Raumplanung in der Schweiz

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1 Raumplanung in der Schweiz Bundesebene Der erste Raumplanungsartikel wurde 1969 in die Bundesverfassung aufgenommen. Seit damals ist der Bund für die Grundgesetzgebung der Raumplanung verantwortlich (VLP- ASPAN,1). Die Raumplanung ist im Allgemeinen für den Umgang mit dem nur beschränkt vorhandenen Boden zuständig. Dabei ist die Verdichtung von Siedlungen in einem gut erschlossenen Gebiet von grossem Interesse (VLP-ASPAN,3). Bei den raumplanerischen Zielen dürfen die Interessen der Menschen nicht der Umwelt übergeordnet werden, denn beide sind im gleichen Masse wichtig (VLP-ASPAN,4). Kantonsebene (Richtplan) Das Erarbeiten und Umsetzen der genaueren Gesetze ist aber Sache der Kantone. Diese können wieder einen Teil der Aufgaben an die Gemeinden weitergeben. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam zusammenarbeiten, um die Bodennutzung im Land aufeinander abzustimmen. Die Aufgaben des Bundes liegen vor allem darin Grundsätze zu erlassen, sodass den Kantonen immer noch genügend Spielraum bleibt. Zu diesen Grundsätzen gehören vor allem Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet, Planungsgrundsätze und die Planungsinstrumente mit den dazugehörigen Verfahrensregeln. Der Bund ist dabei für Verkehrsinfrastruktur und Militär weitgehend alleine zuständig. Zudem ist er die Instanz, welche die kantonalen Richtpläne genehmigt. Damit wird sichergestellt, dass die kantonale Raumplanung mit den Grundsätzen des Bundes übereinstimmt (VLP-ASPAN,1). Das Kantonale Baurecht beschäftigt sich mit Voraussetzungen des Bauens und den Anforderungen, die an Bau, Betrieb und Unterhalt gestellt werden. Dazu gehören auch Verfahrensvorschriften. Der kantonale Richtplan ist das wichtigste Planungsinstrument der Kantone. Darin wird von den Kantonen aufgezeigt, wie die Raumplanung des Bundes, der Kantone und der Gemeinden aufeinander abgestimmt werden. Der Inhalt des Richtplans kann unter anderem den öffentlichen Verkehr, Naturschutzgebiete und Standorte für Abfallentsorgung beinhalten. Er ist also vor allem für die Behörden ein verbindlicher Richtplan. Zudem stellt der kantonale Richtplan einen Prozessplan dar. Dieser zeigt die Koordination und Lenkung einer sich immer weiterentwickelnden räumlichen Entwicklung auf. Die Richtpläne werden dabei mindestens alle 10 Jahre überarbeitet (VLP-ASPAN,2). Im Kantonalen Richtplan kann festgelegt werden, welche Rolle die Windkraft im Kanton einnehmen soll (Ott,Gilgen,4). Er zeigt zudem auf, welche Konflikte unter anderem mit dem Landschaftsschutz entstehen. Unter der Positivplanung versteht man Standorte, welche sich für Windkraftanlagen eignen. Bei der Negativplanung hingegen geht es darum, Gebiete zu kennzeichnen, welche für Windkraftanlagen nicht in Frage kommen. Zu den Ausschlusszonen können unter anderem Schutzgebiete, Siedlungsgebiete und Wald gehören. (Ott,Gilgen,5). Kommunalebene (Nutzungsplan) Der Nutzungsplan der Gemeinden ist für die Grundeigentümer verbindlich. Er regelt die Abgrenzung von Baugebiet und Nichtbaugebiet und die Art der baulichen Nutzung in den Bauzonen. Direkt verbunden mit diesen Aufgaben ist die Finanzierung der Erschliessung für Bauzonen, um diese dann baureif zu machen. Der Nutzungsplan ist dabei detaillierter als der kantonale Richtplan und obliegt auch den vom Bund festgelegten Grundsätzen (VLP- ASPAN,2). Der Nutzungsplan kann auch ausserhalb von Bauzonen Zonen für besondere Zwecke wie Materialabbau, Skipisten oder Schutzzonen festlegen (VLP-ASPAN,3). Bazzurri, Glanzmann, Hautle, Jelitto Seite 1

