Als Ansprechpartner steht Ihnen das Pfingstkomitee unter der 01 73/ jederzeit zur Verfügung. Wir laden Sie bereits jetzt schon ganz herzlich ein, uns am Pfingstsonntag mit Ihrer ganzen Familie zu besuchen und mir uns zu feiern. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus Das Pfingstkomitee Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 8

9 Mitteilung des Abwasserzweckverbandes Salza Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Verbandsgebiet des AZV Salza tritt ab eine vollkommen neue Gebührenstruktur und Gebührenhöhe in Kraft. Dies ist notwendig geworden, um dem demografischen Wandel, dem Rückgang der Einwohner und der rückläufigen Wasserverbräuche entgegenzuwirken sowie den neuen Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Es wird beim Schmutzwasser (zentraler Anschluss) die Grundgebühr eingeführt. Das heißt, dass sich die Schmutzwassergebühr (zentral) ab aus der Grundgebühr (nach Nenndurchfluss des Wasserzählers) und der Leistungsgebühr (nach Frischwassermenge) zusammensetzt. Eine Grundgebühr ist ein gesetzlich zulässiges Instrument, einen Teil der verbrauchsunabhängigen Kosten abzurechnen. Hiermit wird ein Teil der Bereitstellungskosten der potentiellen Nutzung berechnet. In der Versorgungswirtschaft (Wasser, Strom, Gas, Telefon usw.) wird dieses Instrument schon viele Jahre angewandt und dürfte daher bekannt sein. Mit der Grundgebühr wird ein Teil der sogenannten Fixkosten (z. B. Abschreibungen, Zinsen usw.) abgerechnet. Der Rest der Gesamtkosten der Schmutzwasserbeseitigung (zentral) wird über die Leistungsgebühr abgerechnet. Diese neue Regelung soll mehr Gerechtigkeit bringen, da nicht mehr wie bisher, allein das bezogene Frischwasser als Gebührenmaßstab gilt. Die neuen Gebühren ab setzen sich wie folgt zusammen: 1. Schmutzwassergebühr gemäß Gebührensatzung- Schmutzwasser (zentral): a) Die Leistungsgebühr beträgt bei Anschluss an eine Einrichtung im Sinne des 1 Abs. 1 Ziffer a) - (zentrale Schmutzwassserbeseitigung) 2,65 EUR/cbm b) Die Grundgebühr im Sinne des 2, Abs. 6 und 7 beträgt jährlich pro Wasserzähler (zur Ermittlung des Trinkwasserverbrauchs) der Größe Nenndurchfluss Grundgebühr bis Qn 2,5 200,00 EUR/a Qn 6,0 480,00 EUR/a Qn 10,0 800,00 EUR/a Qn 15, ,00 EUR/a Qn 25, ,00 EUR/a Qn 40, ,00 EUR/a 2. Schmutzwassergebühr gemäß Gebührensatzung- Schmutzwasser (Bürgermeisterkanäle) Die Leistungsgebühr beträgt für die Benutzung der Einrichtung im Sinne des 1 Abs. 1 Ziffer c) - (so genannte Bürgermeisterkanäle) 1,41 EUR/cbm 3. dezentrale Abwasserbeseitigung Die Entsorgungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung a) aus Hauskläranlagen 20,82 EUR/cbm für Abwasser bzw. Fäkalschlamm b) aus abflusslosen Sammelgruben 4,41 EUR/cbm Frischwasser c) bei benötigten Schlauchlängen ab 30 m bis 70 m 0,84 EUR/m Schlauch Die beschlossenen Satzungen des AZV Salza wurden am im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis veröffentlicht und können auf der Internetseite des Landkreises Saalekreis ( und auf der Internetseite des AZV Salza ( eingesehen werden. Wir bitten Sie für die eingeführten Änderungen um Verständnis. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundendienstmitarbeiter unter Telefon / gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr AZV Salza Union mit Zuversicht in die Rückrunde! Der Fußball hatte wie überall eine verdiente Ruhepause, auch für die arg strapazierten Rasenflächen. Inzwischen knistert es wieder überall um die Fortsetzung der Spielserie in der Rückrunde. Auch bei den Unionern gilt es sich engagiert darauf vorzubereiten und im Training die Grundlagen zu legen. Vorher allerdings war noch ein Spiel im Kampf gegen den Abstieg offen, welches am gegen Wallendorf nachgeholt wurde. Wir alle hoffen,trainer und Helferstab, sowie besonders alle Akteure, sich ihrer harten Arbeit zum Erhalt der Kreisliga bewusst sind. Steht auf, wenn ihr Unioner seid und kämpft um eure Ehre und die des Vereins. Schließlich wollen wir alle im Juni 2012 das 10-jährige Fußballjubiläum als Kreisligist feiern. Heute