Das Umweltamt. Geschäftsbericht 2008 STADT ESSEN. Umweltamt. Integriertes Energie- und Klimakonzept der Stadt Essen. Klima-Bündnis

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1 Das Umweltamt Integriertes Energie- und Klimakonzept der Stadt Essen Klima-Bündnis Geschäftsbericht 2008 Umweltamt STADT ESSEN

2 Impressum Herausgeber Stadt Essen Der Oberbürgermeister Umweltamt, Essen Projektleitung Thomas Ganeff Tel: 0201/ Layout und Graphische Gestaltung Druck und Endverarbeitung Stadt Essen Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster Amt für Zentralen Service

3 Inhalt Vorwort 2 Ziele Beschlüsse / Entscheidungen der offiziellen Gremien 7 Ausschuss f. Umwelt, Verbraucherschutz, Grün u. Gruga (AUVG) 7 Kooperationspartner des Umweltamtes 15 Wichtige Aktivitäten im Umweltamt 18 Boden und Altlasten 18 Abfall 24 Wasser 27 Energie / Klimaschutz 39 Immissionsschutz / Stadtklima 48 Natur und Landschaft 52 Umweltschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren 59 Fachübergreifende Umweltschutzaktivitäten 71 Verbraucherschutz und Veterinäraufgaben 78 Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit 84 Finanzen 87 Ausblick 90 Anlagen 92 Umweltgremien 92 AUVG-Mitglieder Mitglieder Beirat Untere Landschaftsbehörde Vertreter des Arbeitskreises Essener Umweltverbände Ansprechpartner im Umweltamt Essen Sonstige Dienststellen mit Umweltschutzaufgaben Das Umweltamt in Zahlen 100 Organigramm Mitarbeiter/-innen und Soziales Neue Rechtsnormen des Jahres Veröffentlichungen 110 1

4 Vorwort Das städtische Umweltamt erstellt alljährlich einen Bericht über die Aktivitäten und Arbeitsergebnisse der Stadt in den verschiedensten Bereichen des Umwelt- und Naturschutzes (Abfallwirtschaft, Wasser, Altlasten, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Klima, ökologischer Städte- und Wohnungsbau etc.). Der über 100 Seiten starke detaillierte Bericht wird zukünftig nicht wie bisher jährlich, sondern alternierend mit dem Umweltschutzbericht, alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Mit der Jahresbilanz 2008 blickt das Umweltamt nicht nur auf ein sehr umfangreiches und diffiziles Aufgabenspektrum, gleichwohl auch auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Veränderung der kommunalen Gesetzgebung im Bereich der Aufgabenzuteilung zwischen den Bezirksregierungen und den Kommunen haben ab Januar 2008 dazu geführt, dass neue Aufgaben aus dem Immissionsschutzrecht den kommunalen Behörden übertragen wurden. Dies führte zur Einrichtung der Unteren Immissionsschutzbehörde unter dem Dach der Abt Untere Behörden. Damit wird die Einhaltung wesentlicher immissionsschutzrechtlicher Vorschriften an zentraler kommunaler Stelle gewährleistet. Dieses neue Tätigkeitsfeld findet im Geschäftsbericht angemessenen Raum. Auch die Überleitung des Fachbereichs 59-3-CGI Essen/ Oberhausen in eine integrierte Untersuchungsanstalt und zwar dem Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper, CVUA- RRW für Bereiche des Verbraucherschutzes, machten eine Änderung der bisherigen Organisationsstruktur erforderlich. Das Sachgebiet Lebensmittelüberwachung wurde aufgrund bestehender Arbeitsbeziehungen mit dem Fachbereich 59-6 Veterinäramt/Amtstierarzt vereinigt. Personelle Veränderungen der ehemaligen Abteilung 59-2 Umweltvorsorge, Umweltplanung, Umweltberatung, Umweltinformation führten zur Zusammenlegung mehrerer Bereiche in eine neue Organisationseinheit Interner Service, Umweltvorsorge, -information und Altlasten. Veränderungen durch gesetzlich neu übertragene Aufgaben haben die Prioritäten des abgelaufenen Jahres bestimmt. Die Weiterentwicklung des Immissions- und Klimaschutzes sowie die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie stellten neue qualitative und quantitative Anforderungen. Insbesondere die Mitwirkung an der Entwicklung eines Integrierten Energie- und Klimakonzeptes für die Stadt Essen stand im Vordergrund der Klimaschutzaktivitäten. Nach der Beschlussfassung des Konzeptes im Jahr 2009 durch den Rat wird die Umsetzung der klimarelevanten Maßnahmen und Projekte zukünftig regelmäßige Berichtsbestandteile darstellen. Ständig wiederkehrende Aufgaben werden nur kurz angerissen oder zurückgestellt dagegen aktuelle Projekte, die über das Jahr hinaus wirken ausführlich beschrieben. 2

5 Vorwort Auch im Jahr 2008 hat das Umweltamt seine Kooperationen mit internen und externen Akteuren weiter ausgebaut. Beispielhaft sei auf das Projekt ÖKOPROFIT Essen (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte UmweltTechnik), ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Essen, kommunalen Wirtschaftsbetrieben und weiteren Partnern, verwiesen. Auch zielführende konkrete Informationskampagnen und Veranstaltungen für Wirtschaft und Bevölkerung, unterstützt durch die neue Medienstruktur, berücksichtigen ein verstärktes Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Der Geschäftsbericht 2008 mit einer Gesamtsicht über die Umweltaktivitäten und maßnahmen, richtet sich traditionell sowohl an die politischen Gremien, die Verwaltung und zahlreiche Institutionen und Organisationen als auch an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Für eine lebenswerte Stadt mit intakter Umwelt ist insbesondere die Mitarbeit und Unterstützung aller Akteure von Wichtigkeit, die mit ihrem persönlichen Verhalten als gut informierte Bürgerinnen und Bürger den eingeschlagenen Weg unterstützen können. Dieser Geschäftsbericht konnte nur durch die Integration von Informationen aus verschiedenen Fachbereichen des Geschäftsbereichs Umwelt und Bauen erstellt werden. Unser besonderer Dank gilt deshalb den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erarbeitung des Jahresberichtes so engagiert mitgewirkt haben. Simone Raskob Beigeordnete für Umwelt und Bauen Hartwig Steinbrink Leiter des Umweltamtes 3