2 Auch können darin Ziele für die Nutzung von Windkraft beschrieben werden. Zu diesen gehören unter anderem die kommunale Energiepolitik sowie mögliche Standorte für Windkraftanlagen oder die Festlegung von Schutzgebieten (Ott,Gilgen,11). In vielen Kantonen und Gemeinden sind jedoch nur wenige Planungsgrundlagen für Windkraftanlagen gegeben, deshalb geht es bei der Planung meistens um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Dabei muss abgeklärt werden, ob das Projekt dem Zweck der Zone entspricht, eine Standortgebundenheit vorliegt oder keine überwiegenden Interessen dagegen sprechen. Meistens wird dabei die Landwirtschaftszone betroffen sein (Ott,Gilgen,7). Windkraftanlagen können dem Zweck der Landwirtschaftszone entsprechen, wenn die Anlage den Landwirtschaftsbetrieb mit Strom versorgt. Eine positive Standortgebundenheit liegt vor, wenn gute Windverhältnisse nur ausserhalb der Bauzone gegeben sind. Grössere Anlagen können meist nicht direkt angrenzend an Siedlungen gebaut werden, da sie eine zu hohe Lärmemission haben und auch einen visuellen Störfaktor für die Bevölkerung darstellen. In diesem Fall spricht man von einer negativen Standortgebundenheit (Ott,Gilgen,8). Für Baugesuche ausserhalb der Bauzone gibt es Vorschriften für die Dokumente, die eingereicht werden müssen. Eine genaue Liste dieser Vorschriften ist im Grundlagenbericht Windkraftanlagen in der Schweiz (Ott,Gilgen,10 ) zu finden. Windkraft: Von der Idee zur Umsetzung Planungsgrundlagen Die Planung von Windkraftanlagen ist aufwändig und geht wie erwähnt über mehrere kantonale und kommunale Stellen. Sie muss von der Bevölkerung akzeptiert werden und etliche strenge Richtlinie erfüllen. Umso mehr ist eine ausführliche Planung von der Idee bis zur Umsetzung unumgänglich. Je nach Anlagengrösse und Kanton bestehen grosse Differenzen. Hier wird versucht, einen allgemeingültigen Planungsablauf aufzuzeigen: Idee Zu Beginn eines Windkraft-Projekts steht die Idee. Gemäss dem Praktischen Leitfaden für Windenergie (Sidler, 6) benötigt die Umsetzung von Windkraftprojekten zwischen vier und sieben Jahren (Stand 2008). Ein so langfristiges Projekt benötigt viel Ausdauer und entsprechende finanzielle Mittel für die folgenden Planungsschritte. Vorprojekt Wird das Projekt ernsthaft in Betracht gezogen, wird zuerst ein Vorprojekt initiiert. Hier geht es darum, die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes an einem entsprechenden Standort / in einer Region abzuklären. Die drei wichtigsten Punkte für den Erfolg des Projekts sind natürlich der vorhandene Wind (min. 4.5 m/s auf Nabenhöhe), die vorhandene Erschliessung und Vornutzung des Areals sowie bereits vorhandene Einspeisemöglichkeiten. Das der nötige Wind eine Grundvoraussetzung darstellt, ist klar (Ott, Gilgen, 2). Die Erschliessung spielt insofern eine wichtige Rolle, da die grossen Anlagenteile in unter Umständen abgelegene Regionen transportiert werden müssen. Nötiger Ausbau von vorhandenen Verkehrswegen wird sehr schnell extrem kostspielig. Bei den vorhandenen Einspeisemöglichkeiten ist das Prinzip das gleiche wie bei den Verkehrswegen (Sidler, 22). Sind diese Grundbedingungen gegeben, kann ein Gesuch (Baubewilligung) für eine Windmessungsanlage für eine Dauer von ca. einem Jahr eingereicht werden. Bazzurri, Glanzmann, Hautle, Jelitto Seite 2