wollen wir unsere kleine Serie verdienstvoller Sportkameraden fortsetzen: Gerd Zimmermann Der Mann der 1. Stunde. Der im Sternbild Zwilling geborene hat große Verdienste um die sportliche aber auch sonstige Entwicklung der HuSG Union Hohenweiden. Sportlich begannen im Sommer 2002 mit einer Handvoll gestandener Fußballer gepaart mit hungrigen Fußballenthusiasten eine beispielhafte Aufstiegsjagd von der 3. Saalkreisklasse bis in die Saalkreisliga Er und die inzwischen zahlreichen Anhänger erlebten in dieser Zeit eine sensationelle Bilanz: 191 Punkte und 297 : 87 Tore übergab er das Traineramt wohlbedacht an jüngere weiter. Aber Gerd ist auch heute immer da wenn er gebraucht wird, ob als Sponsorensucher, Helfer in der Vorstandsarbeit oder seinem 2. Hobby als Green-Keeper mit den schönsten Rasenflächen in seinem Waldstadion und seinem Garten. Vielen Dank lieber Gerd und bleib uns noch lange im Sinne Deines Sternbildes-ideenreich vorurteilslos und als Mann großer Zungenfertigkeit bei Eisern Union erhalten. J. Kautzsch Pressesprecher HuSG Hohenweiden 4. Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung Für die Einleitung in die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage beträgt die Gebühr 0,31 EUR/qm Gebührenbemessungsfläche/Jahr für die Einleitung von Niederschlagswasser Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 9

10 Seniorentreff Hohenweiden Hofbreite 7 Hohenweiden Veranstaltungen 1. Quartal Uhr gemütliches Kaffeetrinken, Vortrag zum Thema: Alzheimer - wie erkennt man diese Krankheit, wie kann man als Betroffener, bzw. Angehöriger damit umgehen Uhr Faschingsfeier am Aschermittwoch, mit Kaffeetrinken Uhr Basteln zur Osterzeit und Kaffeetrinken Unkostenbeitrag für Kaffee und Kuchen 2,00 EUR, 2,00 EUR für Bastelmaterial bzw. Ausgestaltung der Faschingsfeier, um telefonische Voranmeldung bis zum ; ; unter G. Specking wird gebeten. Bürgerinformation zum Thema: Laucha- Rückstau in der Knapendorfer Flur Sehr geehrte Einwohner, sicher erzähle ich Niemandem (zumindest in Knapendorf und Bündorf) etwas Neues zu diesem Thema. Sowohl im Kurier als auch der Mitteldeutschen Zeitung konnten Sie davon lesen, aber auch Herr Teichmann schilderte schon mehrfach in der Mitteldeutschen Zeitung seine diesbezüglichen Ackerprobleme in der Milzauer Flur. Seit Jahren bemühen wir uns hier, um die richtigen Gesprächspartner an einen Tisch zu bekommen. Am haben wir dann diese 1. Gesprächsrunde durchführen können. Ich meine, um Ihnen eine umfassende Information geben zu können, ist es der beste Weg, wenn ich Ihnen gleich das Protokoll der Sitzung hiermit im Original zur Kenntnis gebe. Ich denke, wir haben damit einen guten ersten Schritt getan, und haben uns auch dazu verständigt, weitere Schritte zu gehen. Bitte zögern Sie nicht, mir Ihre Meinung entsprechend des Protokollinhaltes zukommen zu lassen, denn Sie alle können letztlich die Leidtragenden bei entsprechender Witterungskonstellation sein. Erich Meyer Ortsbürgermeister Gemeinde Schkopau Ortsteil Knapendorf ORTSBÜRGERMEISTER Gemeinde Schkopau, OT-Knapendorf, Bündorfer Str. 15, Schkopau Auszug aus dem Protokoll Knapendorf, den über die Beratung zum Thema: Laucharückstau vom , 10:00-12:30 Uhr im Ort: Bürgerhaus, Bündorfer Str. 15 Das Original ist im Bürgerbüro Knapendorf hinterlegt und kann dort eingesehen werden. Teilnehmer: Vertreter des Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft SAH (LHW) Flussbereich Merseburg der Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbh (MDSE) der Gemeinde Schkopau, Gemeindeverwaltung des Ortschaftsrates Knapendorf der Feuerwehr Knapendorf sachkundiger Einwohner zum Themas Herr Meyer (Ortsbürgermeister legte in der Einleitung die Sachlage dar und versuchte Schwerpunkte zu formulieren. Seit Jahren ist ein stetig langsam steigender Wasserpegel der Laucha im Bereich der Ortslage Knapendorf, mittlerweile zurück bis Bündorf, zu verzeichnen. Markante Punkte dafür sind z. B. der Ablaufschacht des Unterteiches in Knapendorf mit seiner Einmündung in die Laucha, aber auch das