6 Ziele 2008 Mit den konzernweit festgelegten Umweltleitlinien hat sich die Stadt Essen auf einen umfassenden Umweltschutz festgelegt, der 1. an den Ursachen für Umweltbeeinträchtigungen ansetzt 2. deren Beseitigung anstrebt 3. der die Auswirkungen der Produktionsprozesse und Produkte auf die Umwelt im Voraus beurteilt 4. in die allgemeinen Entscheidungen mit einbezieht. Mit nachfolgend aufgeführten Leitlinien werden gleichzeitig übergeordnete Umweltziele und Handlungsgrundsätze beschrieben. => Leitlinien des Umweltamtes Bürgerinnen und Bürger offen über alle Belange des Umweltschutzes informieren => Zustand der Umwelt durch eigene Untersuchungen erheben => Zum ökonomisch ökologischen Ausgleich im Rahmen einer verträglichen Stadtentwicklung beitragen => Umweltschutz verstärkt als Standortfaktor berücksichtigen => Die Verantwortung vieler beim Umweltschutz wecken => => Strategien zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes entwickeln und verbessern Kommunalen Umweltschutz durch organisatorisch effizientere Aufgabenwahrnehmung stärken Zur Konkretisierung der o.g. übergeordneten und rahmengebenden Leitlinien ist ein hierarchisch ausgerichtetes Zielsystem mit konkreten Maßnahmen und Handlungsvorschlägen konzipiert worden. Für 2008 sind folgende mittelfristige Ziele und Teilziele festgelegt worden: Nr Amtsziele 2008 Ermittlung, Beurteilung und Abwehr altlastenbedingter Gefahren Beginn der Gefährdungsabschätzungen auf 12 Flächen Teilziele / Projekte Abschluss der nächsten Verfahrensschritte bei den Projekten a.) Gelände am Stadthafen (Fa. Kleinholz) b.) der ehem. Kokereien: Christian Levin, Carolus Magnus, Anna 7 Gefährdungsabschätzungen mit Landesförderungen und 11 Gefährdungsabschätzungen ohne Landesförderungen werden begonnen bzw. weitergeführt. 3. Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit Überarbeitung des Internetauftritts zum Bodenschutz zum Bodenschutz in Essen 4

7 Ziele 2008 Nr. 4. Amtsziele 2008 Organisation, Aufbau und Umsetzung des Klimaschutzes in Essen Teilziele / Projekte Aufstellung eines Maßnahmenprogramms Klimaschutz Erstellung des Klimaschutzberichtes Teil II Initiierung Klimakonferenz Konzern Stadt Essen Projekt Klimabotschafte Beratung u. div. Aktionen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz Kampagne Solar-lokal u. Förderung von Bürgersolarstromanlagen Studienarbeiten im Rahmen des Projektstudiums an der FH für öffentl. Verwaltung in Gelsenkirchen 5. Einführung der Lärmminderungsplanung auf der Basis der strat. Lärmkartierung Fertigstellung der Lärmkartierung Konzept zur Lärmaktionsplanung erstellen u. Umsetzung einleiten Kooperation mit der Luftreinhalteplanung 6. Unterstützung der regionalen Mitarbeit Aufstellung LRP Ruhrgebiet West Luftreinhalteplanung (LRP) Maßnahmenumsetzung aus dem LRP Kommunikationskonzept erstellen und umsetzen 7. Umsetzung der Zukunftsvereinbarung Regenwasser (ZVR) Abwicklung des Investitionsprogramms Regenwasser mit Kooperationspartnern Mobilisierung weiterer Abkopplungsflächen zur Versickerung 8. Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten Koordination der Umweltprüfung im Regionalen in Planungs- u. Genehmigungsverfahren Flächennutzungsplan 9. Entwicklung u. Vorbereitung auf die Wahrnehmung der städt. Kooperationsfunktion Weltwasserstoffkonferenz 10. Ausbau u. Weiterentwicklung des Bereichs Umweltmarketing Umsetzung in den Schwerpunktbereichen Klimaschutz u. Mobilität Fortsetzung des Projektes ÖKOPROFIT Weiterentwicklung von Umwelt-Netzwerken für Unternehmen 11. Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit im Umweltschutz Aufbau einer systematischen Öffentlichkeitsarbeit Weiterentwicklung des Internetauftritts/ Organisation, Durchführung u. Dokumentation versch. Veranstaltungen; z.b. Umweltpreis Ordnungsrechliche Umsetzung des Umweltrechtes bezogen auf den Natur- und Landschaftsschutz Aufgaben i.r.d. Landschaftsgesetzes NRW (z.b. Biotop- u. Entwicklungsplanungen; landschaftsrechtl. Befreiungen, Baumschutz- u. Artenschutzanglegenheiten) Umsetzung der Maßnahmen diverser Pflegepläne (z.b. Optimierung des FFH-Gebietes Heisinger Ruhraue ; Realisierung des Pflege- u. Entwicklungsplanes Oefter Bachtal etc.) Umsetzung ordnungsrechtlicher Aspekte des Reitsports Intensivierung des Artenschutzes Fachliche Begleitung landschaftsbeeinflussender Eingriffe ( z.b. Folkwang-Atolle ; Essen.Neue Wege zum Wasser; Marina Essen etc.) 5

8 Ziele 2008 Nr. 13. Amtsziele 2008 Ordnungsrechtliche Umsetzung des Umweltrechtes bezogen auf die Abfallwirtschaft Teilziele / Projekte Integration neuer Aufgaben aus der Verwaltungsstrukturreform Anwendung der abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetzes Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für abfallwirtschaftliche Themen ( z.b. VerpackungsV; Bauabfälle etc.) 14. Ordnungsrechtliche Umsetzung des Umweltrechtes bezogen auf den Gewässerschutz u. dessen Förderung Integration neuer Aufgaben aus der Verwaltungsstrukturreform, Anwendung der wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes (z.b. Überwachung von Gewässerbenutzung, Gewässeraufsicht,-schutz, Regelungen von Direkteinleitungen etc). Wasserrechtliche Begleitung des Ausbaus von Gewässern Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bei Fließgewässern Stellungnahmen im Rahmen von diversen Genehmigungsverfahren Gewässerschutzrechtl. Begleitung einer Vielzahl von Projekten (z.b. Folkwang-Atolle, Essen.Neue Wege zum Wasser, Marina Essen etc.) 15. Ordnungsrechtliche Umsetzung des Umweltrechtes bezogen auf den Immissionsschutz Umsetzung der TA Luft 2002 als Regelwerk zum Stand der Technik bei genehmigungsbedürftigen Anlagen ( z.b. Überprüfung der Sanierung von Altanlagen) Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit der Unteren Immissionsschutzbehörden und kommunalen Fachämtern. ( z.b. Festlegung gemeinsamer Standards für einzelne Branchen, Aufbau eines gemeinsamen Netzwerkes u. Datenpools.) Das Zielbildungssystem sieht auch eine Berichtsstruktur mit deutlicher Zielkonzentration vor. Hinsichtlich der Berichtssystematik werden im jeweiligen Jahr dem Geschäftsbereichsvorstand 6A Bauen und Umwelt, Frau Simone Raskob, mehrere Zwischenberichte über den Fortschritt der Zielerreichung vorgelegt. Hierbei werden konkrete Messgrößen für eine amtsinterne Steuerung zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der Ergebnisdarstellung kann bei Nichterreichung bestimmter Zielvorgaben auch eine effektive Steuerung vorgenommen werden. Es besteht dann z.b. die Möglichkeit auch Finanzressourcen umzuschichten, um auf diese Weise die angedachten Maßnahmen und Handlungsvorschläge des Umweltamtes erfolgreich umzusetzen. 6