3 Dialog Neben den natürlichen und infrastrukturellen Gegebenheiten ist der Rückhalt und die Überzeugung der Anwohner einer der entscheidendsten Punkte für ein erfolgreiches Bauprojekt (allgemein und für WKA). Mit geeigneten Kommunikationskonzepten (siehe Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit) kann versucht werden, die Bevölkerung für solche nachhaltigen Projekte zu begeistern. Stellt sich die Bevölkerung gegen das Projekt, kann sie dieses sehr schnell verunmöglichen. Jede Einsprache gegen das Projekt muss geprüft werden. Bei vielen Einsprachen bedeutet das eine enorme Verlängerung und unter Umständen Verunmöglichung des Projekts. Steht die Bevölkerung hinter dem Projekt, begünstigt das die Umsetzung. Machbarkeitsstudie/Businessplan Je nach Grösse des Projekts (einzelnes kleines Windrad bis hin zum Windpark) sind unterschiedlich genaue Planungsmassnahmen notwendig. Auf diese wird hier aber nicht genauer eingegangen. Idee Vorprojekt Dialog Planung Realisierung Durchhaltewillen Projektdauer 3 bis 7 Jahre Wind Infrastruktur Betroffene Öffentlichkeit Kanton / Gemeinde Baubewilligung (Einsprache) Bau Auswertung Planung & Bewilligung Der Prozess der Planung und Bewilligungsphase kann nicht einheitlich zusammengefasst werden. Wie in den vorherigen Abschnitten zur Raumplanung erläutert, bestehen je nach Kanton und Gemeinde bedeutende Unterschiede in der Rechtslage. In der Realität resultiert dies in einem dreistufigen Planungsverfahren, das aus einem Zusammenspiel zwischen Kanton, Gemeinde und dem Projektteam besteht. Letzteres wird sich zu Beginn an die Gemeinde wenden und dieser das geplante Windkraftwerk näher bringen. Vereinzelte Gemeinden haben in ihrem Zonen- und Nutzungsplan bereits Gebiete für Windkraftwerke vorgemerkt in diesem Fall würde der Schritt der Baubewilligung folgen. Ansonsten müssen in Zusammenarbeit mit dem Kanton Änderungen in Richtplan und folglich auch im Zonen- und Nutzungsplan vorgenommen werden. Für diese Schritte müssen unter Umständen auch Umweltschutzverbände mit einbezogen werden (energieschweiz, 15). Ist das Projekt nun konform zu den Richt- und Zonenplänen, geht es um die konkrete Baubewilligung (siehe Abb. rechts) Dabei wird das Projekt öffentlich aufgelegt. Es besteht die Möglichkeit für Einsprachen aber auch für einen Dialog, um mit den Gegenstimmen nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Eine überzeugende und effektive Kommunikation ist darum umso wichtiger. Mehr dazu im nächsten Abschnitt. Ablauf Baubewilligung (Sidler, 16) Bazzurri, Glanzmann, Hautle, Jelitto Seite 3

4 Kommunikationskonzept Kommunikation kann nur wirklich effizient sein, wenn es ein Konzept und Richtlinien gibt. Sowohl für die interne wie auch externe Kommunikation braucht es Richtlinien. Für die interne Kommunikation braucht es Spielregeln, wie zwischen den Beteiligten des Projektes kommuniziert wird. Dazu gehören Regeln für Feedbacks, eine Liste der möglichen Ansprechpartner etc. Zur externen Kommunikation gehört z.b., welche Zielgruppe zu welchem Zeitpunkt mit welchen Mitteln informiert wird (ARE, DEZA, 6). Kommunikationskonzept: Man muss Massnahmen planen und Kommunikationsmittel dazu einsetzen, aber auch Ausgangslage und Lösungsmöglichkeiten müssen durchdacht werden. Sonst ist es möglich, dass die Aufmerksamkeit und das allgemeine Verständnis der Zielgruppe nicht genügend erreicht werden. Wird an der Zielgruppe vorbeigeredet, kann das Unverständnis zur Ablehnung des Projektes führen. Das Konzept ist auch eine Planungshilfe. Für die Kommunikation sollte man diese 10 Schritte beachten: 1. Analyse der Ausgangslage und Probleme, Formulierung der Aufgabe 2. Allgemeine sowie Kommunikationsziele formulieren 3. Interne und externe Zielgruppen klar identifizieren 4. Vorgehensweise definieren 5. Prägnante Botschaften formulieren 6. Geeignete Kommunikationsmittel festlegen 7. Zeit und Ablauf der Massnahmen planen 8. Budget für die Kommunikationsmassnahmen planen bzw. festlegen 9. Verschieden Kommunikationsaufgaben verteilen 10. Den Erfolg der Kommunikation kontrollieren (ARE, DEZA, 8) Öffentlichkeitsarbeit bei einem Windprojekt Eine klimaverträgliche, nachhaltige Energieversorgung kann letztlich nur gemeinsam mit den Bürgern einer Region entwickelt werden. Daher müssen sie über Ziele, Strategien, Handlungsmöglichkeiten, Aktivitäten, Planungen, Erfolge und aktuelle Entwicklungen informiert werden (Hoppe- Kommunikation für eine Nachhaltige Entwicklung, Ein Leitfaden (ARE, DEZA, 8) Kilpper, 26/27). Mit einer klugen Vorgehensweise können Konflikte und Einsprachen, welche den Planungsprozess stark verlangsamen, schon im Voraus gelöst und verhindert werden. Dazu muss man sich ein Kommunikationskonzept erarbeiten. Am Anfang ist es wichtig, sich den verschiedenen Akteuren und deren Interessen bewusst zu werden. Bazzurri, Glanzmann, Hautle, Jelitto Seite 4