Rückstauwehr der Feuerwehr in Bündorf. Daneben ist an vielen Stellen eine Uferversumpfung zu beobachten. Mehrere Zeitungsbeiträge vom Ortsbürgermeister Ortsteil Milzau, Herrn Teichmann, zeugen davon, dass der Rückstau auch auf der Milzauer Flur mittlerweile für konstante Versumpfungen sorgt. Ursachen dafür vermuten ortskundige Einwohner von Knapendorf, und vor allem Herr Nesemann, welcher sich mit dieser Problematik seit Jahren beschäftigt, in einer Einschränkung der Durchlässigkeit des Flusslaufes im Durchtrittsbereich der ehe-maligen BUNA-Hochhalde, jetziger Deponiebetreiber/-eigner ist die MDSE. Eingeweihte nennen diesen Bereich Canyon. Es ist schwer, für diese Problematik die richtigen Ansprechpartner zu finden, um so mehr bedanken wir uns für das Zustandekommen der heutigen Gesprächsrunde. Fragestellungen für heute sind z. B.: A. In 2008 wurde uns in einer Einwohnerversammlung, Veranstalter war die MDSE, recht ausführlich und offen der zukünftige Werdegang der Hochdeponie bis zur Neuverlegung des Lauchaflussbettes aus dem unmittelbaren Einzugsbereich der Halde heraus, erläutert. Als Zeitschiene für die Lauchaumverlegung wurde uns 2011/12 genannt. Offensichtlich gibt es hier eine Verschiebung, wie ist die weitere Planung? B. Wenn sich Punkt A. um weitere Jahre verzögert, was sind für Zwischenlösungen möglich, oder will man tatenlos dem Wasserpegelanstieg hinnehmen? C. Teilen, bzw. anerkennen die anwesenden Vertreter unsere Sorge bzw. unsere Beobachtungen zum Anstieg des Wasserpegels? D. Wen müssen wir überhaupt alles mit ins Boot nehmen, um hier eine kurzfristige (sicher preisgünstige?!) Lösung bis zur geplanten Endlösung (Umverlegung des Lauchbettes) anzumahnen? Ergänzend wurde wurde dazu vorgetragen: A. Einen sehr niedrigen Wasserpegel nach der Lauchaschlemmung 2001 im gesamten Bereich der Ortslage Bündorf und Knapendorf bis zum Canyon, B. Das der Pegel seit 2004 langsam aber stetig ansteigt, C. Das Flächenentwässerungsgräben in der gesamten Bündorfer/Knapendorfer Flur zwischenzeitlich zu konstanten Bewässerungsgräben geworden sind, was eine großflächige Verschilfung und Vernässung der Flächen bewirkte, D. Das sich in weitgestreckten Uferzonen der Laucha in der Knapendorfer Flur mittlerweile großflächige Feuchtbiotope gebildet haben, E. Das der Einlauf des Entwässerungsschachtes des Knapendorfer Unterteiches seit längerer Zeit im Wasserpegel und nicht über dem Wasserpegel der Laucha endet, Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 10

11 F. Das sich der Rückstau der Laucha mittlerweile bis Bündorf (wahrscheinlich sogar Milzau) sehr deutlich an den Verhältnissen am Bündorfer Rückstauwehr der Feuerwehr verdeutlichen lässt, G. Das die Sorge der Einwohner mehr als gerechtfertigt ist, dass bei Starkniederschlägen ein Überschwemmen bis in den Wohnort hinein sehr wahrscheinlich ist. Auf der Grundlage dieser Darstellung der Ausgangslage aus Sicht der betroffenen erfolgte eine intensive und sachliche Diskussion. Nach dieser Diskussion kann man die folgende Zusammenfassung geben. Zusammenfassung A. Es war eine sehr offene und von Konstruktivität getragene Veranstaltung, B. Alle Beteiligten teilen die Einstellung, dass etwas getan werden muss, bevor die Endlösung (Lauchabettverlegung) kommt, C. Die untere Wasserbehörde (Frau Faulstich) ist einzubeziehen, D. Die Einbeziehung weiterer Institutionen ist zu prüfen, E. Das Angebot von Hrn. Basmer zu einer Haldenbefahrung wird genutzt, F. Ein Angebot zur Entschilfung des Flussbettes (Vorschlag Fr. König) wird eingeholt, G. Die Studie zu möglichen kurzfristigen, kostengünstigen Arbeiten zur Verbesserung des Wasserdurchlasses im Canyon (Vorschlag Hr. Basmer) wird in Auftrag gegeben, H. Eine Beratung mit der unteren Wasserbehörde wird anberaumt, I. Die Einwohner von Knapendorf werden über den derzeitigen Sachstand informiert. Im Original gezeichnet Erich Meyer Ortsbürgermeister OT-Knapendorf Bürgerinitiative hinterfragt Im Original gezeichnet Jutta Springmann Protokollantin Zusätzlich zu den in den obigen Artikeln