9 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Der politische Ausschuss, der für das Umweltamt zuständig ist, ist der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga (AUVG), der am konstituiert worden ist. Dieser hat in 2008 elf mal getagt und dabei unter anderem die nachfolgend aufgeführten wichtigen Beschlüsse gefasst, bzw. Entscheidungen getroffen. Die aktuelle Liste der Ausschussmitglieder mit ihrer Fraktionszugehörigkeit und ihrer Funktion sind der Anlage im Anhang zu entnehmen (siehe Seite 92). Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga Situation des Essener Trinkwassers und des Ruhrwassers bezüglich perfluorierter Tenside (PFT) Der AUVG nimmt den Bericht der Verwaltung über die Situation des Essener Trinkwassers und des Ruhrwassers bzgl. perfluorierter Tenside zur Kenntnis. Die bekanntesten Vertreter der Stoffgruppe der perfluorierten Tenside sind Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS). Diese werden bei zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt, kommen allerdings auch in kommunalen Abwässern, Klärschlämmen oder Bioabfällen vor. Nach Angaben des Ruhrverbandes lagen im Jahr 2007 die Konzentrationen an perfluorierten Tensiden im Ruhrwasser meistens unterhalb des Zielwertes der Trinkwasserkommission. Untersuchungen des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Essen- Überruhr und dem Wasserwerk Essen-Horst im Juni bis September 2006 haben Gehalte an perfluorierten Tensiden weit unterhalb des toxikologisch begründeten Leitwertes ergeben. Seit Oktober 2006 wurden nahezu ausnahmslos Werte deutlich unterhalb des Zielwertes gemessen. Nach Auffassung des Gesundheitsamtes ist keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten. Im Rahmen des zukünftigen Verbundsystems der Wasserwerke Essen-Überruhr und Essen-Horst werden von Seiten der Wassergewinnung Essen GmbH weitere technische Gegebenheiten geschaffen, um die Elimination von perfluorierten Tensiden und anderen organischen Spurenstoffen zu optimieren Programm Regenwasserabkopplung Information über bewilligte Förderanträge Der AUVG nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Ausgehend von der Maßnahmenliste der Zukunftsvereinbarung Regenwasser wurde 2007 eine Prioritätenliste sowohl von Schulstandorten, als auch von Sportanlagen aufgestellt. Im Zuge der Machbarkeitsstudien wurden die Versickerungseignungen der Standorte, die Art der Versickerungsmaßnahmen und die Dimensionierungen der Anlagen ermittelt. Mit diesen Unterlagen sind Förderanträge bei der Emschergenossenschaft gestellt worden. Für den Bereich von Schulen und Sportanlagen, insgesamt m² abkoppelbarer Fläche und für sonstige Regenwasserprojekte (Krupp Park und EVAG Betriebshof) noch einmal m² 7

10 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga abkoppelbare Fläche. An den Schulstandorten sollen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen hauptsächlich durch technisch einfache Maßnahmen, wie Muldenversickerung, umgesetzt werden Regionaler Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Offenlegung Der AUVG nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt die Abgabe der Einvernehmenserklärung gemäß 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Teil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet den Luftreinhalteplan Ruhr West für die Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim und Essen erarbeitet,. Danach sind im Essener Stadtgebiet überwiegend die Bereiche nördlich der Achse Hatzperstraße/Frankenstraße und die Bereiche entlang der Bundesstraße B 224, nahezu auf der gesamten Strecke betroffen. Südlich der Ruhr ist in Werden und Kupferdreh heute von einer Überschreitung der Toleranzmarge und ab 2010 von einer Überschreitung der Grenzwerte für NO auszugehen. Der 2 gemeinsame Luftreinhalteplan sieht mehr als 80 Maßnahmen zur Immissionsminderung in Bezug auf die Komponenten PM 10 und NO vor. Als zentrales Instrument zur Immissionsminderung ist die 2 Einrichtung von Umweltzonen vorgesehen. Die ursprüngliche großräumige Ausweisung von Umweltzonen ist mehrfach wesentlich reduziert worden. Für das Stadtgebiet Essen ist eine Reduktion auf Teile des Essener Nordens erfolgt. Weitere Flächen des Essener Nordwestens und auch belastete Teile des Essener Südens wurden komplett ausgespart. Des Weiteren sind im Rahmen der regionalen Luftreinhalteplanung eine Reihe von Ausnahmeregelungen geschaffen worden. Wegen der herausragenden Bedeutung hat die Stadt Essen eine politische Beschlussfassung zur Einvernehmenserklärung herbeigeführt und keine rein behördliche Erklärung abgegeben.. Eine Unterrichtung des Rates ist vorgenommen worden Energieeffizienz in städtischen Gebäuden, hier gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom Die Vorlage des Amtes für Immobilienwirtschaft beinhaltet einen Sachstandsbericht über Aktivitäten zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz in städtischen Gebäuden. Außerdem werden Informationen über Programme und die Beteiligung der Immobilienwirtschaft an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in städtischen Gebäuden und zum Klimaschutz gegeben. Bei letzterem wird differenziert nach a) baulichen und technischen Maßnahmen und b) nicht investiven Maßnahmen. Aufgrund einer technischen Machbarkeitsprüfung für den Rückbau von Elektrospeicherheizungen in Schulpavillons soll 2008 mit den 8

11 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Umbauarbeiten begonnen werden (ca. 30 Gebäude). Des Weiteren wird auf die Teilnahme am Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen und auf das Sonderprogramm Gebäudefassadendämmung verwiesen. Daneben sollen technische Maßnahmen zur Optimierung von Beleuchtungs-, Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie ein weiterer Ausbau der Technik für das Qualitätsmanagement und die Gebäudeverbrauchsüberwachung vorgeführt werden. Als nichtinvestive Maßnahmen wird die Schulung und Ernennung von Hausmeistern, zu Energiebeauftragten, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen zu einschlägigen Energievorschriften, die Erstellung eines Energiesparleitfadenhandbuches und das Erarbeiten eines Standards für energetische Maßnahmen bei Neu-, Umbau und Erweiterungsbauten sowie Sanierungsarbeiten geplant. Hinzu kommt die Zusammenarbeit in Energieeffizienz, Energieeinsparungsmaßnahmen in Kooperation mit dem Umweltamt, der Sparkasse Essen und dem Geothermiezentrum NRW. Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga Aktuelle Berichterstattung zu Umweltpolitischen Brennpunktthemen. hier: Recyclinganlage in Essen-Kray Die Firma CBR Deutschland Ltd hat Ende März bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Genehmigungsantrag zur Erteilung einer Genehmigung nach 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (Änderungsgenehmigung) für die Betriebsstätte an der ehemaligen Firma Kirchmann Recycling GmbH an der Bonifaciusstr. 160 im Gewerbegebiet Königin Elisabeth in Kray eingereicht. Die Firma CBR Deutschland plant, die frei gewordene, benachbarte Grundstücksfläche mit der vorhandenen Halle für den Betrieb ihrer Abfallbehandlungsanlage zu übernehmen. Die für die beantragten Betriebsänderungen eingereichten Antragsunterlagen werden von den städtischen Fachämtern Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Feuerwehr und Gesundheitsamt geprüft. Für die Genehmigung und Überwachung des Betriebes ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig Präsentation der Lärmkartierung hier: Bekanntgabe der Betroffenenzahlen, Ausblick auf die Lärmaktionsplanung Nach der Umgebungslärmrichtlinie müssen von den Kommunen jeweils getrennte Lärmkarten für die Bereiche Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm sowie Gewerbe- und Industrielärm). berechnet und aufgestellt werden Für jede Lärmart müssen jeweils zwei Karten erarbeitet werden, die a) den gesamten Tag (0 bis 24 Uhr) und b) die Nacht (22 bis 6 Uhr) umfassen. Die Lärmkarten haben zu dem Ergebnis geführt, dass die höchsten Lärmwerte 9