5 Akteure Projektbetreiber Anliegende Bevölkerung Behörden / Politiker Natur- und Landschaftsschutz/ Umweltorganisationen Gewerbe Interessen Gewinnbringende Anlage, Imagesteigerung,... Wohnqualität, Profitbeteiligungen, keine gesundheitliche Folgen, Landschaftsbild,... Gesetzeskonforme Planung / Bau, Imagesteigerung,... Gute Verträglichkeit für Flora und Fauna,... Aufträge, Entschädigungen bei finanziellen Ausfällen (Bsp. Landwirtschaft),... Stromabnehmer Energieautonomie, kurze Transportwege,... (Ott,Gilgen, 65) Für einen erfolgreichen Einbezug aller Akteure ist ein methodisches Vorgehen unverzichtbar (Sidler,9). Wichtig ist dabei die Kommunikation mit den Beteiligten zum richtigen Zeitpunkt. Dank dem Dialog können die unterschiedlichen Interessen eingebunden, das Vertrauen gewonnen und Konflikte frühzeitig erkannt und gelöst werden. Immer zuerst mit den Betroffenen reden, erst danach öffentlich Diskussionen führen (Sidler, 9). Dabei ist eine Kommunikation wie folgt von Vorteil: Kommunikation guter Beispiele: Bürger können von der Machbarkeit des Projektes überzeugt werden. Bereitstellung von grundlegenden Daten zum Thema: Die Daten dienen als Informationsquelle für die Bevölkerung sowie Fachpersonen. Kommunikation der Beteiligungs- und Finanzierungsform: Diese beinhalten wichtige Informationen für potentielle Investoren. Kommunikation der Chancen für die lokale Wirtschaft: Das Projekt kann neue Arbeitsplätze schaffen und neue Aufträge für das lokale Gewerbe generieren. (Kohl,25-28) Ebenso werden positiv einzuschätzende Nebeneffekte wie der Umweltschutz, die Nachhaltigkeit und die Energieautonomie gestärkt (Kohl,28). Der Dialog sollte dabei über qualifizierte Personen (evtl. auch Botschafter) erfolgen. Bazzurri, Glanzmann, Hautle, Jelitto Seite 5

6 Folgende Kommunikationsmittel kommen dabei in Frage: Persönliche Kontakte (Gespräche, Anlaufstelle,...) Veranstaltungen (Sitzungen, Events, Workshops,...) Drucksachen (Infoblatt, Broschüre, Flyer, Fachartikel,...) Elektronische Mittel (Website, Newsletter, Video,...) Massenmedien (Radio-, TV- Beitrag, Zeitung,...) Die verschiedenen Kommunikationsmittel sollten den verschiedenen Zielgruppen angepasst werden. (ARE,DEZA,14) (Hoppe-Kilpper, 27) Schlussendlich sollte man versuchen, mit allen Beteiligten eine Konsenslösung zu finden. Diese kann man erreichen, wenn man den Planungsprozess in kleine Schritte gliedert und die Situation immer wieder neu analysiert. Quellen ARE, DEZA (2007): Kommunikation für eine Nachhaltige Entwicklung, Ein Leitfaden EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE (2015): Windstrom gewinnen! Fakten zu Windernergie, 12 Fragen 12 Antworten Hoppe-Kilpper (2010): Klimaschutz in der Region. Energiewende von unten. Agentur für erneuerbare Energien : Kraftwerke für Jedermann. Chancen und Herausforderungen einer dezentralen erneuerbaren Energieversorgung. Kohl (2012): Planungsprozesse von Windkraftanlagen : Einflussfaktoren und Akzeptanz Ott, Gilgen (2008): Windkraftanlagen in der Schweiz, Raumplanerische Grundlagen und Auswirkungen, Grundlagenbericht Sidler, IfU, HSW, FHNW (2008): Praktischer Leitfaden Windenergie: Der Weg zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Energieressourcen VLP-ASPAN (2004): Raumplanung in der Schweiz, Kurzversion Bazzurri, Glanzmann, Hautle, Jelitto Seite 6

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