abgehandelten Themen hatte die Bürgerinitiative Laucha noch einige Fragen an die Vertreter von LHW und MDSE. Frage 1: Wie verhält es sich mit Schadenersatz der Betroffenen in den Ortslagen Bündorf/Knapendorf nach Überflutungen? Klare Aussage - es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, weil Überschwemmungen eine natürliche Ursache haben. Hier helfen nur Versicherungen (falls abgeschlossen oder abschließbar). Außerdem existieren weder in Bündorf noch in Knapendorf behördlich zugelassene und eingemessene Pegel mit Registrierung der Pegelstände, wo eventuelle Pegelanstiege einem Verursacher zuzuordnen wären. Frage 2: Wer darf im Falle einer Durchflussstörung der Laucha innerhalb der Hochdeponie von MDSE tätig werden (z. B. Feuerwehr o. THW)? Auch hier klare Aussage von MDSE: Das Gebiet der Hochdeponie ist Betriebsgelände, ein Einsatz Außenstehender ist erst nach Anforderung durch MDSE möglich. Frage 3: Gibt es für den o. g. Störfall Einsatzpläne bei MDSE? Auch hier eine klare Antwort - NEIN! Weitere im Vorfeld dieser Beratung angedachte Anfragen sind in den obigen Beiträgen schon beantwortet worden. Wir als Bürgerinitiative werten den angelaufenen Kommunikationsprozess positiv, wir werden aber alles weitere kritisch verfolgen, denn unsere Devise lautet immer noch: Knapendorfer fordern Taten. In eigener Sache Liebe Einwohner von Korbetha, ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. Die letzten Monate im Jahr waren wie schon so oft von vielen kleinen Höhepunkten geprägt. Im Oktober haben wir unser Dorffest gefeiert. Dieses Mal jedoch auf eine andere Art. Wir unternahmen nämlich eine Busreise nach Sittichenbach. Hier verbrachten wir einen vergnüglichen Tag mit viel Unterhaltung im Gasthof Zum fahrenden Musikanten und besuchten die dortige Straußenfarm. Auf der Rückfahrt machten wir noch einen Zwischenstopp beim Fischer am Kerner See. Die Festlichkeiten im Dezember begannen mit dem schon traditionellen weihnachtlichen Straßenfest. Die vorausgesagte Schlechtwetterprognose zwang uns, den Veranstaltungsort auf das Museumsgelände zu verlegen. Damit hatten wir eine gute Entscheidung getroffen. Die hier vorhandenen Unterstellmöglichkeiten und auch die Sitzgelegenheiten im Museum haben uns dazu bewogen, auch kommende Veranstaltungen an diesem Ort durchzuführen. Unsere Senioren organisierten im Dezember den Besuch einer weihnachtlichen Revue im Steintorvarietee in Halle. Von dieser Veranstaltung waren alle so begeistert, dass schon für das kommende Jahr neu geplant wurde. Unsere Weihnachtsfeier fand mit vielen kleinen Überraschungen für unsere Kinder und für die Erwachsenen statt. Für das leibliche Wohl der Gäste sorgte die Firma Dreyhaupt mit einem reichlichen Buffet. An dieser Stelle unser Dank an Dow und EON, die unsere Veranstaltungen finanziell unterstützt haben. Das neue Jahr haben wir damit begonnen, unser Projekt Bücherecke im Museum, umzusetzen. Die ersten Regale sind aufgebaut und eine beachtliche Zahl an Büchern wurden uns dafür schon zur Verfügung gestellt. Diese Idee kommt offensichtlich bei unseren Einwohnern gut an. Das Problem Wer kümmert sich um das Projekt konnte auch gelöst werden. Wir konnten Frau Stein aus unserem Ort für die Annahme und Ausgabe der Bücher gewinnen. Ab sofort ist unsere Bücherstube im Museum immer Dienstag von bis Uhr geöffnet. Für die Bereitschaft von Frau Stein, uns hierbei zu unterstützen, ein herzliches Dankeschön. Also, liebe Bürger, Frau Stein erwartet Ihren Besuch. Tragen Sie mit dazu bei, die Bücherstube zu einem Erfolg werden zu lassen. Liebe Einwohner, unser Ortschaftsrat wird sich auch in diesem Jahr wieder den Aufgaben stellen und das Miteinander unserer Einwohner in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellen. Ihre Ortsbürgermeisterin Elke Mohr Herzlichen Glückwunsch unserem ältesten Geburtstagskind im Monat März 2012 Frau Else Turba vom Ortschaftsrat Im Namen der BI Laucha J. Nesemann Mitteilungsblatt der Gemeinde Schkopau Nr. 2/2012 Seite 11

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