12 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga eindeutig dem Straßenverkehr zuzuordnen sind. An den Bundesautobahnen und an fast allen Haupteinfallstraßen findet man längere Bereich, die eine Überschreitung des Auslösewertes von 70 DB(A) aufweisen. Nach Abschluss der Lärmkartierung muss eine Lärmaktionsplanung für stark belastete Flächen erstellt werden. Auslösewerte sind 60 DB(A) für die Nacht (22. bis 6 Uhr) und 70 DB(A) für den Gesamttag. Mit der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes hat das Umweltamt ein Ingenieurbüro beauftragt, das die Grundlagenermittlung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, die Wirkungsanalysen von Maßnahmen und die öffentliche Erörterung des Aktionsplanes umsetzen wird Regionaler Luftreinhalteplan Ruhrgebiet hier: Offenlegung Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt die Abgabe der Einvernehmenserklärung gemäß 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW hat mit den drei für das Ruhrgebiet zuständigen Bezirksregierungen den regionalen Luftreinhalteplan Ruhr erarbeitet. Ziel ist die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxyd (NO 2). Die drei Teilpläne werden in einem Planwerk unter dem gemeinsamen Titel Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aufgestellt. Die Stadt Essen ist im regionalen Luftreinhalteplan Ruhr West integriert. Die im gemeinsamen Luftreinhalteplan vorgesehenen mehr als 80 Maßnahmen sind auf die Immissionsminderung in Bezug auf die Komponenten PM 10 und NO2 gerichtet. Als zentrales Instrument zur Immissionsminderung ist die Einrichtung von Umweltzonen vorgesehen. Die Stadt Essen ist gemäß 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes aufgefordert, der Bezirksregierung gegenüber das Einvernehmen zu den verkehrlichen Maßnahmen des Luftreinhalteplans zu erklären. Wegen der herausragenden Bedeutung der regionalen Luftreinhalteplanung hat die Stadt Essen und andere betroffene Kommunen eine politische Beschlussfassung zur Einvernehmenserklärung herbeigeführt und nicht eine rein behördliche Erklärung durch die Verwaltung vorgelegt. Da eine Abstimmung im Rat vor der Inkraftsetzung des Luftreinhalteplanes fristgemäß nicht machbar war, erfolgte eine Beschlussfassung zur Einvernehmens-erklärung im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz Grün und Gruga und im Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Essen. In dieser Einvernehmenserklärung wird die Einrichtung einer Umweltzone ausdrücklich begrüßt, die Abkehr von der Lösung einer durchgängigen Umweltzone allerdings bedauert, ohne das Einvernehmen hierzu zu versagen. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die 10

13 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Notwendigkeit besteht, weitere Belastungsschwerpunkte im Stadtgebiet Essen in die Umweltzone mit aufzunehmen Umweltschutzbericht Nr. 6, Teil 2 zum Thema Kommunaler Klimaschutz hier: Beteiligungsgesellschaften und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Mit dem Klimaschutzbericht, Teil 2, wurde, in Ergänzung zu dem im November 2007 vorgelegten Klimaschutzbericht, Teil 1, ein umfassender Bericht zum Stand des Klimaschutzes in Essen erarbeitet. Beide Umweltschutzberichte verdeutlichen, dass in Essen bereits zahlreiche Maßnahmen zum Schutz des globalen Klimas in Angriff genommen und erfolgreich umgesetzt wurden und werden. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden. Sowohl der Klimaschutzbericht, Teil 1, als auch Teil 2 sind ein Grundlageninfopaket für das im Februar 2008 im Rat der Stadt Essen beschlossene integrierte Energie- und Klimakonzept, das bis Ende 2008 von der Verwaltung zu zu erstellen ist. Neben den vielfältigen Maßnahmen und Projekten der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zur Verbesserung des kommunalen Klimaschutzes werden im Serviceteil des Berichtes auch Literatur- und Veranstaltungshinweise benannt. Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga Aktionstag E-Fit im Deutschlandhaus am 29. April 2008 Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz, Grün und Gruga nimmt den Bericht zur Kenntnis. Aktionstag E-Fit, unter diesem Titel hat das Umweltamt Essen mit Unterstützung der Energieagentur NRW und zahlreicher Kooperationspartner für ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Deutschlandhaus eine gezielte Stromsparkampagne ohne Komfortverlust gegen die tägliche Energieverschwendung erfolgreich umgesetzt. Beratungsgespräche zum Thema Energieeffizienz im Haushalt und Büro, Anfragen zum Thema Wärmedämmung und Stromanbieterwechsel sowie die Nutzung des EinsparpotenzialsEinsparpotenzials an PCs ohne nennenswerte Komforteinbußen sind auf reges Interesse gestoßen. Das Umweltamt plant, auf der städtischen Intranetseite einen Stromspartipp des Monats sowie praktische Nutzerhinweise zu besonderen Geräten regelmäßig zu veröffentlichen Zukunftsvereinbarung Regenwasser hier: Informationen zum Umsetzungsstand 2007 Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga nimmt den Bericht zur Kenntnis. Im Oktober 2005 hat die Stadt Essen die Zukunftsvereinbarung 11

14 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga Regenwasser (ZVR) gemeinsam mit anderen Kommunen des Ruhrgebietes, dem Umweltministerium NRW und der Emschergenossenschaft (EG) unterschrieben. Ziel ist es, in einem Zeitraum von 15 Jahren 15 % der an der Kanalisation angeschlossenen Flächen von der Entwässerung abzukoppeln. Zur Umsetzung dieser zahlreichen Maßnahmen haben die EG und das Land NRW Förderprogramme aufgelegt. Das für Essen zur Verfügung stehende Fördervolumen bei der Emschergenossenschaft ist mit Anträgen von über 2 Millionen für das Jahr 2007 und 2008 bereits mehr als ausgeschöpft. Darüber hinaus sind aus dem Landesprogramm für Projekte Zuschüsse in Höhe von ,- EUR beantragt worden. In 2007 ist eine Abkopplung in der Größenordnung von 19 Hektar auf den Weg gebracht worden. Für 2008 sind Maßnahmen mit einer Gesamtfläche von 9 Hektar vorgesehen Gründung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA- RRW) als Anstalt öffentlichen Rechts Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga empfiehlt die Gründung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper mit Wirkung vom Die Stadt Essen wird neben dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Kreis Wesel sowie den Städten Duisburg, Krefeld, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal Träger der Untersuchungsanstalt. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Chemischesund Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper zugestimmt. Dies vor dem Hintergrund, die Untersuchungseinrichtungen zu konzentrieren, um insbesondere zu einer effektiveren und effizienten Auslastung der Einrichtungen zu gelangen. Hinzu kommt, dass die Untersuchung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen hinsichtlich der Analytik, der Geräteausstattung, der räumlichen Ausstattung sowie der fachlichen Anforderungen an das Personal zunehmend spezieller wird. Eine Zusammenführung der Lebensmittelüberwachung mit der Futtermittelüberwachung und den veterinärmedizinischen Untersuchungen ermöglicht eine optimierte Geräteauslastung sowie den Einsatz von Spezialisten im Sinne des ganzheitlichen Verbraucherschutzes Schäden durch Starkregenereignisse im Essener Stadtgebiet Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga nimmt den Bericht des Umweltamtes (Untere Wasserbehörde) über Schäden, Ursachen und Konsequenzen in Folge von Starkregenereignissen, der auf Anfrage des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW erstellt worden ist, zur Kenntnis. Danach haben eine Reihe von Ursachen, 12

15 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien wie z.b. historische Restriktionen; zu dichte Bebauung an Fliessgewässern, Defizite in der Stadtentwässerung sowie ungewöhnlich starke Regenereignisse, in ihrer Verkettung zu den Hochwasserschäden beigetragen. Das Umweltamt wird gemeinsam mit den Gewässerausbaupflichtigen die erforderlichen Abstimmungen vornehmen, um den erforderlichen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz, Grün und Gruga nimmt den Bericht, der vorwiegend auf Informationen der RWE Transportnetz Strom GmbH beruht, zur Kenntnis. Danach sind z.t. erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im Umkreis von bis zu ca. 40 m um Höchstspannungs-Freileitungsmasten festgestellt worden. Ursache sind frühere Anstriche mit Bleimennige oder anderen schwermetallhaltigen Substanzen sowie Metallabrieb von den Stromleitungsmasten. Bleimennige wurde bis 1960 in Deutschland zum Korrosionsschutz eingesetzt. Nach neueren Erkenntnissen verfügen die in den Boden gelangten Schwermetalle über eine relativ hohe Mobilität. Nach derzeitigen Kenntnisstand bestehen im Stadtgebiet von Essen auch im Einflussbereich der Maststandorte mit besonders sensibler Nutzung (Kinderspielflächen, Haus-/Kleingärten) keine Gefahren. Vorsichtshalber werden aber weitergehende Bodenuntersuchungen durchgeführt Antrag der Firma G. Prison GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschl. Autowracks auf dem Betriebsgelände Emscherstraße, in Essen-Katernberg Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga nimmt die Vorlage der Verwaltung zum o.g. Antrag der Firma G. Prison zur Kenntnis. Diese hat im Juni bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Essen einen Genehmigungsantrag zur Erteilung einer Genehmigung nach 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Neugenehmigung) für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschl. Auotowracks eingereicht. Für die Genehmigung und Überwachung des Betriebes ist die Untere Immissionsschutzbehörde im städt. Umweltamt zuständig. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden die Antragsunterlagen im Behördenbeteiligungsverfahren geprüft. Die Firma Richter, die Anlagen zum Zerkleinern u. Aufarbeiten von Schrotten unterhält, hat einen Antrag auf Änderungs- 13

16 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zusätzlicher Anlagenkomponenten bei der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde gestellt. Diese sollen u.a. dazu dienen, die Metalle möglichst sortenrein zurückzugewinnen und eine deutliche Verbesserung der Staubentwicklung bewirken. Nach Abschluss der erforderlichen Stellungnahmen aller beteiligten Stellen wird die Bezirksregierung entscheiden, ob eine umfangreiche, große UVP erforderlich ist Abfallrechtliche Betrachtung der Sammlung und Verwertung von Alttextilien Anlass der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zu einer ausführlichen Stellungnahme war ein Schreiben der EPEA (Internationale Umweltforschung GMbH, Hamburg) vom bzgl. illegaler Textilabfallexporte ins Ausland (Verstoß gegen die EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006). In diesem Anschreiben weist die Gesellschaft darauf hin, dass 60% aller gesammelten Altkleider unsortiert in Dritte-Welt-Länder gelangen würden, was einen Verstoß gegen die EG-Abfallverbringungsverordnung darstellen würde. Das Institut bittet die Stadt Essen, in diesem Zusammenhang unbedingt tätig zu werden, um die illegale Praxis zu stoppen und nachzuprüfen, inwieweit entsprechende Nachweise für die ordnungsgemäße Verarbeitung und den Verbleib der Alttextilien tatsächlich vorliegen würden. Für die aus Sicht des Absenders illegalen Textilabfallexporte ins Ausland ist die Stadt Essen nicht zuständig, es ergibt sich deshalb auch kein Handlungsbedarf. Der Ausschuss spricht sich allerdings für eine Optimierung der derzeitigen Praxis und Kontaktaufnahme zum Dachverband Fairwertung aus Errichtung eines Mobilfunkmastes im Grenzbereich der Städte Mülheim und Essen Im Oktober 2008 wurde auf dem Feld am Schnellenkampsweg in Mülheim an der Stadtgrenze Mülheim/Essen-Kettwig ein über 30 Meter hoher Funkmast, ein Betonschleudermast des Telekommunikationsanbieters O 2 aufgestellt. Das Bauwerk befindet sich im Abstand von 10 m zum angrenzenden Essener Stadtgebiet, das als besonders schützenswertes Landschaftsschutzgebiet Meisenburg und Kettwig-Umstand ausgewiesen ist. Das Bauwerk ist von Seiten der Mülheimer Verwaltung genehmigt worden, da es sich bei dem Bauwerk um eine baurechtliche Privilegierung für die öffentliche Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen handelt. Für die Untere Landschaftsbehörde Essen ist dieses Bauwerk ein massiver Eingriff in das Landschaftsbild zumal auch ein Funkmast auf dem Essener Stadtgebiet in unmittelbarer Nähe hätte mitgenutzt werden können. Zukünftig ist ein interkommunaler Informationsaustausch zwischen den beiden Kommunen bei derartigen Eingriffen vorgesehen. 14

17 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Kooperationspartner des Umweltamtes Beim Umweltschutz, als interdisziplinäre Aufgabe, spielt der Informationsaustausch und die Kooperation mit internen und externen Akteuren eine wichtige Rolle. Neben der Verwaltung bzw. der konzernweiten Kooperation hat das Umweltamt 2008, einschl. des neu integrierten Fachbereichs Untere Immissionsschutzbehörde, mit verschiedenen externen Partnern zusammengearbeitet. Neben der Intensivierung des fachbezogenen Informations-/ Erfahrungsaustausches und der Nutzbarmachung von Wissen und innovativer Kraft der Kooperationspartner ist auch die Initiierung und Durchführung gemeinsamer Projekte und Maßnahmen von ausschlaggebender Bedeutung. Diese vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten tragen neben der Effizienzsteigerung und der Know-how-Bündelung auch zu einer Arbeitsteilung, Kostensenkung und Nutzbarmachung von Einsparpotentialen bei. Konjunkturpakete sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene stellen zunehmend hinsichtlich der finanziellen Unterstützung größerer Projekte ein wesentliches Element der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen dar. Die nachfolgende Tabelle vermittelt einen groben Überblick aktueller Kooperationspartner des Umweltamtes: Kooperationspartner des Umweltamtes Kooperationspartner Essener Umweltverbände RUTE (Runder Umwelt Tisch Essen) Verbraucherzentrale Essen Emschergenossenschaft Ministerium f. Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) Bezirksregierung Düsseldorf Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) Staatl. Umweltamt Duisburg Landesumweltamt NRW Inhalte/Anlass der Kooperation Informations- und Erfahrungsaustausch 2 Mal pro Jahr zu aktuellen Themen und gemeinsamen Aktivitäten Beratungen, Aktionen und Informationen in Kooperation mit der Umweltberatung Ökologischer Umgang mit Niederschlagswasser, Förderungen von Maßnahmen, Zukunftsvereinbarung Regenwasser, Zusammenarbeit bei wasserrechtlichen Verfahren mit der Unteren Landschaftsbehörde Kontinuierlicher Informationsaustausch, Förderung von Entsiegelung, Dachbegrünung, Bodenbelastungskarte, Regenwassernutzung, ÖKOPROFIT, Altlastensanierung- Förderung etc., Artenschutz, Luftreinhalte-, Lärmminderungsplanung Abstimmung Jahresprogramm Altlastensanierung, Aufbau Boden-Informations-System, Aktionsplan Luftreinhaltung, Landesförderprogramm Regenwasser, Befreiungsanträge zum Landschaftsplan Abstimmung der 62-er Biotope mit der Unteren Landschaftsbehörde Einflussnahme auf Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG, Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Austausch von Umweltdaten insb. Luft und Ozon, Umweltdatenbank, Bodeninformationssystem, Schutzgebietsbetreuung entlang der Ruhr 15

18 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Kooperationspartner Regionalverband Ruhr (RVR) Fachbereiche Stadt Essen Inhalte/Anlass der Kooperation Thematische Karten zum Umweltatlas, Klimaanalyse Essen, Arbeitskreis Verkehr und Umwelt, Ökologische Bodenfonds Informations- u. Erfahrungsaustausch und Festlegung gem. Aktivitäten, Umweltschutz als stadt-/verwaltungspolitisches Leitziel, Entwicklung kontrollierbarer Umweltschutzziele und Aufbau eines gesamtstädtischen Steuerungssystems Umweltschutz, UVP, Regenwassermanagement, Klimaschutz, Lärm usw. Grün und Gruga Essen (GGE) Grün und Gruga Essen (GGE), Sport und Bäderbetriebe Essen, Essener Sportbund, Naturnutzer, Naturschutzverbände, Amt für Geoinformation, Vermessung u. Kataster Landesbetrieb Wald und Holz NRW Kooperation mit der Unteren Landschaftsbehörde zum Thema Gewässerunterhaltung, Baumschutzsatzung, Landschaftsplanung, RFNP, Regenwasermanagement etc. Projekt KAKTUS, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Entschärfung des Konfliktes Sport und Umwelt, Essener Naturkonferenz Kooperationsverpflichtung mit Unterer Landschaftsbehörde versch. Unternehmen und div. Sponsoren Unterstützung von Umweltaktivitäten und Fachtagungen (ETEC GmbH, Messe Essen, Sparkasse Essen, Sport- u. Bäderbetriebe Essen, RWE Rhein-Ruhr, Degussa Goldschmidt Industrial Specialities, LVG, Siemens, Stadtwerke, Allbau, EVONIK, EBE) Energieagentur NRW B.A.U.M. consult GmbH Effizienz-Agentur NRW, Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft GmbH, Industrie- und Handelskammer zu Essen, Kreishandwerkerschaft Essen, Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.v. Immobilienwirtschaft Stadt Essen, Gesundheitsamt Stadt Essen, Amt für Stadtplanung u. Bauordnung Stadt Essen E-FIT, EEA, Weltwasserstoffkonferenz Projekt ÖKOPROFIT (Untersuchung/ Beratung) Projekt ÖKOPROFIT, damit soll den Essener Wirtschaftsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, qualifiziert den betrieblichen Umweltschutz zu stärken, Einführung Energieausweis, Aktion Energiesparer NRW Flächendeckende UMTS Standorte in Essen, Bürgersolarstromanlagen KGSt/ IKO (Interkommunaler Vergleichsring Umwelt ) Entwicklung kommunaler Kennzahlen und Messgrößen für den Umweltschutz Deutscher Städtetag (DST) / Städtetag NRW Erfahrungs-/ Informationsaustausch bzw. Kooperation der (StNW), Umweltamtsleiterkonferenz der Umweltämter bundesdeutschen Großstädte (ULK), Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Altlastensanierungs- u. Altlastenaufbereitungsverband (AAV) Architektenkammer NRW, Ingenieurkammer NRW Volkshochschule (VHS) Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW (ILS NRW) Arbeitskreis Energie, Energieausweis, Aktion Energiesparer NRW Umweltforum Aktion Energiesparer NRW Essener Wohnungsbaugesellschaften Aktion Energiesparer NRW, Route Regenwasser, AK Energie 16

19 Beschlüsse/Entscheidungen der offiziellen Gremien Kooperationspartner Universität Essen ACCON GmbH Zebralog GmbH & Co KG EVV Verwertungs- u. Betriebs GmbH (EVB) Stadtwerke AG Essen Umwelt-Gesundheits- u. Planungsämter der Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Bochum, Essen, Herne, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mühlheim an der Ruhr) GGE, SWE, EABG, EVAG, EVONIK, Fa. Helf, Fa. Metro, Allbau GmbH, Uni-Klinikum, Bez. Reg. Düsseldorf, Ruhr- Uni Bochum Ehrenamt Agentur Essen e.v. Inhalte/Anlass der Kooperation Umsetzung und gemeinsame Aktionen im Rahmen des Kommunalen Maßnahmenprogramms Ozon und Forschungsprojekt Analyse der bodennahen CO2-Konzen- trationen im Stadtgebiet von Essen, Berechnung der Lärmkartierung, betriebliches Mobilitätsmanagement, Klimainitiative Essen, IEKK Erstellung des Rahmenkonzepts Lärmaktionsplanung, Berechnung von Lärmkartierung, fachliche und technische Beratung in der Lärmaktionsplanung Begleitung und fachliche Unterstützung bei der Online- Konsultation Lärmaktionsplanung Beschaffung von Erdgasfahrzeugen für den Konzern Stadt Essen Förderung von Erdgasfahrzeugen, Umweltpreis, Klimainitiative Essen, IEKK Durchführung der Umweltprüfung zum Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr (RFNP) Umsetzung der Zukunftsvereinbarung Regenwasser Erfahrungs- und Informationsaustausch unter dem Gesichtspunkt des bürgerschaftlichen Engagements Beispielhaft für eine Kooperation zwischen Kommune und Privatwirtschaft ist das Projekt ÖKOPROFIT, mit dem das Umweltamt seit 2002 mit zahlreichen Partnern erfolgreich Firmen aus der Region beim betrieblichen Umweltschutz unterstützt. Die Kommunen sind bei ihren Aufgaben zum Erhalt und zur Verbesserung der Umweltqualität sowohl auf die Mitwirkung der Privatwirtschaft als auch der Bürgerinnen und Bürger angewiesen; gleichzeitig ist die lokale Umweltsituation auch ein bedeutender Standortfaktor für Unternehmen und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 17

20 Boden und Altlasten Altstandort ehem. Schachtanlage und Kokerei Mathias-Stinnes/Alte Mühlenemscher in Essen-Karnap Eine wesentliche Aufgabe der ehem. Abteilung 59-1 (Altlasten, Ölund Giftunfälle,-funde, Deponiebetrieb) besteht seit den 70-iger Jahren u.a. darin, die Altlastenprobleme, die durch den Niedergang des Steinkohlenbergbaus und der Schwerindustrie ausgelöst worden sind, zu beheben. Im Geschäftsbericht 2005 ist bereits über den Beginn der Sanierung der Alten Mühlenemscher an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen berichtet worden. Grund hierfür sind kokereispezifische belastete Grundwässer aus dem Bereich der ehem. Kokerei Mathias-Stinnes, die über den Grundwasserpfad bis zur Alten Mühlenemscher, einem offenen, eingeschalten Schmutzwassergerinne, gelangt sind. Ziel der Sanierung - Januar 2006 bis Januar 2007 war, neben der Verrohrung der Alten Mühlenemscher, der Bau einer Tiefendrainage zur Fassung des verunreinigten Grundwassers und die damit verbundene nachhaltige Unterbindung der hiermit einhergehenden Geruchsemissionen in der Gewässerperipherie. Im Anschluss danach erfolgte von März bis Mai 2007 die Erstellung eines neuen Gewässers sowie die entsprechende Gestaltung eines Bachtals, das von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Die Grundwasserreinigung hat am begonnen. Bis zum wurden rd cbm Grundwasser gefördert. Im Zuge der Reinigung wurden folgende Mengen im Gesamtförderzeitraum an PAK, BTEX und Phenole extrahiert. - PAK rd kg bzw. rd g/std. - BTEX rd kg bzw. rd. 114 g/std. - Phenole rd. 130 kg bzw. rd. 8 g/std. Die Reinigung des Grundwassers wird noch über einen längeren Zeitraum, voraussichtlich noch 25 Jahre, durchgeführt. 18 Umweltamt Stadt Essen Geschäftsbericht 2008

21 Beteiligung bei der Entwicklung des Kruppgürtels (Aufhaldung, Bebauung) In Zusammenarbeit mit der ThyssenKrupp Real Estate GmbH hat die Stadt Essen geplant, ein ca. 200 ha großes Areal westlich der Innenstadt städtebaulich neu zu entwickeln. Hierzu gehört auch die Errichtung eines etwa 22 ha großen Parks mit Freizeitfunktion. Der Krupp-Park wird in Zukunft den angrenzenden, bisher benachteiligten Stadtteil Altendorf mit vielfältigen Freiraumangeboten versorgen und ihn mit der Innenstadt, dem Thyssen Krupp Quartier sowie den innerstädtischen Grünzügen verbinden. Der erste Abschnitt ist eine Aufhaldung westlich des neuen Berthold-Beitz-Boulevards zwischen der Pferdebahn- und Altendorfer Straße in einer Grundfläche von rund qm. Fünf Hügel, modelliert mit dem Aushub aus dem Bereich des neuen Berthold-Beitz-Boulevards, prägen seine Topographie. Die landschaftliche Neugestaltung wurde auf der Grundlage eines Ausführungsplanes, der auf Veranlassung des Umweltamtes von einem Essener Planungsbüro erstellt worden ist, durchgeführt. Für das Landschaftsbauwerk wurden vom Umweltamt nur solche Bodenmaterialien zugelassen, welche den Vorgaben von Bundes- Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entsprachen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte unter gutachterlicher Begleitung. Dies betrifft auch den im nördlichen Bereich erstellten See. Dieser wird aus Regenwasser und offenen Wasserrinnen gespeist. Boden und Altlasten In dem Kernbereich des Kruppgürtels will der Konzern ThyssenKrupp im Rahmen der Zusammenlegung und Neustrukturierung seiner Verwaltungsstandorte den neuen Hauptsitz der ThyssenKrupp AG realisieren. Neben dem Hauptsitz für die Konzernspitze und die Zentralbereiche sind auch Gebäude für die Segmentsführungsgesellschaften, die operativen Gesellschaften, ein Multifunktionsgebäude sowie ergänzende Servicebereiche geplant. Auch im gesamtstädtischen Interesse und im Interesse der benachbarten Stadtteile wird eine städtebauliche Neuordnung dringend gewünscht. Diese Planung wird durch die Aufstellung und den Beschluss der Bebauungspläne 4/04 Krupp-Gürtel, Neue Hauptvekehrsstraße zwischen Bamlerstraße und Hachestraße und 12/06 Krupp- Gürtel, ThyssenKrupp Quartier festgesetzt. Die Bauausführung findet unter Begutachtung des Umweltamtes und des Bauordnungsamtes statt. Der Auftraggeber ist von Seiten des Umweltamtes verpflichtet worden einen Sachverständigen zu beauftragen, der den ordnungsgemäßen Umgang mit Altlasten überwachen soll. Voraussichtlich Ende 2010/Anfang 2011 wird die Baumaßnahme abgeschlossen sein. 19

22 Boden und Altlasten Bodenschutzkonzept und Kompensation bei Inanspruchnahme von schützenswertem Boden Der Schutz der Bodenfunktionen ist keineswegs ausschließlich eine Aufgabe des Naturschutzes. Sämtliche auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Formen der Landschaftsnutzung sind ihm verpflichtet. Dies gilt nicht nur für die Bodenbewirtschaftung im engeren Sinne, sondern auch für die indirekte Nutzung von Ökosystemen als Senken für Schadstoffe, zur Regelung des Gebietswasserhaushaltes, als Lärm- und Sichtschutz sowie als ästhetischer Landschaftsbestandteil. Entsprechend den verschiedenen Ansprüchen des Menschen an den Boden können ihm mehrere Funktionen zugeordnet werden. Die zur Zeit als wichtig erachteten Bodenfunktionen lassen sich folgendermaßen einteilen: - als Anbaufläche für land- und forstwirtschaftliche Nutzung - als Lagerstätte für Bodenschätze und Energiequellen - als Fläche für Siedlung, Produktion und Verkehr - als Schutzschicht sowie natürlicher Filter und Speicher für Grund- und Trinkwasser - als Lebensraum einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt, Erholungsraum - als Landschaft, die wir seit Jahrtausenden geschichtlich und kulturell geprägt haben. Dieser Schutz ist festgeschrieben im BundesBodenschutzgesetz und der verordnung (BBodSchV), aber auch teilweise im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesbaugesetz. Danach ist insbesondere mit natürlichen oder naturnahen Böden schonend umzugehen und eine Inanspruchnahme z.b. als Baufläche möglichst auszuschließen. Bisher wird im Rahmen der Bauleitplanung Boden nur unter dem Aspekt Naturnähe bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch die Untere Landschaftsbehörde berücksichtigt. Der Boden hat aber weiterreichende Funktionen wie z.b. Filter und Speicher von Grundwasser. Es wird also notwendig sein, die Bodenfunktionen und deren mögliche Beeinträchtigungen stärker in die Betrachtung von Natur- und Landschaftseingriffen einzubeziehen. Auch außerhalb von Planungsverfahren muss es das Ziel sein, Beeinträchtigungen insbesondere von schützenswerten Böden zu vermeiden oder ggf. zu kompensieren. Dazu ist ein Konzept zum Umgang mit dem Boden hilfreich, dessen Grundlage ein Bewertungsschema für die Qualität des Bodens sein soll. 20 Umweltamt Stadt Essen Geschäftsbericht 2008

23 Ein überregionaler Arbeitskreis bestehend aus den sechs RFNP- Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erarbeiten zurzeit ein erstes Konzept zur Beurteilung von schützenswerten Böden. Dieses Beurteilungsschema wird später von den Umweltbehörden im Rahmen der Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in die fachliche Prüfung mit einbezogen. Anhand dieses Bewertungsschemas können auch die Schützwürdigkeit und der Umfang ggf. notwendiger Kompensationsmaßnahmen definiert werden. Boden und Altlasten Die wesentliche Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde wird im Jahr 2009 die Entwicklung eines solches Beurteilungsschemas sein. Digitale Bodenbelastungskarte Neuere Untersuchungen in Auenböden gaben Hinweise auf eine Tiefenabhängigkeit des Konzentrationsgradienten für Schwermetalle. Durch Überflutungsereignisse und die damit verbundene Anschwemmung evtl. kontaminierter Sedimente reichern sich diese Kontaminanten im Überflutungsbereich an. Da in früheren Zeiten deutlich geringere Umweltschutzvorkehrungen bei emittierenden Betrieben getroffen wurden, konnte mit einem in Richtung Oberfläche abnehmenden Gradienten gerechnet werden. Zur systematischen Erfassung und Beurteilung schädlicher Bodenveränderungen hat die Stadt Essen Untere Bodenschutzbehörde 1999 damit begonnen, digitale Bodenbelastungskarten für den Außen- und den Siedlungsbereich aufzustellen. Im Nachgang zur Untersuchung des Außenbereichs (Nutzungstypen Acker, Grünland, Wald) - bei der eine Reihe von Prüfwertüberschreitungen nach der BundesBodenschutzverordnung (BBodSchV) festgestellt worden sind - wurden daher im Jahr 2007 im Auenbereich der Ruhr nochmals Proben gezogen und tiefenspezifisch untersucht. Das Ergebnis bestätigte die Hinweise früherer Untersuchungen: in den obersten 80 cm nehmen die Schwermetallgehalte in Richtung Geländeoberkante ab. Nachdem im Stadtbezirk VI ( Katernberg, Schonnebeck, Stoppenberg) eine für den Siedlungsbereich tragfähige Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadstoffgehalte im Boden entwickelt wurde, konnten die Arbeiten auf die Stadtbezirke IV ( Borbeck) und V (Altenessen, Karnap und Vogelheim) ausgedehnt werden. Auf einem Großteil der untersuchten Fläche wurden keine Über- Bodenuntersuchung im Siedlungsbereich 21

24 Boden und Altlasten schreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV festgestellt. Lediglich in einem kleineren Bereich wurden Werte gefunden, die noch genauere Untersuchungen notwendig machen. Im Anschluss daran wurden die Stadtbezirke I III untersucht. Das Ergebnis entsprach den Erkenntnissen aus den Stadtbezirken IV und V. Anfang 2009 ist die Fördermittelzusage des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die weitere Erstellung der Bodenbelastungskarten erteilt worden. Mit diesen Geldern kann insb. die Untersuchung derjenigen Flächen in den Stadtbezirken VII - IX, die noch nicht im Rahmen der Kartenerstellung für den Außenbereich bearbeitet wurden, vorgenommen werden. Stromleitungsmasten Auf Grund entsprechender Untersuchungsergebnisse in der Schweiz gab die RWE Rhein-Ruhr AG repräsentative Bodenuntersuchungen im Bereich von 210 Freileitungsmasten seines Höchstspannungsnetzes außerhalb der Stadt Essen in Auftrag. Dabei wurden im Umkreis von ca. 40 m erhöhte Konzentrationen an Blei und Zink festgestellt, die eine unerwartet hohe Mobilität aufweisen. Von besonderer Relevanz sind dabei Masten, in deren Umkreis sensible Nutzungen wie Kinderspielflächen, Klein- und Hausgärten vorliegen. Die Belastungen sind primär abhängig vom Baujahr des Mastes bzw. der Art des Korrosionsschutzes. Belastungsursachen sind insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Anstriche. Eine Möglichkeit, relativ kurzfristig der Problematik erhöhter Mobilität zu begegnen, besteht in der sachgerechten Kalkung betroffener landwirtschaftlich genutzter Flächen. Nach Übermittlung sämtlicher Maststandorte des Höchstspannungsnetzes im Essener Stadtgebiet wurden alle Flächen begangen und die Nutzungskartierung im Bereich der Masten durchgeführt. Nach Erstellung einer Datenbank konnten RWE ergänzende Hinweise auf sensible Nutzungen im Mastbereich gegeben werden. Die Stadt kam damit der Forderung einer Arbeitsgruppe beim MUNLV nach, die sich nach Bekanntwerden des Sachverhalts gebildet hatte und entsprechende landesweite Aktivitäten initiiert und koordiniert. Untersuchungen im Bereich des Hochspannungsnetzes und anderer Stahlbauwerke (z.b. Eisenbahnbrücken) werden Gegenstand künftiger Aktivitäten sein. 22

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